Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Überführung/Übertragung von... / 6.5 Behandlung von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 222 Ein etwa vorhandenes Sonderbetriebsvermögen wird von der Realteilung des Gesamthandsvermögens nicht erfasst. Wegen der Aufgabe des Mitunternehmeranteils wird es i. d. R. zwingendes Privatvermögen. In diesen Fällen entsteht ein Aufgabegewinn in der Höhe der Differenz zwischen gemeinem Wert und Buchwert, der nach §§ 16 Abs. 4 i. V. m. 34 EStG begünstigt ist, da § 16 Ab...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.2.4 Übertragung aus privatem Anlass

Rz. 126 Erfolgt die Übertragung des Einzelwirtschaftsguts aus privatem Anlass, kann das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG nicht in Betracht kommen, da beim Schenker (Rechtsvorgänger) kein betrieblicher Vorgang vorliegt. Ertragsteuerlich ist von einer Entnahme auszugehen, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG mit dem Teilwert zu bewerten ist. Rz. 127 Beim Rechtsnachfolge...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.5 Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Gesamthandsvermögen von Schwester-Personengesellschaften

Rz. 181 Die unmittelbare Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern zwischen den jeweiligen Gesamthandsvermögen von Schwesterpersonengesellschaften stellt nach Ansicht der Finanzverwaltung keinen Anwendungsfall des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG dar und ist daher nicht zum Buchwert möglich. Dies gilt selbst dann, wenn es sich um beteiligungsidentische Schwesterpersonengesells...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 7.1 Steuerrechtliche Behandlung

Rz. 225 Der Tausch ist in § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG geregelt. Danach bemessen sich die Anschaffungskosten nach dem gemeinen Wert [1] des hingegebenen Wirtschaftsguts, wenn ein einzelnes Wirtschaftsgut im Wege des Tausches übertragen wird. Die Gewinnrealisierung ergibt sich somit aus dem Unterschied zwischen Buchwert und gemeinem Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts.[2] In den F...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.1 Überführung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen dem Privatvermögen und dem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen

Rz. 117 Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen überführt, handelt sich um eine Einlage des Steuerpflichtigen. Die Einlage ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG für den Zeitpunkt der Zuführung mit dem Teilwert anzusetzen. Bei der Einlage von Grundstücken ist die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 EStG zu beachten.[1] Rz. 118 Bei der Über...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.1 Grundsätzliches

Rz. 211 Eine Realteilung einer Mitunternehmerschaft nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG liegt vor, wenn die bisherige Mitunternehmerschaft – aufgrund einer Betriebsaufgabe i. S. v. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG – beendet wird und mindestens ein Mitunternehmer den ihm zugeteilten Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil als Betriebsvermögen fortführt. Soweit die Besteuerung der stillen Reser...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 45 Übertragender i. S. v. § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG ist ein Mitunternehmer (insbesondere natürliche Person oder Kapitalgesellschaft), der zusätzlich zu seiner Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft mindestens einen weiteren Betrieb unterhält oder über Sonderbetriebsvermögen bei derselben Mitunternehmerschaft oder einer weiteren Mitunternehmerschaft verfügt. A...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.4.1.1 Grundsätzliches

Rz. 166 Überführungen einzelner Wirtschaftsgüter aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Privatvermögen führen zu ganz normalen steuerlichen Entnahmen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG und sind demzufolge nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert zu bewerten. Die stillen Reserven werden im Sonderbetriebsvermögen (Sonderbilanz) realisiert. Rz. 167 Terminologisch wird zutreffend nich...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.5 Sicherstellung der stillen Reserven

Rz. 69 Die wichtigste Voraussetzung für eine steuerneutrale Übertragung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ist die Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven. Nach Ansicht der Finanzverwaltung gilt dies als erfüllt, wenn im Zeitpunkt einer späteren Veräußerung des Wirtschaftsguts, neben den bereits mit dem Wirtschaftsgut verhafteten stillen Reserven auch diejenigen stillen...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.2.2 Unentgeltlich oder gegen Gesellschaftsrechte

Rz. 193 Bei Übertragung eines Wirtschaftsguts durch den Geschäftsherrn an den stillen Gesellschafter gegen Minderung von Gesellschaftsrechten liegt beim Geschäftsherrn eine Veräußerung vor, wenn der stille Gesellschafter das Wirtschaftsgut in sein Privatvermögen überführt. Bei einer unentgeltlichen Übertragung liegt beim Geschäftsherrn eine Entnahme vor. Rz. 194 Überträgt der...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.3 Unschädliche Vorgänge

