Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.2 Übertragung von Betriebsvermögen

Rz. 114 Bei der Übertragung von Betriebsvermögen gelten die allgemeinen Grundsätze, insbesondere § 16 EStG. Bei der Übertragung von Betriebsvermögen gegen wiederkehrende Leistungen gewährt R 16 Abs. 11 EStR 2012 ein Wahlrecht.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1 Übertragung von Privatvermögen

Rz. 98 Liegen keine Versorgungsleistungen (Rz. 55ff., 97aff.) vor, weil z. B. keine existenzsichernde Wirtschaftseinheit übertragen worden oder ein voll entgeltliches Rechtsgeschäft gegeben ist, sind anlässlich einer Vermögensübertragung von Privatvermögen vereinbarte wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung erbracht. Die wiederkehrenden Leistungen enth...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das AltEinkG v. 5.7.2004[1] in das Gesetz eingefügt und trat zum 1.1.2005 in Kraft und ist seitdem mehrfach geändert worden. Durch das ModBeStVerfG v. 18.7.2016 ist die Vorschrift an den durch dasselbe Gesetz neu eingefügten § 93c AO [2] angeglichen worden, der als allgemeine Vorschrift für alle Daten gilt, die von mitteilungspflichtigen Stellen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7 Übermittlung der Rentenbezugsmitteilung

Rz. 12 Durch das GrundrentenG v. 12.8.2020[1] ist ein Abs. 6 in das Gesetz eingefügt worden. Die zentrale Stelle ist ab Vz 2021 berechtigt, in den Fällen des § 151b Abs. 3 S. 2 SGB VI die Rentenbezugsmitteilung an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zu übermitteln. Allein durch die Verwendung der steuerlichen Id.-Nr. des Berechtigten ist das gemeinsame Einkommen d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 1.5.1.1 Entscheidung des BVerfG

Rz. 6 Das BVerfG[1] hat die unterschiedliche steuerliche Behandlung der Beamtenpensionen und der Alterseinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung als mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar angesehen (§ 10 EStG Rz. 53ff.). Rz. 7 In seiner Entscheidung hat das BVerfG den Gesetzgeber aufgefordert, spätestens bis zum 1.1.2005 eine Neuregelung zu treffen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 4 Unterrichtung über Mitteilungen

Rz. 8 Die mitteilungspflichtige Stelle muss nach § 22a Abs. 3 EStG den Leistungsempfänger darüber unterrichten, dass die Leistung der ZfA mitgeteilt wird. Diese Mitteilung kann mit dem Rentenbescheid, einem Bescheid über Rentenanpassungen oder auch gesondert ergehen.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.1 Altersrente

Rz. 42 Altersrenten werden gezahlt wegen Erreichens der Altersgrenze und des Ausscheidens aus dem Berufsleben. Ungeachtet unterschiedlicher Voraussetzungen (§§ 35–41 SGB VI) und unterschiedlicher Erscheinungsformen gibt es nur eine Rente wegen Alters.[1] Der Rentenanspruch erlischt mit dem Tod, sodass es sich um eine Leibrente nach § 22 EStG handelt (vgl. zur Besteuerung Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.2 Erziehungsrente

Rz. 50 Die Erziehungsrente ist eine Rente, die nach einer Ehescheidung bei Tod des früheren Ehegatten als Unterhaltsersatz bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 67. Lebensjahrs) gezahlt wird. Sie wird aus der eigenen Versicherung des überlebenden ehemaligen Ehegatten gezahlt. Die Voraussetzungen nach § 47 Abs. 1 SGB VI sind, dass die Ehe nach dem 30.6.1977 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.6 Kindererziehungsleistungen

Rz. 54 Leistungen für Kindererziehung, die nach dem SGB VI an Mütter der Geburtsjahrgänge vor dem 1.1.1921 gezahlt werden, sind nach § 3 Nr. 67 EStG steuerfrei. Bei Müttern der Geburtsjahrgänge ab 1921 erhöhen nach dem SGB VI anzurechnende Kindererziehungszeiten die Bemessungsgrundlage und wirken somit rentensteigernd. Derartige Rentenerhöhungen sind bis Vz 2004 mit dem Ertra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.1 Allgemeines

