Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Über die Rechtmäßigkeit der Anordnungen, Verfügungen oder sonstigen Maßnahmen, die von den Justizbehörden zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf den Gebieten des bürgerlichen Rechts einschließlich des Handelsrechts, des Zivilprozesses, der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Strafrechtspflege getroffen werden, entscheiden auf Antrag die ordentlichen Gerichte. 2Das...mehr

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§ 27 Kündigungsschutzprozes... / 3. Gehörsrüge nach § 78a ArbGG

Rz. 156 In Anlehnung an § 321a ZPO n.F. hat der Gesetzgeber, eine Vorgabe des BVerfG erfüllend,[165] nunmehr wie in allen anderen Fachgerichtsbarkeiten auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit mit § 78a ArbGG den Rechtsbehelf der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs eingeführt. Die Rüge kann erhoben werden, wenn das Gericht beim Erlass einer Endentscheidung den Anspruch eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 388 ZPO – Zwischenstreit über schriftliche Zeugnisverweigerung.

Gesetzestext Hat der Zeuge seine Weigerung schriftlich oder zum Protokoll der Geschäftsstelle erklärt und ist er in dem Termin nicht erschienen, so hat auf Grund seiner Erklärungen ein Mitglied des Prozessgerichts Bericht zu erstatten. Rn 1 § 386 III bestimmt, dass der Zeuge zum Termin nicht zu erscheinen braucht, sofern er die Tatsachen, auf die er sein Zeugnisverweigerungs...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Umsatzsteuerliche Behandlung von Betreuungsleistungen

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dieser Rechtsnorm sind auch die Aufwandsentschädigungen für solche Betreuer umsatzsteuerfrei, die von den Amtsgerichten als ehrenamtlicher Pfleger für volljährige, nicht voll geschäftsfähige Menschen bestellt werden (OFD Saarbrücken vom 15.07.1997, Az: S 7185 – 5 – St 24a, StED 1997, 585). Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Klarstellung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Die Norm in der bis 1. Juli 1977 geltenden Fassung befugte das Gericht zur Vertagung, wenn es nach den Umständen zu dem Schluss gelangte, dass die vom Vorsitzenden bestimmten Fristen zu knapp bemessen oder die nicht erschienene Partei durch Naturereignisse oder andere unabwendbare Zufälle am Erscheinen verhindert war. Die Vereinfachungsnovelle (BGBl 76, I 3281) hat den A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Grundsätze.

Rn 5 Im Verfahren auf Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung findet zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung anstelle der vollen Beweisführung nur ein abgekürztes Verfahren der Glaubhaftmachung statt. Es genügt ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung; die Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ausspruch.

Rn 7 Bei Erlass eines Vorbehaltsurteils ist der Vorbehalt in die Urteilsformel aufzunehmen (BGH NJW 81, 393, 394 [BGH 29.10.1980 - IVb ZR 551/80]). Aber auch ein Vorbehalt in den Urteilsgründen genügt (MüKoZPO/Braun/Heiß § 599 Rz 7; Wieczorek/Schütze/Olzen § 599 Rz 17; aA Musielak/Voit/Voit § 599 Rz 10: Berichtigung nach § 319). Fehlt der Vorbehalt auch in den Gründen, muss ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Sonstige Wirksamkeitsgrenzen.

Rn 9 Wie beim Verzicht (§ 306 Rn 3) darf das Anerkenntnisurteil keine gesetzeswidrigen Zustände herbeiführen. Die ausgesprochene Rechtsfolge muss im materiellen Recht ihrer Art nach bekannt sein, darf nicht verboten sein. Ihre Erfüllung darf keine Strafbarkeit begründen und muss mit der Rechtsordnung und dem ordre public (Art 6 EGBGB) vereinbar sein (ThoPu/Reichold Rz 6). Da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Änderung der Bewertungsgrundlage.

