Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / gg) Bestandskräftige Ablehnung des Erstattungsantrags

Rz. 140 [Autor/Stand] Wiederholung eines Antrags nach Bestandskraft des ersten Ablehnungsbescheides. Wurde ein Antrag auf Erstattung gestellt und bestandskräftig abgelehnt, und stellt der Antragsteller in der Folgezeit den Antrag, der denselben Gegenstand betrifft, erneut, aber z.B. nachgebessert, steht die materielle Bestandskraft des ersten Bescheids grundsätzlich einer ma...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / h) Anträge auf maschinell verwertbaren Datenträgern (Satz 7)

Rz. 149 [Autor/Stand] Alternative zur Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks. Gemäß § 50d Abs. 1 Satz 7 kann das Bundeszentralamt für Steuern zulassen, dass Anträge auf maschinell verwertbaren Datenträgern gestellt werden. Dies ist eine Alternative zur Voraussetzung der Einreichung des Antrags auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck gem. § 50d Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.2.1.3 Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Kapitalertragsteuerbelastung

Tz. 52 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Dadurch, dass die eigentliche Auswirkung der vGA über die Grenze, die Umqualifizierung von zB bisherigen Liefer- oder Leistungsgewinnen durch eine Gegenberichtigung nach Art 9 Abs 2 OECD-MA "kompensiert" werden kann, nicht hingegen aber die Auswirkung der KapSt, wird in vielen Fällen versucht, diese Belastungswirkung schon damit zu vermeiden,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (ee) Keine Einbehaltung, Anmeldung und Abführung der Abzugsteuer und Ablauf der Festsetzungsverjährung

Rz. 284 [Autor/Stand] Etwaiges Rechtsschutzbedürfnis bei nicht erfolgter Einbehaltung/Abführung und Ablauf der Festsetzungsverjährung für die Steuerfestsetzung. In den Fällen, in denen die Abzugsteuer nicht einbehalten, angemeldet und abgeführt wurde, setzt das Rechtsschutzbedürfnis voraus, dass unter Berücksichtigung der maximal möglichen Festsetzungsfristen (§ 170 Abs. 2 S...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.5.3.1 Allgemeines

Tz. 2007 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Der Katalog der eigentlich schädlichen "passiven Eink" ergibt sich derzeit aus § 8 AStG durch eine "Negativbeschreibung": Eine ausl Gesellschaft ist hiernach Zwischengesellschaft für Eink, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen und nicht aus den ausdrücklich aufgelisteten (nachfolgend erläuterten) und damit begrifflich aktiven Eink sta...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.1 Das Problem

Tz. 1532 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Art 7 der meisten DBA regelt die Besteuerungszuständigkeit in Bezug auf "Gewinne eines Unternehmens". Dieser Begriff wird aber weder dort noch im jeweiligen DBA definiert. Seine Bedeutung ist umstr. Übereinstimmung herrscht zunächst darüber, dass der Begriff Unternehmensgewinne aus der Sicht des dt Rechts im Kern demjenigen der Eink aus Gew...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.5 Grenzen der Korrektur nach der 3. Stufe – Vereinbarkeit des § 1 AStG mit dem EG-Vertrag

Tz. 188 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Da § 1 AStG nur einkommenserhöhend in grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen wirkt, nicht jedoch Inl-Fällen, stellt sich die Frage der europarechtlichen Zulässigkeit. Hinzu kommt noch die Problematik der unterschiedlichen Wertansätze bei vd Korrekturnormen. Wegen eines Bsp s Tz 25. Tz. 189 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Aus dieser Beurteilung w...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Zuständiges Gericht

Rz. 293 [Autor/Stand] Finanzgericht Köln. Für den gerichtlichen Rechtsschutz ist ausschließlich das Finanzgericht Köln zuständig, da die für die Freistellungsbescheinigung zuständige Behörde (§ 38 FGO, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FVG) das Bundeszentralamt für Steuern ist.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen anderen Zeitraum (§ 7 Abs 4 S 3 KStG)

