Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.9 Zeile 9

In dieser Zeile sind die ausländischen Erträge des Anlegers aus Aktienfonds einzutragen. Die Beträge sind bereits um etwaige Betriebsausgaben i. S. d. § 21 InvStG zu vermindern. Es sind sowohl die Beträge für Investmentfonds als auch für Spezial-Investmentfonds einzutragen. Da es um ausländische Erträge geht, muss es sich um Erträge eines ausländischen Investmentfonds handel...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.7 Zeile 8

In Zeile 8 ist der Betrag der ausländischen Steuer anzugeben, der mit Einkünften im Zusammenhang steht, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen. Da dies nur im Falle einer Organschaft der Fall sein kann, ist diese Zeile nur von Organgesellschaften auszufüllen. Soweit die ausländischen Steuern mit steuerfreien Einkünften im Zusammenhang stehen, können sie nicht gem. § 34c ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 4.2 Datenabruf

Der Datenabruf läuft wie folgt ab: Das BZSt hat unter dem Ordnungskriterium der Steueridentifikationsnummer die steuerlichen maßgebenden Daten gespeichert. Diese Datenbasis ist insbesondere auch Grundlage für die elektrischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM). Zusätzlich werden Daten zur territorialen Ausdehnung der steuererhebenden Religionsgemeinschaft und der jeweilige Kir...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 4.2 Zeile 2

In Zeile 2 ist der Staat einzugeben, aus dem die ausländischen Einkünfte stammen. Für jedes Land ist eine gesonderte Anlage AESt auszufüllen. Da die anrechenbaren ausländischen Steuern für jeden ausländischen Staat gesondert zu ermitteln sind (per country limitation) bzw. der Antrag auf Abzug von der Bemessungsgrundlage für jeden ausländischen Staat einheitlich zu stellen is...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.4 Steuerbefreiung

Zu der Steuerbefreiung des § 8b Abs. 2 KStG wurde für Inlandsbeteiligungen ab 2004 die sog. 5 %-Pauschale eingeführt.[1] Wird eine Beteiligung mit Gewinn veräußert, ist es fraglich, ob realisierte stille Reserven aus der Zeit vor 2004 ebenfalls hierunter fallen. Es scheint vertretbar, dass die stille Reserven aufzuteilen sind und nur Wertsteigerungen ab 2004 unter die 5 %ige...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 7.8 Zeile 42

In dieser Zeile sind die ausländischen Steuern einzutragen, für die der alternative Abzug gem. § 34c Abs. 2 EStG beantragt wird. Es handelt sich um ausländische Steuern, die auch angerechnet werden könnten. In dieser Zeile sind nicht nur die ausländischen Steuern, die auf Einkünfte aus eigener Tätigkeit des Stpfl. erhoben werden, einzutragen, sondern auch die ausländischen St...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage AESt / 5.8 Vor Zeilen 9–26

In den Zeilen 9–26 werden die ausländischen Steuern, die auf Einkünfte aus Investmentfonds entfallen, erfasst. Diese sind nach der Art des Fonds unterteilt: Aktienfonds (Zeilen 9–11), Aktienfonds, an denen Lebens- oder Krankenversicherungen oder Finanzinstitute o. Ä. beteiligt sind (Zeilen 12–14), Mischfonds (Zeilen 15–17), Mischfonds, an denen Lebens- oder Krankenversicherungen...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.9 Anlage ZVE

Dieser Vordruck übernimmt die eigentliche Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Überwiegend werden in der Anlage ZVE nur Werte aus anderen oben bereits angesprochenen Anlagen übertragen und damit rechnerisch gesammelt. Der Vordruck ist umfangreich, enthält er doch auch alle Eintragungen, die von Körperschaften zu machen sind, welche auch andere Einkünfte als solche aus ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.7.1 Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG)

Rz. 25 Die Anrechnung nach § 34c EStG und der Progressionsvorbehalt (nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG) bei Eingreifen der Freistellungsmethode entsprechend dem jeweiligen DBA schließen sich gegenseitig aus.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.1 Verhältnis von § 34c EStG zu DBA

