Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.6 Angaben zu Wertpapierleihen oder Wertpapierpensionsgeschäften: Veräußerung/Rückübertragung (Nr. 7)

Rz. 23 Zudem sind gem. § 45b Abs. 2 Nr. 7 EStG Angaben zur Veräußerung der Wertpapiere oder zu ihrer Rückübertragung auf der Grundlage einer Wertpapierleihe oder eines Wertpapierpensionsgeschäftes zu machen. Soweit die Wertpapiere innerhalb von 45 Tagen nach Fälligkeit der Kapitalerträge veräußert oder rückübertragen wurden, sind jeweils das Datum des Handelstags, das Datum ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 15.1 Allgemein

Rz. 76 § 45b Abs. 9 EStG normiert eine Meldepflicht der inländischen Emittenten, die in Verbindung mit dem Informationsanspruch der Gesellschaft gegenüber Intermediären gem. § 67d AktG steht. Nach § 45b Abs. 9 EStG "haben" inländische börsennotierte Gesellschaften dagegen gem. § 67d AktG Informationen über die Identität ihrer Aktionäre zum Zeitpunkt ihres Gewinnverteilungsbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.7.1 Allgemein

Rz. 24 § 45b Abs. 2 Nr. 8 EStG verlangt eine umfassende Übermittlung von Angaben über Verwahrketten durch die meldepflichtigen Stellen. Konkret werden nach § 45b Abs. 2 Nr. 8 EStG folgende Angaben verlangt: die Firma, die Rechtsform, die Anschrift und der Legal Entity Identifier ("LEI") der jeweils in die Verwahrkette nacheinander eingebundenen inländischen oder ausl. Zwischenverw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.7.3 Unzulässiger Verweis auf den Abschluss vertraglicher Vereinbarungen

Rz. 26 Die Begründung des AbzStEntModG enthält an anderer Stelle, d. h. bei der durch das AbzStEntModG erfolgten Verschärfung der Haftung für die Ausstellung von Steuerbescheinigungen (§ 45a Abs. 7 S. 1 EStG; Rz. 93), zwar die zutreffende Feststellung, dass die depotführende Stelle für die Erstellung der Bescheinigung auf die Angaben Dritter, wie etwa ausl. Banken im Rahmen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5.1 Nicht vorliegende bzw. unvollständige Angaben

Rz. 7 Eine zentrale Schwierigkeit für die Umsetzung ist die in § 45b Abs. 7 S. 3 EStG geforderte Vollständigkeitsprüfung. Diese ist so uneingeschränkt in der Praxis wohl nicht umsetzbar. Die Ausstellung einer Steuerbescheinigung wird in vielen Fällen damit faktisch unmöglich. Als Folge könnte KapESt weder angerechnet noch erstattet werden. Zudem entstünde ein strukturelles H...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.10.2 Befugnis zur Außenprüfung der Finanzbehörde nach § 93c Abs. 4 S. 2 i. V. m. § 203a AO

Rz. 53 Parallel zum Ermittlungsrecht nach § 93c Abs. 4 AO wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens[1] mit § 203a AO eine Befugnis zur "Außenprüfung bei Datenübermittlung durch Dritte" eingeführt. Der sachliche Umfang der Außenprüfung gegenüber der Bank als mitteilungspflichtigen Stelle besteht in der Ermittlung, ob diese die nachfolgenden Pflichte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.2 Anknüpfung an die Grundsatzregelung zu den "Drittübermittlungspflichten" (Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 93c AO)

Rz. 40 Nach § 45b Abs. 4 S. 1 EStG sind die in § 45b Abs. 4 EStG genannten Angaben "nach Maßgabe des § 93c Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO elektronisch zu übermitteln". § 93c AO ist nach Abs. 1 immer dann anzuwenden, wenn aufgrund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten als mitteilungspflichtiger Stelle Daten elektronisch an Finanzbehörden zu übermitteln sind. § 93c AO normiert keine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.4.2 Praktische Probleme

