Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 7 Bewertung in Geld bestehender Einnahmen

7.1 Bewertung inländischen Geldes Rz. 131 Geld i. S. d. § 8 Abs. 1 EStG ist Zahlungsmittel in deutscher Währung (Euro). Geldeinnahmen in inländischer Währung sind für die Besteuerung nach dem Nominalprinzip mit dem Nennwert anzusetzen.[1] 7.2 Bewertung ausländischen Geldes Rz. 132 Ausl. Zahlungsmittel rechnen nicht zu den geldwerten Gütern i. S. d. § 8 Abs. 2 EStG [1], da die Fr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3 Zufluss beim Steuerpflichtigen

4.3.1 Bedeutung des Zuflusses Rz. 88 Nach der gesetzlichen Regelung handelt es sich bei dem Zufließen um ein Tatbestandsmerkmal des Begriffs der Einnahmen (str.; Rz. 55). Ohne den Zugang geldwerter Güter (Rz. 57ff.) fehlt es daher bereits am Vorliegen einer Einnahme. Rz. 89 Der Zufluss ist ferner für die zeitliche Abgrenzung von Einnahmen ausschlaggebend (zeitliche Zurechnung)...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5 Zurechnung von Einnahmen

5.1 Persönliche Zurechnung 5.1.1 Allgemeines Rz. 105 Der ESt unterliegen gem. § 2 Abs. 1 EStG die Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten, die der Stpfl. erzielt hat. Folglich ist zunächst zu prüfen, ob die Einkünfte dem Stpfl. persönlich zuzurechnen sind. Da die Überschusseinkünfte sich als Gegenüberstellung von Einnahmen und Werbungskosten darstellen (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG),...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.1.4 Verfügung über künftige Einnahmen

5.1.4.1 Abtretung/Pfändung Rz. 114 Einnahmen sind dem Stpfl. auch dann zuzuordnen, wenn er vor dem Zufluss über sie verfügt, z. B. durch Abtretung zugunsten eines Dritten. Die Auszahlung an den Dritten stellt lediglich eine Abkürzung des Zahlungswegs dar.[1] Bei unentgeltlicher Verfügung (Abtretung) sind die der abgetretenen Forderung entsprechenden Einnahmen solche des Abtre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.1 Allgemeines

4.1.1 Bedeutung der Vorschrift Rz. 47 Der Definition der Einnahmen in § 8 Abs. 1 EStG kommt für den Bereich der Überschusseinkünfte ähnlich zentrale Bedeutung zu wie dem Begriff der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben im Rahmen der Gewinnermittlung. Rz. 48 Der Schwerpunkt der Bestimmung liegt in der abstrakten Regelung, welche Zuflüsse als Einnahmen zu erfassen sind (Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.2 Objektive Betrachtung

Rz. 66 Eine Einnahme setzt eine Vermögensmehrung i. S. einer objektiven Bereicherung voraus.[1] Ob ein geldwertes Gut gegeben ist, entscheidet sich allein nach objektiven Gesichtspunkten.[2] Dies folgt schon aus dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 EStG ("Güter … in Geldeswert") sowie hinsichtlich der Höhe aus § 8 Abs. 2 EStG ("übliche Endpreise"). Den subjektiven Vorstellungen der V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.3.1 Anscheinsbeweis

Rz. 157a Die Anwendung der 1-%-Regelung nach § 8 Abs. 2 S. 2 EStG setzt voraus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen "zu privaten Fahrten" überlässt.[1] Rz. 157b Für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit bzw. (wohl) allgemein für Überschusseinkunftsarten[2] reicht dem BFH bereits die private Nutzungsmöglichkeit, unabhängig davon, ob und in welche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.2.2 Dienstleistungen

Rz. 204 Der Begründung zum Entwurf des StReformG 1990[1] lässt sich zum Begriff der Dienstleistungen i. S. v. Abs. 2 nichts entnehmen. Vom Wortlaut her knüpft die Regelung an die Leistung von "Diensten", d. h. an die Bestimmungen über den Dienstvertrag nach den §§ 611ff. BGB an. Gegenstand eines bürgerlich-rechtlichen Dienstvertrags können sowohl unselbstständige (abhängige)...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.6 Rabattfreibetrag

