Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 958 ZPO – Schadensersatz.

Gesetzestext Erweist sich die Anordnung eines Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, der im Inland vollzogen worden ist, als von Anfang an ungerechtfertigt, so ist der Gläubiger verpflichtet, dem Schuldner den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der Vollziehung des Beschlusses oder dadurch entsteht, dass er Sicherheit leistet, um die Freigabe der vorläufig gepfändeten Gel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Haftungsbescheid

Rn. 37 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Regelverfahren zur Inanspruchnahme des Entrichtungspflichtigen als Haftungsschuldner ist der Haftungsbescheid nach § 191 AO . Dieser darf generell nur ergehen, solange der KapSt-Anspruch noch besteht, weil die Haftung einen bestehenden Steueranspruch voraussetzt. Rn. 38 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Haftungsbescheid muss innerhalb der Festset...mehr

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zfs 04/2024, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[…] III. Die Nachprüfung des angefochtenen Urteils aufgrund der nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthaften Rechtsbeschwerde deckt keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Betroffenen auf (§ 349 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG). Der näheren Erörterung bedarf nur das Folgende: Die vom Verteidiger in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht erklärte Beschränkung des Eins...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anfechtungsantrag (Abs 1).

Rn 2 Soweit der Justizverwaltungsakt rechtswidrig und der Antragsteller durch die Maßnahme in seinen Rechten verletzt ist, hebt das OLG den angegriffenen Justizverwaltungsakt und – soweit ein Beschwerdeverfahren vorausgegangen war – den Beschwerdebescheid auf (S 1). Ein Verschulden der Justizverwaltung ist nicht erforderlich. Es genügt nicht die objektive Rechtswidrigkeit de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nr 1 Nicht vorschriftsmäßige Besetzung.

Rn 3 Gemäß § 309 kann das Urt nur von denjenigen Richtern gefällt werden, welche der dem Urt zugrunde liegenden Verhandlung beigewohnt haben. Ist ein Berufungsurteil von drei Richtern unterschrieben worden, die es nach dem Einleitungssatz auch erlassen haben, hat an der mündlichen Verhandlung, auf die das Urt ergangen ist, ausweislich der Sitzungsniederschrift dagegen nur di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Befristung.

Rn 7 Einstweilige Anordnungen in Gewaltschutzsachen sind gem § 1 I 2 Hs 1 GewSchG grds zu befristen (Saarbr Beschl v 20.10.10 – 6 UF 102/10, FamRZ 11, 1087). Bei der Bestimmung der Frist sind die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Bei entsprechender Schwere der Drohung oder einer wiederholten, sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Verletzungsh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Dienstliche Beurteilungen.

Rn 16 Zulässig ist es dagegen, iR dienstlicher Beurteilungen, die als solche ebenso wie der Erlass sog Beurteilungsrichtlinien verfassungsrechtlich (Art 97 GG) unbedenklich sind (BGH DRiZ 02, 14), eine vergleichende Betrachtung von Erledigungszahlen anzustellen, sofern die zugrunde liegenden Verfahren bei den Betroffenen in sachlicher Hinsicht tatsächlich vergleichbar sind. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Richterliche Zuständigkeit.

Rn 11 Funktionell zuständig für den Erlass eines Haftbefehls ist der Richter (§ 4 II Nr 2 RPflG; zuletzt LG Kleve JurBüro 13, 46). Hält der Rechtspfleger ihn für geboten, so legt er deswegen die Sache dem Richter zur Entscheidung vor (§ 4 III RPflG). Gelangt allerdings der Rechtspfleger bei seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Antrag auf Anordnung der Haft, insbesondere ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzung.

