Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtleistungsbewertung / 2 Gesamtleistungsbewertung (West)

Bei lückenlosem Versicherungsverlauf führt die Gesamtleistungsbewertung[1] zu einem Gesamtleistungswert in Höhe des Beitragsdurchschnitts. Die Bewertung von beitragsfreien Zeiten richtet sich nach der Summe aller Entgeltpunkte aus Beitrags- und Berücksichtigungszeiten im sog. belegungsfähigen Zeitraum. Um beitragsfreie Zeiten handelt es sich z. B. bei Anrechnungszeiten, pauscha...mehr

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Gesamtleistungsbewertung / 1 Neuberechnung ab 1996

Seit Januar 1996 ist die Bewertung von beitragsgeminderten Zeiten (Kalendermonate, in denen Beitragszeiten mit Anrechnungszeiten, der Zurechnungszeit oder mit Ersatzzeiten zusammentreffen) verbessert worden[1]; werden weitere im Beitrittsgebiet zurückgelegte Anrechnungszeiten bei der Rente berücksichtigt.[2] Diese Neuregelungen gelten zunächst nur für Renten, die am 1.1.1996 od...mehr

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Gesamtleistungsbewertung / Zusammenfassung

Begriff Bei der "Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um ein Bewertungsverfahren für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese rentenrechtlichen Zeiten erhalten im Rentenfall den Wert ausgedrückt in Entgeltpunkten, der sich aus der durchschnittlichen individuellen Gesamt-Beitragsleistung des Versicherten im belegungsfähigen...mehr

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Jansen, SGB VI § 251 Ersatz... / 2.1 Tatsächliche Beitragszahlungen

Rz. 2 Für Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (bis zum 31.12.1991 gemäß § 1 Abs. 1 Handwerkerversicherungsgesetz, ab 1.1.1992 gemäß § 2 Satz 1 Nr. 8). § 251 Abs. 1 regelt, dass bei selbständig tätigen Handwerkern nur eine tatsächliche Pflichtbeitragszahlung die Anerkennung e...mehr

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Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.12 Familienversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 47 Ehegatten, Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern einer Krankenkasse werden nach § 10 SGB V u. a. als Familienangehörige ohne eigenen Beitrag mitversichert, wenn sie kein Gesamteinkommen (§ 16) haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 (2022 beträgt 1/7 470,00 EUR) überschreitet. Bei Rentnern wird der Zahlbetrag der Rente o...mehr

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Jansen, SGB VI § 295 Höhe d... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Berechnung der Leistung für Kindererziehung. In dem mit Wirkung zum 1.8.2004 gestrichenen Abs. 2 war im Wesentlichen die Höhe der Kindererziehungsleistung bis Juni 2000 geregelt. Ab 1.7.2000 betrug sie monatlich 100 % des jeweils geltenden aktuellen Rentenwerts (§§ 68, 69); ab 1.7.2014 erfolgte eine Erhöhung auf 200 % des jeweils maßgebenden a...mehr

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Jansen, SGB VI § 295a Höhe ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung entspricht der Vorschrift des § 295 (vgl. dortige Komm. zur Berechnung und stufenweisen Erhöhung der Kindererziehungsleistung). Wegen des immer noch unterschiedlichen Lohnniveaus (bis zum 1.7.2024) ist der für das Beitrittsgebiet bestimmte aktuelle Rentenwert (Ost) allerdings an Stelle des aktuellen Rentenwerts auch bei der Ermittlung der Höhe der Leistung...mehr

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AGS 10/2022, Wert eines Abä... / I. Sachverhalt

Die Beteiligten sind seit 1988 geschiedene Eheleute und beziehen beide eine Altersversorgung. Der Antragsteller hat mit seinem Antrag auf Abänderung des in dem Scheidungsurteil geregelten Versorgungsausgleichs gem. § 51 VersAusglG geltend gemacht, dass die Antragsgegnerin infolge des Bezugs der sogenannten "Mütterrente" im Vergleich zum Zeitpunkt des Erlasses des Scheidungsv...mehr

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AGS 10/2022, Wert eines Abä... / V. Drei zu berücksichtigende Anrechte

