Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.3 Fortentwicklung der Ergänzungsbilanz

Rz. 23 Ergänzungsbilanzen sind erfolgswirksam fortzuentwickeln bis zu dem Zeitpunkt, an dem:[1] die Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, der Gesellschafter, dem die Ergänzungsbilanz zugeordnet ist, aus der Gesellschaft ausscheidet, die Mehr- oder Minderwerte entfallen. Es existieren unterschiedliche Auffassungen darüber, ob sich die Abschreibung in einer Ergänz...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.4 Entbehrlichkeit der Ergänzungsbilanz

Rz. 26 Keine Ergänzungsbilanz ist zu erstellen, wenn die Anschaffungskosten für den Erwerb eines Gesellschaftsanteils mit den steuerlichen Buchwerten der von dem Geschäftsanteil repräsentierten Wirtschaftsgüter übereinstimmen oder wenn der Geschäftsanteil unentgeltlich übertragen wird (in letzterem Fall ist eine zwingende Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG einschlägig)...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 1.1 Begriff der Ergänzungsbilanz

Rz. 1 Ergänzungsbilanzen ergänzen laufende Steuerbilanzen von Personengesellschaften. Der Rechtsbegriff der Ergänzungsbilanz erscheint nur an wenigen Gesetzesstellen, zum einen in § 24 Abs. 2 und 3 UmwStG im Zusammenhang mit der Einbringung von betrieblichen Sachgesamtheiten in eine Personengesellschaft und zum anderen in § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG im Zusammenhang mit der Einlag...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 1.3 Stellung der Ergänzungsbilanz im Rahmen der Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft

Rz. 7 Nach heutiger Rechtsprechung des BFH wird der Gewinnanteil des Mitunternehmers gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nach der additiven Methode ermittelt (sog. 2-"stufige Gewinnermittlung").[1] Diese Methode kann ursprünglich auf Schmidt zurückgeführt werden.[2] Danach werden die Gewinnanteile des Mitunternehmers aus der Steuerbilanz getrennt von den Ergebnissen der Sonde...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 1.4 Einsatzbereich der Ergänzungsbilanzen

Rz. 9 Ergänzungsbilanzen werden insb. aufgestellt:[1] beim entgeltlichen Erwerb von Mitunternehmeranteilen, wobei die Anschaffungskosten den Buchwert des auf den Erwerber übergehenden Kapitalkontos übersteigen oder unterschreiten, bei der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft nach § 24 UmwStG, bei der Übertragung einzel...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 3.2.2 Behandlung der Auf- und Abstockungen

Rz. 36 Die in den positiven bzw. negativen Ergänzungsbilanzen vorgenommenen Auf- und Abstockungen der einzelnen Wertansätze der Wirtschaftsgüter sind korrespondierend zum Verbrauch, zur Abnutzung oder Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter erfolgswirksam und mit entsprechenden Auswirkungen auf die Kapitalkonten aufzulösen.[1] Vgl. hierzu ausführlich Rz. 15. In den Fällen der Ei...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 3 Ergänzungsbilanzen bei der Einbringung

3.1 Einordnung Rz. 29 Tritt ein Gesellschafter in eine bereits bestehende Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen hinzu, indem er ein Einzelwirtschaftsgut oder eine betriebliche Sachgesamtheit einbringt, stößt man häufig auf das Problem, dass darin stille Reserven enthalten sind. Die Aufstellung von Ergänzungsbilanzen verhindert zum einen eine sofortige Besteuerung de...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 4 Ergänzungsbilanzen bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen Gesellschafter und Gesellschaft

Rz. 37 Durch das Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz[1] wurden die Bewertungsregelungen zur Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem Betriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft modifiziert. Nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG [2] sind die eingelegten Wirtschaftsgüter zwingend mit dem Buchwert anzusetzen. Zusätzlich hat der Gesetzgeber in § 6 Ab...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.1 Aufdeckung stiller Reserven

