Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outplacement / 2.1 Outplacement-Beratung im Zusammenhang mit Abfindungszahlungen

Da eine Outplacement-Beratung häufig mit der vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Arbeitsverhältnisses verbunden wird, können diese Leistungen Teil des Abfindungsbetrags sein. Sie können wie die eigentliche Hauptentschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes ermäßigt nach § 34 EStG besteuert werden. Damit unterliegen sie als Teil einer steuerlich anzuerkennenden Entl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kaufkraftausgleich / 6 Rückwirkende Änderung des Zuschlagssatzes

Wird ein Zuschlagssatz rückwirkend erhöht, ist der Arbeitgeber berechtigt, die bereits abgeschlossenen Lohnabrechnungen insoweit wieder aufzurollen und bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung die ggf. zu viel einbehaltene Lohnsteuer zu erstatten. Dabei sind § 41c Abs. 2 und 3 EStG anzuwenden. Die Herabsetzung eines Zuschlagssatzes ist hingegen erstmals bei der Lohnabrechn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 5.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Unabhängig davon, ob der Gesellschafter einer KG persönlich haftet (Komplementär) oder nur beschränkt (Kommanditist), ist er als Mitunternehmer anzusehen.[1] Er erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen.[2]mehr

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Kaufkraftausgleich / 7 Steuerfreier Mietzuschuss

Befindet sich der dienstliche Wohnsitz im Ausland, erhalten Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst einen Mietzuschuss.[1] Der Mietzuschuss wird gewährt, wenn die für die Wohnung im Ausland bezahlte Miete 18 % des Gehalts übersteigt, das dem Bediensteten bei einer Verwendung im Inland zustünde. Der steuerfreie Mietzuschuss gemäß § 3 Nr. 64 EStG beträgt regelmäßig 90 % des Mehrbe...mehr

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Beihilfen des Arbeitgebers / 4.3.1 Laufender Lebensunterhalt und Sterbegeld

Unterstützungsleistungen können nur aus Anlass der jeweiligen Notsituation und unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls steuerfrei gewährt werden. Pauschale oder laufende Zahlungen erfüllen diese Voraussetzung nicht.[1] Sie gehören als Beiträge zur Bestreitung des Lebensunterhalts zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Praxis-Beispiel Zuschüsse zum laufenden Lebens...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung / Zusammenfassung

Begriff Als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet man die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Dabei ist der Leiharbeitnehmer verpflichtet – unter Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zum Verleiher –, für den Betrieb des Entleihers nach dessen Weisungen zu arbei...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 1.2.1 Ordentliche Wohnungseigentümerversammlung

Nach § 24 Abs. 1 WEG wird die Wohnungseigentümerversammlung vom Verwalter mindestens einmal im Jahr einberufen. Die Notwendigkeit, mindestens einmal im Jahr eine ordentliche Wohnungseigentümerversammlung durchzuführen, ergibt sich bereits aus § 28 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WEG. Hiernach haben die Wohnungseigentümer über die sich auf Grundlage des Wirtschaftsplans ergeb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.5 Verhältnis zu § 7a und § 6 EStG

Rz. 5a § 7g Abs. 5 EStG regelt Sonderabschreibungen. Die Generalnorm des § 7a EStG findet (grundsätzlich) Anwendung, soweit es um Sonderabschreibungen geht, nicht allerdings bezüglich eines Investitionsabzugsbetrags i. S. v. § 7g Abs. 1–4 EStG. Einzelne Passagen des § 7a EStG sind allerdings nicht anwendbar, soweit § 7g Abs. 1, 2 EStG speziellere Regelungen enthält. Insbeson...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.1 Hinzurechnung in Höhe des vorgenommenen Investitionsabzugs im Wirtschaftsjahr der Investition (§ 7g Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 60 Erfolgt eine Investition in ein Wirtschaftsgut, das die Voraussetzungen des § 7g Abs. 1 S. 1 EStG erfüllt, kann der Stpfl. einen – in einem Vorjahr gebildeten Investitionsabzugsbetrag – auflösen. Dazu muss der laufende Gewinn des Wirtschaftsjahres, in dem die Investition erfolgt ist, außerbilanziell erhöht werden. Die Hinzurechnung kann bis zu 50 % (ab 2020) bzw. 40 %...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.2.2 Begünstigungszeitraum (§ 7g Abs. 5 EStG)

