Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.4 Umsetzung der ATAD II in nationales Recht durch das ATADUmsG

Rz. 32 Bereits im Jahr 2015 ist eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe damit beauftragt worden, einen Gesetzentwurf auf Grundlage der Ergebnisse des BEPS-Projekts der OECD zu erarbeiten, der insbesondere Maßnahmen gegen hybride Gestaltungen umfassten soll.[1] In seiner Stellungnahme vom 16.12.2016 forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, diese Arbeiten zügig abzuschließen und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.3 Abweichende steuerliche Behandlung des Rechtsträgers

Rz. 93 Der Tatbestand des § 4k Abs. 2 S. 1 EStG setzt eine abweichende steuerliche Behandlung des Stpfl. im Staat des Gläubigers der Erträge voraus. Rz. 94 Liegt keine abweichende Behandlung des Stpfl. vor, ist die Anwendung des § 4k Abs. 2 S. 1 EStG in jedem Fall ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn den Aufwendungen entsprechende Erträge im Ausland aus einem anderen G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.4 Abweichung bei den anzunehmenden schuldrechtlichen Beziehungen

Rz. 99 Diese zweite Tatbestandsalternative soll gemäß der Gesetzesbegründung Fälle erfassen, in denen eine abweichende Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte oder zwischen mehreren Betriebsstätten erfolgt. Rz. 100 Diese Regelung ist die nationale Umsetzung des Art. 9 Abs. 2 Buchst. a i. V. m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 1 Buchst. f ATAD, der sich gegen sog. "deeme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.2.3 Verkettung der Aufwendungen zur Besteuerungsinkongruenz

Rz. 181 Weitere Voraussetzung für das Abzugsverbot nach § 4k Abs. 5 EStG ist eine Verkettung zwischen den Aufwendungen des Stpfl. und den unmittelbar oder mittelbar zu einer Besteuerungsinkongruenz führenden Aufwendungen. Rz. 182 Die Verlagerung der Besteuerungsinkongruenz kann sich z. B. dadurch ergeben, dass Zinserträge aus Deutschland an einen Stpfl. in einem Drittstaat fl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.2 Systematische Einordnung von Qualifikationskonflikten

Rz. 6 Qualifikationskonflikte können u. a. danach unterschieden werden, auf welcher Ebene des Qualifikationsvorgangs diese entstehen können.[1] Dabei kann zwischen den Prozessstufen der Tatsachenermittlung, Sachverhaltseinordnung, der materiellrechtlichen Würdigung und der Abkommensauslegung unterschieden werden.[2] Die auf dieser Ebene entstehenden Konflikte werden häufig a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.1 Begriffsbestimmung

Rz. 3 Qualifikationskonflikte gelten über die Jahrzehnte als ein zentrales und bisher weitestgehend ungelöstes Problem des internationalen Steuerrechts, da sie sowohl zu Verwerfungen in Form von Doppel- als auch in Form von Minderbesteuerungen führen können.[1] Die Ursache von Qualifikationskonflikten wiederum, ist vor allem auf die fehlende Harmonisierung der vielfältigen w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.2 Regelungsempfehlungen i. R. d. BEPS-Initiative der OECD

Rz. 20 Bei der BEPS-Initiative der OECD handelt es sich um ein international abgestimmtes Vorgehen gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Die Beteiligten der BEPS-Initiative haben im September 2013 einen 15-Punkte umfassenden Aktionsplan gebilligt. Dieser hatte zum Ziel, ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.3 Besteuerungsinkongruenzen

Rz. 17 Die unterschiedliche steuerliche Behandlung identischer Sachverhalte durch verschiedene Staaten kann, je nach Sachverhaltsgestaltung, sowohl zu negativen als auch zu positiven Qualifikationskonflikten führen und damit einhergehend, Besteuerungsinkongruenzen in Form einer Nicht- oder Minderbesteuerung und in Form einer Doppelbesteuerung zur Folge haben.[1] Die vorhande...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.3 Umsetzung der Regelungsempfehlung der OECD i. R. d. ATAD II

