Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 3.2 Beiträge

Rz. 7 Altersvorsorgebeiträge i. S. v. § 82 S. 1 Nr. 1 EStG sind eigene Einzahlungen des Zulageberechtigten. Es soll sich grundsätzlich um eigene Leistungen des Anlegers handeln, die er aus seinem individuell versteuerten (Rz. 22) Einkommen erbringt. Lediglich § 86 Abs. 2 EStG lässt für Fälle des § 79 S. 2 EStG – zusammen zu veranlagende Ehegatten oder eingetragene Lebenspart...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.1.2 Zurechnung durch Tatbestandsverwirklichung

Rz. 108 Der Einnahmebegriff hat eine auf die Person des Stpfl. bezogene Komponente; er ist personenbezogen (Rz. 49).[1] Laut BFH sind die Einnahmen demjenigen Stpfl. zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht, an den das EStG die Entstehung der Steuer knüpft.[2] Dementsprechend kann auch nur derjenige Werbungskosten geltend machen, der den Tatbestand...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.1.4.1 Abtretung/Pfändung

Rz. 114 Einnahmen sind dem Stpfl. auch dann zuzuordnen, wenn er vor dem Zufluss über sie verfügt, z. B. durch Abtretung zugunsten eines Dritten. Die Auszahlung an den Dritten stellt lediglich eine Abkürzung des Zahlungswegs dar.[1] Bei unentgeltlicher Verfügung (Abtretung) sind die der abgetretenen Forderung entsprechenden Einnahmen solche des Abtretenden (Zedenten).[2] Ein ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.2 Ersparnis von Aufwendungen

Rz. 76 Einnahmen i. S. d. § 8 Abs. 1 EStG sind nur tatsächliche, nicht lediglich fiktive Wertzugänge. Die Einsparung von Ausgaben führt grundsätzlich nicht zu Einnahmen.[1] Die Ersparnis von Aufwendungen durch eigene Leistung bleibt sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben unberücksichtigt. Einnahmen müssen von außen tatsächlich zufließen. Ersparte Aufwendungen kön...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 87... / 3 Zuordnung der Zulage bei mehreren Verträgen, Abs. 1 S. 3

Rz. 10 Die Zulage ist auf die in die Förderung einbezogenen Verträge nach dem Verhältnis der darauf im Förderzeitraum geleisteten Beiträge zu verteilen. Die Verteilung nimmt die Zentrale Stelle im Rahmen der Veranlassung der Auszahlung der Zulage (§ 90 Abs. 2 S. 1 EStG) an die Anbieter (§ 80 EStG) vor. Die Verteilungsvorschrift ist erforderlich, weil die Zulage für jeden För...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.3 Zeitliche Zurechnung

Rz. 128 Die zeitliche Zurechnung (Periodenabgrenzung) ist in § 11 EStG (Zuflussprinzip) geregelt (§ 11 EStG Rz. 4). Nach dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 EStG ist der Zufluss ferner ein Tatbestandsmerkmal des Einnahmebegriffs (Rz. 55).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 87... / 4 Beschränkung für mittelbar Begünstigte, Abs. 2

Rz. 11 Der nach § 79 S. 2 EStG als Ehegatte/eingetragener Lebenspartner aus abgeleitetem Recht Begünstigte kann die ihm zustehende Zulage nicht auf mehrere Verträge verteilen.[1]. Diese der Verwaltungsvereinfachung dienende Vorschrift ist sachgerecht, weil der mittelbar begünstigte Ehegatte/Lebenspartner keine eigenen Beiträge – abgesehen von dem ab dem Vz 2012 zu entrichten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 12.2 Durchschnittswerte nach Abs. 2 S. 8 bzw. S. 10

Rz. 190 Soweit die SvEV nicht als Sondervorschrift eingreift, verbleibt es bei der Befugnis der obersten Landesfinanzbehörden, für ihren Bereich amtliche Durchschnittswerte als Sachbezugswerte festzusetzen. Zur Erreichung der Einheitlichkeit im Bundesgebiet ist die Zustimmung des BMF erforderlich (§ 8 Abs. 2 S. 10 EStG). Bei diesen auf § 8 Abs. 2 S. 10 EStG gestützten amtlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.1 Arbeitnehmer

