Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (c) US-amerikanische S-Corporation

Rz. 121 [Autor/Stand] Behandlung der US-amerikanische S-Corporation. Die US-amerikanische S-Corporation ist nach Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts in den USA zwar wie eine Personengesellschaft zu behandeln und daher nicht selbst steuerpflichtig. Jedoch kann sie nach dem US-amerikanischen Recht unter bestimmten Voraussetzungen selbst abkommensberechtigt sein. Sind diese ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (cc) Bereits erfolgte Erstattung der durch Steuerabzug einbehaltenen abgeführten Steuern im Rahmen des Erstattungsverfahrens

Rz. 279 [Autor/Stand] Kein Rechtsschutzbedürfnis bei erfolgter Einbehaltung/Abführung und Erstattung. In den Fällen, in denen die durch Steuerabzug einbehaltenen abgeführten Steuern im Rahmen des Erstattungsverfahrens gem. § 50d Abs. 1 Satz 2 bereits erstattet worden sind, ist ein Rechtsschutzinteresse an der Erteilung einer Freistellungsbescheinigung zu verneinen. Nach Absc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (bb) Bereits erfolgte Einbehaltung und Abführung der Abzugsteuern und noch keine Erstattung oder Festsetzung auf 0 Euro durch das Finanzamt

Rz. 278 [Autor/Stand] Rechtsschutzbedürfnis bei erfolgter Einbehaltung/Abführung, aber noch keine Erstattung oder Festsetzung auf 0 Euro. Das Rechtsschutzbedürfnis ist auch gegeben, wenn die Abzugsteuern einbehalten und abgeführt wurden, aber noch nicht von den Finanzämtern auf 0,- Euro festgesetzt oder erstattet wurden. In den Fällen, in denen die Abzugsteuern bereits einbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Vorbehalt einer Ausnahme von der Steuerfreiheit in Missbrauchsfällen

Rz. 34 [Autor/Stand] Vorbehalt gemäß Anti-Missbrauchsvorschrift des § 50d Abs. 3. Sowohl das Erstattungs- als auch das Freistellungsverfahren stehen gem. Abs. 3 unter dem Vorbehalt, dass kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (d) Vereinbarkeit mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes

Rz. 291 [Autor/Stand] Kein Verstoß gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes. Das Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses nach Ablauf des Freistellungszeitraums führt nicht zu einem Verstoß gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG). Mit dem Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, ist es grundsätzlich vereinbar, die Rechtsschutzgewährung vo...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.2 Zuordnung von Dividenden – Art 10 Abs 4 OECD-MA

Tz. 1077 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Art 10 Abs 4 OECD-MA hat folgenden Wortlaut: Zitat Die Abs 1 und 2 [= Grundsatz der Wohnsitzbesteuerung und begrenzten Quellen-St-Erhebung bei Dividenden] sind nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Nutzungsberechtigte im anderen Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, eine gew Tätigke...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.7.1 Das Problem

Tz. 1578 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Bereits in den Verbandsstellungnahmen zu den Verw-Grds Pers-Ges wurde gefordert, dass die dt Fin-Verw geschäftsleitende Holding-Pers-Ges als Unternehmen iSv Art 7 OECD-MA anerkennen soll. Faktisch sollten mit dieser Rechtstruktur dieselben Gestaltungen wie mit gew geprägten Pers-Ges ermöglicht werden. Begründet wird dies mit der allgemeinen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4.1 Ermittlungszeitraum bei nach HGB Buchführungspflichtigen (§ 7 Abs 4 S 1 und 2 KStG)

Tz. 28 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Bei Stpfl, die verpflichtet sind, Bücher nach den Vorschriften des HGB zu führen, ist der Gewinn nach dem Wj zu ermitteln, für das sie regelmäßig Abschlüsse machen. Das Wj kann mit dem Kj übereinstimmen oder vom Kj abweichen (abw Wj). Es umfasst grds einen Zeitraum von zwölf Kalendermonaten (s Tz 34). In Ausnahmefällen kann das Wj eine kürzer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (gg) Festsetzung der Abzugsteuern auf 0 Euro

