Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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ZErb 07/2023, Auswirkungen ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 wenden sich gegen die Zurückweisung eines nach der gesetzlichen Erbfolge beantragten Erbscheins. Das Nachlassgericht sei zu Unrecht von einer wirksamen testamentarischen Enterbung ausgegangen. Der Erblasser war mit der nachverstorbenen früheren Beteiligten zu 4 verheiratet. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 sind die gemeinsamen Kinder d...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 206 & Ehegattenzustimmung (siehe auch Rdn 250) Gemäß § 1365 BGB empfiehlt sich generell, die Zustimmung des Ehegatten im Übergabevertrag vorzusehen. Die Zustimmung kann auch gem. § 1375 Abs. 2 S. 3 BGB von Bedeutung sein. Rz. 207 & Auflassungsvormerkung Bei Übergabeverträgen ist zwar auf die Möglichkeit einer Auflassungsvormerkung für den Übernehmer hinzuweisen. In aller Re...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 250 & Zustimmung bei Übertragung (siehe auch Rdn 206) Ist der Übergeber zum Übertragungszeitpunkt in Zugewinngemeinschaft verheiratet, sind die Vorschriften der §§ 1365 und 1375 BGB zu beachten. Gemäß § 1365 BGB ist eine Zustimmung des Ehegatten zur Übertragung dann erforderlich, wenn der Übergeber über sein Vermögen im Ganzen verfügt, wobei hier der objektive Wert maßgebl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen (§ 160 StBerG)

a) Tatbestand Rz. 207 [Autor/Stand] Der Tatbestand der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen war bereits im früheren § 409 RAO 1968 geregelt, wurde dann aber im Zuge der Ausgliederung der Bestimmungen über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen in das Steuerberatungsgesetz mit Wirkung zum 29.6.1975[2] aufgehoben und durch § 160 StBerG ersetzt[3]. M...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VI. Familienrechtliche Auskunftsansprüche mit erbrechtlicher Auswirkung

Rz. 142 Familienrechtliche Auskunftsansprüche können indirekte Auswirkungen auf das Erbrecht haben: Rz. 143 1. Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über die eigene Abstammung Rz. 144 a) Auskunftsanspruch aus der gegenseitigen allgemeinen Beistands- und Rücksichtnahmepflicht Im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes an seinem Vater und an dessen V...mehr

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Kabelanschluss im Wohnungse... / 3.2.1 Besonderheiten der Teilnehmergemeinschaft

Bei nicht mehr empfangswilligen Mitgliedern einer Teilnehmergemeinschaft sind die Besonderheiten einerseits des Gesellschaftsrechts der GbR und andererseits diejenigen der Bruchteilsgemeinschaft zu beachten. Und hier kann es im Einzelfall durchaus kompliziert werden, wenn die Teilnehmergemeinschaft ihr Innenverhältnis nicht auch detailliert für den Fall des Ausscheidens eine...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.2 Aufzüge

Betriebssicherheit von Aufzugsanlagen Seit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) am 1.1.2015 gelten für Betreiber von Aufzugsanlagen strenge Regelungen. Zwar richtet sich die BetrSichV in erster Linie an Arbeitgeber. Da diese jedoch Regelungen für "Aufzugsanlagen im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.20...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.11 Kinderspielplatz

Gefährliche Einfriedung Allgemein sind an die Verkehrssicherungspflicht bei Kinderspielplätzen besonders hohe Anforderungen zu stellen.[1] Ist ein Spielplatz also etwa mit einem Stacheldraht oder mit einer Dornenhecke umzäunt, so hat der Verwalter dafür zu sorgen, dass diese gefährliche Einfriedung beseitigt wird.[2] In derartigen Extremfällen ist der Verwalter verpflichtet, ...mehr

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Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.14 Rauchwarnmelder