Rz. 21 Die Umsetzung des § 45b Abs. 2 Nr. 5 EStG ist von den depotführenden Stellen in der Praxis aus tatsächlichen Gründen schwierig durchführbar: Die depotführenden Stellen haben nur dann Kenntnis darüber, ob und mit welchem Inhalt der Kunde ein Wertpapierleihgeschäft oder Wertpapierpensionsgeschäft mit einer anderen Person abgeschlossen hat, wenn sie selbst Vertragspartner...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.4.2 Schriftliche Versicherung als Bedingung für Erteilung einer Steuerbescheinigung gegenüber Inhaber eines Hinterlegungsscheins (Abs. 3 S. 4)

Rz. 38 § 45b Abs. 3 S. 4 EStG legt eine weitere Voraussetzung für die Erteilung einer Steuerbescheinigung in Bezug auf Kapitalerträge, die auf einem Hinterlegungsschein beruhen, fest. Die Steuerbescheinigung darf dem Inhaber des Hinterlegungsscheins nach § 45b Abs. 3 S. 4 EStG "nur" dann erteilt werden, wenn der Emittent des Hinterlegungsscheins dem Aussteller schriftlich ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 7.4 Übermittlung der Ordnungsnummer nach anderen Vorschriften

Rz. 15 Der Gesetzgeber hat in mehreren Vorschriften die verpflichtende Übermittlung der individuellen Ordnungsnummer festgeschrieben. Die individuelle Ordnungsnummer ist etwa dem BZSt im Rahmen des § 45b Abs. 3. S. 1 Halbs. 1 i. V. m. § 93c AO zu übermitteln (Rz. 35). Weiter ist die Ordnungsnummer auch Bestandteil der Übermittlung nach § 45b Abs. 6 S. 2 EStG in den Fällen, i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 14.2.1 Allgemein und Grundlagen des § 93c Abs. 3 AO

Rz. 73 Gem. § 45b Abs. 8 Nr. 1 EStG ist die Vorschrift des § 93c Abs. 3 AO mit bestimmten Maßgaben anzuwenden. Die meldende Stelle unterliegt grundsätzlich einer Korrektur- bzw. Stornierungspflicht nach § 93c Abs. 3 S. 1 AO: Stellt die meldende Stelle bis zum Ablauf des siebten auf den Besteuerungszeitraum oder Besteuerungszeitpunkt folgenden Kj. fest, dass die nach Maßgabe v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.8 Korrekturpflicht (Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 93c Abs. 3 AO)

Rz. 49 Die zur Übermittlung verpflichtete Stelle unterliegt durch die Verweisung des § 45b Abs. 4 S. 1 EStG unter bestimmten Voraussetzungen einer Korrektur- bzw. Stornierungspflicht nach § 93c Abs. 3 AO. Stellt die Stelle bis zum Ablauf des siebten auf den Besteuerungszeitraum oder Besteuerungszeitpunkt folgenden Kj. fest, dass die nach Maßgabe von § 93c Abs. 1 AO übermittelt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.10 Rechtsfolgen bei Verstößen

Rz. 51 Verstöße gegen die Übermittlungspflicht des § 45b Abs. 4 S. 1 EStG i. V. m. § 93c Abs. 1 AO können mehrere mögliche Rechtsfolgen haben. 10.10.1 "Ermittlungsrecht" der Finanzbehörde nach § 93c Abs. 4 S. 1 AO Rz. 52 Die "nach den Steuergesetzen zuständige Finanzbehörde" hat gegenüber der übermittlungspflichtigen Stelle i. S. d. § 93c Abs. 1 AO nach § 93c Abs. 4 S. 1 AO ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.10.4 Fehlende Bußgeldbewehrung

Rz. 55 Die Verletzung der Übermittlungspflicht aus § 45b Abs. 4 S. 1 EStG i. V. m. § 93c Abs. 1 AO durch die übermittlungspflichtige Stelle ist nicht bußgeldbewehrt. Zwar war im Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens aus August 2015 in § 383b AO-E ursprünglich die Einführung einer Bußgeldbewehrung für Verstöße gegen die Regelungen des § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.1 Allgemein und Hintergrund von Hinterlegungsscheinen