Rz. 223 Der um 4 % gekürzte Letztverbraucherpreis abzüglich des vom Arbeitgeber gezahlten Entgelts bildet den steuerlich maßgeblichen geldwerten Vorteil (R 8.2 Abs. 2 S. 8 LStR 2023). Mit dem Abschlag sollen Bewertungsungenauigkeiten, die zulasten des Arbeitnehmers gehen könnten, ausgeglichen werden.[1] Dieser Personal- oder Belegschaftsrabatt ist steuerfrei, soweit er bei d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.3.2 Leistung vom Arbeitgeber hergestellt, vertrieben oder erbracht

Rz. 209 Abs. 3 verlangt nach h. M. (zur abweichenden Auffassung Rz. 209b), dass der Arbeitnehmer die ihm zugeflossenen geldwerten Vorteile vom Arbeitgeber erhalten hat, der die Waren selbst hergestellt oder die Dienstleistungen selbst erbracht hat. Vorteile, die der Arbeitnehmer, aufgrund des Dienstverhältnisses oder auf Veranlassung des Arbeitgebers, von dritter Seite erhäl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.2.1 Rechtsprechung

Rz. 159b Die Ermittlung des Zuschlags für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist nach Auffassung des BFH nach Maßgabe einer Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer möglich.[1] Die Rspr. widersprach mehrfach der bis zum 1.4.2011 vertretenen Verwaltungsauffassung[2], wonach nur ein Ansatz von 0,03 % je M...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 87... / 2 Mindesteigenbeitrag bei mehr als zwei Verträgen, Abs. 1 S. 2

Rz. 7 Für die Frage, ob der Zulageberechtigte den nach § 86 EStG erforderlichen Mindesteigenbeitrag erbracht hat, werden nur die Beiträge berücksichtigt, die auf die nach S. 1 in die Förderung einzubeziehenden Verträge erbracht wurden. Wird damit der Mindesteigenbeitrag nicht abgedeckt, kommt es zu einer Zulagekürzung. Praxis-Beispiel Zulagenkürzung Sind zugunsten des Zulagebe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.3.2 Fehlende Überwachung eines Nutzungsverbots

Rz. 157c Allein aus der fehlenden Überwachung eines Nutzungsverbots schließt der BFH nicht auf die Nichteinhaltung eines Nutzungsverbots.[1] Diese Grundsätze wendet der BFH auch für den angestellten Geschäftsführer eines Familienunternehmens an.[2] FA und FG müssen die Frage, ob eine private Nutzungsüberlassung vorliegt, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.5 Geldwerter Vorteil bei Fahrergestellung

Rz. 161c Der BFH[1] hat offengelassen, ob weiterhin daran festzuhalten ist, dass die arbeitgeberseitige Fahrergestellung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil begründet. Laut BMF ist der Vorteil nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort zu bewerten, somit ist das der Endpreis einer von ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 9.1 Anwendungsbereich

Rz. 140 Die Bewertung von Sachbezügen hat mit den "üblichen Endpreisen am Abgabeort" zu erfolgen. Dieses ist der Preis, der üblicherweise im allgemeinen Geschäftsverkehr für eine identische Ware vom Letztverbraucher gefordert wird. .[1] Dabei sind Preisnachlässe, die im allgemeinen Geschäftsverkehr üblicherweise, d. h. an jedermann gewährt werden, ebenfalls zu berücksichtigen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.2 Darlehensaufnahme

Rz. 93 Auch die Darlehensaufnahme führt nicht zu Einnahmen, da mit dem Zugang der Darlehensvaluta gleichzeitig ein Rückforderungsanspruch des Gläubigers entsteht. Insoweit werden die Grundsätze des Bestandsvergleichs übernommen.[1] Wird ein zinsgünstiges oder zinsloses Darlehen gewährt, kann allerdings in Höhe des Zinsvorteils eine Einnahme vorliegen (Rz. 250 "Darlehen, Zins...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 3.5 Unterscheidung von Beiträgen und Tilgungsleistungen