Die Pflicht zur Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern besteht bei Neubauten in sämtlichen Bundesländern, in Bestandsgebäuden mit Ausnahme von Sachsen. In Sachsen ist allerdings eine Nachrüstpflicht für Bestandsbauten ab 2024 in Planung. für Bestandsbauten eine Nachrüstpflicht ab 2024 in Planung. : Übersicht: Einbaufristen und Verantwortlichkeiten für Rauchwarnmelder ...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.7 Kauf- und werkvertragliche Gewährleistung

Die Definition des Schuldverhältnisses in §§ 241, 311 Abs. 2 BGB, der umfassende Begriff der Pflichtverletzung und die Angleichung des kauf- und des werkvertraglichen Pflichtenprogramms[1] machen es möglich, für die kauf- und werkvertragliche Gewährleistung auf das allgemeine Leistungsstörungsrecht zu verweisen. Käufer und Besteller haben im Falle der Mangelhaftigkeit der Ka...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.7.1 Nacherfüllung beim Kaufvertrag

Im Falle eines Kaufvertrages hat der Käufer bei Lieferung einer mangelhaften Kaufsache zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung.[1] Als Nacherfüllung kann er vom Verkäufer die Beseitigung des Mangels ( Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache ( Ersatzlieferung) verlangen. Der Verkäufer erhält so eine "zweite Chance" zur vertragsgemäßen Erfüllung und zur Abwen...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.7.3 Bereits erbrachte Leistungen

Wählt (beim Kaufvertrag) der Käufer die Nacherfüllung in der Form der Nachlieferung (Ersatzlieferung) oder (beim Werkvertrag) der Werkunternehmer die Nacherfüllung in der Form der Erstellung eines neuen Werkes, so werden die bereits erbrachten Leistungen nach Rücktrittsrecht rückabgewickelt: Der Unternehmer kann die Rückgewähr des mangelhaften Werkes verlangen (§ 635 Abs. 4 B...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 4 Gewährleistungsfristen

Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen für Kauf- und Werkvertrag wurden mit der Schuldrechtsreform aneinander angeglichen. Die Unterscheidung der beiden Vertragstypen hat damit an Bedeutung verloren.mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 1.4 Vorvertragliche (Neben-)pflichten

Die letztgenannten, nicht leistungsbezogenen Nebenpflichten entstehen bereits in der Vorphase des Vertragsschlusses, wenn und sobald sich die Parteien mit dem Ziel eines möglichen Vertragsschlusses "näher kommen". Ihre Verletzung kann Schadensersatzansprüche der geschädigten Partei auslösen, gleich ob es im weiteren noch zu einem Vertragsschluss kommt oder gekommen ist. Die n...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.7.4 Minderung

Die Minderung findet sich als Recht des Käufers oder Bestellers, bei Lieferung einer mangelhaften Sache oder Erstellung eines mangelhaften Werkes den Kaufpreis proportional herabzusetzen, als spezifisch kauf- bzw. werkvertragsrechtliches Institut nicht im Allgemeinen Leistungsstörungsrecht. Die Minderung ist für den Kaufvertrag wie auch für den Werkvertrag als Gestaltungsrec...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 1. Haupt- und Nebenpflichten

Jeder Vertragstyp, sei es ein Kauf-, Werk-, Mietvertrag oder ein anderes Schuldverhältnis, ist gekennzeichnet durch wesentliche Pflichten der Parteien, die das Wesen eines Vertrages dieser Art ausmachen. Ohne diese (Haupt-)Pflichten ist der jeweilige Vertrag kaum denkbar, auch dann nicht, wenn er von den Parteien entsprechend benannt oder betitelt wird. Haben sich die Parteie...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 1.2 Nebenpflichten

Nebenpflichten dienen der Vorbereitung und der Durchführung eines Vertrages. Sie umfassen alle Pflichten der Parteien, die darauf zielen, den geschuldeten Leistungserfolg zu sichern und zu ergänzen. Solche Pflichten können im Vertrag ausdrücklich formuliert werden, sie können sich aber auch aus den Hauptleistungspflichten ableiten. Beispiel 2 Ist einem Kaufvertrag, nach dem d...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.5 Schlechterfüllung

