Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein Abkömmling, der durch Mitarbeit im Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers während längerer Zeit, durch erhebliche Geldleistungen oder in anderer Weise in besonderem Maße dazu beigetragen hat, dass das Vermögen des Erblassers erhalten oder vermehrt wurde, kann bei der Auseinandersetzung eine Ausgleichung unter den Abkömmlingen verlangen, die mit ihm als gesetz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gutschrift beim Zahlungsempfänger.

Rn 3 Die Verpflichtung zur ungekürzten Übermittlung in Form der Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers gilt im Grundsatz auch für das Verhältnis zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister (II). Mit der Öffnungsklausel besteht aber Raum für eine abweichende Vereinbarung zwischen Zahlungsempfänger und seinem Dienstleister. Entgelte für den Eingang...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Umfang.

Rn 8 Bei der Berechnung des Ersatzanspruchs ist der objektive Wert der Ware zugrunde zu legen. Dies ergibt sich im Umkehrschluss zu II 2, der für Dienstleistungen den vereinbarten Gesamtpreis für maßgeblich erklärt (MüKo/Fritsche Rz 36; ebenso zum alten Recht BGHZ 185, 192 Rz 23 ff und nun auch BGHZ 227, 253 Rz 43). Maßgeblich ist der Verkehrswert, also der Preis, den ein du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Dem öffentlichen Verkehr dienend

Rz. 111 [Autor/Stand] Das Grundsteuergesetz enthält in § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG keine Definition des Begriffs "dem öffentlichen Verkehr dienend". Eine besondere Qualifikation der Verkehrsfläche als sog. öffentliche Sache in einem vom öffentlichen Recht geprägten Sinne wird durch den Wortlaut allein für sich genommen nicht gefordert.[2] Nach dem Wortlaut des § 4 Nr. 3 Buchst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelungsgehalt.

Rn 42 Die Regelung in § 675 II, die vor der Änderung durch das Überweisungsgesetz im Jahr 1999 fast wortgleich in § 676 aF enthalten war, stellt klar, dass die Erteilung und Befolgung von Rat und Empfehlung im Grundsatz keine Haftung auslösen. Die Vorschrift selbst nennt drei Ausnahmen: Wird ein Rat oder eine Empfehlung auf vertraglicher Grundlage erteilt, kommt eine Haftung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 675h regelt die ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten bei einem Zahlungsdiensterahmenvertrag. Die ordentliche Kündigung durch den Zahlungsdienstnutzer ist in I geregelt und unabhängig von der Vertragslaufzeit grds jederzeit formlos möglich. Dagegen ist die ordentliche Kündigung durch den Zahlungsdienstleister formbedürftig und nur unter den besonderen Voraussetzungen b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer bedarf der schriftlichen Form, wenn der Vertragmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzlicher Vorstand.

Rn 1 Als Körperschaft muss (§ 40) der Verein einen Vorstand als Vertretungsorgan haben. Die Satzung kann dem Vorstand einen anderen Namen wie zB Präsidium oder Direktorium geben. Oftmals verwendet die Satzung einen weiten Vorstandsbegriff und bezeichnet auch Personen ohne Vertretungsbefugnis als Vorstand. Nur die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind dann Vorstand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ratenlieferungsverträge.

Rn 3 Ratenlieferungsverträge sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, die die Lieferung mehrerer als zusammengehörend verkaufte Sachen in Teilleistung zum Gegenstand haben, wenn das Entgelt für die Gesamtheit der Sachen in Teilzahlungen zu entrichten ist (§ 510 I Nr 1). Weiter sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer dann als Rate...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Lehnt der Zahlungsdienstleister die Ausführung oder Auslösung eines Zahlungsauftrags ab, ist er verpflichtet, den Zahlungsdienstnutzer hierüber unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb der Fristen gemäß § 675s Abs. 1 zu unterrichten. 2In der Unterrichtung sind, soweit möglich, die Gründe für die Ablehnung sowie die Möglichkeiten anzugeben, wie Fehler, die zur Ablehn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abweichende Vereinbarungen und Umgehungen (Abs 1).