Rz. 287 [Autor/Stand] Kein Rechtsschutzbedürfnis bei Festsetzung der Abzugsteuern auf 0 Euro. Das Rechtsschutzbedürfnis ist auch dann nicht gegeben, wenn das jeweils örtlich zuständige Finanzamt die Abzugsteuern bereits auf 0,- Euro festgesetzt hat. Auch in diesen Fällen kann der Antragsteller aus der begehrten Freistellungsbescheinigung keinen Vorteil mehr ziehen. Denn die ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.6 Treaty Override

Tz. 2061 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Da auch insoweit die Freistellungmethode eines DBA durch den nationalen Gesetzgeber einseitig "überlagert" wird, stellt sich die Frage der Zulässigkeit. Die Problematik ist mit § 20 Abs 2 AStG bzw § 50d Abs 10 vergleichbar, s Tz 2019.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsätzliches

Rz. 44 [Autor/Stand] Europarechtliche Zweifelsfragen. Angesichts der von § 50d Abs. 1 statuierten besonderen Regelung für bestimmte grenzüberschreitende Sachverhalte stellt sich die Frage, ob diese Regelung mit Unionsrecht vereinbar ist. Dabei werden im Folgenden zunächst die Vereinbarkeit des Abzugsverfahren im Allgemeinen mit Unionsrecht (Rn. 45) und sodann die Vereinbarke...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.2 Zuweisung des Besteuerungsrechts an die Bundesrepublik Deutschland

Entsprechend der Regelung in Art. 17 OECD-Musterabkommen (OECD-MA) weisen alle zur Zeit geltenden DBA das Besteuerungsrecht hinsichtlich Vergütungen an beschränkt steuerpflichtige darbietende Künstler sowie an Sportler für Inlandsauftritte grundsätzlich der Bundesrepublik Deutschland zu (Beispiele für darbietende Künstler sind unter Tz. 2.5 erläutert). In diesen Fällen wird k...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Widerrufsvorbehalt, Auflagen, Bedingungen (Satz 2)

Rz. 294 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Die Freistellung kann unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt und von Auflagen oder Bedingungen abhängig gemacht werden (Satz 2). Dies kommt z.B. in Betracht, wenn besondere Nachweiserfordernisse zu erbringen sind, die in der Regel im Zeitpunkt des Freistellungsantrags wegen des noch ausstehenden Vergütungszuflusses noch nicht vorgele...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Erster Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß) v. 21.6.1988 (BT-Drucks. 11/2536)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP – Drucksache 11/2157 – Entwurf eines Steuerreformgesetzes 1990 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 11/2226, 11/2299 – Entwurf eines Steuerreformgesetzes 1990 [...] Zu Nummer 70 (§ 50d EStG) Absätze 1 und 2 aus Drucksache 11/2157 Absatz 3 aus Drucksache 11/2157 Außerdem redaktionelle Anpassung an eine Änderung des ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / k) Verlängerung der Frist: Entrichtung der Steuer (Satz 10)

Rz. 172 [Autor/Stand] Regelungsinhalt des § 50d Abs. 1 Satz 10. Gemäß Satz 10 endet die Frist für den Antrag auf Erstattung nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der Entrichtung der Steuer. Mit der Entrichtung der Steuer ist allein deren Zahlung gemeint.[2]mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.8.6 Leistungen

Tz. 1007 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Verw-Grds Umlagen enthalten in Rn 1.3 enthält folgende Eckwerte:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / ff) Rückforderung der Erstattung

Rz. 171 [Autor/Stand] Voraussetzungen der Rückforderung der Erstattung. Soll eine Erstattung zurückgefordert werden, erfordert dies eine Aufhebung bzw. Änderung des Freistellungsbescheids.[2] Folglich setzt dies das Bestehen eines Korrekturtatbestands gem. §§ 172 ff. AO voraus, der nach Ablauf der Festsetzungsfrist gem. §§ 169 AO nicht mehr zur Anwendung gelangt.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Keine erweiternde Auslegung der Frist