Rz. 97b Das Verständnis der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist durch die gesetzliche Regelung unverändert geblieben. Der Übergeber behält sich typischerweise die Erträge des übertragenen Vermögens vor, die nunmehr vom Übernehmer erwirtschaftet und ganz oder teilweise an den Übergeber in Form von Versorgungsleistungen abgeführt werden müssen. Die Versorgungslei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.3 Ausreichend ertragbringende Wirtschaftseinheit

Rz. 97g Das Merkmal der Versorgung bei der Übertragung von Vermögen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 EStG a. F. bzw. § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 EStG ist nach Verwaltungsauffassung[1] nur erfüllt, wenn das Vermögen ausreichend Ertrag bringt, um die Versorgung des Übergebers aus dem übernommenen Vermögen zumindest zu einem Teil zu sichern. Damit werden die Voraussetzungen der bis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.2.1 Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung u. a.

Rz. 150 Zu den sonstigen Einkünften gehören nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG Leibrenten und andere Leistungen, die erbracht werden aus[1]: der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. zu den Änderungen bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 40). Hierunter fallen alle Renten, die nach dem SGB VI gewährt werden, Renten wegen Alters, § 33 Abs. 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.3 Rechtsfolgen der entgeltlichen Vermögensübertragung im Austausch mit einer Gegenleistung

2.5.1.3.1 Rechtsfolgen beim Verpflichteten 2.5.1.3.1.1 Tilgungsanteil Rz. 105 Der in den wiederkehrenden Leistungen enthaltene Tilgungsanteil ist regelmäßig eine nichtsteuerbare Vermögensumschichtung. Rz. 105a Erwirbt ein Stpfl. ein Wirtschaftsgut des Privatvermögens gegen wiederkehrende Leistungen, das er zur Erzielung von Überschusseinkünften einsetzt, z. B. Einkünfte aus Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8 Besteuerung der Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen

2.8.1 Allgemeines Rz. 126 Die Einkünfte ermitteln sich nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Es gelten die allgemeinen Grundsätze des § 9 EStG. Rz. 126a Mangels Existenz eines Rentenstammrechts (Rz. 21f.) können AfA auf seine entgeltliche Anschaffung nicht geltend gemacht werden. Es liegen aber auch keine sonstigen Werbungskosten vor....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4 Unentgeltliche Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen bis zum 31.12.2007

2.4.1 Allgemeines Rz. 55 Die Übertragung existenzsichernden Vermögens war bis zum 31.12.2007 gesetzlich nicht geregelt, sondern beruhte überwiegend auf Richterrecht, das von der Finanzverwaltung in mehreren Anwendungsschreiben gebilligt worden ist. Für Übergabeverträge, die vor dem 1.1.2008 geschlossen worden sind, gelten die bisherigen Rechtsgrundsätze in Rz. 55 – 97 weiter.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4 Besteuerung der wiederkehrenden Bezüge ab Vz 2005

2.8.4.1 Allgemeines Rz. 149 Durch das AltEinkG v. 5.7.2004 (BStBl I 2004, 554) ist die Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und anderer Altersvorsorgesysteme völlig neu geregelt worden (Rz. 5ff.).[1] Zu unterscheiden ist ab Vz 2005 in: Leibrenten u. a. Leistungen, die aus den gesetzlichen Rentenversicherungen usw. (Rz. 40ff.) erbracht werden (§ 22 Nr....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.2.4 Übriges Vermögen

Rz. 97f Übriges Vermögen kann nicht mehr im Rahmen einer Vermögensübergabe übertragen werden, z. B. ertragloses Vermögen oder vermietete Grundstücke. Auch die Übertragung nicht begünstigtes Vermögen gegen die Verpflichtung, dieses innerhalb eines bestimmten Zeitraums in begünstigtes Vermögen umzutauschen, ist nicht mehr möglich.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.4.2 Renten und andere Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen

2.8.4.2.1 Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung u. a. Rz. 150 Zu den sonstigen Einkünften gehören nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG Leibrenten und andere Leistungen, die erbracht werden aus[1]: der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. zu den Änderungen bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 40). Hierunter fallen alle Renten, di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2 Wiederkehrende Bezüge

2.1 Allgemeines Rz. 17 Nach § 22 Nr. 1 S. 1 EStG sind sonstige Einkünfte solche aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu einer anderen Einkunftsart i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 EStG gehören. Soweit die wiederkehrenden Bezüge zur Erzielung von negativen Einkünften im Rahmen eines Steuerstundungsmodells eingesetzt werden, ist § 15b EStG sinngemäß anwendbar (§ 22 Nr. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2.2 Befristete Leibrenten

Rz. 33 Abweichend vom Grundsatz, die Dauer einer Leibrente an die Lebenszeit eines Menschen zu knüpfen, kann eine zeitliche Befristung erfolgen. Zu unterscheiden sind abgekürzte Leibrenten (Höchstzeitrenten) und verlängerte Leibrenten (Mindestzeitrenten). 2.3.1.2.2.1 Abgekürzte Leibrenten Rz. 34 Abgekürzte Leibrenten sind Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.3.1 Rechtsfolgen beim Verpflichteten

2.5.1.3.1.1 Tilgungsanteil Rz. 105 Der in den wiederkehrenden Leistungen enthaltene Tilgungsanteil ist regelmäßig eine nichtsteuerbare Vermögensumschichtung. Rz. 105a Erwirbt ein Stpfl. ein Wirtschaftsgut des Privatvermögens gegen wiederkehrende Leistungen, das er zur Erzielung von Überschusseinkünften einsetzt, z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ist als Anschaffu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3 Renten wegen Todes

2.3.3.3.1 Witwen- und Witwerrente Rz. 44 Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, erhalten nach § 46 Abs. 1, 2 SGB VI auf Antrag eine Witwen- oder Witwerrente, wenn der/die Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 Abs. 1 SGB VI) erfüllt hatte. Im Fall der Wiederheirat wird die Witwen- oder Witwerrente gewährt, wenn die neue Ehe aufgelöst oder für n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.3.2 Rechtsfolgen beim Berechtigten

2.5.1.3.2.1 Tilgungsanteil Rz. 112 Der Berechtigte erzielt in Höhe des Rentenbarwerts (Rz. 105) einen Veräußerungspreis. Abzüglich Buchwert bzw. Anschaffungskosten ggf. Werbungskosten/Veräußerungskosten ergibt sich ein Veräußerungsgewinn, der als Veräußerungsgewinn von Privatvermögen nur im Rahmen der §§ 17, 23 EStG stpfl. ist. Rz. 112a Bei Veräußerung einer Beteiligung i. S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.3 Besteuerung wiederkehrender Bezüge bis Vz 2004

2.8.3.1 Besteuerung mit dem Ertragsanteil Rz. 130 Wiederkehrende Bezüge aus dauernden Lasten werden nach § 22 Nr. 1 EStG vollen Umfangs besteuert. Das gilt unverändert auch ab Vz 2005. Wiederkehrende Bezüge aus privaten Leibrenten und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden bis einschließlich Vz 2004 unterschiedslos mit dem Ertragsanteil besteuert. Der Ertragsant...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5 Entgeltliche Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

2.5.1 Übertragung von Privatvermögen Rz. 98 Liegen keine Versorgungsleistungen (Rz. 55ff., 97aff.) vor, weil z. B. keine existenzsichernde Wirtschaftseinheit übertragen worden oder ein voll entgeltliches Rechtsgeschäft gegeben ist, sind anlässlich einer Vermögensübertragung von Privatvermögen vereinbarte wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung erbracht....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.1 Existenzsichernde Wirtschaftseinheit

