Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Folgen der Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG

Nicht unmittelbar aus dem ATAD-UmsG selbst, sondern aus der fast zeitgleich verabschiedeten Reform der Unternehmensbesteuerung stellt sich die Frage, wie das Konkurrenzverhältnis zu § 1a KStG zu beurteilen ist. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob eine Hinzurechnungsbesteuerung auch vorzunehmen ist, wenn ein Steuerpflichtiger einen Anteil an einer optierenden ausländisch...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 10.2.6 Negative Zwischeneinkünfte

Ergibt sich bei der Einkunftsermittlung ein negativer Betrag, so entfällt aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung die Hinzurechnungsbesteuerung.[1] Das Gesetz verbietet dem inländischen Gesellschafter damit einen Verlustausgleich des negativen Hinzurechnungsbetrags mit positiven Hinzurechnungsbeträgen, die ihm aus der Beteiligung an anderen ausländischen Gesellschafte...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Nr. 1)

Die Behandlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erfolgt analog der Behandlung der §§ 13 und 14 EStG. Allerdings zählt die Finanzverwaltung Lizenzeinnahmen aus der Züchtung/Lizenzierung von Pflanzen vorrangig als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG und damit ist auch die Frage einer schädlichen Mitwirkung zu prüfen.[1]mehr

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Internationales Steuerrecht... / 17.2 Grundfeststellungen

Die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung der §§ 7–14 AStG werden gesondert und ggf. auch einheitlich nach § 18 AStG festgestellt. Nach der Rechtsprechung[1] ist festzustellen (Inhalt des Hinzurechnungsbescheids): ob eine Hinzurechnung vorzunehmen ist, welchen Personen hinzuzurechnen ist, die zuzurechnende Steuerbemessungsgrundlage für den einzelnen Steuerpflichtigen, der Zei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 12 Keine steuerliche Privilegierung des Hinzurechnungsbetrags

Auch wenn es sich bei dem Hinzurechnungsbetrag um fiktive Dividenden handelt, finden die steuerlichen Privilegierungen für Dividenden (d. h. §§ 3 Nr. 40 Satz 1, 32d EStG und § 8b KStG ) keine Anwendung. Zudem erfolgt auch keine Kürzung bei der GewSt (Nichtanwendung des §§ 9 Nr. 3 und 9 Nr. 7 GewStG). Damit soll sichergestellt werden, dass der Hinzurechnungsbetrag gewerbesteuer...mehr

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Rückstellungen: ABC / Angeschaffte Rückstellungen

Soweit Verpflichtungen im Wege eines Veräußerungsgeschäfts (asset deal) auf einen anderen übertragen werden, sind bei diesem die angeschafften Rückstellungen zu passivieren. Dies gilt für Verbindlichkeitsrückstellungen gleichermaßen wie für Drohverlustrückstellungen. Angeschaffte Drohverlustrückstellungen sind – entgegen § 5 Abs. 4a EStG – auch in der Steuerbilanz anzusetzen...mehr

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Rückstellungen: ABC / Jubiläum

Erhalten Mitarbeiter aus Anlass von Dienstjubiläen (z. B. 10, 25, 40 Dienstjahre) zugesagte oder aufgrund betrieblicher Übung Zuwendungen (Bar- und/oder Sachzuwendungen), sind diese grds. als nachträgliche Vergütung für die Arbeitsleistungen anzusehen und dementsprechend in den einzelnen Perioden anteilig in der Handelsbilanz zurückzustellen.[1] Steuerlich bestehen spezielle...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Allgemeines

Die Hinzurechnungsbesteuerung (HZB) nach dem AStG richtet sich gegen ungerechtfertigte – aber nicht missbräuchlich gestaltete – Steuervorteile, die im Inland oder im Ausland ansässige Steuerpflichtige aus der Nutzung des internationalen Steuergefälles ziehen können. Das Gesetz erfasst nicht Missbrauchsfälle, sondern innerhalb des bestehenden Rechts mögliche Gestaltungen, die...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.2 Maßgebende Steuern