Rz. 201 Voraussetzung für eine Anwendung von Abs. 3 ist die Eigenschaft als Arbeitnehmer. Bei der Zuwendung des Arbeitgebers muss es sich um stpfl. Arbeitslohn i. S. v. § 19 EStG handeln.[1] Auch der Sachbezug aus einem früheren Arbeitsverhältnis kann nach Abs. 3 begünstigt sein, wenn das frühere Arbeitsverhältnis eine ausreichende Bedingung für die Vorteilsgewährung darstel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.4 Roheinnahmen

Rz. 83 Bei den Einnahmen i. S. d. § 8 Abs. 1 EStG handelt es sich um die Roheinnahmen (Bruttobetrag), von dem die Werbungskosten abzusetzen sind. Dies galt bzw. gilt auch hinsichtlich des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus gem. § 21 Abs. 2 EStG a. F., § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.7 Ermittlungszeitraum

Rz. 41 Nach § 2 Abs. 7 S. 2 EStG ist der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten jeweils für ein Kj. zu ermitteln. Ein vom Kj. abweichender Ermittlungszeitraum, wie er in § 4a EStG für Land- und Forstwirte sowie Gewerbetreibende, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, zugelassen wird, ist bei den Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG nicht vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.6 Wertsteigerungen

Rz. 86 Da bei der Überschussrechnung kein Vermögensvergleich stattfindet (Rz. 7), stellen auch bloße Wertsteigerungen von Vermögensgegenständen, die der Einnahmeerzielung dienen, keine Einnahmen dar. Reine Vermögenszuwächse durch Werterhöhungen werden nicht erfasst, sondern lediglich tatsächliche Vermögenszugänge von außen (Rz. 23ff.). Die bloße Wertsteigerung eines Mietshau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82 Altersvorsorgebeiträge

1 Regelungsübersicht Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt, welche Beitragsleistungen als Altersvorsorgebeiträge gefördert werden und damit nicht nur als Bemessungsgrundlage für die Förderung nach Abschn. XI, sondern über die sog. Günstigerprüfung auch für den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG in Betracht kommen. Im Einzelnen enthält § 82 EStG folgende Regelungen: Abs. 1 benennt die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 92 Bescheinigung

1 Unterrichtungspflicht und Rechtsstaatlichkeit Rz. 1 Das Verfahren zur Ermittlung, Festsetzung und Auszahlung der Zulage läuft unter der Vorgabe eines möglichst "schlanken" Verwaltungsverfahrens in wesentlichen Teilen maschinell ausgestaltet ohne Beteiligung des Zulageberechtigten ab (§ 90 EStG Rz. 1). Die in § 92 EStG vorgesehene Unterrichtung des Zulageberechtigten vermag ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2 Anwendungsbereich des Abs. 3

14.2.1 Allgemeines und Verhältnis zu den Abs. 1 und 2 Rz. 200 § 8 Abs. 3 EStG erfordert wie Abs. 2 eine steuerbare Einnahme nach Abs. 1, schafft also keinen eigenen Einkünftetatbestand.[1] Die Vorteilsgewährung muss daher – im weitesten Sinne – als Gegenleistung für die Leistung des Arbeitnehmers zu bewerten sein. Preisnachlässe, die nicht durch die Leistung des Arbeitnehmers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 87 Zusammentreffen mehrerer Verträge

1 Zulagebeschränkung auf zwei Verträge, Abs. 1 S. 1 1.1 Wirkungsbereich der Beschränkung Rz. 1 Durch das AltEinkG v. 5.7.2004[1] wurde Abs. 2 eingefügt. Seither wird hinsichtlich der Verteilungsmöglichkeit auf mehrere Verträge zwischen dem nach § 79 S. 1 EStG originär Zulageberechtigten und dem nach § 79 S. 2 EStG mittelbar Zulageberechtigten unterschieden. Nur der erstere kan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 Einnahmen

