Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 16. Zinszahlungen/Dividendenausschüttungen an eine Personengesellschaft mit körperschaftsteuerbefreiten Gesellschaftern (Rz. 299, 299a)

Die bisherigen Ausführungen wurden ergänzt. Ist für eine Personengesellschaft, an der zumindest ein Gesellschafter beteiligt ist, der von der Körperschaftsteuer befreit ist, Kapitalertragsteuer nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3, 4, 6, 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 EStG einbehalten worden, kann die einbehaltene Kapitalertragsteuer vorbehaltlich einer Erstattung nach § 44b Abs. 7...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.2.2 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Rz. 34 Für Körperschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gilt aufgrund der in § 8 Abs. 1 KStG enthaltenen Verweisung § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG und Abs. 2 Nr. 1 EStG (vgl. Rz. 24). Nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 EStG ist der Gewinn des Wirtschaftsjahrs auf das Kj., in dem das Wirtschaftsjahr beginnt, und auf das Kj., in dem das Wirtschaftsjahr endet, entsprechend dem ...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 3. Anschaffungsdaten bei Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel von einem ausländischen Institut (Rz. 193)

Die Ausführungen in Rz. 193 wurden teilweise überarbeitet. Nach dem Wortlaut des § 43a Abs. 2 Satz 5 EStG kann der Stpfl. den Nachweis der Anschaffungsdaten bei Depotüberträgen von einem ausländischen Institut mit Sitz innerhalb der EU/des EWR oder in den Staaten/Gebieten Luxemburg, Österreich, Schweizerische Eidgenossenschaft, Fürstentum Liechtenstein, Republik San Marino, Fürsten...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 4 Bemessungszeitraum

Rz. 10 Die Höhe der KSt bestimmt sich nach § 7 Abs. 3 S. 2 KStG jeweils nach den Bemessungsgrundlagen für ein Kj. Der Tarifsteuersatz ist also jeweils auf die Bemessungsgrundlage, das zu versteuernde Einkommen, anzuwenden, die einem bestimmten Kj. zuzuordnen ist. Der Bemessungszeitraum ist damit derselbe wie bei der ESt.[1] Rz. 10a Der Bemessungszeitraum ist ein materieller B...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.3 Wahl eines Wirtschaftsjahrs

Rz. 35 Nach § 7 Abs. 4 S. 3 KStG ist die Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kj. abweichenden Zeitraum nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird. Eine entsprechende Regelung enthält § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Rz. 36 Eine Umstellung des Wirtschaftsjahrs liegt nur bei einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb vor, nicht dagegen bei eine...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 9. Anrechnung ausländischer Steuern bei ausländischen Investmenterträgen (Rz. 148 neu)

Die durch das BMF-Schreiben v. 3.6.2021 – IV C 1 -S 2252/19/10003 :002, BStBl. I 2021, 723 (i.E. s. EStB 2021, 429 [Anemüller]) eingefügte Rz. 148a zur Anrechnung ausländischer Steuern bei ausländischen Investmenterträgen wird in der Neufassung des Anwendungsschreibens als Rz. 148 ausgewiesen. Nach § 32d Abs. 5 Satz 1 EStG sind höchstens 25 % der ausländischen Steuer auf den ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.1 Allgemeines

Rz. 15 Ermittlungszeitraum ist der Zeitraum, für den die Besteuerungsgrundlagen für die KSt ermittelt werden. Es handelt sich um einen formellen Begriff. Nach § 2 Abs. 7 S. 2 EStG ist Ermittlungszeitraum im Regelfall das Kj.. Dies gilt mangels einer eigenständigen körperschaftsteuerlichen Vorschrift auch für KSt-Subjekte. Jedoch enthält § 7 Abs. 4 KStG eine Sonderregelung für...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die KSt ist die ESt der KSt-Subjekte (s. Vor § 1 KStG Rz. 2). Darum baut der Zweite Teil des KStG (§§ 7ff. KStG) auf dem EStG auf. § 7 KStG schlägt durch die Definition der "Grundlagen der Besteuerung" von Körperschaften die Brücke zur ESt. Die Vorschrift leitet den zweiten Teil des Gesetzes[1] ein, der die Ermittlung des Einkommens zum Gegenstand hat. Sie enthält im E...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 6. Verlustvortrag auf Folgejahr bzw. Ausstellung einer Verlustbescheinigung (Rz. 233)

