Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten

Leitsatz 1. Schließen Ehegatten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zusätzlich eine Wertguthabenvereinbarung i.S. des SGB IV ab, muss für diese – gesondert – ein Fremdvergleich erfolgen. 2. Im Rahmen der Gesamtwürdigung ist wesentliches Indiz, ob die Vertragschancen und -risiken fremdüblich verteilt sind. Eine einseitige Verteilung zu Lasten des Arbeitgeber-Ehegatten ist reg...mehr

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Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Beiträge für eine rückgedeckte Unterstützungskasse als Betriebsausgabe – Entgeltumwandlung

Leitsatz 1. Werden im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers teilweise zum Zweck betrieblicher Altersvorsorge in Beiträge für eine rückgedeckte Unterstützungskasse umgewandelt, ist die Entgeltumwandlung grundsätzlich am Maßstab des Fremdvergleichs zu messen. 2. Für die Fremdvergleichsprüfung bei Entgeltum­wandlungen ist insbesondere das ...mehr

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Ausfall einer privaten Darlehensforderung

Leitsatz 1. Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG (Anschluss an BFH-Urteil vom 24.10.2017 ‐ ­VIII R 13/15, BFHE 259, 535, BStBl II 2020, 831). 2. Für die Berücksichtigun...mehr

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Änderung der (Teil-)Einspruchsentscheidung durch Antrag nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO – Aufteilung der Finanzierungskosten bei einer Sicherheits-Kompakt-Rente

Leitsatz 1. Ein nach Ergehen der (Teil-)Einspruchsentscheidung und innerhalb der Klagefrist gestellter Antrag auf schlichte Änderung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, Satz 2 und Satz 3 Halbsatz 1 AO ist auch dann zulässig, wenn mit ihm lediglich die erneute Überprüfung einer Rechtsfrage begehrt wird, über die in der Einspruchsentscheidung bereits entschieden worden ...mehr

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Abgeltungswirkung bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem (2)

Leitsatz 1. Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG tritt auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird und keiner der Ausschlussgründe des § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 oder Satz 3 EStG vorliegt. 2. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige K...mehr

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Abgeltungswirkung bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem (3)

Leitsatz 1. Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG tritt auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird und kein die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließender Fall nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 oder Satz 3 EStG vorliegt. 2. Dies gilt ...mehr

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Nachweis der Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen einer EU-Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Fragen der Vereinbarkeit des von der ausschüttenden EU-Kapitalgesellschaft zu betreibenden Feststellungsverfahrens gemäß § 27 Abs. 8 KStG mit höherrangigem Recht hinsichtlich des grundsätzlichen Erfordernisses des Verfahrens, der Antragstellung und ‐frist, der Anforderungen an den Nachweis einer Einlagenrückgewähr und der Mitwirkungs- und Antragsrechte des Anteil...mehr

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Aufteilung der Einkommensteuerschuld im Insolvenzverfahren

Leitsatz 1. Die auf den Insolvenzschuldner entfallende Gesamteinkommensteuerschuld ist auf die insolvenzrechtlichen Vermögensbereiche aufzuteilen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Steueransprüche sind, soweit diese als Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 1 InsO) zu qualifizieren sind, gegenüber dem Insolvenzverwalter festzusetzen. Sonstige, nach Insolvenze...mehr

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Pflichtveranlagungsgrenze von 410 EUR wird durch versagten Betriebsausgabenabzug für Vorsteuerbeträge überschritten

Leitsatz Das Hessische FG widmet sich mit Urteil vom 27.10.2020 der Frage, ob und wann gezahlte Vorsteuerbeträge als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Hiervon hing maßgeblich ab, ob die 410 EUR-Einkunftsgrenze für Pflichtveranlagungen erreicht und deshalb noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten war. Der BFH hat die Entscheidung im Revisionsverfahren mittlerweile kompl...mehr

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Kapitalabfindung aus Riester-Altersvorsorgevertrag lässt sich nicht ermäßigt versteuern