Rz. 171 Die Durchführung der Anrechnung richtet sich in erster Linie nach den Vorschriften des DBA. Dabei sind etwaige besondere Regelungen eines DBA zu beachten, z. B. die Anrechnung getrennt für jede Einkunftsart[1]. Rz. 172 Die Frage, ob Einkünfte aus einem bestimmten Staat stammen, ist daher nach den Regeln des jeweiligen DBA zu entscheiden, die insoweit § 34d EStG verdrä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1.3 Vermeidung der Doppelbesteuerung durch nationales Recht

Rz. 3 Soweit keine DBA bestehen bzw. das DBA keine Regelung zur Vermeidung der Doppelbelastung enthält, sieht § 34c EStG eine Entlastung im Wesentlichen im Weg der Anrechnung der Steuer aus dem Quellenstaat vor, jedoch keine Freistellung. § 34c EStG hat dabei, neben der Regelung von Sonderfällen, wie etwa in § 34c Abs. 5 EStG, eine doppelte Funktion: § 34c EStG regelt die Met...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.1 Allgemeines

Rz. 170 Die Regelung des § 34c Abs. 6 EStG hat mehrfache Funktionen: Sie bringt den Vorrang der DBA gegenüber der unilateralen Regelung des § 34c EStG zum Ausdruck, indem § 34c Abs. 1 bis 3 EStG, d. h. die Anrechnung der ausl. Steuer oder ihr Abzug bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte, nicht anzuwenden ist, wenn ein DBA besteht (§ 34c Abs. 6 S. 1 EStG). Sie ordnet an, da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.3 Entstehungsgeschichte

Rz. 5 Die Regelungen über die Anrechnung von ausl. Steuern sind vielfältig geändert worden: Gesetz v. 9.9.1998[1]: Streichung des § 34c Abs. 4 EStG. Gesetz v. 22.12.1999[2]: Ergänzung des § 34c Abs. 6 EStG um S. 4 für den Fall, dass ein DBA-Staat Einkünfte aus einem Drittstaat besteuert. Gesetz v. 23.10.2000[3]: Streichung des Verweises in § 34c Abs. 1 S. 2 EStG auf § 32c EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.4.1 Einkommensteuer

Rz. 6 Die Anrechnung ausl. Steuer nach § 34c EStG begünstigt in erster Linie nur unbeschränkt Stpfl. Dies sind Personen, die nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt stpfl. sind, sowie Personen, die nach § 1 Abs. 2 und 3 EStG als unbeschränkt stpfl. behandelt werden. Rz. 7 Beschränkt Stpfl. haben lediglich in einem Ausnahmefall – zunächst nur auf Basis einiger DBA, nunmehr aber auch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.2 Bestimmung der ausländischen Einkünfte

Rz. 173 Es muss sich nach dem einschlägigen DBA um ausl. Einkünfte handeln. Wenn es hingegen infolge einer sog. Rückfallklausel ("subject-to-tax-Klausel"; z. B. Art. 23 Abs. 2 a. E. DBA USA bzw. § 50d Abs. 9 EStG) zu einer Besteuerung im Inland kommt, so handelt es sich um inl. und nicht um ausl. Einkünfte. Eine Rückfallklausel fingiert ein Besteuerungsrecht des Ansässigkeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.1.2 Aufzuteilende inländische Einkommensteuer

Rz. 80 Die aufzuteilende deutsche ESt ist nach § 34c Abs. 1 S. 2 EStG die sich aus §§ 32a, 32b, 32c EStG (nur Vz 2007), §§ 34, 34a und 34b EStG ergebende ESt. Aufgeteilt wird daher die sich aus dem ESt-Tarif nach § 32a EStG ergebende ESt, eventuell nach Berücksichtigung eines Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG). Diese tarifliche ESt ist im Vz 2007 durch die Tarifbegrenzung f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.2.3 Sachliche Begrenzung der Anrechnung

Rz. 87 Umstritten ist dagegen, ob die Regelung des § 34c Abs. 1 S. 5 EStG auch eine sachliche Begrenzung i. d. S. enthält, dass nur ausl. Steuer auf diejenige ausl. Bemessungsgrundlage anrechenbar ist, die auch zur inländischen Bemessungsgrundlage gehört. Diese Frage tritt auf, wenn die Bemessungsgrundlage im Ausland höher ist als im Inland, weil z. B. aufgrund von inländisc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.2.2 Verlustausgleichsbeschränkungen

