Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.1.1 Zu versteuerndes Einkommen

Rz. 5 Da die Einkommensprüfung auf einer automatisierten Abfrage der bei den Finanzbehörden gespeicherten steuerrechtlichen Daten basiert (vgl. § 151b), ist als maßgebliches Einkommen zunächst das in § 2 Abs. 5 EStG benannte Einkommen heranzuziehen, denn hierbei handelt es sich um die Einkünfte, die die Finanzverwaltung zur Veranlagung der Einkommensteuer ermittelt hat (Abs....mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.6 Spenden und Mitgliedsbeiträge (Zeilen 74–79)

Bei Einzelunternehmern und bei Personengesellschaften beeinflussen Spenden (anders als bei Kapitalgesellschaften) nicht den Gewinn. Sie sind bei der Einkommensteuer der Gesellschafter abzugsfähig. Da Spenden auch bei der Gewerbesteuer abzugsfähig sind, werden sie nach § 9 Nr. 5 GewStG abgezogen, soweit sie aus den Mitteln des Gewerbebetriebs geleistet werden und den Gewinn n...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.8 Weitere Angaben (Zeilen 83–93)

In Zeile 83 ist der Gewerbeertrag der Organgesellschaft – bei mehreren Organgesellschaften ist zusätzlich eine Einzelaufstellung erforderlich – einzutragen. Name und Steuernummer der Organgesellschaft(en) sind in Zeile 83a anzugeben. Zeilen 84 – 84b betreffen Korrekturbeträge beim Organträger aufgrund der Regelungen in § 15 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 KStG sowie § 34c Abs. 3 ESt...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.10 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 96–112)

Die Eintragungen ab Zeile 96 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.5.4 Teil des Gewerbeertrags, der auf Betriebsstätten im Ausland entfällt (Zeile 73)

Zu vermerken ist der, ggf. geschätzte, positive Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland gelegene Betriebsstätte entfällt. Die Geschäftsleitung im Ausland (den Niederlanden) ist eine Betriebsstätte neben den Baustellen im Inland auf eigenen Grundstücken. Das DBA – Niederlande rechtfertigt die Besteuerung mit inländischer Gewerbesteuer für die inländischen Bauste...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 70)

An die Stelle der in Zeile 69 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines Grundstüc...mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.4 Anrechnung von Kapitalerträgen

Rz. 18 Da das automatisierte Abrufverfahren nach § 151b zwischen den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und der Finanzverwaltung nur die Einkünfte erfassen kann, die der Steuerpflichtige im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung angegeben hat, wird durch Abs. 6 gewährleistet, dass alle Kapitalerträge im Rahmen eines den automatisierten Datenabruf ergänzenden Verfahr...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 41–54)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 41), Renten und dauernde Lasten (Zeile 42), Gewinnanteile des stillen Gesellschafters (Zeile 43); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich L...mehr

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Pkw-Überlassung an Arbeitnehmer zum privaten Gebrauch

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des FG des Saarlandes ging es um die Bestimmung des Leistungsorts bei der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG bzw. Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL im Zusammenhang mit der Überlassung von Fahrzeugen an Personal des Unternehmers zur privaten Nutzung. Das FG des Saarlandes fragt...mehr

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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG

Kommentar Die Finanzverwaltung übernimmt eine abweichende Rechtsauffassung des BFH. Betroffen ist der Gewinnbegriff und die Berücksichtigung außerbilanzieller Korrekturen beim betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG. Gewinnbegriff i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG Der BFH hatte mit Urteil v. 3.12.2019 (X R 6/18, vgl. Kommentierung) über den Gewinnbegriff i.S.d. § 4 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.3 § 22 Nr. 5 S. 3 EStG

Rz. 199 § 22 Nr. 5 S. 3 EStG regelt die Besteuerung im Fall schädlicher Verwendung nach § 93 Abs. 1 S. 1 und 2 EStG. Schädliche Verwendung i. S. d. § 93 EStG ist gegeben, wenn das geförderte Altersvorsorgevermögen entgegen § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und 10 Buchst. c AltZertG an den Zulageberechtigten ausgezahlt wird (§ 93 EStG Rz. 5ff.). Begünstigt sind nur Altersvorsorgeverträge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.4 § 22 Nr. 5 S. 7-15 EStG