Rz. 85 Nach Ansicht der Finanzverwaltung liegt keine Verletzung der Sperrfrist vor, wenn die einer Buchwertübertragung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG nachfolgende Übertragung ebenfalls wieder unter § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG (sog. Kettenübertragung) fällt und damit auch zwingend wieder zum Buchwert vorzunehmen ist, bei einer Realteilung für die übertragenen Wirtschaftsgüter eine neue...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.1.3 Unentgeltliche Übertragung

Rz. 134 Die unentgeltliche Übertragung eines einzelnen Wirtschaftsgut aus dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft ins Privatvermögen eines Mitunternehmers stellt eine Entnahme gem. § 4 Abs. 1 EStG dar. Das Wirtschaftsgut ist im Zeitpunkt der Entnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert zu bewerten. Eine Entnahme, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwe...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.5 Besonderheiten bei der Sperrfrist

Rz. 96 Die Besteuerung der stillen Reserven muss auch bei der Übertragung selbst geschaffener nicht bilanzierungsfähiger immaterieller Wirtschaftsgüter i. S. v. § 5 Abs. 2 EStG und von im Sammelposten erfassten Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 2a EStG sichergestellt sein. Rz. 97 Praxis-Beispiel Vater V und Sohn S betreiben eine GbR mit Einkünften aus Gewerbebetrieb. In 10 erwi...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.4 Unentgeltlichkeit oder gegen Gesellschaftsrechte

Rz. 55 Voraussetzung für die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1, 2 EStG ist, dass die Übertragung von Wirtschaftsgütern unentgeltlich oder gegen Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten erfolgt. Davon abweichend lässt § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 EStG eine Buchwertfortführung nur zu, wenn die Übertragung unentgeltlich erfolgt, da bei der Übertragung zwische...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.3.3 Einbringung in das Gesellschaftsvermögen als atypisch stille Beteiligung

Rz. 202 Die Rechtsprechung des BFH[1] stellt das Betriebsvermögen des Handelsgewerbetreibenden im Falle einer atypisch stillen Gesellschaft dem Gesamthandsvermögen gleich. Auch im Falle einer GmbH & atypisch stillen Gesellschaft ist das Gesamthandsvermögen der GmbH Betriebsvermögen der steuerlichen Mitunternehmerschaft. Der ertragsteuerlichen Gleichbehandlung von Innengesell...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.2.1 Entgeltliche Übertragung

Rz. 187 Tauscht der Geschäftsherr ein Wirtschaftsgut, das zum Betriebsvermögen des Handelsgeschäfts gehört, gegen entsprechende Geldeinlage vollständig aus (Geschäftsherr veräußert ein Wirtschaftsgut an sich selbst), liegt nach herrschender Meinung keine Veräußerung vor. Überführt der Geschäftsherr das Wirtschaftsgut in ein anderes Einzelunternehmen, so ist das Wirtschaftsgu...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.3.4 Überführung von Wirtschaftsgütern in das Sonderbetriebsvermögen

Rz. 207 Die atypisch stillen Gesellschafter können der Mitunternehmerschaft auch Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens überlassen, wenn sie der GmbH Wirtschaftsgüter, die in ihrem Eigentum verbleiben, aufgrund eines Miet- oder Pachtvertrages zur Nutzung überlassen.[1] Rz. 208 Werden die bisher überlassenen Wirtschaftsgüter aus einem anderen Betrieb des Steuerpflichtige...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.1.5 Zurechnung des Entnahmegewinns

Rz. 143 Wird ein Wirtschaftsgut aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft mit Zustimmung aller Gesellschafter derart entnommen, dass es in das Eigentum nur eines Gesellschafters gelangt, so wird der Wert des entnommenen Wirtschaftsguts regelmäßig allein dem Kapitalkonto des begünstigten Gesellschafters belastet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Entn...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 2.3 Steuerrechtlicher Umfang

Rz. 13 Steuerrechtlich sind jedoch auch solche Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen zu rechnen, die nur einem (oder mehreren) Mitunternehmer(n) gehören, wenn sie dem Betrieb der Personengesellschaft dienen oder der Beteiligung des Gesellschafters (der Gesellschafter) zu dienen bestimmt sind. Diese zum Sonderbetriebsvermögen der Gesellschaft gehörenden Wirtschaftsgüter werde...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.7 Überwachung der Sperrfrist