Rz. 45 Sämtliche Verlustausgleichsbeschränkungen wie § 2a Abs. 1 und 2 EStG sowie § 15a EStG und § 15b EStG bzw. § 20 Abs. 7 EStG sind zu berücksichtigen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.2.3 Sparerfreibetrag und Sparer-Pauschbetrag

Rz. 46 Da die ausl. Einkünfte nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln sind, sind alle Abzüge vorzunehmen, die der Ermittlung der Einkünfte dienen. Dies gilt bis Vz 2007 z. B. für den Sparerfreibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG a. F., der bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehen ist. Dieser Abzug vermindert den Höchstbetrag der anzurechnenden Steuer. Liegen sowohl inl. als auch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 143 Soweit ein DBA die Besteuerung regelt, so geht dieses wegen § 2 AO vor. Dennoch kann § 34c Abs. 5 EStG auch bei Bestehen eines DBA anwendbar werden, da § 34c Abs. 6 EStG lediglich die Anwendbarkeit von § 34c Abs. 1 bis 3 EStG ausschließt, nicht aber von Abs. 5. Soweit allerdings das DBA die ausl. Einkünfte steuerfrei stellt, ist kein Raum für einen Erlass bzw. eine P...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.3.1 Überblick

Rz. 130 Der Abzug der ausl. Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte ist nach § 34c Abs. 3 EStG in folgenden Fallgruppen möglich: Die ausl. Steuer entspricht nicht der deutschen ESt. Die ausl. Steuer wurde nicht in dem Staat erhoben, aus dem die Einkünfte stammen (in DBA-Fällen, § 34c Abs. 6 S. 6 EStG). Es liegen nach deutscher Auffassung überhaupt keine ausl. Einkünfte vor[1].mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.6 Ansatz fiktiver Steuern

Rz. 178 Ist in einem DBA – zumeist für Dividenden, Zinsen und Lizenzen – vorgesehen, dass die Steuer als bezahlt gilt (fiktive Abzugsteuer), ist diese fiktive Steuer von dem Steuerabzug von der Bemessungsgrundlage nach § 34c Abs. 2 EStG ausgeschlossen (§ 34c Abs. 6 S. 2 Halbs. 2 EStG). Fiktive Steuer kann daher nicht von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden; ein Abzug vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.2 Systematische Stellung

Rz. 4 § 34c EStG befindet sich im V. Kapitel des EStG, das mit dem Begriff "Steuerermäßigungen" überschrieben ist. § 34c EStG knüpft mit seiner Regelung in Abs. 1 zwar an die tarifliche ESt an, indem diese um den Anrechnungsbetrag vermindert wird. Daneben enthält die Regelung aber mit ihren Anordnungen über den Steuerabzug in Abs. 2 und 3 (und soweit Abs. 6 auf diese Vorschr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.2 Voraussetzungen für den Abzug

Rz. 122 Voraussetzung für den Abzug nach Abs. 3 ist, ebenso wie für die Anrechnung nach Abs. 1, dass der Stpfl. unbeschränkt stpfl. ist (Rz. 6ff.), eine Steuersubjektidentität besteht (Rz. 11ff.), die zu berücksichtigende ausl. Steuer festgesetzt und gezahlt wurde sowie keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegt (Rz. 54ff.). Rz. 123 Abgezogen werden kann allerdings immer nur die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.2 Ausländische Einkünfte

Rz. 31 Was ausl. Einkünfte sind, ergibt sich aus dem abschließenden Katalog des § 34d EStG bzw. dem jeweiligen DBA (zur Konkurrenz unilateraler und multilateraler Regelungen Rz. 2ff.). Rz. 32 Zu beachten ist, dass bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 32d Abs. 5 und Abs. 6 S. 2 EStG eine Sonderregelung für die Anrechnung ausl. Quellensteuer gilt. Die Anrechnung erfolg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34c Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften

1 Einführung 1.1 Bedeutung sowie Sinn und Zweck 1.1.1 Das Problem der Doppelbesteuerung Rz. 1 Bei unbeschränkt Stpfl. erstreckt sich die Stpfl. im Inland auf das Welteinkommen, d. h. auf alle Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten, unabhängig davon, ob die Quellen dieser Einkünfte im Inland oder im Ausland liegen. Im Gegensatz hierzu unterliegen der beschränkten ESt-Pflicht nu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.4.2 Körperschaftsteuer

Rz. 9 Mit Ausnahme der Sonderregeln in § 26 Abs. 6 KStG sind über §§ 8 Abs. 1, 31 KStG die Regeln des § 34c EStG anzuwenden.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.3.4 Keine ausländischen Einkünfte

Rz. 134 Die dritte Fallgruppe dürfte in der Praxis die größte Bedeutung haben. Danach können ausl. Steuern bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden, auch wenn nach deutschem Steuerrecht überhaupt keine ausl. Einkünfte vorliegen, d. h., wenn es sich nach deutschem Steuerrecht um inl. Einkünfte handelt[1]. Damit werden bestimmte Fälle des positiven Qualifikationskonfl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.3.1 Grundlagen

Rz. 50 Anrechenbar ist nur die ausl. Steuer, die auf die ausl. Einkünfte (§ 34d EStG) erhoben wird. Es muss sich danach um Einkünfte handeln, die nach § 34d EStG bzw. dem einschlägigen DBA aus dem ausl. Staat stammen[1]. Wurde die ausl. Steuer allerdings zu Unrecht erhoben, so ist eine Anrechnung nach § 34c EStG nicht möglich[2]. Rz. 50a Wird die ausl. Steuer von einem andere...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.1 Allgemeines

Rz. 100 Als Alternative zur Anrechnung ausl. Steuern auf die deutsche ESt lässt § 34c Abs. 2 EStG wahlweise auch den Abzug der ausl. Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte zu. Eine Günstigerprüfung von Amts wegen findet nicht statt. Von Amts wegen durchzuführen ist lediglich die Anrechnungsmethode. Rz. 101 Durch den Abzug bei der Ermittlung der Einkünfte wird die ausl. Steue...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.2.1 Anrechenbare ausländische Steuer

Rz. 103 Aus der Formulierung, dass "statt der Anrechnung" die ausl. Steuer abgezogen werden kann, folgt, dass sämtliche Tatbestandsmerkmale des § 34c Abs. 1 EStG erfüllt sein müssen. Insoweit wird auf die Ausführungen zu Abs. 1 verwiesen. Rz. 104 § 34c Abs. 2 EStG wurde im Rahmen des JStG 2007 insoweit ergänzt, als die ausl. Steuer nur noch dann und insoweit abgezogen werden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2.1 Voraussetzungen

Rz. 141 Der Erlass bzw. die Pauschalierung der deutschen ESt-Schuld setzt nach § 34c Abs. 5 EStG voraus: eine unbeschränkte Steuerpflicht; bei einer beschränkten Steuerpflicht gilt die Parallelvorschrift des § 50 Abs. 7 EStG; ausl. Einkünfte i. S. d. § 34d EStG; einen der beiden folgenden Gründe: Der Erlass oder die Pauschalierung ist aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.3.3 Ausländische Steuer nicht aus dem Quellenstaat

Rz. 132 Die zweite Fallgruppe erfasst die Sachverhalte, in denen eine der deutschen ESt entsprechende ausl. Steuer von einem anderen Staat erhoben wird als demjenigen, dem nach dem deutschen Steuerrecht die Quelle der ausl. Einkünfte zuzuordnen ist. Ein Beispiel für solche Fälle sind Einkünfte aus dem Quellenstaat A, die über eine im Staat B belegene Betriebsstätte bezogen w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.7.1 DBA bezieht sich nicht auf eine Steuer vom Einkommen (Abs. 6 S. 4)

Rz. 180 Die Anrechnung nach § 34c Abs. 1 EStG bzw. der wahlweise Steuerabzug nach § 34c Abs. 2 EStG ist auch möglich (§ 34c Abs. 6 S. 4 EStG), wenn sich das DBA nicht auf eine ESt dieses Staates bezieht (der Fall, dass die Doppelbesteuerung trotz DBA nicht beseitigt wird – etwa bei einem sog. Qualifikationskonflikt –, wurde durch das Gesetz v. 13.12.2006[1] gestrichen, da hi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.7.3 Eröffnung des Steuerabzugs bei Steuern aus einem anderen als dem Quellenstaat (§ 34c Abs. 6 S. 6)

