Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 51 EStG enthält Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen (Abs 1 bis 3), zur Herausgabe von Vordrucken und Mustern (Abs 4 Nr 1), zur Aufstellung eines Programmablaufplans zur Herausgabe von LSt-Tabellen (Abs 4 Nr 1a), im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Bilanz nach § 5b EStG (Abs 4 Nr 1b u 1c), zur Bestimmung von Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 70 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Eine Abstandnahme kommt bei allen inländischen von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen und bei inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Betracht. Erweitert worden ist die Regelung zur Abstandnahme vom Steuerabzug in dem durch das JStG 2010 v 08.12.2010, BGBl I S 1768 eingefügten S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum

Eisendick, Der Freistellungsauftrag – gesetzliches Niemandsland, FR 1998, 49; Jansen, Freistellungsbescheinigungen nach § 44a Abs 5 EStG für Unternehmen der Finanzbranche, FR 2012, 667; Krauss/Meichelbeck, Zur Freistellung v KapSt-Einbehalt bei Holding-Gesellschaften nach der sog Überzahlerregelung gem § 44a Abs 5 EStG, DStR 2015, 333; Ronig, KapSt-Abzug und Anmeldungsverfahren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 40 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Durch einen besonderen VA, den das Wohnsitz-FA erteilt, kann der Gläubiger der KapErtr eine Abstandnahme auch dann erreichen, wenn das Freistellungsvolumen zwar überschritten wird, aber dennoch kein stpfl Einkommen erzielt wird. Rn. 41 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Gläubiger muss unbeschränkt stpfl sein, und es darf für ihn auch bei einer An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Freistellungsvolumen

Rn. 22 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Nach § 20 Abs 9 EStG beträgt das Freistellungsvolumen bei Anwendung der Grundtabelle 801 EUR und bei Anwendung der Splittingtabelle 1 602 EUR. Rn. 23 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Das Freistellungsvolumen kann auf mehrere Entrichtungspflichtige verteilt werden. Die Obergrenze darf zwar beim Erteilen der Freistellungsaufträge, nicht aber bei ihre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 112 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der Kreis der begünstigten KapErtr ist auf KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 1, 2, 3 u 7a EStG beschränkt. Zwar mindern die KapErtr nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 2 u 3 EStG das stpfl Einkommen des Schuldners der KapErtr, es soll aber bei einer Belastung dieser Stufe durch KapSt nur in Höhe der tariflichen KSt von 15 % bleiben.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 111 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Begünstigt sind die steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nicht wegen Gemeinnützigkeit nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreit sind, sowie inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts, die nicht bereits durch § 44a Abs 7 EStG erfasst werden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Rn. 113 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der Nachweis wird durch eine NV-Bescheinigung des Betriebs-FA geführt; § 44a Abs 8 S 2 EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 17 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Möglichkeit der Abstandnahme vom Steuerabzug ist durch das AmtshilfeRLUmsG ab dem VZ 2013 erheblich ausgeweitet worden. Arbeitsaufwändige Erstattungsverfahren können damit sowohl im Interesse der StPfl als auch der FinVerw vermieden werden. Die Sonderregelung für Bezieher geringer Kapitaleinkünfte hat der Gesetzgeber auf Dividenden und G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.06.1991, BStBl I 1991, 657 (Sonderabschreibungen nach § 3 Abs 1 StÄndG v 06.03.1990 (DDR-Gbl I Nr 17, 136) iVm § 7 der Durchführungsbestimmungen v 16.03.1990 (DDR-Gbl I Nr 21, 195) und § 58 Abs 1 EStG 1990); BMF v 22.07.1991, BStBl I 1991, 737 (§ 58 EStG; Steuerbefreiung bei Neueröffnung eines Handwerks-, Handels- oder Gewerbebetriebs nach § 9 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 80 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Abstandnahme ist bei unbeschränkt und beschränkt estpfl und kstpfl Gläubigern der KapErtr möglich, mithin nicht für PersGes, weil diese nicht selbst estpfl sind (§ 44a Abs 5 EStG und § 31 Abs 1 KStG iVm § 44a Abs 5 EStG). Sie bietet gegenüber der früheren Erstattungslösung für die betroffenen Gesellschaften einen erheblichen Zins- und Li...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 100 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Gläubiger der KapErtr muss entweder eine inländische gemeinnützige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG oder eine inländische Stiftung des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient, oder eine inländische juristische Person des öffentlichen Rec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Rn. 104 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Zugehörigkeit zu dem begünstigten Personenkreis ist durch eine NV-Bescheinigung des Betriebs-FA nach § 44a Abs 7 S 2 EStG nachzuweisen. Rn. 105 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Für die Abstandnahme reicht daneben bei den wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen auch der Freistellungsbesc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 19 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Sparer-Pauschbetrag soll sich schon iRd KapSt-Abzugsverfahrens auswirken. Nur so lässt sich die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs flächendeckend umsetzen. Rn. 20 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die freizustellenden KapErtr dürfen nicht zu anderen Einkünften als den Einkünften aus KapVerm gehören, weil nur bei diesen der Sparer-Pauschbetrag a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Freistellungsauftrag

