Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Lebensversicherung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Schließt eine Kö als VN eine Versicherung auf das Leben eines Gesellschafters oder einer diesem nahe stehenden Pers ab, sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden: VN ist die Kö; Versicherter und Bezugsberechtigter ist der Gesellschafter. In diesem Fall stellt die Beitragszahlung durch die Kö eine vGA dar, da der Gesellschafter einen privaten Anspruc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Sonderabschreibungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zum Einfluss von Sonderabschr (zB nach § 7g EStG) auf die BMG von Gewinntantiemen s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 454.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.1 Allgemeines

Tz. 40 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Wird das Vermögen einer Kö oder Pers-Vereinigung iR einer Liquidation iSd § 11 KStG als Abschlagszahlung oder iRd Schlussauskehrung verteilt, mindert oder erhöht sich die KSt um den Betrag, der sich nach den §§ 37 und 38 KStG ergeben würde, wenn das verteilte Vermögen als im Zeitpunkt der Verteilung für eine Ausschüttung verwendet gelten würd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Risikogeschäfte mit fremden Dritten

Tätigt eine Kö Risikogeschäfte (zB Devisentermingeschäfte), so rechtfertigt dies im Allgemeinen nicht die Annahme, die Geschäfte würden im privaten Interesse des beherrschenden Gesellschafters ausgeübt. Die Kö ist grds frei darin, solche Geschäfte und die damit verbundenen Chancen, zugleich aber auch Verlustgefahren wahrzunehmen; s Urt des BFH v 31.03.2004 (BFH/NV 2004, 1482...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.2.2 Anwendung des § 12 UmwStG bei der Übernehmerin

Tz. 58 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 12 Abs 1 UmwStG regelt den Wertansatz der von der Übertragerin übergehenden WG in der St-Bil der Übernehmerin nach dem Prinzip der Bw-Verknüpfung (generell hierzu s § 12 UmwStG Tz 8). Tz. 59 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Im Einzelnen ist für die Anwendung des § 12 Abs 1 UmwStG bei der stfreien Übernehmerin von den gleichen vier Fallgruppen aus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.2 Anwendung des § 22 UmwStG bei der einbringenden gemeinnützigen GmbH

Tz. 172 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 22 Abs 1 S 1 UmwStG regelt die Besteuerung eines VG aus der Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile. Sperrfristbehaftete Anteile liegen bei einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG immer dann vor, wenn die Anteile von der einbringenden Kö (oder bei unentgeltlichem Erwerb vom Rechtsvorgänger) unter dem gW erworben worden sind. Sind die Ante...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Aktivbezüge

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei einer Versorgungszusage ist für die Passivierung nach § 6a EStG ua auch eine Überversorgung zu prüfen. Eine Überversorgung ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Versorgungsanwartschaft zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der ges Rentenversicherung 75 % der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge übersteigt. Umfassend dazu s § 8 Abs 3 KStG Tei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Repräsentationskosten

Tz. 1 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zum Rangverhältnis zwischen § 4 Abs 5 EStG zu § 8 Abs 3 S 2 KStG s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 609ff. Aufwendungen für den Erwerb und das Halten eines Pferdes können auch dann eine vGA sein, wenn das Pferd als Werbeträger bei Pferdesportveranstaltungen eingesetzt werden soll und nach den Umständen des Einzelfalls auch private Interessen die Erwer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Der Organträger unterliegt der beschränkten Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuerpflicht (Abs 3)

Tz. 32 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach dem durch das Kroatien-StAnpG v 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) neu eingefügten § 19 Abs 3 KStG, der den früheren § 19 Abs 4 KStG ersetzt, gelten die Abs 1 und 2 des § 19 KStG bei einem nicht der unbeschr KSt- oder ESt-Pflicht unterliegenden OT entspr, soweit die besonderen Tarifvorschriften bei beschr Stpfl anwendbar sind. Unter § 19 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Ausgleichszahlung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 304 AktG muss ein GAV einen angemessenen Ausgleich für die außen stehenden Aktionäre durch eine auf die Aktiennennbeträge bezogene wiederkehrende Geldleistung (Az) vorsehen. Als Az ist mindestens die jährliche Zahlung zuzusichern, die nach der bisherigen Ertragslage der Kap-Ges und ihren künftigen Ertragsaussichten unter Berücksichtigung ang...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Brinkmeier, Betriebsaufspaltung bei gemeinnützigen Einrichtungen, GmbH-StB 1998, 315; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und -risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Einrichtungen, DStR 1998, 274; Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Kümpel, Die Besteuerung stpfl wG, DStR 1999, 1505; Sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Tausch