Rn 16 Die Frage der Abhängigkeit ist für den Zeitpunkt zu prüfen, zu dem die Wertfestsetzung erfolgen muss. Eine Nebenforderung wird zur Hauptforderung, wenn die Rechtshängigkeit der ursprünglich übergeordneten Hauptforderung etwa wegen Rücknahme oder Erledigung bzw wegen Erlass eines Teil (Anerkenntnis)Urteils entfällt (BGH JurBüro 11, 260: ReS in Bezug auf Zinsen und ›ante...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ein Antrag kann bis zur Rechtskraft der Endentscheidung zurückgenommen werden. Die Rücknahme bedarf nach Erlass der Endentscheidung der Zustimmung der übrigen Beteiligten. (2) Eine bereits ergangene, noch nicht rechtskräftige Endentscheidung wird durch die Antragsrücknahme wirkungslos, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf. Das Gericht stellt auf Antrag die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 2 Der Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt nach § 214 I 1 zunächst voraus, dass ein entspr Antrag gestellt wird, der nach § 51 I 2 zu begründen ist. Der Antrag ist ein reiner Verfahrensantrag u kein Sachantrag; das FamG ist – insb was die anzuordnenden Schutzmaßnahmen angeht – an den Inhalt des Antrags also nicht gebunden. Anwaltszwang besteht nicht. Die verletzte P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Internationale Forderungspfändung.

Rn 105 Die internationale folgt der örtlichen Zuständigkeit (§ 828 Rn 6). Diese ist grds begründet, wenn der Drittschuldner seinen Wohnsitz im Inland hat (anders für die Lohnpfändung BAG NZA 97, 336 [BAG 19.03.1996 - 9 AZR 656/94]). Ob der Drittschuldner seinen Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland hat, ist zunächst einmal unerheblich (St/J/Würdinger § 829 Rz 24). Allerdings d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zulassungswirkung.

Rn 52 Die Zulassung der Berufung wirkt in zweierlei Richtung: Für die durch das erstinstanzliche Endurteil (Rn 2 ff) beschwerte Partei eröffnet sie den Zugang zur Berufungsinstanz; freilich müssen die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein, über sie hilft die Zulassung nicht hinweg. Für das Berufungsgericht ist die Zulassung bindend (Abs 4 S 2), auch wenn das Vord...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Stellungnahmefrist (S 2).

Rn 39 Zusammen mit dem Hinweis ist dem Berufungskläger die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb einer gesetzten Frist, die auf Antrag bei Vorliegen erheblicher Gründe verlängert werden kann (§ 224 II), zu geben. Bis zum Ablauf der Frist eingehender Tatsachenvortrag ist Grundlage der endgültigen Entscheidung des Berufungsgerichts und bestimmt damit auch den Umfang der Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Anordnung der sofortigen Wirksamkeit (Abs 2 S 2 iVm § 287 Abs 2).

Rn 13 Ist die Bekanntgabe des Beschlusses an den Vormund ausnahmsweise nicht möglich oder Gefahr im Verzug, kann das Gericht nach Abs 2 S 2 iVm § 287 II die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses anordnen. In diesem Fall wird der Beschluss mit der Bekanntgabe an das verfahrensfähige Kind oder den nach § 158 bestellten Verfahrensbeistand wirksam. Das Kind ist nach § 9 I Nr 3 v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entscheidung durch Beschluss.

Rn 1 Der auf alle Familiensachen anwendbare I regelt die Entscheidungsform u schreibt für Familiensachen einheitlich die Beschlussform vor; Urt gibt es in Familiensachen nicht mehr. I umfasst End- (§ 38 I 1; insoweit bedürfte es § 116 I eigentlich nicht) u Zwischenentscheidungen (§ 58 II; s § 58 Rn 3). Der Entscheidungsinhalt richtet sich nach den – gem § 113 I 1 auch in Ehe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Sonstige Fristen.

