Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 13.1 Allgemein

Rz. 68 § 45b Abs. 7 EStG enthält eine Meldepflicht für Zwischenverwahrer, von Depotbanken und Treuhändern, ihrer jeweiligen Verwahrstelle bestimmte Angaben mitzuteilen. Die Regelung ist aufgrund ihrer hohen und aktuell schwierig zu erfüllenden Anforderungen als sehr praxisrelevant für die meldepflichtigen Stellen einzustufen. Gem. § 45b Abs. 7 S. 1 EStG sind die inländischen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.2 Brutto-Ausweise von Kapitalerträgen und KapESt (Nr. 2 und 3)

Rz. 18 Gem. § 45b Abs. 2 Nr. 2 EStG sind ertragsbezogene Informationen in die Steuerbescheinigung aufzunehmen. Weiter ist nach § 45b Abs. 2 Nr. 2 EStG in der Steuerbescheinigung auch der Bruttobetrag der vom Gläubiger der Kapitalerträge je Wertpapiergattung und Zahlungstag erzielten Kapitalerträge (also i. d. R. 25 % auf die zu meldende Dividende) unter Angabe der Bezeichnun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 7.3.1 Allgemein

Rz. 13 Nach dem Wortlaut des § 45b Abs. 1 EStG ist die Ordnungsnummer nach "amtlichem Muster" zu erstellen. Ein amtliches Muster muss ähnlich dem in einem BMF-Schreiben veröffentlichten amtlichen Muster für Steuerbescheinigungen[1] von der Finanzverwaltung im BStBl veröffentlicht werden. Auch nach der Gesetzbegründung werden Inhalt und Struktur der Ordnungsnummer durch das B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.1 Identifikationsnummer i. S. d. § 139b AO des Gläubigers der Kapitalerträge (Nr. 1)

Rz. 17 Gem. § 45b Abs. 2 Nr. 1 Halbs. 1 EStG ist in die Steuerbescheinigung i. S. d. § 45a Abs. 2 EStG zunächst die Identifikationsnummer i. S. d. § 139b AO des Gläubigers der Kapitalerträge aufzunehmen. Die Identifikationsnummer darf nach § 139b Abs. 1 S. 1 AO indes nur für natürliche Personen ausgestellt werden. Daher bestimmt § 45b Abs. 2 Nr. 1 Halbs. 2 EStG, soweit es si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.6.2 Hinweise für die Praxis

Rz. 47 Nach dem Wortlaut des § 45b Abs. 4 S. 3 EStG ist davon auszugehen, dass bei einem Verlustausgleich gem. § 43a Abs. 3 S. 2 EStG die Meldung nach § 45b Abs. 4 S. 1 EStG um die in der Steuerbescheinigung ausgewiesene KapESt nebst Zuschlagsteuern zu erweitern ist. Anzugeben wäre bei Privatanlegern dann ein kumulierter Jahresbetrag. Die Zuordnung eines Abzugsbetrags zu ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.7.2 Verwahrketten/"B-Depots"

Rz. 25 Bei Verwahrketten, die ins Ausland führen, stellt sich die Sachlage häufig wie folgt dar: Die Depotkunden des inländischen Unterverwahrers, der als "letzte inländische Zahlstelle" agiert und damit der Entrichtungspflichtige der KapESt i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 3 EStG ist, sind regelmäßig auch ausl. Finanzinstitute. Die Mehrheit der ausl. Finanzinstitute eröffnen beim in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 16.3 Erlaubnisnorm zur Verarbeitung übermittelter personenbezogener Daten mit Zweckbindung (Abs. 10 S. 2)

Rz. 85 Das BZSt darf nach § 45b Abs. 10 S. 2 EStG "dazu" (d. h. im Hinblick auf § 45b Abs. 10 S. 1 EStG) auch ihm (d. h. dem BZSt) nach Maßgabe von § 45b Abs. 4 bis 6 und 9 EStG übermittelte personenbezogene Daten verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der Aufgabe nach § 45b Abs. 10 S. 1 EStG erforderlich ist.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 11.4 Anwendbarkeit des § 93c Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO (Abs. 5 S. 2)