Die Schlechterfüllung eines Vertrages erfasste das frühere Schuldrecht mit dem Rechtsinstitut der positiven Vertragsverletzung, soweit nicht die kauf- oder werkvertragliche Mängelgewährleistung[1] einschlägig war. Betroffen waren Gewährleistungsfälle in anderen Vertragsformen als Kauf- oder Werkvertrag von der kauf- oder werkvertraglichen Mängelgewährleistung nicht erfasste Man...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.7.2 Nacherfüllung beim Werkvertrag

Wie im Kaufrecht steht auch im Werkvertragsrecht für den Fall, dass der Unternehmer ein mangelhaftes Werk erstellt hat, an erster Stelle der Anspruch des Bestellers auf Nacherfüllung in den Formen der Nachbesserung oder der Erstellung eines neuen Werkes.[1] Wie dort folgt dies daraus, dass Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung und Schadensersatzanspruch grds. die vorgängige, ...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.1 Pflichtverletzung

Außerhalb der Sonderregelungen des Kauf- und des Werkvertragsrechts, ist der Begriff der Pflichtverletzung zentraler Ansatzpunkt[1] für alle Leistungsstörungen.[2] Für den Begriff der Pflichtverletzung ist der objektive Verstoß gegen das vertragliche "Pflichtenprogramm" maßgeblich und ausreichend; unerheblich ist insoweit, ob dem Schuldner vorgeworfen werden kann, worauf er z...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 3.5.2 Anspruchsgrundlagen

Alle genannten Fälle des Zurückbleibens der Leistung hinter dem vertraglich Geschuldeten können einen Schadensersatzanspruch begründen. Dabei sind wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen folgende Fälle der Schlechterfüllung zu unterscheiden:mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4.3 Besonderheit: unentgeltlicher Erwerb

Auch wenn der Veräußerer selbst innerhalb der 5-Jahres-Frist nicht zu mind. 1 % beteiligt war, kann eine erweiterte Steuerpflicht für die Veräußerung der Anteile bestehen. Diese tritt ein, wenn der Veräußerer den veräußerten Anteil innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Veräußerung unentgeltlich erworben hat und sein unmittelbarer Rechtsvorgänger oder bei mehrfach aufeinander f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sicherungsübereignung / 1.5 Gutgläubiger Erwerb des Eigentums

Normalerweise setzt sich der Eigentumsvorbehalt eines Warenlieferanten gegen eine spätere Sicherungsübereignung der betreffenden Waren durch. Denn der Vorbehaltskäufer ist noch nicht Eigentümer und der Sicherungsnehmer hat nur geringe Chancen, Sicherungsgegenstände, die dem Sicherungsgeber nicht gehören, gutgläubig zu erwerben. Das liegt an § 933 BGB, der den gutgläubiger Erw...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.5 Aktivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 14 Ein Vermögensgegenstand bzw. ein Wirtschaftsgut ist nur dann konkret aktivierungsfähig, wenn er bzw. es nicht mehr Gegenstand eines schwebenden Geschäftes ist. Dieses Prinzip des Nichtausweises schwebender Geschäfte wird durch das BilMoG im Rahmen der Neufassung des § 340e HGB und der damit verbundenen Verankerung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbes...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4.2 5-Jahreszeitraum

In zeitlicher Hinsicht legt § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG fest, dass die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft "... innerhalb der letzten 5 Jahre" bestanden haben muss. Es genügt damit, dass die Gesellschaftsanteile irgendwann in den letzten 5 Jahren mindestens einen Umfang von 1 % gehabt haben. Dieser Beteiligungsumfang muss nicht durchgehend und auch nicht mehr im Zeitpunkt der...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4.5.2 Erbauseinandersetzung