Rz. 10 Wird ein Mitunternehmeranteil an einen neu eintretenden Gesellschafter veräußert, kommt es nicht zum Erwerb eines besonderen Wirtschaftsguts "Beteiligung", vergleichbar der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, sondern es findet eine entgeltliche Anschaffung von Anteilen (Bruchteilen oder ideellen Anteilen) an den gesamthänderisch gebundenen Wirtschaftsgütern der ...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 3.2.1 Wahlrechtsausübung mithilfe der Ergänzungsbilanz

Rz. 30 Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft[1] gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten nach § 24 UmwStG ist als ein tauschähnlicher Veräußerungsvorgang zu sehen; Folge ist eine Veräußerung aus Sicht des einbringenden Gesellschafters und ein Anschaffungsgeschäft aus Sicht der aufnehmenden Personengesellschaft.[2...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 1 Grundlagen

1.1 Begriff der Ergänzungsbilanz Rz. 1 Ergänzungsbilanzen ergänzen laufende Steuerbilanzen von Personengesellschaften. Der Rechtsbegriff der Ergänzungsbilanz erscheint nur an wenigen Gesetzesstellen, zum einen in § 24 Abs. 2 und 3 UmwStG im Zusammenhang mit der Einbringung von betrieblichen Sachgesamtheiten in eine Personengesellschaft und zum anderen in § 6 Abs. 5 Satz 4 ESt...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2 Ergänzungsbilanzen beim entgeltlichen Erwerb von Mitunternehmeranteilen

2.1 Aufdeckung stiller Reserven Rz. 10 Wird ein Mitunternehmeranteil an einen neu eintretenden Gesellschafter veräußert, kommt es nicht zum Erwerb eines besonderen Wirtschaftsguts "Beteiligung", vergleichbar der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, sondern es findet eine entgeltliche Anschaffung von Anteilen (Bruchteilen oder ideellen Anteilen) an den gesamthänderisch ge...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 3.2 Einbringung nach § 24 UmwStG

3.2.1 Wahlrechtsausübung mithilfe der Ergänzungsbilanz Rz. 30 Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft[1] gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten nach § 24 UmwStG ist als ein tauschähnlicher Veräußerungsvorgang zu sehen; Folge ist eine Veräußerung aus Sicht des einbringenden Gesellschafters und ein Anschaffungsgesch...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 1.2 Abgrenzung der Ergänzungsbilanz zur Sonderbilanz

Rz. 6 Ergänzungsbilanzen müssen unterschieden werden von Sonderbilanzen. Letztere sind reine Steuerbilanzen, die zusätzlich zur Jahresbilanz – und damit regelmäßig – für einzelne Gesellschafter erstellt werden müssen.[1] In ihnen werden Vermögensgegenstände bilanziert, die nicht zum Gesamthandsvermögen gehören und deswegen auch nicht in der Bilanz enthalten sind, die jedoch ...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 3.1 Einordnung

Rz. 29 Tritt ein Gesellschafter in eine bereits bestehende Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen hinzu, indem er ein Einzelwirtschaftsgut oder eine betriebliche Sachgesamtheit einbringt, stößt man häufig auf das Problem, dass darin stille Reserven enthalten sind. Die Aufstellung von Ergänzungsbilanzen verhindert zum einen eine sofortige Besteuerung der stillen Rese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft

Tz. 185 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Im Falle der unentgeltlichen Übertragung eines MU-Anteils auf eine gemeinnützige Stiftung realisiert der übertragende MU keinen Gewinn, da die WG mit dem Bw anzusetzen sind (§ 6 Abs 3 S 1 EStG und BMF-Schr v 20.11.2019, BStBl I 2019, 1291). Das Bw-Privileg kann jedoch beansprucht werden, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sicherges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Anrechnung der von der Organgesellschaft gezahlten ausländischen Steuern

Tz. 18 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Anwendung des § 19 KStG setzt voraus, dass die OG ausl Eink iSd § 34d EStG bezogen hat und dass diese Eink eine der dt St entspr ausl St unterlegen haben. Da sich ohne eine Besteuerung der ausl Eink nach dt StR eine "auf die ausl Eink entfallende dt ESt" iSd § 34c Abs 1 S 2 EStG nicht ergibt, stellt sich die Frage nach der Anwendung des §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Der Organträger unterliegt der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (Abs 2)