Rz. 61 Nach § 45b Abs. 5 S. 2 EStG gilt die Vorschrift des 45b Abs. 3 S. 3 und 4 EStG entsprechend. D.h. für die Praxis, dass auch in den Fällen der Übermittlung von Angaben nach § 45a Abs. 2a EStG dem Übermittler gegenüber die Versicherungen nach § 45b Abs. 3 S. 2 und 3 EStG im Hinblick auf Hinterlegungsscheine abzugeben sind, bevor die Angaben an das BZSt übermittelt werde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.4.1 Schriftliche Versicherung als Bedingung für Erteilung einer Steuerbescheinigung gegenüber Kreditinstitut (Abs. 3 S. 3)

Rz. 37 Nach § 45b Abs. 3 S. 3 und 4 EStG sind zusätzlich zu den verpflichtenden Angaben nach § 45b Abs. 3 S. 1 und 2 EStG "schriftliche Versicherungen" von verschiedenen Stellen einzuholen, abhängig jeweils vom Adressaten der Steuerbescheinigung und vom jeweiligen Sachverhalt. Zunächst darf einem Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 45b Abs. 3 S. 3 EStG eine Bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 13.2 Meldepflicht (Abs. 7 S. 1)

Rz. 69 Gem. § 45b Abs. 7 S. 1 EStG sind die inländischen und ausl. Verwahrstellen sowie die Depotbank und der Treuhänder, die die Wertpapiere für den Gläubiger der Kapitalerträge unmittelbar verwahren, für die Zwecke des § 45b Abs. 2 bis 5 EStG verpflichtet, ihrer jeweiligen Verwahrstelle die Angaben nach § 45b Abs. 2 Nr. 1, 2, 5 bis 9 und Abs. 3 S. 2 EStG vollständig und ri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 14.2.2 Maßgaben zur Anwendung des § 93c Abs. 3 AO

Rz. 74 Abweichende Bestimmungen zu § 93c Abs. 3 AO in den Einzelgesetzen gehen ausdrücklich vor (§ 93c Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 AO: "vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in den Steuergesetzen"). § 45b Abs. 8 Nr. 1 EStG ist eine solche "abweichende Bestimmung" i. S. d. § 93c Abs. 3 S. 1 Halbs. 2 AO und ordnet folgende Maßgaben zur Anwendung des § 93c Abs. 3 AO an: Der übermitte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 11.1 Allgemein

Rz. 57 § 45b Abs. 5 S. 1 EStG sieht (ausschließlich) bei Verlangen des Gläubigers der Kapitalerträge eine weitere Meldepflicht an das BZSt nach Maßgabe der allgemeinen Vorschrift des § 93c AO vor. Die Vorschrift des § 45b Abs. 5 S. 1 EStG regelt die Einzelheiten der Übermittlung der Bescheinigungsdaten nach § 45a Abs. 2a EStG, die bei der Mehrzahl der beschränkt Stpfl. die b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.7.4.1 Der depotführenden Stelle nicht vorliegende Angaben zur Anzahl der Verwahrstellen

Rz. 27 Die nach § 45b Abs. 2 Nr. 9 EStG geforderten Daten liegen den depotführenden Stellen insbes. bei Auslandsbezug nicht vor. Die ausl. Verwahrstellen sind an Meldepflichten durch das (deutsche) EStG nicht gebunden und Vertragsbeziehungen der meldepflichtigen Stelle i. S. d. § 45b Abs. 2 Nr. 9 EStG bestehen nur zum jeweiligen eigenen Vertragspartner. Um prüfen zu können, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.1 Allgemein

Rz. 63 § 45b Abs. 6 EStG sieht in S. 1 und 2 zwei verschiedene Meldepflichten an das BZSt vor: § 45b Abs. 6 S. 1 EStG begründet zunächst für die inländische auszahlende Stelle die Pflicht zur Meldung von Kapitalerträgen, wenn zwar ein Steuerabzug vorgenommen, aber bis zum 31.7. des auf das Zuflussjahr folgenden Jahres noch keine Bescheinigung erteilt bzw. veranlasst wurde. A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.2 Meldepflicht für nicht ausgestellte Steuerbescheinigungen für unbeschränkt Steuerpflichtige bzw. nicht übermittelte Angaben (Abs. 6 S. 1)

