Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Geschäftswagen / 2.1.3 Unternehmerische Nutzung mindestens 10 % und weniger als 100 %

Wird ein erworbener Geschäftswagen teils unternehmerisch (mindestens zu 10 %) und teils nichtunternehmerisch genutzt, hat der Unternehmer ein Zuordnungswahlrecht.[1] Er kann den Geschäftswagen wie folgt zuordnen: insgesamt dem Unternehmen: ggf. erhält der Unternehmer aus der Anschaffung und den laufenden Betriebskosten etc. den vollen Vorsteuerabzug und muss zum Ausgleich jäh...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.2 Investitionszuschüsse

Zuschüsse für Anlagegüter/Investitionszuschüsse sind im Allgemeinen Betriebseinnahmen und mindern grundsätzlich nicht die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschussten Wirtschaftsgüter. Investitionszuschüsse aus öffentlichen Mitteln zur Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren Sachanlagegütern sind i. d. R. selbst dann nicht passiv abzugrenzen, wenn mit ihnen ze...mehr

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Geschäftswagen / 3 Unternehmensfremde (private) Nutzung eines vollständig dem Unternehmen zugeordneten Geschäftswagens durch den Unternehmer (oder seine Angehörigen)

Benutzt der Unternehmer ein voll dem Unternehmen zugeordnetes Fahrzeug auch nichtunternehmerisch (privat), erhält er aus der Anschaffung und den laufenden Betriebskosten den vollen Vorsteuerabzug (mit Ausnahme der nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer, z. B. Ärzte, Bausparkassen und Versicherungsvertreter). Der Begriff des Fahrzeugs umfasst auch Elektrofahrräder, die...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.1 Investitionszuschüsse

Zuschüsse zur Finanzierung von Baumaßnahmen aus öffentlichen oder privaten Mitteln, die keine Mieterzuschüsse sind, gehören grundsätzlich nicht zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[1] Investitionszuschüsse sind von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen [2]; die Möglichkeit, sie sogleich als Einnahmen zu erfassen, besteht im außerbetrieblichen Bereich...mehr

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Geschäftswagen / 4 Nichtwirtschaftliche Nutzung i. e. S. (z. B. bei Vereinen und juristischen Personen)

Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten i. e. S. sind alle nichtunternehmerischen Tätigkeiten, die nicht unternehmensfremd (privat) sind, z. B.:[1] unentgeltliche Tätigkeiten eines Vereins, die aus ideellen Vereinszwecken verfolgt werden, hoheitliche Tätigkeiten juristischer Personen des öffentlichen Rechts, bloßes Erwerben, Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligun...mehr

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Geschäftswagen / 5 Spätere Veräußerung oder Entnahme eines insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Geschäftswagens

Wird ein zu 100 % dem Unternehmen zugeordneter Geschäftswagen später veräußert oder entnommen, unterliegt die entgeltliche Lieferung bzw. die Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG zu 100 % der Umsatzsteuer. Bei einer nachfolgenden Ausfuhr kann die entgeltliche Lieferung steuerfrei sein nach § 4 Nr. 1 UStG; die unentgeltliche Wertabgabe (Entnahme) dagegen ist auch bei Ausfuh...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.1 Ertrags- und Aufwandszuschüsse

Betriebseinnahmen sind alle Zuflüsse in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind und dem/der Steuerpflichtigen im Rahmen seines/ihres Betriebs zufließen.[1] Das können auch unentgeltliche Zuwendungen sein, mit denen weder ein zuvor begründeter Rechtsanspruch, noch eine in der Vergangenheit erbrachte Leistung vergütet werden soll. Ein Rechtsanspruch auf die...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.5 Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Vom zuständigen Landesministerium gezahlte Eingliederungsbeihilfe für behinderte Menschen als Betriebskostenerstattung in Form von Tageskostensätzen sind Betriebseinnahmen und keine Investitionszuschüsse. Das gilt auch dann, wenn die Eingliederungsbeihilfe in den Bescheiden des Ministeriums als zweckgebundene Zuschüsse für die Erweiterung der Behindertenwerkstatt bezeichnet ...mehr

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Geschäftswagen / 2.1.1 Unternehmerische Nutzung von 100 %