Tz. 45 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Während der VZ grds das Kj bleibt, ist der Ermittlungszeitraum veränderbar, wenn der Stpfl ein abw Wj haben kann (s Tz 28 ff). Hat der Stpfl sich urspr für ein vom Kj abw Wj entschieden und für diese Zeiträume regelmäßig Abschlüsse gemacht, so kann er zu einem kj-gleichen oder zu einem anderen abw Wj übergehen. Will er auf ein mit dem Kj übere...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.2.1 Allgemeines – Personen

Tz. 97 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Die Vorschrift des § 1 AStG erfasst über den Begriff "Person" alle Stpfl, sowohl natürliche Personen, die unter § 1 Abs 1 bis 3 EStG fallen, als auch alle Kö, die in § 1 KStG genannt sind. Für die Anwendung des § 1 Abs 1 AStG kommt es auf die Form der StPflicht (beschr oder unbeschr) nicht an. Auch sog Zwischengesellschaften iSd §§ 7ff AStG f...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.9.5.3.1 Begriff der Qualifikationskonflikte

Tz. 2052 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Wie sich aus der Ges-Begr ergibt, betrifft der Hauptanwendungsfall sog Qualifikationskonflikte den Bereich der DBA. Qualifikationskonflikte resultieren aus einer nicht übereinstimmenden Abkommensanwendung durch die Vertragsstaaten; dies kann unterschiedliche Ursachen haben, s. Tz 2053ff.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.3.4.3 Abzugsfähige Konzerndienstleistungen

Tz. 464 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Management-Serviceleistungen unterliegen auf der Ebene des Dienstleistungsempfängers einer doppelten Prüfung. Zum einen ist zu untersuchen bzw darzulegen, dass die Kosten nahezu ausschl im Interesse des Leistungsempfängers angefallen sind, und zum anderen ist zu untersuchen, ob ein angemessenes Entgelt für den erhaltenen Vorteil/Nutzen in Re...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Nachträgliche Erteilung

Rz. 298 [Autor/Stand] Nachträgliche Erteilung der Freistellungsbescheinigung und frühestmögliche Geltungsdauer. Die Freistellungsbescheinigung kann zwar nachträglich, also nach Zufluss der Kapitalerträge, erteilt werden. Ihre Geltungsdauer beginnt allerdings frühestens an dem Tag, an dem der Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern eingeht.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Rechtsgrundlage der Entrichtung

Rz. 91 [Autor/Stand] Unerheblichkeit der konkreten Rechtsgrundlage der Entrichtung des Steuerabzugsbetrages. Gemäß Satz 2 ist es für den Erstattungsanspruch ohne Bedeutung, auf welcher Rechtsgrundlage die Steuer gezahlt wurde. Sie kann vom Schuldner der Kapitalerträge oder Vergütungen einbehalten und abgeführt oder auf der Grundlage eines Haftungs- oder Nachforderungsbeschei...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.3.2 Subventionierung aus öffentlichen Mitteln des Entsendestaates

Der Auftritt des Künstlers/Sportlers wird wesentlich, überwiegend oder ganz aus öffentlichen Mitteln des Ansässigkeitsstaates subventioniert. Der für eine Freistellung erforderliche Umfang der öffentlichen Förderung ist im jeweiligen DBA geregelt. Diese Klausel findet sich in den DBA mit:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.8 Doppelstöckige Strukturen

Tz. 1591 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Vergleichbare Fragen wie bei gew geprägten Pers-Ges ergeben sich bei doppelstöckigen Pers-Ges, bei der nur die Untergesellschaft gew tätig ist, die Obergesellschaft hingegen vermögensverwaltend. Auch hier ging die Fin-Verw entspr Art 3 Abs 2 OECD-MA bei einer grenzüberschreitenden Struktur von gew Eink aus. Eine entspr Beurteilung lässt sich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Allgemeines

Rz. 296 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Die Geltungsdauer der Freistellungsbescheinigung beginnt frühestens an dem Tag, an dem der Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern eingeht (Satz 4 Halbs. 1). Sie beträgt mindestens ein Jahr und darf drei Jahre nicht überschreiten (Satz 4 Halbs. 2). Der Gläubiger der Kapitalerträge oder der Vergütungen ist verpflichtet, den Wegfall der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass einer Freistellungsbescheinigung nach Ablauf des vermeintlichen Geltungszeitraums

