Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mitberechtigter, Mitverpflichteter, Regresspflichtiger.

Rn 23 Der Ausschluss tritt ein, wenn eine unmittelbare Beziehung zum Streitstoff besteht. Diese ist dann gegeben, wenn der Richter Gesamtgläubiger oder -schuldner gem §§ 421 BGB ff ist; ferner, wenn er für die Schuld der Partei als Gesellschafter einer Personengesellschaft, auch als stiller Gesellschafter oder Kommanditist (St/J/Bork § 41 Rz 4), als Bürge, Wechsel- oder Sche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 152 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Eine Zuordnung bestimmter Tätigkeiten zum Bereich der LuF setzt grundsätzlich einmal das Vorhandensein eines eigenen luf Betriebs voraus; nur dann kann naturgemäß überhaupt die Frage zu prüfen sein, ob die einzelne Betätigung des StPfl seinem luf oder gewerblichen Bereich zuzuordnen ist. Ist also der StPfl nicht auch gleichzeitig Inhaber (e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnzwecke

Rz. 46 [Autor/Stand] Grundstücke oder Grundstücksteile dienen Wohnzwecken, wenn sie die Wohnbedürfnisse befriedigen. Dies erfordert allerdings nicht, dass es sich bei den Räumen um baulich abgeschlossene Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinn handeln muss (vgl. zum Wohnungsbegriff Rz. 180). Denn Wohnzwecken dienen auch solche Räume, die den Anforderungen des obigen Wohnungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Besitzverhältnisse.

Rn 30 Der GV wird unmittelbarer Fremdbesitzer und vermittelt dem Gläubiger mittelbaren Fremdbesitz erster Stufe, dem Eigentümer (sei dieser der Schuldner oder ein Dritter) letztstufigen mittelbaren Eigenbesitz. Belässt der GV die Sache im Gewahrsam des Schuldners, erlangt dieser den unmittelbaren Besitz zurück und vermittelt dem GV mittelbaren Fremdbesitz erster Stufe, dem G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Mit der Klage auf Umschreibung oder Löschung einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld verbundene Klage auf Befreiung von der persönlichen Verbindlichkeit.

Rn 5 Begehrt der Eigentümer vom Grundpfandrechtsinhaber im Klagewege die Umschreibung (vgl § 1163 BGB) oder Löschung des Grundpfandrechts, so kann es bei Streit um das (Fort-)Bestehen der gesicherten Forderung Sinn machen, den Grundpfandrechtsinhaber sogleich auf ›Befreiung von der persönlichen Verbindlichkeit‹ in Anspruch zu nehmen. Sofern es zur ›Schuldbefreiung‹ – was (zB...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Regress.

Rn 10 Ein rechtliches Interesse ist zu bejahen, wenn der Streithelfer entweder einen Regress befürchtet oder seinerseits Rückgriff nehmen kann. Der Verkäufer kann seinem von einem Abnehmer wegen eines Mangels belangten Käufer unter dem Blickpunkt seiner Eigenhaftung beitreten (§§ 478, 479 BGB). Aus dieser Erwägung ist der Verkäufer ferner zu einem Beitritt berechtigt, wenn d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.1 Vorsteuerabzug der Gemeinschaft

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Gemeinschaft ist unter den Voraussetzungen des § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt. Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dies ist der Fall, wenn und soweit sie vorsteuerbelastete Eingangsleistungen für folgende Umsatzarten verwendet: Umsätze, die der Art nach gem. § 4 Nr. 13 UStG steuerfrei sind, zu deren Steuerpflicht aber zulässigerweise o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prozessuale Sonderfälle nach § 868.

Rn 3 Die Eintragung einer Sicherungshypothek, die für den Gläubiger auf einem Grundstück des Schuldners gem § 867 erfolgt, ist eine Vollstreckungsmaßnahme. Die Hypothek erhält ihren Inhalt aus dem vollstreckten Titel (BGH NJW 77, 48 [BGH 30.04.1976 - V ZR 200/74]). Sie verliert die Berechtigung, als solche fortzubestehen, wenn die Zwangsvollstreckung aus dem Titel für unzulä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle vertretbarer und unvertretbarer Handlungen (alphabetisch).