1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 8 Abs. 1 EStG gilt, von einer redaktionellen Verweisungsänderung durch das EStReformG v. 5.8.1974[1] abgesehen, unverändert seit dem EStG 1934. Rz. 2 § 8 Abs. 2 S. 1 EStG galt ebenfalls seit dem EStG 1934 unverändert bis zum Inkrafttreten des StReformG 1990 v. 25.7.1981.[2] Danach wird für die Bewertung der Sachbezüge anstelle der "Mittelpreise des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2 Tatbestandsvoraussetzungen von Abs. 3

14.2.2.1 Arbeitnehmer Rz. 201 Voraussetzung für eine Anwendung von Abs. 3 ist die Eigenschaft als Arbeitnehmer. Bei der Zuwendung des Arbeitgebers muss es sich um stpfl. Arbeitslohn i. S. v. § 19 EStG handeln.[1] Auch der Sachbezug aus einem früheren Arbeitsverhältnis kann nach Abs. 3 begünstigt sein, wenn das frühere Arbeitsverhältnis eine ausreichende Bedingung für die Vort...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 8 Abs. 1 EStG gilt, von einer redaktionellen Verweisungsänderung durch das EStReformG v. 5.8.1974[1] abgesehen, unverändert seit dem EStG 1934. Rz. 2 § 8 Abs. 2 S. 1 EStG galt ebenfalls seit dem EStG 1934 unverändert bis zum Inkrafttreten des StReformG 1990 v. 25.7.1981.[2] Danach wird für die Bewertung der Sachbezüge anstelle der "Mittelpreise des Verbrauchsorts" auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.3 Zuzahlungen durch Arbeitnehmer

Rz. 158f Leistet der Arbeitnehmer Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs oder zu dessen Leasingkosten als Einmalzahlungen, mindern diese grundsätzlich den geldwerten Vorteil.[1] Dabei ist zu unterscheiden, ob klare Vereinbarungen hinsichtlich des Zuzahlungszeitraums vorliegen oder nicht. Bestehen keine arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, können die (Einmal-) Za...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 3.1 Überblick

Rz. 4 Nach § 82 Abs. 1 S. 1 EStG werden Beiträge und Tilgungsleistungen gefördert, die der Zulageberechtigte zugunsten eines auf seinen Namen lautenden, zertifizierten Altersvorsorgevertrags im Rahmen der in § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG genannten Fördergrenze bis zum Beginn der Auszahlungsphase einzahlt. Beide zusammen füllen den Begriff "geförderte Altersvorsorgebeiträge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.2.2.4 Vorteilszuwendung durch Dritte

Rz. 127 Eine Einnahme kann auch dann durch die Leistung des Stpfl. veranlasst sein, wenn die Zahlung von einem Dritten, der nicht Empfänger der Leistung ist, erfolgt. Entscheidend ist, ob ein innerer Zusammenhang zu der Leistung des Stpfl. besteht, soweit der Dritte die Zuwendung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringt.[1] Davon abzugrenzen sind Leistungen, die auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.1 Begriff

Rz. 72 Unter Gütern in Geldeswert sind Wirtschaftsgüter aller Art zu verstehen. Anders als der Einlagebegriff gem. § 4 Abs. 1 EStG umfasst der Einnahmebegriff gem. § 8 Abs. 1 EStG aber nicht nur bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter, sondern darüber hinaus alle Sachleistungen und Vorteile, auch bloße Nutzungsvorteile, die einen in Geld bestimmbaren Wert (Geldeswert) besitzen....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.3 Durchlaufende Gelder, Auslagenersatz

Rz. 94 Wirtschaftsgüter (Gelder), die der Stpfl. mit der Verpflichtung erhält, sie an einen Dritten weiterzuleiten (durchlaufende Posten), gelangen wirtschaftlich nicht in das Vermögen des Stpfl. und sind daher nicht als Einnahmen zu erfassen[1], und zwar unabhängig davon, wann sie weitergeleitet werden (§ 4 EStG Rz. 300 und Rz. 502). Etwas anderes gilt nur, wenn noch nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.1 Allgemeines

Rz. 156 Die 1-%-Methode ergibt sich aus der Verweisung in Abs. 2 S. 2 auf § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG. Allerdings begründen weder § 8 Abs. 2 S. 2 EStG noch § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG einen eigenen steuerbaren Tatbestand[1], zumal dies bereits auf § 8 Abs. 1 (Rz. 10) und Abs. 3 EStG (Rz. 200) nicht zutrifft. Während es sich insoweit aus Sicht des Arbeitgebers weiterhin um abzugsfäh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.1 Listenpreis