Rn 1 I 1 regelt den halbzwingenden Charakter der §§ 655a ff. Abweichungen, auch in Form eines nachträglichen einseitigen Verzichts (Staud/Herresthal Rz 3; aA LG Fulda NJW-RR 87, 1460 f; Krämer ZIP 97, 93, 96f), zu Lasten des Verbrauchers sind unwirksam (§ 134), iÜ bleibt der Vertrag wirksam (BeckOGK/Zimmermann Rz 9f). Ob eine unzulässige Abweichung vorliegt, ist anhand der e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verträge zwischen Unternehmern.

Rn 37 Vertragsstrafeklauseln sind im b2b-Verkehr grds wirksam (hM; BGH NJW 76, 1887; MüKo/Wurmnest § 309 Nr 6 Rz 19; Berger ZIP 06, 2154), unterliegen aber der Inhaltskontrolle gem § 307. Das Verschuldenserfordernis kann nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Gründe durch AGB abbedungen werden (BGH NJW 99, 2663 [BGH 26.05.1999 - VIII ZR 102/98]), sonst wie auch im b2c-Verke...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 § 993 bietet dem redlichen, noch unverklagten, durch Entgelt (arg § 988) in den nicht (mehr) berechtigten Besitz der Sache gelangten Besitzer bis zum Zeitpunkt der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis hinsichtlich des tatsächlichen Besitzrechts bzw der Rechtshängigkeit der Herausgabeklage weitgehenden Schutz: Solange der Besitzer gutgläubig von einem Besitzrecht a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelungszweck.

Rn 9 Die in II genannten Verträge werden vom Anwendungsbereich der §§ 312a–h ausgenommen. Diesbezüglich hat der Unternehmer bei Telefonanrufen seine Identität und den geschäftlichen Zweck des Anrufs offenzulegen (§ 312a I) und die Bestimmungen zur Wirksamkeit eines Entgelts für die Nutzung von Zahlungsmitteln (§ 312a III) und zur Wirksamkeit einer entgeltlichen Nebenleistung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft.

Rn 6 § 14 erfasst alle natürlichen Personen. In Übereinstimmung mit den europarechtlichen Vorgaben können damit auch Freiberufler (BGH 30.9.09, VIII ZR 7/09), Handwerker, Kleingewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, und Landwirte als Unternehmer auftreten (vgl Grüneberg/Ellenberger Rz 1 und 2). Die Norm bezieht auch jede juristische Person in den Anw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. § 312a.

Rn 4 Aus § 312a III ergibt sich, dass Vereinbarungen, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, nur ausdrücklich getroffen werden können. In den Anwendungsbereich dieser Norm fallen auch die von § 312e gleichermaßen erfassten Fracht-, Liefer- oder Versandkosten. Dennoch verbleibt § 312e neben § 312a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Software und Daten.

Rn 5 Computerprogramme, Daten und Informationen sind nach hM keine Sache, sondern das Ergebnis einer geistigen Schöpfung des Urhebers und damit ein Immaterialgut (Rostock BeckRS 21, 42957; Redeker NJW 92, 1739; Junker NJW 93, 824; BeckOKBGB/Fritzsche Rz 28; aA König NJW 93, 3124; Erman/J.Schmidt Rz 3). Der BGH bejaht die Sacheigenschaft jedenfalls bei Verkörperung in einem D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1580 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ob ein Wertzugang betrieblich erfolgswirksam ist oder ein ausschließlicher Vorgang der Privatsphäre darstellt, macht der BFH davon abhängig, ob der Wertzugang betrieblich veranlasst ist. Diese Voraussetzung ist gleichermaßen erforderlich für die BE, die BA und die Einnahmen nach § 8 EStG. Betrieblich veranlasst ist ein solcher Wertzuwachs,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Weihnachtsgratifikation