Rz. 32 § 45b Abs. 3 EStG regelt spezielle Anforderungen in Bezug auf Wertpapiergeschäfte, die mit sog. "Hinterlegungsscheinen" in Verbindung stehen. American Depository Receipts ("ADRs"), d. h. Hinterlegungsscheine auf inländische Aktien, werden durch Emittenten in den USA im Rahmen von ADR-Programmen aufgelegt und verbriefen einen Anteil an einem im Inland verwahrten Bestan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5.3 Plausibilitätsprüfungen

Rz. 9 Aus Sicht der Praxis sollte vermieden werden, dass das BZSt Abweisungen vornimmt, obwohl zuvor eine Plausibilitätsprüfung bei den Kreditinstituten positiv durchgelaufen ist. Daher sollte eine Plausibilitätsprüfung verbindlich durch das BZSt vorgegeben werden. Die Plausibilitätsprüfungen können in den Systemen nachgebaut werden und so die Prüfungen vorab durchgeführt we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.10.5 Fehlende Anwendbarkeit des Verspätungszuschlags

Rz. 56 Die Verletzung der Übermittlungspflicht aus § 45b Abs. 4 S. 1 EStG i. V. m. § 93c Abs. 1 AO durch die übermittlungspflichtige Stelle unterliegt (direkt) auch keinem Verspätungszuschlag, da § 93c AO dieses nicht vorsieht. Indirekt kann aber ein Verzögerungsgeld verhängt werden: Aufgrund der Verweisung des § 93c Abs. 1 Nr. 4 AO auf die §§ 146ff. AO sind die Ordnungsvors...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8.2.8.2 Inlandsfälle

Rz. 30 Die Information über ID-Nr., Konto- und Depotnummer des Gläubigers der Kapitalerträge oder seines Treuhänders (bzw. über dessen ID-Nr.) liegt der meldepflichtigen Stelle bei Inlandssachverhalten regelmäßig vor, da diese Daten von den depotführenden Kreditinstituten im Rahmen der Konto-/Depoteröffnung verpflichtend nach § 154 Abs. 2 S. 1 und Abs. 2a AO erhoben werden m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 5.2 Pflicht zur Meldung für jede rechtliche Einheit oder mehrere Meldungen

Rz. 8 Fraglich ist, ob die Finanzverwaltung eine gesammelte/konsolidierte Meldung pro Legal Entity (ggf. über unterschiedliche Systeme eines Kreditinstituts hinweg) erwartet oder ob mehrere Meldungen zu einem Meldezeitpunkt durch die depotführenden Stellen abgegeben werden können. Dabei müssen nach hier vertretener Auffassung in der Praxis auch Teilmeldungen je nach Geschäft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.3 Zu übermittelnde Daten (Abs. 4 S. 1)

10.3.1 Daten nach § 45b Abs. 4 S. 1 EStG Rz. 41 Nach § 45b Abs. 4 S. 1 EStG sind die auf den Steuerbescheinigungen nach § 45b Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 auszuweisenden Angaben und nachfolgend genannten dem BZSt auf elektronischem Weg nach Maßgabe des § 93c AO zu übermitteln: Ordnungsnummer i. S. d. § 45b Abs. 1 EStG, Identifikationsnummer, Bruttobetrag, KapESt, Steuersatz, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 11 Meldepflicht für beschränkt Steuerpflichtige anstatt Ausstellung einer Steuerbescheinigung (Abs. 5)

11.1 Allgemein Rz. 57 § 45b Abs. 5 S. 1 EStG sieht (ausschließlich) bei Verlangen des Gläubigers der Kapitalerträge eine weitere Meldepflicht an das BZSt nach Maßgabe der allgemeinen Vorschrift des § 93c AO vor. Die Vorschrift des § 45b Abs. 5 S. 1 EStG regelt die Einzelheiten der Übermittlung der Bescheinigungsdaten nach § 45a Abs. 2a EStG, die bei der Mehrzahl der beschränk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 11.2 Zu übermittelnde Daten (Abs. 5 S. 1)