Ertragsteuern i. S. d. § 8 Abs. 3 AStG sind alle Steuern des Sitzstaates vom Gesamteinkommen oder von Teilen des Einkommens einschließlich der Steuern vom Gewinn aus der Veräußerung beweglichen oder unbeweglichen Vermögens sowie der Steuern von Vermögenszuwachs. Zu berücksichtigen sind derartige Steuern auch dann, wenn sie nach § 34c EStG oder § 26 KStG nicht angerechnet wer...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.1 Grundsätze

Die Frage, ob eine niedrige Besteuerung vorliegt, ist anhand § 8 Abs. 5 AStG zu prüfen. Im Normalfall liegt eine niedrige Besteuerung vor, wenn die Einkünfte weder im Staat des Sitzes noch im Staat der Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von 25 % oder mehr (maßgeblich i. d. R. der Ertragsteuersatz des Sitzstaates) unterliegen. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 8 Anwendung des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 1a, Abs. 2 S. 2 und 3 EStG und der §§ 15a und 15b EStG (§ 13 Abs. 7 EStG)

Rz. 366 Über § 13 Abs. 7 EStG sind die Vorschriften des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 1a, Abs. 2 S. 2 und 3 EStG und der §§ 15a und 15b EStG auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft entsprechend anwendbar. Die Verweisung auf § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 2 S. 2 und 3 EStG hat klarstellenden und die Verweisung auf § 15 Abs. 1a EStG sowie §§ 15a und 15b EStG konstituti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 6.2 Verhältnis zu § 15a EStG

Rz. 84 Nach § 5a Abs. 5 S. 4 EStG ist für die Anwendung des § 15a EStG der nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG ermittelte Gewinn zugrunde zu legen. Mit dieser durch das SteuerbereinigungsG 1999 v. 22.12.1999[1] eingeführten Regelung schafft der Gesetzgeber 2 Regelungskreise, die (nahezu) keine Berührung miteinander haben. Zum einen ist der Gewinn nach § 5a EStG zu ermitteln, zum ander...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.2 §§ 34, 34c Abs. 1 bis 3 und 35 EStG

Rz. 14 Nach § 5a Abs. 5 S. 2 EStG ist die Anwendung der §§ 34, 34c Abs. 1 bis 3 EStG und 35 EStG ausgeschlossen. Hierdurch soll eine Mehrfachbegünstigung vermieden werden. Der Ausschluss bezieht sich auf den nach § 5a EStG ermittelten Gewinn, einschließlich der Hinzurechnungen nach § 5a Abs. 4 und 4a EStG.[1] Diese Auffassung ist allerdings insoweit fraglich, als der hinzuzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.1 Verlustzuweisungsgesellschaften, § 15b EStG

Rz. 13 Nach Bejahung der Gewinnerzielungsabsicht kann sich die Frage der Anwendung des § 15b EStG sowie u. U. in Altfällen auch des § 2b EStG stellen. Betriebe, die von Beginn an den Gewinn nach § 5a EStG ermitteln, wie dies in der Zwischenzeit der rechtliche Normalfall ist, können mangels negativer Einkünfte nicht unter § 15b, § 2b EStG a. F. fallen. Lediglich solche Gesell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 4 Freibetrag (§ 13 Abs. 3 EStG)

Rz. 275 § 13 Abs. 3 EStG sieht für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einen Freibetrag vor. Nach § 13 Abs. 3 S. 1 EStG werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nur berücksichtigt, soweit sie den Betrag von 900 EUR übersteigen. Voraussetzung für die Anwendung des Freibetrags ist nach § 13 Abs. 3 S. 2 EStG, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.4 Verfassungsmäßigkeit des § 5a EStG