Etwaige am Jahresende sich ergebende Verlustüberhänge im Verlusttopf für sonstige Verluste und im Aktienverlusttopf sind getrennt auf das Folgejahr vorzutragen. Der Antrag auf die Erteilung der Verlustbescheinigung kann für beide Töpfe getrennt gestellt werden. In den Fällen der ehegatten-/lebenspartnerübergreifenden Verlustverrechnung umfasst die Bescheinigung die ermittelt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.1 Zeitlicher Umfang

Rz. 25 Nach § 7 Abs. 4 KStG ist bei Steuerpflichtigen, die verpflichtet sind, Bücher nach den Vorschriften des HGB zu führen, der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie regelmäßig Abschlüsse machen. Der Ausdruck "regelmäßig" ist nicht in seinem eigentlichen Wortsinn zu verstehen, weil dann Fälle der Umstellung des Wirtschaftsjahrs nicht hierunter fallen wü...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 3. Definition der nahestehenden Person (Rz. 136)

Die Ausführungen wurden unter Hinweis auf das BFH v. 16.6.2020 – VIII R 5/17, BStBl. II 2020, 807, ergänzt, dass es für die Annahme eines eigenen wirtschaftlichen Interesses der Vertragsparteien an der Einkünfteerzielung des anderen nicht ausreicht, dass der Darlehensgeber von der Besteuerung der Zinsen nach dem gesonderten Tarif gem. § 32d Abs. 1 EStG profitiert und der Sch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.3.3 Besonderheiten bei Körperschaften mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

Rz. 22 Betreibt eine Kapitalgesellschaft[1], eine Genossenschaft[2] oder ein Versicherungs- und Pensionsfondsverein a. G.[3] einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, gelten nach § 8 Abs. 2 KStG alle Einkünfte, also auch die aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bezogenen, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Eine solche Körperschaft kann Abschlüsse für ein vom K...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.3.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 19 Nach § 141 AO sind Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, bei denen eine Buchführungspflicht nach Handelsrecht nicht besteht, verpflichtet, für steuerliche Zwecke Bücher zu führen, wenn eine der folgenden Grenzen überschritten wird: Für Steuerpflichtige, bei denen die Buchführungspflicht nur auf § 141 ...mehr

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Von der gesonderten Festste... / V. Möglichkeit der gewerblichen Prägung

Bei einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG ist eine Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG durchzuführen. Hierbei ist eine abschließende Begünstigung i.S.v. §§ 13a, 13b ErbStG ausgeschlossen, da es an begünstigungsfähigem Vermögen fehlt (Halaczinsky in Rössler/Troll, 34. EL 1/2022, § 151 BewG Rz. 27). Dabei ist es fraglich, ob sich durch die Möglichkeit der gewe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 2.2 Zu versteuerndes Einkommen

Rz. 4 Abs. 2 definiert das zu versteuernde Einkommen, das als Bemessungsgrundlage der KSt der Grundbegriff der §§ 7-22 KStG ist. Bei der Definition der Bemessungsgrundlage geht das Gesetz nicht "progressiv" vom untersten Begriff aus und entwickelt darauf aufbauend den Begriff des zu versteuernden Einkommens als den Betrag, auf den die Tarifvorschriften anzuwenden sind. Vielm...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 18. Erstattung bei zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer (Rz. 307)

Die Ausführungen wurden vor dem Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung in § 36 Abs. 2 Nr. 2 Satz 5 EStG ergänzt. Demnach ist im Kalenderjahr des Wechsels von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht ist für die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ausschließlich das Wohnsitz-FA zuständig.mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 8. Vorrang der Anrechnung der Quellensteuer gem. der EU-Zinsrichtlinie/Zinsinformationsverordnung – ZIV (Rz. 148)