11.2.1 Inhalt der Übermittlung Rz. 58 Konkret hat die, die Kapitalerträge auszahlende Stelle i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 3 EStG nach § 45b Abs. 5 S. 1 EStG "in den Fällen des § 45a Abs. 2a EStG“"auf Verlangen des Gläubigers der Kapitalerträge dem BZSt nach Maßgabe des § 93c Abs. 1 Nr. 1 und 2 der AO für jeden Zufluss unverzüglich elektronisch die in § 45b Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 12 Ergänzende Meldungen für nicht ausgestellte Steuerbescheinigungen bzw. nicht übermittelte Angaben und für die Abstandnahme vom Steuerabzug (Abs. 6)

12.1 Allgemein Rz. 63 § 45b Abs. 6 EStG sieht in S. 1 und 2 zwei verschiedene Meldepflichten an das BZSt vor: § 45b Abs. 6 S. 1 EStG begründet zunächst für die inländische auszahlende Stelle die Pflicht zur Meldung von Kapitalerträgen, wenn zwar ein Steuerabzug vorgenommen, aber bis zum 31.7. des auf das Zuflussjahr folgenden Jahres noch keine Bescheinigung erteilt bzw. veran...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10 Elektronische Übermittlung von ergänzenden Angaben in Steuerbescheinigungen (Abs. 4 i. V. m. § 93c AO)

10.1 Allgemein Rz. 39 Nach § 45b Abs. 4 S. 1 EStG sind (nur) bestimmte auf den Steuerbescheinigungen nach § 45b EStG auszuweisenden Angaben auch auf elektronischem Weg nach Maßgabe des § 93c AO zu übermitteln. § 45b Abs. 4 S. 1 EStG knüpft damit an die allgemeine Norm des § 93c AO an, die grundlegend die Art und Weise, Fristen und die zu übermittelnde Daten bei sog. "Datenübe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 13 Meldepflicht für Zwischenverwahrer, Depotbanken und Treuhänder (Abs. 7)

13.1 Allgemein Rz. 68 § 45b Abs. 7 EStG enthält eine Meldepflicht für Zwischenverwahrer, von Depotbanken und Treuhändern, ihrer jeweiligen Verwahrstelle bestimmte Angaben mitzuteilen. Die Regelung ist aufgrund ihrer hohen und aktuell schwierig zu erfüllenden Anforderungen als sehr praxisrelevant für die meldepflichtigen Stellen einzustufen. Gem. § 45b Abs. 7 S. 1 EStG sind di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 7.3 Amtliches Muster/formale Erstellung der Ordnungsnummer

7.3.1 Allgemein Rz. 13 Nach dem Wortlaut des § 45b Abs. 1 EStG ist die Ordnungsnummer nach "amtlichem Muster" zu erstellen. Ein amtliches Muster muss ähnlich dem in einem BMF-Schreiben veröffentlichten amtlichen Muster für Steuerbescheinigungen[1] von der Finanzverwaltung im BStBl veröffentlicht werden. Auch nach der Gesetzbegründung werden Inhalt und Struktur der Ordnungsnum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 8 Ergänzende Angaben auf der Steuerbescheinigung zu inländischen Dividendenerträgen (Abs. 2)

8.1 Allgemein Rz. 16 Gem. § 45b Abs. 2 EStG, der zentralen Vorschrift des § 45b EStG, sind bei Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a und Nr. 2 S. 4 EStG, d. h. Dividenden auf depotverwahrte Aktien und beteiligungsähnliche Wertpapiere deutscher Emittenten, für jeden Gläubiger der Kapitalerträge die in einer Steuerbescheinigung auszuweisenden Angaben um die in § 45b ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 14 Zeitlich unbegrenzte Korrektur- und Stornierungspflicht (Abs. 8)

14.1 Allgemein Rz. 72 § 45b Abs. 8 EStG regelt das Verfahren zur Korrektur oder Stornierung der an das BZSt übermittelten Datensätzen. Im Ergebnis wird durch § 45b Abs. 8 EStG eine zeitlich unbegrenzte Korrektur- und Stornierungspflicht eingefügt. 14.2 Korrektur- und Stornierungspflicht (Abs. 8 Nr. 1 i. V. m. § 93c Abs. 3 S. 1 AO) 14.2.1 Allgemein und Grundlagen des § 93c Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 14.2 Korrektur- und Stornierungspflicht (Abs. 8 Nr. 1 i. V. m. § 93c Abs. 3 S. 1 AO)