Rn 23 Abfallbeseitigung: vertretbar (Brandbg 24.3.20 – 3 U 49/16, Rz 61). Abnahme beim Kauf: vertretbar, wenn allein auf Besitzbefreiung gerichtet (aA noch Marienwerder SeuffA 50, 237, 237 f); unvertretbar, wenn mit ihr Prüfung als Erfüllung (Annahme) verbunden (Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 32). Abrechnung s.u., insb ›Auskunftserteilung und Rechnungslegung‹. Maßnahmen zur Verhin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Hat sich der Eigentümer eines Grundstücks in Ansehung einer Hypothek oder Grundschuld in einer Urkunde nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 der sofortigen Zwangsvollstreckung in das Grundstück unterworfen und betreibt ein anderer als der in der Urkunde bezeichnete Gläubiger die Vollstreckung, so ist dieser, soweit die Vollstreckung aus der Urkunde für unzulässig erklärt wird, dem Schul...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Buchführungspflicht

Rn. 161 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Eine Verpflichtung zur Führung von Büchern kann sich entweder aus § 140 AO o aus § 141 AO ergeben. Ihr unterliegen LuF, die einen luf Betrieb als Eigentümer, Pächter, Nießbraucher o sonstiger Nutzungsberechtigter bewirtschaften, ferner Verpächter, die einen Betrieb im Ganzen verpachtet, aber (noch) nicht in das PV überführt haben. a) Buchführungs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit.

Rn 11 Gemäß § 800 III ist, erweist sich die sofortige Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer als zulässig, für die in § 797 V bezeichneten Klagen das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist; es sind dies die Klagen nach §§ 731, 767, 768. Der Gerichtsstand des § 800 III geht demjenigen des § 797 V vor (vgl § 797 Rn 17). § 800 III ist jedoch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 721 gilt für Urteile (auch Versäumnisurteile, LG Köln NJW-RR 87, 143 [LG Köln 14.03.1986 - 9 T 45/86], einschließlich der nach § 345), die die Räumung von Wohnraum aussprechen, unabhängig davon, auf welchen materiell-rechtlichen Ansprüchen (Miete, weitere Nutzungsrechte, Eigentümer-Besitzer-Verhältnis) diese beruhen (Zö/Seibel § 721 Rz 2). Voraussetzung ist jedoch ste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Konsequenzen des Verfahrensbeginns.

Rn 4 Mit dem Zeitpunkt des Beginns des schiedsrichterlichen Verfahrens wird die Verjährung geltend gemachter Ansprüche gehemmt (§ 204 I Nr 11 BGB; dazu nunmehr auch § 204a III BGB). Entscheidend sind dabei der Zugang des Antrags an den Beklagten und die ausreichenden Angaben nach S 2, damit der Schiedsbeklagte den konkreten Umfang des Rechtsstreits erkennen kann. Ist die Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Grenzscheidungs-, Teilungs- und Besitzklagen.

Rn 7 Grenzscheidungsklagen sind Klagen benachbarter Eigentümer aus § 919 I BGB oder § 920 BGB. Mit Teilungsklagen sind die Klagen auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft der Miteigentümer an einem Grundstück gem §§ 749, 752 bzw §§ 749, 753 I BGB gemeint, nach dem Normzweck nicht aber Klagen auf Auseinandersetzung einer Gesellschaft oder einer Erbengemeinschaft, zu deren Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vertreter.

