Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Begriff des immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens

Rn. 19 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Inhalt des Begriffs "VG" ist seit langem Gegenstand bilanzrechtlicher Erörterungen, ohne dass bisher eine abschließende und allg. Zustimmung findende Definition entwickelt werden konnte (vgl. Kessler, BB 1994, Beilage Nr. 12 zu Heft 19, S. 1 (3); HdR-E, Kap. 4, Rn. 92ff., sowie HdR-E, HGB § 246, Rn. 6ff.). Es haben sich aber unter Berücks...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Komponentenansatz

Rn. 421 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Unterschiede im Vergleich zum HGB bestehen auch beim Komponentenansatz nach IFRS. Jeder Teil einer Sachanlage, der einen bedeutsamen Wert im Verhältnis zum Gesamtwert des Gegenstands aufweist und ggf. mehrfach während der Gesamt-ND eines Vermögenswerts ersetzt werden muss, ist nach IAS 16.43 einer fiktiven Einzelbewertung zu unterwerfen, d. h...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung

Rn. 70 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 § 252 Abs. 1 Nr. 3 enthält neben dem Grundsatz der Einzelbewertung das Gebot, die VG und Schulden zum Abschlussstichtag bewerten zu müssen. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Wertansätze aus den Verhältnissen am Abschlussstichtag abzuleiten sind (vgl. Kammann (1988), S. 93ff.). In die Bewertung der einzelnen VG und Schulden dürfen somit keine ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsätzliche Bewertungsvorschriften

Rn. 104 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 VG, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen; vgl. § 246 Abs. 2 Satz 2), sind – vorbehaltlich § 253 Abs. 1 Satz 5f. – gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 erfolgswirksam mit ihr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände

Rn. 218 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Für selbst geschaffene immaterielle VG des AV, d. h. für Entwicklungskosten, besteht gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 grds. ein Aktivierungswahlrecht (vgl. zu Ausnahmen § 248 Abs. 2 Satz 2). Die Zugangsbewertung hat nach § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 255 Abs. 2a mit den jeweiligen HK zu erfolgen (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 17ff.; HdR-E, HGB § 255, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände

Rn. 39 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Für die Bewertung der immateriellen VG des AV ist § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 i. V. m. § 255 Abs. 1, 2 und 2a relevant; d. h., dass der Ansatz zu AHK zu erfolgen hat, evtl. unter Abzug planmäßiger AfA bei solchen Gegenständen, die infolge ihrer Ausstattung bzw. anderer ­Gegebenheiten nur zeitlich begrenzt durch das UN nutzbar sind, bzw. u. U....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abschreibungsausgangswert

Rn. 138 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der planmäßigen Abschreibungen bilden gemäß § 253 Abs. 3 Satz 2 die AHK (vgl. zum Wertmaßstab der AHK HdR-E, HGB § 255, Rn. 7ff., 125ff.; steuerrechtlich ergeben sich die AHK als Bemessungsgrundlage aus § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4f. EStG). Die AHK sind damit der Abschreibungsausgangswert, der mittels e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 86 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 müssen im Anhang die auf die "Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden". Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs. 1 Nr. 3–5, 5 Abs. 2 PublG), Kredit- und Finanzdienstleistungsi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abschreibungsbeginn

Rn. 142 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Durch die Festlegung der planmäßigen ND wird der Abschreibungszeitraum, d. h. der Zeitraum, innerhalb dessen die AHK auf die GJ als Abschreibungen zu verteilen sind, bestimmt. Der Abschreibungszeitraum beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem der VG der "Unternehmung uneingeschränkt zur [bestimmungsgemäßen, d. Verf.] Nutzung zur Verfügung steht" (Bon...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anwachsung

Rn. 561 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Durch Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters einer PersG wächst dem verbleibenden Gesellschafter der Anteil des austretenden Gesellschafters am Gesamthandsvermögen im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge an (vgl. § 712a Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. §§ 105 Abs. 3, 161 Abs. 2 bzw. § 1 Abs. 4 PartGG). Rn. 562 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Sofern der a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aktivierungswahlrecht und Ausweis (§ 250 Abs. 3 Satz 1)

Rn. 84 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 250 Abs. 3 Satz 1 räumt dem Bilanzierenden für solche Fallkonstellationen, in denen der Erfüllungs- den Ausgabebetrag einer Verbindlichkeit übersteigt, ein "echtes" Aktivierungswahlrecht ein (vgl. offenkundig mit anderer – hier nicht zu teilender – Ansicht BeckOGK-HGB (2020), § 250, Rn. 41ff.). Solch ein Unterschiedsbetrag, allg. als "Disag...mehr