Rz. 103 Für die Überwachung, ob die Sperrfrist eingehalten worden ist, ist regelmäßig das Finanzamt des Übernehmers zuständig. Sobald dieses eine schädliche Veräußerung oder Entnahme des übertragenen Wirtschaftsguts innerhalb der Sperrfrist feststellt, teilt es dies dem Finanzamt des Übertragenden mit. Das Finanzamt des Übertragenden muss dann prüfen, ob rückwirkend der Teil...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.2.3 Unentgeltliche Übertragungsvorgänge

Rz. 154 Erfolgt die Buchung bspw. auf dem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto, werden dem einbringenden Gesellschafter keine zusätzlichen Gesellschaftsrechte eingeräumt, weil eine derartige Handhabung weder einen prozentualen Anteil am Gesamthandsvermögen noch zusätzliche Stimmrechte verschafft. Auch der Anteil des Gesellschafters an den stillen Reserven vermehrt sich...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.3 Körperschaftsklausel

Rz. 219 § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG bestimmt, dass bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter diese mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind, soweit die Wirtschaftsgüter unmittelbar oder mittelbar auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse übertragen werden, obwohl diese Wirtschaftsgüter ins Betriebsvermögen übertragen werden. Es kommt – im Gegensatz zu § 6 ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 6.4 Realteilung mit Wertausgleich

Rz. 220 Eine Realteilung mit Wert- oder Spitzenausgleich liegt vor, wenn ein Mitunternehmer aus eigenen Mitteln einen Ausgleich an den anderern Mitunternehmer leistet, weil er etwa im Rahmen der Realteilung Wirtschaftsgüter übernommen hat, deren Verkehrswerte den Wert seines Anteils am Gesamthandsvermögen übersteigen.[1] Trotz der Zahlung eines Spitzenausgleichs sind nach § ...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.4.1 Unentgeltlichkeit

Rz. 56 Unentgeltlichkeit liegt vor, wenn die Übertragung des einzelnen Wirtschaftsguts ohne Gegenleistung (auch nicht in Form von Gesellschaftsrechten) erfolgt (= verdeckte Einlage). Eine Gegenleistung kann sowohl in der Hingabe von Aktiva als auch in der Übernahme von Passiva (insbesondere Verbindlichkeiten) bestehen. Wirtschaftlich betrachtet stellt die Übernahme von Verbi...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 8 Betriebsaufspaltung durch Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern

Rz. 228 Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter auf die Betriebskapitalgesellschaft (GmbH) führt zur Gewinnrealisierung. Soweit die Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt, liegt ein Tausch vor, der zur Aufdeckung der stillen Reserven führt (§ 6 Abs. 6 Satz 1 EStG). Werden keine Gesellschaftsrechte für die in die GmbH eingebrachten Wirtschaftsgüter ge...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.3.2 Einbringung in die GmbH gegen GmbH-Anteile

Rz. 201 Die Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter fällt nicht unter die Vorschrift des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG. Nach § 6 Abs. 6 EStG ist im Falle eines Tausches der gemeine Wert anzusetzen. Es werden hier die stillen Reserven realisiert.[1]mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.2.4 Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rz. 156 Eine Übertragung gegen Gewährung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten liegt vor, wenn der Mitunternehmer ein Wirtschaftsgut gegen erstmalige Gewährung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten auf die Personengesellschaft überträgt und die eintretende Erhöhung des Gesellschaftsvermögens dem Kapitalkonto des einbringenden Gesellschafters gutgeschrieben wird. Dabe...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.4.2 Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten

Rz. 60 Für die Frage, ob eine Übertragung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 und 2 EStG gegen Gewährung (= offene Sacheinlage) oder Minderung von Gesellschaftsrechten vorliegt, ist maßgeblich, welches Gegenkonto bei der Buchung der Übertragung angesprochen wird. Danach ist es für die Gewährung oder Minderung von Gesellschaftsrechten grundsätzlich entscheidend, ob der Übertragungsv...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.1 Grundsätzliches