Wird ein angeschaffter Geschäftswagen zu 100 % unternehmerisch genutzt, gehört er zwingend zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen. Aus der Anschaffung und den laufenden Betriebskosten ist der volle Vorsteuerabzug zulässig (soweit der Geschäftswagen für zum Vorsteuerabzug berechtigende Ausgangsumsätze verwendet wird). Wird der Pkw später auch nichtunternehmerisch genutzt,...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.3 Besonderheiten bei Einnahmen-Überschussrechnung

Erhält ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, für die Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter öffentliche Investitionszuschüsse, mindern diese die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bereits im Jahr der Bewilligung und nicht im Jahr der Auszahlung. Sofern der Empfänger den Zuschuss sofort als Betriebseinnahme ...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 3.2.2 Ertrags- oder Aufwendungszuschüsse

Zuschüsse gehören nur dann zu den Ertrags- oder Aufwendungszuschüssen und sind sogleich als Einnahmen i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu behandeln, wenn sie eine Gegenleistung z. B. für die Überlassung des Gebrauchs oder der Nutzung des Grundstücks darstellen oder bei einer Mietpreisbindung oder einem Belegungsrecht rechtlich und wirtschaftlich mit der Gebrauchs- oder...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.4 Übergang zum Bestandsvergleich

Beim Übergang zum Bestandsvergleich bestimmen sich die in die Übergangsbilanz einzustellenden Buchwerte nach den um die üblichen AfA und etwaigen Investitionszuschüsse geminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.[1]mehr

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Geschäftswagen / 2.1.2 Unternehmerische Nutzung unter 10 %

Wird ein Geschäftswagen zu weniger als 10 % unternehmerisch verwendet, kann er nicht dem Unternehmen zugeordnet werden (Zuordnungsverbot). Somit ist der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung ausgeschlossen. Wird ein nicht dem Unternehmen zugeordnetes "Privatfahrzeug" gelegentlich dem Unternehmen überlassen, sind[1] die im Zusammenhang mit dem Betrieb und Wartung des Geschäftswage...mehr

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Geschäftswagen / 7.2 Überlassung Gesellschafter an Personengesellschaft

Der Gesellschafter wird durch die Pkw-Überlassung an seine Personengesellschaft zum Unternehmer, wenn die Überlassung gegen Sonderentgelt erfolgt.[1] Ggf. erhält der Gesellschafter aus der Anschaffung des Pkw den Vorsteuerabzug. Ist der Gesellschafter Kleinunternehmer, müsste er zur Erlangung des Vorsteuerabzugs zuerst zur Regelbesteuerung optieren (§ 19 Abs. 2 UStG). Ein Lei...mehr

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Geschäftswagen / 7.1 Überlassung Personengesellschaft an Gesellschafter

Wird ein Pkw von einer Personengesellschaft an einen Gesellschafter überlassen, der diesen Pkw sowohl für Zwecke der Gesellschaft als auch für private Zwecke nutzt, erhält die Perso­nengesellschaft aus der Anschaffung und aus den laufenden Betriebskosten den vollen Vor­steuerabzug, sofern der Pkw insgesamt zum Unternehmen gehört. Wegen der Besteuerung der Überlassung zu priva...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.1.1 Aktivierungspflichtiger Zuschuss

Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind sämtliche Vorteile für den Betrieb, deren Erlangung sich der Unternehmer etwas kosten lässt, die einer besonderen Bewertung zugänglich sind, i. d. R. einen Nutzen für mehrere Wirtschaftsjahre erbringen und jedenfalls mit dem Betrieb übertragen werden können, grundsätzlich als Wirtschaftsgut (handelsrechtlich: Vermögensgegenstand...mehr

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Geschäftswagen / 6 Überlassung Geschäftswagen an freie Mitarbeiter

Oft erhalten als freie Mitarbeiter beschäftigte Handelsvertreter von ihren Auftraggebern (statt einer Kostenerstattung auf Kilometerbasis) ein Fahrzeug kostenfrei zur Nutzung überlassen. Insoweit erhält der Auftraggeber aus der Anschaffung und aus den laufenden Betriebskosten den vollen Vorsteuerabzug, soweit er selbst zum Vorsteuerabzug berechtigende Ausgangsum­sätze tätigt...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / Zusammenfassung