Rz. 158 § 8 Abs. 2 S. 2 EStG enthält eine Rechtsfolgenverweisung auf die 1-%-Methode in § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG [1], erfordert somit zunächst die Existenz eines geldwerten Vorteils. Dementsprechend sind lediglich die Rechtsfolgen von § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Ansatz i. H. v. monatlich 1 % des auf 100 EUR abgerundeten Bruttolistenpreises) anzuwenden. Aus § 8 Abs. 2 EStG ergibt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 11.3.1 Unentgeltliche (verbilligte) Verpflegung (§ 2 Abs. 1 SvEV)

Rz. 174 Freie Verpflegung beinhaltet, soweit sie über den gesamten Tag gewährt wird, die 3 üblichen Hauptmahlzeiten. Sie umfasst ggf. ein zweites Frühstück und Nachmittagskaffee.[1] Dabei müssen die Voraussetzungen einer Mahlzeit nach § 2 Abs. 1 SvEV erfüllt sein.[2] Unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot mit einem Heißgetränk stellen kein Frühstück i. S. von § 2 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 9.4 Minderung um übliche Preisnachlässe

Rz. 152 Nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG ist von dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis auszugehen (Rz. 4). Der Regelung kommt weitgehend klarstellende Bedeutung zu, da auf die üblicherweise gezahlten Entgelte abzustellen ist und die im normalen Geschäftsverkehr üblichen Preisnachlässe zu berücksichtigen sind (Rz. 142). Rz. 153 Für die Abgabe von Waren und Diens...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.5 Veräußerungserlöse

Rz. 84 Der Erlös aus der Veräußerung eines zu Erwerbszwecken genutzten Wirtschaftsguts führt begrifflich zwar zu einer Einnahme. Er rechnet aber, von den Sonderfällen der §§ 17, 20 Abs. 2, 23 EStG abgesehen – da kein Vermögensvergleich stattfindet und bei den Überschusseinkünften mithin kein dem Betriebsvermögen vergleichbares Vermögen vorliegt – nicht zu stpfl. Einnahmen im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 12.1 Sachbezüge außerhalb des Regelungsbereichs der SvEV

Rz. 189 Sachbezüge, die nicht vom Regelungsbereich der SvEV erfasst werden, die also nicht in freier oder verbilligter Verpflegung, Unterkunft oder Wohnung bestehen, für die keine Durchschnittswerte nach Abs. 2 S. 8 festgesetzt sind und für die § 8 Abs. 3 EStG (Belegschaftsrabatte) nicht anwendbar ist, sind nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG mit den um übliche Preisnachlässe geminder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 11.3.2 Freie Unterkunft (§ 2 Abs. 3 SvEV)

Rz. 176 Wird keine Wohnung (Rz. 178), sondern eine sonstige Unterkunft überlassen, ist der amtliche Sachbezugswert für freie Unterkunft nach § 2 Abs. 3 SvEV anzusetzen. Auf die Größe und Ausstattung der überlassenen Räume kommt es nicht an. Der amtliche Sachbezugswert beinhaltet auch Heizung, Beleuchtung und sonstige Nebenkosten. Der Wert der Unterkunft ist bei jugendlichen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.5 Preisabschlag

Rz. 221 Der festgestellte Letztverbraucherpreis (Einzelhandelspreis einschl. USt) ist, um Bewertungsungenauigkeiten gegenüber dem üblichen Marktpreis auszugleichen, um 4 % zu kürzen (§ 8 Abs. 3 S. 1 EStG), da Rabatte im gewöhnlichen Geschäftsverkehr in dieser Höhe durchaus üblich sind.[1] Darüber hinausgehende Ungenauigkeiten in der Feststellung der Letztverbraucherpreise we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.2 Verfassungsmäßigkeit der 1-%-Regelung