Rz. 203 Der Anbieter (§ 80 EStG) ist nach § 22 Nr. 5 S. 7 EStG verpflichtet, im Fall des erstmaligen Bezugs von Leistungen, im Fall der schädlichen Verwendung nach § 93 Abs. 1 EStG sowie im Fall der Änderung der Leistungen dem Stpfl. nach Ablauf des Kj. nach amtlich vorgeschriebenem Muster den Betrag der im abgelaufenen Kj. zugeflossenen Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 5 S. 1 b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.2 § 22 Nr. 5 S. 2 EStG

Rz. 196 S. 2 ist durch das JStG 2007 neu gefasst worden (Rz. 193). Nach der bisherigen Regelung des § 22 Nr. 5 S. 2 EStG wurden Leistungen, die aus nicht durch Sonderausgabenabzug oder Zulagen steuerlich gefördertem Kapital erbracht werden, nur mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a besteuert, sofern es sich um Leibrenten handelt. Diese Leistungen stammen insow...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2.1 § 22 Nr. 5 S. 1 EStG

Rz. 195 Nach § 22 Nr. 5 S. 1 EStG werden Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen vollen Umfangs der Besteuerung unterworfen, auch wenn sie aus inländischen oder ausl. Investmentgesellschaften erbracht werden. Steuerfreie Veräußerungsgewinne des Investmentfonds sind im Rahmen des § 22 Nr. 5 EStG angesichts des Vorrangs de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.2 Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Rz. 166 Eine (sonstige) Leistung i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und das eine Gegenleistung auslöst.[1] Eine Leistung setzt aber nicht immer einen gegenseitigen Vertrag gem. §§ 320ff. BGB voraus. Es reicht, dass die Gegenleistung durch das Verhalten ausgelöst wird und der Leistende sie als...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 3 Realsplitting, § 22 Nr. 1a EStG

Rz. 163 Nach § 22 Nr. 1a EStG sind Einkünfte aus Leistungen und Zahlungen zu versteuern, wenn sie vom Geber nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG als Sonderausgaben abgezogen werden können. Nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG können Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden, unbeschränkt stpfl. Ehegatten auf Antrag und mit Zustimmung des Empfängers bis zu einem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 4 Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG)

Rz. 164 Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften werden nur als Formen der sonstigen Bezüge in § 22 Nr. 2 EStG genannt. Materiell-rechtlich ergeben sich die Voraussetzungen aus § 23 EStG.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.2 Steuerfreie Bezüge

Rz. 129 Nach § 3 EStG ist eine Reihe von wiederkehrenden Bezügen steuerfrei, u. a.: Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 3 Nr. 1a EStG). Bezüge nach § 3 Nr. 6 EStG, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften aus öffentlichen Mitteln versorgungshalber an Wehrdienstbeschädigte u. a. Renten und Entschädig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 3 Mitteilung der Identifikationsnummer

Rz. 7 Nach § 22a Abs. 2 S. 1 EStG ist der Leistungsempfänger verpflichtet, der mitteilungspflichtigen Stelle, z. B. der Deutschen Rentenversicherung Bund, seine Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt mitzuteilen, um so eine einfache Zuordnung der gezahlten Rente beim jeweiligen Stpfl. zu ermöglichen. Kommt der Rentenbezieher dieser Verpflichtung trotz Aufforderung ni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6 Besteuerung der Abgeordnetenbezüge (§ 22 Nr. 4 EStG)

6.1 Allgemeines Rz. 182 Nach § 22 Nr. 4 EStG unterliegen die Bezüge der Abgeordneten im Europaparlament, im Deutschen Bundestag und in den Parlamenten der Bundesländer unter den in § 22 Nr. 4 EStG genannten Voraussetzungen der ESt. Nach § 57 Abs. 5 EStG werden auch vergleichbare Bezüge an ehemalige Abgeordnete der DDR-Volkskammer, die nach 1990 zufließen, erfasst. Die Steuerpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5 Einkünfte aus Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG)

5.1 Allgemeines Rz. 165 § 22 Nr. 3 EStG erfasst Einkünfte aus (sonstigen) Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 EStG, Subsidiaritätsprinzip, noch zu den Einkünften i. S. d. Nr. 1, 1a, 2 oder 4 gehören (Rz. 1), z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit nicht § 21 EStG anw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7 Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (§ 22 Nr. 5 EStG)