Die bisherigen Ausführungen zum Vorrang der Anrechnung der Quellensteuer gem. der EU-Zinsrichtlinie/Zinsinformationsverordnung – ZIV sind durch Zeitablauf entfallen.mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 13. NV-Bescheinigung und Freistellungsaufträge bei nicht steuerbefreiten Körperschaften (Rz. 280 bis 284)

Die Ausführungen in den Rz. 280 ff. wurden überarbeitet. Einer unbeschränkt steuerpflichtigen und nicht steuerbefreiten Körperschaft, Personenvereinigung und Vermögensmasse steht, wenn sie Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, nach § 8 Abs. 1 KStG der Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR i.R.d. Veranlagung zu (vgl. § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG). Um eine Abstandnahme vom Kapitalertrags...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 3 Veranlagungszeitraum

Rz. 9 Die KSt ist nach § 7 Abs. 3 S. 1 KStG eine Jahressteuer, die nach § 30 Nr. 3 KStG mit Ablauf des Kj. (Vz) entsteht und nach § 31 Abs. 1 S. 1 KStG i. V. m. § 25 Abs. 1 EStG nach Ablauf des Kj. nach dem Einkommen veranlagt wird, das der Stpfl. in diesem Vz bezogen hat. Vz ist bei der KSt mithin wie bei der ESt das Kj., nicht das Wirtschaftsjahr. Die Regelung des Vz bestim...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Das KStG behandelt in 6 Teilen die laufende Besteuerung, nämlich Steuerpflicht[1], Einkommen[2], Tarif; Besteuerung bei ausl. Einkunftsteilen[3], nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen und Entstehung und Veranlagung[4], Ermächtigungs- und Schlussvorschriften[5], Sondervorschriften für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren[6]. Rz. 2a § 7 KStG b...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 14. Erstattung von Kapitalertragsteuer (Rz. 285)

Im Anwendungsbereich des Teileinkünfteverfahrens können Gewinnausschüttungen auf der Ebene der empfangenden nicht steuerbefreiten Körperschaft nach Maßgabe des § 8b KStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben. Eine Erstattung von Kapitalertragsteuer kann durch eine NV-Bescheinigung bewirkt werden. Eine NV-Bescheinigung kann nur für sog. kleine Körperschaften ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.3.2 Sonderregelungen für bestimmte Körperschaften

Rz. 20 Abweichend von den Grundsätzen des § 7 Abs. 4 KStG können kleine Betriebe, Stiftungen, Verbände und Vereine, die einer juristischen Person des öffentlichen Rechts angeschlossen sind oder von ihr verwaltet werden, sowie technische Überwachungsvereine, soweit diese Betriebe gezwungen sind, ihre Abschlüsse abweichend von einem Kj. aufzustellen, nach R 31 Abs. 1 KStR auch...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Depotübertrag mit Gläubigerwechsel – Unentgeltliche Depotüberträge (Rz. 166)

Von einer Veräußerung von Wirtschaftsgütern i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG ist nicht auszugehen, wenn der Stpfl. unter Benennung der gesetzlich geforderten Daten der auszahlenden Stelle mitteilt, dass es sich um eine unentgeltliche Übertragung handelt. Sofern bei einer Übertragung eines Depots die erforderlichen Daten, die den Übertragenden und den Depotempfänger betreffen, berechti...mehr

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Von der gesonderten Festste... / VI. Zusammenfassung und Fazit

Bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft bzw. -gemeinschaft schließen sich mehrere Personen zusammen und erzielen gemeinsam Überschusseinkünfte – i.d.R. Einkünfte aus VuV oder Kapitalvermögen. Hierbei gelten aufgrund des fehlenden steuerlichen Betriebsvermögens die Grundsätze der Bruchteilsgemeinschaft nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. Bewertungsrechtlich werden die Verm...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 7.3 Gesetzliche Regelung durch das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, insbesondere § 4f EStG

7.3.1 Steuerersparnismöglichkeiten bei Anwendung der BFH-Rechtsprechung Rz. 125 Durch viele Ausnahmeregelungen im Bilanzsteuerrecht gegenüber dem Handelsrecht wurden wie in dem Ausgangsbeispiel Gewinnminderungen, die aufgrund des Imparitätsprinzips in der Handelsbilanz bestehen, in der steuerlichen Gewinnermittlung auf spätere Veranlagungszeiträume verlagert. Bei einem auch i...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.2.2 Steuerrecht