Wird ein Nachlass mit Anteilen an Kapitalgesellschaften zwischen den Miterben auseinandergesetzt, kann dies zu einem nach § 17 EStG relevanten Vorgang führen oder auch nicht. a) Realteilung ohne Abfindung Erhält jeder Miterbe Wirtschaftsgüter im Gesamtwert seiner Erbquote zum Alleineigentum – Erbauseinandersetzung durch Realteilung ohne Abfindung – liegt keine Veräußerung und ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzug von Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Rahmen ihrer ehren­amtlichen Gewerkschaftstätigkeit als Werbungskosten

Leitsatz Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit sind als Werbungskosten bei ihren Versorgungsbezügen zu berücksichtigen (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.11.1980 – VI R 193/77, BFHE 132, 431, BStBl II 1981, 368). Normenkette § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2, § 9 EStG Sachverhalt Die Klägerin be...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4.8.2 Unentgeltlich erworbene Anteile

Bei einem unentgeltlichen Erwerb innerhalb der letzten 5 Jahre ist zudem entscheidend, ob der Rechtsvorgänger (z. B. Schenker) den Veräußerungsverlust in seiner Person hätte geltend machen können. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Rechtsvorgänger die Anteile schon mehr als 5 Jahre besessen hatte.[1] Praxis-Beispiel Unentgeltlicher Hinzuerwerb A und B haben in 01 Anteile a...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4.8.1 Entgeltlich erworbene Anteile

Umfasste die Beteiligung nicht während der gesamten letzten 5 Jahre mindestens 1 %, kann ein Veräußerungsverlust nur insoweit anteilig berücksichtigt werden als er auf die im 5-Jahreszeitraum erworbenen Anteile entfällt, deren Erwerb zu einer Beteiligung i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG geführt hat oder die nach Begründung einer Beteiligung i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG erworben wurden. D...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.4 Positives (aktives) Wirtschaftsgut, Vermögensgegenstand und Aktivierungsfähigkeit – Zurechenbarkeit zum Bilanzvermögen

Rz. 10 Die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Vermögen ist Voraussetzung für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. eines aktivierungsfähigen Wirtschaftsgutes. Die sachliche Zurechnung orientiert sich am Eigentum bzw. bei Forderungen an der Inhaberschaft, sofern nicht die tatsächliche Verfügungsgewalt (Verfügungsmacht; wirtschaftliches Eigentum) bei einem anderen l...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 6 Einkünfte nach § 23 EStG

Auch die Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG ist nachrangig.[1] Erfüllt die Beteiligung die Voraussetzungen des § 17 EStG, insbesondere die Beteiligungshöhe ab 1 %, tritt § 23 EStG zurück – ist subsidiär. Damit ist eine Veräußerung von Anteilen nur als privates Veräußerungsgeschäft erfasst, wenn die Beteiligung unter 1 % liegt (da sonst § 17 EStG), die ...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.2 Begriff des positiven (aktiven) Wirtschaftsgutes

Rz. 5 Bezüglich der Interpretation des Wirtschaftsgutsbegriffs lassen sich 2 Phasen unterscheiden. Bis zum Jahr 1969 erfolgte, Bezug nehmend auf § 6 EStG, "eine eigenständige steuerrechtliche Interpretation unter offener Abweichung vom handelsbilanziellen Vermögensgegenstandsbegriff",[1] die jedoch mit der Änderung des Einkommensteuergesetzes im Jahre 1969 und der damit verb...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 2.1 Begriff der Schuld

Rz. 18 Ebenso wie auf der Aktivseite ist auf der Passivseite die Frage nach dem Vorliegen einer Schuld – abgesehen von Sonderfällen wie Rechnungsabgrenzungsposten – gleichbedeutend mit der Frage der Passivierungsfähigkeit. Die Schulden sind dabei der Oberbegriff für die Verbindlichkeiten und Rückstellungen.[1] Für das Vorliegen des ebenfalls gesetzlich nicht definierten Begr...mehr

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Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 3.3 Abgrenzung im Bereich immaterieller Güter