Rn 24 Die Verweisung wg örtlicher oder sachlicher Unzuständigkeit setzt einen Antrag des Kl (Abs 1 S 1) voraus (außerhalb mündlicher Verhandlung kein Anwaltszwang, Abs 2 S 1). Rn 25 Der Antrag kann auch bei Säumnis des Bekl gestellt werden, sogar nach Erlass eines Teilanerkenntnisurteils (BGH NJW-RR 92, 1091), in der Rechtsmittelinstanz (BGHZ 16, 339), als Hilfsantrag (BGHZ 5...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Unternehmer bzw. Steuerpflichtiger

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Als Steuerpflichtiger nach italienischem Recht gilt jede natürliche oder juristische Person, die im Zuge einer geschäftlichen Betätigung in Italien Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt oder die in Italien eine künstlerische oder selbstständige Tätigkeit ausübt (vgl. Art. 1 Erlass 633/1972). Gelegentliche Warenlieferungen oder Dienstlei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. AVAG.

Rn 21 Verträge, Abkommen und Verordnungen sind in § 1 AVAG aufgezählt. Rn 22 § 32 I AVAG gilt für Ag, die ihren Sitz in den Mitgliedsländern der EU und weiteren Vertragsstaaten haben: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Pole...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 12 Die Pflicht zum Erlass eines Endurteils besteht auch im Kleinverfahren nach § 495a. Im einstweiligen Rechtsschutz gilt § 300, soweit durch Urt zu entscheiden ist (§§ 922 I 1, 936, 937 II), iÜ nur, soweit auf den jeweils erforderlichen Beschl die Regeln über Urteile anwendbar sind (s Erl jeweils dort). § 300 gilt im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren (§ 46 II ArbGG) u...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 7 Abs. 4 S. 1 UStG muss der (Werk-)Unternehmer die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 UStG sowie die Be- oder Verarbeitung nach § 7 Abs. 1 S. 2 UStG nachweisen. Wie bei Ausfuhrlieferungen (§ 6 UStG) und i. g. Lieferungen (§ 6a UStG), wurden die Nachweise auch in Fällen der Lohnveredelungen (§ 7 UStG) bisher als materiell-rechtliche Vorauss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Funktionelle.

Rn 10 Für die Erteilung der Klausel nach § 724 I ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle iSv § 153 GVG funktionell zuständig. Das ist der Urkundsbeamte desjenigen Gerichts, von dem das Urt stammt, unabhängig davon, ob dieses zum Erlass zuständig war oder nicht (Stuttg Rpfleger 79, 145). Für sog qualifizierte Klauseln (s Rn 11 aE) nach §§ 726 I, 727 ff und weitere vollstrec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsbehelfe.

Rn 11 Nach hM steht der erschienenen Partei gegen den Vertagungsbeschluss die sofortige Beschwerde nach § 336 zu, weil die Entscheidung zugleich die Zurückweisung des Antrags auf Erlass des Versäumnisurteils enthalte (München MDR 56, 684; Nürnbg MDR 63, 507; Hamm NJW-RR 91, 703 [OLG Hamm 14.02.1991 - 6 W 43/90]; Anders/Gehle/Anders ZPO Rz 9; MüKoZPO/Prütting Rz 26; Musielak/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 2 Brüssel IIb-VO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext (1) Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck ›Entscheidung‹ eine Entscheidung eines Gerichts eines Mitgliedstaats einschließlich einer Verfügung, eines Beschlusses oder eines Urteils, mit der die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe ausgesprochen wird, oder in Verfahren betreffend die elter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1092 ZPO – Verfahren.

Gesetzestext (1) 1Die Entscheidung über einen Antrag auf Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls nach Artikel 20 Abs. 1 oder Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ergeht durch Beschluss. 2Der Beschluss ist unanfechtbar. (2) Der Antragsgegner hat die Tatsachen, die eine Aufhebung des Europäischen Zahlungsbefehls begründen, glaubhaft zu machen. (3) Erklärt das Gericht d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen bei Verstoß.

Rn 5 Die Nichteinhaltung der Ladungsfrist führt zur Unwirksamkeit der Ladung; an das Nichterscheinen oder Nichtverhandeln der Partei können dann keine Folgen geknüpft werden; der Erlass eines Versäumnisurteils oder einer Entscheidung nach Aktenlage ist unzulässig (§§ 335 I 2, 331a, 251a). Für die Darlegung der etwaigen Verletzung des rechtlichen Gehörs muss iE aufgezeigt wer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Insolvenzverfahren.