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg urteilte, dass die kapitalisierte Auszahlung von Riesterverträgen in der Praxis typischerweise vorkommt und daher keine (ermäßigt zu besteuernden) außerordentlichen Einkünfte begründen kann. Die Entscheidung betrifft die Rechtslage bis 2017. Sachverhalt Strittig war im vorliegenden Fall, ob Leistungen aus einem Riester-Altersvorsorgevertrag ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Abstandnahme bei bestimmten KapErtr von steuerbefreiten Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 44a Abs 4 EStG) sowie bestimmten PersGes (§ 44a Abs 4a EStG) und Genossenschaftsmitgliedern (§ 44a Abs 4b EStG)

A. Personenkreis Rn. 70 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Eine Abstandnahme kommt bei allen inländischen von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen und bei inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Betracht. Erweitert worden ist die Regelung zur Abstandnahme vom Steuerabzug in dem durch das JStG 2010 v 08.12.2010, BGBl I S 17...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. § 57 Abs 5 EStG

Rn. 6 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 57 Abs 5 EStG rechnet Abgeordnetenbezüge der Volkskammer zu den in § 22 Nr 4 EStG aufgeführten sonstigen Einkünften. Der Text lässt nicht klar erkennen, ob die Besteuerung nur für die Bezüge eröffnet werden soll, die ab 1991 gezahlt werden, wie es der grundsätzlichen Linie des § 56 Nr 2 EStG entspricht, oder ob hier ausnahmsweise die Besteu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. § 57 Abs 2 EStG

Rn. 3 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 57Abs 2 EStG betrifft im Gebiet der alten Bundesländer auslaufende Förderungen, die aufgrund des § 7b EStG aF, des § 7d EStG aF und des § 51 Abs 1 Nr 2 EStG aF (iVm den genannten Vorschriften der EStDV) wahrgenommen werden konnten. Diese Förderungen können für Objekte im Beitrittsgebiet auch nach dem 31.12.1990 nicht in Anspruch genommen we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. § 57 Abs 6 EStG

Rn. 7 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 57 Abs 6 EStG ergänzt die in § 52 Abs 24 EStG aF enthaltene Rechtsanwendungsvorschrift bezüglich des dort angesprochenen § 34f Abs 3 S 3 EStG. Diese durch das StÄndG 1992 v 25.02.1992 (BGBl I 1992, 297) eingeführte Bestimmung lässt erstmals auch hinsichtlich einer Steuerermäßigung einen Ermäßigungs-Rücktrag zu. § 57 Abs 6 EStG bestimmt, das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Ermächtigung zur Bestimmung von Vordrucken für die Anmeldung des Steuerabzugs von Vergütungen iSd § 50a Absatz 1 EStG (§ 51 Abs 4 Nr 1d EStG)

Rn. 10 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Durch Art 1 Nr 26 iVm Art 39 Abs 1 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451 wurde mWv 18.12.2019 § 51 Abs 4 Nr 1d EStG eingefügt. Diese Bestimmung ermächtigt das BMF unter Einbeziehung des für die Durchführung des Steuerabzugs zus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Freistellungsauftrag (§ 44a Abs 2 Nr 1 u Abs 2a EStG)

1. Allgemeines Rn. 19 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Sparer-Pauschbetrag soll sich schon iRd KapSt-Abzugsverfahrens auswirken. Nur so lässt sich die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs flächendeckend umsetzen. Rn. 20 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die freizustellenden KapErtr dürfen nicht zu anderen Einkünften als den Einkünften aus KapVerm gehören, weil nur bei diesen der Sparer-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Nichtveranlagungs-Bescheinigung (§ 44a Abs 2 Nr 2 EStG)

1. Allgemeines Rn. 40 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Durch einen besonderen VA, den das Wohnsitz-FA erteilt, kann der Gläubiger der KapErtr eine Abstandnahme auch dann erreichen, wenn das Freistellungsvolumen zwar überschritten wird, aber dennoch kein stpfl Einkommen erzielt wird. Rn. 41 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Gläubiger muss unbeschränkt stpfl sein, und es darf für ihn auc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Steuerabzug und Abstandnahme bei KapErtr aus Aktien und Genussscheinen in Sammelverwahrung (§ 44a Abs 10 EStG)