Rz. 36 Die Bedeutung dessen, wie die Begriffe "Vermögensgegenstand" und "Wirtschaftsgut" definiert werden, zeigt sich insbesondere im Bereich des immateriellen Vermögens.[1] Während bezüglich der Abgrenzung zum Geschäfts- oder Firmenwert und zu den geleisteten Anzahlungen und verlorenen Zuschüssen auf die entsprechenden Ausführungen an anderer Stelle verwiesen wird,[2] ist a...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4.4 Veräußerung

Eine Veräußerung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG erfordert, dass das Eigentum an den Anteilen von einer Person auf eine andere übertragen wird. Basis dieser Übertragung ist ein schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung kaufmännisch gegeneinander abgewogen sind.[1] Zwar wird im Regelfall das zivilrechtliche Eigentum an den Anteilen übertrag...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.9 Anschaffung und Veräußerung beim Tausch Kryptowährung gegen Kryptowährung

U. E. kann mit guten Argumenten die Auffassung vertreten werden, dass eine Anschaffung bzw. eine Veräußerung i. S. d. § 23 EStG beim Tausch Kryptowährung gegen Kryptowährung nicht vorliegt und der Zufluss und damit die Steuerpflicht erst beim Auscashen in Fiat-Währung, d. h. in konventionelle Zahlungsmittel, wie z. B. Euro oder Dollar, erfolgt. Hier lässt sich zunächst anfüh...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.2.3 Kauf/Verkauf von NFTs

Beim Kauf/Verkauf von NFTs sind die einzelnen Leistungsbeziehungen sauber zu trennen. Einerseits besteht eine Leistungsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer; ob diese umsatzsteuerrechtlich relevant ist, hängt maßgeblich davon ab, ob der Verkäufer Unternehmer ist. Davon zu unterscheiden ist die Beziehung, die die beiden Vertragsparteien mit der jeweiligen Plattform haben, so...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.2.2 Zum Erwerb eingesetzte Coins

Meist erfolgt der Erwerb der noch zu erschaffenden neuen Coins durch die Verwendung von bereits vorhandenen Coins einer anderen Kryptowährung. Die Besteuerung dieser für den Erwerb eingesetzten Coins, erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie der Kauf bzw. Verkauf von Kryptowährungen (sog. Trading) bzw. der Tausch gegen andere Kryptowährungen.[1] Maßgeblich für die Fristberec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2 Kauf und Verkauf sowie Tausch von Kryptowährungen (Trading/Swap)

Kryptowerte sind gem. § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG n. F. "digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen aufgrund einer Vereinbarung oder tatsächlichen Übung als Tausch- oder Zahlungsmi...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.2 Anschaffungsvorgang

Die Veräußerung ist nur steuerbar, wenn ihr die Anschaffung des veräußerten Wirtschaftsguts vorausgegangen ist. Die Veräußerung selbst hergestellter Wirtschaftsgüter ist, abgesehen von der Ausnahmeregelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 EStG für selbst errichtete Gebäude, unbeachtlich.[1] Anschaffung ist bei wirtschaftlicher Betrachtung jeder entgeltliche Vorgang, der a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.1 Jahresfrist

Werden Wirtschaftsgüter im Privatvermögen gehalten und innerhalb eines Jahres nach Erwerb wieder veräußert, unterliegt der erzielte Gewinn der Steuerpflicht nach § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl ein Anschaffungsvorgang als auch ein Veräußerungsvorgang vorliegen. Hinsichtlich des Gewinns besteht eine Freigrenze v...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.3.3.2 Spätere Veräußerung der Coins

Die Frage der Steuerpflicht einer späteren Veräußerung der neuen Coins nach § 23 EStG korrespondiert mit der oben dargestellten Vorfrage, ob der Bezug dieser Coins unter § 22 Nr. 3 EStG fällt.[1] Folgt man der hier vertretenen Auffassung, ergibt sich bei einer späteren Veräußerung der im Rahmen eines Airdrop erhaltenen Coins keine Steuerpflicht nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 E...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.3 Veräußerungsvorgang