Rz. 64 § 45b Abs. 6 S. 1 EStG normiert eine Meldepflicht für nicht ausgestellte Steuerbescheinigungen für unbeschränkt Stpfl. bzw. nicht übermittelte Angaben. Wurde für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a und Nr. 2 S. 4 EStG zwar KapESt einbehalten und abgeführt, aber für diesen Steuerabzug bis zum 31.7. des auf das Zuflussjahr folgenden Jahres weder eine Beschei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.3 Angaben zu Hinterlegungsscheinen (Abs. 3 S. 1 und 2)

Rz. 35 Wenn die Kapitalerträge i. S. d. § 45b Abs. 2 EStG aufgrund eines Hinterlegungsscheines bezogen wurden, sind nach § 45b Abs. 3 S. 1 EStG auch die Angaben nach § 45b Abs. 2 EStG auf diesen Hinterlegungsschein zu beziehen. Laut der Begründung des AbzStEntModG könnten in den USA aufgelegte Hinterlegungsscheine auf deutsche Aktien (ADR) in der Vergangenheit benutzt worden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.5 Kritische Bewertung der Vorschrift

Rz. 67 § 45b Abs. 6 EStG regelt ein kompliziertes Nebeneinander von Jahresmeldungen, deren Abgrenzung in der Praxis Schwierigkeiten bereiten wird, und daher nicht praktikabel ist. § 45b Abs. 6 S. 1 EStG bezieht sich nur auf Fälle, in denen keine Steuerbescheinigung gern. § 45a Abs. 2 EStG bzw. keine Angaben gem. § 45a Abs. 2a EStG übermittelt wurden. § 45b Abs. 6 S. 2 EStG r...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 13.4 Vorliegen von Daten der Zwischenverwahrer als Bedingung für die Erstellung einer Steuerbescheinigung (Abs. 7 S. 3)

Rz. 71 Nach § 45b Abs. 7 S. 3 EStG darf die auszahlende Stelle eine Steuerbescheinigung nur dann ausstellen, wenn ihr die von den Zwischenverwahrern zu meldenden Daten nach § 45b Abs. 2 und 3 EStG vollständig vorliegen. Da den Zwischenverwahrern – dazu Rz. 5, 7, 69 – die gesetzlich geforderten Daten aktuell nicht vorliegen, dürfte dies im Ergebnis für die Praxis bedeuten, da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.8.1 Allgemein

Rz. 29 Schließlich sieht § 45b Abs. 2 Nr. 9 EStG die verpflichtende Angabe der Konto- oder Depotnummer des Gläubigers der Kapitalerträge vor. Bisher sehen § 45a Abs. 2 EStG und die amtlichen Muster für Steuerbescheinigungen gem. der Muster I-III des BMF-Schreibens vom 11.11.2020[1] keine Angabe von Konto- oder Depotnummer vor. Für die vom Gesetz vorgesehene verpflichtende Um...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 16.1 Allgemein

Rz. 82 § 45b Abs. 10 EStG enthält eine Erlaubnis für die Finanzverwaltung zur Speicherung, Analyse und Verarbeitung der erhobenen Daten. § 45b Abs. 10 S. 1 EStG schreibt dem BZSt zunächst im Rahmen einer Aufgabenbeschreibung vor, die nach § 45b Abs. 4 bis 6 und Abs. 9 EStG übermittelten Daten zur Ermittlung der auf die Kapitalerträge einbehaltenen und abgeführten KapESt zu sp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 17.1 Allgemein