Rn. 140 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Stand Der § 44a Abs 10 EStG regelt in den S 1–3, unter welchen Bedingungen ein Steuerabzug bei der Auszahlung von KapErtr iSv § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG unterbleiben kann. Dies ist der Fall, wenn entweder eine NV-Bescheinigung nach § 44a Abs 2 S 1 Nr 2 EStG oder eine Bescheinigung nach § 44a Abs 5 EStG oder eine Bescheinigung nach § 44a Abs 7 S ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. KapErtr der Genossenschaftsmitglieder (§ 44a Abs 4b EStG)

Rn. 79a Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Durch das SteuervereinfachungsG v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131 wurde zur Neuregelung des KapSt-Verfahrens bei Gewinnausschüttungen von Genossenschaften an ihre Mitglieder der Abs 4b eingefügt. Damit können Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie Genossenschaftsbanken vom KapSt-Abzug Abstand nehmen, wenn das Genossenschaftsmitglied e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Entlastung bei ausländischen Körperschaften (§ 44a Abs 9 EStG)

Rn. 136 Stand: Angesichts einer tariflichen KSt von 15 % wäre es wohl europarechtswidrig gewesen, für nach § 2 Nr 1 KStG beschränkt stpfl Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen innerstaatlich die KapSt mit 25 % definitiv werden zu lassen. Rn. 137 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Vorschrift ermöglicht eine Rücknahme auf 15 % zuzüglich SolZ auf alle KapErtr besc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ermächtigungen im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Bilanz (§ 51 Abs 4 Nr 1b u 1c EStG)

Rn. 8 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Nach § 51 Abs 4 Nr 1b EStG kann das BMF im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder den Mindestumfang der nach § 5b EStG elektronisch zu übermittelnden Bilanz und GuV-Rechnung bestimmen. Rn. 9 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Nach § 52 Abs 15a EStG aF (jetzt: § 52 Abs 11 EStG) war § 5b EStG erstmals für Wj, die nach dem 31.12.2010 beginnen, a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. § 57 Abs 1 EStG

Rn. 2 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 57 Abs 1 EStG schließt die Anwendung der dort genannten Vergünstigungen im Beitrittsgebiet auch nach dem 31.12.1990 aus, soweit die Vergünstigungen auf Tatbestände gestützt werden (zB im Rahmen des § 10e EStG auf einen Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang), die schon vor dem 31.12.1990 verwirklicht worden sind.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Teilweise Entlastung von KapSt bei weiteren von der KSt befreiten Organisationen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 44a Abs 8 EStG) sowie bestimmten PersGes (§ 44a Abs 8a EStG)

A. Personenkreis Rn. 111 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Begünstigt sind die steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nicht wegen Gemeinnützigkeit nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreit sind, sowie inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts, die nicht bereits durch § 44a Abs 7 EStG erfasst werden. B. Betroffene Kapitalerträge Rn. 112 St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (§ 44a Abs 3 EStG)

Rn. 134 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Den Abzugsverpflichteten, der vom KapSt-Abzug Abstand nimmt, treffen nach § 44a Abs 3 EStG direkt oder kraft der Verweisungen in § 44a Abs 4 S 4 EStG und § 44a Abs 7 S 2 EStG bestimmte Pflichten. Er hat bei Vorlage einer NV-Bescheinigung das erteilende FA, das Ausstellungsdatum und die Ordnungsnummer der Bescheinigung zu vermerken. Rn. 135 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nichtveranlagungs-Bescheinigung (§ 44a Abs 4 S 3 EStG)

Rn. 76 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der jeweilige Gläubiger der KapErtr hat das Original einer Bescheinigung (NV-2) seines Betriebs-FA vorzulegen, die die Zugehörigkeit zu dem Kreis der Begünstigten ausweist. Diese Bescheinigung wird nicht erteilt, wenn die KapErtr im nicht befreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder BgA anfallen; § 44a Abs 4 S 5 EStG. Rn. 77 Stand: EL 146...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. § 57 Abs 3 EStG

