Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

Rn. 410b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Diese Formulierung findet sich oft in § 3 EStG, zB in Nr 11a, 11b, 33, 34, 34a, 37, 46. Demzufolge ist eine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche nicht begünstigt (s Rn 1215 ff, 1232, 1246e, 1248, 1770g). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6b JStG 2020...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 11 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 64 EStG ist durch das JStG 1996 in das EStG eingefügt worden. § 64 Abs 3 S 3 und 4 EStG sind nach der Änderung durch das FamFördG ab dem VZ 2000 anzuwenden. Die Zuständigkeit des Familiengerichts anstelle des Vormundschaftsgerichts gilt seit dem 01.09.2008. Rn. 12–19 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Übersicht

Rn. 1855 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Abgrenzung zwischen § 3 Nr 13, 16 EStG einerseits und § 3 Nr 50 EStG andererseits ist daher bedeutsam. Es werden dafür die folgenden Ansichten vertreten (BFH BStBl II 2006, 473):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fba) §§ 1–14 BEEG 2006/2015 sind wie folgt aufgebaut

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 143 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 2b EStG aF wurde durch das 4. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Gesetz vom 24.12.2003, BGBl I 2003, 2954 – "Hartz IV") mit Wirkung ab VZ 2005 neu eingefügt (Art 33 Nr 1, Art 61 Abs 1 des Gesetzes), s OFD Münster Vfg vom 13.01.2006, DB 2006, 186. Es handelte sich lt Gesetzesbegründung (BT-Drucks 15/1516) um eine "Fo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität, NWB 34/2019, 2484; Hörster, Überblick zur Steuergesetzgebung im Jahr 2019, Teil 1, NWB 5/2020, 298; Eismann, Lohnsteuer-Update 2021: Die wesentlichen gesetzlichen Neuregelungen, DStR 2021, 834;Endert/Hilbert, Lohnsteuerliche Behandlung von sog Outplacement-Maßnahmen, NWB 42/2021, 3108. Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Körperschaftsteuerrecht

Rn. 1603 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zur Anwendbarkeit des § 3 Nr 42 EStG für Körperschaften s Rn 20. Rn. 1604–1619 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jc) Nur Träger der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen Leistende sein

Rn. 394d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Gemeint sind in § 3 Nr 11 S 4 EStG nur diese Beitragsermäßigungen/Prämienrückzahlungen der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (also nicht der privaten), also zB die Ortskrankenkassen (§ 143 SGB V), die Betriebskrankenkassen (§ 144 SGB V), die Innungskrankenkassen (§ 145 SGB V), die landw Krankenkasse (§ 146 SGB V), die DRV Knappschaft-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1980 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 54 EStG befreit Zinsen aus Entschädigungsansprüchen für deutsche Auslandsbonds iSd der §§ 52–54 BereinigungsG für deutsche Auslandsbonds (vom 25.08.1952, BGBl I 1952, 553), soweit sich die Entschädigungsansprüche gegen den Bund oder die Länder richten. Das Gleiche gilt für die Zinsen aus Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Ungleichbehandlung mit ArbN, die nicht bei einem Träger inländischen öffentlichen Gewalt in Dienst stehen

Rn. 422 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BStBl II 1983, 219 sah zutreffenderweise (betreffend ArbN bei den US-Streitkräften) keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG darin, dass nur ArbN, die bei einem inländischen Träger öffentlicher Gewalt im Dienst stehen, von § 3 Nr 12 S 2 EStG begünstigt werden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2000b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 ME ist § 3 Nr 57 EStG verfassungsgemäß. Zur Verfassungsmäßigkeit des KSVG: BVerfG NJW 1987, 3115.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Entstehungsgeschichte

Rn. 205 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 Nr 3a des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG vom 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809) änderte § 3 Nr 5 EStG, und zwar grds (s Rn 206) mit Wirkung ab VZ 2013 (Art 2 Nr 39a des Gesetzes). Der Gesetzgeber nahm am Entwurf zum JahressteuerG 2013 (s BR-Drucks 139/13) ausfüh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Kein Rechtsanspruch des ArbN auf das Trinkgeld