Rz. 16 Zwischen Beiträgen und Tilgungsleistungen ist zu unterscheiden, weil sie im Zulageverfahren unterschiedlich behandelt werden. Bei Tilgungsleistungen kommt es in der "Auszahlungsphase" nicht zu (Renten-)Zuflüssen beim Zulageberechtigten. Deshalb werden die geförderten Tilgungsleistungen zuzüglich einer Verzinsung zum Zweck der Erfassung der wirtschaftlichen (Nutzungs-)...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.4 Wahlrecht

Rz. 220 Bietet der Arbeitgeber neben dem Einzelhandel (seinen Abnehmern) auch im allgemeinen Geschäftsverkehr Waren und Dienstleistungen Letztverbrauchern an, werden i. d. R. zwischen den Letztverbraucherpreisen des Arbeitgebers und den Einzelhandelspreisen des nächstansässigen Abnehmers keine ins Gewicht fallenden Preisdifferenzen auftreten. Grundsätzlich besteht jedoch ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 11.4 Anwendung der SvEV auf nicht sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (Abs. 2 S. 7)

Rz. 186 Nach § 8 Abs. 2 S. 7 EStG sind die sozialversicherungsrechtlichen Sachbezugswerte auch für die Besteuerung nicht sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, vor allem für Beamte, Richter und Soldaten, aber auch für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder anzuwenden. Rz. 187 Wird der Wert eines Sachbezugs in bar abgelöst, ist die Barvergütung in voller Höhe stpfl. Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.2.1 Waren

Rz. 203 Die steuerbegünstigten Personalrabatte können sich auf Waren oder Dienstleistungen beziehen. Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist der Begriff der Ware weit auszulegen. Darunter fallen nicht nur bewegliche Sachen aller Art, die Gegenstand des Handelsverkehrs sind, sondern darüber hinaus alle Vermögensgegenstände, die im Verkehr, wenn auch nur selten od...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.2.2.4 Zusammenhang zum Dienstverhältnis

Rz. 211 Der Arbeitnehmer muss die Waren oder Dienstleistungen aufgrund seines mit dem Arbeitgeber geschlossenen Dienstverhältnisses erhalten. Die in Abs. 3 genannten Vorteile müssen daher durch die Leistung des Arbeitnehmers veranlasst sein, sodass Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitnehmer lediglich "bei Gelegenheit" erhält, nicht unter Abs. 3 fallen. Preisnachlässe,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 7.1 Bewertung inländischen Geldes

Rz. 131 Geld i. S. d. § 8 Abs. 1 EStG ist Zahlungsmittel in deutscher Währung (Euro). Geldeinnahmen in inländischer Währung sind für die Besteuerung nach dem Nominalprinzip mit dem Nennwert anzusetzen.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.1 Allgemeines und Rechtsentwicklung

Rz. 154 Überlässt der Arbeitgeber – oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter (z. B. eine Leasinggesellschaft) – dem Arbeitnehmer "unentgeltlich" ein Kfz zur privaten Nutzung (sog. Firmenwagen), ist der dadurch gewährte geldwerte Vorteil als Arbeitslohn (Sachlohn) zu erfassen.[1] Nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG ist der Wert – vorbehaltlich von Abs. 2 S. 2–5 – mit dem üblic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.6.2 Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Rz. 162a Der Stpfl. muss für die Anwendung von § 8 Abs. 2 S. 4 EStG ein ordnungsmäßiges Fahrtenbuch vorlegen, aus dem sich die beruflichen Fahrten, die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (sowie eventuell die Familienheimfahrten anlässlich einer doppelten Haushaltsführung) und die Privatfahrten ergeben. Erforderlich sind zudem grundsätzlich zeitnahe und laufe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.4.4 Elektrofahrzeuge

Rz. 158i Die Privatnutzung von Elektrofahrzeugen hat der Gesetzgeber im besonderen Maße begünstigt, um die Anschaffung derartiger Fahrzeuge zu fördern. Bereits durch das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] wurde § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und 3 EStG um Sonderregelungen für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ab dem 1.1.2013 ergänzt. Die Regelung war zunächst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer: Übersicht zu... / 2.1 Grundlage ist der "Gewinn aus Gewerbebetrieb"