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für Tauschvorgänge sind grds die Regeln des Kaufs anzuwenden. Werden WG getauscht, so bemisst sich der Veräußerungserlös für das hingegebene WG grds nach dem gW des erhaltenen WG und die AK des erhaltenen WG nach dem gW des hingegebenen WG; s Urt des BFH v 16.12.1958 (BStBl III 1959, 30; – sog "Tauschgutachten"). In § 6 Abs 6 EStG ist geregelt, dass...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5 Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf eine gemeinnützige Stiftung als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 193 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gew Pers-Ges stellt einen stpfl wG iSd § 64 AO dar; die Beteiligung an einer Kap-Ges ist hingegen regelmäßig stfreie Vermögensverw, wie die folgende Abbildung zeigt: Für die Übertragung bietet sich folgende Vorgehensweise an: Schritt 1: Einbringung des MU-Anteils nach § 20 UmwStG in eine ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Haftung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wird eine Kö zB nach § 75 AO als Haftungsschuldner für betriebliche St des Gesellschafters, der seinen Betrieb in die Kö eingebracht hat, in Anspruch genommen, so begründen etwaige Ausgaben der Kö zunächst einen entspr hohen Ersatzanspruch gegenüber dem Gesellschafter. Darin kann deshalb noch keine Vermögens- oder Einkommensminderung gesehen werden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Strafen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 In einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen oder ähnliche Rechtsnachteile, bei denen der Strafcharakter überwiegt, gehören auch bei einer Kö zu den nabzb Aufwendungen (s § 10 Nr 3 KStG). Nicht unter das Abzugsverbot fallen die mit den Rechtsnachteilen zusammenhängenden Verfahrenskosten, insbes Gerichts- und Anwaltskosten; s R 10.2 S 5 KStR. Gel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Allgemeines

Tz. 184 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Im Falle der Übertragung von wertvollem Vermögen – insbes Beteiligungen an Kap-Ges und Pers-Ges – auf eine gemeinnützige Kö muss der stliche Berater zahlreiche stliche Hürden berücksichtigen. Denn andernfalls droht eine finale Aufdeckung und Versteuerung – oft erheblicher – stiller Reserven. Nachstehend wird die uE "richtige" Vorgehensweise ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Freianteile

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Freianteile sind Anteilsrechte, die eine Kap-Ges ihren Gesellschaftern ohne entspr Gegenleistung gewährt. Werden diese iRe Kap-Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach den Vorschriften der §§ 207ff AktG bzw §§ 57cff GmbHG durch Umwandlung von Rücklagen gewährt, so handelt es sich nach § 1 KapErhStG (BGBl I 1967, 367) nicht um Eink iSd § 2 Abs 1 EStG....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Know-how

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für Know-how gilt grds das Gleiche wie für sonstige immaterielle WG wie Erfindungen; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Erfindervergütungen" und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Geschäftschance". Auch bei der Ermittlung des angemessenen Nutzungsentgelts für die Überlassung von Know-how gilt der Grundsatz des Fremdvergleichs auf der Grundlage der Preisvergleichsmetho...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Abschreibungen

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Eine für die Annahme einer vGA vorausgesetzte Auswirkung "auf den Unterschiedsbetrag iSv § 4 Abs 1 S 1 EStG" (grds dazu s § 8 Abs 3 Teil C Tz 146ff) kann sich auch in der Abschreibung eines WG zeigen. Dies ist insbes dann der Fall, wenn ein WG zu einem überhöhten Preis von einem AE (oder einer ihm nahe stehenden Pers) erworben wurde. Systematisch h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Soweit die Vermögensverteilung als Nennkapitalrückzahlung zu beurteilen ist