Das Abänderungsverfahren betrifft im Ausgangspunkt den Ausgleich von drei Anrechten. Zwar sind in dem abgeänderten Scheidungsverbundbeschluss aus dem Jahr 1988 unter der Geltung des alten Rechts nur zwei Anrechte ausgeglichen worden, nämlich zum einen die beamtenrechtliche Versorgungsanwartschaft des Antragstellers und zum anderen das allgemeine Anrecht der Antragsgegnerin a...mehr

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Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 2.6 Entgeltpunkte (Ost)

Rz. 18 Nach § 272 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sind Entgeltpunkte für Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz in gleicher Höhe bei der Auslandsrente abzugelten, in der Entgeltpunkte für Bundesgebiets-Beitragszeiten vorhanden sind. Hierbei stehen den Bundesgebiets-Beitragszeiten unter anderem Beitrittsgebiets-Beitragszeiten (§ 248) gleich. Bis zur Herstellung einheitlicher Einkommens...mehr

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Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 2.2 Entgeltpunkte für Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz

Rz. 9 Entgeltpunkte für Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz (§ 15 FRG), können bei Ermittlung der Höhe einer Auslandsrente nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Vorschrift maximal in dem Umfang berücksichtigt werden, in dem Entgeltpunkte für Bundesgebiets-Beitragszeiten vorhanden sind. Bundesgebiets-Beitragszeiten im Sinne der Vorschrift sind alle Zeiten, die nach § 55 Abs. 1, §...mehr

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Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 2.3 Entgeltpunkte aus dem Leistungszuschlag

Rz. 11 Versicherte, die mindestens 6 Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage oder diesen gleichgestellten Arbeiten (§§ 61, 254a, 265 Abs. 5) beschäftigt waren, erhalten bei Berechnung einer Rente zusätzliche Entgeltpunkte aus dem Leistungszuschlag. Diese betragen gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 für jedes volle Jahr mit solchen Arbeiten vom 6. bis zum 10. Jahr 0,125, vom 11. bis zum...mehr

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Jansen, SGB VI § 256d Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten bei Rentenbezug vor dem 1. Juli 2000 (außer Kraft)

Die am 1.7.1998 in Kraft getretene Vorschrift – eingefügt durch das Rentenreformgesetz 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) – ist zeitlich überholt und wurde durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) mit Wirkung v. 1.8.2004 aufgehoben. Sie regelte abweichend von § 70 Abs. 2, in welchem Umfang höhere persönliche Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 2.5 Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Waisenrenten

Rz. 15 Die Höhe einer Waisenrente wird ermittelt, indem die vom verstorbenen Versicherten erworbenen persönlichen Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 und 3) mit dem aktuellen Rentenwert (§ 68) und dem für Waisenrenten maßgebenden Rentenartfaktor (allgemeine RV = 0,1 bei Halbwaisenrenten und 0,2 bei Vollwaisenrenten gemäß § 67 Nr. 7 und 8, knRV = 0,1333 bei Halbwaisenren...mehr

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Jansen, SGB VI § 265 Knapps... / 2.1 Entgeltpunkte für Bergmannsprämien vor 1992

Rz. 3 Unter Tage beschäftigte Arbeitnehmer erhielten in der Zeit vom 1.1.1972 bis zum 31.12.2007 gemäß § 1 des Gesetzes über Bergmannsprämien (BergPG) für jede "unter Tage verfahrene volle Schicht" eine Bergmannsprämie. [1] Gemäß § 4 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Bergmannsprämien v. 20.12.1977 (BGBl. I S. 3135) wurde darüber hinaus auch an über Tage Beschä...mehr

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Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 2.4 Abschlag an Entgeltpunkten aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting

Rz. 13 Bei Ehescheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG findet i. d. R. ein Versorgungsausgleich statt (bis 31.8.2009: §§ 1587ff. BGB, ab 1.9.2009: §§ 1 ff. VersAusglG). Hierbei führt die Übertragung von dynamischen Rentenanwartschaften zulasten eines Versicherten zu einem Abschlag an Entgeltpunkten (§ 76 Abs. 3). Die Entgeltpunkte werden ermittelt, ...mehr