Rz. 6 U. a. aufgrund des Beschlusses des BFH[1] zur Tarifspreizung des § 32c EStG [2] wird immer wieder diskutiert, ob § 5a EStG mit Art. 3 GG vereinbar ist.[3] § 5a EStG begünstigt innerhalb einer Einkunftsart eine einzelne Berufsgruppe dergestalt, dass die pauschale Gewinnermittlung zu einer Steuerbelastung von ca. 5 % führen wird. Diese Begünstigung ist nach der Rspr. des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.3 §§ 15a, 16 EStG

Rz. 15 Zur Anwendung des § 15a EStG im Rahmen des § 5a EStG vgl. Rz. 84ff., zur Anwendung des § 16 EStG vgl. Rz. 61, 73.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 6.1 Umfang des Gewinns bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 81 Für Zwecke der Anwendung des § 5a EStG tritt die Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, z. B. insbesondere eine Kommanditgesellschaft[1] als typische Rechtsform einer Schiffsgesellschaft, an die Stelle des Stpfl., § 5a Abs. 4a S. 1 EStG. Gesellschaft i. S. d. § 5a EStG ist auch die atypisch stille Gesellschaft als Mitunternehmerschaft. Sowohl der Antrag als auc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.4 Landwirtschaftlich genutzte Fläche (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 97 Die Zahl der zulässigen Vieheinheiten bestimmt sich nach der Größe der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Es werden gewährt für die ersten 20 ha nicht mehr als 10 Vieheinheiten, für die nächsten 10 ha nicht mehr als 7 Vieheinheiten, für die nächsten 20 ha nicht mehr als 6 Vieheinheiten, für die nächsten 50 ha nicht mehr als 3 Vieheinheiten und für die weitere Fläche nich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 7 Einbringung von Wirtschaftsgütern in einen gemeinschaftlichen Tierhaltungsbetrieb (§ 13 Abs. 6 EStG)

Rz. 359 Werden einzelne Wirtschaftsgüter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs auf einen der gemeinschaftlichen Tierhaltung dienenden Betrieb i. S. d. § 34 Abs. 6a BewG einer Genossenschaft oder eines Vereins gegen Gewährung von Mitgliedschaftsrechten übertragen, ist die auf den dabei entstehenden Gewinn entfallende ESt nach § 13 Abs. 6 S. 1 EStG auf Antrag in jährl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.5 § 5b EStG

Rz. 16a Auch Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 5a EStG ermitteln, sind zur Abgabe einer sog. E-Bilanz verpflichtet. § 5b EStG bestimmt ausdrücklich, dass diese Verpflichtung alle Stpfl. betrifft, die ihren Gewinn nach § 4, § 5 oder § 5a EStG ermitteln. Diese Stpfl. müssen den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach einem amtlich vorgeschriebenen Daten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.3 Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 43 Der Begriff der Landwirtschaft i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG ist eng auszulegen.[1] Hierunter fallen weder die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG neben der Landwirtschaft aufgeführten weiteren Fälle von Pflanzenproduktion noch die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG genannte Tierzucht und Tierhaltung. Von daher ist unter Landwirtschaft die selbstständige und nachhaltige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.6 Einkünfte aus dem Betrieb von Gartenbau (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 68 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG auch die Einkünfte aus dem Gartenbau i. S. einer gärtnerischen Nutzung mit den Nutzungsteilen Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau, Obstbau und Baumschulen. Gekennzeichnet ist der Gartenbau durch die planmäßige Gewinnung und Verwertung der genannten pflanzlichen Erzeugnisse. Chemi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.6 Entnahme oder Veräußerung vor Abwahl der Nutzungswertbesteuerung (§ 13 Abs. 4 S. 6 Nr. 1 EStG)

Rz. 325 Nach § 13 Abs. 4 S. 6 Nr. 1 EStG bleibt der Entnahme- oder Veräußerungsgewinn auch dann außer Ansatz, wenn die denkmalgeschützte Wohnung und der dazugehörende Grund und Boden vor Abwahl der Nutzungswertbesteuerung entnommen oder veräußert werden. Damit wird die Entnahme bzw. Veräußerung der denkmalgeschützten Wohnung in vergleichbarer Weise privilegiert wie die Überf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 7 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 11 EStG

