Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Genossenschaften und deren ... / 5. Bewertung von eingebrachten Genossenschaftsanteilen i.R.d. §§ 21, 22 UmwStG

Ein weiterer bedeutsamer und gleichsam zu berücksichtigender Bewertungsansatz von Genossenschaftsanteilen ist aus § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG herzuleiten, wonach eingebrachte Anteile an einer Genossenschaft bei der übernehmenden Gesellschaft in deren Steuerbilanz grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind. Es besteht insoweit auch ein Wahlrecht zum Buchwertansatz nach...mehr

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Genossenschaften und deren ... / a) Grundsätzlicher Regelungszweck

Gemäß § 7 Abs. 8 Satz 3 ErbStG gelten dessen Sätze 1 und 2 außer für Kapitalgesellschaften auch für Genossenschaften, so dass als Schenkung auch die Werterhöhung von Anteilen an einer Genossenschaft gilt, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person oder Stiftung (Bedachte) durch die Leistung einer anderen Person (Zuwendender) an die G...mehr

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Möglichkeiten zur Herstellu... / c) Verschiebung von (jungem) Verwaltungsvermögen in das SBV

Bei Beteiligungen an Personengesellschaften ist gem. R E 13b.12 Abs. 4 Satz 1 ErbStR 2019 das Verwaltungsvermögen aus dem Gesamthandsvermögen und dem mitübertragenen Sonderbetriebsvermögen (SBV) zu berücksichtigen. Während das Verwaltungsvermögen aus dem Gesamthandsvermögen dem Gesellschafter grundsätzlich nach dem Wert der Beteiligung des Gesellschafters am Gesamthandsvermö...mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / Sportveranstaltung

Der Besuch von Sportveranstaltungen gehört regelmäßig zu der einkommensteuerlichen Privatsphäre. Werden Geschäftsfreunde dazu eingeladen, kommt ein Abzug als Betriebsausgaben in Betracht. Die Ausgaben, i. d. R. einschließlich Bewirtung, können sowohl eingeschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben in Form von Geschenken sein, oder in vollem Umfang abzugsfähig, soweit die Einladu...mehr

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Kommissionsgeschäfte in Buc... / 4.1 Inländische Kommissionsgeschäfte

Rz. 41 Für das Umsatzsteuerrecht legt § 3 Abs. 3 UStG fest, dass beim Kommissionsgeschäft zwischen dem Kommittenten und dem Kommissionär eine Lieferung vorliegt.[1] Bei der Verkaufskommission gilt der Kommissionär, bei der Einkaufskommission der Kommittent als Abnehmer. Diese Vorschrift bestimmt damit jedoch nur, dass im Fall einer Verkaufskommission eine umsatzsteuerbare Li...mehr

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Leasing / 2.2.1.3 Einzelfälle

Praxis-Beispiel Überhöhte Leasingraten Schließt ein Steuerpflichtiger als Leasingnehmer einen Leasingvertrag über ein bewegliches Wirtschaftsgut ab, wonach überhöhte Leasingraten gezahlt werden, und liegt im Gegenzug der bei Übernahme des Leasinggenstands zu zahlende Kaufpreis erheblich unter dem Teilwert, ist kein wirtschaftliches Eigentum des Leasingnehmers anzunehmen, wenn...mehr

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Sponsoring: Problem- und Zw... / 4.7.4 Pauschale Aufteilung bei besonderer Raumnutzung

Erfolgt die besondere Raumnutzung außerhalb der Tage, an denen Sportereignisse stattfinden, mindestens einmal wöchentlich, kann der auf diese Raumnutzung entfallende Anteil vorab pauschal mit 15 % des Gesamtbetrags ermittelt und als Betriebsausgabe abgezogen werden. Für die weitere pauschale Aufteilung ist dann von dem um den Raumnutzungsanteil gekürzten Gesamtbetrag auszuge...mehr

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Repräsentationsaufwendungen... / Schiffsreise

Lädt der Unternehmer Geschäftspartner zu einer Schiffsreise ein, sind die Aufwendungen für die Reise und hiermit zusammenhängende Bewirtungen ungeachtet ihrer betrieblichen Veranlassung nicht abziehbar, wenn ein Zusammenhang mit der Unterhaltung der Teilnehmer oder der Repräsentation des Unternehmens nicht ausgeschlossen werden kann.[1] Im entschiedenen Fall hatte der Unterne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Erlass.