Rn 12 Der gesetzliche Vertreter (zB: Bürgermeister einer Gemeinde; Geschäftsführer einer GmbH) einer Partei ist als Partei zu vernehmen. Persönlich haftende Gesellschafter der KG und von der Vertretung der Gesellschaft nicht ausgeschlossene Gesellschafter einer GbR und einer OHG sind sämtlich Partei (BeckOKZPO/Scheuch, § 373 Rz 6 ff; s sogleich Rn 13). Partei ist auch der Ve...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.2 Steuerlager (§ 4 Z 4a dUStG)

Rz. 125 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Lieferungen und i. g. Erwerbe von Gegenständen, welche für das Gemeinschaftsgebiet bestimmt sind, sind steuerbefreit, wenn diese Gegenstände in ein Steuerlager (ehemals Umsatzsteuerlager) eingelagert werden (vgl. § 113 bzw. Anlage 4 uUStG). Seit 2015 ist der Einlagerer, der in einem Mitgliedstaat ansässig ist, von der USt-Meldepflicht in Ung...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.4 Rechte als Grundstücksbestandteile

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 96 BGB gelten zivilrechtlich auch die mit einem Grundstück zusammenhängenden Rechte als wesentliche Bestandteile des Grundstücks. Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Würdigung ist zu differenzieren: Soweit dingliche Nutzungsrechte bestellt, übertragen oder überlassen werden, die dem Nutzungsberechtigten auf bestimmte Zeit gegen eine Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Wirkung und Vollzug.

Rn 6 Der Rechtsübergang tritt kraft Gesetzes ein, der Eintragung im Grundbuch bedarf es zur Wirksamkeit nicht. Die Umschreibung des Grundbuchs erfolgt auf Antrag des Schuldners und mit Vorlage der Ausfertigung der Entscheidung als Unrichtigkeitsnachweis. Eine Bewilligung des Gläubigers ist daher gem § 22 GBO nicht erforderlich. Die Kosten trägt der Eigentümer.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.1 Lieferungsbegriff (i. S. v. § 1 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 UStG)

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3 Abs. 1 UStG definiert Lieferungen eines Unternehmers als Leistungen, durch die er den Abnehmer befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung der Verfügungsmacht, gem. Art. 14 Abs. 1 MwStSystRL die Befähigung, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen). Der Begriff der Lieferung setzt ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechte bei Beeinträchtigungen des Pfändungspfandrechts.

Rn 9 Wird das Pfändungspfandrecht beeinträchtigt, kann der Inhaber nach Abs 2, § 1227 BGB die Rechte wie ein Eigentümer geltend machen, insb den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch gem § 1004 I BGB und bei Sachpfändungen den Herausgabeanspruch aus § 985 BGB, wobei der Gläubiger, da er nur mittelbarer Besitzer ist, nur Herausgabe an den GV verlangen kann (vgl § 986 I 2 BG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ertragsteuerliche Einordnung

Rn. 233 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Mit der Benennung der Dauergrünlandaustauschfläche duldet der Eigentümer, dass seine Fläche für die Vertragslaufzeit als Dauergrünland erhalten wird. Da das Recht zum Umbruch von Dauergrünland untrennbar mit dem Grund und Boden verbunden ist, stellt es kein gesondertes (immaterielles) WG dar, sondern vielmehr lediglich eine dem Grund und Bo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Nach dieser Vorschrift ist ein Vertreter zu bestellen, wenn durch die Zwangsvollstreckung ein Recht an einem Grundstück oder an einem eingetragenen Schiff oder Schiffsbauwerk geltend gemacht werden soll, das von dem bisherigen Eigentümer aufgegeben und von dem Aneignungsberechtigten noch nicht erworben worden ist. Gemäß § 99 I 1 LuftfzRG gilt § 787 in gleicher Weise für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 799 ZPO – Vollstreckbare Urkunde bei Rechtsnachfolge.

Gesetzestext Hat sich der Eigentümer eines mit einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld belasteten Grundstücks in einer nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 aufgenommenen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen und ist dem Rechtsnachfolger des Gläubigers eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt, so ist die Zustellung der die Rechtsnachfolge nachweisenden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bedeutung des Gewahrsams.

