Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.2 Abzugsfähige Aufwendungen

Sämtliche Fahrtkosten aus Anlass einer beruflichen Auswärtstätigkeit gehören zu den Werbungskosten. Abzugsfähig sind die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Bei Benutzung eines eigenen Kfz hat der Arbeitnehmer wie bisher die Möglichkeit, die pro Kilometer angefallenen Kosten entweder einzeln nachzuweisen oder den hierfür festgelegten Kilometersa...mehr

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Abzugsverbot für Werbungsko... / 1 Abzugsverbot für Werbungskosten bei steuerfreien Einnahmen

1.1 Die Vorschrift des § 3c EStG Voraussetzung für das Abzugsverbot von Werbungskosten ist, dass die Ausgabe in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen steht. Hierzu muss geprüft werden, ob die steuerfreien Einnahmen nach Entstehung und Zweckbestimmung ursächlich und unlösbar mit den jeweiligen Aufgaben verbunden sind. Dies ist immer dann zu bej...mehr

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Abzugsverbot für Werbungskosten bei steuerfreien Einnahmen

Zusammenfassung Überblick Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dürfen nach § 3c EStG insoweit nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Das gesetzliche Abzugsverbot soll eine Doppelbegünstigung im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung vermeiden. Soweit Ausgaben mit steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang stehen, wird i...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.7 Berücksichtigung des Einnahmen-Freibetrags

Wird die nebenberufliche Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt, bleibt der Arbeitslohn bis zum Höchstbetrag von 3.000 EUR lohnsteuer- und auch sozialversicherungsfrei (kein Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung). Es handelt sich steuerlich um einen Jahresbetrag, der Freibetrag wird also nicht zeitanteilig aufgeteilt. Der Freibetrag darf auch in voller ...mehr

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Abzugsverbot für Werbungsko... / 1.2 Einzelfälle in ABC-Form

Die folgende alphabetische Aufzählung behandelt von der Rechtsprechung und Verwaltung entschiedene Praxisfälle, in denen das Abzugsverbot nach § 3c EStG von Bedeutung ist. Altersteilzeit Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeitentgelt sind steuerfrei.[1] Die Bezüge einer Altersteilzeitbeschäftigung sind damit nur zum Teil steuerpflichtiger Arbeitslohn. Eine Aufteilung der hierbe...mehr

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Abzugsverbot für Werbungsko... / Zusammenfassung

Überblick Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dürfen nach § 3c EStG insoweit nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Das gesetzliche Abzugsverbot soll eine Doppelbegünstigung im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung vermeiden. Soweit Ausgaben mit steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang stehen, wird ihre steuerminde...mehr

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Abzugsverbot für Werbungsko... / 1.1 Die Vorschrift des § 3c EStG

Voraussetzung für das Abzugsverbot von Werbungskosten ist, dass die Ausgabe in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen steht. Hierzu muss geprüft werden, ob die steuerfreien Einnahmen nach Entstehung und Zweckbestimmung ursächlich und unlösbar mit den jeweiligen Aufgaben verbunden sind. Dies ist immer dann zu bejahen, wenn die Aufwendungen ohne...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.8 Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben

Für die den Freibetrag von 3.000 EUR übersteigenden Einnahmen gilt die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG nicht, sodass die Nebentätigkeiten insoweit zu steuerpflichtigen Einnahmen führen können. Überschreiten die Einnahmen den steuerfreien Betrag von 3.000 EUR, dürfen nach § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlich...mehr

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Leistungseinkünfte / 3.2 Zufluss- und Abfluss-Prinzip

Für Einnahmen und Werbungskosten ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Zahlung[1] maßgebend.[2] Ausgaben sind danach für dasjenige Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.[3] Wichtig Werbungskosten bei einmaligen Leistungen im Jahr des Zuflusses der Einnahme abziehbar Es kommt häufig vor, dass Aufwendungen, die durch Leistungseinnahmen veranlasst sind und als W...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.5 Besteuerung als Gewinneinkünfte

Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen ist in § 4 Nr. 11 StBerG geregelt. Wenn die den Einkünften zugrundeliegenden Einnahmen des Mitglieds des Lohnsteuerhilfevereins nach § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder § 72 EStG in voller Höhe steuerfrei sind, ist der Lohnsteuerhilfeverein befugt, das Mitglied zu beraten, auch w...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 3 Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB

Ehrenamtliche Betreuer erzielen nach der Rechtsprechung des BFH Einkünfte, die der vermögensverwaltenden Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zuzurechnen sind.[1] Die dafür gezahlten Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit steuerfreien Einnahmen i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG von 3.000 EUR nicht üb...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.3 Höhe des Freibetrags

Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn für die Einnahmen aus derselben Tätigkeit ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG (Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen), nach § 3 Nr. 26 EStG (sog. Übungsleiterfreibetrag) oder nach § 3 Nr. 26b EStG gewährt wird.[1] Greifen also auch die Steuerbefreiungen nach ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.1 Gesetzliche Regelung

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke sind bis zur Höhe von insgesamt 840 EUR im Jahr steuerfrei (sog. Ehrenamtspauschale).[1] Die Steuerbefreiung der Tätigkei...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.10 Vorweggenommene Betriebsausgaben/Werbungskosten

"Soweit" Ausgaben mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dürfen sie nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.[1] Ausgaben, die zugleich steuerfreie und steuerpflichtige Einnahmen betreffen, sind – ggf. im Schätzungswege – aufzuteilen und anteilig abzuziehen. Abweichend von diesen Grundsätzen dürfen Ausgaben, di...mehr

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Leistungseinkünfte / 3.1 Überschusseinkünfte

Die Einkünfte aus Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG werden durch den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt.[1] Für die Begriffe "Einnahmen" und "Werbungskosten" gelten grundsätzlich die Regeln der §§ 8 und 9 EStG. Abziehbar sind nur die durch die Einnahmen veranlassten Aufwendungen.[2] Einen Werbungskostenpauschbetrag sieht § 9a EStG für die Einkünfte aus L...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Zusammenfassung

Überblick Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen als Gegenleistung (Entlohnung) für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft aus einem gegenwärtigen oder früheren Dienstverhältnis zufließen. Der steuerpflichtige Arbeitslohn ergibt sich dadurch, dass von den Einnahmen aus dem Dienst-/Arbeitsverhältnis die nicht steuerbaren und die ausdrücklich steuerbef...mehr

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Arbeitszimmer-ABC / Anmietung durch den Arbeitgeber

Leistet der Arbeitgeber Zahlungen für ein im Haus oder in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenes Büro, das der Arbeitnehmer für die Erbringung seiner Arbeitsleistung nutzt, ist die Unterscheidung zwischen Arbeitslohn und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung danach vorzunehmen, in wessen vorrangigem Interesse die Nutzung des Büros erfolgt. Dient die Nutzung in erster Lin...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.3 Tätigkeitsbezogene Prüfung

Ob dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung tätigkeitsbezogen und nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen.[1] Dass der Steuerpflichtige seine Arbeit an einem objektiv vorhandenen Arbeitsplatz im Betrieb aus subjektiven Gründen nicht verrichten will, ist unerheblich. Es sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden: Ar...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.11 ABC der Einzelfälle

In der folgenden alphabetischen Übersicht wird für einige berufliche Tätigkeiten erörtert, ob die Steuerbefreiung beispielhaft nach § 3 Nr. 26 EStG greift oder nicht.[1] Ärzte als Unterrichtende: Der nebenberuflich erteilte Unterricht, den ein Krankenhausarzt an einer dem Krankenhaus angeschlossenen Pflegeschule erteilt, ist auch dann nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigt, wenn er ...mehr

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Leistungseinkünfte / 4 Verlustausgleich und Verlustabzugsbeschränkungen

Werbungskosten, die die Einnahmen übersteigen und somit zu einem Verlust führen, sind nicht im Veranlagungszeitraum mit anderen Einkünften ausgleichbar (kein vertikaler Verlustausgleich). Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d EStG die sonstigen Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum (Verlustrücktrag) oder in de...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Nebenberufliche Tätigkeit