Rz. 86 Der Begünstigungszeitraum des § 7g EStG beträgt wie bei den meisten anderen Sonderabschreibungen und erhöhten Absetzungen 5 Jahre. Dabei können die Sonderabschreibungen über den gesamten Begünstigungszeitraum verteilt werden. Sie können jedoch schon im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe in Anspruch genommen oder aber auch gleichmäßig oder ungleichmäß...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1.2 Größenmerkmale in § 7g EStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2019 enden

Rz. 15a Bis zum 31.12.2019 galten für die einzelnen Einkunftsarten unterschiedliche Betriebsgrößenmerkmale, die nicht überschritten werden durften: bei bilanzierenden Stpfl. ein Betriebsvermögen von höchstens 235.000 EUR, bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ein Wirtschaftswert von höchstens 125.000 EUR und bei Betrieben mit einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.2.1 Allgemeines (§ 7g Abs. 2 S. 3 Halbs. 1 EStG)

Rz. 61 Wird ein begünstigtes Wirtschaftsgut planmäßig angeschafft oder hergestellt, so können die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten im Jahr der Investition reduziert werden. Hierdurch hat der Stpfl. die Möglichkeit, den Hinzurechnungsbetrag nach § 7g Abs. 2 S. 1 EStG (Rz. 60ff.) gewinnmindernd zu kompensieren. Die Minderung kann gem. § 7g Abs. 2 S. 3 Halbs. 1 EStG b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.2 Auswirkungen des außerbilanziellen Abzugs auf das Kapitalkonto i. S. d. § 15a EStG

Rz. 101 Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG lassen das steuerbilanzielle Kapitalkonto i. S. v. § 15a EStG unberührt, da die Abzüge und Hinzurechnungen außerbilanziell erfolgen. Auswirkungen im Rahmen des § 15a EStG können sich jedoch hinsichtlich der Minderungen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 7g Abs. 2 S. 3 EStG ergeben, die sich bilanziell auswirken.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.6 § 7g EStG und Europarecht

Rz. 6 Aus europarechtlicher Sicht ist § 7g EStG dem Grunde nach zwar nicht vor dem Hintergrund einer unzulässigen Beihilfe zu beanstanden.[1] Art. 107 AEUV (= Art. 87 EGV a. F.) enthält ein Verbot staatlicher Beihilfen zugunsten bestimmter Unternehmer, die wegen drohender Wettbewerbsverzerrung mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar sind. Umfasst sind nach dem Wortlaut "Beihil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.2.4 Ausschließlich betriebliche Verwendung (§ 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG)

Rz. 89 Für Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG ist es erforderlich, dass das Wirtschaftsgut nahezu ausschließlich betrieblich, also zu mindestens 90 %, verwendet wird. Das BMF hat die Anweisung in sein Anwendungsschreiben[1] aufgenommen, wonach der Stpfl. (nur noch) in "begründeten Zweifelsfällen darzulegen" hat, dass der Umfang der Nutzung mindestens 90 % beträgt. Bei ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.3 Höhe der Sonderabschreibungen (§ 7g Abs. 5 EStG)

Rz. 91 Die Sonderabschreibungen betragen (maximal) 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Soweit die regulären Abschreibungen von dem nach § 7g Abs. 2 S. 2 EStG geminderten Wert vorzunehmen sind, ist dieser maßgeblich. Dafür spricht der (eindeutige) Wortlaut der Vorschrift ("Anschaffungs- oder Herstellungskosten"); daher führt die Inanspruchnahme der Minderung nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.7 Verlustentstehung (§ 7g Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 54 Nach § 7g Abs. 1 S. 3 EStG ist es unschädlich, wenn durch den Investitionsabzug ein Verlust entsteht oder sich erhöht. Ein Investitionsabzug ist also auch zulässig und kann z. B. vorgenommen werden, um einen Verlustausgleich oder Verlustabzug nach § 10d EStG zu ermöglichen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.8 Höchstbetrag von 200.000 EUR (§ 7g Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 55 Der Höchstbetrag beträgt in der Summe aller "aktiven" Investitionsabzugsbeträge 200.000 EUR (§ 7g Abs. 1 S. 4 EStG). Dies entspricht einem Investitionsvolumen von 500.000 EUR. Hierbei sind Investitionsabzugsbeträge, die bei erfolgter Investition nach § 7g Abs. 2 EStG wieder hinzuzurechnen sind, nicht (mehr) einzubeziehen. Somit sind nur die noch laufenden ("aktiven") ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.2.3 Größenmerkmale (§ 7g Abs. 6 Nr. 1 EStG)