Tz. 39 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Soweit die Vermögensverteilung als Nenn-Kap-Rückzahlung zu behandeln ist, wird nach Verw-Auff zunächst gem § 28 Abs 2 S 1 KStG der Sonderausweis verringert, wobei bei einer Nenn-Kap-Rückzahlung iR einer Abschlagszahlung auf den Bestand zum Schluss des der Leistung vorangegangenen Besteuerungszeitraums bzw Wj und bei einer Nenn-Kap-Rückzahlung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Erstattung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der BFH hat entschieden (s Urt des BFH v 21.10.2014, DStR 2015, 353), dass die Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung durch den Ges-GF einer GmbH an dessen in der GmbH beschäftigte Ehefrau, für deren Altersversorgung die Arbeitgeberanteile irrtümlich gezahlt wurden, keine Zuwendung des Arbeitgebers ist, die dem Ges-GF a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Patente

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zu vGA im Zusammenhang mit Patenten s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Immaterielle Wirtschaftsgüter"; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Erfindervergütungen"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Lizenzen". Patente können als immaterielle WG auch dann Gegenstand einer verdeckten Einlage sein, wenn sie vom Gesellschafter selbst geschaffen wurden. § 5 Abs 2 EStG steht einer Akt...mehr

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FF 10/2020, Rechtsprechung ... / Allgemeine Wirkungen der Ehe

OLG Zweibrücken, Urt. v. 3.6.2020 – 2 U 16/19 1. Ein Steuerberater, der seinen Mandanten im Rahmen eines Dauermandates nicht auf eine offen zu Tage getretene steuerrechtliche Fehlvorstellung hinweist, kann sich unter dem Gesichtspunkt einer Nebenpflichtverletzung (§ 241 Abs. 2 BGB) auch dann schadensersatzpflichtig machen, wenn er zu der eigentlichen Fragestellung nicht geson...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Rückstellung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der stlichen Beurteilung von Rückstellungen, die auf Leistungsbeziehungen zwischen Kö und Gesellschafter zurückzuführen sind (insbes Tantieme- oder Pensionsrückstellungen), zeigt sich die erforderliche Trennung der unterschiedlichen Stufen einer vGA besonders deutlich. IRd Einkommensermittlung ist zu beachten, dass mit der Bildung einer als vGA ...mehr

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Arbeitslohn bei angestellten Rechtsanwälten (1): Beiträge zur Berufshaftpflicht­versicherung, RAK, Anwaltverein und beA

Leitsatz 1. Übernimmt eine Rechtsanwaltssozietät den Versicherungsbeitrag einer angestellten Rechtsanwältin, die im Außenverhältnis nicht für eine anwaltliche Pflichtverletzung haftet, liegt Arbeitslohn regelmäßig nur in Höhe des übernommenen Prämienanteils vor, der auf die in § 51 Abs. 4 BRAO vorgeschriebene Mindestversicherungssumme entfällt und den die Rechtsanwältin zur ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Ausnahmen

Werden aufgr von Kassenfehlbeträgen Mängel in der Buchführung angenommen und BE hinzu geschätzt, so sollen diese Sicherheitszuschläge ohne konkret nachgewiesene gesellschaftsrechtliche Veranlassung nicht als vGA anzusehen sein; s Urt des BFH v 09.08.2000 (GmbHR 2001, 208) und vorgehend s Urt des FG Köln v 18.08.1999 (EFG 1999, 1154). Im Übrigen s Urt des FG Nds v 05.07.1990 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4.2.1 Anwendung des § 11 UmwStG bei der Übertragerin

Tz. 49 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine andere gGmbH (bzw gemeinnützige AG oder gemeinnützige Gen) fällt unter § 11 UmwStG (s Neumayer/Schulz, DStR 1996, 872). Aus § 11 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG einerseits und § 12 Abs 5 S 1 UmwStG andererseits kann entnommen werden, dass die §§ 11–13 UmwStG auch für stfreie Kö gelten. Im Einzelnen sind für die An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Besonderheiten des UmwG für eingetragene Vereine