Ausgangswert für die Ermittlung der Gewerbesteuer ist der "Gewinn aus Gewerbebetrieb".[1] Die Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb erfolgt nach dem Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetz.[2] Als Gewinn aus Gewerbebetrieb gelten bei Einzelunternehmen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb[3] Personengesellschaften die einheitlich und gesondert festgestellten Einkünfte aus Gewe...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 87... / 1 Zulagebeschränkung auf zwei Verträge, Abs. 1 S. 1

1.1 Wirkungsbereich der Beschränkung Rz. 1 Durch das AltEinkG v. 5.7.2004[1] wurde Abs. 2 eingefügt. Seither wird hinsichtlich der Verteilungsmöglichkeit auf mehrere Verträge zwischen dem nach § 79 S. 1 EStG originär Zulageberechtigten und dem nach § 79 S. 2 EStG mittelbar Zulageberechtigten unterschieden. Nur der erstere kann auf 2 Verträge wirksam Beiträge leisten mit der F...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10 Private Nutzung betrieblicher Kfz (Abs. 2 S. 2 bis 5)

10.1 Allgemeines und Rechtsentwicklung Rz. 154 Überlässt der Arbeitgeber – oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter (z. B. eine Leasinggesellschaft) – dem Arbeitnehmer "unentgeltlich" ein Kfz zur privaten Nutzung (sog. Firmenwagen), ist der dadurch gewährte geldwerte Vorteil als Arbeitslohn (Sachlohn) zu erfassen.[1] Nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG ist der Wert – vorbehalt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 11 Sachbezugswerte nach der Sozialversicherungsentgelt-VO (Abs. 2 S. 6)

11.1 Allgemeines/Rechtsentwicklung Rz. 166 Die allgemeine Bewertungsvorschrift des § 8 Abs. 2 S. 1 EStG, wonach für die Bewertung der Sachbezüge die um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreise am Abgabeort anzusetzen sind, gilt nur, soweit keine besonderen Bewertungsvorschriften eingreifen. Nach § 8 Abs. 2 S. 6 bis 7 EStG sind für Sachbezüge von Arbeitnehmern die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.1 Persönliche Zurechnung

5.1.1 Allgemeines Rz. 105 Der ESt unterliegen gem. § 2 Abs. 1 EStG die Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten, die der Stpfl. erzielt hat. Folglich ist zunächst zu prüfen, ob die Einkünfte dem Stpfl. persönlich zuzurechnen sind. Da die Überschusseinkünfte sich als Gegenüberstellung von Einnahmen und Werbungskosten darstellen (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG), ist bei den Einnahmen und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2 Güter in Geld oder Geldeswert

4.2.1 Wirtschaftliche Güter Rz. 57 Nur wirtschaftliche Güter kommen als Einnahmen in Betracht. Das sind alle Sachen, Rechte oder sonstigen Vorteile, die selbst Geld sind oder einen in Geld bestimmbaren Wert (Geldeswert) besitzen. Anders als der Begriff der Einlage gem. § 4 Abs. 1 EStG umfasst der Begriff der Einnahme i. S. v. § 8 EStG nicht nur bilanzierungsfähige Wirtschafts...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4 Güter in Geldeswert

4.2.4.1 Begriff Rz. 72 Unter Gütern in Geldeswert sind Wirtschaftsgüter aller Art zu verstehen. Anders als der Einlagebegriff gem. § 4 Abs. 1 EStG umfasst der Einnahmebegriff gem. § 8 Abs. 1 EStG aber nicht nur bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter, sondern darüber hinaus alle Sachleistungen und Vorteile, auch bloße Nutzungsvorteile, die einen in Geld bestimmbaren Wert (Geldes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Abs. 2 S. 3)

10.4.1 Allgemeines Rz. 159 Die Wahl der 1-%-Methode für die Bewertung der Privatnutzung hat zur Folge, dass auch der Wert für die Nutzung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschaliert nach § 8 Abs. 2 S. 3 EStG anzusetzen ist.[1] Dies gilt allerdings nicht umgekehrt: Die (erlaubte) Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeits...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.6 Fahrtenbuchmethode (Abs. 2 S. 4)