7.1 Allgemeines Rz. 193 § 22 Nr. 5 EStG ist mit Wirkung ab Vz 2002 durch das G. zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens ( AVmG) v. 26.6.2001[1] eingefügt und durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[2] neu gefasst worden. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG ist neu gefasst worden, die S. 2, 3 sind in dem neuen S. 2 zusammengefa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.1 Begriff

Rz. 1 § 22 EStG erfasst als sog. siebte Einkunftsart die sonstigen Einkünfte und ergänzt den Einkünftekatalog des § 2 Abs. 1 Nr. 1–6 EStG unsystematisch um eine Gruppe bestimmter, vom Gesetzgeber als steuerbar angesehener Besteuerungstatbestände. Dies zeigt sich darin, dass die Vorschrift überwiegend subsidiären Charakters ist, sie greift insoweit immer nur, wenn die Vorauss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.7 Freigrenze

Rz. 179 Die Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG sind nicht stpfl., wenn sie weniger als 256 EUR im Kj. betragen haben (§ 22 Nr. 3 S. 2 EStG). Der Betrag stellt eine Freigrenze, keinen Freibetrag dar. Betragen die Einkünfte 256 EUR und mehr, sind sie vollen Umfangs stpfl. Die Freigrenze gilt nur für Einkünfte aus Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG, also nicht für die übrigen sonstige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2.2.3 "Zeitrenten"

Rz. 38 Nach überkommener Auffassung sind "Zeitrenten" wiederkehrende Bezüge, die unabhängig von der Lebensdauer des Berechtigten oder einer anderen Person für eine feste Zeitdauer gezahlt werden.[1] Wie bei Kaufpreisraten ist für die Besteuerung lediglich der Zinsanteil relevant, sodass ein eigenständiger Begriff der Zeitrente überflüssig ist.[2] Zur Besteuerung von "Zeitrente...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.6 Korrespondenzprinzip

Rz. 16 Das Korrespondenzprinzip besagt, dass in den Fällen, in denen der Verpflichtete seine Leistung steuerlich abziehen kann, der Berechtigte diese Leistung versteuern muss und umgekehrt. Ein solches allgemeines Korrespondenzprinzip kennt das ESt-Recht nicht.[1] Der Vermieter muss die Mietzahlungen nach § 21 EStG versteuern, der Mieter kann sie gleichwohl nicht abziehen. K...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.1 Allgemeines

Rz. 182 Nach § 22 Nr. 4 EStG unterliegen die Bezüge der Abgeordneten im Europaparlament, im Deutschen Bundestag und in den Parlamenten der Bundesländer unter den in § 22 Nr. 4 EStG genannten Voraussetzungen der ESt. Nach § 57 Abs. 5 EStG werden auch vergleichbare Bezüge an ehemalige Abgeordnete der DDR-Volkskammer, die nach 1990 zufließen, erfasst. Die Steuerpflicht geht zurü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.1 Allgemeines

Rz. 17 Nach § 22 Nr. 1 S. 1 EStG sind sonstige Einkünfte solche aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu einer anderen Einkunftsart i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 EStG gehören. Soweit die wiederkehrenden Bezüge zur Erzielung von negativen Einkünften im Rahmen eines Steuerstundungsmodells eingesetzt werden, ist § 15b EStG sinngemäß anwendbar (§ 22 Nr. 1 S. 1 2.Halbs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.3 Überblick über die Regelung

Rz. 3 § 22 Nr. 1 EStG regelt Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen und Rentenbezüge verschiedener Art, insbesondere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Rz. 40ff.) sowie aus privaten Leibrenten (Rz. 20ff.), soweit sie im Fall ihrer freiwilligen Gewährung beim Empfänger stpfl. sind (Rz. 122ff.), ferner die Ermittlung des zu versteuernden Rentenertrags (Rz. 130ff., ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.3 Einzelne Bezüge

6.3.1 Bezüge nach dem Abgeordnetengesetz Rz. 187 Nach dem AbgG erhalten die Abgeordneten des Deutschen Bundestags: eine monatliche Abgeordnetenentschädigung (§ 11 AbgG), die sich an einem Zwölftel der Jahresbezüge eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (BesGr. R 6) sowie eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (BesGr. B 6) orientiert. Der Präsident und seine St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.3.1 Bezüge nach dem Abgeordnetengesetz