I. Beteiligte. Rn 9 Der Erlassvertrag wird zwischen Gläubiger und Schuldner geschlossen. Auf den Erlass als Verfügungsgeschäft ist § 185 anwendbar, wenn ein Dritter verfügt. Ein Dritter kann mit dem Gläubiger iRd § 328 ein dauerndes Stillhalten zugunsten des Schuldners vereinbaren (BGH JZ 56, 119). Dagegen ist aufgrund des Verfügungscharakters des Erlassgeschäfts ein Erlassve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erlass des Vorbehaltsurteils nach Ermessen des Gerichts.

Rn 9 Der Erlass des Vorbehaltsurteils steht im Ermessen des Gerichts (›kann‹). Eine Antragspflicht oder ein Antragsrecht der Parteien kennt das Gesetz nicht. Eine Parteivereinbarung über einen Ausschluss des Vorbehaltsurteils soll unzulässig sein (BGH LM § 355 HGB Nr 12; Zö/Feskorn Rz 6a), das ist bedenkenswert, aber wohl eher Ausdruck überholter öffentlich-rechtlicher Denkm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pflicht zum Erlass des Teilurteils und Ausnahmen (Abs 1, 2).

Rn 18 Das Gericht ist nach Abs 1 zum Erlass des Teilurteils verpflichtet, sobald die Voraussetzungen vorliegen. Bei einheitlichem Anspruch und drohender Widersprüchlichkeit ist die Verbindung mit einem Grundurteil zu prüfen, Abs 1 S 2. Ein Teilurteil ist auch in höherer Instanz möglich; ggf können die zur Annahme der Teilbarkeit erforderlichen Angaben in der Berufungsinstanz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erlass einer einstweiligen Anordnung in Umgangsverfahren nach Abs 3 S 2.

Rn 43 Abs 3 S 2 wurde durch das Mediationsgesetz (v 21.7.12, BGBl I 2012, 1577) teilw ergänzt. In Umgangsverfahren soll das Gericht den Umgang durch einstweilige Anordnung regeln oder ausschließen, wenn es die Teilnahme an einer Beratung (Abs 1 S 4), die Teilnahme an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder sonstige außergerichtliche Konfliktbeilegung (Abs 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erlass einer einstweiligen Anordnung, Abs 3.

Rn 16 Abs 3 verpflichtet das Gericht, unverzüglich nach der Einleitung des Verfahrens den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu prüfen. Die Gesetzesbegründung weist – in Übereinstimmung mit der Begründung zu § 50e IV FGG aF (BTDrs 16/6815, 17) – darauf hin, dass die die Regelung alle Verfahren betreffen soll, die wegen einer Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet werden kö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erlass.

Rn 4 Der entstandene Pflichtteilsanspruch kann nicht (wie Erbschaft oder Vermächtnis) ausgeschlagen, sondern nur (formlos) erlassen (§ 397) werden (Gottwald Rz 11; zur Beweiswürdigung Rostock 28.5.20 – 3 U 7/19). Ein als Alleinerbe eingesetzter überlebender Ehegatte kann als gesetzlicher Vertreter seiner Kinder nicht mit sich einen Erlassvertrag schließen (§§ 1629 II, 1795 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erlass.