14.2.1 Allgemein und Grundlagen des § 93c Abs. 3 AO Rz. 73 Gem. § 45b Abs. 8 Nr. 1 EStG ist die Vorschrift des § 93c Abs. 3 AO mit bestimmten Maßgaben anzuwenden. Die meldende Stelle unterliegt grundsätzlich einer Korrektur- bzw. Stornierungspflicht nach § 93c Abs. 3 S. 1 AO: Stellt die meldende Stelle bis zum Ablauf des siebten auf den Besteuerungszeitraum oder Besteuerungsz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 15 Meldepflicht der inländischen börsennotierten Gesellschaften/Emittenten (Abs. 9 i. V. m. § 67d AktG)

15.1 Allgemein Rz. 76 § 45b Abs. 9 EStG normiert eine Meldepflicht der inländischen Emittenten, die in Verbindung mit dem Informationsanspruch der Gesellschaft gegenüber Intermediären gem. § 67d AktG steht. Nach § 45b Abs. 9 EStG "haben" inländische börsennotierte Gesellschaften dagegen gem. § 67d AktG Informationen über die Identität ihrer Aktionäre zum Zeitpunkt ihres Gewin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 16 Speicherung und Analyse der übermittelten Daten im Hinblick auf missbräuchliche Steuergestaltungsmodelle durch das BZSt (Abs. 10)

16.1 Allgemein Rz. 82 § 45b Abs. 10 EStG enthält eine Erlaubnis für die Finanzverwaltung zur Speicherung, Analyse und Verarbeitung der erhobenen Daten. § 45b Abs. 10 S. 1 EStG schreibt dem BZSt zunächst im Rahmen einer Aufgabenbeschreibung vor, die nach § 45b Abs. 4 bis 6 und Abs. 9 EStG übermittelten Daten zur Ermittlung der auf die Kapitalerträge einbehaltenen und abgeführte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 17 Bußgeldbewehrung

17.1 Allgemein Rz. 86 Die vorsätzliche oder leichtfertige Verletzung der Pflichten aus § 45b und § 45c EStG ist nach § 50e Abs. 2 EStG mit Bußgeld i. H. v. maximal 20.000 EUR bewehrt. Weitere Einzelheiten werden in § 50e Abs. 3 (Auslandstaten), Abs. 4 (Rahmen der Geldbuße) und Abs. 5 EStG(zuständige Behörde) geregelt. 17.2 Einzelne Tatbestände des § 50e Abs. 2 EStG 17.2.1 Tatbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9 Anforderungen an dAusstellung von Steuerbescheinigungen für Hinterlegungsscheine (Abs. 3)

9.1 Allgemein und Hintergrund von Hinterlegungsscheinen Rz. 32 § 45b Abs. 3 EStG regelt spezielle Anforderungen in Bezug auf Wertpapiergeschäfte, die mit sog. "Hinterlegungsscheinen" in Verbindung stehen. American Depository Receipts ("ADRs"), d. h. Hinterlegungsscheine auf inländische Aktien, werden durch Emittenten in den USA im Rahmen von ADR-Programmen aufgelegt und verbr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.2 BMF-Schreiben zu ADRs (2013 und 2018)

9.2.1 Ausgangspunkt Rz. 33 Zu der Thematik von Hinterlegungsscheinen speziell zu der Besteuerung von American Depository Receipts (ADRs) auf inländische Aktien, hatte sich das BMF für ab 2014 zufließende Kapitalerträge bereits umfassend durch das BMF-Schreiben vom 24.5.2013, das durch das BMF-Schreiben vom 18.12.2018 [1] geändert wurde, geäußert. Die Ausführungen der Finanzver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 7 Pflicht zur Angabe einer "individuellen Ordnungsnummer" auf der Steuerbescheinigung bzw. bei elektronischer Übermittlung (Abs. 1)