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Wehrdienst / 1 Steuerfreie Bezüge

Die Vorteile aus einer unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung, die Soldaten nach § 16 Wehrsoldgesetz erhalten, bleiben steuerfrei.[1] Bezüge von Reservisten bleiben steuerfrei Ebenfalls steuerfrei bleiben an Reservisten der Bundeswehr gezahlte Bezüge i. S. d. § 1 Reservistinnen- und Reservistengesetz. Diese Bezüge von Reservisten sind unabhängig vom Dienstantritt vollstä...mehr

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Rückzahlung von Arbeitslohn / Zusammenfassung

Begriff Arbeitslohnrückzahlungen sind negative Einnahmen, die entweder tatsächlich zurückgezahlt oder mit noch zu zahlendem Arbeitslohn verrechnet werden. Rückzahlungen von Arbeitslohn lösen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich unterschiedliche Folgen aus: Während die Rückzahlung bei der Lohnsteuer erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Abflusses berücksichtigt wird, er...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 3.4 Waisenrenten

Kinder von verstorbenen Versicherten erhalten eine Halbwaisenrente, wenn sie noch einen Elternteil haben und eine Vollwaisenrente, wenn sie keine Eltern mehr haben. Die Waisenrenten beginnen wie die Witwen-/Witwerrenten mit dem Todestag des Versicherten. Die Rente an die Waise beträgt: 30 % des Jahresarbeitsverdienstes (Vollwaise) 20 % des...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / Zusammenfassung

Überblick Sowohl rückwirkend zum 1.1.2024 als auch zum 1.1.2025 ergeben sich durch die beschlossenen Gesetze (Jahressteuergesetz 2024, Gesetz zur Freistellung des Existenzminimums und Wachstumschancengesetz) einige lohnsteuerliche Änderungen. Dazu gehören insbesondere die Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags zum 1.1.2024, sowieso diverse Einzelmaßnahmen, d...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 6 Ausblick: Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V ab 2030 geplant

Ehegatten können aktuell zwischen folgenden Steuerklassenkombinationen wählen:[1] Steuerklassenkombination III/V Steuerklassenkombination IV/IV Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor Die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes die Steuerklassenkombination III/V ab dem 1.1.2030 in das sog. Faktorverfahren zu überführen.[2] Die Steuerklassenko...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.10 Betriebliche Altersversorgung

Versorgungsleistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers als sonstige Einkünfte versteuert.[1] Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 unterliegen auch die Versorgungsleistungen aus einer ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtung vollumfänglich der nachgelagerten Besteuerung, we...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 5.1 BAV-Förderbetrag

Leistet der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer mit geringem Einkommen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, erhält er unter bestimmten Voraussetzungen 30 % seines zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] geleisteten Beitrags auf seine Lohnsteuerschuld angerechnet (sog. BAV-Förderbetrag).[2] Die Betragsgrenzen für den BAV-Förderbetrag[3] sollen ab dem 1.1.2025...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.3 Qualifizierungsgeld

Durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung[1] wurde für die berufliche Weiterbildung ab dem 1.4.2024 das sog. Qualifizierungsgeld eingeführt.[2] Das Qualifizierungsgeld ist als Lohnersatzleistung steuerfrei[3] und unterliegt dem Progressionsvorbehalt.[4] Ergänzend hierzu wird gesetzlich klargestellt, dass der Arbeitgeber das Qualifizierungsgeld ab dem ...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.11 Ausübung des Pauschalierungswahlrechts durch den Arbeitgeber

In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit einem festen Steuersatz erheben, z. B. für steuerpflichtige Leistungen bei einer Betriebsveranstaltung [1], Erholungsbeihilfen [2] oder Geschenken [3]. Der Arbeitgeber kann sein Pauschalierungswahlrecht durch Angabe der pauschalen Lohnsteuer in der Lohnsteuer-Anmeldung ausüben.[4] Ergänzend hierzu wird gesetzl...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.1 Listenpreis bei Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung, ist der Nutzungsvorteil als Sachbezug zu versteuern.[1] Die Überlassung eines Elektrofahrzeugs wird dabei ermäßigt versteuert. Hinweis Anwendungsschreiben für E-/Hybridfahrzeuge Die Verwaltung hat ein ausführliches Anwendungsschreiben mit zahlreichen Einzelheiten zu...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.1 Steuererstattung im Dezember 2024