Rz. 186 Die atypisch stille Gesellschaft hat kein Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen). Soweit die dem Betrieb dienenden Wirtschaftsgüter im Alleineigentum des Inhabers des Handelsgeschäfts stehen, sind sie dessen Betriebsvermögen i. S. v. § 4 Abs. 1 EStG und § 5 EStG. Bei einer atypisch stillen Gesellschaft entspricht das Betriebsvermögen des Inhabers des Handelsgesc...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 1.1 Grundsätzliches

Rz. 1 Gegenstand der Bilanzierung sind steuerrechtlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG das Wirtschaftsgut und handelsrechtlich die Vermögensgegenstände i. S. d. § 246 Abs. 1 HGB.mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7 Sperrfrist

4.7.1 Grundsätzliches Rz. 81 Zur Verhinderung von missbräuchlichen Gestaltungen ist der zwingende Buchwertansatz bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG beim Übernehmer mit einer Sperrfrist i. S. d. § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG verknüpft. Ziel der Regelung ist es, die Buchwertübertragung von Einzelwirtschaftsgütern mit Rechtsträgerwechsel a...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.2.1 Grundsätzliches

Rz. 119 Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen eines Steuerpflichtigen in das Betriebsvermögen eines anderen Steuerpflichtigen übertragen, sind die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 EStG nicht erfüllt. Diese Übertragungsfälle sind wie folgt zu behandeln.mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.4.1.2 Möglichkeiten der Überführung

Rz. 168 Bei der Überführung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Privatvermögen eines Mitunternehmers kommen in der Praxis insbesondere folgende Fälle in Betracht: Das Wirtschaftsgut wird der Gesellschaft nicht mehr zur Nutzung überlassen. Der Gesellschafter, der das Wirtschaftsgut der Personengesellschaft zur Nutzung überlassen hat, scheidet aus der Personengesellschaft aus....mehr

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Überführung/Übertragung von... / 4.7.2 Beginn und Ende Sperrfrist

Rz. 84 Die Dauer der Sperrfrist beträgt 3 Jahre. Sie beginnt nach Abgabe der Steuererklärung des Übertragenden für den Veranlagungs- bzw. Feststellungszeitraum der Übertragung und nicht bereits im Übertragungszeitpunkt. Wurde keine Steuer- oder Feststellungserklärung abgegeben, so endet die Sperrfrist erst mit Ablauf des 6. Jahres, das auf den Veranlagungs- bzw. Feststellung...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.2.1 Grundsätzliches

Rz. 148 Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut aus dem Privatvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft übertragen, so ist § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG nicht einschlägig. Für die Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft gilt Folgendes.[1]mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.6.3.1 Grundsätzliches

Rz. 198 Die atypisch stille Gesellschaft ist eine Personengesellschaft, auch wenn der Handelsgewerbetreibende, an der die stille Beteiligung besteht, eine GmbH ist.[1] Mit der Begründung des atypisch stillen Beteiligungsverhältnisses wird das Handelsgewerbe der GmbH von einer Personengesellschaft geführt. Im Fall der Gründung einer GmbH & atypisch Still bleibt die GmbH beste...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 7.2 Handelsrechtliche Behandlung

Rz. 227 Nicht nur steuerrechtlich, sondern auch handelsrechtlich stellt der Tausch eine Veräußerung bzw. Anschaffung dar.[1] Nach herrschender Meinung im Schrifttum besteht handelsrechtlich bei Tauschvorgängen ein Bewertungswahlrecht, wonach im Grundsatz 3 Methoden als zulässig angesehen werden.[2]mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.4.2 Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen in das Sonderbetriebsvermögen

Rz. 180 Ein Einzelwirtschaftsgut eines Mitunternehmers, das bisher zum Privatvermögen gehörte, wird Sonderbetriebsvermögen dieses Mitunternehmers, wenn es der Personengesellschaft zur Nutzung überlassen wird oder der Beteiligung des Mitunternehmers an der Personengesellschaft dient. Bei diesen Überführungen ändert sich an den Eigentumsverhältnissen nichts. Der Gesellschafter...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.1.1 Grundsätzliches

Rz. 128 Erfolgt die Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft in das Privatvermögen eines Mitunternehmers, so ist § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG nicht einschlägig. Für die Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft in das Privatvermögen des Mitunternehmers gilt Folgendes:mehr

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Keine Bindung des Steuerpflichtigen an einen vom Finanzamt in einer Prüferbilanz gebildeten unrichtigen Bilanzansatz