Rz. 26 Die Veröffentlichung der Abschlussberichte stellte nicht das Ende des BEPS-Prozesses, sondern lediglich ein Etappenziel dar.[1] Mit der Veröffentlichung der Abschlussberichte hat die Implementierungsphase der Maßnahmen begonnen. Während die EU rechtlich verbindlich für ihre Mitgliedsstaaten auf Grundlage des Art. 288 AEUV Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse erlas...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / Zusammenfassung

Überblick Bei Wiederaufnahme der Arbeit nach Elternzeit ist keine gesonderte Meldung im Rahmen des DEÜV-Verfahrens erforderlich. Zu diesem Zeitpunkt ist die Stufe für das Tabellenentgelt festzulegen, Besitzstandszulagen und Strukturausgleich sind zu prüfen und der Urlaub für das laufende Jahr ist zu berechnen. Des Weiteren ist die Elternzeit im Monat November bei der Berechn...mehr

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Elternzeit: Wiederaufnahme ... / 9 Jubiläum während der Elternzeit

Bei Vollendung einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren erhalten Beschäftigte ein Jubiläumsgeld in Höhe von 350 EUR, bei Vollendung einer Beschäftigungszeit von 40 Jahren 500 EUR (§ 23 Abs. 2 TVöD). Hinweis Jubiläum während der Elternzeit Vollendet der Beschäftigte während der Elternzeit die erforderliche Beschäftigungszeit, so ist das Jubiläumsgeld während der Elternzeit fällig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1 Verhältnis zu § 50c Abs. 3 EStG

Rz. 13 § 50j EStG ergänzt die Voraussetzungen des § 50c Abs. 3 EStG (vormals: § 50d Abs. 1 EStG).[1] Die Voraussetzungen des § 50j EStG müssen nach dem Wortlaut des § 50j Abs. 1 S. 1 EStG daher zusätzlich zu denen des § 50c Abs. 3 EStG vorliegen.[2] D. h., sind nur die Voraussetzungen des § 50c Abs. 3 EStG, aber nicht die des § 50j EStG erfüllt, besteht kein Entlastungsanspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.2 Verhältnis zu § 50c Abs. 2 EStG, § 43b EStG

Rz. 14 § 50j EStG nimmt nur Bezug auf § 50c Abs. 3 EStG (Erstattungsverfahren), nicht aber auf das Freistellungsverfahren nach § 50c Abs. 2 EStG (vormals: § 50d Abs. 2 EStG).[1] Dies folgt daraus, dass das Freistellungsverfahren nur bei Schachtelbeteiligungen anwendbar ist.[2]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3 Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG

Rz. 15 § 50d Abs. 3 EStG regelt spezielle Ausschlusstatbestände für § 50c Abs. 3 EStG und § 50c Abs. 2 EStG im Falle des Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO), insbesondere im Falle des sog. "treaty shopping". Vor allem soll die Inanspruchnahme von Quellensteuer-Entlastungen nach DBA und nach EU-Richtlinien (insbesondere Mutter-Tocher-Richtlinie)[1] durch die Zw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7 Systematik des § 50j EStG

Rz. 19 § 50j Abs. 1 S. 1 EStG stellt zunächst mehrere Voraussetzungen auf (Gläubiger bestimmter Kapitalerträge, niedrigerer Steuersatz als 15 %, "Überschreibung" des DBA). Zudem müssen die Voraussetzungen des § 50j Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 EStG erfüllt werden: Mindesthaltedauer, Mindestwertänderungsrisiko und die Pflicht, die Kapitalerträge keinem anderen zu vergüten. Die Vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3 BMF-Schreiben zu § 36a EStG

Rz. 9 Da die Voraussetzungen des § 50j EStG – etwa in Abs. 1 Nrn. 1 bis 3, Abs. 2 und 3 – wortgleich zu § 36a EStG sind[1], kann zu den übereinstimmenden Voraussetzungen auf das BMF-Schreiben zu § 36a EStG zurückgegriffen werden.[2] Die Finanzverwaltung hat sich zu "Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der KapESt nach § 36a EStG" geäußert[3], und durch ein w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.3.2 Analoge Anwendung des BMF-Schreibens zu § 36a EStG v. 3.4.2017