Rz. 87 Bei der Sonderabschreibung kommt es nicht auf die Betriebsgröße zum Schluss des laufenden Wirtschaftsjahrs, sondern auf die zum Ende des vorherigen Wirtschaftsjahrs (Rz. 86) an. Im Jahr der Betriebseröffnung sind die Größenmerkmale daher stets erfüllt; in diesem Falle existiert kein der Anschaffung bzw. Herstellung vorangegangenes Wirtschaftsjahr[1]; gleiches gilt (er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.2 Minderung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten im Investitionsjahr (§ 7g Abs. 2 S. 3 EStG)

3.2.1 Allgemeines (§ 7g Abs. 2 S. 3 Halbs. 1 EStG) Rz. 61 Wird ein begünstigtes Wirtschaftsgut planmäßig angeschafft oder hergestellt, so können die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten im Jahr der Investition reduziert werden. Hierdurch hat der Stpfl. die Möglichkeit, den Hinzurechnungsbetrag nach § 7g Abs. 2 S. 1 EStG (Rz. 60ff.) gewinnmindernd zu kompensieren. Die Mi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1.1 Größenmerkmale in § 7g EStG für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2020 endeten

2.1.1.1 Allgemeines Rz. 10c Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen ist die Gewinnermittlung entweder durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG oder durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Bei einer Tonnagebesteuerung gem. § 5a EStG oder einer Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen (§ 13a EStG) ist § 7g ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.4 Folgen bei nicht ausschließlich betrieblicher Verwendung in einer inländischen Betriebsstätte (§ 7g Abs. 4 EStG)

3.4.1 Rückabwicklung (Abs. 4 S. 1) Rz. 75 Im Fall einer nicht mindestens 90 %-igen betrieblichen Verwendung in einer inländischen Betriebsstätte des (-selben) Betriebs (zu den Voraussetzungen Rz. 78) ist der Investitionsabzug gem. § 7g Abs. 4 EStG rückgängig zu machen.[1] Verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift ist § 7g Abs. 4 S. 2 EStG, wonach ein Steuerbescheid oder Festst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.2 Voraussetzungen der Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5, 6 EStG)

4.2.1 Allgemeines Rz. 82 Die Sonderabschreibung ist nur zulässig bei Betrieben, die zum Schluss des Wirtschaftsjahrs, das der Anschaffung bzw. Herstellung vorangeht, die Größenmerkmale des § 7g Abs. 1 EStG (kleine und mittlere Betriebe) erfüllen und im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und im folgenden Wirtschaftsjahr das Wirtschaftsgut (fast) ausschließlich betrieblich (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.3 Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags bei nicht erfolgter Investition (§ 7g Abs. 3 EStG)

3.3.1 Allgemeines Rz. 65 Unterbleibt die geplante Investition, wird der Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g Abs. 3 EStG rückgängig gemacht. Verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift ist § 7g Abs. 3 S. 2 EStG, wonach der entsprechende Steuerbescheid zu ändern ist, wenn der Gewinn bereits einer Steuerfestsetzung oder Feststellung zugrunde gelegt wurde. Gem. § 7g Abs. 3 EStG ist d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.3.2 Bis zum 31.12.2015 endende Wirtschaftsjahre – § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG a. F.