Überblick Zuschüsse sind Vermögensvorteile, die dem Zuschussempfänger mit der Bestimmung zugewendet werden, sie zur Förderung eines – zumindest auch – im Interesse des Zuschussgebers liegenden Zwecks zu verwenden, und die keine Gegenleistung für Leistungen des Zuschussempfängers sind. Sie werden aus öffentlichen oder aus privaten Mitteln gewährt. Es gibt einmalige Zuschüsse,...mehr

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Geschäftswagen / 3.1.2 Fahrtenbuchregelung

Ermittelt der Unternehmer ertragsteuerlich den Privatnutzungsanteil durch ein ordnungsgemäßes [1] Fahrtenbuch [2], ist von diesem Wert auch umsatzsteuerlich auszugehen. In die Bemessungsgrundlage sind jedoch diejenigen Ausgaben nicht einzubeziehen, für die der Unternehmer keinen Vorsteuerabzug hatte (z. B. Kfz-Versicherung und -Steuer; Absetzung für Abnutzung, wenn das Fahrzeu...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.2 Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Finanzinvestitionen und RoU-Assets (Nutzungsrechte)

Rz. 35 Im Zusammenhang mit Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten, Finanzinvestitionen und RoU-Assets sind derzeit folgende Wahlrechte bei Übergang auf die IFRS-Rechnungslegung bedeutend: beizulegender Zeitwert oder Neuwert als Ersatz für fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Fortführung der landesrechtlich bilanzierten Werte für Vermögenswerte in der Öl- und...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.6 Finanzinstrumente

Rz. 50 Im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten enthält IFRS 1 folgende Wahlrechte beim Übergang: zusammengesetzte Finanzinstrumente, Designation von bislang bereits angesetzten Finanzinstrumenten, Ausbuchungsregeln nach IFRS 9,[1] Ersteinbuchung von Finanzinstrumenten zum Fair Value, Wahlrecht zur prospektiven Anwendung der Übergangsvorschriften des IFRIC 19 zur Umwandlung von fin...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.1 Unternehmenszusammenschlüsse und kumulierte Umrechnungsdifferenzen

Rz. 28 Die zentrale Vereinfachung für die Konzernabschlusserstellung enthält IFRS 1.18 i. V. m. Appendix C. Diese Vorschrift entfaltet ihr gesamtes Potenzial an Vereinfachung in Zusammenhang mit der – ebenfalls in diesem Abschnitt dargestellten – Regelung zur Erfassung der kumulierten Umrechnungsdifferenzen. Falls das auf IFRS umstellende Unternehmen die Ausnahme von der ret...mehr

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Invoice-to-Pay-Prozess (I2P... / 3 Sicherstellung der definierten Prozessziele und Verankerung der Soll-Prozesse über Instrumente des operativen Prozessmanagements

Die Kernherausforderung in der Umsetzung der Soll-Prozess-Konzeption lag vor allem darin, die spezifischen Ziele der Prozessdigitalisierung (hier vor allem: höhere Prozesseffizienz und Datenqualität) operativ zu quantifizieren. Darüber hinaus mussten diese Ziele anhand von Verantwortlichkeiten und Kennzahlen, die auf die Erreichung der Ziele einzahlen, in einem Steuerungspro...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 1.1 Aufteilung eines Gesamtkaufpreises durch die Vertragsparteien

Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung sind bei einem gleichzeitigen Erwerb mehrerer Wirtschaftsgüter steuerrechtlich die Anschaffungskosten jedes einzelnen Wirtschaftsguts zu ermitteln.[1] Nur Gebäude können steuerlich abgeschrieben werden, nicht jedoch der Grund und Boden. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden ist es in der P...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2 Wahlrechte bei der retrospektiven Anwendung

Rz. 27 Ein auf IFRS umstellendes Unternehmen hat das Wahlrecht, in den nachstehenden Fällen auf die retrospektive Anwendung der IFRS-Vorschriften zu verzichten: Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 1.18 i. V. m. IFRS 1.Appendix C); Anteilsbasierte Vergütung (IFRS 1.18 i. V. m. IFRS 1.Appendix D 2–3); Beizulegender Zeitwert oder Neubewertung als Ersatz für (fortgeführte) Anschaffu...mehr

