Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.3.3 Bezüge nach den Abgeordnetengesetzen der Länder

Rz. 190 Bezüge aufgrund der Ländergesetze sind entsprechend den Bezügen nach dem AbgG zu behandeln (Rz. 187).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das AltEinkG v. 5.7.2004[1] in das Gesetz eingefügt und trat zum 1.1.2005 in Kraft und ist seitdem mehrfach geändert worden. Durch das ModBeStVerfG v. 18.7.2016 ist die Vorschrift an den durch dasselbe Gesetz neu eingefügten § 93c AO [2] angeglichen worden, der als allgemeine Vorschrift für alle Daten gilt, die v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.5.3 Realsplitting

Rz. 13 Gegen die Besteuerung der Unterhaltsleistungen, die Beschränkung der Abziehbarkeit als Sonderausgaben auf einen Höchstbetrag sowie auf geschiedene und dauernd getrennt lebende Ehegatten bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (§ 10 EStG Rz. 170b).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte

1 Allgemeines 1.1 Begriff Rz. 1 § 22 EStG erfasst als sog. siebte Einkunftsart die sonstigen Einkünfte und ergänzt den Einkünftekatalog des § 2 Abs. 1 Nr. 1–6 EStG unsystematisch um eine Gruppe bestimmter, vom Gesetzgeber als steuerbar angesehener Besteuerungstatbestände. Dies zeigt sich darin, dass die Vorschrift überwiegend subsidiären Charakters ist, sie greift insoweit imm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.2 Einzeltatbestände

7.2.1 § 22 Nr. 5 S. 1 EStG Rz. 195 Nach § 22 Nr. 5 S. 1 EStG werden Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen vollen Umfangs der Besteuerung unterworfen, auch wenn sie aus inländischen oder ausl. Investmentgesellschaften erbracht werden. Steuerfreie Veräußerungsgewinne des Investmentfonds sind im Rahmen des § 22 Nr. 5 EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.5.4 Private Veräußerungsgeschäfte

Rz. 14 Zu verfassungsrechtlichen Fragen bei der Besteuerung privater Veräußerungsgewinne vgl. § 23 EStG Rz. 20ff.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.4 Betriebsaufgabe, Übertragung, Umwandlung und Umschichtung von übertragenen Vermögen

Rz. 97h Verpflichtet sich der Übernehmer im Übergabevertrag zur Umschichtung des übertragenen Vermögens in Vermögen i. S. d. § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 EStG, gibt er den Betrieb auf oder ist ihm das übernommene Vermögen steuerrechtlich nicht mehr zuzurechnen, liegt keine begünstigte Vermögensübertragung im Zusammenhang mit Versorgungsleistungen vor. Überträgt der Übernehmer spät...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.2 Aufteilung in einen Zins- und Tilgungsanteil

Rz. 100 Der BFH hat in Weiterentwicklung der Wertverrechnung die Zahlungen von Beginn, also der ersten Zahlung, an, in einen Tilgungs- und Zinsanteil aufgeteilt. Der Tilgungsanteil ist dabei steuerrechtlich irrelevant, der Zinsanteil grundsätzlich nach § 12 EStG nicht abziehbar.[1] Der IX. Senat hat sich dieser Auffassung angeschlossen.[2] Die Trennung in einen Zins- und Til...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.2.3 GmbH-Anteil

Rz. 97e Eine begünstigte Übertragung von GmbH-Anteilen setzt voraus, dass ein Anteil von mindestens 50 % übertragen wird (vom Stammkapital, nicht die Übertragung der Stimmrechte), der Vermögensübergeber zuvor als Geschäftsführer tätig war und der Vermögensübernehmer die Geschäftsführungstätigkeit nach der Übertragung übernimmt. Begünstigt ist auch die Übertragung von Anteile...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 55 Die Übertragung existenzsichernden Vermögens war bis zum 31.12.2007 gesetzlich nicht geregelt, sondern beruhte überwiegend auf Richterrecht, das von der Finanzverwaltung in mehreren Anwendungsschreiben gebilligt worden ist. Für Übergabeverträge, die vor dem 1.1.2008 geschlossen worden sind, gelten die bisherigen Rechtsgrundsätze in Rz. 55 – 97 weiter.[1] Ausgenommen si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1 Private Leibrenten

Rz. 20 Private Leibrenten sind z. B. Versorgungsleistungen (Rz. 55ff.), die anlässlich der Übergabe von Vermögen vereinbart werden, oder Leibrenten, die im Austausch mit einer Gegenleistung gezahlt werden. Demgegenüber werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und bestimmte private Rentenversicherungen (Rz. 151ff.) ab Vz 2005 gesondert besteuert. Rz. 21 Das EStG e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.2.1 Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft

Rz. 97c Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft setzt voraus, dass die Personengesellschaft Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt. Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG) ist damit regelmäßig begünstigt. Begünstigt kann auch die Übertragun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.3.1.2 Zinsanteil

Rz. 109 Lediglich der in den einzelnen Zahlungen enthaltene Zinsanteil kann steuerrechtlich relevant sein, die Vermögensumschichtung führt zu keinem sofort abziehbaren Aufwand. Der Zinsanteil ermittelt sich bei Leibrenten nach der Ertragsanteilstabelle des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG ggf. i. V. m. § 55 Abs. 1 EStDV.[1] Rz. 109a Bei dauernden Lasten berechn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.2 Art der Bezüge, Personenkreis

Rz. 183 Stpfl. sind Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen, Übergangs-, Überbrückungs-, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen und Versorgungsbezüge, die aufgrund des Abgeordnetengesetzes oder des Europaabgeordnetengesetzes v. 6.4.1979, BGBl I 1979, 413, BGBl I 1986, 2039, zuletzt geändert durch G. v. 23.10.2008, BGBl I 2008, 2020, sowie vergl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.2 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1a Die Vorschrift verpflichtet die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund), die landwirtschaftliche Alterskasse[1], die berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Pensionskassen, die Pensionsfonds, die Versicherungsunternehmen, die Unternehmen, die Verträge i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG anbieten (§ 10 EStG Rz. 62ff.)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.6 Kaufpreisraten

Rz. 118 Bei Kaufpreisraten ist zu unterscheiden, ob der Kaufpreis verzinslich oder unverzinslich gestundet worden ist. Sind die Raten zu verzinsen, ist die Summe der Raten der Kaufpreis, der zu einem Veräußerungspreis beim Veräußerer und zu Anschaffungskosten beim Erwerber führt. Die Anschaffungskosten sind Bemessungsgrundlage für die AfA, der Veräußerungsgewinn ist bei der V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.4 Werbungskosten

Rz. 191 Steuerfrei sind Aufwandsentschädigungen, die durch das Mandat veranlasst sind. Diese Aufwendungen dürfen nach § 22 Nr. 4 S. 2 EStG nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die gewährte Pauschale im Einzelfall die tatsächlichen Aufwendungen der Höhe oder der Art nach nicht deckt.[1] Die Abgeordneten des Europaparlaments und des Bundestags e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.10 Versorgungsausgleich

Rz. 162a Die Vorschriften über den Versorgungsausgleich nach Scheidung einer Ehe sind durch das G. zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs[1] mit Wirkung zum 1.9.2009 grundlegend geändert worden. Die steuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem JStG 2008 (BGBl I 2007, 3150) in § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG niedergelegt und sind aufgrund des G. v. 22.12.2014[2] in § 10 Abs. 1a ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3 Begriff der Leibrenten – dauernde Last

Rz. 19 Zu unterscheiden ist zwischen privaten Leibrenten wie Versorgungsbezügen anlässlich von Vermögensübertragungen (Rz. 20ff.) und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, da Erstere mit dem Ertragsanteil, Letztere (ab 2040) vollen Umfangs (Rz. 151ff.) besteuert werden. Die Unterscheidung zwischen privaten Leibrenten und dauernder Last ist deshalb von Bedeutung, wei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.1 Allgemeines

Rz. 149 Durch das AltEinkG v. 5.7.2004 (BStBl I 2004, 554) ist die Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und anderer Altersvorsorgesysteme völlig neu geregelt worden (Rz. 5ff.).[1] Zu unterscheiden ist ab Vz 2005 in: Leibrenten u. a. Leistungen, die aus den gesetzlichen Rentenversicherungen usw. (Rz. 40ff.) erbracht werden (§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.2.2 Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 151 Im Vz 2005 unterliegen die Leibrenten und andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung den landwirtschaftlichen Alterskassen, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und den privaten Lebensversicherungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG einer Besteuerung von 50 %. Der Begriff der "anderen Leistung" ist im Gesetzgebungsverfahren eingefügt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6 Verspätungsgeld