Rn. 1269 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die Zahlung der Weihnachtsgratifikation ist arbeitsrechtlich zusätzliches Entgelt für die das ganze Jahr über geleistete Arbeit des ArbN. Als Verpflichtung aus einem schwebenden Geschäft kann sie grundsätzlich nicht angesetzt werden, sondern nur, soweit der ArbN den dem Weihnachtsgeld entsprechenden Teil seiner Arbeitsleistung bereits erbra...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Umsatzsteuer

Tz. 88 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Zu den Veranstaltungen belehrender Art auf dem Gebiet des Sports gehören z. B. die Erteilung von Schwimm-, Tennis-, Reit-, Segel-, Flug- und Skiunterricht. Wird von einem Verein Sportunterricht an Mitglieder oder Nichtmitglieder gegen Entgelt erteilt, ist der Umsatz steuerbar, jedoch nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) steuerbefreit. F...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Teillieferungsverträge nach Abs 1 S 1 Nr 1.

Rn 7 Für einen Ratenlieferungsvertrag nach I 1 Nr 1 müssen mehrere Sachen ›als zusammengehörend verkauft‹ werden. Ob eine solche Sachgesamtheit anzunehmen ist, beurteilt sich vorrangig nach objektiven Kriterien u iÜ nach den Vorstellungen der Parteien, soweit sie Vertragsinhalt geworden sind (BGHZ 102, 135, 149; NJW-RR 89, 559; Karlsr WM 93, 1130 jeweils zu § 469 2 aF). Die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Teilung.

Rn 7 Der Nachlass ist geteilt, wenn das Vermögen, als Summe der Gesamthandsrechte, aufgeteilt ist. Hierfür reicht es nicht, dass nur einzelne (auch bedeutsame: ZEV 19, 555) Nachlassgegenstände verteilt sind; auf den Wert kommt es dabei nicht an (RGZ 89, 403). Nicht erforderlich ist, dass die Erbengemeinschaft an keinem Nachlassgegenstand mehr besteht. Die Mitwirkung der Erbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kappungsgrenzen (Abs 3).

Rn 2 Der Darlehensnehmer darf bei Allgemein-Verbraucherdarlehen durch die Ausübung seiner Rechte aus § 500 II nicht schlechter gestellt sein, als wenn er das Darlehen während der vertraglich vorgesehenen Laufzeit o (Festkredit) zu dem an sich bestimmten Termin zurückgeführt hätte (III Nr 2, vor dem 21.3.16 (§ 491 Rn 7) I 2 Nr 2; 1. Obergrenze). Weiter darf (III Nr 1, vor dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / 9. Pflichtteilsverzicht

Rz. 494 Das gemeinspanische Recht lässt einen Erbverzicht nicht zu. Art. 816 CC bestimmt insoweit, dass jeder Verzicht auf oder Vergleich über das zukünftige Noterbteil zwischen dem Erblasser und dem Noterben nichtig ist. Darüber hinaus kann auch auf den Anspruch auf Herabsetzung lebzeitiger Schenkungen vor Eintritt des Erbfalls nicht verzichtet werden. Selbst die Zustimmung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verträge über wiederkehrenden Bezug nach Abs 1 S 1 Nr 3.

Rn 13 Die Bestimmung erfasst – als Auffangtatbestand – Dauerschuldverträge, die die Verpflichtung zum wiederkehrenden, nicht notwendig regelmäßigen (BGHZ 97, 351, 357) Erwerb o Bezug von Sachen zum Gegenstand haben (BGH NJW-RR 88, 1322). Das sind va Grund- o Rahmenverträge (BGH NJW 97, 933), nicht aber Wiederkehrschuldverhältnisse, bei denen keine Rechtspflicht zur Abnahme o...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die europarechtliche Dimension des Unternehmerbegriffs.