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Jansen, SGB VI § 265 Knapps... / 2.2 Zuschlag an Entgeltpunkten für beitragsgeminderte Zeiten mit Beteiligung der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Beitragsgeminderte Zeiten i. S. v. § 54 Abs. 3 erhalten bei der Ermittlung des Monatsbetrags einer Rente (§ 64) ggf. einen Zuschlag an Entgeltpunkten (§ 71 Abs. 2). Dadurch soll nach dem Willen des Gesetzgebers erreicht werden, dass Kalendermonate, die sowohl mit einer Beitragszeit als auch mit einer Anrechnungszeit, Zurechnungszeit oder Ersatzzeit belegt sind, mindest...mehr

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Jansen, SGB VI 244a Wartezeiterfüllung durch Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 244a trat gemäß Art. 11 des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) mit Wirkung zum 1.1.2013 in Kraft. Die Vorschrift regelt als Nachfolgevorschrift zu § 52 Abs. 2 die Anerkennung von Wartezeitmonaten aufgrund von Zuschlägen an Entgeltpunkten (§ 76b, § 264b) für Arbeitsentgelt aus geringfügig...mehr

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Jansen, SGB VI § 265b Vorläufige Berechnung von Entgeltpunkten (Ost) bei Hinterbliebenenrenten (außer Kraft)

Einführung Die Vorschrift ist durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung v. 1.1.1992 – ergänzend zu §§ 63 ff. – in das Gesetz eingefügt worden. Sie berechtigte die RV-Träger, Hinterbliebenenrenten, auf die bereits vor 1992 nach den Vorschriften des Beitrittsgebietes ein Anspruch bestand, zunächst vorläufig – aus 35 Jahren mit jeweils 0,75 Entgeltpunkten/Ost (§ 2...mehr

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Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 2.1 Besitzschutz für Berechtigte im Ausland

Rz. 5 Berechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland genommen haben, erhalten die ihnen nach den Vorschriften des SGB VI zustehende Rente grundsätzlich unter Berücksichtigung der Entgeltpunkte für Bundesgebiets-Beitragszeiten sowie diesen nach dem Fünften Kapitel des SGB VI gleichstellten Beitragszeiten (§§ 70, 256 bis 256c, 259a) einschließlich der Entgeltpunkte ...mehr

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Jansen, SGB VI § 265a Knapp... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Versicherte, die mindestens 6 Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage (§§ 61, 265 Abs. 5, 254a) beschäftigt waren erhalten gemäß § 85 Abs. 1 zu ihrer Rente einen Leistungszuschlag in Form von zusätzlichen Entgeltpunkten. Gemäß § 85 Abs. 2 sind diese zusätzlichen Entgeltpunkte den Kalendermonaten mit ständigen Arbeiten unter Tage zu gleichen Teilen zuzuordnen. Liegen ein...mehr

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Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 272 kommt in Fortsetzung der durch Art. 23 § 4 des Gesetzes zum Staatsvertrag v. 18.5.1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion geschaffenen Rechtslage ein Export der auf Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz beruhenden Rente nur noch für Personen in Betracht, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt vor dem 19.5.1990, also bis zur Unter...mehr

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Jansen, SGB VI § 265 Knapps... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Monatsbetrag einer Rente ergibt sich gemäß § 64, indem die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors (§§ 77, 86a) ermittelten persönlichen Entgeltpunkte (§§ 66 Abs. 1 Nr. 1 bis 11, 85 Abs. 1 Satz 1) mit dem Rentenartfaktor (§§ 67, 82, 255, 265 Abs. 7) und dem aktuellen Rentenwert (§§ 68, 255a) mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden. Ergän...mehr

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Jansen, SGB VI § 265 Knapps... / 2.4 Rentenartfaktor für große Witwen- und Witwerrenten in Übergangsfällen

Rz. 10 Durch das AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl I S. 403) wurde der Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung bei Berechnung von Witwen-/Witwerrenten nach Ablauf der ersten 3 Kalendermonate nach dem Todesmonat eines Versicherten (sog. Sterbevierteljahr) mit Wirkung zum 1.1.2002 von 0,8 auf 0,7333 abgesenkt (§ 82 Satz 1 Nr. 7 i. d. F. bi...mehr

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Jansen, SGB VI § 265a Knapp... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) als Übergangsregelung zu §§ 85, 86 mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie regelt, in welchem Umfang zusätzliche Entgeltpunkte aus einem Leistungszuschlag (§ 85 Abs. 1) als Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus bestimmte Abs. 2 der Vorschrift (bis zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 2.7 Gleichbehandlung von Reichsgebiets-Beitragszeiten mit Beitragszeiten nach dem FRG