Tz. 72 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für rechtsfähige Vereine (eV iSd §§ 21, 55 BGB sowie wirtsch Vereine iSd § 22 BGB) ist eine Verschmelzung nur zulässig, wenn die Satzung oder Vorschriften des Landesrechts nicht entgegenstehen (s § 99 Abs 1 UmwG). Zum satzungsmäßigen Ausschluss der Verschmelzungsfähigkeit s Vossius (in W/M, § 99 UmwG Rn 21–28); außerdem hierzu – sowie zur Mög...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.3 Spaltung auf steuerpflichtige Körperschaften oder nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerfreie Körperschaften

Tz. 140 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Aufspaltungen und Abspaltungen von gemeinnützigen eV auf stpfl Kö (oder auf nach anderen Vorschriften als § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreien Kö) dürften keine praktische Bedeutung haben, weil sie zum rückwirkenden Verlust der StBefreiung führen würden (s Tz 101, 137). Tz. 141 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ausgliederungen auf stpfl Kap-Ges oder stpfl ...mehr

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Versorgungsausgleich / 7.2.5 Weitere Vereinbarungsmöglichkeiten

Der Versorgungsausgleich kann auch unter einer Bedingung ausgeschlossen bzw. zugelassen werden. Häufiger Fall ist die Doppelverdiener-Partnerschaft, bei der zunächst keine Kinder geplant sind, für den Fall gemeinsamer Kinder aufgrund daraus resultierender beruflicher Einschränkungen dann aber doch der Versorgungsausgleich – zumindest beschränkt auf Kinderbetreuungszeiten – d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.2 Nicht ausreichendes "Ausschüttungsvolumen"

Tz. 43 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Wenn das in den Rücklagen lt St-Bil ausgewiesene Ausschüttungsvolumen nicht zur Vollrealisierbarkeit des KSt-Guthabens und/oder zur Leerschüttung des EK 02 ausreicht, kommt der Frage materielle Bedeutung zu, ob die Anwendung des § 28 Abs 2 S 3 (vorher S 2 HS 2) KStG daneben noch die Anwendung der §§ 37 und 38 KStG auf die Auskehrungen an die ...mehr

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Arbeitslohn bei angestellten Rechtsanwälten (2): Beiträge zur Berufshaftpflicht­versicherung

Leitsatz 1. Die Einbeziehung eines angestellten Rechtsanwalts in die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einer Sozietät führt in Höhe des Prämienanteils, der auf die in § 51 Abs. 4 BRAO vorgeschriebene Mindestversicherungssumme entfällt, zu Arbeitslohn, wenn der angestellte Rechtsanwalt erst durch den Einbezug in die Sozietätsversicherung seiner Versicherungspflicht nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2.2.3 Entsprechende Anwendung des § 12 UmwStG bei der Übernehmerin

Tz. 131 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 12 Abs 1 UmwStG regelt den Wertansatz der von der Übertragerin übergehenden WG in der St-Bil der Übernehmerin nach dem Prinzip der Bw-Verknüpfung (s UmwSt-Erl 2011 Rn 12.01). Diese Bw-Verknüpfung ist zwingend. Für die Anwendung des § 12 Abs 1 UmwStG ist bei der stfreien Übernehmerin von den gleichen vier Fallgruppen auszugehen wie bei der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Der Organträger ist eine Personengesellschaft (Abs 4)

Tz. 33 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Ist der OT eine Pers-Ges, gelten die Abs 1 bis 3 des § 19 KStG für die Gesellschafter der OT-Pers-Ges entspr. In diesem Fall ist gem § 19 Abs 4 S 2 KStG iVm § 180 Abs 1 Nr 2a, Abs 5 Nr 2 AO eine gesonderte und einheitliche Feststellung vorzunehmen, die neben die gegenüber OT und OG wirkende gesonderte und einheitliche Feststellung gem § 14 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Zur Systemabgrenzung bei Liquidationen iSd § 11 KStG