Rz. 187 Nach dem AbgG erhalten die Abgeordneten des Deutschen Bundestags: eine monatliche Abgeordnetenentschädigung (§ 11 AbgG), die sich an einem Zwölftel der Jahresbezüge eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (BesGr. R 6) sowie eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (BesGr. B 6) orientiert. Der Präsident und seine Stellvertreter erhalten daneben Amtszulage...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.8 Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung

Rz. 180 Gemäß § 22 Nr. 3 S. 3 EStG dürfen Werbungskosten, soweit sie die Einnahmen übersteigen (Verluste aus § 22 Nr. 3 EStG eines Vz insgesamt), bei der Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden; der übersteigende Betrag darf auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Gem. § 22 Nr. 3 S. 4 EStG mindern jedoch die Verluste nach Maßgabe des § 10d EStG, d. h. in den...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2b Die Vorschrift ist mit dem Begriff der "sonstigen Einkünfte" durch das EStG 1934 neu eingefügt und in der Folgezeit mehrfach geändert worden. Angesichts des Zeitablaufs werden nur die Änderungen ab 2000 dargestellt. Durch das StSenkG v. 23.10.2000[1] sind Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 1 S. 2 EStG an die Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.4 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Die Vorschrift gilt für unbeschränkt Stpfl., bei Unterhaltszahlungen (Nr. 1a) aber nur, wenn auch der Verpflichtete unbeschränkt stpfl. ist. Die Steuerpflicht entfällt, wenn die Unterhaltsleistungen von einem beschr. Stpfl. an seinen dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten erbracht werden.[1] Für beschr. Stpfl. ist nach dem Besteuerungstatbestand zu differ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.1 Allgemeines

Rz. 165 § 22 Nr. 3 EStG erfasst Einkünfte aus (sonstigen) Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 EStG, Subsidiaritätsprinzip, noch zu den Einkünften i. S. d. Nr. 1, 1a, 2 oder 4 gehören (Rz. 1), z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände, soweit nicht § 21 EStG anwendbar ist. Bei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.3.2.2 Zinsanteil

Rz. 113 Der in den dauernden Lasten und Leibrenten enthaltene Zinsanteil ist beim Berechtigten als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu versteuern. Der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG ist damit abzuziehen. Demgegenüber differenzieren Rspr. und Verwaltung (Rz. 101f.) in dauernde Lasten und Leibrenten. Der Zinsanteil in dauernden Lasten führt e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9 Zuschüsse und sonstige Vorteile, die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden

Rz. 158 Zuschüsse und sonstige Zuwendungen, die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden, sind denkbar nur als Zuwendungen. Die Vorschrift hat daher seit der Einfügung des § 22 Nr. 1 S. 2 EStG keinen Anwendungsbereich mehr.[1] Rz. 159 bis 162 einstweilen freimehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a Unentgeltliche Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen ab 1.1.2008

Rz. 97a Durch das JStG 2008 v. 20.12.2007 (BGBl I 2007, 3150) ist das Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen in § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F.[1] erstmals gesetzlich geregelt und auf seinen Kernbereich zurückgeführt worden, nämlich auf die Übertragung betrieblichen Vermögens. Begünstigt ist zukünftig nur noch die Übertragung eines Mitunternehmerantei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.3 Stellungnahme – Kritik

Rz. 115 Soweit die Rspr. der Trennung von Vermögensumschichtung und Zinsanteil und die Aufgabe der Wertverrechnung auf Kritik gestoßen ist, hat sich diese mittlerweile erledigt und wird daher nicht weiter dargestellt.[1] Rz. 116 und 117 einstweilen freimehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2 Mitteilungspflicht

Rz. 3 Nach § 22a Abs. 1 S. 1 EStG sind die in Rz. 1a genannten Träger von Rentenzahlungen (mitteilungspflichtige Stellen), die beim Leistungsempfänger steuerbar sind, nach Maßgabe des § 93c AO zur Mitteilung bestimmter Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die ZfA verpflichtet. Für jeden Vertrag und für jede Rente ist eine gesonderte Ren...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.3 Veräußerungen und veräußerungsähnliche Vorgänge

Rz. 172 Nicht steuerbar i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG sind Veräußerungen eines Wirtschaftsguts oder veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich, wenn das Entgelt dafür gezahlt wird, dass ein Vermögensgegenstand in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird.[1] Veräußerungen im privaten Bereich sind nur steuerbar, wenn die Voraussetzungen der §§ 17, 20 Abs. 2, 23 EStG erfüllt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.1 Allgemeines