Ein Veräußerungsvorgang i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG liegt immer dann vor, wenn sich an dem in Rede stehenden Wirtschaftsgut ein Rechtsträgerwechsel vollzieht.[1] Tauschvorgänge Daher ist der Tausch eines Token einer Kryptowährung in einen Token einer anderen Kryptowährung als Veräußerung der Ersteren i. S. d. § 23 Abs. 1 EStG zu bewerten.[2] Hinweis Kauf und Tausch innerhalb kurz...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.2.1 Grundlegendes

Rund um die Erstellung und den Verkauf von bzw. Handel mit NFTs sind diverse unterschiedliche Leistungsbeziehungen denkbar. Das können z. B. der Erwerb von Rechten bzgl. des Bezugsobjektes, die Erstellung eines Bezugsobjektes (und Einräumung der notwendigen Rechte) durch einen Künstler, die Abwicklung der NFT-Erstellung durch ein spezialisiertes Unternehmen (z. B. Agentur, K...mehr

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Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.1 Überblick über Rechtsprechung und Literaturauffassung

a) Aktuelle Rechtsprechung Der EuGH hat – allerdings im Hinblick auf die Umsatzsteuer – mit Urteil vom 22.10.2015[1] entschieden, dass es sich bei dem Umtausch von Coins einer Kryptowährung in eine herkömmliche Währung und umgekehrt um Dienstleistungen handelt, die jedoch nach Art. 135 Abs. 1 lit. e MwStSystRL steuerfrei sind, da die Umsätze mit einem herkömmlichen Währungsum...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.6 Verwendungsreihenfolge bei Teilverkäufen

Sofern Coins einer Kryptowährung zu unterschiedlichen Zeitpunkten ge- und wieder verkauft werden, muss festgelegt werden, welche konkreten Coins wieder verkauft wurden, sofern der Verkauf nicht alle vorhandenen Coins umfasst (sog. Teilverkäufe). Hinweis Wahl der günstigsten Methode Bei entsprechend hohen Transaktionsvolumina und einer überschaubaren Anzahl von Transaktionen bi...mehr

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Kryptowährungen und NFT in ... / 1.2.4 NFTs als Gutscheine

Von besonderem Interesse ist die (mögliche) umsatzsteuerrechtliche Einstufung von NFTs als digitale Gutscheine, denn NFTs eignen sich besonders als Marketingoption für limitierte Kollektionen von physischen Gegenständen, wobei der Erwerb des NFTs den späteren Erwerb des physischen Gegenstands erst ermöglicht. Je nach dem sind auch vielfältige andere Konstellationen denkbar, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.1.2 Abgrenzung zum Handel mit CFDs oder Futures mit Kryptowährungen

Allerdings ist hinsichtlich des unmittelbaren Erwerbs von Kryptowährungen eine Abgrenzung zu Finanzprodukten vorzunehmen, deren Wertentwicklung an die Kursentwicklung von Kryptowährungen gekoppelt ist.[1] Hierunter fallen z. B. Contracts for Difference (CFD) oder Bitcoin-Zertifikate. In diesen Fällen wird nicht unmittelbar mit den Kryptowährungen gehandelt, sondern deren Wer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.10 Tools zur Ermittlung der Einkünfte aus Kryptowährungen

Zur Ermittlung etwaiger Einkünfte nach § 23 EStG können spezielle Plattformen oder Tools im Internet genutzt werden. Beispiele sind Cointracking, Cryptotax, Accointing, Koinly u. a.[1] Hierbei ist ein manueller Eintrag oder das Einspielen der Transaktionen über Schnittstellen (API-Schnittstelle oder Excel-Export im CSV-Format) möglich. Insbesondere bei vielen Trades sind die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kryptowährungen: Ertragsste... / 2.2.2.7 Verlängerung der sog. Spekulationsfrist auf 10 Jahre

Um zusätzliche Erträge zu generieren, setzen einige Inhaber ihre Coins bzw. Token ein, um zusätzliche Einnahmen z. B. durch sog. Lending oder Staking zu generieren. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG sieht vor, dass "bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, […] sich der Zeitrau...mehr