Leitsatz Weicht das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung fehlerhaft von der Bilanz des Steuerpflichtigen ab, wird dieser Bilanzierungsfehler nicht Teil der maßgeblichen Steuerbilanz, das heißt insoweit entsteht keine von der Bilanz des Steuerpflichtigen abweichende "Veranlagungsbilanz", die in den Folgejahren über den Bilanzenzusammenhang korrigiert werden könnte. Sachv...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 5.3.1.2 Entgeltliche Übertragung

Rz. 129 Eine entgeltliche Veräußerung liegt vor, wenn die Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut an einen oder mehrere ihrer Mitunternehmer, bei dem oder bei denen das Wirtschaftsgut zum Privatvermögen gehört, zu fremdüblichen Bedingungen auf Grund eines Kaufvertrags oder eines sonstigen schuldrechtlichen Vertrags gegen Barzahlung und/oder Übernahme von Verbindlichkeiten üb...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 12 Abzug von Kapitalertragsteuer gemäß Antrag nach § 36a Abs. 1 Satz 3 EStG

12.1 Zeile 28 In dieser Zeile ist die Kapitalertragsteuer von der Bemessungsgrundlage abzuziehen, soweit sie nach § 36a Abs. 1 Satz 1 EStG nicht anrechenbar ist, und der Stpfl. den Antrag nach § 36a Abs. 1 Satz 3 EStG auf Abzug von der Bemessungsgrundlage gestellt hat. Nach § 36a Abs. 1 Satz 1 EStG setzt die vollständige Anrechnung der KapESt bei Kapitalerträgen aus Aktien un...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 14 Sanierungserträge nach § 3a EStG

14.1 Vor Zeilen 29–31 Die Zeilen 29–31 nehmen die Daten zur steuerlichen Behandlung der Sanierungserträge nach §§ 3a, 3c Abs. 4 EStG auf. Diese Daten werden in die Anlage SAN übertragen. Einzelheiten werden in den Erläuterungen zu der Anlage SAN dargestellt. Ist das zu sanierende Unternehmen eine Organgesellschaft, treten die Wirkungen des § 3a EStG nach § 15 Satz 1 Nr. 1a KS...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 11 Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte/Nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen i. S. d. § 2a Abs. 1 EStG

11.1 Zeile 26 In dieser Zeile sind ausländische negative Einkünfte sowie Gewinnminderungen hinzuzurechnen, die den Gewinn gemindert haben, aber gem. § 2a EStG steuerlich nicht abzugsfähig sind. Systematisch wird dazu zunächst der volle Betrag der negativen Einkünfte und Gewinnminderungen in dieser Zeile hinzugerechnet, um dann die trotz der Abzugsbeschränkung abzugsfähigen Ei...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 2.1 Vor Zeile 1

In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. In den Zeilen 1 ff. sind daher nicht die Gewinne anzugeben, sondern, soweit nicht anders vermerkt, die aus den Gewinnen entwickelten steuerpflichtigen Einkünfte. Soweit es sich um Einkünfte aus Gewer...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 8.4 Zeilen 15–15c

In Zeile 15 sind die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG einzutragen.[1] Es handelt sich um: Veräußerungsgeschäfte über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, bei denen der Zeitraum zwischen der Anschaffung bzw. Herstellung und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt; Veräußerungsgeschäfte über andere Wirtschaftsgüter, bei denen der Zei...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 9.1 Vor Zeilen 17, 18

Nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 KStG kann eine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft beantragen, dass bei bestimmten inländischen Einkünften mit Steuerabzug die Abgeltungswirkung nicht eintritt, sondern eine Veranlagung erfolgt. Dieses Antragsrecht besteht nach § 32 Abs. 4 KStG jedoch nur, wenn die Körperschaft nach den Rechtsvorschriften eines EU- oder EWR-Staats gegründet worden...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 5.1 Zeile 9

Die Zeilen 9, 10 sind nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird das Ergebnis der selbstständigen Arbeit erfasst, soweit die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist oder hierfür im Inland eine Betriebsstätte oder feste Einrichtung unte...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 5.3 Zeile 11

Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Auch diese Körperschaften erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und besc...mehr

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Leitfaden 2019 - Anlage ZVE / 3.1 Zeile 1

Hier sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einzutragen. Für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerblicher Art kommt eine Eintragung in dieser Zeile nicht in Betracht, da diese Körperschaften nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können. Der in Zeile 1 einzutragende Be...mehr