Der Grundfreibetrag wird rückwirkend für das Jahr 2024 von bisher 11.604 EUR auf 11.784 EUR [1] angehoben. Zudem erhöht sich der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil von 3.192 EUR auf 3.306 EUR.[2] Hinweis Keine Auswirkung auf monatliche Lohnsteuer...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 2.1 Wegfall Fünftelregelung ab 2025

Abfindungen und Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit, wie z. B. Jubiläumszuwendungen, werden unter bestimmten Voraussetzungen nach der sog. Fünftelregelung besteuert. Dadurch ergeben sich regelmäßig steuerliche (Progressions-)Vorteile für den Arbeitnehmer. Sind die Voraussetzungen für die ermäßigte Versteuerung erfüllt, hat der Arbeitgeber bis Ende des Jahres 2024 die F...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 4.2 Änderungsvorschläge des Bundesrats

Ende September 2024 hat der Bundesrat zu dem Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes Stellung genommen und weitere Ergänzungen vorgeschlagen.[1] Hierzu hat die Bundesregierung bereits Stellung genommen. Aufgrund ihrer Gegenäußerung ist zu vermuten, dass die Bundesregierung – sofern das Steuerfortentwicklungsgesetz noch verabschiedet wird – nicht alle Anregungen des Bundes...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.2 Lohnsteuer-Jahresausgleich

In § 42b EStG wird rückwirkend zum 1.1.2024 die Ansicht der Finanzverwaltung gesetzlich konkretisiert, dass ein Lohnsteuer-Jahresausgleich ausgeschlossen ist, wenn für den Arbeitnehmer im Ausgleichsjahr im Rahmen der Vorsorgepauschale im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung unterschiedliche Abschläge wegen der Anzahl der Kinder berücksichtigt wurden.[1] der Arbeitnehmer im ...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.9 ELStAM-Freibetrag

Durch einen ELStAM-Freibetrag kann der Arbeitnehmer bereits im laufenden Kalenderjahr seine Lohnsteuerschuld reduzieren.[1] Das Finanzamt ermittelt den Freibetrag auf Antrag des Arbeitnehmers und teilt diesen dem Arbeitgeber als ELStAM-Merkmal[2] elektronisch mit. Der Arbeitnehmer muss seinen Freibetrag spätestens alle 2 Jahre neu beantragen. Die Frist für die Antragstellung ...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.1 Aufgeschobene Besteuerung für Beteiligungen

Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Vermögensbeteiligungen, wird der geldwerte Vorteil unter bestimmten Voraussetzungen im Zeitpunkt der Übertragung nicht besteuert (Steuerstundung).[1] Die Besteuerung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich bei einer Verfügung über die Anteile (insbesondere beim Verkauf), der Beendigung des Dienstverhältnisses oder spät...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.4 Sonderausgaben für Kinderbetreuungskosten

Arbeitnehmer können jährlich 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind, zur Betreuung eines Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Nicht begünstigt...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.8 Antragsveranlagung für Schweizer Arbeitnehmer

Bei beschränkt Steuerpflichtigen gilt die Einkommensteuer für den Arbeitslohn mit dem Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers als abgegolten.[1] Abweichend davon können jedoch beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates sind und in einem dieser Staaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, eine sog. Antragsveranlagung wählen. Na...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.12 Haftungsbefreiende Anzeige des Arbeitgebers

Im laufenden Jahr ist der Arbeitgeber i. d. R. verpflichtet, einen fehlerhaften Lohnsteuerabzug bis zur Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung noch nicht erhobene Lohnsteuer nachträglich einzubehalten hat, wenn er erkennt, dass er die Lohnsteuer bisher nicht vorsc...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.2.2 Änderungen bei Kindern

Die einkommensteuerliche Berücksichtigung eines Kindes erfolgt bei den Eltern durch die Gewährung der Freibeträge für Kinder oder des Kindergelds.[1] Zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien soll ab Januar 2025 das monatliche Kindergeld um 5 EUR auf 255 EUR je Kind angehoben werden.[2] Der alternativ zu gewährende Kinderfreibetrag soll sich ab dem Jahr 2025 für j...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.13 Nicht umgesetzte Maßnahmen

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2024 haben die Bundesregierung und der Bundesrat weitere lohnsteuerliche Ergänzungen erörtert. Insbesondere die folgenden Änderungen, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens diskutiert wurden, sind in der verabschiedeten Gesetzesfassung nicht enthalten: Mobilitätsbudget: Die Bundesregierung hatte vorgeschlage...mehr