Rz. 174 [Autor/Stand] Keine erweiternde Auslegung. Eine erweiternde Auslegung der Norm dahingehend, dass eine bestandskräftige Steuerfestsetzung vorliegen muss, würde gegen den Wortlaut der Norm verstoßen und ist damit grundsätzlich unzulässig.[2] Steuergesetze können nur ausnahmsweise auch gegen ihren Wortlaut ausgelegt werden. Das ist dann geboten, wenn die wortgetreue Aus...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.5 Darbietende Künstler

Darbietende Künstler im Sinne der Punkte 2.1-2.3 sind solche, die unmittelbar oder mittelbar über Medien in der Öffentlichkeit auftreten (z. B. Bühnen- und Filmschauspieler, Sänger, Tänzer, Dirigenten, Musiker, Moderatoren). Personen, die Kunst in anderer Form ausüben (sog. "werkschaffende Künstler" wie z.B. Komponisten, Regisseure, Choreographen, Bühnenbildner, Lightdesigner...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Entscheidung durch Freistellungsbescheinigung

Rz. 255 [Autor/Stand] Freistellungsbescheinigung und Ablehnungsbescheid als Entscheidungsalternativen. Das Bundeszentralamt für Steuern gibt dem Antrag durch Erlass einer an den Vergütungsgläubiger gerichteten Freistellungsbescheinigung statt. Die Ablehnung eines Freistellungsbegehrens erfolgt durch einen Ablehnungsbescheid.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Erfordernis einer planwidrigen Unvollständigkeit

Rz. 176 [Autor/Stand] Planwidrige Unvollständigkeit. Die für eine Analogie erforderliche "planwidrige Unvollständigkeit des positiven Rechts" ist (nur) dort gegeben, wo das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und der ihm immanenten Teleologie, unvollständig, also ergänzungsbedürftig ist und wo seine Ergänzung nicht etwa einer gesetzlich gewollten Beschränkung auf best...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Antrag (Satz 3)

Rz. 106 [Autor/Stand] Regelungsgehalt des § 50d Abs. 1 Satz 3. § 50d Abs. 1 Satz 3 regelt das Antragserfordernis. Hiernach erfolgt die Erstattung auf Antrag des Gläubigers der Kapitalerträge oder Vergütungen auf der Grundlage eines Freistellungsbescheids; der Antrag ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei dem Bundeszentralamt für Steuern zu stellen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Empfehlungen der Ausschüsse vom 20.9.2001 (BR-Drucks. 638/1/01)

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchst. b: a) In Artikel 1 Nr. 1 Buchst. b ist in § 3 Nr. 41 folgender Satz anzufügen: "Die Prüfung dieser Voraussetzungen erfolgt im Rahmen der gesonderten Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes." Begründung – (Auszug) Die Umsetzung des Konzeptes der geänderten Hinzurechnungsbesteuerung wird in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Währen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Keine planwidrige Unvollständigkeit

Rz. 179 [Autor/Stand] Keine planwidrige Unvollständigkeit auch mit Blick auf die Ausgestaltung der KapESt. Diese Regelung, die nicht auf die bestandskräftige Festsetzung der Kapitalertragsteuer oder die Kenntnis des Vergütungsgläubigers von der Entrichtung der Steuer abstellt, ist gemessen an ihrem Sinn und Zweck auch nicht planwidrig unvollständig. Voraussetzung für die Ers...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.3.3 Geschäftsbeziehungen zu einer nahe stehende Person

Tz. 136 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Aus dem Tatbestandsmerkmal folgt zum einen, dass zumindest zwei Personen beteiligt sein müssen, um eine Einkunftskorrektur nach § 1 Abs 1 AStG vornehmen zu können. Die Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn es sich um einen tats Vorgang handelt, der lediglich eine Person betrifft, jedoch grenzüberschreitenden Bezug hat. Die Entnahme eines WG ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Rechtsnatur der Freistellungsbescheinigung