Einnahmen als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit oder für die nebenberufliche Pflege Alter, Kranker und Behinderter sind im Rahmen der sog. Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei. Sie beträgt 3.000 EUR jährlich.[1] Die Übungsleiterpauschale erfasst aber nicht alle ehrenamtlichen oder gemeinnützigen Tätigkeit...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Schmerzensgeld

nach einem Berufsunfall zählt nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, da kein Ersatz für entgehende oder entgangene Einnahmen vorliegt.mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.4.3 Mehrere begünstigte Tätigkeiten

Übt der Steuerpflichtige mehrere begünstigte Nebentätigkeiten aus, z. B. für verschiedene gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen, oder verrichtet er für dieselbe Einrichtung unterschiedliche Tätigkeiten, so kann er den Freibetrag dennoch je Kalenderjahr nur einmal in Anspruch nehmen.[1] Auch wenn der Steuerpflichtige in einem Jahr Einnahmen aus einer in mehre...mehr

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Sachbezüge / 4.2 Freigrenze von 50 EUR

Sachbezüge sind seit 1.1.2022 bis zu einem Betrag i. H. v. 50 EUR monatlich steuerfrei.[1] Dies gilt für die nach § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG nicht zu den Einnahmen in Geld zählenden Gutscheine und Geldkarten seit 1.1.2020 jedoch nur, wenn die Sachbezüge zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.[2] Nach § 8 Abs. 4 EStG werden Leistungen des Arbeitgebers in ...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Streikgelder/Aussperrungsunterstützungen

sind nach der Rechtsprechung kein Arbeitslohn, auch keine Entschädigung in Form des Ersatzes entgangener Einnahmen.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Entschädigung

Entschädigungen können steuerfreie Einnahmen oder steuerpflichtiger Arbeitslohn sein.[1]mehr

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Arbeitslohn-ABC / Rückzahlung von Arbeitslohn

Zahlt der Arbeitnehmer versteuerten Arbeitslohn im Jahr des Empfangs zurück, ist der Lohnsteuerabzug entsprechend zu ändern. Zahlt er ihn in einem späteren Jahr zurück, kann der Arbeitnehmer den Rückzahlungsbetrag bei der Veranlagung als negative Einnahmen geltend machen.[1] S. "Irrtümliche Überweisungen".mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Altersteilzeit

Aufstockungsbeträge zum Altersteilzeit-Arbeitsentgelt sind steuerfrei.[1] Die Steuerfreiheit kann unabhängig davon in Anspruch genommen werden, ob die Altersteilzeit förderfähig ist.[2]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 2.3 Übergangsbereich von 538,01 EUR bis 2.000 EUR (Midijobs)

Das Gesetz enthält eine Regelung zum sog. Übergangsbereich. Dieser definiert für das Sozialversicherungsrecht einen eigenständigen Niedriglohnsektor bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR monatlich, in dem die Beiträge nach einem besonderen Verfahren berechnet werden. Bei einem Arbeitsentgelt ab 538,01 EUR monatlich besteht (volle) Versicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungseinkünfte / 2.2 Keine Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Überschüsse aus privaten Devisentermingeschäften[1], bei denen der Wille der Vertragsparteien auf einen Gewinn in Form der Kursdifferenz gerichtet ist, sind keine sonstigen Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG.[2] Abfindungen an den Mieter einer Wohnung, soweit er sie für vermögenswerte Einschränkungen seiner Mietposition erhält.[3] Zahlungen zur Ablösung eines Vorbehaltsnießbra...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Chefarzt

Einnahmen eines angestellten Chefarztes aus dem Liquidationsrecht für gesondert berechenbare Wahlleistungen sind Arbeitslohn[1], wenn der Arzt in den organisatorischen Krankenhausbetrieb eingegliedert ist, keinen eigenen Entscheidungsspielraum hat und kein Unternehmerrisiko trägt.[2] Die Rechtsprechung hat sich mit einer möglichen Korrektur bei Doppelerfassung als Arbeitslohn...mehr

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Altersentlastungsbetrag: St... / 1.1 Arbeitslohn