Tz. 27 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Unterliegt der OT der unbeschr ESt-Pflicht, gilt gem § 19 Abs 2 der Abs 1 des § 19 KStG entspr, soweit für die ESt gleichartige Tarifvorschriften wie für die KSt bestehen. § 19 Abs 2 KStG betrifft nur unbeschr stpfl natürliche Personen (Einzelunternehmen) als OT. Damit verhindert das Gesetz, dass natürliche Personen als OT St-Vergünstigungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 8 Abs 6 KStG

Abzugsverbot für Ausgaben in Zusammenhang mit steuerabzugspflichtigen Einkünften Tz. 1 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8 Abs 6 KStG ist ein Abzug von BA oder WK nicht zulässig, wenn das Einkommen nur aus Eink besteht, von denen die St lediglich im Wege des St-Abzugs erhoben wird. Eine Berücksichtigung solcher Ausgaben ist somit nur bei einem St-Abzug mit Abgeltungswirkung a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Steuerabzugsbeträge (Abs 5)

Tz. 36 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Sind in dem Einkommen der OG BE enthalten, die einem St-Abzug unterlegen haben, ist die einbehaltene St auf die KSt oder ESt des OT oder, wenn der OT eine Pers-Ges ist, anteilig auf die KSt oder die ESt der Gesellschafter anzurechnen. Gemeint ist der inl St-Abzug; Fälle des St-Abzugs im Ausl werden von § 19 Abs 1–4 KStG erfasst (glA s Voß, in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Stiftung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 20 Abs 1 Nr 9 EStG gehören zu den Eink aus KapV auch Einnahmen aus Leistungen einer nicht von der KSt befreiten Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse iSd § 1 Abs 1 Nr 3 bis 5 KStG, die GA iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG wirtsch vergleichbar sind. § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 und 3 sowie Nr 2 EStG werden für entspr anwendbar erklärt. Es stellt sich die Fra...mehr

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Eine dem Finanzamt nicht übermittelte Wahlrechtsausübung führt nicht zu einem Fehler nach § 129 AO

Leitsatz Eine offenbare Unrichtigkeit liegt nicht vor, wenn die Finanzbehörde die Unrichtigkeit in der Steuererklärung des Steuerpflichtigen nicht erkennen konnte und sich deshalb nicht zu eigen machen konnte. Dann handelt es sich nicht um einen (Übernahme-)Fehler der Finanzbehörde. Sachverhalt Die Kläger erklärten in der elektronisch übermittelten ESt-Erklärung 2013 unter an...mehr

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ZErb 10/2020, Erbschaftsteu... / 2 Gründe

Die Klage ist unbegründet. 1. Der angefochtene Bescheid vom 25.4.2014 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 6.12.2019 ist rechtmäßig und verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 FGO. Der Beklagte hat zu Recht die Summe der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens gemäß § 13b Abs. 2a ErbStG i.V.m. § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 1 ErbStG m...mehr

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Rechtsschutzbedürfnis und prozessuale Rechtsnachfolge bei Vollbeendigung einer klagenden Personengesellschaft; Auflösung von Unterschiedsbeträgen bei der Tonnagesteuer als Teil des festzustellenden Gesamthandsgewinns

Leitsatz 1. Der Betrag aus der Auflösung eines Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 Satz 3 Nrn. 1 bis 3 EStG ist Teil des laufenden Gesamthandsgewinns, der nicht nach Quote verteilt wird. 2. Ein prozessualer Rechtsnachfolger ist auch dann erforderlich, wenn die Personengesellschaft, deren Klagebefugnis gegen einen Feststellungsbescheid i.S. des § 48 FGO sich ausnahmsweise all...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.1.2 Externe Teilung

Ausnahmsweise kommt auch eine externe Teilung beim Wertausgleich in Betracht. In diesem Fall wird der Wert des auszugleichenden Anrechts ermittelt und ausbezahlt, um damit in einem anderen Versorgungssystem Anrechte zu schaffen. Der ausgleichsberechtigte Partner erwirbt somit bei der externen Realteilung ein Anrecht bei einem anderen Versorgungsträger, als demjenigen, bei de...mehr