10.6.1 Gesamtkostenermittlung Rz. 162 Die Fahrtenbuch- bzw. Einzelnachweismethode ist in § 8 Abs. 2 S. 4 EStG geregelt ("Escape-Klausel"). Danach kann der Wert der Privatnutzung sowie der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und der zu berücksichtigenden Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung auch anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt werden.[1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 12 Bewertung nach Durchschnittswerten (Abs. 2 S. 8 bzw. S. 10)

12.1 Sachbezüge außerhalb des Regelungsbereichs der SvEV Rz. 189 Sachbezüge, die nicht vom Regelungsbereich der SvEV erfasst werden, die also nicht in freier oder verbilligter Verpflegung, Unterkunft oder Wohnung bestehen, für die keine Durchschnittswerte nach Abs. 2 S. 8 festgesetzt sind und für die § 8 Abs. 3 EStG (Belegschaftsrabatte) nicht anwendbar ist, sind nach § 8 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 11.3 Bewertung nach der SvEV

11.3.1 Unentgeltliche (verbilligte) Verpflegung (§ 2 Abs. 1 SvEV) Rz. 174 Freie Verpflegung beinhaltet, soweit sie über den gesamten Tag gewährt wird, die 3 üblichen Hauptmahlzeiten. Sie umfasst ggf. ein zweites Frühstück und Nachmittagskaffee.[1] Dabei müssen die Voraussetzungen einer Mahlzeit nach § 2 Abs. 1 SvEV erfüllt sein.[2] Unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3 Nutzungswertbesteuerung (Abs. 2 S. 2)

10.3.1 Allgemeines Rz. 156 Die 1-%-Methode ergibt sich aus der Verweisung in Abs. 2 S. 2 auf § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG. Allerdings begründen weder § 8 Abs. 2 S. 2 EStG noch § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG einen eigenen steuerbaren Tatbestand[1], zumal dies bereits auf § 8 Abs. 1 (Rz. 10) und Abs. 3 EStG (Rz. 200) nicht zutrifft. Während es sich insoweit aus Sicht des Arbeitgebers weit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.3.3 "Private Nutzung"

10.3.3.1 Anscheinsbeweis Rz. 157a Die Anwendung der 1-%-Regelung nach § 8 Abs. 2 S. 2 EStG setzt voraus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen "zu privaten Fahrten" überlässt.[1] Rz. 157b Für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit bzw. (wohl) allgemein für Überschusseinkunftsarten[2] reicht dem BFH bereits die private Nutzungsmöglichkeit, unabhängig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.5 Forderungserlass

Rz. 97 Der Erlass einer Forderung durch den Stpfl., bei deren Begleichung Einnahmen anfallen würden, führt – wie bei einem Verzicht auf Einnahmen im Vorhinein (Rz. 80ff. und Rz. 100) – i. d. R. nicht zu einem Zufluss.[1] Verzichtet der Stpfl. aber aus rein persönlichen, der Lebensführung zuzurechnenden Gründen auf eine bestehende und realisierbare Forderung im betrieblichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.6.3 Wahlrecht

Rz. 165aa Der Stpfl. kann zwischen der 1-%-Regel und dem Einzelnachweis je Fahrzeug frei wählen. Aus der Reihenfolge der S. 2 und 4 in § 8 Abs. 2 EStG kann nicht auf ein Vorrangverhältnis zugunsten der 1-%-Methode geschlossen werden.[1] Bei einer nur geringen privaten Nutzung und bei hohen Listenpreisen steigt der zu versteuernde Privatanteil von 12 % pro Kj. unverhältnismäß...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.2.3 Folgerungen der Finanzverwaltung

Rz. 160a Grundsätzlich ist die Ermittlung des Zuschlags kalendermonatlich mit 0,03 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vorzunehmen. Die Regelung beinhaltet bereits Urlaubs- oder Krankheitszeiten, in denen eine Nutzung nicht erfolgen kann. Das BMF erkennt jedoch die Möglichkeit zur Einzelbewertung der tatsächlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.7 Verzicht auf Einnahmen