Rn 3 Die Bindung tritt ab Erlass ein, also mit Verkündung oder Zustellung (§ 310 III) (BGH NJW 09, 1422 [BGH 05.03.2009 - IX ZR 90/06] Rz 3 zur FGO: frühestens mit Bekanntgabe). In den Fällen des § 310 III reicht dafür anders als bei § 317 Rn 3 die Zustellung an eine Partei aus (BGHZ 32, 370, 375). Bei einem VU gem § 331 III beginnt die Bindung unter diesen Prämissen erst mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aussetzung nach Erlass eines Teilurteils.

Rn 24 Nach Erlass eines Teilurteils, das im Rechtsmittelverfahren angefochten wird, kann es sachgerecht sein, den in der Ausgangsinstanz anhängig gebliebenen Rechtsstreit bis zur Rechtskraft des Teilurteils auszusetzen. Ein solches Vorgehen ist insb dann zu erwägen, wenn die Streitgegenstände in der Konstellation des Haupt- und Hilfsantrags in einem Eventualverhältnis stehen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anträge auf Erlass des Versäumnisurteils (§§ 330, 331) oder auf Vertagung (§ 227).

1. Unzulässigkeit des Versäumnisurteils. Rn 13 Die gemeinsame Rechtsfolge bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Falles des Abs 1 ist, dass kein Versäumnisurteil ergehen darf. Das war primäres Anliegen bei der Erweiterung der Norm um die Nr 4 und 5 (BTDrs 7/2729, 80; 16/3655, 91). 2. Zurückweisung des Prozessantrags nach § 336 I 1. Rn 14 Beantragt die erschienene Partei in den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erlass aufgrund mündlicher Verhandlung.

1. Statthaftigkeit der Beschwerde. Rn 15 Die grds Unanfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen wird für Gewaltschutzsachen allerdings durch § 57 S 2 Nr 4 eingeschränkt. Entscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren in Gewaltschutzsachen sind danach anfechtbar, wenn sie aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen sind. Unerheblich ist, ob es sich um eine stattgebende oder zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Erörterung und Erlass einer einstweiligen Anordnung (Abs 3).

1. Erörterung einer einstweiligen Anordnung bei fehlendem Einvernehmen nach Abs 3 S 1. Rn 41 Abs 3 S 1 enthält die Verpflichtung des Familiengerichts, in den gem § 155 I von dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot erfassten Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, mit den Beteiligten den Erlass einer einstweiligen Anor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Erlass der einstweiligen Anordnung.

I. Beschluss. Rn 6 Bei Vorliegen der genannten Voraussetzung kann das FamG nach § 214 I 1 eine vorläufige Regelung nach den §§ 1u 2 GewSchG treffen. Die Entscheidung kann nach § 51 II 2 ohne mündliche Verhandlung ergehen. Die Entscheidung ergeht als Endentscheidung durch Beschluss gem § 38 I, der zu begründen ist (§ 38 III 1). Versäumnisentscheidungen sind ausgeschlossen (§ 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erlass ohne mündliche Verhandlung.

Rn 14 Entscheidungen in einstweiligen Anordnungsverfahren sind nach § 57 S 1 grds unanfechtbar. Die Beteiligten können gem § 54 II aber beantragen, dass das FamFG aufgrund mündlicher Verhandlung erneut über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beschließt. Der ASt kann alternativ das Hauptsacheverfahren einleiten. Der Ag kann (im Fall des Erlasses der einstweil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

Rn 34 Die verbindliche Nutzung der Formulare ist in § 2 ZVFV vorgeschrieben. Rechtsgrundlage für die verbindliche Einführung der Formulare ist § 829 IV. Für Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses bzw eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829, 835 sind die Formulare der Anl 4 und 5 zu verwenden, § 2 I Nr 3 ZVFV. Wird die Zwangsvollstreckung wegen Gel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Der Erlass eines Versäumnisurteils.