Rn. 1896 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 51 EStG verlangt, dass der ArbN keinen Rechtsanspruch auf das gezahlte Trinkgeld hat, dh, dass es freiwillig gezahlt wurde. Umgekehrt sind Trinkgelder, Bedienungszuschläge und ähnliche Zuwendungen, auf die der ArbN einen Rechtsanspruch hat (zB der Bedienungszuschlag von 15 % im Gaststättengewerbe oder die Metergelder im Möbeltranspo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Sozialversicherungsrecht

Rn. 1199 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Allerdings führt nicht die Barlohnumwandlung, sondern nur die Zahlung künftiger Gehaltserhöhungen in Form von nach § 3 Nr 32 EStG steuerfreien Sachbezügen zur Sozialversicherungsfreiheit, da § 1 Abs 1 Nr 1 SvEV nur zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gezahlte Vorteile erfasst. Rn. 1200–1209 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fca) Allgemeines

Rn. 1682 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 45 S 1 EStG betrifft die Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte sowie Zubehör dazu.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 940 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 25 EStG befreit Entschädigungen nach dem InfektionsschutzG (IfSG, vom 20.07.2000, BGBl I 2000, 1045) von der ESt und verfolgt damit sozialpolitische Zwecke. Rn. 941 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das IfSG sieht nur eine Entschädigung für den Verdienstausfall vor (s Rn 944f), somit ist § 3 Nr 25 EStG grds konstitutiv; lediglich für den kau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ae) Der Leistungsempfänger

Rn. 1235 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auch wenn die Person des Leistungsempfängers nicht ausdrücklich genannt war, ergab sich aus den Worten "Arbeitslohn" und "ArbG", dass als Leistungsempfänger nur der ArbN (iSd § 1 Abs 1 LStDV) in Frage kam, dh auch Mini-Jobber, mE nicht aber (beherrschende) Gesellschafter-Geschäftsführer (aA Nacke, NWB 21/2013, 1645).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklungsgeschichte und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der § 37b EStG wurde mit dem JStG 2007 (vom 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878), welches am 27.11.2006 vom Bundesrat verabschiedet wurde (und am 18.12.2006 im BGBl erschienen ist), in das EStG aufgenommen. Die Pauschalierungsmöglichkeit besteht bzw bestand für Zuwendungen und Geschenke, die der Begünstigte nach dem 31.12.2006 empfängt. Die damalige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verpflichtung aufgrund eines Schuldbeitritts oder einer Erfüllungsübernahme

Rn. 52a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber hat mit dem im Dezember 2013 verabschiedeten § 4f EStG (s AIFM-StAnpG vom 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318) auch die steuerliche Behandlung der Übertragung von Pensionsverpflichtungen iSd § 6a EStG neu geregelt, da sie zu den Verpflichtungen zählen, die Ansatzverboten, -beschränkungen und Bewertungsvorbehalten unterliegen. Ebenf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen (ab VZ 2020: Menschen mit Behinderungen)

Rn. 1026 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Was "alte", "kranke" oder "behinderte" Menschen bzw Menschen mit Behinderungen (ab VZ 2020) sind, definiert § 3 Nr 26 EStG nicht:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung

Rn. 2152 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 (1) Allgemeines Aus der Formulierung "worden ist" in § 3 Nr 62 S 2 EStG ergibt sich Folgendes: Besteht bereits eine Befreiung von Gesetz wegen, ist kein "worden" möglich und damit § 3 Nr 62 S 2 EStG nicht anwendbar. Dazu s Rn 2154. Nur wenn eine Befreiung (erfolgreich) beantragt ist, kann der ArbN von der gesetzlichen Rentenversicherungspflic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Geldleistungen nach den §§ 10, 36–39 ALG