Rz. 26a Eine analoge Anwendung der Rz. 3 und 4 des BMF-Schreibens zu Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der KapESt nach § 36a EStG [1] für die Erstattungsanträge, die unter § 50j EStG fallen, wird vom BZSt hinsichtlich der Bestimmung des Mindesthaltezeitraums und der Mindesthaltedauer innerhalb des Mindestzeitraums nicht beanstandet.[2] Rz. 4 des BMF-Schreib...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.4 Verhältnis zu § 36a EStG

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Ziel und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 50j EStG regelt die "Versagung der KapESt in bestimmten Fällen" und wurde durch Art. 8 des sog. "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes", des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.2016[1], eingefügt.[2] Rz. 2 § 50j EStG ergänzt im Wesentlichen die in § 50c Abs. 3 EStG (vormal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 9.1 Allgemein

Rz. 34 Nach § 50j Abs. 5 EStG bleiben Bestimmungen eines DBA, § 42 AO und andere steuerliche Vorschriften unberührt, soweit sie jeweils die Entlastung in einem weitergehenden Umfang einschränken. § 50j Abs. 5 EStG enthält damit eine Regelung, die ausdrücklich über § 36a Abs. 7 EStG hinausgeht.[1] Während § 36a Abs. 7 EStG nur anordnet, dass § 42 AO weiter anwendbar bleibt (§...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4e Die erste Änderung des § 50j EStG erfolgte durch Art. 1 des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG) v. 2.6.2021[1] m. w. V. 9.6.2021 (Art. 15 Abs. 1 AbzStEntModG). Es handelt sich um redaktionelle bzw. Folgeänderungen. In § 50j Abs. 1 S. 1 EStG wurde zunächst in dem Satzteil vor Nr. 1 die Angabe "§ 50d Absatz 1" durch die Angabe "§ 50c Absatz 3" e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich (Abs. 1 S. 1 und S. 2)

Rz. 20 § 50j Abs. 1 S. 1 EStG ist ausweislich seines Wortlauts nur auf Kapitalerträge nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG anwendbar, d. h. wie auch bei § 36a EStG (§ 36a EStG Rz. 15) auf Dividenden aus im Inland girosammelverwahrten Aktien und Genussrechten (§ 43 EStG Rz. 40a ff.). § 50j Abs. 1 S. 2 EStG erweitert – wie auch § 36a Abs. 1 S. 4 EStG – den Anwendungsbereich zudem ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3 Inkrafttreten und zeitliche Anwendbarkeit

Rz. 6 § 50j EStG ist nach Art. 19 Abs. 2 des "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes" v. 20.12.2016 zum 1.1.2017 in Kraft getreten. Eine spezielle Norm zur zeitlichen Anwendbarkeit des § 50j EStG in § 52 Abs. 2 bis 51 EStG fehlt. § 50j Abs. 1 S. 1 EStG ist daher nach der Grundregel des § 52 Abs. 1 S. 3 EStG i. d. F. des "Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes" v. 20.12.2016 nur für Anträge auf E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8 Voraussetzungen des § 50j EStG

8.1 Voraussetzungen des Abs. 1 S. 1 8.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich (Abs. 1 S. 1 und S. 2) Rz. 20 § 50j Abs. 1 S. 1 EStG ist ausweislich seines Wortlauts nur auf Kapitalerträge nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG anwendbar, d. h. wie auch bei § 36a EStG (§ 36a EStG Rz. 15) auf Dividenden aus im Inland girosammelverwahrten Aktien und Genussrechten (§ 43 EStG Rz. 40a ff.). § 50j...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.4 Amtlicher Vordruck zum Nachweis der Voraussetzungen des § 50j EStG

4.4.1 Allgemein Rz. 10 Ein eigenes Antragsformular für die Voraussetzungen des § 50j EStG existiert nicht und ist auch systematisch nicht notwendig, da § 50j EStG zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 50c Abs. 3 EStG erfüllt werden muss. Die Voraussetzungen des § 50j EStG müssen nach dem in Rz. 7 erwähnten Merkblatt des BZSt zu § 50j EStG (Punkt V., S. 3)[1] stattdessen sch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 9.2 Verhältnis zu § 42 AO

Rz. 35 Die Vorschrift des § 50j Abs. 5 EStG ist im Hinblick auf die angeordnete weitere Anwendbarkeit von § 42 AO kritisch zu sehen.[1] § 42 Abs. 1 S. 1 AO regelt, dass durch Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Steuergesetze nicht umgangen werden können. Nach § 42 Abs. 2 S. 1 AO liegt ein Missbrauch dann vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewäh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.1.3 "Ungeachtet dieses Abkommens"