Rz. 86 Die vorsätzliche oder leichtfertige Verletzung der Pflichten aus § 45b und § 45c EStG ist nach § 50e Abs. 2 EStG mit Bußgeld i. H. v. maximal 20.000 EUR bewehrt. Weitere Einzelheiten werden in § 50e Abs. 3 (Auslandstaten), Abs. 4 (Rahmen der Geldbuße) und Abs. 5 EStG(zuständige Behörde) geregelt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12.4 Frist

Rz. 66 Nach § 45b Abs. 6 S. 3 EStG schließlich muss die Datenübermittlung nach § 45b Abs. 6 S. 1 und 2 EStG "abweichend von § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO" bis spätestens zum 31.7. des auf den Zufluss des Kapitalertrages folgenden Kalenderjahres erfolgen. Nach dem Wortlaut des § 45b Abs. 6 S. 3 EStG wird daher ausdrücklich von der Frist des § 93c Abs. 1 Nr. 1 AO, wonach eigentlich bi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 6 Zeitliche Anwendbarkeit

Rz. 10 § 45b EStG i. d. F. des AbzStEntModG ist nach Art. 15 Abs. 1 AbzStEntModG am 9.6.2021 in Kraft getreten, aber gem. § 52 Abs. 44b EStG erstmals für Kapitalerträge anzuwenden, die ab dem 1.1.2025 zufließen. Die Anwendung ab 2025 wurde erst durch den Finanzausschuss des Bundestages eingefügt.[1] Im Regierungsentwurf war ursprünglich eine Anwendung ab 2024 vorgesehen.[2] ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 18.2 Einzelregelungen

Rz. 93 Gehaftet wird für Bescheinigungen, die den zu liefernden Angaben des § 45b Abs. 1 bis 4 EStG nicht entsprechen. Gehaftet wird für die aufgrund der falschen/unvollständigen Bescheinigung verkürzten Steuern oder zu Unrecht gewährten Steuervorteile. Entsprechend gilt dies gem. § 45a Abs. 7 S. 1 Halbs. 2 EStG für die, die Kapitalerträge auszahlende Stelle im Hinblick auf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 13.3 Verpflichtung des Kreditinstituts/Emittenten zur vollständigen und richtigen Abgabe einer schriftlichen Versicherung (Abs. 7 S. 2)

Rz. 70 Nach § 45b Abs. 7 S. 2 EStG haben das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut und der Emittent der Hinterlegungsscheine die nach § 45b Abs. 3 S. 3 oder S. 4 EStG gegenüber dem Aussteller der Steuerbescheinigung eine schriftliche Versicherung vollständig und richtig abzugeben. Die gegenüber dem Aussteller einer Steuerbescheinigung abzugebende schriftliche Versicheru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 15.3.1 Allgemein

Rz. 78 Die Begründung des AbzStEntModG verweist darauf, dass nach § 20 Abs. 5 EStG der Anteilseigner die Dividendeneinkünfte erzielt.[1] Anteilseigner ist danach diejenige Person, der nach § 39 AO die Anteile zuzurechnen sind. Nach § 39 Abs. 1 AO sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Inländische börsennotierte Gesellschaften befinde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 15.3.3 Übermittlung der Daten i. S. d. 67d AktG

Rz. 80 Ausweislich des § 45b Abs. 9 EStG sind die Daten nach § 67d AktG zu übermitteln, d. h. die "Informationen über die Identität der Aktionäre und über den nächsten Intermediär". Dies sind nach § 45b Abs. 2 S. 1 EStG die Daten nach Art. 3 Abs. 2 in Verbindung mit Tabelle 2 Buchstabe C der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212. Die den inländischen börsennotierten Gesellsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.7 Angaben zu den in der Verwahrkette nacheinander eingebundenen inländischen oder ausl. Zwischenverwahrstellen (Nr. 8)

8.2.7.1 Allgemein Rz. 24 § 45b Abs. 2 Nr. 8 EStG verlangt eine umfassende Übermittlung von Angaben über Verwahrketten durch die meldepflichtigen Stellen. Konkret werden nach § 45b Abs. 2 Nr. 8 EStG folgende Angaben verlangt: die Firma, die Rechtsform, die Anschrift und der Legal Entity Identifier ("LEI") der jeweils in die Verwahrkette nacheinander eingebundenen inländischen oder a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45b (n. F.) Angaben zur Bescheinigung und Abführung der Kapitalertragsteuer