Rz. 23 Um den Investitionsabzugsbetrag zu erhalten, war es für bis 31.12.2015 endende Wirtschaftsjahre (§ 52 Abs. 16 EStG) erforderlich, dem FA gegenüber Angaben zu machen über die Funktion des Wirtschaftsguts, die Höhe der geplanten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Höhe des Investitionsabzugsbetrags (Wahlrecht). Die Angabe des voraussichtlichen Investitionsjahrs oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.5 Investitionsfrist und Folgen bei Nichtinvestition (§ 7g Abs. 3 EStG)

Rz. 46 Die Investitionsfrist, innerhalb derer das Wirtschaftsgut, für das ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen wurde, angeschafft oder hergestellt werden muss, wurde durch UntStRefG 2008[1] von zwei auf drei Jahre verlängert. Der Stpfl. muss somit erst bis zum Schluss des 3. auf das Jahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahrs investieren. Gem. § 7g Abs. 3 EStG is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5.2 Entsprechende Anwendung von Abs. 1 bis 6 gem. § 7g Abs. 7 EStG

Rz. 96 Folge der entsprechenden Anwendung von § 7g Abs. 1 EStG ist, dass sich der Abzug bei einer außerbilanziellen Inanspruchnahme im Gesamthandsbereich entsprechend dem allg. Gewinnverteilungsschlüssel auswirkt. Bei geplanten Investitionen im Sonderbereich muss dementsprechend ein außerbilanzieller Abzug auch im Sonderbereich vorgenommen werden[1], auch wenn eine spätere In...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.2.2 Auswirkung des Abzugsbetrags auf die AfA und geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2, 2a EStG (Abs. 2 S. 3 Halbs. 2)

Rz. 63 Die im Jahr der Investition vorzunehmende Herabsetzung der Investitionskosten um bis zu 40 % bzw. 50 % verringert die AfA-Bemessungsgrundlage. Die Herabsetzung ist auch bei sog. geringwertigen Wirtschaftsgütern i. S. v. § 6 Abs. 2 EStG und bei der Bildung eines jahresbezogenen Sammelpostens nach § 6 Abs. 2a EStG [1] entsprechend zu berücksichtigen. Sinken durch den gew...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.3 Auswirkungen des Investitionsabzugsbetrags auf § 15b EStG

Rz. 102 Ein Steuerstundungsmodell i. S. von § 15b Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 EStG kann nicht nur dann vorliegen, wenn die prognostizierten Verluste auf Sonderabschreibungen beruhen, die in geminderten Bilanzansätzen oder Gewinnminderungen im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung zum Ausdruck kommen, sondern auch dann, wenn die prognostizierten Verluste auf einen nur außerbilanz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.1 Ausgestaltung der Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG)

Rz. 80 Die Sonderabschreibung ist für Investitionen analog den Vorschriften über den Investitionsabzugsbetrag z. B. auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zulässig und unabhängig von einer vorherigen Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags. Unabhängig davon, ob ein Stpfl. für ein tatsächlich angeschafftes oder hergestelltes Wirtschaftsgut den neuen I...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4 Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung (§ 7g Abs. 5, 6 EStG)

4.1 Ausgestaltung der Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5 EStG) Rz. 80 Die Sonderabschreibung ist für Investitionen analog den Vorschriften über den Investitionsabzugsbetrag z. B. auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zulässig und unabhängig von einer vorherigen Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags. Unabhängig davon, ob ein Stpfl. für ein tatsächlich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.4.2 Verfahrensrecht (Abs. 4 S. 2 und 3)

Rz. 77 § 7g Abs. 4 S. 2 u. 3, 1. Halbs. EStG ist Rechtsgrundlage für eine Korrektur der entsprechenden Veranlagung; § 7g Abs. 4 S. 3, 2. Halbs. EStG ist eine damit abgestimmte eigenständige Regelung zur Verjährungshemmung (der Terminus "Festsetzungsfrist" umfasst dabei auch eine "Feststellungsfrist"). Die Korrektur kann nach Maßgabe des § 233a AO Verzinsungsfolgen haben; ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.1 Auswirkungen der Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Abs. 3 oder 4 EStG auf Steuerrückstellungen

Rz. 100 Steuerrückstellungen sind auf der Grundlage objektiver, am Bilanzstichtag vorliegender Tatsachen aus der Sicht eines sorgfältigen und gewissenhaften Kaufmanns zu bewerten. Als "wertaufhellend" sind nur solche Umstände zu berücksichtigen, die zum Bilanzstichtag bereits objektiv vorlagen und nach dem Bilanzstichtag, aber vor dem Tag der Bilanzerstellung lediglich bekan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.7 Abschreibung nach Ablauf des Begünstigungszeitraums