Rn 14 Ausdrückliche Zuweisungen erfolgen im Insolvenzverfahren. So entscheidet über Einwendungen, die gegen die Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung nach § 89 I, II InsO erhoben werden, gem § 89 III InsO das Insolvenzgericht. Diese Zuständigkeit gilt für Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung, dies unabhängig davon, ob die beantragte Maßnahme angeordne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nicht schon mündlich verhandelt (Nr 4).

Rn 10 Eine Übertragung auf den Einzelrichter ist im Interesse einer Beschleunigung des Berufungsverfahrens unverzüglich nach der Prüfung von Zulässigkeit und Begründetheit des Rechtsmittels nach § 522 vorzunehmen (§ 523 I). Sie kommt nicht mehr in Betracht, wenn bereits im Haupttermin zur Hauptsache verhandelt worden ist, es sei denn, dass inzwischen ein Vorbehalts-, Teil- o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Information der anderen Prozesspartei.

Rn 20 Hat das Gericht einer Prozesspartei einen Hinweis gem § 139 erteilt, so ist es verfassungsrechtlich geboten, den jeweiligen Gegner vor Erlass einer Entscheidung in den gleichen Kenntnisstand zu versetzen (BVerfG NJW 18, 3631 [BVerfG 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17] Rz 24; NJW 18, 3634 [BVerfG 30.09.2018 - 1 BvR 2421/17] Rz 36). Das gilt insb auch für den Fall einer beantrag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antragstellung.

Rn 5 Darunter fallen alle Sachanträge die in der mündlichen Verhandlung gem § 297 gestellt werden. In den schriftlichen Verfahren gem § 128 II liegt in der Einverständniserklärung die Antragstellung (Wieczorek/Schütze/Niemann § 43 Rz 1). In den gem § 495a angeordneten schriftlichen Verfahren ist es, da dieses ohne Erklärung der Parteien geschieht, am sachgerechtesten, die An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ausschließungsgründe (§§ 406 I 1, 41).

Rn 9 Absolute Ablehnungsgründe ergeben sich aus einem besonderen Bezug des SV zur Sache, insb einer persönlichen Beziehung zu einer Partei. Gemäß § 406 I 2 rechtfertigt eine frühere Vernehmung als Zeuge (Vorinstanz, früheres Verfahren) abw von § 41 Nr 5 die Ablehnung nicht. IdR gibt eine frühere Beteiligung als SV ebenso wenig Anlass zu Zweifeln an dessen Unparteilichkeit (G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ursprünglicher Beschluss.

Rn 2 Die Festsetzung der Raten und der Beiträge aus dem Vermögen erfolgt im ursprünglichen Beschl. Enthält der Beschl keine Anordnung, ist ratenfreie PKH bewilligt. Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers werden nicht im ursprünglichen PKH-Verfahren berücksichtigt, sondern gem § 120 IV. Der Vorbehalt der Überprüfung von Ratenanordnungen ist gr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wirksamkeit mit Rechtskraft.

Rn 2 Endentscheidungen in Gewaltschutzsachen werden nach § 216 I 1 mit Eintritt der Rechtskraft wirksam u damit nach § 86 II vollstreckbar. Formelle Rechtskraft tritt nach § 45 S 1 ein, sobald die Beschwerdefrist von einem Monat nach § 63 I (im einstweiligen Anordnungsverfahren 2 Wochen, § 63 I Nr 1) abgelaufen ist. Die Frist beginnt gem § 63 III 1 mit der schriftlichen Beka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 § 54 dient der Überprüfung einer im EA-Verfahren getroffenen Entscheidung außerhalb eines förmlichen Rechtsmittelverfahrens u ermöglicht deren Abänderung. Die Vorschrift ist einerseits Ausgleich für die nach § 57 nur sehr begrenzt gegebenen Anfechtungsmöglichkeiten u andererseits Korrektiv für infolge Eilbedürftigkeit vor Erlass einer EA mitunter nicht mögliche Anhörung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Säumnis bei Vorlagefristen (Abs 3).

