Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Besonderheiten der Autoinsassen-Unfallversicherung

Rz. 27 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 BFH 135, 512 = BStBl 1982 II, 496 lässt Leistungen aus einer betrieblichen Autoinsassen-UV an die > Rechtsnachfolger des ArbN in vollem Umfang einkommen-(lohn-)steuerfrei, weil es sich nicht um Ersatz für entgangene Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit handelt (§ 24 Nr 1 Buchst a EStG iVm § 19 EStG). Rz. 27/1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Ste...mehr

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Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 3.5 Gesamtkosten

Rz. 32 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zu den Gesamtkosten im Sinne von R 8.1 Absatz 9 Nummer 2 Satz 9 LStR gehören z. B. Absetzung für Abnutzung (AfA), Leasing- und Leasingsonderzahlungen (anstelle der AfA), Treibstoffkosten, Wartungs- und Reparaturkosten, Kraftfahrzeugsteuer, Beiträge für Halterhaftpflicht- und Fahrzeugversicherungen, Garagen-/Stellplatzmiete, Aufwendungen für ...mehr

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Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 5. Fahrergestellung

Rz. 42 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Wird das betriebliche Kraftfahrzeug mit Fahrer zur Verfügung gestellt, ist dieser geldwerte Vorteil zusätzlich nach § 8 Absatz 2 Satz 1 EStG mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort zu bewerten. Maßstab zur Bewertung dieses Vorteils ist der Wert einer von einem fremden Dritten bezogenen vergleichbaren Dienstleistung. Rz. 43 Stand: EL 130 – ET: ...mehr

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Anhang 2 – Sachbezüge / 4. Allgemeine lohn- und einkommensteuerliche Regelungen zu Gutscheinen oder Geldkarten

Rz. 26 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Zufluss des Sachbezugs erfolgt bei einem Gutschein oder einer Geldkarte, die bei einem Dritten einzulösen sind, im Zeitpunkt der Hingabe und bei Geldkarten frühestens im Zeitpunkt der Aufladung des Guthabens, weil der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt einen Rechtsanspruch gegenüber dem Dritten erhält (§ 38 Absatz 2 Satz 2 EStG, R 38.2 Abs...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Lohnsteuerabzug

Rz. 29 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Für Leistungen aus der UV, die ausschließlich der ArbG geltend machen kann (> Rz 7, 19), hat der ArbG den individuellen LSt-Abzug vorzunehmen und ggf SV-Beiträge einzubehalten, soweit sie als > Arbeitslohn zu besteuern sind (> Rz 20 ff). Dies gilt auch, wenn die Versicherung die Leistung unmittelbar an den betroffenen ArbN auszahlt. In diese...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Datenverarbeitung

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Arbeitsmittel, > Computer, > Maschinelle Lohnabrechnung und > Programmablaufplan. Zum Datenaustausch vgl > Elektronische Kommunikation sowie > Lohnsteuer-Anmeldung zu § 41a Abs 1 Satz 2 EStG, > Lohnsteuerbescheinigung zu § 41b Abs 1 Satz 2 EStG, zur Vermögensbildungsbescheinigung vgl § 15 VermBG; > Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 116 ff. Vgl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dachdecker

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 > Arbeitnehmer, die als Dachdecker beschäftigt werden, haben – soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld (> Kurzarbeitergeld Rz 58 ff) sowie > Wintergeld als Mehraufwands-Wintergeld (> Kurzarbeitergeld Rz 73 ff) oder Zuschuss-Wintergeld (> Kurzarbeitergeld Rz 71 f). Diese Leistungen sind steuerf...mehr

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Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 3. Individuelle Nutzungswertmethode

Rz. 26 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die individuelle Nutzungswertmethode (Fahrtenbuchmethode) ist in § 8 Absatz 2 Satz 4 EStG sowie R 8.1 Absatz 9 Nummer 2 LStR geregelt. 3.1 Einheitliches Verfahren der individuellen Nutzungswertermittlung Rz. 27 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Wird das betriebliche Kraftfahrzeug sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erst...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Darlehensrückzahlung als außergewöhnliche Belastungen

Rz. 81 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Aufnahme von Darlehen ist nicht zwangsläufig und belastet den Stpfl nicht außergewöhnlich iSv § 33 EStG und nur in Ausnahmefällen die Rückzahlung. Zu Einzelheiten > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Schuldentilgung.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versorgungskrankengeld