Rn. 25 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Es handelt sich ungeachtet der Bezeichnung als Auftrag um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung auf dem Gebiete des Steuerrechts, für deren Ausführung der Empfänger kein Entgelt verlangen darf; vgl BGH NJW 1997, 2753, Eisendick, FR 1998, 49 Tz 1; Hamacher/Dahm in Korn, § 44a EStG Rz 10. Rn. 26 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Er ist a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betroffene Kapitalerträge

Rn. 102 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Möglichkeiten der Abstandnahme sind ab dem 01.01.2013 durch das AmtshilfeRLUmsG (BGBl I 2013, 1809) erheblich ausgeweitet worden. Gegenüber den abgelösten Detailregelungen in Abs 7 S 2 aF zu Namensaktien und Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften hat die Neuregelung die Vorschrift übersichtlicher gemacht und das Verfahren ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Abstandnahme

Rn. 106 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Abstandnahme ist nur möglich bei KapErtr iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1, 2, 3 u 7a–7c EStG. Rn. 107–110 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Bescheinigung

Rn. 87 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Zum Nachweis dient eine Bescheinigung des Betriebs-FA des Gläubigers der KapErtr, die unter dem Vorbehalt des Widerrufs ausgestellt wird. In den Organschaftsfällen beruht sie auf der Bescheinigung des FA des Organträgers, die wohl ein Grundlagenbescheid sein dürfte. Rn. 88 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die hier ebenfalls ausgestellte NV-2-Besche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erteilung, Vorlage und Rückgabe der Bescheinigung

Rn. 45 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Das zuständige FA erteilt die NV-Bescheinigung; dies ist ein sonstiger begünstigender Steuer-VA, kein Steuerbescheid oder Freistellungsbescheid; vgl BFH BStBl II 1992, 322; Bartone in Kühn/v. Wedelstädt, AO Vorbemerkung §§ 172–177 Rz 5; Ratschow in Klein, AO § 118 Rz 13. Es handelt sich um einen speziellen Grundlagenbescheid für Zwecke des S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Im Einzelnen

A. Sonderabschreibungen nach § 3 Abs 1 StÄndG DDR v 06.03.1990 (§ 58 Abs 1 EStG) Rn. 2 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 58 Abs 1 EStG betrifft Sonderabschreibungen, die nach § 3 Abs 1 StÄndG der DDR v 06.03.1990 auf Investitionen von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung in Anspruch genommen werden konnten. Für WG, die im Kj 1990 angeschafft oder hergestellt worden sind und für d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Böckenförde, Gesetz und gesetzgebende Gewalt, 1981; Tipke, Rechtsetzung durch Steuergerichte und Steuerverwaltungsbehörden?, StuW 1981, 189; Seiler, Der einheitliche Parlamentsvorbehalt (Diss), 2000.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Im Einzelnen

A. § 57 Abs 1 EStG Rn. 2 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 57 Abs 1 EStG schließt die Anwendung der dort genannten Vergünstigungen im Beitrittsgebiet auch nach dem 31.12.1990 aus, soweit die Vergünstigungen auf Tatbestände gestützt werden (zB im Rahmen des § 10e EStG auf einen Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang), die schon vor dem 31.12.1990 verwirklicht worden sind. B. § 57 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Voraussetzungen