Rz. 95 Durch das G. zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum StVergAbG v. 22.12.2003[1] ist in § 4 Abs. 5 EStG die Nr. 11 eingefügt worden. Danach sind Aufwendungen, die mit unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungen von nicht einlagefähigen Vorteilen an natürliche oder juristische Personen stehen, deren Gewinn nach § 5a EStG er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.1 Fortführung der Nutzungswertbesteuerung (§ 13 Abs. 4 S. 1 EStG)

Rz. 286 § 13 Abs. 4 S. 1 EStG ist im Zusammenhang mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG (Rz. 242ff.) zu sehen. Danach findet § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG nur Anwendung, wenn im Vz 1986 bei einem Land- und Forstwirt für die von ihm zu eigenen Wohnzwecken oder zu Wohnzwecken des Altenteilers genutzte Wohnung die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG i. d. F. der Bekanntm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.1 Entstehungsgeschichte, Zweck

Rz. 1 § 5a EStG ist durch das Seeschifffahrtsanpassungsgesetz v. 9.9.1998[1] in das EStG eingefügt worden. § 41a Abs. 4 EStG gestattet es Arbeitgebern unter weiteren Voraussetzungen, die gesamte LSt ihrer Arbeitnehmer für sich einzubehalten.[2] Im Gegensatz zu § 5a EStG ist für die Inanspruchnahme des § 41a EStG insbesondere das Führen der deutschen oder einer EU- bzw. EWR-Fl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.2 Tierzucht und Tierhaltung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 80 Die Tierzucht ist die planmäßige Paarung von Tieren zur Erzeugung von Nachkommen unter Selektion bestimmter erblicher Eigenschaften oder Merkmale.[1] Es muss ein Veranlassungszusammenhang zwischen der Tierzucht und der Landwirtschaft bestehen. Daran fehlt es z. B. bei einer Brüterei, in der Küken überwiegend aus zugekauften Bruteiern gewonnen und als Eintagsküken weit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.12 Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften sowie ähnlichen Realgemeinden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 188 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden i. S. d. § 3 Abs. 2 KStG. Rz. 189 Realgemeinden sind agrar- und forstwirtschaftliche Genossenschaften. Ihren Mitgliedern vermitteln sie Nutzungsrechte an ihren land- und forstwirtschaftlichen Gru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.11 Einkünfte aus Jagd (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 180 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 EStG auch die Einkünfte aus der Jagd, sofern diese mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. Hierunter fallen auch die Erlöse, die nach der Jagd anfallen, wie z. B. Erlöse aus dem Wildbret- oder dem Trophäenverkauf. Rz. 181 einstweilen frei Rz. 182 Die Einkünfte au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.6 Umrechnung in Vieheinheiten (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 und 4 EStG)

Rz. 109 Die Tierbestände sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG nach dem Futterbedarf in Vieheinheiten umzurechnen. Es gilt nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG i. V. m. § 51 Abs. 4 S. 1 BewG der Umrechnungsschlüssel nach der Anlage 1 zum BewG . Der Umrechnungsschlüssel ist rechtsverbindlich.[1] Er entspricht dem Umrechnungsschlüssel in R 13.2 Abs. 1 S. 5 EStR 2012. Rz. 110 Die Umr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.5 Entnahmegewinn (§ 13 Abs. 4 S. 5 EStG)

Rz. 321 Nach § 13 Abs. 4 S. 5 EStG bleibt in den Fällen der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung ein sich aus der Entnahmefiktion ergebender Entnahmegewinn außer Ansatz. Rz. 322 Zu bewerten ist die Entnahme der denkmalgeschützten Wohnung einschließlich des dazugehörigen Grund und Bodens mit dem Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Führt die Entnahme zu einem Entnahmegewinn, ble...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.7 Entnahme einer vermieteten Wohnung für den Eigenbedarf (§ 13 Abs. 4 S. 6 Nr. 2 EStG)