Rn 1 Zu den europarechtlichen Rechtsquellen des Unternehmerbegriffs s. iE § 13 Rn 2. Zentral ist auch hier Art 2 der HaustürwiderrufsRL, der den Unternehmer als jede natürliche oder juristische Person definiert, die beim Abschluss des betreffenden Geschäfts iRi ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt. Die FernabsatzRL, die VerbrauchsgüterkaufRL und die Missbräu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Mischformen.

Rn 6 Der Leasingvertrag ist, jedenfalls in Form des Finanzierungsleasings, ein atypischer Mietvertrag (BGH NZM 04, 340, 342 [BGH 04.02.2004 - XII ZR 301/01]; s dazu iE Anh zu §§ 488–515 (www.pww-oe.de) Rn 1 ff). Leasingverträge können auch unter der Bezeichnung ›Fondsmodell‹ oder ›Kooperationsmodell‹ auftreten oder mit sog ›Betreibermodellen‹ verbunden sein. Die Bezeichnung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Personenbeförderungsverträge, VIII.

Rn 36 Der Abs wurde mWv 28.5.22 neu eingefügt (Rn 1); er entspricht inhaltlich weitgehend II Nr 5 aF. Bei der Beförderung von Personen bieten europarechtliche Vorgaben (zB nach FluggastrechteVO) und bestehende öffentlich-rechtliche Regelungen einen ausreichenden Schutz (BTDrs 17/12637, 47), sodass über einen Teilverweis in § 312a nur ein Basisschutz gewährt wird. Von VIII er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Disagio.

Rn 44 Ein bereits bei Auszahlung der Darlehensvaluta fälliges u vom Darlehensgeber einbehaltenes Disagio (BGH ZIP 11, 1046 Rz 17; NJW-RR 10, 1574 Rz 15) stellt eine Vorauszahlung von Zinsen u damit ein laufzeitabhängiges Entgelt dar (BGHZ 201, 168 Rz 42; 202, 302 Rz 17). Es verstößt nicht gg das Zinseszinsverbot des § 248 I (BGH NJW 00, 352), sondern führt zu einer Ermäßigun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 5. Begünstigung von Mietwohnimmobilien, § 13d ErbStG

Rz. 8 Die Begünstigung von Grundbesitz erfolgt nicht mehr auf der Bewertungsebene, sondern nach Ermittlung des gemeinen Wertes durch Vornahme eines konkreten Bewertungsabschlags von 10 % des gemeinen Wertes. Eine Haltefrist nach dem Erwerb ist durch den Beschenkten nicht einzuhalten. Rz. 9 Begünstigt sind nur zu Wohnzwecken vermietete Immobilien, die im Inland oder im EU/EWR-...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausgleichsgegenstand.

Rn 2 Auszugleichen sind nach § 2057a nur die besonderen Leistungen eines Abkömmlings an den Erblasser, wodurch dessen Schlechterstellung bei der Auseinandersetzung verhindert werden soll. Daher sollen besondere Leistungen einzelner Abkömmlinge, die sie zu Lebzeiten des Erblassers unentgeltlich oder gegen unangemessen geringes Entgelt zur Vermehrung des Vermögens des Erblasse...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ratenlieferungsverträge.

Rn 4 Ratenlieferungsverträge sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, die die Lieferung mehrerer als zusammengehörend verkaufte Sachen in Teilleistung zum Gegenstand haben, wenn das Entgelt für die Gesamtheit der Sachen in Teilzahlungen zu entrichten ist (vgl § 510 I Nr 1). Weiter sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer dann als ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt (§ 481a S 1).

Rn 2 § 481a S 1 erweitert den Anwendungsbereich der §§ 481–487 auf Verträge, durch die ein Unternehmer einem Verbraucher gegen Zahlung eines Gesamtpreises das Recht verschafft oder zu verschaffen verspricht, für die Dauer von mehr als einem Jahr Preisnachlässe oder sonstige Vergünstigungen im Zusammenhang mit einer Unterkunft zu erhalten. Dies erfasst zB die Mitgliedschaft i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufwendungen eines Handelsvertreters für den Erwerb von Geschäftsbeziehungen

Rn. 1090 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Aufwendungen eines Handelsvertreters für den Erwerb der Geschäftsbeziehungen eines anderen Vertreters sind als besonderes WG (nicht als Geschäftswert) zu aktivieren (BFH BStBl III 1964, 423). Dieses sog Vertreterrecht kann der Handelsvertreter auch aufgrund eines Vertrages mit dem Geschäftsherrn durch Ablösung des Ausgleichsanspruchs seines...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gestattung des Gebrauchs.