Tz. 30 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 § 34 Abs 14 S 2 KStG (auf Antrag der Kö) – dort für die systemübergreifende Liquidation über den 31.12.2000 hinaus – und § 40 Abs 4 S 5 KStG – dort für die systemübergreifende Liquidation über den 31.12.2020 hinaus – regeln Ausnahmen von dem Grundsatz, dass für den gesamten Liquidationszeitraum das bei Beendigung der Liquidation geltende St-R...mehr

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Keine allgemeine Änderungssperre durch § 41c Abs. 3 Satz 4 EStG

Leitsatz 1. § 41c Abs. 3 Satz 4 EStG ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31.12.2013 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird. Eine Anwendung auf alle Änderungsanträge, über die nach dem 31.12.2013 zu entscheiden ist, unabhängig davon, ob sie Lohnsteuer-Anmeldungen für Veranlagungszeiträume vor 2014 betreffen, kommt nicht in Betrach...mehr

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Feststellung des Einlagekontos für BgA: sachlich-abstrakte Betrachtungsweise

Leitsatz Der Bestand des Einlagekontos eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten BgA ist nach § 27 Abs. 7 i.V.m. § 27 Abs. 2 KStG weder an die Gewinn­ermittlungsart noch an das Überschreiten der jeweiligen Betragsgrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG gebunden. Normenkette § 27 Abs. 1, 2 und 7 KStG, § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG Sachverhalt Die Klägerin ist e...mehr

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Erste Tätigkeitsstätte eines Postzustellers nach neuem Reisekostenrecht

Leitsatz Der Zustellpunkt (Zustellzentrum), dem ein Postzusteller zugeordnet ist und an dem er arbeitstäglich vor- und nachbereitende Tätigkeiten (z.B. Sortiertätigkeiten, Abschreibpost, Abrechnungen) ausübt, ist erste Tätigkeitsstätte. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a, Abs. 4, Abs. 4a EStG Sachverhalt Die Kläger erzielten Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als verb...mehr

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Erste Tätigkeitsstätte eines Rettungsassistenten nach neuem Reisekostenrecht

Leitsatz Die Rettungswache, der ein Rettungsassistent zugeordnet ist, ist dessen erste Tätigkeitsstätte, wenn er dort arbeitstäglich vor dem Einsatz auf dem Rettungsfahrzeug vorbereitende Tätigkeiten vornimmt (z.B. Überprüfung des Rettungsfahrzeugs in Bezug auf Sauberkeit und ordnungsgemäße Bestückung mit Medikamenten und sonstigem (Verbrauchs-)Material, im Bedarfsfall Reini...mehr

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Besteuerungsbefugnis für Geschäftsführervergütungen und ‐abfindungen nach dem DBA-Polen 2003

Leitsatz Die vom OECD-Musterabkommen abweichende Sonderregelung des Art. 16 Abs. 2 DBA‐Polen 2003, in der die Besteuerungsbefugnis für Vergütungen einer Person in ihrer Eigenschaft als "bevollmächtigter Vertreter" geregelt wird, gilt auch für Geschäftsführer einer deutschen GmbH. Sie erfasst auch Abfindungen. Normenkette Art. 16, Art. 3 Abs. 2 DBA-Polen 2003, § 39b Abs. 6, § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6 Teilweise begünstigte Verwendung (§ 14a Abs. 6 EStG)

Rz. 105 Verwendet der Land- und Forstwirt den Veräußerungspreis oder entnimmt er den Grund und Boden nur z. T. zu den in § 14a Abs. 4 und 5 EStG genannten Zwecken, ist nach § 14a Abs. 6 EStG nur der entsprechende Teil des Gewinns aus der Veräußerung oder Entnahme steuerfrei. Entsprechendes gilt in den Fällen, in denen der weichende Erbe sowohl innerhalb als auch außerhalb de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 7 Altfreibeträge für die Abfindung weichender Erben (§ 14a Abs. 7 EStG)