Rz. 10 Durch das JStG 2010 v. 8.12.2010 ist Abs. 5 in das Gesetz eingefügt und ab Vz 2017 ebenfalls angepasst worden.[1] Er sieht vor, dass für verspätet übersandte Mitteilungen gegen die mitteilungspflichtige Stelle ein Verspätungsgeld i. H. v. 10 EUR pro angefangenen Monat für jede noch ausstehende Mitteilung von der ZfA zu erheben ist. Hiermit soll der erhöhte Verwaltungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5.5 Tätigkeiten, Unterlassen

Rz. 176 Steuerbare Tätigkeiten sind die Abgabe eines eine bestimmte Zeit bindenden Kaufpreisangebots für ein Grundstück.[1] Die wirtschaftliche Leistung des Stpfl. liegt darin, dass er sich für eine bestimmte Zeit an sein Angebot bindet und in dieser Zeit über das verbindlich angebotene Grundstück nicht verfügt. Steuerbar sind die entgeltliche Verpflichtung zur Gestellung ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.2.4 Ausländische Renten

Rz. 157h Grundsätzlich sind ausl. Renten von unbeschränkt Stpfl. im Inland zu versteuern. Ob die Rente nach § 19 EStG oder nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG zu versteuern ist, richtet sich nach den allg. Regeln.[1] Der BFH hat bei der Qualifikation der ausl. Renten darauf abgestellt, ob die ausgezahlte Leistung in ihrem Kerngehalt den gemeinsamen und typis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.1 Wertverrechnung

Rz. 99 Wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung waren nach überkommener Auffassung erst dann steuerbar, wenn die wiederkehrenden Leistungen den Wert der Gegenleistung überstiegen, sog. Wertverrechnung. Dies war eine Einschränkung der nach dem Wortlaut sich aus §§ 22, 10 EStG ergebenden zwingenden Steuerbarkeit allein "um der äußeren Form" willen, d. h. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.2 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rz. 43 Auch Renten der gesetzlichen Rentenversicherung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind mit dem Besteuerungsanteil gem. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG der Besteuerung zu unterwerfen. Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung der Erwerbsminderungsrenten in die Vorschrift des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG bestehen nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.5 Zuschüsse der Rentenversicherung zur Krankenversicherung von Rentnern

Rz. 53 Zuschüsse der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung der Rentner zur Krankenversicherung (§ 106 SGB VI) sind nach § 3 Nr. 14 EStG steuerfrei. Rz. 53a Die Aufwendungen der Rentner für ihre Kranken- und Pflegeversicherung sind nur als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG abziehbar, soweit sie die Zuschüsse übersteigen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.5.1.2 Neuregelung durch das Alterseinkünftegesetz

Rz. 8 Der Gesetzgeber ist dem Auftrag des BVerfG nachgekommen und hat mit Wirkung ab 1.1.2005 die Besteuerung der Alterseinkünfte mit dem AltEinkG v. 5.7.2004[1] neu geregelt. Bei der zukünftigen Altersvorsorge ist zu unterscheiden in Basisversorgung, das sind die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftliche Alterskasse, die berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.5.5 Einkünfte aus Leistungen, Einnahmen aus einer Abgeordnetentätigkeit sowie der Riesterrente, Nr. 3–5

Rz. 15 Der Wortlaut des § 22 Nr. 3 EStG ist weit und unscharf. Gleichwohl ist dem Erfordernis der Bestimmtheit einer Norm noch Genüge getan, sodass die Vorschrift verfassungsgemäß ist.[1] Auch gegen § 22 Nrn. 4 und 5 EStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[2]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.4 Wiederkehrende Leistungen auf die Lebenszeit des Empfängers

Rz. 82 Privilegierte Versorgungsleistungen sind nur gegeben, wenn die wiederkehrenden Leistungen auf die Lebenszeit des Empfängers zugesagt werden.[1] Die Vereinbarung von Mindestzeitrenten oder verlängerten Leibrenten führt nicht zu Versorgungsleistungen, sondern ist nach den Grundsätzen über entgeltliche Rechtsgeschäfte zu behandeln.[2] Ausnahmen hat die Rspr. nur bei eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.8 Anforderungen an den Übergabevertrag

Rz. 97l Die steuerrechtliche Anerkennung des Übergabevertrags setzt voraus, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar und eindeutig sowie rechtswirksam vereinbart und ernsthaft gewollt sind und die Leistungen wie vereinbart tatsächlich erbracht werden. Werden Versorgungsleistungen in Anpassung an das Versorgungsbedürfnis des Empfängers für einen vorübergehenden Zeitra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.8 Versorgungsbedürfnis des Übergebers