Rn. 45a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 10 ALG verweist für Umfang und Ort der Leistungen nach dem ALG weitgehend auf Vorschriften des SGB VI. Soweit es sich um Geldleistungen nach § 10 ALG handelt, sind diese daher nach § 3 Nr 1 Buchst c EStG Fall 3 steuerfrei (Sachleistungen sind nach § 3 Nr 1 Buchst b EStG Fall 3 steuerfrei), auch s BMF vom 19.08.2013, BStBl I 2013, 1087 Rz ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Eine unter § 5 Abs 1 Nr 9 KStG fallende Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52–54 AO)

Rn. 968 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und (so der Gesetzeswortlaut; zutreffend müsste es heißen: "oder") kirchlichen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Gegenstand des Vorteils

Rn. 1296 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Gegenstand des Vorteils ist die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kfz iSd § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG ist. Die "Überlassung" meint wohl nur die Überlassung auf Zeit, entweder unentgeltlich (dann Leihe, § 598 BGB) oder verbilligt (dann Miete, § 535 BGB). Bei endgültiger Überlassung (Übereignung, § 929 BGB) oder im Falle des wir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cae) Leistungen aus einer Krankenversicherung

Rn. 33 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Krankengeld Zu den Leistungen in der (gesetzlichen) Krankenversicherung s § 21 Abs 1 SGB I, § 11 SGB V. Ein Bsp für eine solche Leistung ist das Krankengeld (§ 21 Abs 1 Nr 2 Buchst g SGB I, § 44 SGB V, s BFH BFH/NV 2009,1625). Dieses unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs 1 Nr 1 Buchst b EStG; s § 32b Rn 81f (Handzik);...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfa) Begriff und Höhe der Aufwandsentschädigung

Rn. 450 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Es muss sich um BA oder WK handeln Bei dem Begriff "Aufwand" muss (verfassungskonforme Auslegung des § 3 Nr 12 S 2 EStG, s BFH BStBl II 1993, 50; 2007, 308) es sich um (steuerlich abziehbare, s Rn 450a) BA oder WK handeln (BFH BStBl II 1973, 401; 1976, 419; 1983, 75; 1993, 50; 1995, 17; 2007, 308; BFH vom 15.11.2007, VI R 91/04, BFH/NV 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Kritik an der Grundsatzregelung

Rn. 328 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Gesetzgeber "korrigiert" mit § 4f EStG und § 5 Abs 7 EStG die Rspr des BFH, der in mehreren Entscheidungen die Auffassung vertrat, dass das vom übertragenden Unternehmen gezahlte Entgelt im Übertragungsjahr voll BA sei. Auch verwirft der Gesetzgeber die Auffassung des BFH, dass das die Verpflichtung übernehmende Unternehmen im Übernahmej...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Veranstaltungen und Incentives

Rn. 42 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuwendungen an ArbN oder Dritte können ua im Rahmen von (Betriebs-)Veranstaltungen erfolgen. Die Veranstaltungskosten sind dann den einzelnen Teilnehmern zuzuordnen, und insoweit dies nicht individuell möglich ist, im Rahmen einer Gesamtaufteilung. Hier sind die Aufwendungen für den äußeren Rahmen analog zu der lohnsteuerlichen Regelung zu d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 411 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 EStG dient der Steuervereinfachung (s Rn 5). Aufwandsentschädigungen sollen in dem Rahmen steuerfrei sein, in dem dem Empfänger derselben erfahrungsgemäß ohnehin WK oder BA entstehen (FG Sa EFG 1997, 96 rkr). Rn. 411a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 12 EStG befreit folgende Aufwandsentschädigungen von der ESt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Welche Leistungen sind steuerfrei?