Rn 5 In gleicher Weise wie die Säumnis einer Partei in der mündlichen Verhandlung bewertet es das Gesetz, wenn iRd Verfahrens vom Schiedsgericht eine Frist festgelegt wird, innerhalb derer ein bestimmtes Dokument zum Beweis dem Gericht vorzulegen ist. Auch die Versäumung dieser Frist führt nicht zu echten Sanktionsfolgen, sondern allein zur Befugnis des Gerichts, das Verfahr...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 1. Revision

Rz. 150 Das Rechtsmittel gegen ein streitiges Endurteil des Berufungsgerichts ist die in §§ 72 ff. ArbGG geregelte Revision. Es handelt sich in der Arbeitsgerichtsbarkeit um eine reine, vom Streitwert unabhängige, Zulassungsrevision. Gem. §§ 72 Abs. 1 S. 2, 64 Abs. 3a ArbGG ist die Zulassung der Revision in den Tenor des Berufungsurteils aufzunehmen. Rz. 151 Zulassungsgründe ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 12 AVAG – Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren.

Gesetzestext (1) Der Verpflichtete kann mit der Beschwerde, die sich gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung aus einer Entscheidung richtet, auch Einwendungen gegen den Anspruch selbst insoweit geltend machen, als die Gründe, auf denen sie beruhen, erst nach dem Erlass der Entscheidung entstanden sind. (2) Mit der Beschwerde, die sich gegen die Zulassung der Zwangsvollstr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Umfang.

Rn 13 Der Umfang der Schadensersatzpflicht richtet sich nach den Grundsätzen des allgemeinem Schadensersatzrechts (§§ 249 ff BGB). Immaterielle Schadenspositionen werden nicht ersetzt, sondern nur Vermögensschäden (MüKoZPO/Götz § 717 Rz 18). In erster Linie ist Naturalrestitution geschuldet, nach Maßgabe der §§ 250, 251 auch Geldersatz. Es muss derjenige Zustand wiederherges...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.1 Besteuerung von Reiseleistungen

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Belgien hat die Margenbesteuerung für Reiseveranstalter (Art. 306 bis Art. 310 Mehrwertsteuersystemrichtlinie) umgesetzt. Die Regelung bewirkt, dass Reiseveranstalter, die ihr unterliegen, nur Umsatzsteuer auf die Marge zwischen den Eingangsleistungen und den Ausgangsumsätzen schulden, wobei die Umsatzsteuer aus der Marge herauszurechnen ist....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. S 2 Nr 3: Weiterer Verfahrensablauf; Einwendungsfrist.

Rn 9 Dem Antragsgegner wird der weitere Verfahrensgang aufgezeigt, der zum Erlass eines antragsgemäßen Festsetzungsbeschlusses führt, aus dem unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, sofern der Antragsgegner nicht innerhalb eines Monats Einwendungen erhebt. Die Einwendungsfrist beginnt mit der Zustellung des Antrags und des Hinweises zu laufen; die Berechnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Der im Beschwerdeverfahren säumige Antragsgegner.

Rn 12 Ist der säumige Antragsgegner Beschwerdeführer, ist gegen ihn eine Säumnisentscheidung nach § 117 II iVm § 539 I ZPO möglich; seine Beschwerde wird zurückgewiesen. Insoweit wird § 130 II von § 539 I ZPO verdrängt (vgl. Prütting/Helms/Helms § 130 Rz 10; MüKoFamFG/Lugani § 130 Rz 8; Prütting/Helms/Feskorn § 117 Rz 57; Sternal/Weber § 130 Rz 11; FAKomm-FamR/Roßmann § 130 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Fristbeginn.