Rz. 330 Nach § 13 Abs. 4 S. 6 Nr. 2 EStG bleibt der Entnahmegewinn außer Ansatz, wenn eine vor dem 1.1.1987 einem Dritten entgeltlich zur Nutzung überlassene Wohnung und der dazugehörende Grund und Boden für eigene Wohnzwecke oder für Wohnzwecke eines Altenteilers entnommen wird, soweit nicht Wohnungen vorhanden sind, die Wohnzwecken des Eigentümers des Betriebs oder Wohnzwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.3 Produktionsaufgaberente (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 EStG)

Rz. 271 Nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 EStG gehört auch die Produktionsaufgaberente nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Tätigkeit (FELEG) v. 21.2.1989[1] zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Das Gesetz dient der Entlastung des Agrarmarkts durch Förderung des Ausscheidens von Land- und Forstwirten aus dem Erwerbsleben. Nach § 20 FELEG kö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.2 Nutzungswert der Wohnung im Baudenkmal (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 S. 1 EStG)

3.2.1 Allgemeines Rz. 242 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehört nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG auch der Nutzungswert der selbstgenutzten Betriebsleiter- und Altenteilerwohnung, wenn die Wohnung die übliche Größe bei Betrieben der gleichen Art nicht überschreitet und es sich bei dem Gebäude oder dem Gebäudeteil nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1 Einkünfte aus einem Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 EStG)

3.1.1 Allgemeines Rz. 195 Durch § 13 Abs. 2 Nr. 1 EStG werden die Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben in die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einbezogen. Dabei gilt als Nebenbetrieb ein Betrieb, der dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist. Durch die Zuordnung der an sich als gewerblich anzusehenden Nebenbetriebe ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.10 Einkünfte aus sonstiger land- und forstwirtschaftlicher Nutzung (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 EStG)

2.10.1 Allgemeines Rz. 154 Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft umfassen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 EStG auch die Einkünfte aus sonstiger land- und forstwirtschaftlicher Nutzung i. S. d. § 62 BewG. Nach der nicht erschöpfenden Aufzählung in § 62 BewG gehören zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung insbesondere die Binnenfischerei (Rz. 158), Teichwirtschaft (Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8 Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 bis 4 EStG)

2.8.1 Allgemeines Rz. 78 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nicht nur Einkünfte aus einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, sondern auch solche aus landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltung i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG, wenn die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 bis 4 EStG genannten Voraussetzungen vorlie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.2 Abwahl der Nutzungswertbesteuerung (§ 13 Abs. 4 S. 2 EStG)

5.2.1 Allgemeines Rz. 289 Die Nutzungswertbesteuerung bei denkmalgeschützten Wohnungen wird beendet, wenn der Land- und Forstwirt den in § 13 Abs. 4 S. 2 EStG vorgesehenen Antrag stellt, dass § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG ab einem bestimmten Vz nach dem Vz 1998 nicht mehr angewendet werden soll. Der Antrag ist unwiderruflich. Rz. 290 Mit der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung gelten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.9 Gemeinschaftliche Tierhaltung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG)

2.9.1 Allgemeines Rz. 131 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG gehören Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn die Voraussetzungen nach § 51a BewG erfüllt sind und andere Einkünfte der Gesellschafter aus dieser Gesellschaft zu den Einkünften aus ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.4 Entnahmefiktion (§ 13 Abs. 4 S. 4 EStG)