7.1 Allgemein Rz. 11 Nach § 45b Abs. 1 Alt. 1 EStG sind in allen Fällen, in denen gem. § 45a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG die die Kapitalerträge auszahlende Stelle i. S. d. § 44 Abs. 1 S. 3 EStG Steuerbescheinigungen erstellt, die Bescheinigungen mit einer sog. "individuellen Ordnungsnummer" zu versehen. Nach § 45b Abs. 1 Alt. 2 EStG gilt dies bei "jedem nach § 45b Abs. 5 zu übermi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.4 Schriftliche Versicherungen als zusätzliche Bedingung für Ausstellung einer Steuerbescheinigung (Abs. 3 S. 3 und 4)

9.4.1 Schriftliche Versicherung als Bedingung für Erteilung einer Steuerbescheinigung gegenüber Kreditinstitut (Abs. 3 S. 3) Rz. 37 Nach § 45b Abs. 3 S. 3 und 4 EStG sind zusätzlich zu den verpflichtenden Angaben nach § 45b Abs. 3 S. 1 und 2 EStG "schriftliche Versicherungen" von verschiedenen Stellen einzuholen, abhängig jeweils vom Adressaten der Steuerbescheinigung und vom...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.10.3 Haftung des Übermittlungspflichtigen nach § 72a Abs. 4 AO

Rz. 54 Nach § 72a Abs. 4 AO ("Haftung Dritter bei Datenübermittlungen an Finanzbehörden") haftet für die entgangene Steuer, wer nach Maßgabe des § 93c AO Daten an die Finanzbehörden zu übermitteln hat und vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt oder Daten pflichtwidrig nicht übermittelt. § 72a Abs. 4 AO enthält einen "allgemeinen Haftun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.10.1 "Ermittlungsrecht" der Finanzbehörde nach § 93c Abs. 4 S. 1 AO

Rz. 52 Die "nach den Steuergesetzen zuständige Finanzbehörde" hat gegenüber der übermittlungspflichtigen Stelle i. S. d. § 93c Abs. 1 AO nach § 93c Abs. 4 S. 1 AO ein sog. "Ermittlungsrecht". Dies umfasst nach § 93c Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 2 AO die Befugnis zu ermitteln, ob die übermittlungspflichtige Stelle die nachfolgenden Pflichten erfüllt: Übermittlungspflicht innerhalb de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.2.1 Ausgangspunkt

Rz. 33 Zu der Thematik von Hinterlegungsscheinen speziell zu der Besteuerung von American Depository Receipts (ADRs) auf inländische Aktien, hatte sich das BMF für ab 2014 zufließende Kapitalerträge bereits umfassend durch das BMF-Schreiben vom 24.5.2013, das durch das BMF-Schreiben vom 18.12.2018 [1] geändert wurde, geäußert. Die Ausführungen der Finanzverwaltung sind entspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 16.2 Pflicht zur Speicherung und Analyse der übermittelten Daten durch das BZSt im Hinblick auf bestimmte Zwecke (Abs. 10 S. 1)

16.2.1 Allgemein Rz. 83 § 45b Abs. 10 S. 1 EStG enthält nach dem klaren Wortlaut ("Das BZSt speichert […]") keine Befugnis zur Speicherung und Analyse (also kein "kann"), sondern ein klares Gebot (ein "hat" zu speichern). Darauf folgt, dass das BZSt ab Anwendbarkeit des § 45b Abs. 10 EStG, d. h. für Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31. Dezember 2024 zufließen. die D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.9 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht (§ 93c Abs. 1 Nr. 4 AO)

Rz. 50 § 93c Abs. 1 Nr. 4 AO normiert zudem eine Aufzeichnungspflicht der Bank hinsichtlich der übermittelten Daten. Diese Aufzeichnungspflicht ist notwendig, da das den Finanzbehörden eingeräumte Ermittlungsrecht nach § 93c Abs. 4 AO und die Befugnis zur Außenprüfung nach § 203a AO ansonsten leer laufen würde. Den Banken obliegt eine siebenjährige Aufbewahrungspflicht, d. h...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 15.2 Grundlagen des Informationsanspruchs der Gesellschaft gegenüber Intermediären gem. § 67d AktG