Rz. 22 Nach § 272 Abs. 3 Satz 1 gehören zu den Entgeltpunkten von Berechtigten i. S. d. § 272 Abs. 1 Satz 1 auch Entgeltpunkte für Reichsgebiets-Beitragszeiten. Insoweit werden diese Reichsgebiets-Beitragszeiten den Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz gleichgestellt. Von § 272 Abs. 3 Satz 1 werden allerdings ausschließlich Reichsgebiets-Beitragszeiten erfasst, die nich...mehr

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Jansen, SGB VI § 265a Knapp... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 265a (bis zum 31.8.2009 = § 265a Abs. 1) regelt, in welchem Umfang zusätzliche Entgeltpunkte aus einem Leistungszuschlag (§ 85 Abs. 1) als Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind, wenn ein Versicherter sowohl im Beitrittsgebiet als auch in den alten Bundesländern ständige Arbeiten unter Tage nachweist. Der mit Wirkung zum 31.8.2009 durch Art. 4 des VAStrRefG v. 3....mehr

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Jansen, SGB VI § 265 Knapps... / 2.3 Berücksichtigung von Untertagearbeiten vor 1968 zur Ermittlung des Leistungszuschlags

Rz. 8 Versicherte, die mindestens 6 volle Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage i. S. v. § 61 beschäftigt waren, erhalten gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 zu ihrer Rente einen Leistungszuschlag in Form von zusätzlichen Entgeltpunkten, dessen Höhe von der Dauer der insgesamt vom Versicherten verrichteten Untertagearbeiten abhängig ist. § 61 Abs. 1 enthält eine Legaldefinition des Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Berücksichtigungszeiten sind mit Wirkung zum 1.1.1992 (Inkrafttreten des SGB VI v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261) gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 3 als rentenrechtliche Zeiten eingeführt worden, und zwar als Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (§ 57 Abs. 1 i. d. F. bis 31.3.1995) und als Berücksichtigungszeiten wegen Pflege (§ 57 Abs. 2 i. d. F. bis 31.3.1995). Aufgrund der...mehr

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Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 2.3 Leistungsrechtliche Auswirkungen von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung

Rz. 16 Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung wirken sich im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Prüfung von Rentenansprüchen wie folgt anspruchsbegründend aus: bei Prüfung der Wartezeit von 35 Jahren gemäß § 51 Abs. 3 für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte (§ 36, § 236) sowie auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen (...mehr

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Jansen, SGB VI § 271 Höhe d... / 2.1 Gleichstellung von Pflichtbeitragszeiten

Rz. 3 Den Bundesgebiets-Beitragszeiten werden die in § 271 Satz 1 Nr. 1 genannten Pflichtbeitragszeiten gleichgestellt, für die vor dem 9.5.1945 nach Reichsrecht Beiträge gezahlt worden sind, soweit ihnen eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Inland (also im heutigen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) zugrunde liegt. Von der Gleichstellung werden ...mehr

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Jansen, SGB VI § 265 Knapps... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Mit Wirkung zum 1.1.2001 wurde Abs. 6 durch Art. 1 Nr. 49 des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) angefügt. Abs. 6 regelt in Ergänzung zu § 85 Abs. 1 Satz 2, dass ein Leistungszuschlag i. S. v. §...mehr

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Jansen, SGB VI 244a Warteze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei Ausübung einer abhängigen Beschäftigung (§ 7 Abs. 1 SGB IV) gegen Arbeitsentgelt (§ 14 Abs. 1 SGB IV) in der Bundesrepublik Deutschland (§ 3 Nr. 1 SGB IV) besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1. Abweichend hiervon sieht das Gesetz für geringfügig entlohnte Beschäftigungen i. S. v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der jeweiligen Fassung So...mehr

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Jansen, SGB VI § 271 Höhe d... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 113 regelt, welche auf Bundesgebiets-Beitragszeiten beruhenden persönlichen Entgeltpunkte als Grundlage für die Berechnung von Renten an Berechtigte im Ausland zu berücksichtigen sind. Dabei sind nach § 113 Abs. 1 Satz 2 als Bundesgebiets-Beitragszeiten grundsätzlich Zeiten anzuerkennen, für die nach dem 8.5.1945 Beiträge nach Bundesrecht gezahlt worden sind. Darübe...mehr