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Versorgungsausgleich / 8 Steuerliche Auswirkungen des Versorgungsausgleichs

Die interne Teilung (§§ 10 ff. VersAusglG) ist steuerneutral (§ 3 Nr. 55a EStG).[1] Gleiches gilt für die diesbezüglichen Vereinbarungen. Demgegenüber könnte die Bildung eines Anrechts bei einem Zielversorgungsträger bei der externen Teilung (§§ 14 ff. VersAusglG) zu einer Steuerpflicht führen; dies schließt jedoch § 3 Nr. 55b EStG aus. Anders ist dies jedoch, wenn durch den...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.2 Ausgleichsansprüche nach der Scheidung (schuldrechtlicher Ausgleich)

Beim Ausgleich nach der Scheidung richtet sich der Ausgleich nicht mehr gegen den Versorgungsträger, sondern gegen den ausgleichspflichtigen Partner. Der Ausgleich erfolgt somit unter den Parteien selbst. Betroffen vom schuldrechtlichen Ausgleich sind vor allem Anrechte, die zum Zeitpunkt der Scheidung bzw. Lebenspartnerschaftsaufhebung noch nicht ausgleichsreif sind (§ 19 V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Teileinkünfteverfahren

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 VGA werden auf AE-Ebene im sog "Teileink-Verfahren" des § 3 Nr 40 EStG versteuert, wenn die Anteile im BV eines Pers-Unternehmens gehalten werden oder der AE für Anteile im PV nach § 32d Abs 2 Nr 3 EStG in das Teileink-Verfahren optiert hat. Die erhaltene vGA wird dabei nur mit 60 % angesetzt; 40 % der erhaltenen vGA sind grds st-befreit (Ausn nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Versicherungsunternehmen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei VU in der Rechtsform einer Kap-Ges (idR AG) werden vGA an die Aktionäre aufgr des großen Mitgliederbestandes mit jeweils geringer Beteiligungsquote eher selten vorkommen. Denkbar sind jedoch vGA innerhalb eines Versicherungskonzerns, zB iRv Leistungsbeziehungen zwischen SchwGes oder zwischen TG und Konzernmutter. Darüber hinaus können vGA vorlie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Abgeltungsteuer

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 VGA unterliegen bei AE, die ihre Anteile im PV halten, grds der AbgeltungSt von 25 %. Eine absolute materielle Korrespondenz bei der stlichen Folgen einer vGA auf den verschiedenen Ebenen (Kap-Ges und AE) besteht zwar nicht. Dazu s auch § 8 Abs 3 Teil C Tz 169ff und s § 8 Abs 3 Teil C Tz 350ff. Mit § 32d Abs 2 Nr. 4 EStG hat der Ges-Geber allerdings...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Übertragung einer Kapitalbeteiligung

Tz. 187 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die unentgeltliche Übertragung von Kapitalbeteiligungen (Aktien, GmbH-Anteile) fällt entweder unter das Bw-Privileg nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 4 EStG (Anteile im BV) oder mangels Veräußerungstatbestand (für Anteile im PV) nicht unter §§ 17, 20 EStG , dh es erfolgt keine Aufdeckung der in den Anteilen enthaltenen stillen Reserven. Dies gilt unabhä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Besondere Tarifvorschriften iSd § 19 KStG

Tz. 11 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach § 19 Abs 1 bis 4 KStG sind bei der OG erfüllte Tarifvorschriften, die einen Abzug von der KSt, also eine St-Ermäßigung vorsehen, ausschl beim OT anzuwenden. Bei OT in der Rechtsform einer Pers-Ges ist § 19 KStG bei deren MU anzuwenden. Eine besondere Tarifermäßigung iSd § 19 KStG ist dadurch geprägt, dass sie bereits auf der Stufe der St-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Korrespondenz