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das Versorgungskrankengeld nach dem BVG ist steuerfrei (§ 3 Nr 6 EStG; > R 3.6 Abs 1 LStR), unterliegt aber dem > Progressionsvorbehalt Rz 9/6, 20 ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Private Versicherung des Arbeitnehmers

Rz. 2 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Beiträge (Prämien) des ArbN für eine eigene Versicherung, die ausschließlich das Risiko beruflicher Unfälle deckt, sind > Werbungskosten (zB > Fliegendes Personal Rz 14). Ein beruflicher Unfall idS ist auch ein Unfall auf dem Weg von oder zur > Erste Tätigkeitsstätte; die anteilige Prämie ist mit der > Entfernungspauschale Rz 77 ff nicht abge...mehr

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Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 2. Pauschale Nutzungswertmethode

Rz. 7 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Anwendung der pauschalen Nutzungswertmethode (1 %-Regelung, 0,03 %-Regelung, 0,002 %-Regelung) ist in § 8 Absatz 2 Satz 2, 3 und 5 EStG sowie R 8.1 Absatz 9 Nummer 1 LStR geregelt. Zu Familienheimfahrten vgl. Rn. 47, 48. 2.1 Begrenzung des pauschalen Nutzungswerts Rz. 8 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der pauschale Nutzungswert kann die dem Arbe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge

Rz. 25 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Zu den durch Berücksichtigung der > Freibeträge für Versorgungsbezüge nach § 19 Abs 2 EStG begünstigten Versorgungsbezügen gehören: a) Versorgungsbezüge im öffentlichen Dienst aufgrund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften (§ 19 Abs 2 Satz 2 Nr 1 EStG) Rz. 25/1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Dazu gehören das Ruhegehalt, ...mehr

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Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 6. Familienheimfahrten

Rz. 47 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Überlässt der Arbeitgeber oder auf Grund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer ein betriebliches Kraftfahrzeug zu einer Familienheimfahrt wöchentlich im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung, so ist insoweit der Nutzungswert steuerlich nicht zu erfassen (§ 8 Absatz 2 Satz 5 EStG). Rz. 48 Stand: EL 130 –...mehr

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Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 3.4 Ermittlung des vorläufigen Nutzungswerts

Rz. 31 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Soweit die genaue Erfassung des individuellen Nutzungswerts monatlich nicht möglich ist, kann der Erhebung der Lohnsteuer monatlich ein Zwölftel des Vorjahresbetrags zugrunde gelegt werden (vgl. R 8.1 Absatz 9 Nummer 3 Satz 2 LStR). Es bestehen keine Bedenken, stattdessen bei der Ermittlung des individuellen Nutzungswerts je Fahrtkilometer v...mehr

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Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 4. Wechsel der Bewertungsmethode

Rz. 41 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Ein unterjähriger Wechsel zwischen der 1 %-Regelung und der Fahrtenbuchmethode für dasselbe Kraftfahrzeug ist nicht zulässig (vgl. R 8.1 Absatz 9 Nummer 3 LStR, BFH-Urteil vom 20. März 2014, BStBl II Seite 643). Eine rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs (Wechsel von der pauschalen Nutzungswertmethode zur Fahrtenbuchmethode oder umgekeh...mehr

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Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / 2.6 Listenpreis

Rz. 17 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Eine in die Bemessungsgrundlage des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG einzubeziehende Sonderausstattung liegt nur vor, wenn das betriebliche Kraftfahrzeug bereits werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung damit ausgestattet ist (z. B. ein werkseitig eingebautes Satellitennavigationsgerät, vgl. BFH-Urteil vom 16. Februar 2005, BStBl II Seite ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Steuerliche Behandlung von Altverträgen

Rz. 80 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Durch das JStG 2008 hat der Gesetzgeber den Abzug von Versorgungsrenten als > Sonderausgaben im Wesentlichen insoweit eingeschränkt, als nur noch bestimmte Vermögensarten übertragen werden können (> Rz 35 ff). Darüber hinaus wurde gesetzlich festgesetzt, dass es sich um lebenslange Versorgungsleistungen handeln muss (> Rz 65). Außerdem wurde...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Gehaltsvorschüsse im öffentlichen Dienst

Rz. 70 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Gehaltsvorschüsse im öffentlichen Dienst nach den Vorschussrichtlinien (VR) des Bundes (Rundschreiben des BMI vom 28.11.1975 – D III 6–213 230/12, MinBlFin 1976, 229) oder entsprechenden Richtlinien der Länder sind lohnsteuerlich als Darlehen zu behandeln, denn die VR enthalten die hierfür erforderlichen präzisen Vereinbarungen über die Zins...mehr