Rz. 309 [Autor/Stand] Entfall des Anspruchs auf Freistellungsbescheinigungserteilung. Ein Anspruch auf Erteilung der Freistellungsbescheinigung – und damit auch ein Rechtsschutzbedürfnis – infolge Ablaufs des Freistellungszeitraums gem. § 50d Abs. 2 Satz 4 entfällt, wenn aus der Bescheinigung keinerlei Vorteil mehr gezogen werden kann.[2] Dies kommt insbesondere in Betracht,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Unerheblichkeit einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung

Rz. 173 [Autor/Stand] Unerheblichkeit einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung. Dabei kommt es nicht auf eine bestandskräftige Steuerfestsetzung an.[2] Dies entspricht dem klaren Wortlaut der Regelung sowie dem Willen des Gesetzgebers. Nach der Gesetzesbegründung zur Einführung von § 50d Abs. 1 Satz 8 a.F. (jetzt: Satz 10) hat der Gesetzgeber das Problem erkannt, dass Steue...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Überblick: Möglichkeit einer Erstattung

Rz. 299 [Autor/Stand] Etwaige Vorteile einer nach erfolgtem Steuerabzug erteilten Freistellungsbescheinigung. In dem Falle einer nachträglichen Erteilung hat sich in der Regel die "Freistellung" der Vergütung erledigt, da die Kapitalertragsteuer oder Abzugsteuer mangels Freistellungsbescheinigung im Zeitpunkt der Entrichtung der Vergütung einzubehalten und abzuführen war. Gl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Keine Erweiterung der Frist im Wege der Analogie

Rz. 175 [Autor/Stand] Keine teleologische Ausdehnung. Eine teleologische Ausdehnung des § 50d Abs. 1 Satz 10 kommt ebenfalls nicht in Betracht. Dies würde eine planwidrige Regelungslücke voraussetzen, die jedoch nicht gegeben ist.[2]mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.6.2 Direkte Methode

Tz. 1246 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Bei der direkten Methode (ebenso zur Definition hierzu s Tz 1217) wird der Gewinn der BetrSt gesondert aufgrund der Buchführung und der dt Gewinnermittlungsvorschriften ermittelt. Der BetrSt-Gewinn ist durch Aufstellung einer gesonderten Vermögensübersicht (BetrSt-Bil) zu ermitteln. Für eine inl BetrSt kann jedoch unter den Voraussetzungen ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Intention des Gesetzgebers

Rz. 177 [Autor/Stand] Gesetzgeberisches Problembewusstsein. Zu seiner Intention im Hinblick auf § 50d Abs. 1 Sätze 9 und 10 (Sätze 7 und 8 a.F.) hat der Gesetzgeber ausgeführt, dass Satz 10 (Satz 8 a.F.) trotz grundsätzlich vierjähriger Antragsfrist sicherstellt, dass die Frist nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der Entrichtung der Steuer abläuft. Damit kö...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.9 Rangrücktritt

Tz. 855 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der Rangrücktritt im Ausl hat nur Auswirkungen, wenn das ausl Recht eine Regelung vergleichbar zu § 5 Abs 2a EStG (s hierzu Schr des BMF v 18.08.2004, BStBl I 2004, 850) hat oder das ausl Gesellschaftsrecht einen qualifizierten Rangrücktritt entspr der BGB-Rspr (s Urt des BGB v 08.01.2001, II ZR 88/99, DStR 2001, 175) kennt, dh faktisch eine...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. Zuständigkeit für Erstattungen in besonderen Fällen

In Fällen, bei denen Steuerabzugsbeträge zu Unrecht festgesetzt und abgeführt worden sind, kann der Vergütungsschuldner die Anmeldung über den Steuerabzug nach § 164 Abs. 2 AO berichtigen. Hierbei gelten folgende Zuständigkeiten: Bei Vergütungen, die dem Vergütungsgläubiger bis zum 31.12.2013 zugeflossen sind, ist das Betriebsstättenfinanzamt des Vergütungsschuldners zuständi...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.12.9 Gesetzliche Neuregelung des Verlustabzugs?