Rz. 256 [Autor/Stand] Freistellungsbescheinigung als Verwaltungsakt. Die Freistellungsbescheinigung ist ein Verwaltungsakt i.S.v. § 118 AO, nicht aber ein Steuerbescheid i.S.v. § 155 Abs. 1 Satz 3 AO (s. hierzu Anm. 30). Insoweit besteht ein bedeutender Unterschied zum Freistellungsbescheid i.S.d. Abs. 1 Satz 3, der einen Steuerbescheid i.S.d. § 155 Abs. 1 Satz 3 AO darstell...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.1 Abführung der Abzugsteuer nach Erteilung der Freistellungsbescheinigung

Für Vergütungen, die dem Vergütungsgläubiger bis zum 31.12.2013 zugeflossen sind, gilt Folgendes: Für die Erstattung aufgrund von DBA ist das BZSt zuständig (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 FVG). Dessen Zuständigkeit ist jedoch dann nicht gegeben, wenn es auf entsprechenden Antrag hin die Freistellungsbescheinigung erteilt hat und die Abzugsteuer erst nach diesem Zeitpunkt angemeldet und ab...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. StReformG 1990 vom 25.7.1988 (BGBl. I 1988, 1093, ber. BGBl. I 1988, 2074)

Rz. 1 [Autor/Stand] StReformG 1990. § 50d wurde erstmals 1988 eingeführt. Hierdurch wurde ein Steuerabzug ungeachtet etwaiger abkommensrechtlicher Befreiungen angeordnet und die Entlastung erst im Erstattungsverfahren gewährt. Hierdurch sollte der Quellensteuereinbehalt durch den Vergütungsschuldner gesichert werden. Außerdem sollte durch das Erfordernis der Vorlage von Besc...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.8.9.1 Ermittlung der Aufwendungen

Tz. 1012 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Die Verw-Grds Umlagen enthalten im Abschn 2 folgende Eckwerte:mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (a) Beschränkte Geltungsdauer der Freistellungsbescheinigung

Rz. 274 [Autor/Stand] Beschränkte Geltungsdauer der Freistellungsbescheinigung als potentieller Grund für ein Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses. Der Grund für ein vermeintliches Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses findet seine Ursache darin, dass die Freistellungsbescheinigung in ihrer Geltungsdauer beschränkt ist. Die Geltungsdauer der Freistellungsbescheinigung beg...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. StÄndG 2003 vom 15.12.2003 (BGBl. I 2003, 2645)

Rz. 7 [Autor/Stand] StÄndG 2003. Abs. 1 Satz 2 wurde zur Sicherstellung dahingehend ergänzt, dass der Anspruch des Gläubigers auch die vom Schuldner der Zahlung aufgrund eines Nachforderungsbescheids oder Haftungsbescheids entrichtete Steuer als völlig oder teilweise zu erstattende Steuer umfasst.[2]mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.3.2 Fallgruppen

Tz. 2053 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Fallgruppe 1: Inl- und ausl Fin-Beh gehen von einer unterschiedlichen Sachverhaltsbeurteilung aus. Beispiel: Ein Unternehmen eines Staates übt eine Tätigkeit im anderen Staat durch eine dort gelegene BetrSt aus. Ein Staat betrachtet die Tätigkeit als Hilfstätigkeit, der andere Staat als Haupttätigkeit. Tz. 2054 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Fallgr...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.3 Abführung der Abzugsteuer aufgrund eines trotz Festsetzungsverjährung erlassenen Haftungsbescheides

Der Vergütungsschuldner haftet für die Einbehaltung und Abführung der Steuer (§ 50a Abs. 5 EStG). Die Steuerfestsetzungsfrist beträgt grundsätzlich vier Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO). Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuer entstanden ist bzw. mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steueranmeldung abgegeben wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritte...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.3.1 Holding-Vorschaltmodelle unter Ausnutzung der DBA-Möglichkeiten