Rn. 2097 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 61 EStG zählt abschließend auf, welche Leistungen nach dem EhfG steuerfrei sind (demzufolge sind dort nicht genannte stpfl, s Rn 2091; glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 61 EStG Rz 1):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung, Verfassungsrecht

Rn. 900 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 08.05.1945 (= Kriegsende) wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des EStG (vom 17.07.2017, BGBl I 2017, 2443) fügte in § 3 Nr 23 EStG die in s Rn 900b an letzter Stelle genannte Regelung ein, und zwar mit Wirkung ab 22.07.201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kapitalertrag

Rn. 11 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wie schon bisher gilt die Entlastung nur für KapErtr iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG . Begünstigt sind also die Gewinnanteile, Ausbeuten und sonstigen Bezüge aus Aktien, GmbH-Geschäftsanteilen, Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und beteiligungsähnlichen Genussrechten an KapGes. Hierzu gehören auch die Europäische (Aktien-)Gesellsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Textform

Rn. 104 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auch die Textform iSd § 126b BGB genügt idR dem Schriftformerfordernis aus § 6a Abs 1 Nr 3 EStG. Das Textformerfordernis setzt voraus, dassmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonstige zwischenstaatliche Vereinbarungen

Rn. 2621 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Übersicht über sonstige zwischenstaatliche Vereinbarungen: s BMF vom 18.03.2013, BStBl I 2013, 404 (s H 3.0 EStH 2021). Vgl im Übrigen nachfolgendes ABC: Dolmetscher Vergütungen, die ein in Deutschland ansässiger Dolmetscher für seine tageweise Beschäftigung beim Europarat erhält, sind nicht steuerfrei (BFH BStBl II 1998, 732; BFH vom 16.03....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Wer Fahrzeugeigentümer ist, ist unerheblich

Rn. 1770k Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Da sich die Steuerfreiheit auf das elektrische Aufladen dieser Fahrzeuge bezieht, aber nicht danach unterschieden wird, wer dessen Eigentümer ist, kann sich das Aufladen beziehen (BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, 972 Tz 11): auf Fahrzeuge im Eigentum des ArbN oder auf Fahrzeuge im Eigentum des ArbG, die dem ArbN auch privat überlassen werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Überblick über die Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begünstigter Personenkreis

Rn. 1326 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift des § 3 Nr 39 EStG gilt für unbeschränkte und beschränkt stpfl ArbN (iSd § 1 LStDV) die in einem gegenwärtigen (Haupt- oder Neben-)Dienstverhältnis stehen (H 19a LStH 2023 iVm BMF vom 16.11.2021, BStBl I 2021, 2308 Tz 1). Gegenwärtig ist ein Dienstverhältnis, wenn es im Zeitpunkt des Zuflusses des Vorteils besteht. Ein Ruhen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zuzahlungen

Rn. 35 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuzahlungen des Empfängers (nicht von Dritten) von Sachzuwendungen oder Geschenken mindern die Bemessungsgrundlage entsprechend, da insoweit keine StPfl auf Empfängerebene bzw eine Pauschalierungsnotwendigkeit in den Fällen bestimmter Zuwendungen an ArbN gegeben ist. Andererseits soll gemäß BMF vom 28.06.2018, BStBl I 2018, 814 die Zuzahlung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 2637 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Am 01.09.2009 trat mit dem Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) das neue Versorgungsausgleichsrecht in Kraft. Der bis dahin geltende Einmalausgleich wird durch die interne Teilung (§ 10 VersAusglG) und in Ausnahmefällen der externen Teilung (§ 14 VersAusglG) ersetzt. Das neue Recht teilt die bestehenden Versorgun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Anspruch des ArbN auf Übertragung nach BetrAVG

Rn. 2633 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Gemäß § 4 Abs 2 Nr 2 BetrAVG kann der Wert einer vom ArbN erworbenen Altersversorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den neuen ArbG übertragen werden, sofern sowohl der alte als auch der neue ArbG sowie der ArbN selbst zustimmen. Geringfügig Beschäftigte und Gesellschafter-Geschäftsführer gelten ebenfalls als ArbN iSd § 3 Nr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung

Rn. 1191 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der BFH BStBl II 2010, 1067 versteht unter dem Begriff "Sammelbeförderung" die durch den ArbG organisierte oder zumindest veranlasste Beförderung mehrerer ArbN, die nicht auf dem Entschluss eines ArbN beruhen darf. Rn. 1192 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur eine unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung kann zum geldwerten Vorteil führ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Stichtagsprinzip und abweichender Inventurstichtag

Rn. 182 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 241 Abs 3 Nr 1 HGB kann der Bestand der Pensionsberechtigten auch zu einem Inventurstichtag erfasst werden, der innerhalb von drei Monaten vor oder zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag liegt. In der Praxis kommt der Vorverlegung die entscheidende Bedeutung zu. Rn. 183 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach der in R 6a Abs 18 EStR 2012 nieder...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Überblick über die Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bce) Für die Steuerfreiheit unschädliche Sachverhalte

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bestimmte Mietvorteile

Rn. 2052 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 R 3.59 S 2 LStR 2023 stellt über den Gesetzeswortlaut hinaus auch Mietvorteile, die sich aus dem Einsatz von Wohnungsfürsorgemitteln aus öffentlichen Haushalten ergeben, ebenfalls steuerfrei. R 3.59 S 3ff LStR 2023 führen dazu ergänzend aus: § 3 Nr 59 EStG stellt die Mietvorteile im Rahmen eines Dienstverhältnisses steuerfrei, wenn die Woh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Übergang auf die Generationentafeln 2018

Rn. 267d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Am 20. Juli 2018 sind die neuen Heubeck-Generationentafeln 2018 veröffentlicht worden, wobei sie im September 2018 noch leicht modifiziert wurden. Sie treten an die Stelle der Heubeck-Generationentafeln 2005 (s Rn 267aff). Die Lebenserwartung hat sich bei Männern und bei Frauen in fast allen Altern leicht erhöht. Die Invalidisierungswahrsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eba) Nur Fremdunternehmen dürfen die Beratungsleistung erbringen

Rn. 1251 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Begünstigt sind somit hier nur Dienstleistungen durch ein Fremdunternehmen (also vom ArbN personenverschieden), wobei der ArbG dieses beauftragt, die Leistung aber dem ArbN zugutekommt (BT-Drucks 18/3017, 41; mE unechter Vertrag zugunsten Dritter). Wenn der ArbG aber gerade ein Unternehmen der Pflegebranche ist, müsste er einen "Externen" ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Dienst-/Auftraggeber können nicht sein

Rn. 966 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dienst- bzw Auftraggeber bzw begünstigte Tätigkeiten können nicht sein (dh § 3 Nr 26 EStG erfasst folgende Fälle nicht): soweit die Tätigkeit für nicht gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen erfolgt; soweit die Tätigkeit im Rahmen eines stpfl wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 64 AO) einer gemeinnützigen, mildtätigen oder ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aktueller Rechnungszinsfuß

Rn. 199 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das 2. HStruktG (BGBl I 1981, 1523) erhöhte den Rechnungszinsfuß auf den noch heute gültigen Satz von 6 %. Die Heraufsetzung gilt für alle Wj, die nach dem 31.12.1981 endeten. Das BVerfG (BVerfG vom 28.11.1984, BStBl II 1985, 181) erklärte die Anhebung des Rechnungszinsfußes auf 6 % als noch mit dem GG vereinbar, äußerte jedoch Bedenken geg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bemessung des Übertragungsentgelts

Rn. 339 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Bemessung des Übertragungsentgeltes hängt auch von der Bewertung der Pensionsverpflichtungen durch den Veräußerer und den Erwerber ab. Sie sind bei der Wertfindung in Grenzen frei vereinbar (Höfer, DB 2012, 2130, 2131). Der unterste Wert wird der Teilwert iSd § 6a Abs 3 EStG sein, der wegen des Rechnungszinses von 6 % – gemessen an dem ...mehr