Rz. 59 Nach früherer Auffassung war Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerlich privilegierte private Versorgungsleistung die Übertragung einer Ertrag bringenden Wirtschaftseinheit, die bereits vom Übergeber bewirtschaftet worden war und durch ihre Erträge zumindest teilweise seine Existenz sicherte, zur Weiterführung durch den Übernehmer. Ein solcher ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.6 Umfang der Versorgungsleistungen

Rz. 90 Versorgungsleistungen sind regelmäßig alle Leistungen, die zur Existenzsicherung des Übergebers erbracht werden, also Leistungen für Wohnung, Ernährung und sonstigen Lebensbedarf. Sie können in Geld oder Geldeswert erbracht werden, also durch Geldleistungen, die Übernahme von Verbindlichkeiten und Sachleistungen. Rz. 90a Geldleistungen sind mit dem vom Verpflichteten t...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.3.1 Besteuerung mit dem Ertragsanteil

Rz. 130 Wiederkehrende Bezüge aus dauernden Lasten werden nach § 22 Nr. 1 EStG vollen Umfangs besteuert. Das gilt unverändert auch ab Vz 2005. Wiederkehrende Bezüge aus privaten Leibrenten und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden bis einschließlich Vz 2004 unterschiedslos mit dem Ertragsanteil besteuert. Der Ertragsanteil bestimmt sich nach der Tabelle des § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.7 Rechtliche Behandlung der Versorgungsleistungen

Rz. 91 Soweit der Verpflichtete die wiederkehrenden Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen erbringt, sind sie vom Berechtigten nach § 22 Nr. 1 EStG zu versteuern, soweit der Verpflichtete zum Abzug der Leistungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F. (Leibrente oder dauernde Last) berechtigt ist, sog. Korrespondenzp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.2.1 Begriff der Erträge

Rz. 74 Erträge sind grundsätzlich nur Einnahmen aus Tätigkeiten, die den Tatbestand einer Einkunftsart i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG erfüllen, also nicht Tätigkeiten, die mangels Einkünfte- oder Gewinnerzielungsabsicht nicht steuerbar sind. Rz. 74a Nach BFH v. 12.5.2003, GrS 1/00, BStBl II 2004, 95 können selbst genutzte Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen wieder Gegenstand ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.1.2 Vereinbarung des § 323 ZPO

Rz. 30 Nach bisheriger Auffassung war die Gleichmäßigkeit nicht gewahrt, wenn der Vertrag die Anpassung der Leistung an veränderte Verhältnisse vorsah.[1] Dies geschah regelmäßig durch eine Bezugnahme auf § 323 ZPO oder eine ausdrückliche Vereinbarung des § 323 ZPO, wobei aber Inhalt und Umfang dieser Klausel durch Auslegung zu ermitteln waren. Soweit Sach- und Geldleistunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.2 Ausreichend Ertrag bringende Wirtschaftseinheit

Rz. 70 Die übergebene Wirtschaftseinheit muss ausreichend Ertrag bringend sein. Das bedeutet, dass die erzielbaren Nettoerträge aus dem übergebenen Vermögen im konkreten Fall bei überschlägiger Berechnung ausreichen, die Versorgungsleistungen zu erbringen. Ist dies offenkundig nicht der Fall, kann der Vertragstypus "Versorgungsleistungen" nicht vorliegen, da der Übergeber ke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.1 Witwen- und Witwerrente

Rz. 44 Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, erhalten nach § 46 Abs. 1, 2 SGB VI auf Antrag eine Witwen- oder Witwerrente, wenn der/die Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 Abs. 1 SGB VI) erfüllt hatte. Im Fall der Wiederheirat wird die Witwen- oder Witwerrente gewährt, wenn die neue Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt worden ist (§ 46 A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.7 Wert des übertragenen Vermögens