Rz. 87 Kein Merkmal der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist, dass der Empfänger versorgungsbedürftig oder auf die Versorgungsleistungen angewiesen ist.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.2 Dauernde Lasten

Rz. 39 Der Begriff der dauernden Last ist wie der Begriff der Leibrente im Gesetz nicht definiert. Er verlangt wiederkehrende Leistungen in Geld, vertretbaren Sachen oder Sachleistungen regelmäßig auf die Lebenszeit des Berechtigten. Abgrenzungsmerkmal zur Leibrente ist nur noch die Gleichmäßigkeit/Abänderbarkeit der Leistungen. Leibrenten müssen gleichmäßige, nicht änderbar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2.2.2 Verlängerte Leibrenten (Mindestzeitrenten)

Rz. 37 Verlängerte Leibrenten sind solche, die bis zum Tod des Berechtigten, mindestens jedoch für eine bestimmte Laufzeit zu zahlen sind. Stirbt der Rentenberechtigte vor Ablauf der Mindestlaufzeit, ist die Leibrente bis zum Ende der Mindestlaufzeit an den oder die Erben weiterzuzahlen. Überlebt der Rentenberechtigte die Mindestlaufzeit, läuft die Leibrente bis zu seinem To...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.4 Kinderzuschüsse

Rz. 52 Kinderzuschüsse zu Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nach § 3 Nr. 1 Buchst. b EStG steuerfrei. Das gilt nicht für Kinderzuschüsse aus berufsständischen Versorgungswerken der angestellten oder selbstständigen Angehörigen freier Berufe, da sie vom Wortlaut des § 3 Nr. 1 Buchst. b EStG nicht erfasst werden. Diese Regelung verstößt nicht gegen Art. 3 GG.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.5.1 Altersrenten – Versorgungsbezüge

Rz. 5 Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung waren bis Vz 2004 mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 S. 3 EStG a. F. zu versteuern. Demgegenüber sind Versorgungsbezüge, z. B. Beamtenpensionen, nach § 19 Abs. 2 EStG abzüglich eines Versorgungsfreibetrags vollen Umfangs zu versteuern. 1.5.1.1 Entscheidung des BVerfG Rz. 6 Das BVerfG[1] hat die unterschiedliche steuerlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.5.2 Private Leibrenten

Rz. 12 Wird Vermögen gegen wiederkehrende Leistungen entgeltlich übertragen (wiederkehrende Bezüge im Austausch mit einer Gegenleistung), sind die Zahlungen in einen Zins- und Tilgungsanteil aufzuteilen. Der Zinsanteil führt beim Berechtigten zu stpfl. Einnahmen, im Fall einer dauernden Last zu Einnahmen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, im Fall einer Leibrente zu Einnahmen nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.3.6 Ertragsanteil bei verlängerten Leibrenten

Rz. 148 Weder EStG, EStDV noch EStR regeln die Besteuerung verlängerter Leibrenten. Da die Höhe des Ertragsanteils von der voraussichtlichen Laufzeit beeinflusst wird, kommt es darauf an, ob die durchschnittliche Lebenserwartung der berechtigten Person die Mindestlaufzeit übersteigt bzw. gleich groß ist. Unter diesen Voraussetzungen ist die Tabelle des § 22 EStG anzuwenden. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1 Allgemeines

1.1 Begriff Rz. 1 § 22 EStG erfasst als sog. siebte Einkunftsart die sonstigen Einkünfte und ergänzt den Einkünftekatalog des § 2 Abs. 1 Nr. 1–6 EStG unsystematisch um eine Gruppe bestimmter, vom Gesetzgeber als steuerbar angesehener Besteuerungstatbestände. Dies zeigt sich darin, dass die Vorschrift überwiegend subsidiären Charakters ist, sie greift insoweit immer nur, wenn ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1 Allgemeines

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das AltEinkG v. 5.7.2004[1] in das Gesetz eingefügt und trat zum 1.1.2005 in Kraft und ist seitdem mehrfach geändert worden. Durch das ModBeStVerfG v. 18.7.2016 ist die Vorschrift an den durch dasselbe Gesetz neu eingefügten § 93c AO [2] angeglichen worden, der als allgemeine Vorschrift für alle Daten gilt, die von mitteilung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.5 Verfassungsrechtliche Fragen

1.5.1 Altersrenten – Versorgungsbezüge Rz. 5 Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung waren bis Vz 2004 mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 S. 3 EStG a. F. zu versteuern. Demgegenüber sind Versorgungsbezüge, z. B. Beamtenpensionen, nach § 19 Abs. 2 EStG abzüglich eines Versorgungsfreibetrags vollen Umfangs zu versteuern. 1.5.1.1 Entscheidung des BVerfG Rz. 6 Das BVerfG[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.2 Gegenstand der Vermögensübergabe

