Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.2.1 Begriff

Rz. 101 Die Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Gewerbebetriebs liegt vor, wenn alle für den Betrieb wesentlichen Teile des Betriebsvermögens (Betriebsgrundlagen) von dem Veräußerungs- oder Aufgabevorgang erfasst werden[1] und dabei alle wesentlichen stillen Reserven des Betriebs realisiert werden[2]. Gewerbebetrieb ist das "gewerbliche Unternehmen" i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.11 Spitzenausgleich

Rz. 177ac Werden bei einer Realteilung einem Mitunternehmer ausschließlich Wirtschaftsgüter zugeteilt, kommt es meist zu Über- oder Unterdotierungen gegenüber dem rechnerischen Auseinandersetzungsanspruch. Die Wertabweichungen werden durch Zahlung eines Spitzenausgleichs zwischen den betroffenen Realteilern ausgeglichen. Der Spitzenausgleich kann entweder aus dem Gesellschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.10 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Rz. 177ab Steuerneutralität einer Realteilung setzt weiter voraus, dass die spätere steuerliche Erfassung der stillen Reserven in den zum Buchwert übergehenden Wirtschaftsgütern gesichert ist. Eine Gefährdung der steuerlichen Erfassung sieht der Gesetzgeber insbesondere dann, wenn die Wirtschaftsgüter in ein ausl. Betriebsvermögen des Realteilers gelangen. Deshalb ist in § 16...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 2.3 Die Ansicht der herrschenden Lehre

Rz. 22 Nach herrschender Ansicht wird der Begriff der Betriebsaufgabe nicht – oder jedenfalls nicht in erster Linie – i. S. d. Beendigung der Tätigkeit des Unternehmers, sondern als Beendigung der Existenz des Unternehmens gedeutet, obwohl im Bereich der Betriebsveräußerung und in anderem Zusammenhang durchaus erkannt wird, dass der Gewerbebetrieb nach § 15 EStG tätigkeitsbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.7 Objekt der Realteilung

Rz. 177s Gegenstand einer Realteilung kann jeder Zusammenschluss mehrerer Stpfl. sein, sofern es sich im steuerrechtlichen Sinn um eine Mitunternehmerschaft mit Betriebsvermögen handelt. Auf Betriebsvermögen anderer Gewinnermittlungs-Einkunftsarten ist die Vorschrift nach §§ 14 S. 2, 18 Abs. 3 S. 2 EStG entsprechend anwendbar. Rz. 177t Die Realteilung erfasst das gesamte akti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.6 Abgrenzung zum Ausscheiden eines Mitunternehmers gegen Sachwertabfindung

Rz. 177o Als Unterart der Betriebsaufgabe ist die echte Realteilung i. S. des Realteilungserlasses[1] auf die Aufgabe des mitunternehmerischen Betriebs gerichtet, erfolgt also zum Zweck der Auflösung der Mitunternehmerschaft. Die "echte" Realteilung ist deshalb begrifflich vom Ausscheiden eines einzelnen Mitunternehmers abzugrenzen, auch wenn der Ausscheidende nicht mit Geld...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 2.4 Kritik

Rz. 24 Die Begriffe "Betriebsaufgabe" und "Betriebsveräußerung" sind unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks zu verstehen, d. h. im letztmöglichen Zeitpunkt die bisher nicht erfassten Wertsteigerungen im Betriebsvermögen zu besteuern (Vollständigkeitsprinzip, Rz. 1f., 13). Letztmöglicher Zeitpunkt ist der Augenblick, in dem der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 9.1.2 Freibetragsregelung

Rz. 253 Mit Wirkung für Veräußerungen nach dem 31.12.1995 (§ 52 Abs. 19a S. 2 EStG a. F., jetzt: § 52 Abs. 34 S. 5 EStG) ist die Freibetragsregelung neu geregelt worden.[1] Seither bezweckt die Vorschrift ausschließlich eine steuerliche Begünstigung wegen Alters und Berufsunfähigkeit. Der Freibetrag wegen Alters oder Berufsunfähigkeit kann für jeden Fall einer Betriebsveräuß...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3 Gemeinsamkeiten von Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung

3.1 Gemeinsame Voraussetzungen 3.1.1 Notwendigkeit der Beendigung der bisherigen unternehmerischen Betätigung Rz. 31 Sowohl Betriebsveräußerung als auch Betriebsaufgabe setzen voraus, dass der Unternehmer seine bisherige gewerbliche Tätigkeit, wie sie in der Gestalt des jeweiligen Unternehmens zum Ausdruck kam (sein "unternehmerisches Engagement"), beendet[1]. Dieses ungeschri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Begünstigter Personenkreis

2.1 Allgemeines Rz. 24 Zum Kreis der Begünstigten gehören grundsätzlich alle, die von den Beschränkungen der Altersvorsorgeleistungen zur Stabilisierung der gesetzlichen Altersvorsorgesysteme betroffen sind. Das sind in erster Linie die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten (§ 10a Abs. 1 Halbs. 1 EStG).[1] Ihnen gleichgestellt sind Personen, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 1 Allgemeines

1.1 Vollständigkeitsprinzip Rz. 1 § 16 EStG dient der vollständigen ertragsteuerlichen Erfassung der während des Bestehens eines Gewerbebetriebs eingetretenen Wertsteigerungen. § 16 EStG gilt über die Verweise in den §§ 14 und 18 Abs. 3 EStG auch für die Veräußerung/Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bzw. einer selbstständigen Tätigkeit (§ 14 EStG Rz. 2; §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.6 Betriebsübergang durch Erbfolge

7.6.1 Erbanfall Rz. 158 Mit dem Tod des (Allein-)Unternehmers wird sein Gewerbebetrieb Teil seines Nachlasses (Rz. 28). Wird er von einem Alleinerben beerbt, wird dieser mit dem Erbfall erbrechtlich Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers und steuerrechtlich Unternehmer des Gewerbebetriebs. Geht der Nachlass auf eine Erbengemeinschaft über, werden die Miterben – vorbehaltlich e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7 Sonderfragen bei Mitunternehmerschaften

7.7.1 Ein- und Austritt von Gesellschaftern einer Mitunternehmerschaft 7.7.1.1 Eintritt Rz. 168 Der Eintritt von Gesellschaftern in eine bereits bestehende oder neu zu gründende Mitunternehmerschaft ist grundsätzlich als Tauschvorgang zu werten (Rz. 58)[1]. Der eintretende Gesellschafter erbringt seine Gesellschaftereinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Steuerlich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.1 Gemeinsame Voraussetzungen

3.1.1 Notwendigkeit der Beendigung der bisherigen unternehmerischen Betätigung Rz. 31 Sowohl Betriebsveräußerung als auch Betriebsaufgabe setzen voraus, dass der Unternehmer seine bisherige gewerbliche Tätigkeit, wie sie in der Gestalt des jeweiligen Unternehmens zum Ausdruck kam (sein "unternehmerisches Engagement"), beendet[1]. Dieses ungeschriebene Tatbestandsmerkmal ergib...mehr

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Sonderabschreibungen / 2 Gemeinsame Grundsätze (§ 7a EStG)

2.1 Begünstigter Personenkreis Sonderabschreibungen können von demjenigen in Anspruch genommen werden, der als wirtschaftlicher Eigentümer [1] die Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts getragen hat und dieses zur Einkünfteerzielung nutzt. 2.2 Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen sind grundsätzlich die Anschaffungs- ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehung Rz. 1 Die ehemalige, 1953 eingeführte Regelung des § 10a EStG enthielt die 1992 ausgelaufene[1] Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns; sie wurde durch G. v. 11.10.1995[2] aufgehoben. Rz. 2 Die heutige Vorschrift des § 10a EStG ist durch das AVmG v. 26.6.2001[3] mit Wirkung v. 1.1.2002 eingefügt worden. Sie steht in engem Zusammenhang mit dem Abschn. X...mehr

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Sonderabschreibungen / 4 Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus (§ 7b EStG)

4.1 Zielsetzung Mit § 7b EStG i. d. F. des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus sollen die im Rahmen der von der Bundesregierung gestarteten Wohnraumoffensive vorgesehenen steuerlichen Anreize für den Mietwohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment in die Tat umgesetzt werden. Hintergrund für das gesetzgeberische Engagement sind der Mangel an bezahlbarem ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.2.6 Abgrenzung zum laufenden Gewinn