Tz. 54 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Durch die Zwischenschaltung einer Holding in einem EU-Staat könnte versucht werden, die KapSt-Belastung zu vermindern, soweit das DBA des anderen EU-Staates mit dem Staat der MG eine Durchleitung ohne St-Belastung ermöglicht. Beispiel: Die USMG X-Corp hält 70 % der Anteile an der dt Y-GmbH. Für oGA als auch vGA ergibt sich eine KapSt-Belastung...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.6 Korrekturen des ausländischen Verlusts

Tz. 2141 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Neben der "Umrechnung" nach dt EStG sind folgende Korrekturen erforderlich: Verstrickungsgewinne infolge der Überführung von WG ins Inl, s § 12 KStG Tz 17ff; Gewstliche Hinzurechnungen und Kürzungen (vom BFH im Verfahren I R 100/09, obwohl Verlustbetriebe idR auch Entgelte iS des § 8 Nr 1 GewStG haben, nicht angesprochen).mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Regelungsinhalt

Rz. 187 [Autor/Stand] Regelungsinhalt des § 50d Abs. 1 Satz 11. Satz 11 gelangt seinem Wortlaut nach zur Anwendung, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen eine Person ist, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach diesem Gesetz oder nach dem Steuerrecht des anderen Vertragsstaats nicht zugerechnet werden. In diesem Fall steht der Anspruch auf völlige oder ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. StÄndG 2001 vom 20.12.2001 (BGBl. I 2001, 3794)

Rz. 6 [Autor/Stand] StÄndG 2001. § 50d wurde grundlegend geändert. Auf die Rechtsprechung des BFH[2] reagierte der Gesetzgeber mit einer Verschärfung der Freistellung vom Quellensteuerabzug. Dabei wurde gesetzlich geregelt bzw. klargestellt, dass die Freistellung vom Steuerabzug nicht mehr für die Vergangenheit erfolgen kann, sondern ein in die Zukunft gerichtetes Verfahren ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 9. Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters vom 22.9.2005 (BGBl. I 2005, 2809)

Rz. 9 [Autor/Stand] Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung. Es erfolgte eine redaktionelle Änderung, indem das "Bundesamt für Finanzen" in Abs. 1 Sätze 3 und 6, Abs. 2 Sätze 1 und 4 ersetzt wurde durch "Bundeszentralamt für Steuern".mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (b) Keinerlei denkbarer Vorteil

Rz. 275 [Autor/Stand] Zusätzliches Erfordernis des keinerlei bestehenden denkbaren Vorteils. Der Ablauf des Geltungszeitraums allein führt jedoch noch nicht dazu, dass das Rechtsschutzbedürfnis nicht mehr besteht.[2] Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt allerdings wegen Ablaufs des Geltungszeitraums, wenn bei Erteilung der Freistellungsbescheinigung keinerlei Vorteil mehr für ...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4.1 Abführung der Abzugsteuer nach Erteilung der Freistellungsbescheinigung

Bei Vergütungen, die dem Vergütungsgläubiger bis zum 31.12.2013 zugeflossen sind, gilt Folgendes: Für die Erstattung aufgrund von § 50g EStG oder aufgrund von DBA ist das BZSt zuständig (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 FVG). Dessen Zuständigkeit ist jedoch dann nicht gegeben, wenn es auf entsprechenden Antrag hin die Freistellungsbescheinigung erteilt hat und die Abzugsteuer erst nach diese...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.9.1 Allgemeines

Tz. 575 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Wes Element der ges Neuregelung ist wie bereits dargestellt die Abkehr von der bisherigen Betrachtung der Verrechnungspreisfestlegung und -prüfung auf Basis von Einzeltransaktionen. Ausgangspunkt ist nach der Begr der Neufassung die Überlegung, dass hier – wie bei einer Teilbetriebsübertragung – das von der übertragenen Funktion umfasste unt...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 0 Redaktionelle Vorbemerkung