Rn 27 Die Klagefrist des § 4 KSchG wird durch den PKH-Antrag samt Entwurf einer Kündigungsschutzklage nicht gewahrt (LAG Köln NZA-RR 96, 453). Die Zustellung eine Stufenklage nach Bewilligung von PKH für die Auskunftsstufe führt zur Rechtshängigkeit der Klage insgesamt, wenn bei der Zustellung nicht ausdrücklich eine Einschränkung auf die Auskunftsklage zum Ausdruck gekommen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhältnis zum Hauptsacheverfahren.

Rn 4 Der Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt nicht die Anhängigkeit eines Hauptsacheverfahrens voraus; es bleibt auch dann ein selbstständiges Verfahren, wenn eine Hauptsache anhängig ist, § 51 III 1. Hieraus folgt, dass die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens nicht zwingend erfolgen muss. Auf Antrag eines Beteiligten ist aber ein Hauptsacheverfahren durchzuführen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einredeeinschränkungen.

Rn 19 Nach Abs 2 kann der Gegner Einreden aus der Person der Partei nicht erheben. Als Einreden kommen alle Einwendungen des Gegners ggü dem Anwalt in Betracht, mit denen er aus den Rechtsbeziehungen ggü der Partei das Erlöschen des Kostenerstattungsanspruchs herleitet (Kobl RPfleger 83, 310; Zö/Schultzky Rz 14). Der Begriff der Einreden ist demnach nicht auf den zivilprozes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anfechtung.

Rn 38 Der Stellung des Rechtspflegers Rechnung tragend ist grds das nach allgemeinem Verfahrensrecht vorgesehene Rechtsmittel, mithin die sofortige Beschwerde, statthaft (vgl BTDrs 13/10244, 1). Abhängig von der Höhe des Beschwerdewertes (§ 567 II) und damit vom Fehlen eines nach der ZPO statthaften Rechtsbehelfs ist jedoch die Rechtspflegererinnerung nach § 11 II RPflG die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage bis einschließlich Wj 1993/94 bzw Kj 1994

Rn. 250 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Nach der früher geltenden Rechtslage war das zum AV gehörende Vieh mit den AK/HK, vermindert um die AfA nach § 7 EStG, o mit den (auf einen Erlass des Reichsministers der Finanzen v 05.09.1925, RStBl 1925, 184 zurückgehenden) von der FinVerw festgelegten Durchschnittswerten anzusetzen (Abschn 125 Abs 1 EStR 1990). Wegen der Einzelheiten hie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Grundsatz.

Rn 3 Jeder im Ausland auf der Grundlage und unter den Voraussetzungen des UNÜ ergangene Schiedsspruch kann in Deutschland anerkannt und für vollstreckbar erklärt werden. Das ist einer der großen Vorzüge der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit im Vergleich zu der häufig schwierigen Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von Urteilen ausländischer Gerichte außerhalb der EU ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Zuständigkeit und Verfahren.

Rn 26 Für die Abnahme der Vermögensauskunft ist der Gerichtsvollzieher zuständig (s § 802e), der auch schon nach altem Recht für das Offenbarungsverfahren zuständig war (§ 899 Abs 1 aF). Das Verfahren für die Abgabe und Abnahme der Auskunft richtet sich nach § 802 f (s dort). Bleibt der Schuldner dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fern oder verweigert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Antragserfordernis, Form, Frist.

Rn 8 Für Entscheidungen nach Abs 1 ist ein Antrag nicht zwingend Voraussetzung. Sie kann auch vAw ergehen (LG Rostock NJW-RR 01, 442, 443). Eine Entscheidung vAw kommt immer dann in Betracht, wenn die Anordnung der sofortigen Räumung außerhalb dessen liegt, worauf sich der Schuldner einstellen muss (BVerfG NJW 99, 1387, 1389 f [BVerfG 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98]). Entscheidu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung (Abs 5 S 1).