Rz. 86 Nachdem der Große Senat der Annahme des Typus 2 eine Absage erteilt hat[1], spielt der Wert des übertragenen Vermögens keine Rolle mehr. Soweit der Große Senat bei ausreichenden Erträgen ohne positiven Ertragswert Versorgungsleistungen verneint, sie aber ggf. zulässt, wenn das Vermögen (Ertragswert) zumindest 50 % des Barwerts der wiederkehrenden Leistungen ausmacht, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2.1 Bedingte Leibrenten

Rz. 32 Zulässig sind bedingte Leibrentenzusagen. Diese sind gegeben, wenn der Beginn oder das Ende der Leibrente an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. So liegt eine Leibrente vor, wenn sich der Übernehmer eines Betriebs in einem Übergabevertrag verpflichtet, im Fall des Todes des Übergebers (aufschiebende Bedingung) an dessen Witwe eine monatliche Leibrente zu zahlen, dere...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3 Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 40 Ab 1.1.2005 firmieren alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung unter dem gemeinsamen Dach "Deutsche Rentenversicherung". Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Verband Deutscher Rentenversicherer (VDR) fusionieren zur Deutschen Rentenversicherung Bund. Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse schließen sich als zweiter Bundesträg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.6 Empfänger der Versorgungsleistungen

Rz. 97j Empfänger der Versorgungsleistungen können sein, der Übergeber des Vermögens, dessen Ehegatte und die gesetzlich erb- und pflichtteilsberechtigten Abkömmlinge des Übergebers[1], Lebenspartner der eingetragenen Lebenspartnerschaft, die Eltern des Übergebers, wenn der Übergeber das Vermögen von den Eltern gegen Versorgungsleistungen erhalten hat. Bei Geschwistern wird ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.8 Stellungnahme – Kritik

Rz. 94 Nach zutreffender Auffassung des BFH[1] steht das Institut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen vor der gesetzlichen Regelung vor 2007 auf sicheren rechtlichen Fundamenten und kann in den grundsätzlichen Voraussetzungen nicht mehr zweifelhaft sein. Angesichts der Neuregelung ab Vz 2008 hat sich eine Kritik an dieser Rspr. erledigt und ist entbehrlich. Rz. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.3.3 Waisenrente

Rz. 51 Im Fall des Todes des Rentenberechtigten wird nach § 48 SGB VI auch den Kindern des Versicherten eine Rente gewährt. Eine Halbwaisenrente wird nach dem Tod eines Elternteils gezahlt, wenn das Kind noch einen Elternteil hat, der unbeschadet der wirtschaftlichen Verhältnisse unterhaltspflichtig ist, und der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.3.3 Rentenerhöhung

Rz. 139 Wird die Rente aufgrund einer Wertsicherungsklausel erhöht, ist weiterhin der ursprüngliche Ertragsanteil auf den neuen Rentenbetrag anzuwenden. Dies folgt daraus, dass sich die Rente als solche nicht verändert, sondern lediglich ihr innerer Wert erhalten bleibt.[1] Praxis-Beispiel Ertragsanteil bei Rentenerhöhung aufgrund Wertsicherungsklausel X zahlt Y eine Leibrente...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3 Gegenstand der Vermögensübergabe

Rz. 58 Nach früherer Auffassung setzte eine Vermögensübergabe die Übertragung einer die Existenz des Übergebers zumindest teilweise sichernden Wirtschaftseinheit voraus. Bei dieser Vermögensübergabe behält sich der Übergeber typischerweise vom Übernehmer zu erwirtschaftende Erträge seines Vermögens vor. Von dem Begriff der existenzsichernden Wirtschaftseinheit hat sich BFH v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 5 Überprüfungsrecht der Finanzbehörde

Rz. 9 Nach § 93c Abs. 4 AO kann die zuständige Finanzbehörde prüfen, ob die mitteilungspflichtige Stelle ihren Pflichten nach § 93c Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 und Abs. 3 AO nachgekommen ist und den Inhalt des Datensatzes nach den Vorgaben des jeweiligen Steuergesetzes bestimmt hat.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.6 Empfänger der Versorgungsleistungen