Rn. 84 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die KapErtr müssen inländische BE des Gläubigers der KapErtr sein. Rn. 85 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Ferner muss die KapSt aufgrund der Art der Geschäfte auf Dauer höher als die festzusetzende ESt oder KSt sein. Dieser KapSt-Überhang muss der ausgeübten Geschäftstätigkeit derart immanent sein, dass ein anderes Ergebnis nahezu zwangsläufig aus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.1.1 Fristbeginn

Rz. 28 § 187 BGB Fristbeginn (1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. (2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.3 Folgen der Nichteinhaltung von Fristen

Rz. 24 Wie die Fristen einen sehr unterschiedlichen Inhalt und Charakter haben, so sind auch die Folgen der Nichteinhaltung dieser Fristen sehr unterschiedlich. Bei den selteneren Mindestfristen, also den Fristen, nach deren Ablauf erst Rechte geltend gemacht oder wahrgenommen werden können, führt das Nichtabwarten der Frist regelmäßig zur Rechtswidrigkeit der Handlung, nicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.1.2 Fristablauf

Rz. 33 § 188 BGB Fristende (1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. (2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum – Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr – bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher du...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1.1 Gesetzliche Fristen

Rz. 6 In den Steuergesetzen sind zahlreiche Fristen verschiedenster Art vorgesehen. Als gesetzliche Fristen werden solche Fristen bezeichnet, bei denen die Bestimmung der Frist unmittelbar durch Gesetz[1] geschehen ist. Dabei kann ein bestimmtes Datum genannt sein (z. B. LSt-Anmeldung und USt-Voranmeldung bis zum 10. eines Monats). In anderen Fällen ist die Frist von einem b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.2.1 Grundregel (Abs. 3)

Rz. 37 § 193 BGB Sonn- und Feiertag; Sonnabend Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines so...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.5 Spezielle Maßnahmen zur Beseitigung der "GmbH-Krise"

Kapitalerhöhung Die Kapitalerhöhung mittels Bareinlagen nach § 55 GmbHG ist die einzige wirklich seriöse Maßnahme, damit dem Unternehmen echtes Eigenkapital zugeführt wird. Gesellschafterdarlehen führen wegen der Verbuchung als Fremdkapital wieder zur Überschuldung. Gerade bei der Einpersonen-GmbH ist die Kapitalerhöhung sinnvoll, wenn das Unternehmen an sich Erfolg verspric...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 10 Einkünfte aus Insolvenzverwaltung

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gehören die Vergütungen für die Insolvenzverwaltung zu den vermögensverwaltenden Einkünften eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts. Das gilt jedoch nur dann, wenn es sich bei der von dem Steuerberater ausgeübten Tätigkeit nach dem Gesamtbild der Umstände tatsächlich um eine sonstige selbstständige Arbeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4 Regel- bzw. Unternehmerinsolvenz

Ein Insolvenzverfahren kann nach § 11 Abs. 1 InsO über das Vermögen jeder natürlichen oder juristischen Person[1] eröffnet werden. Insolvenzfähig sind nach § 11 Abs. 2 InsO auch die OHG, die KG und die BGB-Gesellschaft. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird das gesamte Vermögen – auch Privatvermögen – des Unternehmers an die Gläubiger verteilt. Natürliche Schuldner, die noc...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Überschuldung

Eine Überschuldung liegt nach § 19 Abs. 2 InsO vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bei der Bewertung des Vermögens ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Die Überschuldung wird grundsätzlich im Wege einer 2-stufigen Prüfung festgestellt u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 5 Rechtsschutz (Abs. 3)

Rz. 18 Bei der vorläufigen Zahlungseinstellung handelt es sich um einen Realakt, da dieser ohne Bescheid erfolgt.[1] Sofern sich ein Kindergeldberechtigter gegen die Zahlungseinstellung wenden will, kann er dies nicht mit einem Einspruch tun, sondern nur mit einem allgemeinen Leistungsbegehren. Korrekte Klageart wäre die allgemeine Leistungsklage. Möglicherweise macht eine s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 2.1 Ermessen und Voraussetzungen