Rz. 76 Steuerrechtlich sind Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften von § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen.[1] Es ist also grundsätzlich von den Anschaffungskosten auszugehen. Das ist der Nennwert, ggf. mit dem höheren Teilwert.[2] Hierunter ist ebenso wie im Handelsrecht der Erfüllungsbetrag zu verstehen. Ebenso wie in der Handelsbilanz[3] ist auch in de...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschluss nach HGB und EStG

1 Begriff Rz. 1 Die Verbindlichkeiten gehören zum Fremdkapital eines Unternehmens. Sie dienen der langfristigen oder kurzfristigen Finanzierung von Vermögensgegenständen/Wirtschaftsgütern. Langfristig werden in der Regel Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, kurzfristig Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens finanziert. Rz. 2 Eine Verbin...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 7.3.2 Vermeidung von Steuerausfällen durch gesetzliche Regelung

Rz. 127 Durch solche aufgrund der BFH-Rechtsprechung mögliche Gestaltungen wurden vom Gesetzgeber Risiken des Steuerausfalls in Milliardenhöhe befürchtet. Um diesen Gestaltungen vorzubeugen und die Rechtsprechung in haushaltsverträglicher Weise umzusetzen, wurde durch eine gesetzliche Regelung[1]. die steuermindernde Realisierung des Aufwands zeitlich gestreckt.[2]mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 9.1 Erstmalige Übermittlung

Rz. 143 Erstmals für das nach dem 31.12.2011 beginnende Wirtschaftsjahr ist der Inhalt von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen gilt § 5 b EStG. Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5 a EStG ermittelt, so ist ge...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 7.3.4 Behandlung beim Übernehmer einer Verpflichtung oder bei dem einer Schuld Beitretenden oder eine Erfüllung Übernehmenden

Rz. 133 Der Übernehmer der Verpflichtung oder der einer Schuld Beitretende oder eine Erfüllung Übernehmende bilanziert beim Übergang den Passivposten mit den Anschaffungskosten. Das ist der Betrag, zu dem er ihn übernimmt. Rz. 134 In der ersten Folgebilanz hat er den Passivposten mit den Ansatzverboten, Ansatzbeschränkungen und Bewertungsvorbehaltungen zu bilanzieren, die bei...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.10 Damnum/Disagio

Rz. 98a Siehe "Darlehen im Abschluss nach HGB und EStG", Rz. 51 ff.mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 7.3.3 Behandlung beim Übertragenden einer Verpflichtung oder durch Schuldbeitritt oder Erfüllungsübernahme von einer Verpflichtung Befreiten

7.3.3.1 Verteilung des Betriebsausgabenabzugs Rz. 128 § 4 f EStG betrifft die Behandlung aufseiten des Übertragenden einer Verpflichtung oder von einer Schuld Freigestellten. Allgemein betrifft die Regelung alle Verpflichtungen, die beim ursprünglich Verpflichteten (steuerrechtlichen) Ansatzverboten, Ansatzbeschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterlegen haben. Durch die ...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 7.3.3.1 Verteilung des Betriebsausgabenabzugs

Rz. 128 § 4 f EStG betrifft die Behandlung aufseiten des Übertragenden einer Verpflichtung oder von einer Schuld Freigestellten. Allgemein betrifft die Regelung alle Verpflichtungen, die beim ursprünglich Verpflichteten (steuerrechtlichen) Ansatzverboten, Ansatzbeschränkungen oder Bewertungsvorbehalten unterlegen haben. Durch die (entgeltliche) Verpflichtungsübernahme oder B...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 7.3.3.3 Keine Ausnahme von der Verteilung des Betriebsausgabenabzugs bei Schuldbeitritt oder Erfüllungsübernahme mit Schuldfreistellung