Rn 8 Sie bedeutet Verschaffung der Nutzungsmöglichkeit. Sie erfolgt idR durch Überlassung des unmittelbaren Besitzes (§ 854). Besitzverschaffung ist jedoch kein konstitutives Element des Leihvertrags. Der Entleiher muss nur die nach dem Inhalt des Vertrags erforderliche Möglichkeit der Einwirkung auf die Sache erhalten (BGH ZIP 89, 375; NJW-RR 04, 1566: Leihe eines Flugzeugs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 369 BGB – Kosten der Quittung.

Gesetzestext (1) Die Kosten der Quittung hat der Schuldner zu tragen und vorzuschießen, sofern nicht aus dem zwischen ihm und dem Gläubiger bestehenden Rechtsverhältnis sich ein anderes ergibt. (2) Treten infolge einer Übertragung der Forderung oder im Wege der Erbfolge an die Stelle des ursprünglichen Gläubigers mehrere Gläubiger, so fallen die Mehrkosten den Gläubigern zur...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Geltendmachung der Unwirksamkeit.

Rn 12 Eine Feststellungsklage des Nacherben ist schon vor dem Nacherbfall zulässig (BGHZ 52, 269). Ebenso kann der Vorerbe auf Feststellung der Wirksamkeit seiner Verfügung klagen (BGHZ 7, 276). Wert- und Schadensersatzansprüche gegen den Vorerben (§§ 2130, 2134) kann der Nacherbe erst nach dem Nacherbfall erheben; vorher hat er jedoch schon die Rechte aus §§ 2127–2129. Rn 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 515 BGB – Unentgeltliche Finanzierungshilfen.

Gesetzestext § 514 sowie die §§ 358 bis 360 gelten entsprechend, wenn ein Unternehmer einem Verbraucher einen unentgeltlichen Zahlungsaufschub oder eine sonstige unentgeltliche Finanzierungshilfe gewährt. Rn 1 S zunächst § 514 Rn 1, 2. Die Vorschrift erfasst einen Zahlungsaufschub (§ 506 Rn 4 ff) ohne Zuschlag, namentlich ohne Teilzahlungszuschlag (§ 506 Rn 4 ff), sowie Über...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grundfreiheiten.

Rn 30 IRd unmittelbaren Geltung des primären Unionsrechts ragen die Grundfreiheiten des EU-Vertrags (geregelt im AEUV) heraus. Besondere Bedeutung haben das allg Diskriminierungsverbot (Art 10, 18 AEUV), die Warenverkehrsfreiheit (Art 28, 30, 34 AEUV), die Freizügigkeit von Personen und insb von Arbeitnehmern (Art 45 AEUV), die Niederlassungsfreiheit (Art 49 AEUV), die Diens...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 18 Ein Mietvertrag kommt – wie jeder andere schuldrechtliche Vertrag auch (s.a. Vor §§ 145 ff Rn 40 ff) – grds durch Angebot und Annahme zustande, §§ 145 ff. Ist eine der Parteien bei Abschluss eines Mietvertrags geschäftsunfähig oder nur beschränkt geschäftsfähig, muss sie vertreten werden (zB gemeinsam durch die Eltern oder einen Betreuer; ggf ist die Genehmigung des Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Länderübersicht / 4. Pflichtteilsverzicht