Rz. 182 § 34c Abs. 6 S. 6 EStG wurde durch das Gesetz v. 22.12.1999[1] eingefügt. Diese Vorschrift stellt nach Auffassung des Gesetzgebers klar, dass der Abzug nach Abs. 3 vorzunehmen ist, wenn der andere DBA-Staat Einkünfte besteuert, die nicht aus diesem Staat stammen. Zur Vermeidung von "Doppelanrechnungen" hat er allerdings den Anwendungsbereich – mit konstitutiver Wirku...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3.3.2 Begünstigte Auslandstätigkeiten

Rz. 164 Begünstigt wird danach die Auslandstätigkeit eines unbeschränkt stpfl. (bzw. über § 50 Abs. 7 EStG beschränkt stpfl.) Arbeitnehmers für einen inländischen Lieferanten, Hersteller, Auftragnehmer oder Inhaber ausl. Mineralaufsuchungs- oder -gewinnungsrechte[1] im Zusammenhang mit Anlagenbau im weitesten Sinn (Planung, Errichtung, Einrichtung, Inbetriebnahme, Erweiterung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6.2.7.2 Anrechnung infolge einer unilateralen "Switch-over-clause" (Abs. 6 S. 5)

Rz. 181 Durch das Gesetz v. 13.12.2006[1] wurde in § 50d Abs. 9 EStG für bestimmte Fälle eine "Switch-over-clause" eingefügt. Diese Regelung zielt im Wesentlichen darauf ab, sog. weiße Einkünfte zu vermeiden, d. h., eine Besteuerung findet weder im Ausland noch im Inland statt. Der Grund für diese "doppelte" Nichtbesteuerung besteht darin, dass der vom Stpfl. verwirklichte T...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.2.1 Betriebsausgaben und Werbungskosten

Rz. 35 Die Ermittlung der ausl. Einkünfte hat auf Basis der deutschen steuerlichen Ermittlungsvorschriften zu erfolgen[1]. Rz. 36 Auch für die Frage, inwieweit alle mit den ausl. Einkünften zusammenhängenden Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anzusetzen sind, hat sich die Rechtslage durch das Gesetz v. 16.5.2003[2] geändert. Rz. 37 einstweilen frei Rz. 38 Ab Vz 2003 hat sich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 27 [Leistungen nach dem FELEG]

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 27 EStG sind der Grundbetrag der Produktionsaufgaberente (§ 13 EStG Rz. 271ff.) und das Ausgleichsgeld nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG), jeweils jedoch nur bis zum Höchstbetrag von 18.407 EUR, steuerfrei. Rz. 2 Mit dem FELEG verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, älteren landwirtschaftlichen Untern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.3.2 Der deutschen ESt entsprechende ausländische Steuer

Rz. 51 Eine ausl. Steuer entspricht der deutschen ESt (ist gleichartig), wenn sie direkt auf die Besteuerung des Einkommens, des Gewinns oder eines Teils des Einkommens oder Gewinns gerichtet ist.[1] Es entscheidet die Identität des Besteuerungsgegenstands.[2] Ist die Steuer i. d. S. gleichartig mit der deutschen ESt, kommt es auf die unterschiedliche Ausgestaltung im Einzel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 140 Die Finanzverwaltung hatte vor Einführung des § 34c Abs. 1 EStG in einigen Verwaltungsregelungen die Möglichkeit der Berücksichtigung ausl. Steuern im Rahmen der inländischen Besteuerung geregelt. Um etwaige Nachteile gegenüber diesen früheren Verwaltungsregelungen auszugleichen bzw. abzumildern, wurde mit § 34c Abs. 5 EStG eine Rechtsgrundlage geschaffen, die deutsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.4.3 Gewerbesteuer

Rz. 10 Im Rahmen der Anrechnungsmethode des § 34c Abs. 1 EStG kommt es nicht zu einer Reduzierung der GewSt, da die ausl. Steuer nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrags berücksichtigt wird. Demgegenüber wirkt sich die Abzugsmethode des § 34c Abs. 2 EStG auf die GewSt aus, soweit nicht § 8 Nr. 12 GewStG eingreift. Nach dieser Vorschrift sind abgezogene Steuern für Zwecke ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4.3.2 Keine der deutschen ESt entsprechende Steuer