Rn 6 Der Einspruch setzt wie ein Rechtsmittel den Erlass des Versäumnisurteils voraus. Ein vorher eingelegter Einspruch ist unwirksam (RGZ 110, 169, 170). Das gilt für die nach § 311 verkündeten Versäumnisurteile. Für die Versäumnisurteile im schriftlichen Vorverfahren nach § 331 III, die nach § 310 III erst mit Zustellung an beide Parteien (s § 331 Rn 36) wirksam werden, is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen für den Erlass.

Rn 3 Der Erlass des Festsetzungsbeschlusses setzt voraus, dass der Antrag zulässig ist und (jedenfalls) innerhalb der Frist des § 251 II Nr 3 entweder keine oder nur unzulässige Einwendungen iSv § 252 II–IV erhoben wurden. In diesem Fall setzt der Rechtspfleger den beantragten Unterhalt antragsgemäß fest. Gleiches gilt, wenn der ASt seinen Antrag auf einen zulässigen Einwand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erlass und Inhalt des Zwischenurteils.

Rn 7 Das Zwischenurteil iSd § 303 kommt grds in jeder Verfahrenslage und in jeder Instanz in Betracht, wenn es sachdienlich und der Rechtsstreit nicht bereits endentscheidungsreif ist. Seiner Natur nach ist das Urt ein Feststellungsurteil. Das unselbstständige Zwischenurteil enthält weder einen Ausspruch zu den Kosten noch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Anders ist es bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 702a BGB – Erlass der Haftung.

Gesetzestext (1) 1Die Haftung des Gastwirts kann im Voraus nur erlassen werden, soweit sie den nach § 702 Abs. 1 maßgeblichen Höchstbetrag übersteigt. 2Auch insoweit kann sie nicht erlassen werden für den Fall, dass der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Gastwirt oder von Leuten des Gastwirts vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird oder dass es s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erlass des Grundurteils.

Rn 20 Unter den vorstehenden Voraussetzungen kann in jedem Prozessstadium (auch in der Revisionsinstanz, so BGH NJW 95, 1093, 1095 [BGH 15.12.1994 - IX ZR 18/94]) ein Grundurteil erlassen werden, auch nach Aktenlage (§ 251a II). Bei einer Stufenklage ist die jeweilige Stufe durch Teil-, nicht durch Grundurteil zu erledigen (BGH NJW 89, 2821, 2822 [BGH 26.04.1989 - IVb ZR 48/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 25 EuBVO – Erlass von Durchführungsrechtsakten durch die Kommission.

Gesetzestext (1) Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Einrichtung des dezentralen IT-Systems, durch die sie Folgendes festlegt:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 25 EuZVO – Erlass von Durchführungsrechtsakten durch die Kommission.

Gesetzestext (1) Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Einrichtung des dezentralen IT-Systems, durch die sie Folgendes festlegt:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, ProdHaftG § 17 ProdHaftG – Erlass von Rechtsverordnungen.

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Beträge der §§ 10 und 11 zu ändern oder das Außerkrafttreten des § 10 anzuordnen, wenn und soweit dies zur Umsetzung einer Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften auf der Grundlage der Artikel 16 Abs. 2 und 18 Abs. 2 der Richtlinie des Rates vom 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 7 EuMVVO – Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls.

Gesetzestext (1) Der Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls ist unter Verwendung des Formblatts A gemäß Anhang I zu stellen. (2) Der Antrag muss Folgendes beinhalten:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 12 EuMVVO – Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls.

Gesetzestext (1) Sind die in Artikel 8 genannten Voraussetzungen erfüllt, so erlässt das Gericht so bald wie möglich und in der Regel binnen 30 Tagen nach Einreichung eines entsprechenden Antrags einen Europäischen Zahlungsbefehl unter Verwendung des Formblatts E gemäß Anhang V. Bei der Berechnung der 30-tägigen Frist wird die Zeit, die der Antragsteller zur Vervollständigun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 423 BGB – Wirkung des Erlasses.