Tz. 0 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Dieser Abschnitt rundet den Themenbereich des Kommentars ab, indem er die Gewinnabgrenzung bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen erläutert. Die in dieser Kommentierung behandelten Themenschwerpunkte sind:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.5 Verhältnis der tatsächlichen zu rechtlichen Verlustuntergangsursachen

Tz. 2139 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Aus den unter Tz 2123 dargestellten Urt ergibt sich, dass lediglich tats Verlustursachen zum Verlusttransfer ins Inl führen. Kessler/Philipp (IStR 2010, 865) weisen darauf hin, dass beide Verlustursachen zusammentreffen können. Beispiel: Eine österreichische Verlust-BetrSt wird aufgegeben. Zugleich sieht das österreichische Recht (§ 2 Abs 2b...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen

Rz. 97 [Autor/Stand] Gläubiger des Erstattungsanspruchs. Der Anspruch auf Erstattung steht dem Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen zu. Unter Vergütungsgläubiger ist nicht der zivilrechtliche Gläubiger zu verstehen. Vergütungsgläubiger ist vielmehr der Steuerschuldner,[2] d.h. derjenige, dem die Vergütungen steuerlich zuzurechnen sind. Das gilt auch, wenn der Vergüt...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.2 Abweichungen vom OECD-MA

Nicht alle DBA entsprechen exakt dem OECD-MA. So erstrecken eine Reihe von Abkommen die Regelung des Art. 16 OECD-MA auch auf geschäftsführende Organe einer Gesellschaft. Eine weitere Abweichung vom Musterabkommen enthält Art. 16 DBA-USA. Entgegen Art. 16 OECD-MA hat der Quellenstaat hiernach kein umfassendes Besteuerungsrecht an den Vergütungen für die Tätigkeit als Aufsichts...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / n) Einwendungsausschluss für den Vergütungsschuldner (Satz 13)

Rz. 204 [Autor/Stand] Inhalt der Regelung. Dem Schuldner ist es gem. § 50d Abs. 1 Satz 13 verwehrt, sich auf die Rechte des Vergütungsgläubigers zu berufen.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Statthafte Rechtsbehelfe

Rz. 134 [Autor/Stand] Bei Ablehnung der Erstattung. Lehnt das Bundeszentralamt für Steuern den Erstattungsantrag vollständig oder teilweise ab, so kann der Vergütungsgläubiger Rechtsschutz geltend machen, indem er zunächst ein Einspruchsverfahren führt und – soweit dies erfolglos ist – im Anschluss hieran eine Verpflichtungsklage erhebt. Vorläufiger Rechtsschutz ist insoweit...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.4 Überblick über die Abzugsbeschränkungen bei Direkt-Investitionen und -Aktivitäten im Ausland (Betriebsstättenverluste)

Tz. 2097 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Abzugsbeschränkungen sowohl nach § 2a Abs 1 und 2 EStG als auch im Hinblick auf die Freistellungsmethode der DBA können sich nur ergeben, wenn eine BetrSt iSv § 12 AO bzw des entspr DBA vorliegt.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.6.1 Allgemeines

Tz. 829 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Seit dem Inkrafttreten der § 8b Abs 2 und 3 KStG/§ 3 Nr 40 und § 3c Abs 2 EStG wird iRv Bp verstärkt festgestellt, dass inl MG (jeglicher Rechtsform) umfangreich dazu übergehen, ihre neu gegründeten oder erworbenen ausl TG mit Gesellschafterdarlehen anstelle von EK auszustatten. Damit soll offensichtlich bei risikoreichen Engagements versuch...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (e) Fortsetzungsfeststellungsklage

Rz. 292 [Autor/Stand] Rechtsschutz nach Ablauf des Freistellungszeitraums. Nach Ablauf des Freistellungszeitraums könnte evtl. an die Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage gem. § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO gedacht werden. Allerdings sind deren Voraussetzungen sehr eng.[2]mehr