Rz. 193 § 22 Nr. 5 EStG ist mit Wirkung ab Vz 2002 durch das G. zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens ( AVmG) v. 26.6.2001[1] eingefügt und durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[2] neu gefasst worden. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG ist neu gefasst worden, die S. 2, 3 sind in dem neuen S. 2 zusammengefasst worden, der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.6 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 177 Die Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG ermitteln sich als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Die Einnahmen bestimmen sich nach § 8 EStG. Dazu gehört auch ein von einem Dritten gezahltes Entgelt für die erbrachte Leistung. Auch gehört zu den Einnahmen ein erst nachträglich gezahltes Entgelt, wenn dieses Entgelt vom Leistenden als Gege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.7 Korrespondenzprinzip bei Versorgungsleistungen

Rz. 97k Versorgungsleistungen sind in vollem Umfang nach § 22 Nr. 1a EStG zu versteuern, wenn der Verpflichtete sie nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehen kann. Durch das JStG 2010[1] ist die Neuregelung neu gefasst worden. Die Versorgungsleistungen sind unabhängig davon zu versteuern, ob sich der Abzug dieser Leistungen als Sonderausgaben auch tatsächlich ausgewirkt hat. Zug...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.2.2 Betrieb oder Teilbetrieb

Rz. 97d Eine begünstigte Vermögensübertragung ist möglich bei der Übertragung von Einzelunternehmen, die vollständig übertragen werden müssen, mit etwaigen Filialen und Zweigbetrieben. Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter reicht nicht. Eine Übertragung ist auch bei einem verpachteten Betrieb möglich, denn die Betriebsverpachtung im Ganzen stellt weiterhin eine aktive T...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.3.2.1 Tilgungsanteil

Rz. 112 Der Berechtigte erzielt in Höhe des Rentenbarwerts (Rz. 105) einen Veräußerungspreis. Abzüglich Buchwert bzw. Anschaffungskosten ggf. Werbungskosten/Veräußerungskosten ergibt sich ein Veräußerungsgewinn, der als Veräußerungsgewinn von Privatvermögen nur im Rahmen der §§ 17, 23 EStG stpfl. ist. Rz. 112a Bei Veräußerung einer Beteiligung i. S. d. § 17 EStG entsteht der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.4 Duldung der Nutzung

Rz. 175 Liegt kein Veräußerungsvorgang oder veräußerungsähnliches Geschäft vor, führt die Duldung der Nutzung zu sonstigen Leistungen, sofern nicht eine Nutzungsüberlassung an Dritte den Tatbestand des § 21 EStG erfüllt. Steuerbar ist die Übernahme einer Baulast, die die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu einem das Grundstück belastenden Tun, Dulden oder Unterlassen umfas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.7 Zurechnungsregeln der Bezüge bei freiwilliger, freiwillig begründeter Rechtspflicht oder bei Zahlungen an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person

Rz. 122 § 22 Nr. 1 S. 2 EStG enthält besondere Regeln, wem die Einkünfte zuzurechnen sind, um sicherzustellen, dass die Einkünfte einmal – aber auch nur einmal – der ESt unterliegen bzw. von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden können. Rz. 123 Als Grundsatz sind wiederkehrende Bezüge im Privatbereich beim Empfänger nach § 22 Nr. 1 S. 1 EStG zu besteuern, der Verpflichtete...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 126 Die Einkünfte ermitteln sich nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Es gelten die allgemeinen Grundsätze des § 9 EStG. Rz. 126a Mangels Existenz eines Rentenstammrechts (Rz. 21f.) können AfA auf seine entgeltliche Anschaffung nicht geltend gemacht werden. Es liegen aber auch keine sonstigen Werbungskosten vor. Dies folgt darau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.2 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 18 Wiederkehrende Bezüge sind nur dann steuerbar, wenn sie auch bei einmaliger Zahlung unter eine Einkunftsart fallen würden. Die Tatsache, dass Zahlungen nicht in einem Betrag, sondern in Form wiederkehrender Bezüge geleistet werden, vermag die Stpfl. nicht zu begründen, da das ESt-Recht keine Steuerbarkeit bzw. Abziehbarkeit "um der äußeren Form wegen" kennt.[1] Etwas ...mehr