Rz. 5 Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die Familienkasse die Kindergeldzahlungen vorläufig einstellen. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung (§ 5 AO).[1] Voraussetzung für eine vorläufige Zahlungseinstellung ist, dass einerseits Kindergeld festgesetzt wurde[2] und andererseits die Familienkasse Kenntnis von Tatsachen erhält, die zu einer rückwirkenden Aufhebung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 2.2 Kenntnis von Tatsachen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Die Familienkasse muss positive Kenntnis von entscheidungserheblichen Tatsachen erlangen, die zu dem Nichtbestehen eines Kindergeldanspruchs führen. Die Tatsachen müssen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kindergeldfestsetzung begründen. Umfasst sind sowohl rechtliche als auch tatsächliche Verhältnisse.[1] Als Änderung des rechtlichen Verhältnisses kommt die V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 2.3 Aufhebung der Festsetzung mit Wirkung für die Vergangenheit (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 9 Die Tatsachen müssen die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung mit Wirkung für die Vergangenheit nach sich ziehen; dies setzt voraus, dass der Anspruch zum Zeitpunkt der Zahlungseinstellung schon nicht mehr besteht und nicht erst mit Wirkung für die Zukunft entfällt.[1] Lag der Kindergeldfestsetzung eine Ermessensentscheidung zugrunde, findet § 71 EStG keine Anwendung.[2]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 4 Unverzügliche Nachholung der Zahlung (Abs. 3)

Rz. 15 § 71 Abs. 3 EStG regelt, dass die Familienkasse die einbehaltenen Beträge nachzahlen muss, wenn sie die Kindergeldfestsetzung innerhalb von 2 Monaten nach der Zahlungseinstellung nicht rückwirkend aufgehoben oder geändert hat. Rz. 16 Die 2-Monats-Frist wird durch die Zahlungseinstellung ausgelöst: Als Zeitpunkt der vorläufigen Zahlungseinstellung ist der Tag anzusehen,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 3 Unverzügliche Mitteilung an den Berechtigten (Abs. 2)

Rz. 11 Dem Berechtigten sind die vorläufige Zahlungseinstellung sowie die dafür maßgeblichen Gründe unverzüglich mitzuteilen. Ihm muss Gelegenheit gegeben werden, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern.[1] Die Mitteilung muss gegenüber dem Berechtigten erfolgen. Damit ist für die Familienkasse eine Mitteilung an einen Dritten, z. B. den Abzweigungsempfänger ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der bisherige § 71 EStG (Zahlungszeitraum) wurde mit dem AuslAnspruchG v. 13.12.2006[1] aufgehoben, da der Gesetzgeber das Prinzip der monatlichen Zahlweise in § 66 Abs. 2 EStG überführte (§ 66 EStG Rz. 2 und 15). Eine inhaltliche Änderung trat dadurch nicht ein.[2] Rz. 2 § 71 EStG n. F. wurde mit Geltung ab 18.7.2019 eingefügt aufgrund des SozialMissbrauchsG v. 11.7.20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 1.2 Bedeutung

Rz. 3 Mit § 71 EStG wird für die Familienkasse die Möglichkeit geschaffen, laufende Kindergeldzahlungen in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einzustellen. Diese bereits im Bereich der Arbeitsförderung vorhandene Verfahrensweise wird auf das Kindergeldrecht übertragen.[1] Rz. 4 Die Familienkasse soll schneller auf Änderungen in den Verhältnissen der Eltern oder Kinder reagi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 71 Vorläufige Einstellung der Zahlung des Kindergeldes

1 Überblick 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der bisherige § 71 EStG (Zahlungszeitraum) wurde mit dem AuslAnspruchG v. 13.12.2006[1] aufgehoben, da der Gesetzgeber das Prinzip der monatlichen Zahlweise in § 66 Abs. 2 EStG überführte (§ 66 EStG Rz. 2 und 15). Eine inhaltliche Änderung trat dadurch nicht ein.[2] Rz. 2 § 71 EStG n. F. wurde mit Geltung ab 18.7.2019 eingefügt aufgrund d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 1 Überblick

1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 Der bisherige § 71 EStG (Zahlungszeitraum) wurde mit dem AuslAnspruchG v. 13.12.2006[1] aufgehoben, da der Gesetzgeber das Prinzip der monatlichen Zahlweise in § 66 Abs. 2 EStG überführte (§ 66 EStG Rz. 2 und 15). Eine inhaltliche Änderung trat dadurch nicht ein.[2] Rz. 2 § 71 EStG n. F. wurde mit Geltung ab 18.7.2019 eingefügt aufgrund des SozialMi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 71... / 2 Vorläufige Zahlungseinstellung (Abs. 1)