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Anhang 2 – Kraftfahrzeugges... / Zusammenfassung

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer ist in § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG sowie R 8.1 Absatz 9 und 10 LStR geregelt. Unter Bezugnahme a...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Aufwendungen für eine gesetzliche Unfallversicherung

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Träger der GUV sind die > Berufsgenossenschaften. Ergänzend > Sozialversicherung Rz 1, 9. Die Beiträge werden ausschließlich vom ArbG aufgrund eigener gesetzlicher Verpflichtung getragen und im Umlageverfahren erhoben (vgl § 150ff SGB VII); sie sind kein Arbeitslohn (vgl Steuerfreiheit nach § 3 Nr 62 EStG; uE deklaratorisch, siehe auch > Zuku...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versorgungswerk

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Zu den berufsständischen Versorgungswerken > Berufsständische Versorgungseinrichtungen. Außerdem > Sonderausgaben Rz 31. Zur Besteuerung der Versorgungsleistungen vgl § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a/aa EStG; > Renteneinkünfte Rz 107. Zum Nachweis der Beiträge > Lohnsteuerbescheinigung Rz 10/22. Zur Steuerfreiheit von > Aufwandsentschädigungen Rz 32 vgl B...mehr

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Anhang 2 – Sachbezüge / 6. Anwendungszeitraum

Rz. 30 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Die Grundsätze dieses Schreibens sind ab 1. Januar 2020 anzuwenden. Es ist jedoch – abweichend von § 8 Absatz 1 Satz 3 EStG – nicht zu beanstanden, wenn Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen (zur Abgrenzung vgl. Rn. 24), jedoch die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG (vgl. Rn....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versorgungszuschlag

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Wird ein Beamter ohne Dienstbezüge beurlaubt, so ist diese Zeit nur ruhegehaltsfähig, wenn der Urlaub öffentlichen Belangen dient und dem Dienstherrn ein sog Versorgungszuschlag gezahlt wird. Zahlt der Beamte den Versorgungszuschlag selbst, entstehen ihm durch diese Aufwendungen > Werbungskosten . Rz. 2 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Steht der Beam...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unfallverhütungsprämie

Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Eine Prämie, die ein > Arbeitnehmer im Rahmen eines der Unfallverhütung dienenden Wettbewerbs vom > Arbeitgeber erhält, ist stpfl > Arbeitslohn (BFH 153, 324 = BStBl 1988 II, 726). Der ArbG kann sie nach § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG pauschal besteuern (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 63 ff). Anders sind Prämien, die > Berufsgenossenschaften an Ar...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anhang 2 – Inhaltsverzeichnis

Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Der Anhang 2 enthält – in alphabetischer Reihenfolge – ausgewählte, für die tägliche Praxis bedeutsame Regelungen der obersten Finanzbehörden unterhalb der Regelungsebene der LStR. Erlasse zu folgenden Themen: Anrufungsauskunft Arbeitszimmer Auslandstätigkeitserlass Betriebliche Altersversorgung Betriebsveranstaltungen Doppelbesteuerung/Aufteilung des Arb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Nicht begünstigte Versorgungsbezüge

Rz. 28 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Im öffentlichen Dienst sind nicht mit den Freibeträgen für Versorgungsbezüge begünstigt: Bezüge der Beamten im Wartestand (BFH 113, 281 = BStBl 1975 II, 23); Übergangsgeld, das nach § 47iVm § 67 Abs 4 BeamtVG, aufgrund entsprechender Ländergesetze oder gemäß § 47a BeamtVG entlassenen Beamten gezahlt wird (> R 19.8 Abs 2 Nr 1 LStR); Übergangs...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Anwendungsbereich Familienbetriebe

Rz. 3 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Regelungsbedarf für den Hauptanwendungsfall des § 10 Abs 1a Nr 2 EStG hat sich aus der Generationen übergreifenden Hof- und Betriebsübergabe entwickelt. Zur Anwendung auf andere Fälle der Übergabe von Betrieben > Rz 35 ff. Bei vorweggenommener Erbfolge werden Vermögenswerte typischerweise unentgeltlich übertragen; dann bestimmt sich der U...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Abänderbarkeit der Leistungen