Rn 13 § 248 V 1 ergänzt § 56 und enthält 2 zusätzliche Fälle des Außerkrafttretens der einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen, die ihren Grund in der Kopplung der einstweiligen Anordnung an das Abstammungsverfahren haben: zum einen die Rücknahme des Antrags auf Feststellung der Vaterschaft und zum anderen seine rechtskräftige Zurückweisung. Das Außerkrafttreten aufgrund...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.4.2 Erstattung wegen für ungültig erklärter Zollanmeldung (Art. 116 Abs. 1 UA 2 UZK)

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In den häufiger vorkommenden Fällen der irrtümlichen Anmeldung der Ware zur Überführung in den freien Verkehr kann die Zollanmeldung gem. Art. 174 UZK i. V. m. Art. 148 UZK-DA für ungültig erklärt werden. Ist auf die Anmeldung bereits bezahlt worden, muss bei Ungültigerklärung erstattet werden; für die EUSt gilt dies nur, wenn und soweit der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 48 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Zustellung die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 100 von EUR 11,–...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen personenbezogene Daten zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben übermitteln, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Härtefallregelung (Abs 3).

Rn 3 Die Regelung des § 27 VersAusglG, wonach ein VA ausnw nicht stattfindet, wenn er grob unbillig wäre, findet auch im Abänderungsverfahren Anwendung. Berücksichtigungsfähig sind allerdings nur solche Umstände, die nachträglich entstanden sind. Umstände, die bereits bei Erlass der Erstentscheidung vorgelegen haben, aber nicht geltend gemacht oder berücksichtigt worden sind...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.3 Sonderregelung für Landwirte

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Italien hat eine Sonderregelung für Landwirte eingeführt (vgl. Art. 34 Erlass 633/1972). Begünstigte Landwirte unterliegen einer Pauschalbesteuerung. Hierzu können auch Fischer, Fischzüchter, Froschzüchter, Muschelzüchter und Forstwirte gehören. Bei einem Umsatz von maximal 7.000 EUR ist das Umsatzsteuersystem auf die Landwirte nicht anwendbar...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Aus dem Urteil eines ausländischen Gerichts findet die Zwangsvollstreckung nur statt, wenn ihre Zulässigkeit durch ein Vollstreckungsurteil ausgesprochen ist. (2) Für die Klage auf Erlass des Urteils ist das Landgericht zuständig, bei dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, und sonst das Landgericht, bei dem nach § 23 gegen den Schuldner Klage erhoben wer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift des § 246 führt die bis zum Inkrafttreten des FamFG in § 620 S 1 Nr 4, 6 ZPO aF (Unterhalt für minderjährige Kinder und Ehegatten während der Anhängigkeit einer Ehesache), § 644 ZPO aF (Unterhalt für Verwandte, Ehegatten, nichteheliche Mutter ohne gleichzeitige Anhängigkeit einer Ehesache, wohl aber eines Verfahrens in der Hauptsache), § 620 S 1 Nr 10 ZPO...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 944 ist nur anwendbar bei Kammerzuständigkeit (§ 348 I 2), nicht wenn der originäre Einzelrichter zuständig ist. (Zö/Vollkommer Rz 1). Ein dringender Fall iSd § 944 erfordert eine gesteigerte Dringlichkeit. Sie ist zu unterscheiden von der allgemeinen Dringlichkeit, die schon der Verfügungsgrund als solcher erfordert und der besonderen Dringlichkeit gem § 937 II Hs 1,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Androhung/Belehrung.

