Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Arbei... / 1.2 Sonstige Versicherungspflichtige

Zu den sonstigen Versicherungspflichtigen gehörenmehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 2.3 Versagungsgründe

Die Gründe für die Versagung oder Nichtverlängerung einer Verleiherlaubnis sind abschließend in § 3 AÜG aufgezählt. Aus anderen als den dort genannten Gründen darf die Erlaubnis nicht versagt werden. Die Erlaubnis muss vielmehr erteilt werden, wenn keiner der Versagungsgründe vorliegt. Auf der anderen Seite muss die Erlaubnis aber auch versagt werden, wenn einer der genannte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.6 Equal Pay und Equal Treatment

§ 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG [1] bestimmt, dass Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung grundsätzlich einen Anspruch auf die im Betrieb des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers des Entleihers haben (Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment). Aus dem Wortlaut "wesentliche Arbeitsbedingungen eines vergleichbaren Arbeitn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 16.6.5 Geschäftsführungsorgane/nahestehende Personen

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.40 § 27 Abs. 37 UStG: Anwendung des neu gefassten § 18g UStG

Rz. 127 Mit dem Jahressteuergesetz 2022 [1] wurde gleichfalls mWv 1.1.2023 die Regelung des § 18g S. 4 UStG dahingehend geändert, dass die Ablehnung der Weiterleitung des Antrags auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen inländischer Antragsteller an andere EU-Mitgliedstaaten nunmehr auch auf elektronischem Weg bekannt gegeben werden konnte. Diese Änderung war sowohl aufgrund natio...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Ve... / 1.7 Haftung

Auch etwaige Haftungsfragen hinsichtlich des Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb sind zu bedenken. Diese sollten ebenfalls im Überlassungsvertrag ebenfalls einer geeigneten Regelung zugeführt werden. Zitat Der Verleiher verpflichtet sich, die zu überlassenden Arbeitnehmer entsprechend der vereinbarten Tätigkeit ordnungsgemäß auszuwählen und nur persönlich und fachlich geeign...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.15 § 27 Abs. 14 UStG: Erstmalige Anwendung des § 18 Abs. 9 UStG und des § 18g UStG bei nach dem 31.12.2009 gestellten Vergütungsanträgen

Rz. 76 Art. 7 Nr. 19 des Jahressteuergesetzes 2009[1] fügte dem bisherigen Text des § 27 UStG mWv 25.12.2008[2] einen Abs. 14 an. Danach waren die neuen Regelungen, die das Jahressteuergesetz 2009 für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren durch die Änderung des § 18 Abs. 9 UStG und die Einfügung des § 18g UStG in das UStG mWv ab dem 1.1.2010 geschaffen hatte, erst auf Anträge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.4 Angaben zur Bilanz

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 16.5.2 Bilanz

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.3 Offenlegungsgebot

Zum weiteren Schutz des Arbeitnehmers und zur Vermeidung einer missbräuchlichen Gestaltung des Fremdpersonaleinsatzes[1] ist zudem vorgesehen, dass die Arbeitnehmerüberlassung offengelegt werden muss. Hierzu sieht § 1 Abs. 1 Satz 5 AÜG zunächst vor, dass der Verleiher und der Entleiher ihren Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag schließen.[2] In zeitlicher...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 2.2 Nebenpflichten des Entleihers

Doch auch der Entleiher hat gegenüber dem Leiharbeitnehmer eine Reihe von Nebenpflichten. So sieht der Gesetzgeber etwa in § 13a Satz 1 AÜG die Verpflichtung des Entleihers vor, den Leiharbeitnehmer über Arbeitsplätze des Entleihers, die besetzt werden sollen, zu informieren. Information über offene Stellen im Betrieb Die Information kann nach § 13a Satz 2 AÜG durch allgemeine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer (der sog. Verleiher) die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers (des sog. Leiharbeitnehmers) einem Dritten (dem sog. Entleiher) überlässt. Hiervon ist nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG auszugehen, wenn die Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert werden und seinen Weisungen un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 1.1 Das Leiharbeitsverhältnis

Das Leiharbeitsverhältnis wird begründet durch den Abschluss des Leiharbeitsvertrags. Dieser Leiharbeitsvertrag ist seinem Wesen nach ein "normaler" Arbeitsvertrag, sodass auch für ihn die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln gelten. In ihm muss aber auch der Besonderheit Rechnung getragen werden, dass der Leiharbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht bei seinem Arbeitgeber ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.6 Sonstige Angaben

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 5): Krypt... / IV. Verwendung von virtuellen Währungen als Entgelt