Rz. 66 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Im Übertragungsvertrag müssen der Umfang des übertragenen Vermögens, die Höhe der Versorgungsleistungen und die Art und Weise der Zahlung vereinbart sein. Nach den allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätzen über Verträge mit nahen Angehörigen müssen die Leistungen wie vereinbart erbracht werden. Andererseits liegt es in der Rechtsnatur des Ve...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Unterscheidung zwischen Rente und dauernder Last

Rz. 90 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Während Versorgungsrenten aufgrund von Verträgen, die nach dem 31.12.2007 abgeschlossen worden sind, stets in vollem Umfang als SA abzugsfähig bzw vom Empfänger zu versteuern sind (> Rz 8), ist bei Altverträgen zwischen Renten und dauernden Lasten zu unterscheiden. Bei Altverträgen sind nur dauernde Lasten in vollem Umfang abzugsfähig bzw zu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Erlass von Darlehen

Rz. 65 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der endgültige Verzicht des ArbG auf die Rückzahlung eines Darlehens führt zu > Arbeitslohn, selbst wenn es zur Finanzierung von Ausbildungskosten gedient hat (DStRE 2004, 560). Was als ‚Verzicht’ bezeichnet wird, ist zivilrechtlich idR ein Erlassvertrag iSv § 397 BGB. Ein solcher ‚Erlass’ setzt aber grundsätzlich voraus, dass der ArbG seine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus der Arbeit der standard... / 6 Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Das IDW hat einen Fachlichen Hinweis zu Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung – inzwischen im 2. Update von April 2022 – veröffentlicht. Darin wird der Kriegsausbruch am 24.2.2022 als wertbegründendes Ereignis eingestuft, womit in allen Abschlüssen und Lageberichten mit Stichtagen vor dem 24.2. die ggf. bestehenden Auswirkungen auf die Un...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine dauerhafte Zuordnung bei nur befristeten Einsätzen im Rahmen eines Leiharbeitsverhältnisses

Leitsatz 1. Im Fall einer Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG ist (lohnsteuerrechtlicher) Arbeitgeber der Verleiher. 2. Maßgebliches Arbeitsverhältnis für die Frage, ob der Arbeitnehmer einer betrieblichen Einrichtung i.S. des § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG dauerhaft zugeordnet ist, ist das zwischen dem Arbeitgeber (Verleiher) und dem (Leih-)Arbeitnehmer bestehende Arbeitsver...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheids, wenn die Voraussetzungen des § 174 Abs. 4 AO nachträglich eingetreten sind – Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung für Jahresfrist des § 174 Abs. 4 Satz 3 AO maßgeblich

Leitsatz 1. Für den rechtmäßigen Erlass eines Änderungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO reicht es aus, wenn die Änderungsvoraussetzungen, insbesondere die Aufhebung oder Änderung des anderen Steuerbescheids zugunsten des Steuerpflichtigen, bis zur Entscheidung über den Einspruch gegen den auf § 174 Abs. 4 AO gestützten Änderungsbescheid vorliegen (Anschluss an BFH-Urteil vom 2...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzbesteuerung von sogenannten Kaffeefahrten

Leitsatz Für Kaffeefahrten (Busfahrt inkl. Verkaufsveranstaltung) gilt auch die Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Diese führt selbst dann zum Vorsteuerausschluss von Reisevorleistungen, wenn sich eine negative Gesamtmarge nach § 25 Abs. 3 UStG (alte Fassung) ergibt. Sachverhalt Die Klägerin veranstaltete im Streitjahr 2000 unter anderem Busfahrten mit dem Ziel des Warenabsatz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach IFRS / 4.2.1.5 Steueraufwand

Rz. 140 Nach IAS 12 sind folgende auf den in der GuV-Rechnung bzw. im GuV-Abschnitt der Gesamtergebnisrechnung dargestellten (Ertrag-)Steueraufwand (IAS 1.82d) bezogene Offenlegungspflichten zu erfüllen: Hauptbestandteile des Steueraufwands bzw. -ertrags (IAS 12.79), steuerliche Überleitungsrechnung nach IAS 12.81c sonstige Angaben zu den Ertragsteuern. Rz. 141 Nach IAS 12.79 si...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Finanzhilfen im Unte... / e) Anwendung des Fremdvergleichs-Grundsatzes bei Corona-Finanzhilfen

Die FAQ geben keine klaren Abgrenzungsmaßstäbe vor. Angemessen ist die Weiterleitung derjenigen Mittel, die zur Antragsberechtigung geführt haben, ohne dass ein (anderer) Beteiligter negative steuerliche Konsequenzen erleidet (FAQ Tz. 4.5). Diese Abgrenzung lässt jede Konkretisierung vermissen. Damit wird eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung anzunehmen sein, "soweit von ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Finanzhilfen im Unte... / b) Zuordnung innerhalb des Unternehmensverbundes