Rn 3 Der GV darf grds alle Sachen pfänden, die sich im (alleinigen, s.u. Rn 7) Gewahrsam des Schuldners befinden. Das Gesetz geht davon aus, dass der idR leicht feststellbare Gewahrsam für die Zugehörigkeit zum Schuldnervermögen spricht (BGHZ 95, 10, 16). Der GV prüft nicht, ob die Sache tatsächlich zum Schuldnervermögen gehört (vgl BGHZ 80, 296, 299; LG Dortmund NJW-RR 86, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Gemäß § 772 S 1 soll eine Veräußerung und Überweisung bei Vorliegen eines relativen Veräußerungsverbotes nach §§ 135, 136 BGB nicht erfolgen. § 772 S 1 stellt eine Verfahrensvorschrift dar, die auch dem Schutz des Schuldners dient; dieser soll vor einem ungünstigen Verwertungsergebnis geschützt werden (MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 19; Musielak/Voit/Lackmann Rz 3; aA ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Haushaltssachen.

Rn 6 Mit der Verweisung auf §§ 1361a und 1568b BGB erfolgt zugleich die Bezugnahme auf die dortige Definition der Haushaltsgegenstände. Hierunter fallen alle beweglichen Gegenstände, die unabhängig vom Anschaffungszweck und -motiv oder Wert sowie von den Eigentumsverhältnissen nach den Vermögens- und Lebensverhältnissen der Ehegatten sowie der Kinder für ihr Zusammenleben so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsachen.

Rn 3 Gegenstand eines Geständnisses können nur die von einer Partei behaupteten Tatsachen (§ 284 Rn 7) sein. Dazu gehören nicht nur nach außen sichtbare Geschehnisse oder Zustände, sondern auch innere Tatsachen wie Kenntnis, Absicht oder das Wissen und Wollen des Erfolges beim Vorsatz (vgl BGH NJW-RR 15, 1321, 1322 Rz 15). Erfasst werden ferner sog juristische Tatsachen. Das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ablieferung.

Rn 11 Die Sache darf nur abgeliefert werden, wenn das Kaufgeld entweder schon gezahlt ist, etwa durch Überweisung auf das Dienstkonto des GV, oder bei Ablieferung bar gezahlt wird (sog Bezahlungspflicht; Ausnahme bei Zuschlag an den Gläubiger nach Abs 4). Zur Folge eines Verstoßes s Rn 12. Die Ablieferung erfolgt idR durch Verschaffung des unmittelbaren Besitzes (RGZ 153, 25...mehr

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zfs 04/2024, Deckungsschutz... / 2 Aus den Gründen: “…

[10] Rechtsfehlerhaft hat das BG einen Anspruch gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer nach § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 VVG, § 1 PflVG verneint (unter 1.). Außerdem rechtfertigen die vom BG getroffenen Feststellungen seine Annahme, die gegen die Kl. und den Fahrer geltend gemachten Schadensersatzansprüche seien aufgrund mitwirkender Gefahr der Anlage nach § 254 BGB i.V.m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Mieterinteressen.

Rn 18 Hier genügen einfache Nachteile. Da der Mieter die Miete sowieso an den Vermieter hätte zahlen müssen, ist der Mittelabfluss kein zusätzlicher Nachteil. Eine zusätzliche Zahlung kann nur bei der Aufrechnung eintreten, wenn der Mieter zB wg Verzug des Vermieters mit der Mangelbeseitigung selbst den Mangel beseitigt hat und SchadE gem § 536a II BGB verlangt. Bei Verwendu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsätze.

Rn 5 Der Grundstückseigentümer und der im Vollstreckungstitel genannte Schuldner müssen identisch sein. Identität ist nicht gegeben, wenn im Urt eine BGB Gesellschaft verurteilt ist, die Hypothek aber am Grundbesitz eines der Gesellschafter eingetragen werden soll (BayObLG NJW-RR 02, 991 [BayObLG 14.02.2002 - 2 Z BR 176/01]). Der Prüfungsumfang des GBA kann bei behördlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Der Klageantrag.

Rn 20 Die bisherigen Überlegungen zeigen, dass das im Klageantrag zum Ausdruck gebrachte klägerische Begehren und seine Rechtsbehauptung nach wie vor entscheidend für die Bestimmung des Streitgegenstandes sind (weitergehend Althammer Streitgegenstand und Interesse 12, der über den Antrag hinaus auf das klägerische Interesse abstellt; dazu Prütting FS Pekcanitez 15, 301). Dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Pfändung der Auflassungsanwartschaft.