1. Einordnung als Zahlungsmittel Jedenfalls Currency Token (z.B. BTC) sieht das BMF als Zahlungsmittel im umsatzsteuerlichen Sinne an. Gemäß Abschnitt 4.8.3 Abs. 3a UStAE werden virtuelle Währungen sogar ausdrücklich den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt, soweit virtuelle Währungen von den an der Transaktion Beteiligten als alternatives vertragliches und unmittelbar...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Bewirtungskosten: Welche Ko... / 6.2.3 Diese Bewirtungskosten für Arbeitnehmer sind nicht als Arbeitslohn zu beurteilen

Kein Arbeitslohn, also lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei sind: Die Bewirtungskosten, die bei einem Geschäftsessen auf den Arbeitnehmer entfallen, gehören nicht zu seinem Arbeitslohn. Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb kostenlos bzw. teilweise kostenlos überlässt, sind lohnsteuerfrei und gehören nicht zum Arbeitslohn...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice, Bürokostenzusch... / 1 So kontieren Sie richtig!

Wird das Büro nicht im vorrangigen Interesse des Arbeitgebers genutzt, sondern ist der Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag zur Bereitstellung eines Büroraums verpflichtet, handelt es ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 1.4 Bedeutung der Pauschalierungsmöglichkeiten in der Sozialversicherung

Die Pauschalbesteuerung ist für die in § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG genannten sonstigen Bezüge, soweit sie nicht einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sind, § 40 Abs. 2 EStG genannten Einnahmen und § 40b EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung aufgeführten Zukunftssicherungsleistungen, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden von Bedeutung. Die im Zusammenhang mit d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / Zusammenfassung

Überblick Die Besteuerung des Arbeitslohns richtet sich grundsätzlich nach den persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lohnsteuer pauschaliert werden. Es wird unterschieden zwischen der Pauschalierung nach festen und besonders ermittelten Pauschsteuersätzen. Die Ermittlung des steuerpflichtigen bzw. steuerfreien Arb...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Praktikum, freiwilliges / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Für ein freiwilliges Praktikum gelten die Regeln des Minijobs. Die Buchung des Entgelts erfolgt auf da...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.2.2 Gewinnausweis nach dem Realisationsprinzip bei schwebenden Verträgen

Rz. 79 Ein schwebender Vertrag liegt vor, wenn bei einem zweiseitig verpflichtenden Vertrag, der auf einen gegenseitigen Leistungsaustausch gerichtet ist, der zur Sach- oder Dienstleistung Verpflichtete seine Leistung noch nicht vollständig erfüllt hat. Sind beide Vertragsparteien zu einer Sach- oder Dienstleistung verpflichtet (Tausch oder tauschähnlicher Vertrag), handelt ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Praktikum, freiwilliges / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Zwischenpraktikum eines Studierenden in den Semesterferien

Hans Groß studiert Maschinenbau. Während der Semesterferien absolviert er bei Fa. Müller Baumaschinen ein freiwilliges Praktikum. Das monatliche Entgelt beträgt 450 EUR. Die Abrechnung von Fa. Müller sieht wie folgt aus: Umlagesätze der Minijob-Zentrale Zum 1.1.2024 hat die Minijob-Zentrale ihre Umlagesätze nicht geändert. Der Umlagesatz zur U1 beträgt 1,1 %.Der Umlagesatz zur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 5): Krypt... / 1. Einordnung als Zahlungsmittel

Jedenfalls Currency Token (z.B. BTC) sieht das BMF als Zahlungsmittel im umsatzsteuerlichen Sinne an. Gemäß Abschnitt 4.8.3 Abs. 3a UStAE werden virtuelle Währungen sogar ausdrücklich den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt, soweit virtuelle Währungen von den an der Transaktion Beteiligten als alternatives vertragliches und unmittelbares Zahlungsmittel akzeptiert wor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 5): Krypt... / 1. Umsatzsteuerbarkeit

In der sog. Hedqvist-Entscheidung vom 22.10.2015[11] hat der EuGH dargelegt, dass der Umtausch von konventionellen Währungen (z.B. EUR, USD) in virtuelle Währungen[12] (im Entscheidungsfall: BTC) – oder umgekehrt – eine steuerbare Leistung sein soll. Es handelt sich jedoch nicht um eine Lieferung der Krypto-Währung. Die Krypto-Währung könne nicht als Gegenstand i.S.d. Art. 14...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 1.2.2 Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen

Nach § 37b Abs. 1 EStG besteht u. a. die Möglichkeit der Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer eines Dritten. Sofern diese Arbeitnehmer eines mit dem Zuwendenden verbundenen Unternehmens sind, handelt es sich bei pauschalversteuerten Sachzuwendungen dennoch immer um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Sachzuwendungen an Arbeitnehmer nicht verbundener Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.2 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Rz. 173 Konzessionen sind öffentlich-rechtliche Befugnisse zur Ausübung einer Tätigkeit, die dem Staat vorbehalten ist (echte Konzessionen, insbesondere im Monopolbereich) oder für die der Staat meist zu Überwachungszwecken ein Verleihungsrecht besitzt (Güterfernverkehr, Omnibuslinien, Versorgungsunternehmen). Darüber hinaus werden als "Konzessionen" auch einfache gewerberec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Polen / 1.4.2 Tätigkeit in Polen für einen in Polen ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Polen für einen in Polen ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Polen besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von dem o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 1.4.2 Tätigkeit in Belgien für einen in Belgien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belgien für einen in Belgien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belgien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 1.4.2 Tätigkeit in Schweden für einen in Schweden ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Schweden für einen in Schweden ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweden besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Litauen / 1.4.2 Tätigkeit in Litauen für einen in Litauen ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Litauen für einen in Litauen ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Litauen besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 1.4.2 Tätigkeit in den Niederlanden für einen in den Niederlanden ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in den Niederlanden für einen in den Niederlanden ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Niederlande besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 1.4.2 Tätigkeit in Österreich für einen in Österreich ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Österreich für einen in Österreich ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Österreich besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 1.4.2 Tätigkeit in Bulgarien für einen in Bulgarien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Bulgarien für einen in Bulgarien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Bulgarien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Luxemburg / 1.4.2 Tätigkeit in Luxemburg für einen in Luxemburg ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Luxemburg für einen in Luxemburg ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Luxemburg besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslo...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anzahlungen, geleistete / 7 Diese Anforderungen werden an Rechnungen über Anzahlungen gestellt

Auch in Rechnungen über Anzahlungen, Abschlagszahlungen usw. müssen alle Angaben enthalten sein, die jede ordnungsgemäße Rechnung enthalten muss. Somit müssen alle in § 14 Abs. 4 UStG aufgeführten Angaben enthalten sein. Ansonsten ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich, und zwar auch dann nicht, wenn die Zahlungen geleistet worden sind. Folgende Angaben müssen in einer ordnungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pauschalierungsmöglichkeite... / 2 Sonstige Bezüge in der Sozialversicherung

Sonstige Bezüge[1], die nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG pauschal besteuert werden und nicht einmaliges Arbeitsentgelt i. S. v. § 23a SGB IV darstellen, sind nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen und damit auch nicht beitragspflichtig. Diese Fälle sind in der Praxis selten, da der lohnsteuerrechtliche Begriff "sonstige Bezüge" und der sozialversicherungsrechtliche Begriff "einm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Luxemburg / 1.7 Grenzgänger

Das DBA selbst enthält keine generelle Sonderregelung für Grenzgänger. Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die in dem einen Staat in der Nähe der Grenze ihren Wohnsitz und in dem anderen Staat in der Nähe der Grenze ihren Arbeitsort haben und die täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehren.[1] Hat der Grenzgänger seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Niederlande / 1.4.4 Tätigkeit in den Niederlanden für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in den Niederlanden für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Niederlande besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Luxemburg / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Luxemburg aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Luxembur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Österreich aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Österre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerug im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Bulgarien aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Bulgarien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Belgien aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belgien besteuert werden.[2] In diesem Fall stellt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 1.4.4 Tätigkeit in Bulgarien für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Bulgarien für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Bulgarien besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Polen / 1.4.4 Tätigkeit in Polen für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Polen für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Polen besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 1.4.4 Tätigkeit in Schweden für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Schweden für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweden besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Luxemburg / 1.4.4 Tätigkeit in Luxemburg für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Luxemburg für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Luxemburg besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 1.4.4 Tätigkeit in Belgien für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belgien für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belgien besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 1.4.4 Tätigkeit in Österreich für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Österreich für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Österreich besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entschei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Litauen / 1.3 Besteuerung nach dem DBA

Der Arbeitslohn, den ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus seiner Tätigkeit erzielt, kann grundsätzlich nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert werden.[1] Deutschland hat also ein uneingeschränktes Besteuerungsrecht. Ausnahme: Besteuerung im Tätigkeitsstaat Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit jedoch in Litauen aus, kann der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Litauen be...mehr