Wenig hilfreich ist, wenn BMWi und BMF betonen, es sei "anzunehmen", dass das beantragende Unternehmen die erhaltene Hilfe an die verbundenen Unternehmen weiterleitet, welchen sie zumindest teilweise "tatsächlich zuzurechnen ist". Diese Weiterleitung führt nach FAQ Tz. 4.5 grundsätzlich zu einem bilanziellen (steuerlichen) Aufwand bei dem beantragenden und weiterleitenden Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Aufwandsentschädigungen, Auslösegelder und sonstige Zulagen (Nr. 3)

Rz. 12 Eine unpfändbare Aufwandsentschädigung liegt nur vor, wenn nach der vertraglichen Vereinbarung oder der gesetzlichen Regelung der Zweck der Zahlung ist, tatsächlichen Aufwand des Schuldners auszugleichen. Dies muss der Schuldner darlegen. Keine Aufwandsentschädigung liegt hingegen vor, wenn die Tätigkeit des Schuldners selbst vergütet werden soll wie z.B. bei Erstattu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.4 Weihnachtsvergütungen (Nr. 4)

Rz. 17 Der pfändungsgeschützte Höchstbetrag von Weihnachtsvergütungen wurde mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert (BGBl I 2021, 850). Die bisherige Beschränkung bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens ist entfallen. Die Höhe von unpfändbaren Weihnachtsvergütungen ist nunmehr mit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung nach § 850c Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 ZPO ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Finanzhilfen im Unte... / d) Allgemeine Grundsätze

VGA dürfen das Einkommen nicht mindern; vE erhöhen das Einkommen nicht (§ 8 Abs. 3 S. 1–3 KStG). Verdeckte Gewinnausschüttung und ...: Unter einer vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Finanzhilfen im Unte... / f) Eingeschränkte Angemessenheitsprüfung

Hauptanwendungsbereich dieser Angemessenheitsprüfung ...: Die Allokation von Corona-Finanzhilfen ist daher lediglich einer eingeschränkten Angemessenheitsprüfung zugänglich. Dabei ist nur eine Minderung des Gewinns in "unangemessener Weise" zu prüfen; Hauptanwendungsbereich dieser Angemessenheitsprüfung ist die Erstausstattung einer Kapitalgesellschaft.[33] ... ist die Erstau...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34f (weggefallen)

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO FÜNFTER UNTERABSCHNITT Rechts- und Amtshilfe Vorbemerkungen zu §§ 111–117

Rz. 1 Nach Art. 35 Abs. 1 GG leisten alle Behörden des Bundes und der Länder sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. Dabei sind die Worte "Behörden des Bundes und der Länder" sehr weit auszulegen. Sie umfassen nicht nur die Bundes- und Landesbehörden, sondern auch die Gemeindebehörden sowie über den Bereich der Behörden i. e. S. hinaus alle Stellen der Gebietskörperschaften ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verlustausgleich und Verlus... / 1.3 Bedeutung des § 10d EStG

Rz. 7a Nach § 2 Abs. 7 EStG ist die ESt eine Jahressteuer. Sie wird gem. § 25 Abs. 1 EStG nach Ablauf des Kalenderjahrs nach dem Einkommen veranlagt, das der Stpfl. in diesem VZ bezogen hat, sog. Prinzip der Abschnittsbesteuerung (Perioditätsprinzip). Dieses Prinzip führt dann zu Härten und Verzerrungen, wenn das Einkommen erheblichen Schwankungen unterliegt oder sich VZ mit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben nach EStG / 4.5 Mehraufwendungen für Verpflegung (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG)

Rz. 64 Die Kommentierung findet sich im Beitrag "Reisekosten nach HGB und EStG".mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsausgaben nach EStG / 5 Verteilung bestimmten Erhaltungsaufwandes (§ 4 Abs. 8 EStG)

Rz. 119 Gem. § 4 Abs. 8 EStG kann nach dem 31.12.1989 entstehender Erhaltungsaufwand bei zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäuden in Sanierungsgebieten, städtebaulichen Entwicklungsbereichen oder Baudenkmalen entsprechend §§ 11a und 11b EStG auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden. Diese Sonderregelung ist erforderlich, weil § 82b EStDV für Betriebsvermögen nicht gilt....mehr