1 Allgemein Rz. 1 § 45b EStG wurde durch Art. 1 des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) vom 2.6.2021[1] m. W. v. 9.6.2021 (siehe Art. 15 Abs. 1 AbzStEntModG) eingefügt.[2] § 45b EStG bildet zusammen mit dem ebenfalls neu eingefügten § 45c EStG (sog. "zusammengefasste Mitteilung zur Bescheinigung und Abführung der KapESt") und den durch das AbzStEntMod...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.7.4 Bedeutsame Anwendungsfragen für die Praxis

8.2.7.4.1 Der depotführenden Stelle nicht vorliegende Angaben zur Anzahl der Verwahrstellen Rz. 27 Die nach § 45b Abs. 2 Nr. 9 EStG geforderten Daten liegen den depotführenden Stellen insbes. bei Auslandsbezug nicht vor. Die ausl. Verwahrstellen sind an Meldepflichten durch das (deutsche) EStG nicht gebunden und Vertragsbeziehungen der meldepflichtigen Stelle i. S. d. § 45b A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.4 Angaben zu Wertpapierleihen oder Wertpapierpensionsgeschäften: Stückzahl/Dividendenanspruch (Nr. 5)

8.2.4.1 Allgemein Rz. 20 Gem. § 45b Abs. 2 Nr. 5 EStG sind zudem umfassende Angaben hinsichtlich Geschäften in Verbindung mit Wertpapierleihen und Wertpapierpensionsgeschäften zu übermitteln. Diese Angaben werden vom Gesetzgeber in der Begründung des AbzStEntModG als sog. "Begleitumstände des Erwerbs der Wertpapiere"[1] bezeichnet. Konkret sind nach § 45b Abs. 2 Nr. 5 EStG fo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.8 Angabe der Konto- oder Depotnummer des Gläubigers der Kapitalerträge (Nr. 9)

8.2.8.1 Allgemein Rz. 29 Schließlich sieht § 45b Abs. 2 Nr. 9 EStG die verpflichtende Angabe der Konto- oder Depotnummer des Gläubigers der Kapitalerträge vor. Bisher sehen § 45a Abs. 2 EStG und die amtlichen Muster für Steuerbescheinigungen gem. der Muster I-III des BMF-Schreibens vom 11.11.2020[1] keine Angabe von Konto- oder Depotnummer vor. Für die vom Gesetz vorgesehene ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.3 Höhe des jeweils angewendeten Steuersatzes (Nr. 4)

Rz. 19 Gem. § 45b Abs. 2 Nr. 4 EStG ist zudem die "Höhe des jeweils angewendeten Steuersatzes" anzugeben. Da die Gesetzesbegründung keine weitere Erläuterung zu dem Wortlaut des § 45b Abs. 2 Nr. 4 EStG enthält ist sowohl der Regelungsinhalt als auch der Regelungszweck unverständlich. Fraglich ist aus Sicht der Praxis, ob als "jeweils angewendeter Steuersatz". 1. der Regelsteu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4.1 Pflicht zur Übermittlung nicht vorliegender bzw. unvollständiger Angaben

Rz. 5 Die Neufassung des § 45b EStG hat im Gesetzgebungsverfahren erhebliche Kritik vonseiten der Sachverständigen erfahren[1], der zuzustimmen ist. Der mit dem AbzStEntModG eingeschlagene Weg ist im Hinblick auf die Bekämpfung von Steuerumgehungen nicht zielführend und berücksichtigt nicht die bisherigen Gesetzesänderungen zur Vermeidung von Gestaltungen. Die geplante Daten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 11.5 Praxishinweise und kritische Bewertung der Vorschrift