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Invoice-to-Pay-Prozess (I2P... / 2 Soll-Konzeption und Digitalisierung des Invoice-to-Pay-Prozesses als Grundpfeiler

Nachdem mittels Zielbilderstellung und Entwicklung der Finance Roadmap grundlegende Annahmen getroffen und relevante Voraussetzungen definiert wurden, konnte in die Soll-Konzeption und Digitalisierung des Invoice-to-Pay-Prozesses operativ gestartet werden. Konkret stellte dabei ein Prozess-Design den ersten Schritt dar, auf dessen Basis weitere prozessuale, organisatorische ...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 1.3 AfA‐Bemessungsgrundlage bzw. Kaufpreisaufteilung bei bebauten Erbbaurechten

Nach der Rechtsprechung des BFH[1] kommt in den Fällen der Anschaffung bebauter Erbbaurechte eine Aufteilung der Anschaffungskosten nicht in Betracht, wenn der Erwerber dem bisherigen Erbbauberechtigten nachweislich nur etwas für das Gebäude gezahlt hat. Somit ist eine Kaufpreisaufteilung bei dem Erwerb eines bebauten Erbbaurechts nur in den Ausnahmefällen vorzunehmen, in de...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.3 IFRS-Anpassungen der Buchwerte des Tochterunternehmens

Rz. 78 Die Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB ist als Aufwandsrückstellung wegen Fehlens einer Verpflichtung i. S. d. IAS 37.15 nach IFRS nicht ansatzfähig. Da die Rückstellung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG steuerlich abzugsfähig ist,[1] entsteht durch die Eliminierung der Aufwandsrückstellung in der IFRS-Eröffnungsbilanz eine passive latente Steuerdifferenz, die ...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.2 IFRS-Anpassungen der Buchwerte des Mutterunternehmens

Rz. 77 Bei der M-AG sind folgende Sachverhalte anzupassen: Der Verlustvortrag beinhaltet ein künftiges Steuerminderungspotenzial, welches als aktive latente Steuern abzugrenzen ist, sofern die Voraussetzungen des IAS 12.24 i. V. m. 12.34 vorliegen. Dies ist offensichtlich der Fall, da nach dem Sachverhalt davon auszugehen ist, dass der Verlustvortrag in künftigen Perioden gen...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.1 Sachverhalt

Rz. 70 Allgemeine Angaben und Aufgabenstellung Die M-AG ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen, da von der M-AG Aktien und Wandelschuldverschreibungen am organisierten (Kapital-)Markt gehandelt werden. Die M-AG hat ein Tochterunternehmen T-GmbH, an dem sie seit 1.1.2014 100 % der Anteile hält. Zum 1.1.2021 erstellt die M-AG ihre IFRS-Konzerneröffnungsbilanz. Weder das M...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.2.3 Ansatz von Schadensersatz-, Entschädigungs- und Ausgleichsansprüchen

Rz. 77 Tatsächliche Abwicklung mittels Kompensationszahlungen Eine Funktionsverlagerung lag nach § 1 Abs. 7 Satz 2 Alt. 2 FVerlV a. F. auch dann nicht vor, "wenn der Vorgang zwischen voneinander unabhängigen Dritten nicht als Veräußerung oder Erwerb einer Funktion angesehen würde." Der Verordnungsgeber hatte als eine wesentliche Fallgruppe Vorgänge im Blick, die formal als Fu...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / Zusammenfassung

Überblick Ist für die Anschaffung eines zur Einkünfteerzielung genutzten Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die auf das Gebäude entfallende AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in ...mehr

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Erstanwendung IFRS / 2.3 Angabepflichten im ersten IFRS-Abschluss

Rz. 12 Nach dem Grundsatz des IFRS 1.23 muss ein zu IFRS übergehendes Unternehmen erläutern, wie sich der Übergang von den vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen zu IFRS auf seine dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirkte. Zu diesem Zweck hat das zu IFRS übergehende Unternehmen zunächst gem. IFRS 1.24 ff. folgende Überleitungsrechnungen aufzustellen und in d...mehr