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine generelle materielle Korrespondenz zwischen dem Ansatz einer vGA auf Ebene der ausschüttenden Kö und der Ebene des Gesellschafters besteht grds nicht; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 34ff. Der Ansatz einer vGA auf Ebene des AE ist also insbes nicht davon abhängig, dass auch auf Ebene der Kö eine vGA angesetzt worden ist (und umgekehrt). Auf Em...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Ausschüttungsbelastung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sofern eine (offene oder verdeckte) GA noch unter der Regie des Anrechnungsverfahrens (§§ 27 bis 47 KStG 1999) erfolgte, war auf der Ebene der ausschüttenden Kö nach § 27 Abs 1 KStG 1999 eine KSt-Ausschüttungsbelastung von 30 % herzustellen, was gegenüber der bisherigen Belastung mit KSt zu einer KSt-Minderung (zB bei Verwendung von EK 40) und/oder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Umwandlungsteuerrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 181 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kap-Ges bestehen auch umwandlungsstlich – bis auf die in Tz 182 angesprochenen Fragen – keine Besonderheiten. Daher gelten die Tz 167–177 entspr. Tz. 182 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zunächst stellt sich die Frage, ob gemeinnützige Vereine und Stiftungen, die bisher ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verschmelzung von Unterstützungskassen

Tz. 9 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die nachfolgende Darstellung behandelt hinsichtlich der Verschmelzung auf das Trägerunternehmen, hinsichtlich der Verschmelzung zwischen UK und hinsichtlich der Verschmelzung auf eine gemeinnützige Kö sowohl stfreie UK als auch partiell stpfl UK und voll stpfl UK als übertragende Rechtsträger. Im Einzelnen: Tz. 10 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei bis...mehr

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Nichtanwendung der BFH-Rechtsprechung zur Abfärbewirkung

Kommentar In einem gleich lautenden Erlass haben die Finanzverwaltungen der Bundesländer die allgemeine Anwendung einer Entscheidung des BFH zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG abgelehnt. Dieser Nichtanwendungserlass betrifft die Frage, ob nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG umqualifizierte Beteiligungseinkünfte einer gewerblich geprägten Gesellschaft der Gewerbesteuer unterliege...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.1.1 Interne Teilung

Grundsätzlich ist jedes Anrecht in seinem Versorgungssystem zu teilen (§ 10 Abs. 1 VersAusglG). Die interne Realteilung soll eine gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten sicherstellen (§ 11 Abs. 1 VersAusglG), indem zugunsten des Ausgleichsberechtigten ein eigenständiges und gesichertes Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts mit vergleich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Geschenke

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 4 Abs 5 Nr 1 EStG dürfen Aufwendungen für Geschenke an Pers, die nicht Arbeitnehmer des Stpfl sind, den Gewinn nicht mindern. Das gilt nach § 4 Abs 5 Nr 1 S 2 EStG nicht, wenn die AK oder HK der dem Empfänger zugewendeten Gegenstände insges 35 EUR nicht übersteigen. Zuwendungen an Gesellschafter dürften idR auch dann als vGA zu beurteilen sei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verschmelzung gemeinnütziger Körperschaften

Tz. 28 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Aus § 3 Abs 1 UmwG ist zu entnehmen, dass im Bereich der gemeinnützigen Kö eine Verschmelzung – durch Aufnahme oder durch Neugründung (s § 2 UmwG) – für Kap-Ges, Gen'en und eV möglich ist (s Tz 3). Verschmelzung stpfl GmbH auf gGmbH Diese Verschmelzung fällt unter § 12 Abs 5 UmwStG . § 12 Abs 5 UmwStG hat folgenden Wortlaut: Im Falle des Vermögen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.2.3 Besteuerung der Gesellschafter der Übertragerin (§ 13 UmwStG)

Tz. 63 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 13 UmwStG regelt die Rechtsfolgen des verschmelzungsbedingten Vermögensübergangs bei den AE der Übertragerin. Dabei ist das Grundprinzip der Vorschrift die Vermeidung einer Realisierung und Besteuerung der in den Anteilen an der Übertragerin ruhenden stillen Reserven (s § 13 UmwStG Tz 1 und 2). Die Vorschrift gilt auch in den Fällen der Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1.2 Spaltungen auf Personenhandelsgesellschaften