Rz. 132 Bei einem Schuldbeitritt oder einer Erfüllungsübernahme bleibt der ursprünglich Verpflichtete weiterhin Schuldner. Er hat lediglich im Innenverhältnis einen Freistellungsanspruch gegen den Dritten, der der Schuld beigetreten ist oder die Erfüllung übernommen hat. Erfolgt in den Fällen des Abschn. 7.3.3.2 ein Schuldbeitritt oder eine Erfüllungsübernahme, hat der Freis...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.1 Unterschiede der Wertansätze in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 74 Für nach dem 31.12.1998 endende Wirtschaftsjahre bestehen in Handels- und Steuerbilanz für den Wertansatz von Verbindlichkeiten folgende Unterschiede:mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 7.3.3.2 Ausnahme von der Verteilung des Betriebsausgabenabzugs

Rz. 130 Kleine und mittlere Betriebe – Betriebe, die am Schluss des vorangehenden Wirtschaftsjahres die Größenmerkmale des § 7 g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a bis c nicht überschreiten – sind von der Verteilungsregelung für den Betriebsausgabenabzug ausgenommen. Die durch die Übertragung, den Schuldbeitritt oder die Erfüllungsübernahme entstehenden Betriebsausgaben sind dahe...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.6 Verbindlichkeiten nach Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung

Rz. 34 Nach einer Betriebsaufgabe oder einer Betriebsveräußerung bleiben betrieblich begründete Verbindlichkeiten Betriebsschulden, soweit sie nicht durch Verwertung des Aktivvermögens getilgt werden konnten und nicht auf Entnahmen beruhen, die in der Zeit zwischen Betriebsaufgabe und Vollbeendigung erfolgt sind.[1] Sie verlieren ihre Eigenschaft als Betriebsschuld nicht, we...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.4.2 Steuerrecht

Rz. 86 In der Steuerbilanz folgt aus der sinngemäßen Anwendung von Nr. 2 von § 6 Abs. 1 EStG auf Verbindlichkeiten, dass sie wieder mit dem Erfüllungsbetrag bei ihrer Entstehung anzusetzen sind, wenn sie in der Schlussbilanz des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs mit einem höheren Wert angesetzt worden sind, es sei denn, ein höherer Teilwert wird nachgewiesen.[1]mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 2 Voraussetzungen

2.1 Erzwingbarkeit Rz. 3 Zudem muss es sich um eine Außenverpflichtung aufgrund rechtlicher oder faktischer Begründung handeln.[1] Erzwingbar ist eine Leistung zum einen, wenn der Gläubiger seinen Anspruch hierauf im Klagewege durchsetzen kann (rechtlich begründete Außenverpflichtung). Allerdings stellt eine faktische ungewisse Verbindlichkeit ebenfalls eine Schuld in diesem ...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 3 Bilanzierung

3.1 Bilanzierungsgebot Rz. 18 Liegen die Voraussetzungen für eine Verbindlichkeit vor,[1] besteht hierfür handelsrechtlich nach dem Vollständigkeitsgrundsatz [2] ein Bilanzierungsgebot. Aus dem Maßgeblichkeitsgrundsatz[3] folgt auch für die Steuerbilanz ein Bilanzierungsgebot. Rz. 19 Sind die Voraussetzungen für eine Verbindlichkeit erfüllt, darf ein anderer Passivposten nicht ...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.3.2 Steuerrecht

Rz. 81 Steuerrechtlich können Verbindlichkeiten erst bei einer voraussichtlich dauernden Werterhöhung mit einem höheren Teilwert ausgewiesen werden.[1] Verbindlichkeiten müssen am Bilanzstichtag nach dem Imparitätsprinzip mit dem Zugangswert oder, wenn der Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag darüber liegt, mit diesem bilanziert werden. Handelt es sich um Währungsverbindlichke...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 7.2 Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Rz. 122 Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis, nach Abzug der Veräußerungskosten, den Wert des übertragenen Betriebsvermögens übersteigt.[1] Der Wert des Betriebsvermögens entspricht dem Buchwert in der letzten Schlussbilanz. Im Ausgangsbeispiel beträgt der Buchwert in der Handelsbilanz 81.560 EUR. Das Entgelt sollte diesen Betrag zusätzlich einer Ve...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 7.3.1 Steuerersparnismöglichkeiten bei Anwendung der BFH-Rechtsprechung