Rn. 4 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 57 Abs 3 EStG setzt an die Stelle des in dem Gebiet der ehemaligen DDR entweder durch Zeitablauf überholten oder fehlenden Betriebseinheitswerts für luf Betriebe den Ersatzwirtschaftswert nach § 125 BewG. Diese Regelung ist für die im Eingang des Abs 3 genannten §§ 7g, 13a und 14a EStG von Bedeutung. Mit dem GrStRefG v 26.11.2019, BGBl I 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ermächtigung zur Neubekanntmachung des Gesetzestextes (§ 51 Abs 4 Nr 2 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 In § 51 Abs 4 Nr 2 EStG wird das BFM (ohne erforderliches Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder) ermächtigt, den Wortlaut des EStG sowie dazu ergangener Rechtsverordnungen, insb nach Änderungen, in der jeweils geltenden Fassung bekannt zu machen. Dabei darf das BMF formale Änderungen vornehmen. Es darf satzweise nummerieren, das Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. § 57 Abs 4 EStG

Rn. 5 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 57 Abs 4 EStG trifft eine Sonderregelung für den Verlustabzug nach § 10d EStG. Satz 1 ließ in der Erstfassung den Verlustrücktrag (= Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte des zweiten oder ersten vorangegangenen VZ) nur dann zu, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte, auf den der Verlust zurückgetragen werden soll, schon nach den Vorschriften di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ermächtigung zur Aufstellung eines Programmablaufplans für die Herstellung von LSt-Tabellen (§ 51 Abs 4 Nr 1a EStG)

Rn. 7 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Weiter ist das BMF in § 51 Abs 4 Nr 1a EStG ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder einen Programmablaufplan für die Herstellung von LSt-Tabellen zur manuellen Berechnung der LSt aufzustellen und bekannt zu machen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Akkumulationsrücklage nach § 3 Abs 2 StÄndG DDR v 06.03.1990 (§ 58 Abs 2 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 58 Abs 2 EStG gestattet die Fortführung einer steuerfreien Rücklage, die StPfl im Beitrittsgebiet nach § 3 Abs 2 StÄndG der DDR v 06.03.1990 bilden konnten. Nach dem Stichtag 31.12.1990 war eine Neubildung oder Erhöhung dieser Rücklage nicht mehr möglich. Die Rücklage war spätestens zum 31.12.1995 erfolgswirksam aufzulösen. Vorher konnte die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Ermächtigung zur Herausgabe von Vordrucken und Mustern (§ 51 Abs 4 Nr 1 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Ermächtigung des BMF in § 51 Abs 4 Nr 1 EStG, im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder Vordrucke und Muster herauszugeben, soll eine bundeseinheitliche Gestaltung dieser Vordrucke und Muster sicherstellen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Ermächtigung zum Erlass von RechtsVO (§ 51 Abs 1–3 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Grundlagen der Besteuerung des Einkommens ergeben sich aus dem EStG. Das Gesetz wird ergänzt durch die EStDV und die LStDV. Diese sollen das EStG durchführen und entlasten, aber nicht abändern. Rn. 4 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Derartige Rechtsverordnungen können gemäß Art 80 Abs 1 GG wirksam ergehen, wenn die erlassende Stelle dazu gesetzl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausschlussgründe (§ 44a Abs 6 EStG)

Rn. 130 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Vom Steuerabzug darf in den Fällen der KapSt auf Zinsen und Dividenden und dividendenähnliche Erträge aus ausländischen Beteiligungen nur dann Abstand genommen werden, wenn die Teilschuldverschreibungen, Anteile an Sammelschuldverschreibungen, Wertrechte, die Einlagen und Guthaben oder sonstigen WG zum Zeitpunkt des Einnahmezuflusses unter ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Sonderabschreibungen nach § 3 Abs 1 StÄndG DDR v 06.03.1990 (§ 58 Abs 1 EStG)