Rz. 224 Werden bei einer Betriebsveräußerung unwesentliche Wirtschaftsgüter zurückbehalten und gesondert verwertet oder ins Privatvermögen überführt, so gehören auch die hierbei erzielten Gewinne oder Verluste zum Veräußerungsgewinn. Dies ergibt sich aus dem hier vertretenen umfassenden Begriff der Betriebsaufgabe, wonach die Betriebsveräußerung nur ein Sonderfall der Betrie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.5 Übertragung in ein Betriebsvermögen des jeweiligen Mitunternehmers

Rz. 177m Nach § 16 Abs. 3 S. 2 EStG setzt eine Realteilung – bzw. deren Rechtsfolge – voraus, dass ein Betriebsvermögensteil der real zu teilenden Mitunternehmerschaft in ein Betriebsvermögen eines der Mitunternehmer gelangt. Ein Wirtschaftsgut eines Sonderbetriebsvermögens genügt nicht[1], weil das Gesetz eine Übertragung eines Wirtschaftsguts in ein Betriebsvermögen eines ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.16 Bilanzierung der Buchwertfortführung nach Realteilung

Rz. 207c Liegen die Voraussetzungen einer steuerneutralen Realteilung nach § 16 Abs. 3 S. 2 EStG vor, so ist der übernehmende Mitunternehmer an die in der Realteilungsbilanz der Mitunternehmerschaft ausgewiesenen (Buch-)Werte gebunden (§ 16 Abs. 3 S. 2, 2.Teils. EStG). Diese Buchwerte muss er in seine (Fortführungs-) Eröffnungsbilanz aufnehmen[1]. Die Übernahme der anteilige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.13 Zwang zur Buchwertfortführung

Rz. 177ah Sind die Voraussetzungen einer Realteilung erfüllt, sind zwingend die Buchwerte fortzuführen. Mit der Buchwertfortführung wird bei der Realteilung – obwohl sie als Betriebsaufgabe der Mitunternehmerschaft angesehen wird – grundsätzlich systemwidrig, jedoch durch Wertung der Realteilung als Umstrukturierungsmaßnahme (Fortsetzung des unternehmerischen Engagements in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6.2.2 Insbesondere: wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 103 Der Gewerbebetrieb wird als wirtschaftliche und organisatorische Einheit veräußert, wenn sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf den Erwerber übertragen werden[1]. Entsprechend müssen bei der Aufgabe des ganzen Gewerbebetriebs die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem Zug veräußert, entnommen oder anderweitig verwendet werden (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.4 Nachträgliche Einkünfte und Aufwendungen aus Gewerbebetrieb

Rz. 237 Auch noch nach restloser Verwertung des früheren Betriebsvermögens (Vollbeendigung des Gewerbebetriebs) und somit auch nach Betriebsveräußerung und -aufgabe können nachträgliche Betriebseinnahmen oder -ausgaben anfallen, die im Rahmen von § 24 Nr. 2 EStG zu erfassen sind (Rz. 74)[1]. Dies gilt insbesondere für spätere Zinszahlungen auf Betriebsschulden. Soweit diese ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5.2 Einheitlicher Vorgang der Betriebsaufgabe, zeitliche Begrenzung

Rz. 67 Die Betriebsaufgabe muss in einem einheitlichen Vorgang erfolgen. Nur dann wird sie von § 16 Abs. 3 EStG erfasst. Das bedeutet nicht, dass die Verwertung des wesentlichen Betriebsvermögens wie bei der Betriebsveräußerung "in einem Akt" erfolgen muss. Denn das ist bei der Betriebsaufgabe gerade nicht vorausgesetzt und im Regelfall auch nicht möglich, weil die Aufgabeha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.9 Nicht begünstigter Personenkreis

Rz. 55 Nicht in § 10a Abs. 1 EStG aufgeführte Stpfl. sind nicht förderberechtigt. Ausgeschlossen aus der Förderung sind somit u. a.[1] freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte (§§ 7, 232 SGB VI), Angehörige einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, z. B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI; Rz. 25),[2] Selbstständige, sowei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.8 Zeitlich begrenzte Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis

Rz. 54 Die Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis muss nicht während des gesamten Vz vorliegen, es genügt, wenn die Voraussetzungen während eines Teils – also zumindest an einem Tag – des Vz gegeben sind (Rz. 34). Werden im folgenden Vz die Voraussetzungen für die Förderung nicht mehr erfüllt, können die Altersvorsorgebeiträge nach § 82 EStG zwar weiter erbracht werden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.8 Durchführung der Realteilung

Rz. 177w Der Vorgang einer Realteilung besteht in der Übertragung von Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft auf die Mitunternehmer zum Zweck der Abgeltung ihres Auseinandersetzungsanspruchs. Gegenstand der Realteilung ist das gesamte aktive und passive Betriebsvermögen[1] der Mitunternehmerschaft. Übertragungsobjekte können Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder einzel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 8.3.2 Abgrenzung zum laufenden Gewinn

Rz. 235 Gewinnverwirklichungsvorgänge gehören zum Aufgabevorgang, soweit sie nicht dem laufenden Geschäftsverkehr zuzurechnen sind (Rz. 71ff.). Dem laufenden Geschäftsverkehr zuzurechnen sind die Veräußerungshandlungen, auf die der ursprüngliche Geschäftszweck gerichtet war, auch soweit sie durch die bevorstehende Geschäftsaufgabe motiviert sind. Deshalb gehört die Veräußeru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.2.12 Rechtsfolgen der Realteilung

Rz. 177af § 16 Abs. 3 S. 2 EStG beschränkt sich darauf, die Rechtsfolge zu bestimmen, die bei der Übertragung von Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen oder einzelner Wirtschaftsgüter in ein jeweiliges Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer eintritt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Soweit die Betriebsvermögensteile der Mitunternehmersch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.4.2.4 Eintritt der Rechtsfolgen

Rz. 148 Die Aufgabeerklärung des Stpfl. ist konstitutiv für den Eintritt der Rechtsfolge und somit maßgebend für die steuerliche Behandlung[1]. Sobald er bei Beginn oder im späteren Verlauf der Verpachtung erklärt, den Betrieb aufgeben zu wollen, wird der Tatbestand der Betriebsaufgabe erfüllt. Gibt er eine solche Erklärung nicht ab, so wird er weiterhin als Gewerbetreibende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5.1 Übersicht, Begriff

Rz. 66 § 16 Abs. 3 EStG stellt die Betriebsaufgabe im Wege einer Fiktion der Betriebsveräußerung gleich. Bei zutreffender Beurteilung der Systematik handelt es sich indes nur vordergründig und formal um eine Fiktion. Sachlich ist der Begriff der Betriebsaufgabe der weitere und umfasst auch die Betriebsveräußerung (wegen des Verhältnisses der beiden Begriffe zueinander Rz. 22...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.1.1 Notwendigkeit der Beendigung der bisherigen unternehmerischen Betätigung

Rz. 31 Sowohl Betriebsveräußerung als auch Betriebsaufgabe setzen voraus, dass der Unternehmer seine bisherige gewerbliche Tätigkeit, wie sie in der Gestalt des jeweiligen Unternehmens zum Ausdruck kam (sein "unternehmerisches Engagement"), beendet[1]. Dieses ungeschriebene Tatbestandsmerkmal ergibt sich zum einen aus dem umfassend zu verstehenden (Rz. 24, 30) Begriff "Aufga...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.7.1 Ein- und Austritt von Gesellschaftern einer Mitunternehmerschaft

7.7.1.1 Eintritt Rz. 168 Der Eintritt von Gesellschaftern in eine bereits bestehende oder neu zu gründende Mitunternehmerschaft ist grundsätzlich als Tauschvorgang zu werten (Rz. 58)[1]. Der eintretende Gesellschafter erbringt seine Gesellschaftereinlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Steuerlich ist der Tausch als doppeltes Anschaffungsgeschäft zu behandeln und des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 6 Objekt von Aufgabe und Veräußerung

6.1 Allgemeines Rz. 98 Gegenstand einer Betriebsveräußerung können nach § 16 Abs. 1 EStG sein: der ganze Gewerbebetrieb, der Teilbetrieb, eine im Betriebsvermögen gehaltene 100 %ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, der Anteil an einer Mitunternehmerschaft und der Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA. Dies gilt in gleicher Weise für die Betriebsaufga...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7 Sonderformen der Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe; Abgrenzungsprobleme