Rn 2 Es gibt eine Reihe gesetzlicher Ausnahmen, bei denen eine Belehrung über die mit der Versäumung verbundenen Rechtsnachteile vorgeschrieben ist, zB beim schriftlichen Vorverfahren (§ 276 II), bei der Klagerwiderung (§ 277 II), mit der Folge, dass bei unterbliebener Belehrung eine der Partei nachteilige Entscheidung (Versäumnisurteil) nicht möglich ist (vgl § 331 I Nr 4)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Schon seit der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle 1999 ist der Gerichtsvollzieher für das Offenbarungsverfahren zuständig. Die Zuständigkeitsordnung entspricht insoweit der bisherigen Regelung des § 899 aF. Die Regelung gilt für die Zuständigkeit des Gerichtvollziehers für die Abnahme der Vermögensauskunft und der eidesstattlichen Versicherung nach § 802c (anfängliche Ausku...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.11 Umsätze mit Kunstgegenständen und Sammlungsstücken (Abschn. 12.1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 UStAE)

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Art. 10 Nr. 5 AmtshilfeRLUmsG vom 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde der Anwendungsbereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Umsätze mit Kunstgegenständen und Sammlungsstücken an die unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 103 MwStSystRL angepasst (vgl. § 12 Abs. 2 Nr. 12 und 13 UStG). Daneben wurde durch Art. 10 Nr. 12 AmtshilfeRLUmsG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Die Pfändung der Schiffspart als Anteilsrecht erfolgt nach den §§ 858 I, 857, 829. Miteigentum an Binnenschiffen begründet keine Schiffspart (LG Würzburg JurBüro 77, 1289, 1290). Abweichend von § 828 ist als Vollstreckungsgericht das Amtsgericht des Schiffsregisters örtlich zuständig, Abs 2. Funktionell zuständig für den Erlass des Pfändungsbeschlusses ist der Rechtspfl...mehr

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zfs 04/2024, Voraussetzunge... / Leitsatz

1. Die nachträgliche Beschränkung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid auf den Rechtsfolgenausspruch stellt eine teilweise Rücknahme des Einspruchs dar, für deren Wirksamkeit der Verteidiger gemäß § 67 Abs. 1 S. 2 OWiG i.V.m. § 302 Abs. 2 StPO einer ausdrücklichen Ermächtigung des Betroffenen bedarf. 2. Die ausdrückliche Ermächtigung des Betroffenen zur Beschränkung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Grenzen der Bindungswirkung.

Rn 7 Die in § 22 III KapMuG beschrieben Grenzen der Bindungswirkung entsprechen der Regelung zur Nebenintervention in § 68 ZPO. Mögliche Einwände des Beigeladenen gegen die Bindungswirkung sind daher vornehmlich die verspätete Beiladung, dh erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung oder gar nach Erlass des Musterentscheides (vgl § 68 ZPO Rn 9) sowie die mangelhafte Prozes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Grundsätze.

Rn 2 Nach herrschender Meinung tritt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Rechtshängigkeit einschließlich der Entstehung eines Prozessrechtsverhältnisses zwischen den Parteien des Verfahrens bereits mit der Einreichung der Antragsschrift (Gesuch) beim Gericht ein. Die vorgezogene Rechtshängigkeit im einstweiligen Rechtsschutzverfahren dient dazu, den Besonderheiten die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Grundlagen.

Rn 1 § 318 dient der Rechtssicherheit. Das vom Gericht erlassene Urt wird mit der Verkündung oder Zustellung (§ 310 III) nach außen wirksam und verbindlich. Mit dem Geltungsanspruch des Urteils als einer staatlichen Entscheidung, auf deren Verbindlichkeit sich die Parteien einrichten und einrichten können müssen, wäre es nicht vereinbar, wenn das Gericht seinen Ausspruch jed...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag.

Rn 4 Erforderlich ist der Antrag ›eines Beteiligten‹ auf Aufhebung und Zurückverweisung einer nicht mit der Rechtsbeschwerde angegriffenen Folgesache an das OLG. Dieser kann (auch sich wenn dies aus dem Wortlaut der Vorschrift nicht unmittelbar erschließt) nach ganz überwiegender Auffassung nur von einem Ehegatten gestellt werden, weil die Vorschrift nur dem Schutz ihrer Int...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Materiell-rechtliche Vereinbarung.