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Kaufpreisaufteilung: Grund ... / 2.4.6 Baujahr

Unter Ziffer 5 ist als Baujahr regelmäßig das Jahr der Bezugsfertigkeit des Gebäudes anzugeben. Die Bezugsfertigkeit ist gegeben, wenn das Gebäude bzw. der Gebäudeteil von den künftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern nach objektiven Verhältnissen genutzt werden kann. Die Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde ist nicht entscheidend. Die Angabe des Baujahrs ist für die Wer...mehr

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Erstanwendung IFRS / 3.2.10 Übergang aus signifikanten hyperinflationären Ökonomien

Rz. 67 Motivation dieses Amendments zu IFRS 1 vom Dezember 2010 ist es, Unternehmen und Konzernen, die in hyperinflationären Ökonomien agieren bzw. agierten, den Übergang zur IFRS-Rechnungslegung zu erleichtern.[1] Gem. IFRS 1.Appendix D 27 liegt eine signifikante hyperinflationäre Ökonomie vor, wenn sowohl ein zuverlässiger allgemeiner Preisindex nicht existiert als auch ein...mehr

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Verzug / 1.4 Verschulden

Die Nichtleistung des Schuldners muss von diesem verschuldet sein. Das Gesetz ist so formuliert, dass Verschulden des Schuldners vermutet wird. Sollte er aus welchen Gründen auch immer schuldlos nicht liefern können, dann muss er dies beweisen.[1] In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Nichtleistung wegen Geldmangels stets verschuldet ist. Das Gesetz geht von...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.5 Die Ermittlung des Diskontierungsfaktors

Rz. 52 Funktions- und risikoadäquate Kapitalisierungszinssätze Für die Ermittlung des Ertragswerts ist es erforderlich, die für die einzelnen Jahre isolierten und prognostizierten Gewinne auf den Übertragungsstichtag zu diskontieren. Hierfür sind funktions- und risikoadäquate Kapitalisierungszinssätze anzuwenden. Die Ermittlung des Diskontierungsfaktors unterliegt nach § 1 Ab...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 2.4 Eigenkapital, Haftsumme und Reserven

Rz. 14 § 337 Abs. 1 und 2 HGB i. V. m. § 266 Abs. 3 Buchst. A. HGB verlangt grundsätzlich[1] folgende Bilanzposten bei Genossenschaften:mehr

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Verzug / 1.1 Fällige, einredefreie Forderung

Verzug setzt voraus, dass der Gläubiger gegen den Schuldner eine Forderung besitzt, die fällig und einredefrei ist. Die Art der Forderung ist hier zweitrangig, es kann sich um eine Forderung auf Zahlung eines Geldbetrages oder auch auf Lieferung einer Gattungs- oder Stücksache handeln. Die Forderung muss fällig sein. Fälligkeit tritt gem. § 271 BGB mit Abschluss des Vertrages...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 2.4.5 Fremdvergleichsgesichtspunkte

Rz. 30 Kein(e) Funktionsveräußerung/-erwerb unter fremden Dritten Eine Funktionsverlagerung lag schließlich tatbestandlich gemäß § 1 Abs. 7 Satz 2 Alt. 2 FVerlV a. F. auch dann nicht vor, "wenn der Vorgang zwischen voneinander unabhängigen Dritten nicht als Veräußerung oder Erwerb einer Funktion angesehen würde." Im Wesentlichen waren von dieser Ausnahme in der Praxis 2 Fallg...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.3.3 Berücksichtigung von Steuern im Rahmen der Bewertung

Rz. 44 Periodische Besteuerungseffekte Gemäß § 2 Abs. 1 FVerlV sind Steuereffekte zu berücksichtigen und deshalb finanzielle Überschüsse nach Steuern maßgeblich. Zudem verweist die Gesetzesbegründung zu § 1 Abs. 3 Satz 7 AStG ausdrücklich darauf, dass auch Steuereffekte zu berücksichtigen sind, weil diese bewertungsrelevant seien.[1] Im Hinblick auf die Eliminierung der Steuer...mehr

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Genossenschaft: Rechnungsle... / 1 Rechtsform der Genossenschaft