Tz. 2144 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der BFH hält eine weitere ges Konkretisierung für unwahrscheinlich. In der Folge-Entsch zu "Lidl" v 17.07.2008 – I R 84/04 führt er aus: "Gründe für die Streichung von § 2a Abs 3 EStG 1997 aF waren ausweislich der Gesetzesmaterialien (vgl BT-Drs 14/23, 167) vielmehr – allein – die Schwierigkeiten, die geltend gemachten Verluste zu dokumenti...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Hybride Personengesellschaften

Rz. 116 [Autor/Stand] Sonderfall: hybride Personengesellschaften. Einen Sonderfall bilden hybride Personengesellschaften. Hybride Personengesellschaften sind solche, die an einer steuerabzugspflichtigen Einkunftsquelle in den jeweiligen Vertragsstaaten unterschiedlich als transparent und intransparent behandelt werden. Bei diesen Gesellschaften erweist sich die die Antragsbe...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.3.4.6 Grenzüberschreitende Personengesellschaft und Dotationskapital

Tz. 1644 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Der BFH hat, obwohl sich die Frage angesichts stehen gelassener Gewinne aufdrängt, in der Entsch v 17.10.2007 (IStR 2008, 300) keine Aussagen zur Problematik des Dotationskapitals bei Pers-Ges getroffen. In der Praxis stellt sich diese Frage insbes beim Erwerb inl Pers-Ges durch ausl Investoren: Beispiel: Die inl X & Y-OHG ist ein gew tätige...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / hh) Keine analoge Anwendung des Freistellungsverfahren gemäß Abs. 2 Satz 1

Rz. 269 [Autor/Stand] Das Freistellungsverfahren gem. Abs. 2 Satz 1 findet wegen seiner Besonderheiten – entgegen dem Erstattungsverfahren nach Abs. 1 Satz 2 (ggf. mit Zuständigkeit des Finanzamts) – keine analoge Anwendung.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.4.7.4.7 Wesentlichkeitsgrenze (§ 1 Abs 5 FVerlV)

Tz. 550 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Eine weitere Fallgruppe, die nicht zu einer Funktionsverlagerung ieS, sondern zur Einzelbepreisung führt, findet sich in § 1 Abs 5 FVerlV. Diese Norm füllt den unbestimmten Rechtsbegriff des § 1 Abs 3 S 10, 1. Alt AStG aus. Hiernach wird gefordert, dass die übertragenen oder überlassenen immateriellen WG "wes" sind. Davon ist nach der Festleg...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.7.3 Verursachungs- und Nutzenprinzip

Tz. 1253 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Dieses Prinzip hat der BFH vorrangig zur Berücksichtigung allgemeiner Verwaltungskosten bei der BetrSt-Gewinnermittlung aufgestellt (s Urt des BFH v 20.07.1988, BStBl II 1989, 140). Für den Fall einer kanadischen Bank in Rechtsform einer Kap-Ges mit unselbständiger Zweigniederlassung (BetrSt) mit Bankgeschäften iSd § 1 Abs 1 KWG wurden bei d...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.8.3 Technologietransfer in Entwicklungsländer und Auswirkungen behördlicher Grenzen für den Fremdpreis

Tz. 974 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 In der Vergangenheit haben immer wieder insbes Entwicklungsländer Vergütungen für Lizenzen (und Beratungsleistungen sowie sonstige technologische Dienstleistungen) durch dort ansässige TG an ihre deutsche MG beschränkt, indem entweder ein Zahlungsverbot besteht (idR nach Devisenrecht, Außenwirtschaftsrecht) oder die stliche Abzugsfähigkeit b...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.5.3.1 Das Problem

Tz. 1699 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Eine S-Corporation stellt eine Person iSd Art 3 Abs 1 DBA USA dar. Nach Art 3 Abs 2 DBA USA ist die Frage, ob eine Gesellschaft iSd Art 3 Abs 1e DBA USA vorliegt, die für die Besteuerung wie eine jur Pers behandelt wird, autonom zu prüfen. Hierbei ist im Wege des Typenvergleichs festzustellen, ob die S-Corporation mit einer jur Pers des dt ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.6.2 Europarechtswidrigkeit

Tz. 2019 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Der EuGH hat grds eine Europarechtswidrigkeit (s Urt des EuGH v 06.12.2007, C – 298/05, Columbus Container Services BVBA & Co, DB 2008, 31) verneint. Diese Entsch ist allerdings zur alten Fassung des § 20 Abs 2 AStG ergangen, nach der die Switch-over-Klausel nur bei Eink mit Kap-Anlagecharakter gegolten hat. Die Fin-Verw vertritt die Auff, ...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.5.3.5.1 Allgemeines