Rz. 62 § 45b Abs. 5 EStG kann in der Praxis nur so verstanden werden, dass für Steuerausländer (Fälle des § 45a Abs. 2a EStG) anstelle der Steuerbescheinigung eine Meldung der in § 45b Abs. 2 und 3 EStG genannten Daten an das BZSt erfolgen soll. Nicht praktikabel erscheint dabei die Voraussetzung, dass die Meldung – bezogen auf den einzelnen Dividendenzufluss – "auf Verlange...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.4.1 Allgemein

Rz. 20 Gem. § 45b Abs. 2 Nr. 5 EStG sind zudem umfassende Angaben hinsichtlich Geschäften in Verbindung mit Wertpapierleihen und Wertpapierpensionsgeschäften zu übermitteln. Diese Angaben werden vom Gesetzgeber in der Begründung des AbzStEntModG als sog. "Begleitumstände des Erwerbs der Wertpapiere"[1] bezeichnet. Konkret sind nach § 45b Abs. 2 Nr. 5 EStG folgende Angaben zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.7.4.2 Nicht vorliegende Angaben zu Zwischenverwahrstellen in der Verwahrkette

Rz. 28 Aus dem Gesetzeswortlaut des § 45b Abs. 2 Nr. 8 EStG ("…der jeweils in die Verwahrkette nacheinander eingebundenen inländischen oder ausl. Zwischenverwahrstellen der Wertpapiere…“" ergibt sich nicht hinreichend deutlich, über welche "Zwischenverwahrstellen" genau Informationen zu melden sind. Für die Praxis sollte nach hier vertretener Ansicht davon ausgegangen werden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 11.2.2 Frist

Rz. 59 Die Übermittlung hat nach dem Verlangen des Gläubigers "unverzüglich", also in Anlehnung an § 121 Abs. 1 S. 1 BGB "ohne schuldhaftes Zögern" der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle zu erfolgen. Unverzüglich meint aber keine sofortige Handlung, sondern es ist eine angemessene Überlegungs- und Prüfungsfrist einzuräumen. Der BGH geht davon aus, dass eine nach den Umst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.5 Informationspflicht (Abs. 4 S. 1 und 4 i. V. m. § 93c Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 45 § 93c Abs. 1 Nr. 3 S. 1 AO legt eine Informationspflicht der übermittlungspflichtigen Stelle gegenüber demjenigen fest, dessen Daten übermittelt werden. Die mitteilungspflichtige Stelle hat den Stpfl. darüber zu informieren, welche für seine Besteuerung relevanten Daten sie an die Finanzbehörden übermittelt hat oder übermitteln wird. Diese Information hat gem. § 93c A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.6.1 Grundlagen

Rz. 46 Sind die Kapitalerträge nach Maßgabe des § 43a Abs. 3 S. 2 EStG mit anderen negativen Kapitaleinkünften auszugleichen, ist nach § 45b Abs. 4 S. 3 EStG durch die inländische auszahlende Stelle die nach Verlustausgleich verbleibende und dem Stpfl. bescheinigte einbehaltene und abgeführte KapESt zu übermitteln. Die zusätzlichen Angaben sollten nach hier vertretener Auffa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 11.3 Anwendbarkeit des § 93c Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO (Abs. 5 S. 1 Halbs. 1)

Rz. 60 Nach dem Wortlaut des § 45b Abs. 5 S. 1 Halbs. 1 EStG muss die Übermittlung der Daten – wie auch in der Verweisung des § 45b Abs. 4 EStG – "nach Maßgabe des § 93c Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO" – erfolgen. Demnach ist beispielsweise der Gläubiger über die übermittelten Daten entsprechend dem ebenfalls anwendbaren § 93c Abs. 1 Nr. 3 AO zu informieren. Da allerdings die Übermit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.8.3 Auslandsfälle

Rz. 31 Anders verhält es sich in Fällen der Depotführung im Ausland: Die KapESt wird in diesen Fällen von der letzten inländischen auszahlenden Stelle i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 3 EStG abgeführt und die KapESt bescheinigt. Diese unterhält keine Vertragsbeziehung zu dem Kunden der ausl. Depotbank und ist auf die Mitwirkungspflicht der Kreditinstitute in der Verwahrkette angewies...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.5 Angaben zu Wertpapierleihen oder Wertpapierpensionsgeschäften: Handelstag/Abwicklungstag (Nr. 6)