2.1 Ermessen und Voraussetzungen Rz. 5 Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die Familienkasse die Kindergeldzahlungen vorläufig einstellen. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung (§ 5 AO).[1] Voraussetzung für eine vorläufige Zahlungseinstellung ist, dass einerseits Kindergeld festgesetzt wurde[2] und andererseits die Familienkasse Kenntnis von Tatsachen erhält, die z...mehr

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Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen

Kommentar Mit Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 5.10.2020 wurden Einsprüche und Änderungsanträge wegen der Anpassung der Renten in den ostdeutschen Bundesländern an das Westniveau zurückgewiesen. Am 3.12.2019 (X R 12/18) hat der BFH entschieden, dass die Angleichung der Renten in den ostdeutschen Bundesländern (im Jahr 30 der Vereinigung erscheint ...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.2 Aufstockung und Abstockung der Wirtschaftsgüter in der Ergänzungsbilanz

Rz. 15 Die Verteilung der Mehraufwendungen auf die einzelnen Wirtschaftsgüter wird gem. der sog. Stufentheorie vollzogen, welche maßgeblich auf die Rechtsprechung des BFH zurückgeführt werden kann.[1] In ihrer Reinform, wie sie durch Schmidt geprägt wurde,[2] werden in einer 1. Stufe zunächst nur die stillen Reserven in den bilanzierten materiellen und immateriellen Wirtscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Wahlrecht zwischen Anrechnung oder Abzug einer ausländischen Steuer (§ 34 Abs 2 EStG, § 12 AStG)

Tz. 21 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Str ist, ob in Fällen, in denen eine OG stpfl ausl Eink mit anrechenbarer ausl St erzielt, die ausl St jedoch gem § 34c Abs 2 EStG bei der Ermittlung der Eink abgezogen statt auf die dt St angerechnet werden soll, die OG selbst das in § 34c Abs 2 EStG geregelte Wahlrecht ausüben darf. Eindeutig ist, dass der in § 34c Abs 2 EStG geregelte Abz...mehr

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Keine Berücksichtigung von Aufwendungen in Zusammenhang mit einem "Biberschaden" als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 EStG

Leitsatz 1. Wildtierschäden als solche sind keineswegs unüblich und nicht mit ungewöhnlichen Schadensereignissen i.S. des § 33 EStG vergleichbar. 2. Mit einem Wildtierschaden in Zusammenhang stehende Aufwendungen zur Beseitigung konkreter, von einem Gegenstand des existenznotwendigen Bedarfs ausgehender Gesundheitsgefahren erlauben deshalb keine Berücksichtigung als außergewö...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.5 Erwerb eines Anteils an einer Obergesellschaft

Rz. 28 Wenn eine Personengesellschaft (Obergesellschaft) an einer anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft) beteiligt ist, gelten gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG neben der Obergesellschaft auch die Gesellschafter der Obergesellschaft als Mitunternehmer der Untergesellschaft.[1] Bei dem entgeltlichen Erwerb eines Anteils an der Obergesellschaft ist für den neu...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG

1 Grundlagen 1.1 Begriff der Ergänzungsbilanz Rz. 1 Ergänzungsbilanzen ergänzen laufende Steuerbilanzen von Personengesellschaften. Der Rechtsbegriff der Ergänzungsbilanz erscheint nur an wenigen Gesetzesstellen, zum einen in § 24 Abs. 2 und 3 UmwStG im Zusammenhang mit der Einbringung von betrieblichen Sachgesamtheiten in eine Personengesellschaft und zum anderen in § 6 Abs. ...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 5 Ergänzungsbilanzen bei personenbezogenen Steuervergünstigungen

Rz. 39 Eine Personengesellschaft kann Steuervergünstigungen (bspw. §§ 6b, 7h EStG) für einzelne Gesellschafter, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, anteilig in Anspruch nehmen. Hierzu bildet sie eine negative Ergänzungsbilanz für die betreffenden Gesellschafter. Im Falle des § 6b EStG könnten bspw. aufgrund eines vorherigen Gesellschafterwechsels nicht alle Gesellsc...mehr