5.4.1 Allgemeines Rz. 310 § 13 Abs. 4 S. 4 EStG beinhaltet eine Entnahmefiktion. Mit der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung gelten die denkmalgeschützte Wohnung des Land- und Forstwirts bzw. die denkmalgeschützte Altenteilerwohnung sowie der dazugehörende Grund und Boden als entnommen. Entnahmezeitpunkt ist der Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ein Nutzungswert anzusetzen ist. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.4 Einkünfte aus dem Betrieb von Forstwirtschaft (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 49 Forstwirtschaft ist die unter Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr mit Gewinnerzielungsabsicht selbstständig und nachhaltig ausgeübte Tätigkeit, die auf der planmäßigen Nutzung der natürlichen Kräfte des Waldbodens zur Gewinnung von Nutzhölzern und ihrer Verwertung im Wege der Holzernte beruht.[1] Erfasst wird die unmittelbare Verwertung durch Veräußerung ode...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.5 Erzeugte oder gehaltene Tiere (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 105 Die im jeweiligen Wirtschaftsjahr erzeugten und gehaltenen Tiere sind zu ermitteln. Anschließend erfolgt nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG deren Umrechnung nach dem Futterbedarf in Vieheinheiten (Rz. 109ff.). Bei der Feststellung der Tierbestände ist von den regelmäßig und nachhaltig im Wirtschaftsjahr erzeugten und den im Durchschnitt des Wirtschaftsjahrs gehaltenen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.3 Erhöhte Absetzungen (§ 13 Abs. 4 S. 3 EStG)

Rz. 307 § 13 Abs. 4 S. 3 EStG sieht die entsprechende Anwendung von § 52 Abs. 21 S. 4 und 6 EStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 16.4.1997[1] vor. Stehen dem Land- und Forstwirt für selbstgenutzte denkmalgeschützte Betriebsleiter- und Altenteilerwohnungen vor Abwahl der Nutzungswertbesteuerung erhöhte Absetzungen zu, bleiben ihm diese auch nach Wegfall der Nutzungswertbesteue...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.5 Einkünfte aus dem Betrieb von Weinbau (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 63 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG auch die Einkünfte aus dem Weinbau, der die Erzeugung von Trauben durch Bodenbewirtschaftung zum Gegenstand hat. Zu dieser Form der Urproduktion zählt auch die Verarbeitung der Trauben zu Wein oder Traubensaft (Rz. 226).[1] Der anschließende Verkauf der Erzeugnisse ist als Vermark...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 Abs. 1 EStG)

2.1 Allgemeines Rz. 30 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mithilfe der Naturkräfte gewinnen, wobei zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft unter bestimmten Voraussetzungen auch Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung gehör...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.7 Einkünfte aus Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mithilfe der Naturkräfte gewinnen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 74 Bei diesem Tatbestand handelt es sich um einen Auffangtatbestand. Der Katalog der Betriebsarten in § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist nicht abschließend. Zudem definiert § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG den Kernbereich landwirtschaftlicher Urproduktion.[1] Unter den Auffangtatbestand fallen insbesondere die Erzeugung von Pflanzen auf der Grundlage von Substraten und Wasser und die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.7 Strukturwandel

2.8.7.1 Allgemeines Rz. 117 Durch einen Strukturwandel kann ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb in die Gewerblichkeit hineinwachsen. Entsprechendes gilt auch für den umgekehrten Fall. Zu unterscheiden ist zwischen dem allmählichen und dem sofortigen Strukturwandel. Der Strukturwandel führt nicht zu einem gewinnrealisierenden Vorgang.[1] Die spätere ertragsteuerliche E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.5 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 8 Schifffahrtsbetriebe erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Vor der Anwendung des § 5a EStG stellt sich daher die allgemeine Frage der Gewinnerzielungsabsicht i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG, da Schifffahrtsunternehmen in der Vergangenheit oftmals als Verlustzuweisungsgesellschaften anzusehen gewesen sind.[1] Nach der Rspr. des BFH besteht in diesen Fällen die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 3 Antrag

Rz. 47 Die Gewinnermittlung nach § 5a EStG wird auf unwiderruflichem Antrag innerhalb einer bestimmten Antragsfrist gewährt.[1] Der Stpfl. hat somit ein Wahlrecht, ob er die Gewinnermittlung nach § 5a EStG in Anspruch nehmen will oder nicht. Zu unterscheiden ist zwischen der Antragsfrist, das ist die Frist, innerhalb derer der Antrag gestellt werden kann und muss, und dem An...mehr