Rz. 155 Im Ergebnis ist die 1-%-Regelung in § 8 Abs. 2 S. 2 EStG verfassungsgemäß. Im Hinblick auf das durch die Fahrtenbuchmethode eingeräumte Wahlrecht ("Escape-Klausel") beurteilt die bisherige Rspr. des BFH die Typisierungsregelung in § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG als verfassungsrechtlich unbedenklich. Nach der Fahrtenbuchmethode wird der vom Arbeitgeber zugewandte Nutzungsv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.1 Wirtschaftliche Güter

Rz. 57 Nur wirtschaftliche Güter kommen als Einnahmen in Betracht. Das sind alle Sachen, Rechte oder sonstigen Vorteile, die selbst Geld sind oder einen in Geld bestimmbaren Wert (Geldeswert) besitzen. Anders als der Begriff der Einlage gem. § 4 Abs. 1 EStG umfasst der Begriff der Einnahme i. S. v. § 8 EStG nicht nur bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter, sondern darüber hina...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 11.1 Allgemeines/Rechtsentwicklung

Rz. 166 Die allgemeine Bewertungsvorschrift des § 8 Abs. 2 S. 1 EStG, wonach für die Bewertung der Sachbezüge die um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreise am Abgabeort anzusetzen sind, gilt nur, soweit keine besonderen Bewertungsvorschriften eingreifen. Nach § 8 Abs. 2 S. 6 bis 7 EStG sind für Sachbezüge von Arbeitnehmern die Werte nach der Sozialversicherung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.4 Bewertung

Rz. 23 Einnahmen und Ausgaben, die – wie im Regelfall – in bar zu- und abfließen, sind nach dem Nominalwertprinzip mit dem Nennbetrag anzusetzen. Eine Bewertung ist deshalb im Allgemeinen nicht erforderlich. Die Rspr. hat die Geltung des Nominalwertprinzips trotz ständiger Geldentwertung für alle Einkunftsarten, insbesondere für den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.6.1 Gesamtkostenermittlung

Rz. 162 Die Fahrtenbuch- bzw. Einzelnachweismethode ist in § 8 Abs. 2 S. 4 EStG geregelt ("Escape-Klausel"). Danach kann der Wert der Privatnutzung sowie der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und der zu berücksichtigenden Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung auch anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt werden.[1] Dies kann bei hohen Listenp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.3.1 Endpreis des Arbeitgebers

Rz. 212 Bietet der Arbeitgeber die nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellten, vertriebenen oder erbrachten Waren oder Dienstleistungen fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr an, kann dieser Preis zugrunde gelegt werden. Maßgebend ist der Letztverbraucherpreis (Konsumentenpreis). Nicht entscheidend sind die Anschaffungs- oder Herste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 11.3.3 Freie Wohnung (§ 2 Abs. 4 SvEV)

Rz. 178 Der einkommensteuerliche Wohnungsbegriff ist auch für § 2 Abs. 4 SvEV maßgebend. Dieser ist in Anlehnung an die bewertungsrechtliche Definition der Wohnung zu bestimmen. Eine Wohnung erfordert eine in sich geschlossene Einheit von Räumen mit einem eigenen Zugang, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Wesentlich ist das Vorhandensein von Wasserver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.3 Fehlender Rechtsanspruch

Rz. 81 Geldwerte Vorteile sind unabhängig davon, ob auf die empfangenen Wirtschaftsgüter ein Rechtsanspruch besteht, bei Zufluss als Einnahme anzusetzen.[1] Für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit stellt dies § 19 Abs. 1 S. 2 EStG ausdrücklich klar. Zu erfassen sind daher auch Trinkgelder (R 19.3 Abs. 1 Nr. 5 LStR 2023), soweit sie nicht gem. § 3 Nr. 51 EStG steuer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.1 Bedeutung des Zuflusses

Rz. 88 Nach der gesetzlichen Regelung handelt es sich bei dem Zufließen um ein Tatbestandsmerkmal des Begriffs der Einnahmen (str.; Rz. 55). Ohne den Zugang geldwerter Güter (Rz. 57ff.) fehlt es daher bereits am Vorliegen einer Einnahme. Rz. 89 Der Zufluss ist ferner für die zeitliche Abgrenzung von Einnahmen ausschlaggebend (zeitliche Zurechnung). Der Zeitpunkt des Zuflusses...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.1 Allgemeines