Rz. 22 Nach dem Wortlaut des § 50j Abs. 1 S. 1 EStG besteht der Anspruch auf Entlastung nach § 50c Abs. 3 EStG nur "ungeachtet dieses Abkommens", d. h. ungeachtet des Abkommens, das den ermäßigten bzw. reduzierten Steuersatz gewährt. Damit verdeutlicht der Gesetzgeber, dass, soweit erforderlich, die DBA überschrieben werden.[1] Damit handelt es sich bei § 50j Abs. 1 S. 1 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.3.4 "First In-First Out" (FIFO)-Methode

Rz. 27 § 50j Abs. 2 Satz 2 EStG bestimmt entsprechend der Regelung in § 36a Abs. 2 S. 2 EStG (bzw. § 20 Abs. 4 S. 7 EStG), dass bei Anschaffungen und Veräußerungen unterstellt wird, dass die zuerst angeschafften Anteile auch zuerst veräußert wurden (sog. "First In-First Out" (FIFO)-Methode). § 50j Abs. 2 EStG ist wortgleich mit § 36a Abs. 2 EStG, da nach dem Willen des Geset...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.5.1 Allgemein

Rz. 29 § 50j Abs. 4 EStG enthält 2 Voraussetzungen (Nrn. 1 und 2), die für eine Anwendung der § 50j Abs. 1 bis 3 EStG gegeben sein müssen, sowie eine Ausnahme (§ 50j Abs. 4 S. 2 EStG), bei deren Vorliegen § 50j Abs. 1 bis 3 EStG nicht anzuwenden ist. § 50j Abs. 4 EStG soll bewirken, dass sich die Missbrauchsverhinderungsregelung des § 50j EStG auf die risikobehafteten und fi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.5.2.1 Allgemein und Ausnahme für supranationale Organisationen

Rz. 30 In § 50j Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG wird als Voraussetzung festgelegt, dass die Kapitalerträge nach einem DBA nicht oder nur nach einem Steuersatz unterhalb des Steuersatzes von 15 % besteuert werden. Damit fallen supranationale Organisationen nicht in den Regelungsbereich des § 50j EStG, da von § 50j EStG nur Gläubiger von Kapitalerträgen betroffen sind, die nach einem DB...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.5.4 Wirtschaftlicher Eigentümer – ununterbrochene Mindestzeit (Abs. 4 S. 2)

Rz. 33 Nach § 50j Abs. 4 S. 2 EStG findet § 50j Abs. 1 bis 3 EStG keine Anwendung, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge bei deren Zufluss seit mindestens einem Jahr ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile war. Diese Regelung entspricht § 36a Abs. 5 Nr. 2 EStG.[1] Es wird auf die Kommentierung § 36a EStG Rz. 68ff. verwiesen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 18a § 50j EStG ist i. V. m. § 50c Abs. 3 EStG auf im Regelfall beschränkt Stpfl. [1] anwendbar, die Antragsteller sind und deren Kapitalerträge nach einem DBA einer geringeren Steuer als 15 % unterliegen. Wenn bereits nach dem DBA feststeht, dass der Stpfl. nicht Nutzungsberechtigter der Aktien oder Genusscheine ist, findet § 50j EStG keine Anwendung.[2] Der wirtschaftlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.4.1 Allgemein

Rz. 10 Ein eigenes Antragsformular für die Voraussetzungen des § 50j EStG existiert nicht und ist auch systematisch nicht notwendig, da § 50j EStG zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 50c Abs. 3 EStG erfüllt werden muss. Die Voraussetzungen des § 50j EStG müssen nach dem in Rz. 7 erwähnten Merkblatt des BZSt zu § 50j EStG (Punkt V., S. 3)[1] stattdessen schriftlich in dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.2.2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Rz. 24 Nach § 50j Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG muss der Gläubiger der Kapitalerträge während der nach § 50j Abs. 2 EStG vorgeschriebenen Mindesthaltedauer ununterbrochen das Mindestwertänderungsrisko nach § 50j Abs. 3 EStG tragen (Rz. 28). Die Regelung ist wortgleich zu § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG formuliert und basiert auf der gleichen Begründung[1] Daher wird auf die Kommentier...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.2.1 Abs. 1 S. 1. Nr. 1