Rz. 15 Der Anspruchsberechtigte kann die Sonderabschreibung in den ersten 4 Jahren nach § 7b Abs. 1 S. 1 EStG neben der linearen AfA (§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG) in Anspruch nehmen. Nach Ablauf des vierjährigen Begünstigungszeitraums bemisst sich die weitere lineare Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden und bei Wirtschaftsgütern i. S. d. § 7 Abs. 5a EStG nach dem R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.2.2 Bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens (§ 7g Abs. 1 S. 1 EStG)

Rz. 21 Erforderlich ist die Anschaffung oder Herstellung eines beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens. Der Investitionsabzugsbetrag wird so auch für gebrauchte (bewegliche) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gewährt. Ein Investitionsabzugsbetrag ist allerdings nur für Wirtschaftsgüter, die im Jahr der Anschaffung und im folgenden Wirtschaftsjahr in einem inländisc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.2 Anschaffung oder Herstellung begünstigter Wirtschaftsgüter (§ 7g Abs. 1 S. 1 EStG)

2.2.1 Anschaffung oder Herstellung Rz. 16 Begünstigt ist die beabsichtigte Anschaffung oder Herstellung, nicht aber der unentgeltliche Erwerb[1] oder die Einlage eines Wirtschaftsguts. Die Bildung kommt nur in Betracht, wenn die Investition nach dem Abschlussstichtag erfolgt. Ein Abzug im Wirtschaftsjahr der Investition ist nicht möglich; allerdings dürfte es möglich sein, für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4 Investitionsabsicht und Konkretisierung (§ 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG)

2.4.1 Grundsätze und Verwaltungsauffassung für bis zum 31.12.2015 endende Wirtschaftsjahre Rz. 25a Ausdrücklich als Tatbestandsmerkmal festgeschrieben wurde durch § 7g EStG i. d. F. des UntStRefG[1], der für bis zum 31.12.2015 geltende Wirtschaftsjahre gilt (§ 52 Abs. 16 EStG), die Investitionsabsicht durch die Formulierung "beabsichtigt" und "voraussichtlich". Hieraus ergab ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 5 Anwendung des § 7g EStG auf Personengesellschaften und Gemeinschaften (Abs. 7)

5.1 Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 94 § 7g Abs. 7 EStG erklärt § 7g Abs. 1–6 EStG entsprechend für Personengesellschaften und Gemeinschaften für anwendbar mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Stpfl. die Gesellschaft oder Gemeinschaft tritt.[1] Personengesellschaften und Gemeinschaften gem. § 7g Abs. 7 EStG sind Personenvereinigungen, die die Voraussetzungen einer Mitun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3 Folgen bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags (§ 7g Abs. 2 EStG)

3.1 Hinzurechnung in Höhe des vorgenommenen Investitionsabzugs im Wirtschaftsjahr der Investition (§ 7g Abs. 2 S. 1 EStG) Rz. 60 Erfolgt eine Investition in ein Wirtschaftsgut, das die Voraussetzungen des § 7g Abs. 1 S. 1 EStG erfüllt, kann der Stpfl. einen – in einem Vorjahr gebildeten Investitionsabzugsbetrag – auflösen. Dazu muss der laufende Gewinn des Wirtschaftsjahres, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1 Anspruchsberechtigung (§ 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG)

2.1.1 Größenmerkmale in § 7g EStG für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2020 endeten 2.1.1.1 Allgemeines Rz. 10c Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen ist die Gewinnermittlung entweder durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG oder durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Bei einer Tonnagebesteuerung gem. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.7 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 Die frühere Ansparrücklage wurde durch die Unternehmensteuerreform 2008 [1] in einen Investitionsabzugsbetrag für kleine und mittlere Betriebe umgestaltet. Gem. § 52 Abs. 23 S. 1 EStG n. F. gilt § 7g Abs. 1–4 und 7 EStG für Wirtschaftsjahre, die nach Verkündung des UntStRefG 2008 [2] am 17.8.2007 enden, also bei einem Wirtschaftsjahr, das dem Kj. entspricht, schon im Vz ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.2 Grund und Bedeutung der Regelung