Rn 13 Der Vergleich muss den Vorschriften des § 779 BGB entsprechen. Zwingende Voraussetzung für den Prozessvergleich ist ein gegenseitiges Nachgeben. An das Nachgeben sind hohe Anforderungen nicht zu stellen; es genügt jedes auch nur geringfügige Zugeständnis der Parteien. Ein Nachgeben des Schuldners kann selbst bei unstreitiger Forderung vorliegen; ein solches kann darin ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung nach § 704.

Rn 13 Aus nicht rechtskräftigen Urteilen findet die Zwangsvollstreckung nur statt, wenn sie im Tenor für vorläufig vollstreckbar erklärt worden sind, §§ 708, 709, oder durch einen Beschl nach §§ 537, 538. Der Gläubiger soll mit der Vollstreckung nicht warten müssen, bis das Urt rechtskräftig geworden ist. Keiner besonderen Vollstreckbarkeitserklärung bedürfen dagegen Urteile...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Klagen wegen Ansprüchen aus Bergung von Schiffen oder sonstigen Vermögensgegenständen.

Rn 3 Streitentscheidende Anspruchsnorm einer unter § 30a fallenden Klage bzw eines sonstigen unter § 30a fallenden Antrages (zB auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) muss eine solche sein, die einen ›Anspruch aus Bergung‹ beinhaltet, die also im materiellen Bergungsrecht wurzelt, gleich ob es sich um einen Anspruch aus Bergungsvertrag (vgl § 585 BGB) oder um einen gesetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Nach Ablauf der Frist.

Rn 6 Bei einer rechtzeitig angefochtenen Entscheidung tritt nicht schon mit dem Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels, sondern erst mit dem Ende der Rechtsmittelbegründungsfrist formelle Rechtskraft ein, wenn die erforderliche Begründung (zB nach §§ 520 II 1, 551 II 2, 575 II 2) nicht rechtzeitig erfolgt (BGH NJW 92, 842). Nach Ablauf der Rechtsmittel- und Einspru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ausnahmsweise Bewilligung.

Rn 7 PKH für das Prüfungsverfahren kann dann bewilligt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache durch Zeugenvernehmungen tatsächlich präjudiziert wird (Schoreit/Groß/Groß § 114 Rz 23 mwN). Außerdem dann, wenn in besonders schwierigen Fällen ein Antragsgegner im Prüfungsverfahren ohne Beiordnung eines Rechtsanwaltes ersichtlich nicht in der Lage wäre, sachdienliche Ang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Unanwendbarkeit von S 2.

Rn 19 Ansprüche aus dem Vorbehaltseigentum sind demgegenüber nach § 6 S 1, 1. Alt mit dem Wert der Sache anzusetzen (Frankf NJW 70, 334; Rn 5). Beim Widerspruch gegen die Teilungsversteigerung gilt § 3 (BGH FamRZ 91, 547). Der Anspruch auf Löschung einer Eintragung im Grundbuch, insb eines Grundpfandrechts, ist von § 6 nicht erfasst, weil es nicht um eine Forderung geht; hie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Neue Klage (Abs 6).

Rn 40 Diese ist zulässig. Der Bekl braucht sich darauf nicht einzulassen, solange seine Aufwendungen aus dem vorherigen Verfahren noch nicht erstattet sind. Voraussetzung ist die Identität des Streitgegenstands der alten und der neuen Klage (Ddorf MDR 93, 477), woran es bei zurückgenommenem Antrag auf Erlass einer einstw Verfügung als andere Verfahrensart fehlt (LG Mannheim ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 18 UKlaG – Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1820 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG.

Gesetzestext (1) Die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 wird in ›Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4‹ umbenannt. Die in dieser Liste eingetragenen qualifizierten Einrichtungen werden zu qualifizierten Verbraucherverbänden. (2) § 6a ist nur auf Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen und auf Klagen anzuwenden, die Zuwiderhandlungen betreffen...mehr