Rz. 23 § 50j Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG bestimmt, dass der Gläubiger der Kapitalerträge während der nach § 50j Abs. 2 EStG vorgeschriebenen Mindesthaltedauer ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer der den Kapitalerträgen zugrunde liegenden Anteil sein muss. Die Gesetzesbegründung weist darauf hin, dass entsprechend § 36a EStG der innerstaatliche Begriff des wirtschaftlichen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.1.2 Keine Besteuerung oder niedrigerer Steuersatz als 25 %

Rz. 21 Nach § 50j Abs. 1 S. 1 EStG dürfen die Kapitalerträge (Rz. 20) nach einem DBA nicht oder nur nach einem Steuersatz unterhalb des Steuersatzes des § 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG besteuert werden, d. h. der Steuersatz muss weniger als 25 % betragen. D. h., § 50j EStG ist nur anwendbar, wenn der jeweilige Artikel des DBA für Dividenden (entsprechend Art. 10 OECD-MA) eine P...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.4.4 Keine Berücksichtigung von Freistellungsbescheiden gem. Art. 27 Abs. 2 DBA-USA im KapESt-Abzugsverfahren

Rz. 12 Vom BZSt ausgestellte Freistellungsbescheinigungen nach Art. 27 Abs. 2 DBA-USA befreien Stpfl. im Rahmen des KapESt-Abzugsverfahrens bei auszahlenden Stellen i. S. d. § 44 Abs. 1 EStG grundsätzlich nach § 50d Abs. 2 S. 1 EStG bereits vom KapESt-Steuerabzug auf deutsche Dividendenzahlungen. D. h. diese Bescheinigung erlaubt den deutschen depotführenden/auszahlenden Ste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.2.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 3

Rz. 25 Nach § 50j Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG darf der Gläubiger der Kapitalerträge nicht verpflichtet sein, diese ganz oder überwiegend, unmittelbar oder mittelbar einer anderen Person zu vergüten. Auch diese Regelung entspricht § 36a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG und basiert auf der gleichen Begründung.[1] Siehe die Kommentierung zu § 36a EStG Rz. 28f. Die Regelung des § 50j Abs. 1 S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.4 Voraussetzungen des Abs. 3

Rz. 28 § 50j Abs. 3 EStG enthält die Konkretisierung des vom Gläubiger der Kapitalerträge für eine Erstattung zu tragenden Wertänderungsrisikos. Diese Regelung entspricht ebenfalls der Vorschrift § 36a Abs. 3 EStG.[1] Es wird auf die Kommentierung § 36a EStG Rz. 42ff. verwiesen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.4.3 Unzulässigkeit der Antragstellung im Datenträgerverfahren (DTV)

Rz. 11c Eine Antragstellung auf Erstattung der KapESt im Datenträgerverfahren (DTV) ist für Antragsteller im Anwendungsbereich des § 50j EStG ausweislich der Ausführungen der Finanzverwaltung nicht mehr zulässig.[1] Das DTV ist ab dem 1.1.2017 nur noch für Einkünfte aus Dividenden zulässig, die nach einem DBA einem Reststeuersatz von mindestens 15 % unterliegen.[2] Ist dies n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.3.1 Allgemein

Rz. 26 § 50j Abs. 2 bestimmt die Mindesthaltedauer der den Kapitalerträgen zugrunde liegenden Anteile. Diese Regelung entspricht § 36a Abs. 2 EStG.[1] Der Mindesthaltezeitraum beträgt wie in § 36a Abs. 2 S. 1 EStG 45 Tage. Ausweislich der Gesetzesbegründung schließt dies in Abgrenzung zum Begriff "Handelstage" auch Samstage, Sonntage und gesetzlich anerkannte Feiertage ein.[2]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.5.3 Beschränkung auf Streubesitzbeteiligungen (Abs. 4 S. 1 Nr. 2)