Rz. 107 Nach § 14a Abs. 7 EStG sind auf die Freibeträge nach § 14a Abs. 4 EStG die Freibeträge, die nach § 14a Abs. 4 EStG in den vor dem 1.1.1986 geltenden Fassungen gewährt worden sind, anzurechnen. Die Anrechnung bereits gewährter Freibeträge bei den einzelnen weichenden Erben muss in dem Verhältnis erfolgen, in dem die anteiligen Abfindungen zur Gesamtabfindung stehen.[1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 2.1 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 § 14a Abs. 1 bis 3, 4 und 5 EStG sind gegenüber § 13 Abs. 3 EStG vorrangig. Berücksichtigt wird der Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EStG erst bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte. Rz. 14 Nach § 14 S. 2 EStG schließt der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG den Freibetrag nach § 14a Abs. 1 bis 3 EStG aus. In diesen Fällen hat der Land- und Forstwirt ein Wahlrecht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.2 Betriebsveräußerung

Rz. 22 Eine Betriebsveräußerung im Ganzen liegt vor, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Erwerber veräußert werden. Zu beachten sind die Besonderheiten des § 14a Abs. 2 EStG . Danach ist der Rückbehalt von Gebäuden mit dazugehörigem Grund und Boden und von weitergeführten forstwirtschaftlichen Teilbetrieben unschädlich. Dies gilt aufgrund der ausdrücklichen ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.5.2 Rückbehalt von Gebäuden nebst Grund und Boden

Rz. 37 Der Rückbehalt von Gebäuden nebst Grund und Boden, die in bewertungsrechtlicher Hinsicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, im Rahmen einer Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe ist nach § 14a Abs. 2 S. 1 EStG unschädlich. Hierzu gehören Betriebsleiter- und Altenteilerwohnungen, sonstige auf der Hofstelle vorhandene Wohnungen und Wirtschaftsgebäu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 § 14a EStG beinhaltet unterschiedliche und voneinander unabhängige Freibeträge. Rz. 3 Veräußert ein Land- und Forstwirt nach dem 30.6.1970 und vor dem 1.1.2001 seinen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Ganzen, wird nach § 14a Abs. 1 EStG auf Antrag der Veräußerungsgewinn nur insoweit zur ESt herangezogen, als er den Betrag von 150.000 DM übersteigt. Voraussetzun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.7 Freibetrag

Rz. 51 Liegen die Voraussetzungen des § 14a Abs. 1 bis 3 EStG vor, wird auf Antrag des Land- und Forstwirts der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn nur insoweit zur ESt herangezogen, als er den Freibetrag von 150.000 DM übersteigt. Zu ermitteln ist der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn nach den allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen der §§ 14, 16 EStG (§ 14 EStG Rz. 159ff.)....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 4.8 Freibetrag

Rz. 89 Veräußert oder entnimmt der Land- und Forstwirt nach dem 31.12.1979 und vor dem 1.1.2006 Teile des zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grund und Bodens, wird nach § 14a Abs. 4 S. 1 EStG der bei der Ermittlung der Einkünfte insoweit zu berücksichtigende laufende, nicht tarifbegünstige Veräußerungs- bzw. Entnahmegewinn nur insoweit zur ESt herang...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 3.5.3 Rückbehalt von forstwirtschaftlichen Teilbetrieben

Rz. 40 Ebenfalls unschädlich für die Gewährung des Freibetrags nach § 14a Abs. 1 bis 3 EStG ist nach § 14a Abs. 1 S. 3 EStG die Zurückbehaltung eines forstwirtschaftlichen Teilbetriebs im Rahmen der Veräußerung bzw. Aufgabe des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter der Voraussetzung, dass dieser vom veräußernden bzw. aufgebenden Land- und Forstwirt als eigenständige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 4 Freibetrag bei Abfindung weichender Erben (§ 14a Abs. 4 EStG)

4.1 Allgemeines Rz. 55 Veräußert oder entnimmt ein Land- und Forstwirt nach dem 31.12.1979 und vor dem 1.1.2006 Teile des zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grund und Bodens, wird nach § 14a Abs. 4 S. 1 EStG der bei der Veräußerung oder der Entnahme entstehende Gewinn auf Antrag nur insoweit zur ESt herangezogen, als er den Betrag von 61.800 EUR übers...mehr