Rz. 1 Gemäß § 17 Abs. 1 GenG hat die eingetragene Genossenschaft als solche selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden. Nach 17 Abs. 2 GenG gelten Genossenschaften als Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs. Über die Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes hinaus (f...mehr

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Funktionsverlagerung im Han... / 3.1.1 Bewertungsobjekt: Transferpaket

Rz. 33 Rechtsfolge Transferpaketbewertung Gemäß § 1 Abs. 3b Satz 1 AStG ist der Einigungsbereich auf der Grundlage des „Transferpaketes“ zu bestimmen, wenn für die Verlagerung der Funktion als Ganzes (Transferpaket) keine Vergleichswerte festgestellt werden können. In diesem Fall ist für die Verrechnungspreisbestimmung ein hypothetischer Fremdvergleich nach § 1 Abs. 3 Satz 7 ...mehr

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Grunderwerbsteuer / 2.5.3 Gleichzeitiger Erwerb des erbbaurechtsbelasteten Grundstück und des Erbbaurechts

Wird mit dem Grundstück gleichzeitig auch das Erbbaurecht erworben und ist bereits im Erwerbszeitpunkt die Aufhebung des Erbbaurechts beabsichtigt, ist die für den Erwerb eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks vereinbarte Gegenleistung nicht um einen kapitalisierten Erbbauzinsanspruch zu kürzen. In diesem Fall ist der Wert des Erbbauzinsanspruchs mit 0 EUR anzusetzen.[1] I...mehr

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Grunderwerbsteuer / 2.5.2 Erwerb des mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks

Erwirbt ein Erbbauberechtigter oder ein Dritter das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück, sind folgende Fälle denkbar: Grundstückserwerb mit Erwerb eines Erbbauzinsanspruchs Wenn ein Erbbauberechtigter oder ein Dritter das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück erwirbt, unterliegt der mit dem Grundstückserwerb verbundene Erwerb des Erbbauzinsanspruchs nicht der Grunderwe...mehr

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Grunderwerbsteuer / 2.3 Erwerb der Verwertungsbefugnis

Die Erlangung der Verwertungsbefugnis an einem inländischen Grundstück unterliegt als eigenständiger Erwerbsvorgang der Grunderwerbsteuer.[1] Die Voraussetzungen sind im Einzelnen: Rechtsvorgang, der keinen Anspruch auf Übereignung begründet und der es einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglicht, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser sel...mehr

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Grunderwerbsteuer / 4.1 Regelbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 1 GrEStG

Die Vorschrift des § 8 Abs. 1 GrEStG regelt gemeinsam mit § 9 GrEStG die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. § 8 Abs. 1 GrEStG enthält die grundsätzliche Aussage, dass sich die Steuer nach dem Wert der Gegenleistung für das Grundstück bemisst. Dazu gehört jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Ent...mehr

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Grunderwerbsteuer / 3.1 Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Besteuerung sind insbesondere die folgenden Erwerbsvorgänge ausgenommen [1]: der Erwerb eines Grundstücks, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebende Wert die Freigrenze von 2.500 EUR nicht übersteigt.[2] Als Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG gilt auch ein ideeller Miteigentumsanteil (Bruchteilseigentum) an einem Grundstück. Grundsätzlich erfüllt daher jeder Erwerb...mehr

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E-Ladestationen richtig bil... / 1.2 E-Ladestation als Betriebsvorrichtung

Eine E-Ladestation stellt eine Betriebsvorrichtung dar, wenn das Gewerbe des Unternehmers damit unmittelbar betrieben wird. Ist also der Geschäftszweck auf die Lieferung von Strom ausgelegt, stellt die E-Ladestation eine Betriebsvorrichtung dar. Dies ist z. B. bei den elektrisch betriebenen Auslieferungs-Pkws der Deutschen Post oder von Amazon der Fall. Die E-Ladestation wir...mehr

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Grunderwerbsteuer / 2.2 Auflassung, Eigentumsübergang, Meistgebot

Auflassung Für die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sind die Auflassung und die Eintragung des Erwerbers im Grundbuch erforderlich.[1] Die Auflassung[2] ist die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zu notarieller Beurkundung zu erklärende Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über den Eigentumsübergang. Die (ausschließliche) Auflas...mehr