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Praxis-Beispiele: Mitarbeit... / 3 Beteiligung an KMU mit Steueraufschub

Sachverhalt Der Arbeitnehmer arbeitet bei einem vor 5 Jahren gegründeten Startup-Unternehmen. Die Firma überschreitet nicht die Grenzen für Klein- und Mittelunternehmen (KMU). Anfang 2024 wird dem Arbeitnehmer aufgrund seiner persönlichen Verdienste eine Beteiligung am Unternehmen im Wert von 10.000 EUR eingeräumt. Welche steuerlichen und beitragsrechtlichen Folgen ergeben si...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 2.3 Erhöhung Altersentlastungsbetrag ab 2025

Eine weitere, im Rahmen des Lohnsteuerabzugs ab 2025 wirksame Änderung betrifft die Erhöhung des Altersentlastungsbetrags.[1] Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag, der bei Bezug bestimmter Einkünfte gewährt wird, wenn der Steuerpflichtige vor dem Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet hat. Begünstigte Einkünfte sind u. a. aktive Einkünfte aus ...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 2.2 Entlastung bei Betriebsrenten ab 2025

Von Versorgungsbezügen bei Pensionären und Betriebsrentnern bleibt ein nach einem Prozentsatz ermittelter und auf einen Höchstbetrag begrenzter Versorgungsfreibetrag sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag[1] steuerfrei. Die jährlichen Grenzbeträge reduzieren sich für jeden neuen Jahrgang.[2] Beginnend ab dem Jahr 2023 hat der Gesetzgeber die jährliche Reduzierung der Fr...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.5 Unterhaltsleistungen an Angehörige

Aufwendungen für den Unterhalt einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person sind im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2025 i. H. v. 12.096 EUR als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.[1] Der Abzug der Unterhaltsaufwendungen wird bisher unabhängig von der Zahlungsart zugelassen. Ab dem 1.1.2025 können ...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.7 Öffentliche Kasse bei ausländischer Tätigkeit

Arbeitslohn, den ein im Ausland tätiger Arbeitnehmer aus einer inländischen öffentlichen Kasse erhält, unterliegt der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland.[1] Entsprechend der Rechtsprechung des BFH[2] wird gesetzlich klargestellt, dass Deutschland das Besteuerungsrecht für sämtliche Einkünfte zusteht, die aus inländischen Kassen von juristischen Personen des öffentlich...mehr

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Praxis-Beispiele: Mitarbeit... / 1 Aktienoptionen im Konzern, nur ein Mitarbeiter

Sachverhalt Ein Großkonzern als Arbeitgeber sagt seinem Arbeitnehmer per Einzelzusage am 1.1. zu, dass er innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten 100 Aktien zum Kurs von je 100 EUR erwerben kann. Zu diesem Zeitpunkt liegt der Aktienkurs bei 130 EUR. Der Arbeitnehmer übt das Optionsrecht zum 1.7. aus. Die Aktien werden im Juli mit dem am 1.7. geltenden Kurswert von 145 EUR j...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 5.2 Einzahlung Kleinanwartschaft in Rentenversicherung

Der Arbeitgeber soll zukünftig eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung mit Zustimmung des Arbeitnehmers bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze zur Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung lohnsteuerfrei übertragen können, wenn die monatliche Betriebsrente 2 % bzw. bei Einmalzahlung 24/10 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht ü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.6 Nationales Besteuerungsrecht bei freigestellten Arbeitnehmern

Hat ein Arbeitnehmer, der trotz Freistellung von der Arbeit weiterhin Arbeitslohn bezieht, während der Arbeitsfreistellung in Deutschland weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt, unterliegen die Einnahmen regelmäßig nicht der inländischen Besteuerung. Um eine Nichtbesteuerung des Arbeitslohns zu vermeiden, wird rückwirkend ab dem 1.1.2024 die beschränkte St...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1 Änderung bei Tarif und Kindern

Im Jahr 2024 sind 2 Gesetze vorgesehen, die Auswirkungen auf den Lohnsteuertarif[1] haben, und zu entsprechenden Entlastungen bei der Lohn- und Einkommensteuer führen: Rückwirkende Erhöhung des Grund- und Kinderfreibetrags für das Jahr 2024: Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024[2], Hinweis Gesetzgebungsverfahren erfolgreich abgeschlossen Am 18.10.2024...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Mitarbeit... / 2 Aktien zum Vorzugspreis für alle Mitarbeiter