Arbeitslohn in dem hier maßgeblichen Sinn sind die Einnahmen aus dem Arbeitsverhältnis. In die Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag ist also der Bruttoarbeitslohn vor Abzug der Werbungskosten oder des Arbeitnehmer-Pauschbetrags einzubeziehen. Steuerfreier Arbeitslohn und pauschal besteuerter Arbeitslohn[1] werden nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen.[2]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringf... / Zusammenfassung

Überblick Für den Arbeitslohn aus sog. Minijobs ist die Begriffsbestimmung der geringfügig entlohnten Beschäftigung im Sozialversicherungsrecht und im Lohnsteuerrecht einheitlich. Dagegen weichen die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die an das Vorliegen einer kurzfristigen Beschäftigung geknüpft sind, voneinander ab. Durch die pauschalen Arbeitg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungseinkünfte / 3.3 Besteuerungsfreigrenze

Beträgt der Überschuss der Leistungseinnahme weniger als 256 EUR, bleibt er steuerfrei. Wird der Betrag von 256 EUR erreicht oder überschritten, ist der gesamte Überschuss steuerpflichtig. Haben beide zusammenveranlagten Ehegatten Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG bezogen, so ist bei jedem Ehegatten die gesetzliche Freigrenze zu berücksichtigen.[1] Bei der Ermittlung der Fr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leistungseinkünfte / 2.1 Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG sind z. B.: eine Belohnung im Zusammenhang mit einer Auslobung (eine Belohnung für Hinweise, die zur Ermittlung von Straftätern führen, unterliegt nicht der Besteuerung, ebenso nicht der Finderlohn). Vergütungen an Mitglieder einer Bürgerinitiative für die Rücknahme des Widerspruchs gegen den Bau und Betrieb eines Kraftwerks.[1] Bürgschaftspr...mehr

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Arbeitszimmer-ABC / Erziehungsurlaub

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das von einer Steuerpflichtigen während des Erziehungsurlaubs zur Vorbereitung einer Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit vorgehalten wird, können vorab entstandene Werbungskosten sein. Dies setzt voraus, dass die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten und objektiv feststellbaren Zusammenhang mit erwarteten steuerbaren ...mehr

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Kindergeld / 3.4.9 Abrechnung des Kindergelds durch den öffentlichen Dienst

Wird das Kindergeld zusammen mit den Bezügen oder dem Arbeitsentgelt ausgezahlt, so ist das Kindergeld in den Abrechnungen der Bezüge und des Arbeitsentgelts gesondert auszuweisen (§ 72 Abs. 7 Satz 1 EStG). Der öffentlich-rechtliche Arbeitgeber hat die Summe des von ihm für alle Berechtigten ausgezahlten Kindergelds dem Betrag, den er insgesamt an Lohnsteuer einzubehalten hat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
(Erst-)Ausbildungskosten al... / Zusammenfassung

Begriff Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium stellen nach dem gesetzlichen Abzugsverbot keine Werbungskosten oder Betriebsausgaben dar. Sie sind nur beschränkt als Sonderausgaben abzugsfähig. Der Sonderausgabenabzug für Erstausbildungskosten ist bis zu einem Betrag von 6.000 EUR jährlich zulässig. Das BVerfG hat entschieden, dass das Abzugsver...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Aufwandsentschädigungen

Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentlich Bedienstete sind steuerfrei, soweit sie nicht für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden oder den Aufwand, der dem Empfänger erwächst, offenbar übersteigen.[1] Der Umfang der Steuer­befreiung richtet sich danach, ob die Aufwandsentschädigung durch Gesetz, Rechtsverordnung oder lediglich Verwaltungsanweis...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 3 Nr. 26 EStG sind bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich durch eine spezielle Steuervergünstigung privilegiert. Das ist der sog. Übungsleiterfreibetrag (auch Übungsleiterpauschale) i. H. v. jährlich 3.000 EUR. Es handelt sich um eine Steuerbe­freiung mit einer ähnlichen Wirkung wie eine Betriebsausgaben...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 5.3 Entnahme-, Aufgabe- und Veräußerungsgewinn

Bei Arbeitnehmern mit nebenberuflichen Gewinneinkünften (z. B. aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit) gehört das häusliche Arbeitszimmer unabhängig vom Betriebsausgabenabzug regelmäßig – bei einem Wert von über 20.500 EUR stets – zum notwendigen Betriebsvermögen.[1] Mit Rücksicht hierauf entsteht im Fall der Nutzungsänderung des Arbeitszi...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Früheres Dienstverhältnis