Rz. 415 Gem. Art. 495 ZGB kann der Erblasser mit einem Erben einen Erbverzicht vereinbaren. Der Verzicht erfolgt in Form eines Erbvertrages. Es ist also die notarielle Beurkundung unter Herbeiziehung von Testamentszeugen erforderlich. Der Verzicht kann für die ganze Erbquote, aber auch für einen Teil oder unter Vorbehalt des Pflichtteils etc. erfolgen. Der Erbverzicht kann a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Grenzen und Ausnahmen vom Abzugsverbot

Rn. 1706 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Vorschrift greift nicht ein, wenn der StPfl das Gästehaus mit Gewinnerzielungsabsicht, etwa als Pension, betreibt (§ 4 Abs 5 S 2 EStG; BFH BStBl II 1985, 455). Das Unterhalten eines Gästehauses ist nur dann Gegenstand einer mit Gewinnabsicht ausgeübten Betätigung des StPfl iSd Ausnahmeregelung des § 4 Abs 5 S 2 EStG, wenn der Gewinn au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge: Anwendbare Rechtsvorschriften.

Rn 6 Auf den Kreditauftrag ist das Auftragsrecht anwendbar, das aber durch § 778 – und ggf weiter durch Parteivereinbarung – modifiziert wird: Es gelten (1.) §§ 662–668 und (2.) §§ 672–675 , nicht aber die Vorschusspflicht aus § 669, da dies dem Sinn des Kreditauftrags widerspräche (Grüneberg/Sprau § 778 Rz 3) und der Aufwendungsersatzanspruch aus § 670, da diese Vorschrift v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Abwägungsregeln.

Rn 10 Auf der Grundlage des unter a) Gesagten haben sich folgende (s Stoffels Rz 484 ff) Abwägungsregeln herausgebildet (unangemessen +, nicht –): Summierungseffekt/›Klauselinfektion‹ von nachteiligen Klauseln iVm benachteiligender Wirkung einer noch hinnehmbaren Klausel (+BGH NJW 07, 997 [BGH 05.12.2006 - X ZR 165/03]; 03, 2234 [BGH 14.05.2003 - VIII ZR 308/02]) oder Indivi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Zahlungsdienstnutzer ist verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt eines Zahlungsinstruments alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen. 2Er hat dem Zahlungsdienstleister oder einer von diesem benannten Stelle den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige nicht a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 41 WEG – Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte.

Gesetzestext (1) Für Dauerwohnrechte, die zeitlich unbegrenzt oder für einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren eingeräumt sind, gelten die besonderen Vorschriften der Absätze 2 und 3. (2) Der Eigentümer ist, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, dem Dauerwohnberechtigten gegenüber verpflichtet, eine dem Dauerwohnrecht im Range vorgehende oder gleichstehende Hypothek lös...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Zahlungsdienstnutzer kann einen Zahlungsauftrag vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 nach dessen Zugang beim Zahlungsdienstleister des Zahlers nicht mehr widerrufen. (2) 1Wurde der Zahlungsvorgang über einen Zahlungsauslösedienstleister, vom Zahlungsempfänger oder über diesen ausgelöst, so kann der Zahler den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen, nachdem er dem Zahlung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen erf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Schenkung.

Rn 7 Relevant sind nur Schenkungen des Erblassers selbst. § 2052 gilt hier nicht (Damrau/Riedel Rz 11). Beim Berliner Testament (§ 2269) kann bei der Einheitslösung nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten gegen dessen Erben kein Pflichtteilsergänzungsanspruch auf Schenkungen des erstverstorbenen Gatten gestützt werden. Erfasst werden alle Schenkungen mit Ausn der Anstands...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Stellenwert im Bilanzrecht

Rn. 35 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die "wirtschaftliche Betrachtungsweise" begleitet die Dogmatik des Steuerrechts allg und speziell die der Bilanzierung. In der Dogmatik des Bilanzsteuerrechtes erscheint die wirtschaftliche Betrachtungsweise regelmäßig als Kontrapart zur formalrechtlichen. Nicht die äußere Form eines Rechtsgeschäfts soll der Bilanzierung zugrunde gelegt werd...mehr