Tz. 105 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der Aufspaltung auf Pers-Ges kommt im Hinblick auf die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben keine praktische Bedeutung zu (s Tz 101); ebenso sind uE Abspaltungen auf Pers-Ges ohne Bedeutung (s Tz 101). Dagegen sind Ausgliederungen nach Maßgabe des§ 20 UmwStG auf Pers-Ges möglich (s Tz 103). Tz. 106 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine Ausgliederu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Bewirtungskosten

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Aufwendungen einer Kö zur Bewirtung von Geschäftsfreunden aus Anlass eines Firmenjubiläums gehören zum betrieblichen Bereich der Kö. Sie stellen auch dann BA dar, wenn sie die Lebensführung der Gesellschafter berühren. Allerdings unterliegen die Bewirtungskosten der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs 5 Nr 2 EStG (abzugsfähig sind nur 70 % der Aufwendun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Walkhoff, Tarifermäßigung nach § 14 Abs 1 des 3. VermBG bei Organschaft, DB 1981, 1258; Maas, St-Abzugsermäßigungen in Fällen der Organschaft mit Ergebnisabführung, BB 1985, 2228; Grotherr, Zur gegenwärtigen Bedeutung der Organschaft in der Konzern-St-Planung, BB 1993, 1986; Grützner, Berücksichtigung der Ergebnisse ausl BetrSt in Organschaftsfällen, GmbHR 1995, 502; Mück/Purger...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Pung, StSenkG: Änderungen des UmwStG, DB 2000, 1835; Blumenberg/Lechner, Der Reg-Entw des SEStEG: Entstrickung und Sitzverlegung bei Kap-Ges, Neuerungen beim Einlagekonto, KSt-Minderung und -Erhöhung sowie sonstige Änderungen im KSt-Recht, BB 44/2006, BB-special, 25; Dötsch/Pung, S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Forderungsverzicht der Körperschaft gegenüber ihrem Gesellschafter

Verzichtet eine Kö ohne betriebliche Veranlassung auf eine Forderung gegenüber ihrem Gesellschafter, so führt dies idR zur Annahme einer vGA. Ist dem gesellschaftsrechtlich veranlassten Verzicht bereits eine Tw-Abschr der Forderung vorausgegangen, so führt der Verzicht innerhalb der St-Bil nur noch zur aufwandswirksamen Ausbuchung des ausgewiesenen Restbetrags und deshalb nu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Schmiergelder

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Schmiergeldzahlungen haben idR eine betriebliche Veranlassung. Die Abzugsfähigkeit dieser Ausgaben richtet sich dabei nach § 160 AO bzw § 4 Abs 5 Nr 10 EStG. Nach § 160 Abs 1 AO sind BA regelmäßig nicht zu berücksichtigen, wenn der Stpfl dem Verlangen der Fin-Verw nicht nachkommt, die Gläubiger oder die Empfänger genau zu benennen. Das Verfahren nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Entnahmen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Entnahmen sind alle WG (Geld, Waren, Erzeugnisse) sowie Nutzungen und Leistungen, die der Stpfl aus dem Betrieb für sich, seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wj verwendet; s § 4 Abs 1 S 2 EStG. Nach § 8 Abs 1 KStG ist diese Definition grds auch für die Einkommensermittlung von Kö zu beachten. Kap-Ges haben – wie alle ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Zuführungskosten

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zuführungskosten in Form von Provisonseinbehalten eines Dritten können WK iSd § 9 Abs 1 EStG sein; s Urt des Nds FG v 20.07.2012 (EFG 2012, 2007; rkr). Beispiel Die A-GmbH erhält von einem Dritten in Zusammenarbeit mit dem Ges-GF eine Scheinrechnung über 10 000 EUR zzgl 1 900 EUR USt. Die A-GmbH zahlt 11 900 EUR an den Dritten und macht gegenüber de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Definition der verdeckten Gewinnausschüttung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Unter einer vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KStG ist bei einer Kap-Ges eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags gem § 4 Abs 1 S 1 EStG iVm § 8 Abs 1 KStG auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht. Es is...mehr