Sachverhalt Ein Arbeitgeber (Großunternehmen) bietet allen seinen Mitarbeitern an, im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells jährlich bis zu 100 Aktien des Arbeitgebers zum Vorzugskurs zu erwerben. Hierzu gibt es eine freiwillige Betriebsvereinbarung, nach der allen Mitarbeitern dieses Mitarbeiterbeteiligungsmodell offen steht. Der Vorzugskurs zu dem die Mitarbeiter die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 1.2.1 Lohnsteuertarif

Beim Lohnsteuertarif sollen für das Jahr 2025 der Grundfreibetrag auf 12.096 EUR angehoben und die Tarifeckwerte verschoben werden. Der Spitzensteuersatz soll 2025 erst ab 68.430 EUR statt bisher bei 66.761 EUR beginnen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 8 Rückfallklausel des § 50d Abs. 8 EStG

Ungeachtet des jeweiligen DBA, das den Arbeitslohn von der inländischen Besteuerung steuerfrei stellt und das Besteuerungsrecht dem ausländischen Staat zuweist, bleiben die betreffenden ausländischen Lohnbezüge bei der Einkommensteuerveranlagung nur noch dann außer Ansatz, wenn der Arbeitnehmer seinem Wohnsitzfinanzamt nachweist, dass der ausländische Tätigkeitsstaat auf sei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.5.3 Steuerliche Behandlung

Pensionsfonds sind nicht körperschaftsteuerbefreit. Nach § 4e EStG sind die Arbeitgeberbeiträge an den Pensionsfonds als Betriebsausgaben abzugsfähig, soweit sie auf einer festgelegten Verpflichtung beruhen oder der Abdeckung von Fehlbeträgen beim Pensionsfonds dienen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.6.3 Steuerliche Behandlung

Die grundsätzliche steuerliche Behandlung der Versorgungseinrichtung richtet sich danach, ob sie eine Pensionskasse, ein Pensionsfonds oder eine Direktversicherung ist. Sieht der Tarifvertrag einen Sicherungsbeitrag vor, ist dieser vereinbarte Beitrag des Arbeitgebers in der Einzahlung steuerfrei, soweit er nicht unmittelbar einem Arbeitnehmer gutgeschrieben wird.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzgänger / 6 Luxemburg: Verzicht auf Grenzgängerregelung

Das mit Luxemburg bestehende DBA weist das Besteuerungsrecht für Lohnbezüge dem jeweiligen Tätigkeitsstaat zu und verzichtet trotz der gemeinsamen Grenze auf eine Grenzgängerregelung.[1] Für Grenzgänger wurde durch eine Verständigungsvereinbarung eine Bagatellgrenze geschaffen, nach der die Besteuerung des Arbeitslohns dem Tätigkeitsstaat zugewiesen wird, sofern die nichtsel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.5.2 Übertragung von internen Rückstellungen auf Pensionsfonds

Ein Ziel bei der Einführung des Pensionsfonds war es, den Arbeitgebern die Möglichkeit zu eröffnen, im Rahmen des § 3 Nr. 66 EStG unmittelbare Versorgungsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds zu übertragen. Diese Möglichkeit wurde von den Arbeitgebern anfänglich eher zurückhaltend genutzt. Grund dafür ist u. a. der mit der Übertragung verbundene Kapitalbedarf, der durch die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.1.2 Steuerliche Behandlung

Hat der Arbeitgeber die Direktzusagen schriftlich erteilt, darf er mit steuerlicher Wirkung eine Pensionsrückstellung bilden.[1] Neben der Schriftform sind auch in Bezug auf die Widerrufsvorbehalte gewisse Kriterien zur Rückstellungsbildung zu beachten. So werden Vorbehalte zum freien Widerruf während der Anwartschaftszeit als steuerschädlich angesehen, während ein Vorbehalt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.2.2 Steuerliche Behandlung

Unterstützungskassen sind steuerbefreit, sofern die in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG sowie §§ 1, 3 KStDV genannten Voraussetzungen erfüllt sind: Rechtsfähigkeit der Kasse, formeller Ausschluss des Rechtsanspruchs auf die Leistungen, Beschränkung auf Zugehörige oder frühere Zugehörige des oder der Trägerunternehmen, Charakter einer sozialen Einrichtung (das bedeutet z. B., dass laufende ...mehr