Tz. 1233 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Wie bereits dargestellt (s Tz 1200), ist für die Feststellung der jeweiligen Besteuerungsansprüche des "Stammhausstaates" und des "BetrSt-Staates" zwischen der abkommensrechtlichen Gewinnabgrenzung und der Gewinnermittlung nach dem jeweiligen Recht des Anwenderstaates zu trennen, wobei die Gewinnabgrenzung als regelmäßige StBefreiungsvorsch...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.5.3.2 Überblick über die einzelnen Aktivitätsgruppen

Tz. 2013 Stand: EL 89 – ET: 03/2017 Nachfolgend erfolgt ein Kurzüberblick. Auf Einzelheiten wird verzichtet, da derzeit im Hinblick auf die Richtlinie 2016/1164 der EU (Richtlinie 2016/1164/EU des Rates v 12.07.2016, ABl EU v 19.07.2016, L 193/1; sog ATAD-Richtlinie) und die Umsetzung des BEPS-Projekts der OECD eine Reform der Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung ansteht....mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.7 Forderungsverzicht hinsichtlich eines Finanzierungsdarlehens gegenüber ausländischen Tochtergesellschaften

Tz. 849 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 In Zusammenhang mit dem unter Tz 838ff erläuterten Schr des BMF vom 29.03.2011 (BStBl I, 277) ist auch die Frage aufgetreten, ob sich hieraus in Verzichtsfällen neue Gesichtspunkte aus der Werthaltigkeit bei einem Forderungsverzicht gegenüber ausl TG ergeben. Dies soll anhand folgendem Bsp erörtert werden: Beispiel: Die inl M-GmbH gewährte ih...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.6.5.4 Die Möglichkeit des (vollständigen) Gegenbeweises – Aufwand beim entsendenden Unternehmen

Tz. 895 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die Fin-Verw akzeptiert auch den umgekehrten Fall, wenn dargelegt wird, dass ein vorrangiges Interesse des entsendenden Unternehmens besteht. Nach Rn 6.3.2. AnVerwGrds liegt zB eine Entsendung im gesellschaftsrechtlichen Interesse der MG vor, wenn eine inl MG Arbeitnehmer zum Zweck der Verwaltung und zum Schutz ihrer Investitionen in die aus...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 126 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Außerdem muss es sich um Geschäftsbeziehungen zum Ausl handeln; bei rein inl Geschäftsbeziehungen ist § 1 Abs 1 AStG nicht anwendbar. Zur daraus sich ergebenen europarechtlichen Problematik s Tz 188ff. Im Gegensatz zur anderen Vorschriften des AStG (insbes §§ 2, 7) wird unabhängig vom ausl St-Niveau jede Einkunftsverlagerung in das Ausl erfa...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.4.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002 (und ggf bis heute)

Tz. 788 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Der BFH (s Urt des BFH v 29.11.2000, BStBl II 2002, 720, 318) hat in einem Fall der Patronatserklärung einer Konzernobergesellschaft entschieden, dass zumindest im Streitjahr, in dem § 1 Abs 4 AStG idF des StVergAbG nicht galt, eine Einkommenskorrektur mangels eigenständiger Geschäftsbeziehung nicht vorliegt, sofern eine nicht ausreichende E...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.4.2.4.5 Gestaltungsmissbrauch bei Auftragsverteilung auf verbundene Unternehmen, die jeweils unter zwölf Monate tätig sind

Tz. 1149 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Es stellt sich die Frage, inwieweit Aufteilungen der Tätigkeiten zur Vermeidung der BetrSt-Begr von der Fin-Verw akzeptiert werden. Beispiel: Der St-Ausländer Y ist Alleingesellschafter der Fa A (ausl Kap-Ges 1), die im Inl weder eine feste Geschäftseinrichtung noch einen ständigen Vertreter hat. Y hält außerdem alle Anteile an der inl B-Gmb...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.2.3.5 Die geänderte Auffassung der Finanzverwaltung

Tz. 1548 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Fin-Verw akzeptiert in den überarbeiten Verw-Grds Pers-Ges 2014 (s Schr des BMF v 26.09.2014, BStBl I, 1258, Tz 2.21) grds die Rspr. Hieraus ergeben sich die nachfolgenden Konsequenzen:mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 6.11.11.2 Die nochmalige Rechtsprechungsentwicklung in der Rechtssache "Bevola" (back to the rules?)