Rz. 32 § 50j Abs. 1 bis 3 EStG ist nach § 50j Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG nur anzuwenden, wenn es sich nicht um Kapitalerträge handelt, die einer beschr. stpfl. Kapitalgesellschaft, die am Nennkapital einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG zu mindestens 10 % unmittelbar beteiligt ist und im Staat ihrer Ansässigkeit den Steuern vom Einkommen o...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Merkblatt des BZSt

Rz. 7 Ein Schreiben der Finanzverwaltung zu § 50j EStG wurde bisher nicht im BStBl veröffentlicht (zu einem Antwortschreiben des BMF an die Verbände vgl. aber Rz. 8). Da § 50j EStG die Voraussetzungen des § 50d EStG ergänzt, hat das BZSt stattdessen im April 2017 ein Merkblatt zur "Versagung der Entlastung von KapESt in bestimmten Fällen gem. § 50j EStG, Besondere Nachweispf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.1 Voraussetzungen des Abs. 1 S. 1

8.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich (Abs. 1 S. 1 und S. 2) Rz. 20 § 50j Abs. 1 S. 1 EStG ist ausweislich seines Wortlauts nur auf Kapitalerträge nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG anwendbar, d. h. wie auch bei § 36a EStG (§ 36a EStG Rz. 15) auf Dividenden aus im Inland girosammelverwahrten Aktien und Genussrechten (§ 43 EStG Rz. 40a ff.). § 50j Abs. 1 S. 2 EStG erweitert – wie a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.6 Verhältnis zu § 42 AO

Rz. 17 Hierzu vgl. die Ausführungen zu § 50j Abs. 5 EStG in Rz. 34–35.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.2 Voraussetzungen des Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3

8.2.1 Abs. 1 S. 1. Nr. 1 Rz. 23 § 50j Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG bestimmt, dass der Gläubiger der Kapitalerträge während der nach § 50j Abs. 2 EStG vorgeschriebenen Mindesthaltedauer ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer der den Kapitalerträgen zugrunde liegenden Anteil sein muss. Die Gesetzesbegründung weist darauf hin, dass entsprechend § 36a EStG der innerstaatliche Begri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.3 Voraussetzungen des Abs. 2

8.3.1 Allgemein Rz. 26 § 50j Abs. 2 bestimmt die Mindesthaltedauer der den Kapitalerträgen zugrunde liegenden Anteile. Diese Regelung entspricht § 36a Abs. 2 EStG.[1] Der Mindesthaltezeitraum beträgt wie in § 36a Abs. 2 S. 1 EStG 45 Tage. Ausweislich der Gesetzesbegründung schließt dies in Abgrenzung zum Begriff "Handelstage" auch Samstage, Sonntage und gesetzlich anerkannte F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.5 Voraussetzungen und Ausnahmen nach Abs. 4

8.5.1 Allgemein Rz. 29 § 50j Abs. 4 EStG enthält 2 Voraussetzungen (Nrn. 1 und 2), die für eine Anwendung der § 50j Abs. 1 bis 3 EStG gegeben sein müssen, sowie eine Ausnahme (§ 50j Abs. 4 S. 2 EStG), bei deren Vorliegen § 50j Abs. 1 bis 3 EStG nicht anzuwenden ist. § 50j Abs. 4 EStG soll bewirken, dass sich die Missbrauchsverhinderungsregelung des § 50j EStG auf die risikobe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.5.2 Keine Besteuerung oder niedrigerer Steuersatz als 15 % (Abs. 4 S. 1 Nr. 1)

8.5.2.1 Allgemein und Ausnahme für supranationale Organisationen Rz. 30 In § 50j Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG wird als Voraussetzung festgelegt, dass die Kapitalerträge nach einem DBA nicht oder nur nach einem Steuersatz unterhalb des Steuersatzes von 15 % besteuert werden. Damit fallen supranationale Organisationen nicht in den Regelungsbereich des § 50j EStG, da von § 50j EStG nur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.3.3 Transparente ausländische Personengesellschaften

Rz. 26b Es ist fraglich, wie im Hinblick auf § 50j EStG mit steuerlich transparenten Gebilden in Bezug auf die Mindesthaltedauer nach § 50j Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG umgegangen werden soll. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf ausl. Personengesellschaften, an denen Antragsteller nach § 50c EStG i. V. m. einem DBA als Gesellschafter beteiligt sind, bei denen der DBA...mehr