Rz. 77 § 67d AktG normiert ab dem 1.1.2020 einen Informationsanspruch der Gesellschaft gegenüber Intermediären.[1] Konkret kann die börsennotierte Gesellschaft gem. § 67d Abs. 1 S. 1 AktG von einem Intermediär, der Aktien der Gesellschaft verwahrt, "Informationen über die Identität der Aktionäre" und über den nächsten Intermediär verlangen. Der Informationsanspruch richtet s...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / 3. Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers/eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person

Grundsätzlich setzt – wie erwähnt – die zivilrechtliche Unterhaltsverpflichtung nach § 1602 BGB voraus, dass der Unterhaltsempfänger bedürftig ist. Daher ist die konkrete Bedürftigkeit prinzipiell Voraussetzung für die Geltendmachung solcher Aufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG [48]. Abstrakte Betrachtungsweise bei unbeschränkt steuerpflichtigem Unterhaltsberechtigten: Allerdin...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil II... / 2. Anlage WA-ESt

Die Anlage WA-ESt wurde inhaltlich geändert. Im Einzelnen haben sich folgende Änderungen ergeben: Zeile 8 (Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht): In Zeile 8 wird in sog. "Wegzugsfällen" geprüft, ob Beteiligungen i.S.d. § 17 EStG an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft vorhanden sind. Mithilfe dieser Abfrage wird gem. § 6 Abs. 1 AStG sich...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / 2. Ermittlung eines Prozentsatzes

Der Prozentsatz beträgt 1 % je vollen 500 EUR des verfügbaren Nettoeinkommens, höchstens aber 50 % und ist um je 5 % für den (geschiedenen) Ehegatten und für jedes Kind, für das der Steuerpflichtige Anspruch auf Kindergeld (§ 66 EStG), Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG oder andere Leistungen für Kinder (§ 65 EStG hat) hat, zu kürzen – höchstens aber um 25 %[64]. Be...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil II... / 1. Anlage KAP

Die Anlage KAP wurde auf den VZ 2021 fortgeschrieben. Folgende Änderungen haben sich im Formular ergeben: Zeile 9 (Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften): Die Angaben in Zeile 9 sind ab VZ 2021 neu eingefügt worden. Die Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften sind gesondert einzutragen und sind in Zeile 7 enthalten ("Davon...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Ausfall der Forderung eines GmbH-Gesellschafters gegenüber der GmbH als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Wird ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft aus nicht krisenbestimmten Bürgschaften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch genommen und fällt er mit seinem Rückgriffsanspruch gegenüber der Gesellschaft endgültig aus, so ist insoweit ein Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7, Abs. 4 EStG gegeben. Der Verlust ist realisiert...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / 3. Pflicht zum Nachweis der Bedürftigkeit

Im Gegensatz zu Unterhaltsleistungen an Personen im Inland ist bei solchen Leistungen an Personen im Ausland deren Bedürftigkeit nachzuweisen[70]. Amtliche Unterhaltsbescheinigungen: Was die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers anbelangt, so geschieht dies durch amtliche Unterhaltsbescheinigungen[71]. Selbst wenn diese vorliegen, kann das FA aber den Abzug verweigern, wenn ...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / IV. Opfergrenze

Wie bereits dargelegt, ist zivilrechtliche Voraussetzung für eine Unterhaltspflicht die eigene Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen als Unterhaltsleistender, denn nach § 1603 BGB ist derjenige nicht unterhaltsverpflichtet, der bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren[56...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Nachträgliche BA bei unentgeltlicher Betriebsübertragung

Der Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs gilt bei der unentgeltlichen Betriebsübertragung nach § 6 Abs. 3 EStG auch gegenüber dem Rechtsnachfolger. Sind bei einer unentgeltlichen Betriebsübertragung nach § 6 Abs. 3 EStG für den Rechtsvorgänger bereits bestandskräftige Veranlagungen erfolgt, hat eine ergebniswirksame Korrektur der fehlerhaften Bilanzansätze in einer ...mehr