Rz. 131 Nach der ersten Fallgruppe können ausl. Steuern bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden, die zwar auf ausl. Einkünfte erhoben werden, die aber nicht der deutschen ESt entsprechen. Da der Begriff der Gleichartigkeit mit der deutschen ESt sehr weit gefasst ist, ist der Anwendungsbereich des Tatbestands in § 34c Abs. 3 EStG stark eingeschränkt. Dies gilt insbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3.3.3 Voraussetzungen in der Person des Arbeitnehmers

Rz. 166 Die Tätigkeit der einzelnen Arbeitnehmer ist nur begünstigt, wenn sie jeweils ununterbrochen über drei Monate[1] hinausgeht. Zu der begünstigten Tätigkeit zählen auch die Reisetage. Unterbrechung durch Urlaub oder Krankheit ist für die Erfüllung des Begriffs "ununterbrochen" unschädlich, diese Zeit wird auf den Drei-Monats-Zeitraum aber nicht angerechnet[2]. Ebenfall...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.2 Einkunftsermittlung

2.1.3.2.1 Betriebsausgaben und Werbungskosten Rz. 35 Die Ermittlung der ausl. Einkünfte hat auf Basis der deutschen steuerlichen Ermittlungsvorschriften zu erfolgen[1]. Rz. 36 Auch für die Frage, inwieweit alle mit den ausl. Einkünften zusammenhängenden Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anzusetzen sind, hat sich die Rechtslage durch das Gesetz v. 16.5.2003[2] geändert. Rz. 3...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3 Besteuerung der ausländischen Einkünfte im Quellenstaat

2.1.3.1 Tatsächliche Besteuerung der ausländischen Einkünfte im Quellenstaat Rz. 33 Die Frage, ob die ausl. Einkünfte tatsächlich im Quellenstaat besteuert worden sein müssen, ist mittlerweile durch das Gesetz v. 16.5.2003[1] beantwortet worden. Hierbei ist wie folgt zu unterscheiden: Rechtslage bis einschließlich Vz 2002: Auf eine tatsächliche Besteuerung kam es nicht an[2]. R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1 Einführung

1.1 Bedeutung sowie Sinn und Zweck 1.1.1 Das Problem der Doppelbesteuerung Rz. 1 Bei unbeschränkt Stpfl. erstreckt sich die Stpfl. im Inland auf das Welteinkommen, d. h. auf alle Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten, unabhängig davon, ob die Quellen dieser Einkünfte im Inland oder im Ausland liegen. Im Gegensatz hierzu unterliegen der beschränkten ESt-Pflicht nur die inl. E...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage Zin... / 6 Verrechenbares EBITDA und EBITDA-Vortrag (Gesamtbetrag) (§ 4h EStG i. V. m. § 8 Abs. 1, § 8a KStG)

6.1 Vor Zeilen 50–102 In den Zeilen 50–102 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen ist nur das "verrechenbare EBITDA", ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3.3 Auslandstätigkeitserlass

5.3.3.1 Allgemeines Rz. 162 Zweck des Erlasses ist es, durch Freistellung des Arbeitslohns für bestimmte Auslandstätigkeiten neben der Vermeidung einer Doppelbesteuerung auch die Förderung der Exportwirtschaft zu erreichen. Rz. 163 Die Freistellung von der LSt erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers (Verzicht auf LSt-Abzug). Der begünstigte Arbeitslohn ist im Lohnkonto getrennt vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.3 Verfahren

2.3.1 Anrechnung als Teil der Steuerfestsetzung Rz. 90 Bereits in der systematischen Einordnung wurde darauf hingewiesen, dass die Anrechnungsregelungen im Wesentlichen Bestandteil der Steuerfestsetzung sind[1]. Die Berücksichtigung ausl. Steuern, auch die Anrechnung, ist Teil der Steuerveranlagung, nicht nur der Abrechnung, die außerhalb der Steuerfestsetzung, wenn auch regel...mehr