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Jansen, SGB VI § 265 Knapps... / 2.5 Altersgrenzen zur Bestimmung des Zugangsfaktors bei Renten für Bergleute

Rz. 11 Renten für Bergleute (§ 45 Abs. 1 und 3) sind knappschaftliche Sonderleistungen, die entweder bei Eintritt einer Erwerbsminderung als Rente für Bergleute wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit (§ 45 Abs. 1) oder bei Nachweis einer langjährigen Beschäftigung unter Tage aus vorbeugenden Gründen nach Vollendung des 50. Lebensjahres eines Versicherten (§ 45 Abs. 3)...mehr

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Jansen, SGB VI § 272 Besond... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992) und wurde durch Art. 1 Nr. 90 des RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 (Art. 42 Abs. 1 RÜG) an die durch den Beitritt der ehemaligen DDR geänderte Rechtslage angepasst. Durch Art. 1 Nr. 58 des Altersvermögensergänzungsge...mehr

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Jansen, SGB VI 244a Warteze... / 2 Rechtspraxis

Rz. 8 Die Vorschrift bestimmt als Übergangsregelung zu § 52 Abs. 2, in welchem Umfang sich die Ausübung einer geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigung auf die Wartezeit für einen Rentenanspruch auswirkt. Voraussetzung für die Anerkennung von Wartezeitmonaten für Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigung ist allerdings, ...mehr

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Jansen, SGB VI 244a Warteze... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 244a trat gemäß Art. 11 des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) mit Wirkung zum 1.1.2013 in Kraft. Die Vorschrift regelt als Nachfolgevorschrift zu § 52 Abs. 2 die Anerkennung von Wartezeitmonaten aufgrund von Zuschlägen an Entgeltpunkten (§ 76b, § 264b) für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfre...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.4 Fälligkeit bei Zahlung von laufenden Geldleistungen im Voraus

Rz. 14 Mit Blick auf das in der Sozialversicherung geltende Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Verwaltungshandelns können laufende Geldleistungen, die einen gesetzlich bestimmten Grenzbetrag nicht überschreiten (sog. Kleinstbeträge/Kleinstrenten) für einen angemessenen Zeitraum im Voraus ausgezahlt werden (Abs. 2). In Abs. 2 Nr. 1 und 2 wurden hierzu in Abhängi...mehr

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Jansen, SGB VI § 118 Fällig... / 2.5 Keine Auszahlung von Bagatellbeträgen bei Nachzahlungen

Rz. 16 Nachzahlungen, die den dynamischen Betrag von 1/10 des aktuellen Rentenwerts (§ 68) nicht übersteigen (sog. Bagatellbeträge), sollen nach Abs. 2a nicht ausgezahlt werden. Die Bagatellgrenze von 1/10 des aktuellen Rentenwertes (ab 1.7.2022 = 3,60 EUR) für Nachzahlungen i. S. v. Abs. 2a gilt sowohl für Inlands- als auch für Auslandszahlungen. Der aktuelle Rentenwert (Os...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.2 Rentenversicherung

Rz. 177 Das Mutterschaftsgeld als solches löst – anders als das Krankengeld – keine Versicherungspflicht und somit auch keine Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Deshalb sind vom Mutterschaftsgeld auch keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Nach § 56 SGB VI können jedoch bei einem der beiden Elternteile die Zeiten der Kindererziehung als Pflicht...mehr

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FF 09/2022, Unbilligkeit de... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Bei den Beteiligten handelt es sich um getrennt lebende Ehegatten. Mit Ehevertrag vom 5.1.1984 vereinbarten sie Gütertrennung. Der Scheidungsantrag des Antragstellers ist der Antragsgegnerin am 16.12.2020 zugestellt worden. [2] Während der Ehezeit vom 1.9.1983 bis zum 230.11.2020 hat der Antragsteller ein Anrecht bei der Deutsche Rentenversicherung Bund mit einem ...mehr

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Jansen, SGB VI § 300 Grundsatz / 2.3 Neufeststellungen