Rz. 2 Durch das UntStRefG 2008 [1] wurde die bisher als "Ansparrücklage" oder "Ansparabschreibung" bezeichnete Möglichkeit, Abschreibungspotenzial zeitlich vorzuziehen, in einen sog. Investitionsabzugsbetrag umgewandelt. Die bis dahin relevante Buchung und Bilanzierung einer steuerfreien Rücklage entfällt. § 7g EStG soll die Wettbewerbssituation "kleiner und mittlerer Betrieb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1.1.3 Auswirkung des Investitionsabzugsbetrags auf die Größenmerkmale

Rz. 12 Die Größenmerkmale (Betriebsvermögen bzw. Gewinngrenze) können nicht durch die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags gesenkt werden[1]; dies ergibt sich für das Größenmerkmal Betriebsvermögen (bei Bilanzierenden) schon daraus, dass der Abzug nach § 7g Abs. 1 EStG, aber auch die Hinzurechnung im Investitionsjahr nach § 7g Abs. 2 S. 1 EStG, außerbilanziell vorzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.8 Rückgängigmachung der Sonderabschreibung

Rz. 16 In folgenden Fällen ist die Sonderabschreibung durch Änderung oder Aufhebung der bereits ergangenen Steuer- oder Feststellungsbescheide in späteren Jahren rückgängig zu machen (§ 7b Abs. 4 S. 2 EStG): Die geförderte Wohnung wird im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden 9 Jahren nicht ausschließlich zur entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken genut...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.3.5 Verfahrensrechtliche Folgen der Rückgängigmachung des Abzugsbetrags (Abs. 3 S. 2 und 3)

Rz. 72 Nach § 7g Abs. 3 S. 2 EStG ist der Steuer- oder Feststellungsbescheid zu ändern, soweit der Investitionsabzug sowie die Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 7g Abs. 2 S. 2 EStG bereits berücksichtigt wurde. § 7g Abs. 3 S. 2 EStG enthält somit eine verfahrensrechtliche, – in § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d) AO zugelassene – Änderungsvorschrift für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1.1.1 Allgemeines

Rz. 10c Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen ist die Gewinnermittlung entweder durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG oder durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Bei einer Tonnagebesteuerung gem. § 5a EStG oder einer Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen (§ 13a EStG) ist § 7g EStG nicht anwendba...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 82 Die Sonderabschreibung ist nur zulässig bei Betrieben, die zum Schluss des Wirtschaftsjahrs, das der Anschaffung bzw. Herstellung vorangeht, die Größenmerkmale des § 7g Abs. 1 EStG (kleine und mittlere Betriebe) erfüllen und im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung und im folgenden Wirtschaftsjahr das Wirtschaftsgut (fast) ausschließlich betrieblich (Rz. 89f.), also i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.9 Verfahrensrecht nach Rückgängigmachung

Rz. 17 Steuer- oder Feststellungsbescheide, in denen Sonderabschreibungen nach § 7b Abs. 1 EStG berücksichtigt wurden, sind in den Fällen des § 7b Abs. 4 Nr. 1 bis 3 EStG insoweit aufzuheben oder zu ändern (§ 7b Abs. 4 S. 2 EStG). Das gilt auch dann, wenn die Steuer- oder Feststellungsbescheide bestandskräftig geworden sind; die Festsetzungsfristen für das Jahr der Anschaffu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.4 Steuerliche und handelsbilanzielle Auswirkungen vor und nach Inkrafttreten des BilMoG

Rz. 5 Spätestens für Investitionen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen[1], ist aus handelsbilanzieller Sicht das BilMoG zu beachten; dieses erlaubt für nach dem 31.12.2009 beginnende Wirtschaftsjahre steuerrechtliche Sonderabschreibungen handelsrechtlich nicht mehr und sieht für steuerliche Zwecke gem. § 5 Abs. 1 S. 2 EStG (i. d. F. des BilMoG) die Aufnahm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 65 Unterbleibt die geplante Investition, wird der Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g Abs. 3 EStG rückgängig gemacht. Verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift ist § 7g Abs. 3 S. 2 EStG, wonach der entsprechende Steuerbescheid zu ändern ist, wenn der Gewinn bereits einer Steuerfestsetzung oder Feststellung zugrunde gelegt wurde. Gem. § 7g Abs. 3 EStG ist die Steuerfestsetz...mehr