Rn. 2 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 58 Abs 1 EStG betrifft Sonderabschreibungen, die nach § 3 Abs 1 StÄndG der DDR v 06.03.1990 auf Investitionen von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung in Anspruch genommen werden konnten. Für WG, die im Kj 1990 angeschafft oder hergestellt worden sind und für die im VZ 1990 die Sonderabschreibung von bis zu 50 % in Anspruch genommen worden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerabzugsbetrag im Fall der Betriebs-Neueröffnung (§ 58 Abs 3 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 58 Abs 3 EStG nimmt auf die Steuerbefreiung Bezug, die dem Inhaber eines Handwerks-, Handels- oder Gewerbebetriebs im Fall der Betriebs-Neueröffnung für zwei Jahre im Umfang von höchstens 10 000 DM als Steuerabzugsbetrag zur Verfügung stand. Wenn StPfl im Beitrittsgebiet eine nach diesen Befreiungsvorschriften begünstigte Betriebsstätte vor ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Volle Entlastung von KapSt bei besonderen von der KSt befreiten Organisationen (§ 44a Abs 7 EStG)

A. Personenkreis Rn. 100 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Gläubiger der KapErtr muss entweder eine inländische gemeinnützige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG oder eine inländische Stiftung des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, oder eine inländische juristische Person des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Abstandnahme vom Abzug bei Dauerüberzahlern (§ 44a Abs 5 EStG)

A. Personenkreis Rn. 80 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Abstandnahme ist bei unbeschränkt und beschränkt estpfl und kstpfl Gläubigern der KapErtr möglich, mithin nicht für PersGes, weil diese nicht selbst estpfl sind (§ 44a Abs 5 EStG und § 31 Abs 1 KStG iVm § 44a Abs 5 EStG). Sie bietet gegenüber der früheren Erstattungslösung für die betroffenen Gesellschaften einen erheblic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Abstandnahme bei stpfl Personen (§ 44a Abs 1 u 2 EStG)

A. Persönliche Voraussetzungen Rn. 15 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Abstandnahme ist bei unbeschränkt estpfl natürlichen Personen möglich. Hierzu zählen nicht nur die Fälle nach § 1 Abs 1 u 2 EStG, sondern auch nach § 1 Abs 3 EStG. Der durch das AmtshilfeRLUmsG erfolgten Verschiebung dieser Beschränkung nach § 44a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG hätte man aber gegenüber der früheren For...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 52b (aufgehoben)

Rn. 1 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 52b EStG "Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale", eingefügt durch das AmtshilfeRLUmsG v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809, beinhaltete die Vorschriften zur Einführung des Verfahrens der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale (ELStAM-Verfahren) sowie für den sich ergebenden Übergangszeitraum. Damit wurden die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 57 Besondere Anwendungsregeln aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands

I. Allgemeines Rn. 1 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Nach § 52 Abs 1 S 1 EStG idF Einigungsvertragsgesetz v 23.09.1990 (BGBl II 1990, 885) iVm § 56 Nr 2 EStG idF Einigungsvertragsgesetz gilt das EStG im Bereich der ehemaligen DDR erst mit Wirkung ab 1991, kommt dann aber im Grundsatz uneingeschränkt zum Zuge. § 57 EStG bringt Einschränkungen und Verdeutlichungen dieser grundsätzli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 51 Ermächtigungen

Schrifttum: Böckenförde, Gesetz und gesetzgebende Gewalt, 1981; Tipke, Rechtsetzung durch Steuergerichte und Steuerverwaltungsbehörden?, StuW 1981, 189; Seiler, Der einheitliche Parlamentsvorbehalt (Diss), 2000. I. Allgemeines Rn. 1 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 51 EStG enthält Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen (Abs 1 bis 3), zur Herausgabe von Vordrucken und Must...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 44a Abstandnahme vom Steuerabzug