Gesetzestext Ein zwischen dem Gläubiger und einem Gesamtschuldner vereinbarter Erlass wirkt auch für die übrigen Schuldner, wenn die Vertragschließenden das ganze Schuldverhältnis aufheben wollten. A. Bedeutung. Rn 1 Die Norm befasst sich mit der Wirkung eines Erlassvertrages zwischen dem Gläubiger u einem Gesamtschuldner. Gesamtwirkung kommt dem Erlass nur zu, wenn dies dem P...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen des Erlasses des Versäumnisurteils gegen den Kläger.

I. Anwendungsbereich. Rn 3 Die Vorschriften über das Versäumnisurteil setzen die Obliegenheit der Parteien zur Mitwirkung im Verfahren durch Antragstellung und Beibringung von Tatsachen voraus. Sie sind unanwendbar in allen Verfahren, in denen der Untersuchungsgrundsatz gilt. Die §§ 330 ff galten daher in den Verfahren nach dem FGG – auch den sog echten Streitsachen – nicht (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erlassene Sicherungsanordnung.

Rn 12 Gegen den beklagten Mieter muss im Hauptsacheverfahren eine rechtskräftige Sicherungsanordnung ergangen sein; ferner muss die Beibringungsfrist des § 283a II abgelaufen sein (Zö/Vollkommer Rz 8; Börstinghaus/Eisenschmid Rz 31).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erörterung einer einstweiligen Anordnung bei fehlendem Einvernehmen nach Abs 3 S 1.

Rn 41 Abs 3 S 1 enthält die Verpflichtung des Familiengerichts, in den gem § 155 I von dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot erfassten Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, mit den Beteiligten den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu erörtern. Nicht erfasst sind Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB (vgl § 157). D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 1 § 397 regelt zwei Tatbestände, nämlich den Erlassvertrag in I und das negative Schuldanerkenntnis in II. Entscheidend beim Erlass ist der Wille der Parteien, die betroffene Forderung zum Erlöschen zu bringen. Der Gläubiger muss verzichten wollen. Das ist nach allgemeinen Regeln (§§ 133, 157) zu ermitteln und kann sich daher auch aus dem Empfängerhorizont ergeben (Münche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZVFV Anhang nach § 829: ZVFV

Abgelöst zum 22.12.22 durch Gesetz v. 16.12.22 (BGBl. I 2368) Gesetzestext Für den Antrag nach § 758a Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das in der Anlage 1 bestimmte Formular eingeführt. Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach § 829 der Zivilprozessordnung w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

vom 16.12.22 (BGBl I, 2368) Gesetzestext Formular für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung Für den Antrag nach § 758a Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das in der Anlage 1 bestimmte Formular eingeführt. Einführung von Formularen (1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach § 753 Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das Formular der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 23 Verfahren über einen Antrag auf Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung sind gem § 17 Nr 4b RVG ggü dem Hauptsacheverfahren eine besondere Angelegenheit iSd § 15 RVG. Mehrere durch gesonderte Anträge eingeleitete Arrest- oder einstweilige Verfügungsverfahren gelten jeweils als besondere Angelegenheiten. Mehrere Angelegenheiten liegen auch dann vor, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Entbehrlichkeit der Annahme.

Rn 11 Der Erlass ist ein für den Schuldner günstiges Geschäft, so dass der Zugang der Annahme häufig nach § 151 entbehrlich sein wird. Eine allgemeine Regel oder Verkehrssitte, dass der Gläubiger beim Erlass stets auf den Zugang der Annahme seines Erlassangebots durch den Schuldner verzichtet, besteht aber nicht. Die Übersendung einer Unterwerfungserklärung, die den Verzicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für den Erlass einstweiliger Verfügungen ist das Gericht der Hauptsache zuständig. (2) Die Entscheidung kann in dringenden Fällen sowie dann, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen ist, ohne mündliche Verhandlung ergehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Gläubiger kann sich in dem Verfahren auf Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung aller Beweismittel sowie der Versicherung an Eides statt bedienen. Nur eine Beweisaufnahme, die sofort erfolgen kann, ist statthaft. (2) Das Gericht darf die ihm nach Artikel 14 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 übermittelten Kontoinformationen für die Zwecke des je...mehr