Rz. 5 Eine Rente kann gemäß §§ 44, 45, 48 SGB X auf Antrag oder von Amts wegen neu festgestellt werden. Eine Neufeststellung setzt immer voraus, dass die persönlichen Entgeltpunkte neu zu ermitteln sind, also das Hinzutreten oder die Herausnahme von rentenrechtlich relevanten Zeiten eine Rolle spielt. Dazu zählen die Änderung des Zugangsfaktors (§ 77) sowie der Nachweis, dass...mehr

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Jansen, SGB VI § 300 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält im Wesentlichen den Grundsatz, dass nach Inkrafttreten des SGB VI und bei künftigen Rechtsänderungen nur noch das neue Rentenrecht anzuwenden ist. Nach herrschender Meinung ist Abs. 1 jedoch nur bei der Erbringung von Leistungen anwendbar; eine Anwendbarkeit auf versicherungsrechtliche Tatbestände ist zu verneinen (zuletzt BSG, Urteil v. 21.10.20...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.3 Fiktive Beitragszeiten aufgrund von Berücksichtigungszeiten

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 3 (mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt durch das AVmEG v. 21.3.2001, BGBl. I S. 403) gelten als Beitragszeiten auch Zeiten, für die Entgeltpunkte gutgeschrieben worden sind, weil gleichzeitig Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (§ 57) oder Zeiten der Pflege eines pflegebedürftigen Kindes für mehrere Kinder vorliegen. Die Voraussetzungen für ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 der Vorschrift enthält die Legaldefinition des Begriffs "Beitragszeiten". Für zurückliegende Zeiträume wird Abs. 1 durch die in §§ 247 bis 249a enthaltenen Übergangsregelungen ergänzt. Nach Abs. 1 Satz 1 sind Beitragszeiten Zeiten, für die nach Bundesrecht Pflicht- oder freiwillige Beiträge gezahlt worden sind. Die Anerkennung von Beitragszeiten nach Abs. 1 Satz...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.2 Fiktive Pflichtbeitragszeiten

Rz. 6 Gemäß Abs. 1 Satz 2 sind Pflichtbeitragszeiten auch Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach besonderen Vorschriften als gezahlt gelten. Hierbei handelt es sich um Zeiten, für die eine tatsächliche Beitragszahlung weder stattgefunden hat noch behauptet wird. Fiktive Pflichtbeitragszeiten wirken sich – wie echte Pflichtbeitragszeiten – sowohl anspruchsbegründend als auch an...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 2.1 Fallgruppen Entgeltpunkte (Ost) statt Entgeltpunkte (Abs. 1)

Rz. 8 Abs. 1 regelt die Fallgruppen bzw. Tatbestände, bei denen an die Stelle der ermittelten Entgeltpunkte stattdessen Entgeltpunkte (Ost) treten; dabei unterscheidet Abs. 1 in Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (HS 1 Nr. 1 bis 4b) und in Reichsgebiets-Beitragszeiten (HS 2 Nr. 5 bis 7). Erfasst sind daher grundsätzlich alle Beitragszeiten, die außerhalb der alten Bundesländer u...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 2.1 Entgeltpunkte (Ost) für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten (Satz 1)

Rz. 7 Die Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten werden im Verhältnis der Entgeltpunkte (Ost) zu allen Entgeltpunkten – und nicht zeitbezogen – aufgeteilt (vgl. BT-Drs. 12/405 S. 129). Die beitragsfreien Zeiten müssen daher getrennt nach Entgeltpunkten (Ost) und Entgeltpunkten (West) ermittelt werden (so bereits AG Tempelhof-Kreuzberg, Beschluss v. 5.9...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.4 Entgeltpunkte (Ost) neben Entgeltpunkten (Abs. 2)

Rz. 17 Sind bei der Rente sowohl Entgeltpunkte (Ost) als auch Entgeltpunkte zu berücksichtigen, werden die jeweiligen Monatsteilbeträge aus §§ 64, 254b zur Monatsrente zusammengezogen (Abs. 2). Auch die Berechnung von 2 Monatsteilbeträgen aus persönlichen Entgeltpunkten und persönlichen Entgeltpunkten (Ost) darf ab 1.7.2024 nicht mehr erfolgen.mehr