7.1 Verlust der Gewerblichkeit, Übergang zur Liebhaberei, Strukturwandel Rz. 135 Mit Wegfall der Gewinnerzielungsabsicht wird ein Gewerbebetrieb zur steuerlich unerheblichen Liebhaberei (§ 2 EStG Rz. 75ff.; § 15 EStG Rz. 61ff.). Der Unternehmer beendet in diesem Zeitpunkt zwar nicht seine Tätigkeit als solche, er setzt sie vielmehr fort, aber die Tätigkeit erfüllt mangels Gew...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.4 Betriebsunterbrechung, Betriebsverpachtung – Wahlrecht

7.4.1 Wahlrecht Rz. 145 Die Betriebsunterbrechung oder Verpachtung eines Gewerbebetriebs (§ 15 EStG Rz. 128, 132) führt nach ständiger Rspr. nicht zwangsläufig zu einer Betriebsaufgabe und damit zur Aufdeckung der stillen Reserven. Die im Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven sind dann nicht aufzudecken, wenn der Stpfl. zwar selbst seine werbende Tätigkeit einstellt, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 2 Grundsätzliches zu den Begriffen "Betriebsveräußerung" und "Betriebsaufgabe" sowie zu ihrem Verhältnis zueinander

2.1 Die Begriffe Rz. 19 § 16 EStG regelt in Abs. 1 die Betriebsveräußerung und stellt in Abs. 3 die Betriebsaufgabe der Betriebsveräußerung im Wege einer Fiktion gleich. Nach weitgehend unbestrittener Ansicht gelten für die beiden gesetzlich nicht näher bestimmten Begriffe die folgenden Definitionen: Eine Betriebsveräußerung ist anzunehmen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.2 Verhältnis zu anderen Steuerrechtsnormen

3.2.1 Zu § 6 Abs. 3 und 5 EStG Rz. 50 § 6 Abs. 3 EStG enthält eine Sonderregelung für die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. Diese erfolgt steuerneutral zu Buchwerten. Da nach der h. L. § 16 EStG nur entgeltliche Übertragungen erfasst, besteht keine Gesetzeskonkurrenz (§ 6 EStG Rz. 466). Ausgehend von der hier vertretenen Ansic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 9 Steuervergünstigungen bei Betriebsveräußerung und -aufgabe

9.1 Freibetrag (§ 16 Abs. 4 EStG) 9.1.1 Allgemeines, persönlicher Anwendungsbereich Rz. 238 Durch den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG sollte über die Tarifvergünstigung des § 34 EStG hinaus insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen in bestimmten Grenzen eine Steuererleichterung geschaffen werden (Rz. 3, 6)[1]. Die Vorschrift ist mit Wirkung ab 1996 grundlegend...mehr

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Sonderabschreibungen / 3 Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Unternehmen (§ 7g Abs. 5 EStG)

3.1 Vorbemerkung Sonderabschreibungen für begünstigte Wirtschaftsgüter nach § 7g Abs. 5 EStG stehen nur KMU zu. Unter Geltung der Neuerungen durch das JStG 2020 dürfen daher die in Betracht kommenden Betriebe am Schluss des dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung der begünstigten Wirtschaftsgüter vorangegangenen Wirtschaftsjahrs die in § 7g Abs. 1 Satz 2 EStG festgelegt- fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.1 Verlust der Gewerblichkeit, Übergang zur Liebhaberei, Strukturwandel

Rz. 135 Mit Wegfall der Gewinnerzielungsabsicht wird ein Gewerbebetrieb zur steuerlich unerheblichen Liebhaberei (§ 2 EStG Rz. 75ff.; § 15 EStG Rz. 61ff.). Der Unternehmer beendet in diesem Zeitpunkt zwar nicht seine Tätigkeit als solche, er setzt sie vielmehr fort, aber die Tätigkeit erfüllt mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht mehr die Voraussetzungen, um sie als gewerbli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5.4 Aufgabeerklärung, Wahlrecht

Rz. 89 Die Betriebsaufgabe ist eine zielgerichtete (finale) und damit bewusste und gewollte Handlung des Unternehmers. Eine ungewollte, "versehentliche" Betriebsaufgabe ist grundsätzlich nicht denkbar (zu Ausnahmefällen Rz. 71a), wohl aber eine zwangsweise. Die Rspr. fordert deshalb in solchen Fällen, bei denen aus den objektiven Umständen nicht mit Sicherheit auf den Aufgab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 5.3 Aufgabehandlung, Beginn und Beendigung des Aufgabevorgangs