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FoVo 06/2023, Die Anlagen zu den Vollstreckungsaufträgen nach der Zwangsvollstreckungsformularverordnung

Auf den Zeitpunkt der Nutzungspflicht gut vorbereitet sein In den Vollstreckungsanträgen nach den Anlagen 1, 2 und 4 der Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZVFV) ist die Beifügung bestimmter Anlagen, etwa zu den Kosten für den Vollstreckungsauftrag, der Prozess- und/oder Verfahrenskostenhilfe, den Vollmachten oder auch den bisherigen Vollstreckungskosten und den Erstattu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Antrag (Abs 1).

Rn 2 Der ASt muss bereits im Antrag auf MB erklären, dass er einen Urkunden-MB, Wechsel-MB oder Scheck-MB wünscht (§ 703a I). Nur wenn das erkennbar ist, wird der MB entsprechend bezeichnet (§ 703a I). Im Papierformular ist zunächst die passende Katalognummer für die Hauptforderung anzugeben, zB 30 (›Scheck/Wechsel‹). Im Online-Mahnantrag – www.online-mahnantrag.de – wird ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschluss.

Rn 6 Bei Vorliegen der genannten Voraussetzung kann das FamG nach § 214 I 1 eine vorläufige Regelung nach den §§ 1u 2 GewSchG treffen. Die Entscheidung kann nach § 51 II 2 ohne mündliche Verhandlung ergehen. Die Entscheidung ergeht als Endentscheidung durch Beschluss gem § 38 I, der zu begründen ist (§ 38 III 1). Versäumnisentscheidungen sind ausgeschlossen (§ 51 II 3). Im R...mehr

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ZErb 06/2023, Zur funktione... / 1 Gründe

I. Frau M., geboren am 22.2.1940 in Düsseldorf (im Folgenden: Erblasserin), ist am 14.10.2021 verstorben. Am 6.1.2022 wurde der Beteiligten zu 1) vom AG Heinsberg aufgrund gesetzlicher Erbfolge antragsgemäß ein Erbschein erteilt, der diese als Alleinerbin der Erblasserin ausweist. Unter dem 30.11.2021 wurde vom AG Siegburg (Az.: 49 IV 218/21) ein Einzeltestament der Erblasseri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einleitung des Verfahrens.

Rn 2 Ein Antrag auf Erlass einer EA ist zwingende Voraussetzung, wenn ein entspr Hauptsacheverfahren nur auf Antrag eingeleitet werden kann. Das ist in allen Familienstreitsachen (§ 112) der Fall. Bei fG-Familiensachen ist hingegen zu differenzieren. Um reine Antragsverfahren handelt es sich, soweit für §§ 49 ff v Bedeutung, bei Ehewohnungs- u Haushaltssachen (§ 203), Gewalt...mehr

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Anhang zu § 802a: – Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung

v 16.12.22 (BGBl I, 2368) Gesetzestext (1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher nach § 753 Absatz 1 der Zivilprozessordnung wird das Formular der Anlage 1 eingeführt. (2) Für Anträge auf Erlass richterlicher Anordnungen nach § 758a der Zivilprozessordnung werden die Formulare der Anlagen 2 und 3 eingeführt. (3) Für Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Das klageabweisende Prozessurteil.

Rn 23 Das Gericht hat vor Erlass des Versäumnisurteils zu prüfen, ob die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Sachentscheidung vorliegen (BGHZ 73, 87, 90; 112, 367, 371). Führt das zu dem Ergebnis, dass es an einer für den Erlass eines Sachurteils notwendigen Voraussetzung – wie zB an der Prozessführungsbefugnis des Kl (BGH NJW-RR 86, 1041) oder an der ...mehr