Einnahmen, die durch ein früheres Dienstverhältnis veranlasst sind, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, z. B. Pensionen, Warte- und Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder; s. "Altersbezüge/Pensionen/Betriebsrenten/Renten". Arbeitslohn, der nach dem Tod des Arbeitnehmers den Erben zufließt, gehört bei ihnen zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Durch den Zufluss de...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Rettungsdienst

Einsatzgelder sind grundsätzlich Arbeitslohn, wenn sie die durch die ehrenamtliche Tätigkeit veranlassten Aufwendungen regelmäßig nicht unwesentlich übersteigen.[1] Es greift aber der allgemeine Steuerfreibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich i. H. v. 840 EUR im Jahr.[2] S. "Nebenberufliche Tätigkeit".mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.3.1 Einheitliche Pauschsteuer von 2 %

Bei einer geringfügigen Beschäftigung/Minijob hat der Arbeitgeber deutschlandweit Pauschalabgaben an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale in 45115 Essen zu entrichten. Hinzu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, dessen Höhe sich nach dem individuellen Beitragssatz des zuständigen Unfallversicherungsträgers richtet. Wichtig Einh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.4 Das "Regelkindergeld"

Ein Kind wird in dem Kalendermonat, in dem es lebend geboren wurde, und in jedem folgenden Kalendermonat, zu dessen Beginn es das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, berücksichtigt (§ 32 Abs. 3 EStG). Damit besteht der Anspruch auf das sog. Regelkindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, ungeachtet etwaiger eigener Einnahmen des Kindes. Die Berücksich...mehr

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Arbeitszimmer und Homeoffic... / 3.5.2 Rechtsprechung

Danach kann das häusliche Arbeitszimmer eines Steuerpflichtigen, der mehreren Erwerbstätigkeiten nachgeht, auch dann den Betätigungsmittelpunkt bilden, wenn der qualitative Schwerpunkt einzelner Tätigkeiten nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt.[1] Maßgebend abzustellen ist auf die gesamte betriebliche und berufliche Betätigung des Steuerpflichtigen. Dabei sind zwar alle T...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Bürokostenzuschuss

Ob Zahlungen des Arbeitgebers für ein im Haus oder in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenes Büro bzw. Homeoffice, das der Arbeitnehmer für die Erbringung seiner Arbeitsleistungen nutzt, den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen sind, bestimmt sich danach, in wessen vorrangigem Interesse das Büro genutzt wird.[1] Wird das ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.1 Voraussetzung ist die Einkünfteerzielungsabsicht

Für die Anwendung des § 3 Nr. 26 EStG ist erforderlich, dass die nebenberufliche Tätigkeit mit Einkünfteerzielungsabsicht ausgeübt wird. Einnahmen und Ausgaben, die mit einer sog. Liebhabereitätigkeit zusammenhängen, sind von vornherein einkommensteuerrechtlich unbeachtlich.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Beurteilung von... / 1.4.1 Nebentätigkeit beim Hauptarbeitgeber

Bei einer Nebentätigkeit für den Hauptarbeitgeber[1] muss geprüft werden, ob die Tätigkeit von der Haupttätigkeit abgrenzbar ist oder ob es sich um eine zusätzliche Tätigkeit im Rahmen des Hauptarbeitsverhältnisses (sog. Dienstobliegenheit) handelt. Nur wenn es sich um eine abgrenzbare Nebentätigkeit handelt, kann die Steuervergünstigung des § 3 Nr. 26 EStG beansprucht werde...mehr

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Arbeitslohn-ABC / Werbungskostenersatz

Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die als Ersatz für beruflich veranlasste Aufwendungen des Arbeitnehmers geleistet werden, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn; anders nur insoweit, als Arbeitslohn gesetzlich ausdrücklich von der Einkommensteuer freigestellt ist. Werbungskostenersatz ist steuerpflichtiger Arbeitslohn im Jahr des Zuflusses.[1] Gesetzlich ...mehr