Rn 14 Für den Schuldner kann auch eine Auflassungsanwartschaft begründet sein, auf welche § 848 II 1, 3 nicht passt, weil der Drittschuldner hier bereits alles getan hat, um seine Übereignungspflicht zu erfüllen. Das Arrestatorium ginge ins Leere. Eine Auflassungsanwartschaft entsteht, wenn eine bindende Auflassung vorliegt, also der Voreigentümer die Auflassung erklärt und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 871 ZPO – Landesrechtlicher Vorbehalt bei Eisenbahnen.

Gesetzestext Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, nach denen, wenn ein anderer als der Eigentümer einer Eisenbahn oder Kleinbahn den Betrieb der Bahn kraft eigenen Nutzungsrechts ausübt, das Nutzungsrecht und gewisse dem Betriebe gewidmete Gegenstände in Ansehung der Zwangsvollstreckung zum unbeweglichen Vermögen gehören und die Zwangsvollstreckung abweich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sicherungshypothek.

Rn 11 Wird der Schuldner als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen, erwirbt der Gläubiger kraft Gesetzes nach Abs 2 S 2 eine Sicherungshypothek, § 1184 BGB, am Grundstück. Deswegen besitzt die Eintragung keine konstitutive Wirkung. Die Eintragung sollte dennoch erfolgen, um einen gutgläubigen lastenfreien Erwerb Dritter zu verhindern. Der Sequester hat im Wege der Grundbuchbe...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.1 Lieferung (§ 3 Abs. 1 UStG)

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zum Begriff der Lieferung vgl. grundsätzlich Abschn. 3.1. UStAE. Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Liefergegenstand kommen in Betracht (vgl. Abschn. 3.1. Abs. 1 UStAE): körperliche Gegenstände i. S. d. BGB (Sachen und Tiere, § 90f. BGB), Sachgesamtheiten (z. B. Warenlager), Wirtschaftsgüter, die im Geschäftsverkehr wie Sachen behandelt werden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Drittschuldner.

Rn 18 Auf den Drittschuldner kommt es in verschiedener Hinsicht an. Ihm wird im Arrestatorium verboten, an den Schuldner zu leisten. Außerdem wird eine Pfändung nach § 829 III grds mit Zustellung an den Drittschuldner wirksam, Ausnahme § 857 III. Wegen des Auffangcharakters von § 857 I ist der Begriff des Drittschuldners weit zu verstehen. Drittschuldner im eigentlichen Wort...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsnachfolge.

Rn 24 Rechtsnachfolger einer Partei ist jeder, der hinsichtlich des streitbefangenen Gegenstandes in die Rechtsstellung der Partei tritt. Streitbefangen ist eine Sache, eine Forderung oder ein sonstiges Recht dann, wenn auf der rechtlichen Beziehung zu ihr die Sachlegitimation beruht (zum Begriff der streitbefangenen Sache näher § 265 Rn 4). Erfasst werden sowohl die Gesamtr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Auflassungsanwartschaft.

Rn 33 Ein Anwartschaftsrecht auf den Eigentumserwerb an einem Grundstück entsteht, wenn der Veräußerer dem Erwerber das Grundstück aufgelassen hat und ein Antrag auf Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt gestellt ist (BGH NJW 89, 1093, 1094 [BGH 01.12.1988 - V ZB 10/88]). Gleiches gilt, wenn zugunsten des Auflassungsempfängers eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist, ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1.1 Entgeltliche Lieferungen

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach der Grundregel liegt eine Lieferung vor, wenn ein in Besitz nehmbarer Gegenstand gegen Entgelt übertragen und dabei dem Übernehmer als Eigentümer die Verfügungsmacht verschafft wird. Darunter fallen also i. d. R. die Kaufgeschäfte. Der entgeltlichen Lieferung gleichgestellt sind: das Leasinggeschäft, falls nach Ablauf der Leasingnehmer da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Weitere Einzelfälle.