Rn 30 Zum Fristbeginn s.o. Rn 10. Wenn sich die Zustellung nicht nachweisen lässt oder gegen zwingende Vorschriften des Zustellungsrechts verstoßen wurde, so gilt der Beschl mit dem Zugang als zugestellt (§ 189). Wenn der Beschl verkündet wurde und sich keine Zustellung angeschlossen hat, so gilt der Beschl mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung als zugestellt (...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Anwendungsregelungen

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Art 18 Abs. 4 StÄndG 2015 ist § 2b UStG grundsätzlich am 01.01.2016 in Kraft getreten. Allerdings regelt § 27 Abs. 22 S. 1 UStG, dass auf Umsätze, die nach dem 31.12.2015 und vor dem 01.01.2017 ausgeführt werden, § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden ist. Demgegenüber ist § 2b UStG in der am 01.01.20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abänderung (Abs 1).

Rn 2 Die Abänderung setzt eine formell rechtskräftige Entscheidung voraus. Ermöglicht wird also die Anpassung der rechtskräftigen Endentscheidung an geänderte Verhältnisse. Die Entscheidung muss eine Dauerwirkung zum Gegenstand haben (insb Duldungs-, Regelungs- oder Unterlassungsanordnungen). Es müssen sich die der Entscheidung zugrunde liegenden Tatsachen oder die Rechtslag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XV. Urteil, Rechtskraft (§§ 300–329).

Rn 25 An die Stelle der Regelungen über Urt und Rechtskraft treten die besonderen Regeln über den Schiedsspruch sowie die Beendigung des Schiedsverfahrens gem den §§ 1051 ff. Im Einzelnen ist neben dem vollständigen und abschließenden Schiedsspruch gem § 1054 auch ein Teilschiedsspruch analog § 301 sowie ein Vorbehaltsschiedsspruch analog § 302 zulässig. Dabei ist das Schied...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Bestimmung ordnet an, dass Gerichtsvollzieher Beamte sein müssen und konkretisiert damit Art 33 IV GG, wonach die Ausübung hoheitlicher Gewalt idR Angehörigen des öffentlichen Dienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu übertragen ist. Weiter werden unmittelbar die Justizverwaltungen – ohne Beteiligung des Landesgesetzgebers – zum Erlass ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift regelt (nur) die örtliche Zuständigkeit der Gerichte in Unterhaltssachen iSv § 231. Aus der in § 113 I 1 enthaltenen Regelung folgt, dass für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nicht § 2 heranzuziehen ist. Die Vorschrift des § 232 geht den Vorschriften der ZPO zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts als Spezialregelung vor. Abs 1 regelt di...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Organschaft bzw. Mehrwertsteuergruppe

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das spanische Recht sieht seit dem 01.01.2008 eine Regelung für eine umsatzsteuerliche Organschaft (Mehrwertsteuergruppe) als Wahlrecht vor (vgl. Art. 163 Mehrwertsteuergesetz, Königlicher Erlass Nr. 1466/2007). Organträger muss die spanische Obergesellschaft sein. Nachgeordnete Gesellschaften, die der Mehrwertsteuergruppe angehören wollen, mü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Änderung in den Verhältnissen

Rn. 85 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Verhältnisse iSd § 70 Abs 2 EStG sind sowohl tatsächliche Umstände als auch rechtliche – normbezogene – Verhältnisse des Anspruchsberechtigten oder des Kindes, die sich nach dem Zeitpunkt der Festsetzung geändert haben, V 14.2 S 1 DA-KG 2023; BFH vom 25.07.2001, VI R 18/99, BStBl II 2002, 81; BFH vom 28.06.2006, III R 13/06, BStBl II 2007, 7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Wohnung unterliegt nach Art 13 GG besonderem Schutz und darf daher grds nur aufgrund einer richterlichen Anordnung durchsucht werden (Art 13 II GG). Soll für die Durchsetzung eines Umgangs- oder Herausgabetitels die Wohnung des Verpflichteten durchsucht werden, bedarf es daher grds einer gesonderten gerichtlichen Entscheidung (Abs 1 S 1), die auch bei der Durchführu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuständigkeitsstreitwert.