Schrifttum Eisendick, Der Freistellungsauftrag – gesetzliches Niemandsland, FR 1998, 49; Jansen, Freistellungsbescheinigungen nach § 44a Abs 5 EStG für Unternehmen der Finanzbranche, FR 2012, 667; Krauss/Meichelbeck, Zur Freistellung v KapSt-Einbehalt bei Holding-Gesellschaften nach der sog Überzahlerregelung gem § 44a Abs 5 EStG, DStR 2015, 333; Ronig, KapSt-Abzug und Anmeldung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Vorschrift dient der Verfahrensvereinfachung. Sie soll verhindern, dass Veranlagungen nur zum Zweck der Erstattung von KapSt durchgeführt werden müssen. Für die beschränkte KStPfl iSd § 2 Nr 2 KStG und die partielle KStPfl nach § 5 Abs 2 Nr 1 KStG bewirkt sie das angestrebte Ergebnis – keine oder nur teilweise Belastung trotz prinzipielle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Persönliche Voraussetzungen

Rn. 15 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Abstandnahme ist bei unbeschränkt estpfl natürlichen Personen möglich. Hierzu zählen nicht nur die Fälle nach § 1 Abs 1 u 2 EStG, sondern auch nach § 1 Abs 3 EStG. Der durch das AmtshilfeRLUmsG erfolgten Verschiebung dieser Beschränkung nach § 44a Abs 1 S 1 Nr 3 EStG hätte man aber gegenüber der früheren Formulierung entnehmen können, da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Abstandnahme

Rn. 114 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die teilweise Abstandnahme ist nur möglich bei KapErtr iSd § 43 Abs 1 Nr 1, 2, 3 u 7a EStG. Rn. 115 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die teilweise Abstandnahme bei KapErtr iSd § 43 Abs 1 Nr 1, 2, 3 u 7a EStG ist seit dem VZ 2012 durch die Einfügung des Abs 8a in § 44a EStG durch das BeitrRLUmsG v 07.12.2011, BGBl I 2011, 2592 auch für PersGes iSd ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Im Unterschied zu § 56 EStG (s Erläut zu § 56) und 57 EStG (s Erläut zu § 57) , die den Anwendungsbereich des EStG betreffen, befasst sich § 58 EStG mit der Fortgeltung von Regelungen des früheren DDR-Steuerrechts. Die Fortgeltung wird nur befristet vorgesehen. Rechtssystematisch gesehen bringt § 58 EStG damit eine Transformation von Bestimmun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 81 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Abstandnahme ist nicht mehr nur bei den KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 6, 7 u 8–12 EStG möglich, sondern ab dem 01.01.2013 auch für KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 u 2 EStG eröffnet. Hinzu gekommen sind durch das InvStRefG v 19.07.2016, BGBl I 2016, 1730 ab dem 01.01.2018 die KapErtr gemäß § 43 Abs 1 S 1 Nr 5 EStG, also die Zuflüsse dur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 58 Weitere Anwendung von Rechtsvorschriften, die vor Herstellung der Einheit Deutschlands in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gegolten haben

Schrifttum: Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.06.1991, BStBl I 1991, 657 (Sonderabschreibungen nach § 3 Abs 1 StÄndG v 06.03.1990 (DDR-Gbl I Nr 17, 136) iVm § 7 der Durchführungsbestimmungen v 16.03.1990 (DDR-Gbl I Nr 21, 195) und § 58 Abs 1 EStG 1990); BMF v 22.07.1991, BStBl I 1991, 737 (§ 58 EStG; Steuerbefreiung bei Neueröffnung eines Handwerks-, Handels- oder Gewerbebetrieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Nach § 52 Abs 1 S 1 EStG idF Einigungsvertragsgesetz v 23.09.1990 (BGBl II 1990, 885) iVm § 56 Nr 2 EStG idF Einigungsvertragsgesetz gilt das EStG im Bereich der ehemaligen DDR erst mit Wirkung ab 1991, kommt dann aber im Grundsatz uneingeschränkt zum Zuge. § 57 EStG bringt Einschränkungen und Verdeutlichungen dieser grundsätzlichen Konzeptio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 71 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Abstandnahme gilt für Erträge aus Versicherungen, Kapitalforderungen (a-Fälle oder b-Fälle), Dividenden aus ausländischen Aktien, Stillhalterprämien, sowie Veräußerungsgewinne iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 9–12 EStG. Rn. 72 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Wegen der Verweisung auf die Vorschriften für die KapSt auf Zinsen in § 7 Abs 1 S 2 InvStG gilt d...mehr