Rn 22 Ein Räumungstitel gegen Mitarbeiter des Schuldners (etwa Hausangestellte, AN oder Auszubildende) ist nicht erforderlich (LG Berlin DGVZ 67, 152; ebenso für Gäste AG Hannover DGVZ 73, 158), weil sie nicht Besitzer, sondern lediglich Besitzdiener iSd § 855 BGB des Schuldners und damit dessen Weisungen untergeordnet sind. IRd Räumungsvollstreckung ersetzt der GV die Weisu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Wohnungseigentümergemeinschaft.

Rn 7 Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist teilrechtsfähig, damit Gläubigerin der Forderung und als solche im Grundbuch einzutragen, mit den gleichen Namen wie im Vollstreckungstitel aufgeführt (BGHZ 163, 154). Ein auf die übrigen Eigentümer einer WEG lautender Titel erlaubt nicht die Eintragung der WEG als Berechtigte (München NJW-RR 18, 1487 [OLG München 28.06.2018 - 34 W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 24 Brüssel Ia-VO0 Ohne Rücksicht auf den Wohnsitz der Parteien sind folgende Gerichte eines Mitgliedstaats ausschließlich zuständig:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tathandlung.

Rn 2 Tathandlung des § 444 ist die Beseitigung der Urkunde als Beweismittel. Eine bloße Erschwerung der Beweisführung oder das Unterlassen einer urkundlichen Dokumentation wird von § 444 nicht erfasst (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 444 Rz 2). Eine Beweisvereitelung scheidet auch dann aus, wenn die beweisbelastete Partei den Beweis selbst hätte sichern können und somit durch ihr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Lieferungen

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Warenlieferung gilt gem. Art. 6 die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Lieferung gelten auch: die entgeltliche Übertragung des Eigentumsrechts aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung; die Übergabe von Waren aufgrund eines Mietvertrages au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aktivlegitimation.

Rn 2 Zur Klage nach § 805 legitimieren all jene Rechte, die gem §§ 50, 51 InsO auch im Insolvenzverfahren zur vorzugsweisen Befriedigung berechtigen. Dies sind zunächst besitzlose Pfandrechte, also das Pfandrecht des Vermieters (§§ 562 ff, § 578 I BGB), des Verpächters (§ 581 II, §§ 562 ff bzw § 592 BGB) und des Gastwirts (§ 704 BGB), aber auch Grundpfandrechte, soweit sie s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Umwandlung.

Rn 6 Ein rechtskräftiger Titel über die Arrestforderung hat nicht zur Folge, dass aus der Arresthypothek kraft Gesetzes eine Zwangshypothek wird. In der Regel kann der Arrestgläubiger, nachdem er einen Titel über die gesicherte Forderung erwirkt hat, seine Arresthypothek in eine Zwangshypothek – mit dem Rang der Arresthypothek – umwandeln lassen, und zwar entweder durch Eini...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Beseitigungsklage.

Rn 73 ZuS und GeS nach § 3 zu schätzen anhand des Interesses an Wiederherstellung; Maßstab zB Wertminderung eines Grundstücks/Hauses infolge der Störung (BGH ZfIR 98, 749: Versorgungsleitung; MDR 06, 1374 [BGH 17.05.2006 - VIII ZB 31/05]: Satellitenschüssel; NZM 10, 215: überbautes Grundstück; NZM 12, 534 [BGH 16.03.2012 - LwZB 3/11]: Abriss; NJW-RR 15, 337 [BGH 15.01.2015 -...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 7 Macht der Rechtsnachfolger des veräußernden Grundstückseigentümers von seiner Berechtigung, den Rechtsstreit zu übernehmen, keinen Gebrauch und ist er mangels Antrags des Prozessgegners auch nicht zur Übernahme verpflichtet (§ 266 I), führt der Rechtsvorgänger den Rechtsstreit nach § 265 II weiter (BGHZ 175, 253). Erst mit der Übernahme des Verfahrens durch den Erwerber...mehr