Rz. 125 Durch viele Ausnahmeregelungen im Bilanzsteuerrecht gegenüber dem Handelsrecht wurden wie in dem Ausgangsbeispiel Gewinnminderungen, die aufgrund des Imparitätsprinzips in der Handelsbilanz bestehen, in der steuerlichen Gewinnermittlung auf spätere Veranlagungszeiträume verlagert. Bei einem auch in der steuerlichen Gewinnermittlung zugrunde zu legenden handelsrechtli...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.1 Bilanzierungsgebot

Rz. 18 Liegen die Voraussetzungen für eine Verbindlichkeit vor,[1] besteht hierfür handelsrechtlich nach dem Vollständigkeitsgrundsatz [2] ein Bilanzierungsgebot. Aus dem Maßgeblichkeitsgrundsatz[3] folgt auch für die Steuerbilanz ein Bilanzierungsgebot. Rz. 19 Sind die Voraussetzungen für eine Verbindlichkeit erfüllt, darf ein anderer Passivposten nicht bilanziert werden. Das...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 2.1.2.1 Aufschiebende Bedingung

Rz. 6 Die Passivierung einer Verbindlichkeit unter einer aufschiebenden Bedingung[1] erfolgt erst mit dem Eintritt der Bedingung. Sind aber die künftigen Ausgaben bereits wirtschaftlich verursacht und ist der Eintritt der Bedingung hinreichend wahrscheinlich, ist handelsrechtlich eine Rückstellung zu bilden.[2] Ist eine Verbindlichkeit nur zu erfüllen, soweit künftig Einnahme...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.8.2 Steuerrecht

Rz. 96 In der Steuerbilanz sind Drohverlustrückstellungen gemäß § 5 Abs. 4a EStG nicht zulässig. Hier kommt aber der Ansatz der Verbindlichkeit zu einem höheren Teilwert infrage. Ein Erwerber des Betriebs würde bei der Bemessung des Kaufpreises berücksichtigen, dass er statt der bestehenden Verbindlichkeit zum Barwert von 71.298,60 EUR eine Verbindlichkeit zum Barwert von 74....mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.8 Finanzierung gemischt genutzter Wirtschaftsgüter

Rz. 38 Wird zur Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens eine Verbindlichkeit aufgenommen, so rechnet diese Verbindlichkeit zum notwendigen Betriebsvermögen und ist daher zu bilanzieren. Die Verbindlichkeit rechnet auch dann zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn mit ihr die Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts finanziert wird, das ...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 7.1 Ausgangsbeispiel

Rz. 120 Praxis-Beispiel A veräußerte sein Unternehmen mit allen Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten an den Unternehmer B zum 1.5.01. Als Kaufpreis wurde der nach handelsrechtlichen Grundsätzen zu ermittelnde Buchwert zum 30.4.01 in Höhe von 81.560 EUR zuzüglich einer Vergütung von insgesamt 70.000 EUR für die im Betriebsvermögen enthaltenen stillen Reserven vereinbar...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.4.2 Steuerrecht

3.4.2.1 Einzelunternehmer Rz. 27 Einzelunternehmer dürfen nur ihre Betriebsschulden, also nicht auch ihre Privatschulden, bilanzieren.[1] Voraussetzung für die Bilanzierung einer Verbindlichkeit ist also die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen (objektiv wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb).[2] Rz. 28 Die Frage, ob eine Verbindlichkeit zum Betriebsvermögen oder zum Pri...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 4.9 Sonstige Verbindlichkeiten

4.9.1 Arten Rz. 65 Zu den sonstigen Verbindlichkeiten gehören alle Verbindlichkeiten, die nicht unter einer anderen Bezeichnung gesondert auszuweisen sind. Sie stellen daher einen Auffangposten für alle nicht unter einem anderen Posten auszuweisenden Verbindlichkeiten dar.[1] Rz. 66 vorläufig frei Rz. 67 Bei diesen Posten ist zunächst zu entscheiden, ob sie nicht unter anderen ...mehr