Rz. 71 Die Aufgabehandlung besteht in der Liquidierung des Betriebs durch Verkauf der Wirtschaftsgüter des wesentlichen Betriebsvermögens an Dritte, Verschrottung, anderweitige Verwendung zu betriebsfremden Zwecken oder Übernahme ins Privatvermögen. Werden einzelne Wirtschaftsgüter unentgeltlich weggegeben, so ist dies i. d. R. wie eine Entnahme zu behandeln, weil die Schenk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 2.2 Das Verhältnis der Begriffe zueinander

Rz. 20 Bei dieser Definition der Begriffe schließen sich Veräußerung und Aufgabe gegenseitig aus: Veräußerung des (ganzen) Gewerbebetriebs bedeutet entgeltliche Übertragung in einem Vorgang auf einen Dritten, der dadurch notwendigerweise in die Lage versetzt wird, den Betrieb als solchen weiterzuführen; Aufgabe des Gewerbebetriebs bedeutet Beendigung des unternehmerischen Enga...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 1.5 Gewerbesteuerrecht

Rz. 16 Nach allgemeiner Ansicht werden Betriebsveräußerungs- und -aufgabegewinne bei natürlichen Personen und Personenvereinigungen grundsätzlich gewerbesteuerlich nicht erfasst[1]. Dies geht im Wesentlichen auf die Rspr. des Preußischen Oberverwaltungsgerichts zurück, wonach aus dem Objektsteuercharakter der GewSt folge, dass Gewerbeertrag nur sei, was der bestehende Gewerb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.1.2 Abgrenzung zu Strukturwandel, Betriebsunterbrechung, -verpachtung und -verlegung

Rz. 39 Eine Beendigung des unternehmerischen Engagements des Stpfl. kann sich auf verschiedene Art und Weise und zu unterschiedlichen Zwecken vollziehen. Zur Bestimmung des Anwendungsbereichs des § 16 EStG ist deshalb eine Abgrenzung zum (identitätswahrenden) Strukturwandel, zur Betriebsunterbrechung und zur Betriebsverlegung unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks erforde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.4.1 Wahlrecht

Rz. 145 Die Betriebsunterbrechung oder Verpachtung eines Gewerbebetriebs (§ 15 EStG Rz. 128, 132) führt nach ständiger Rspr. nicht zwangsläufig zu einer Betriebsaufgabe und damit zur Aufdeckung der stillen Reserven. Die im Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven sind dann nicht aufzudecken, wenn der Stpfl. zwar selbst seine werbende Tätigkeit einstellt, aber entweder d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.3 Funktionsverlagerung

Rz. 144b Der im Rahmen der europarechtlichen Diskussion über die Zulässigkeit der Besteuerung von stillen Reserven in "auswandernden" Wirtschaftsgütern oder (Teil-)Betrieben entstandene Begriff "Funktionsverlagerung" bezeichnet einen Vorgang, mit dem eine in einem bestimmten Staat ausgeübte (Geschäfts-)Tätigkeit in einen anderen Staat verlagert wird und dadurch Besteuerungss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 2.1 Die Begriffe

Rz. 19 § 16 EStG regelt in Abs. 1 die Betriebsveräußerung und stellt in Abs. 3 die Betriebsaufgabe der Betriebsveräußerung im Wege einer Fiktion gleich. Nach weitgehend unbestrittener Ansicht gelten für die beiden gesetzlich nicht näher bestimmten Begriffe die folgenden Definitionen: Eine Betriebsveräußerung ist anzunehmen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen der betrieb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 4.1 Entgeltliche Übertragung

Rz. 54 Veräußerung i. S. d. § 16 EStG ist jede entgeltliche Übertragung des privatrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums an Wirtschaftsgütern auf eine andere natürliche oder juristische Person. Die Veräußerung umfasst nicht nur das schuldrechtliche – ggf. auch gesellschaftsrechtliche – Verpflichtungsgeschäft, sondern auch den dinglichen Übereignungsvorgang. Vom Begriff ...mehr