Rz. 100 Verzichtet der Stpfl. unentgeltlich auf Einnahmen (z. B. auf Mieteinnahmen, auf Darlehenszinsen, auf Arbeitslohn, um eine niedrigere Stufe des ESt-Tarifs zu erreichen), sind ohne Rücksicht auf den Anlass regelmäßig keine Einnahmen zu unterstellen. Denn es ist niemand verpflichtet, aus einem Vermögen Nutzungen zu ziehen. Der RFH[1] hat bereits ausdrücklich ausgeführt,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.3.2 Endpreis des nächstansässigen Abnehmers

Rz. 216 Bietet der Arbeitgeber (Hersteller, Großhändler) die Waren oder Dienstleistungen nicht fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr an, sind die Letztverbraucherpreise des dem Abgabeort nächstansässigen Abnehmers im allgemeinen Geschäftsverkehr maßgebend. Abgabeort ist dort, wo die Vorkehrungen für die Rabattgewährung getroffen werden.[1] Entscheidend is...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.8 Zusage von Leistungen

Rz. 102 Forderungen gehören zwar zu den Gütern, die in Geldeswert bestehen, fallen jedoch erst dann unter den Einnahmebegriff, wenn ihr Wert zugeflossen ist.[1] Nur tatsächliche Zuflüsse sind Einnahmen. Deshalb führt die Zusage künftiger Leistungen als solche nicht zu Einnahmen. Sagt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses (z. B. wegen des günstig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.1.4.3 Verfügung über die Einkunftsquelle

Rz. 116 Bei einer Verfügung (Überlassung) über die "Einkunftsquelle" als solche fließen die Einnahmen dem (neuen) Inhaber der Einkunftsquelle zu. Ist die Nießbrauchsbestellung einkommensteuerrechtlich anzuerkennen, sind die Einnahmen aus dem mit dem Nießbrauch belasteten Recht dem Nießbrauchsberechtigten, als dem Inhaber der Einkunftsquelle mit steuerlicher Wirkung zuzurechn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.1.3 Verwendung von Einnahmen

Rz. 113 Die Verwendung bereits zugeflossener Einnahmen ist ohne Auswirkung auf die Zurechnung der Einnahmen. Leitet der Stpfl. ihm zugeflossene Einnahmen an Dritte weiter oder zahlt er sie dem Leistenden zurück, liegt eine Einkunftsverwendung vor.[1] Dies gilt auch bei einem unfreiwilligen Abfluss, z. B. aufgrund einer Pfändung. Die Ermittlung der Einnahmen wird von diesen V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 11.2 Gesetzliche Regelung

Rz. 172 Der maßgebliche Teil des § 17 SGB IV lautet: Zitat Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Wahrung der Belange der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung, zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung oder zur Vereinfachung des Beitragseinzugs zu bestimmen, 1. 2. 3. 4. den Wert der Sac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.1 Aufbewahrung

Rz. 92 Güter, die der Stpfl. zur Aufbewahrung erhält, führen nicht zu einer Vermögensvermehrung (Zufluss) und damit nicht zu Einnahmen. Das Vermögen des Stpfl. ist mit dem Rückgabeanspruch des Hinterlegers belastet. Anders verhält es sich, wenn die Rückgabeverpflichtung nicht ernsthaft besteht oder wenn bereits in der Gebrauchsüberlassung ein geldwerter Vorteil zu sehen ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.6 Vermögensumschichtung

Rz. 99 Eine Einnahme liegt auch dann vor, wenn beim Stpfl. lediglich eine Vermögensumschichtung erfolgt, wenn z. B. an die Stelle der Forderung der zur Tilgung geleistete Geldbetrag tritt oder der Stpfl. statt Geld einen Gegenstand erhält. Gleiches gilt z. B. bei der Umwandlung einer Lohnforderung in eine Darlehensforderung.[1] Verzichtet der Gesellschafter einer Kapitalgese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.3.3.4 Fiktive Einnahmen

Rz. 96 Nur solche geldwerte Gegenstände, die dem Stpfl. tatsächlich (von außen) zugeflossen sind, führen zu Einnahmen. Tatsächlich nicht erzielte, aber vom Stpfl. möglicherweise erzielbare Zuflüsse stellen keine Einnahmen dar.[1]mehr