Rz. 159 Die Wahl der 1-%-Methode für die Bewertung der Privatnutzung hat zur Folge, dass auch der Wert für die Nutzung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschaliert nach § 8 Abs. 2 S. 3 EStG anzusetzen ist.[1] Dies gilt allerdings nicht umgekehrt: Die (erlaubte) Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte lässt keine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 5 Einbeziehung von Berufsunfähigkeitsrisiko und Hinterbliebenenversorgung (Abs. 3)

Rz. 27 Gem. § 82 Abs. 3 EStG gehören zu den Altersvorsorgebeiträgen auch die Beitragsanteile, die zur Absicherung der verminderten Erwerbsfähigkeit des Zulageberechtigten verwendet werden oder der Hinterbliebenenversorgung dienen. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 AltZertG steht die Einbeziehung des Risikos der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Hinterbliebenenversorgung der Zertifi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.2.2 Stellungnahme

Rz. 160 Die Zuschlagsregelung nach § 8 Abs. 2 S. 3 EStG soll lediglich eine zusätzliche Privatnutzung des Dienstwagens abgelten. Sie soll also abgesetzte, aber tatsächlich nicht entstandene Erwerbsaufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ausgleichen. Da die Regelung zur Entfernungspauschale in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG den Werbungskostenabzug un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.2 Vertragswidrige Privatnutzung

Rz. 158e Die 1-%-Methode ist bei (vertragswidriger) privater Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, die als vGA zu werten ist, auf Ebene der GmbH nicht anzuwenden (Rz. 134i). Die vGA ist auf der Ebene der Kapitalgesellschaft nach den tatsächlich entstandenen Kosten zuzüglich eines Gewinnaufschlags zu bewerten.[1] Beim Gesellschafter b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.2 Einzelbewertung

10.4.2.1 Rechtsprechung Rz. 159b Die Ermittlung des Zuschlags für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist nach Auffassung des BFH nach Maßgabe einer Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer möglich.[1] Die Rspr. widersprach mehrfach der bis zum 1.4.2011 vertretenen Verwaltungsauffassung[2], wonach nur ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3 Einzelfälle

4.3.3.1 Aufbewahrung Rz. 92 Güter, die der Stpfl. zur Aufbewahrung erhält, führen nicht zu einer Vermögensvermehrung (Zufluss) und damit nicht zu Einnahmen. Das Vermögen des Stpfl. ist mit dem Rückgabeanspruch des Hinterlegers belastet. Anders verhält es sich, wenn die Rückgabeverpflichtung nicht ernsthaft besteht oder wenn bereits in der Gebrauchsüberlassung ein geldwerter V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 9 Üblicher Endpreis am Abgabeort (Abs. 2 S. 1)

9.1 Anwendungsbereich Rz. 140 Die Bewertung von Sachbezügen hat mit den "üblichen Endpreisen am Abgabeort" zu erfolgen. Dieses ist der Preis, der üblicherweise im allgemeinen Geschäftsverkehr für eine identische Ware vom Letztverbraucher gefordert wird. .[1] Dabei sind Preisnachlässe, die im allgemeinen Geschäftsverkehr üblicherweise, d. h. an jedermann gewährt werden, ebenfal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2 Überschussermittlung

2.1 Überschusseinkünfte Rz. 7 Die steuerlich relevanten 7 Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG) gliedern sich in die Gewinneinkünfte [1] und in die Überschusseinkünfte.[2] Die in den §§ 8 bis 9a EStG geregelte Ermittlung des "Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten" ist nur bei den Überschusseinkünften zulässig (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG). Die Vorschriften über die Gewi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4 Begriff der Einnahmen (Abs. 1)

4.1 Allgemeines 4.1.1 Bedeutung der Vorschrift Rz. 47 Der Definition der Einnahmen in § 8 Abs. 1 EStG kommt für den Bereich der Überschusseinkünfte ähnlich zentrale Bedeutung zu wie dem Begriff der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben im Rahmen der Gewinnermittlung. Rz. 48 Der Schwerpunkt der Bestimmung liegt in der abstrakten Regelung, welche Zuflüsse als Einnahmen zu er...mehr