Rz. 85 Die Frage, wer Empfänger der Versorgungsleistungen sein kann, ist streng von der Frage zu trennen, wer Empfänger des Vermögens sein kann. Empfänger der Versorgungsleistungen können i. d. R. nur der Übergeber, sein Ehegatte und die gesetzlich erb- und pflichtteilsberechtigten Abkömmlinge sein[1], also Personen, die zum sog. Generationsnachfolgeverbund gehören. Dies ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.1.2 Abhängigkeit der Leibrente von der Lebensdauer

Rz. 31 Regelmäßig sind Leibrenten an das Leben des Empfängers der Leistungen geknüpft.[1] Es kann aber auch eine Vereinbarung getroffen werden, dass die Zahlungsverpflichtung mit dem Tod einer anderen Person endet. Die Laufzeit der Leibrente kann auch an das Leben mehrerer Personen geknüpft sein. In diesem Fall ist zu klären, ob die Leibrente mit dem Tod des Erst- oder Letzt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4a.5 Umfang der Versorgungsleistungen

Rz. 97i Versorgungsleistungen sind alle im Übergabevertrag vereinbarten wiederkehrenden Leistungen in Geld oder Geldeswert. Hierzu gehören insbesondere Geldleistungen, Übernahme von Aufwendungen und Sachleistungen, nicht aber die Verpflichtung zur Erbringung persönlicher Dienstleistungen durch persönliche Arbeit, sofern nicht eine fremde Arbeitskraft zur Verfügung gestellt w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.5 Versorgungsleistungen aufgrund einer Verfügung von Todes wegen

Rz. 89 Versorgungsleistungen können auch dann vorliegen, wenn das Vermögen im Weg der Verfügung von Todes wegen (Testament, Vermächtnis) übergeht[1] und die Vereinbarung zu Lebzeiten des Erblassers als vorweggenommene Erbfolge gegen Versorgungsleistungen zu beurteilen wäre, z. B. wenn das nach dem gesetzlichen Erbrecht an sich dem überlebenden Ehegatten zumindest z. T. zuste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.4 Anforderungen an den Übergabevertrag

Rz. 88 Der Übergabevertrag muss, da es sich regelmäßig um einen Vertrag zwischen nahen Angehörigen handelt, klar und eindeutig die Rechte und Pflichten, wie das übertragene Vermögen, die Höhe der Versorgungsleistungen und ihre Fälligkeit sowie die Art und Weise der Zahlung, bestimmen. Er muss ernsthaft gewollt und tatsächlich durchgeführt werden.[1] Die Vereinbarungen müssen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.2 Unentgeltliche – entgeltliche Vermögensübertragung

Rz. 56 Auch Eltern können Vermögen auf die nachfolgende Generation entgeltlich gegen wiederkehrende Leistungen übertragen. Bei einer Vermögensübertragung unter Angehörigen besteht aber eine nur in Ausnahmefällen zu widerlegende Vermutung, dass die wiederkehrenden Leistungen unabhängig vom Wert der Gegenleistung nach dem Versorgungsbedürfnis des Übergebers und der wirtschaftl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.2.2 Ermittlung der Erträge

Rz. 75 Die Erträge sind auf der Grundlage der Einkünfte überschlägig zu ermitteln.[1] Hinzuzurechnen sind Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen sowie außerordentliche Aufwendungen, z. B. größere Erhaltungsaufwendungen, die nicht jährlich üblicherweise anfallen. Diese Berechnung ist gerechtfertigt, da im Fall unentgeltlicher Rechtsnachfolge d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.3.1.1 Tilgungsanteil

Rz. 105 Der in den wiederkehrenden Leistungen enthaltene Tilgungsanteil ist regelmäßig eine nichtsteuerbare Vermögensumschichtung. Rz. 105a Erwirbt ein Stpfl. ein Wirtschaftsgut des Privatvermögens gegen wiederkehrende Leistungen, das er zur Erzielung von Überschusseinkünften einsetzt, z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ist als Anschaffungskosten der Barwert der ...mehr