Rz. 22 Weiter verlangt der Gesetzgeber nach § 45b Abs. 2 Nr. 6 EStG über die bereits umfassenden Angaben des § 45b Abs. 2 Nr. 4 EStG hinaus Angaben zur Anschaffung der Wertpapiere oder zu ihrer Übertragung auf der Grundlage einer Wertpapierleihe oder eines Wertpapierpensionsgeschäftes. Im Einzelnen sind folgende Angaben zu übermitteln: das Datum des Handelstags, das Datum des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3 Intention des Gesetzgebers

Rz. 4 Mit § 45b EStG wird insb. bei Kapitalerträgen aus girosammelverwahrten Aktien der Umfang der in Steuerbescheinigungen auszuweisenden Angaben erweitert. Um die Finanzverwaltung frühzeitig über die in den Steuerbescheinigungen enthaltenen Daten in Kenntnis zu setzen, sind diese nach Maßgabe des § 93c AO an das BZSt zu übersenden.[1] Dem BZSt sind zudem durch die auszahle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 16.2.2 Zweckbindungen

Rz. 84 Die Vorschrift enthält zwei Zweckbindungen: Zum einen ist die Speicherung nur erlaubt, soweit diese zur Ermittlung der auf die Kapitalerträge einbehaltenen und abgeführten KapESt notwendig ist. Die Zweckbindung hinsichtlich der "Ermittlung" ist sehr weit gefasst. Zudem ist die Analyse der Daten dagegen nur zulässig "im Hinblick auf missbräuchliche Steuergestaltungsmod...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 14.1 Allgemein

Rz. 72 § 45b Abs. 8 EStG regelt das Verfahren zur Korrektur oder Stornierung der an das BZSt übermittelten Datensätzen. Im Ergebnis wird durch § 45b Abs. 8 EStG eine zeitlich unbegrenzte Korrektur- und Stornierungspflicht eingefügt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 14.3 Geänderte Anwendung des § 171 Abs. 10a AO zur Festsetzungsfrist (Abs. 8 Nr. 2)

Rz. 75 § 171 Abs. 10a AO legt fest, dass soweit Daten eines Stpfl. i. S. d. § 93c AO innerhalb von sieben Kalenderjahren nach dem Besteuerungszeitraum oder dem Besteuerungszeitpunkt den Finanzbehörden zugegangen sind, die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Zugang dieser Daten abläuft. § 45b Abs. 8 Nr. 2 EStG ist eine abweichende Bestimmung von dieser Reg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 15.3.4 Frist der Übermittlung

Rz. 81 Die Informationen sind nach dem Wortlaut des § 45b Abs. 9 EStG "unverzüglich" an das BZSt zu übermitteln. Zum Begriff der "Unverzüglichkeit" Rz. 59.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 7.3.2 Anforderungen der Praxis

Rz. 14 Aus Sicht der Praxis wäre hinsichtlich der Vorgaben für die Bildung der Ordnungsnummer ein einfach umzusetzendes Verfahren wünschenswert. Da für jede Steuerbescheinigung und Meldung das Ordnungskriterium zugeordnet und in den Meldungen auf dieses referenziert werden muss, bedarf es einer rechtzeitigen und klaren Vorgabe zur Vergabe der Ordnungsnummer. Denkbar wäre ins...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.7 Absehen von Übermittlung (Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 93c Abs. 2 AO)

Rz. 48 Die übermittlungspflichtige Stelle muss nach § 45b Abs. 4 S. 1 EStG i. V. m. § 93c Abs. 2 AO keine Daten übermitteln ("Absehen von Übermittlung"), wenn sie erst nach Ablauf des siebten auf den Besteuerungszeitraum oder Besteuerungszeitpunkt folgenden Kalenderjahres erkennt, dass sie zur Datenübermittlung verpflichtet war. Der Zeitraum von sieben Jahren orientiert sich...mehr