2.4a.2.1 Mitunternehmeranteil an einer Personengesellschaft Rz. 97c Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft setzt voraus, dass die Personengesellschaft Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt. Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG) ist damit...mehr

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Keine Steuerfreiheit der von einem österreichischen Arbeitgeber geleisteten Beiträge nach dem BMSVG AUT gem. § 3 Nr. 62 EStG

Leitsatz Beiträge, die der österreichische Arbeitgeber eines Grenzgängers gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 des österreichischen betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG AUT) an eine österreichische betriebliche Vorsorgekasse leistet, sind nicht gem. § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei. Sachverhalt Die Kläger haben ihren Wohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.3 Bewirtschaftung durch den Übernehmer

Rz. 79 Die existenzsichernde Wirtschaftseinheit muss grundsätzlich mit dem Ziel der Bewirtschaftung durch den Übernehmer übertragen werden. Auch aus diesem Grund war bisher die Übertragung von Wertpapieren, typisch stillen Beteiligungen und insbesondere Geldvermögen für das selbst genutzte Einfamilienhaus nicht begünstigt, da ein eigenes Bewirtschaften des Übernehmers nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.1.1 Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel

Rz. 27 Gleichmäßige Leistungen und damit eine Leibrente liegen auch dann vor, wenn die Parteien im Vertrag eine Wertsicherungsklausel vereinbaren. Sie dient dazu, den Wertverlust, der anlässlich lang laufender Verträge eintritt, auszugleichen. Die Gleichmäßigkeit der Zahlungen wird durch die Wertsicherungsklausel gerade sichergestellt, da ihr wirtschaftlicher Wert erhalten b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.3.5 Ertragsanteil bei abgekürzten Leibrenten

Rz. 145 Abgekürzte Leibrenten sind Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschr. sind (§ 55 Abs. 2 EStDV). Die Zahlungsverpflichtung endet mit dem Tod der berechtigten Person, spätestens mit dem Ablauf der vereinbarten Höchstdauer (Rz. 34ff.). Zu den abgekürzten Leibrenten gehören Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Rz. 43), die kleine Witwen-/Witwerrente (Rz. 44) u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2.2.1 Abgekürzte Leibrenten

Rz. 34 Abgekürzte Leibrenten sind Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind (§ 55 Abs. 2 EStDV). Die Zahlungsverpflichtung endet mit dem Tod der berechtigten Person, spätestens mit dem Ablauf der vereinbarten Höchstdauer. Praxis-Beispiel Abgekürzte Leibrente A gewährt B eine Rente auf Lebenszeit, längstens aber auf 12 Jahre. Stirbt B vor Ablauf von 12 Jahren, so ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.2.3 Besteuerung privater Leibrenten

Rz. 157 Die Besteuerung sonstiger Leibrenten, die nicht solche i. S. d. Doppelbuchst. aa sind, erfolgt ab Vz 2005 wie bisher mit dem Ertragsanteil. Es kann sich um bereits bestehende private Rentenversicherungen, Veräußerungsleibrenten und Versorgungsleistungen handeln. Der Grund für die Besteuerung mit dem Ertragsanteil liegt darin, dass diese Renten aus versteuertem Einkom...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 6.3.2 Bezüge nach dem Europaabgeordnetengesetz

Rz. 189 Die Bezüge aufgrund des Europaabgeordnetengesetzes entsprechen denen aufgrund des AbgG. Es werden gewährt: eine Entschädigung (§ 9 EuAbgG), die der Abgeordnetenentschädigung (Rz. 187) entspricht. Diese Entschädigung ist stpfl. nach § 22 Nr. 4 EStG. Freifahrtberechtigungen und Erstattung von Fahrtkosten (§ 10 EuAbgG) sowie freie Inanspruchnahme von Leistungen des Deutsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.5 Empfänger des Vermögens

Rz. 83 Empfänger des Vermögens sind Abkömmlinge und grundsätzlich auch gesetzlich erbberechtigte entfernte Verwandte. Nahe stehende Dritte wie Schwiegerkinder, Neffen und Nichten können Empfänger des Vermögens sein, wenn der Übernehmer aufgrund besonderer persönlicher Beziehungen zum Übergeber ein persönliches Interesse an der lebenslangen angemessenen Versorgung des Übergeb...mehr