Tz. 2130 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Völlig überraschend hat der EuGH in der (nicht D betreffenden) Entsch (s Urt des EuGH v 12.06.2018, C-650/16, BFH/NV 2018, 927) in der Rs Bevola und Jens W. Trock abw zur bisherigen Auslegung in der Rs Timac Agro entschieden. Allerdings ist zu sehen, dass hinsichtlich einer Besonderheit des dänischen St-Rechts, wonach Verluste nur dann abzu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Klagebefugnis

Rz. 136 [Autor/Stand] Klagebefugnis des Vergütungsgläubigers. Mit Blick auf den Freistellungsbescheid bzw. die Erstattung ist klagebefugt (bzw. rechtsbehelfsbefugt) nur der Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen. Die Klagebefugnis setzt gem. § 40 Abs. 2 FGO voraus, dass der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt oder durch die Ablehnung eines Verwaltungsakts i...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 5.1.4.6 Länderspezifische Besonderheiten

Tz. 1530 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Unabhängig von der Qualifikation und Behandlung in D stellt sich häufig die Frage der Quellen-St-Entlastung im Ausl. Die Verw-Grds Pers-Ges enthalten hierzu in der Anlage kurze länderspezifische Hinw, die in der nachfolgenden Tabelle eingearbeitet wurden. Die Liste wurde um Hinw aus der Lit/ausl Rspr ergänzt.mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.1.1 Vorbemerkung

Tz. 1050 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Kö (und auch andere Stpfl) können – sei es als St-Inländer oder St-Ausländer – auf zwei vd Arten unternehmerisch außerhalb ihres Sitzstaates (Wohnsitzstaates) unternehmerisch tätig sein. Soweit als erste Möglichkeit die Gründung einer Tochter-Kap-Ges gewählt wird, so ist diese als eigenständiger Rechtsträger unmittelbar der Besteuerung im an...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.6.2 DBA mit Aktivitätsklauseln (zB Schweiz)

Tz. 1084 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Sind für aus der CH oder aus Drittstaaten stammende Zinsen und Lizenzgebühren, die ein in D ansässiger Stpfl in seiner schweizerischen BetrSt (auch Pers-Ges-BetrSt) erzielt, die Voraussetzungen der Art 11 Abs 3 und 12 Abs 3 DBA-CH oder für die nach Art 21 zu beurteilenden Drittstaaten-Eink die entspr Voraussetzungen nicht erfüllt, so bleibt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Änderung gemäß § 175 Abs. 2 Satz 2 AO (nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung)?

Rz. 306 [Autor/Stand] § 175 Abs. 2 Satz 2 AO (nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung) und Effektivitätsgrundsatz mangels Übergangsfrist. Gemäß § 175 Abs. 2 Satz 2 AO gilt die nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung nicht als rückwirkendes Ereignis. Diese Regelung wurde durch das EU-Richtlinien-Umsetzungsges...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.2.3.2.6.1 Allgemeines

Tz. 1082 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Das Verhältnis der Regelungen zur BetrSt-Besteuerung zu anderen DBA-Vorschriften ergibt sich aus der Rspr (s Urt des BFH v 30.08.1995, FR 1996, 150, und s Urt v 24.08.2011, IStR 2011, 925 mit Anm Wassermeyer). Hierbei hatte der BFH zu entscheiden, inwieweit die Anwendung der Freistellungsmethode für BetrSt-Eink auch für andere Eink gilt, di...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.2.4.3.2 Der mögliche Gegenbeweis

Tz. 420 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Der BFH lässt allerdings nach der sog Dokumentations-Rspr (s Beschl des BFH v 10.05.2011, I S 3/01 und s Urt des BFH v 17.10.2011, I R 103/00) einen Gegenbeweis zu. Hierbei muss iRe Beweislastumkehr der Stpfl die Ursachen darlegen. Dies setzt eine Ursachenforschung voraus. Die möglichen Beurteilungen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersi...mehr