Rn 4 Für die sachliche Zuständigkeit ist der Wert des Streitgegenstandes bei Einreichung (nicht: bei Zustellung) der Klageschrift oder des klageändernden Antrags (Rn 2) maßgeblich. Spätere Klarstellungen des Klageziels sowie ergänzende Wertangaben werden auf diesen Zeitpunkt zurückbezogen. Die Zulässigkeit der Klage ist ohne Belang (Musielak/Voit/Heinrich § 4 Rz 4). Im Mahnv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck/Regelungsinhalt.

Rn 1 Nach § 214 I 1 kann das FamG durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Regelung nach §§ 1, 2 GewSchG treffen. Die Vorschrift erscheint (wegen § 49 I) auf den ersten Blick überflüssig (vgl auch BTDrs 16/6308, 382). Anders als nach § 49 I ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 214 I 1 aber nur auf Antrag möglich. § 214 I 1 ist insoweit lex specialis. Von §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidung durch das staatliche Gericht (Abs 3).

Rn 4 Soweit der Versuch einer Partei, einen Schiedsrichter nach § 1036 abzulehnen, iRd vereinbarten Verfahrens oder iRd nach Abs 2 gesetzlich vorgesehenen Verfahrens erfolglos bleibt und die Umstände für die Richterablehnung nicht aus anderen Gründen präkludiert sind, kann die Partei nach Abs 3 innerhalb eines Monats beim staatlichen Gericht eine Entscheidung über die Ablehn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voraussetzungen.

Rn 12 § 775 Nr 4 setzt voraus, dass eine öffentliche Urkunde oder eine von dem Gläubiger ausgestellte Privatkurkunde vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass der Gläubiger nach Erlass des zu vollstreckenden Urt befriedigt worden ist oder Stundung bewilligt hat. Es handelt sich hier um eine Ausn von dem Grundsatz, dass Vollstreckungsorgane materiell-rechtliche Einwände gegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Exkurs: Örtliche Zuständigkeit.

Rn 3 Da § 2 keine Regelungen für die örtliche Zuständigkeit enthält, werden diese nachfolgend kurz zusammengefasst. Während einige Vorschriften an den ›gewöhnlichen Aufenthalt‹ eines Beteiligten anknüpfen (zB §§ 122 Nr 1–5, 152 Abs 2, 170 Abs 1, 2, 187 Abs 1–3, 201 Nr 3, 211 Nr 3, 218 Nr 2–4, 232 Nr 2, Abs 3, 262 Abs 2, 267 Abs 2, 272 Nr 2, 313 Nr 2, 341, 377 Abs 3), ist nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 S 1 hebt nochmals die Nichtanfechtbarkeit des Beweisbeschlusses hervor. Seine Ausführung soll nicht durch Abänderungsanträge der Parteien gestört oder verzögert werden können (Mat II 1 306). Die mit der Novelle 1924 hinzugefügten Sätze 2–4 sollten die schon aus der Rechtsnatur des Beweisbeschlusses als prozessleitende Anordnung folgende Abänderbarkeit nicht einschränken...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Neuer Tatsachenvortrag.

Rn 14 Neue Tatsachen, die nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem OLG nach §§ 1059 ff waren, können nicht in das Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH eingeführt werden. Hiervon ausgenommen ist neuer Tatsachenvortrag zu Prozessvoraussetzungen, die vAw zu prüfen sind (BGH WM 16, 1714 Rz 8). Hierzu gehört die Frage, ob das Rechtsschutzinteresse auf gerichtliche Entscheidung in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsmittel.

Rn 23 Abs 2 stellt das Grundurteil in Betreff der Rechtsmittel dem Endurteil gleich. Entscheidend ist der wahre Inhalt der Entscheidung. Die Falschbezeichnung als Teilurteil schadet nicht, wenn es in Wahrheit ein Grundurteil ist (BGH WM 91, 107 [BGH 06.07.1990 - LwZR 8/89]). Das Rechtsmittelgericht prüft die Voraussetzungen für den Erlass des Grundurteils vAw (BGH NZM 03, 37...mehr