Fachbeiträge & Kommentare zu Erlöse

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allg Bewertungsgrundsätze.

Rn 7 Abzustellen ist immer auf den objektiven Verkehrswert als den vollen wirklichen Wert des Vermögensgegenstandes. Dies ist der Wert, der als Erlös bei einer Veräußerung oder sonstigen Verwertung unter Ausnutzung aller Marktchancen erzielt werden könnte (BVerfG FamRZ 85, 256, 260; BGH FamRZ 86, 37, 39), wobei unerheblich ist, ob dieser sich sogleich verwirklichen lässt (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 21 Der durch § 816 angeordnete Bereicherungsausgleich richtet sich auf der Rechtsfolgenseite im Ausgangspunkt nach den allg Regeln der §§ 818 ff (s dort). Bei § 816 I 2 schuldet also der unentgeltliche Erwerber gem § 818 I die Herausgabe des Erlangten, ersatzweise Wertersatz – § 818 II; bei § 816 II trifft diese Verpflichtung den nichtberechtigten Empfänger (BGH WM 07, 17...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Wirksame Verfügung durch einen Nichtberechtigten.

Rn 4 § 816 I 1 setzt eine rechtsgeschäftliche Verfügung des Nichtberechtigten voraus. Verfügung idS ist jedes (dingliche) Rechtsgeschäft, durch das ein bestehendes Recht übertragen, belastet, in seinem Inhalt verändert oder aufgehoben wird (statt aller Grüneberg/Sprau § 816 Rz 7). Nicht dem Regelungsgehalt des § 816 I 1 unterfallen demnach hoheitliche Akte der Zwangsvollstre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unwirksame Pfandveräußerung.

Rn 7 Bei unwirksamer Veräußerung erwirbt der Ersteher kein Eigentum, dieses bleibt vielmehr beim bisherigen Eigentümer. Am Erlös erwirbt der betreibende Gläubiger, der dem Ersteher wegen Nichterfüllung schadensersatzpflichtig ist, Alleineigentum.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift regelt in Anknüpfung an §§ 1242, 1244 die dingliche Rechtslage am Verwertungserlös sowie die Tilgungswirkung nur bei wirksamer Pfandveräußerung. Nur soweit der Barerlös dem Gläubiger nicht gebührt, tritt dingliche Surrogation ein (2). Bei unbarem Erlös gelten § 1238 (Rn 2) u § 1239.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1147 BGB – Befriedigung durch Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext Die Befriedigung des Gläubigers aus dem Grundstück und den Gegenständen, auf die sich die Hypothek erstreckt, erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung. Rn 1 Aus § 1147 ergibt sich, dass der Eigentümer keine Zahlung, sondern lediglich Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück schuldet (vgl weiter § 1113 Rn 1); der Gläubiger kann deshalb auch nicht gegen ei...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / d) Zu fordernde Bewertungsprämissen

Rz. 87 Der Aussage des BGH, eine Bewertung, die an einen konkreten Verkauf des betroffenen Gegenstands anknüpft, verdiene den Vorzug vor einer Schätzung, die sich nur an allgemeinen Erfahrungswerten orientiere,[336] ist – jedenfalls in dieser Allgemeinheit – nicht zu folgen. Sie trifft nämlich nur auf solche Fälle zu, in denen die Wertgutachten bzw. ihre Würdigung durch die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Wert eines Rechts hängt, insb bei der Zwangsvollstreckung (ZVG), von dessen Rang ab. Wird aus einem Grundstücksrecht die Zwangsversteigerung betrieben, fallen vorrangige Rechte in das geringste Gebot und bleiben bestehen (§§ 44, 10 ZVG), wobei gleich- und nachrangige Rechte mit der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses (§ 90 ZVG) grds erlöschen (§§ 91, 52, 59 ZVG) und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechte des Verpfänders und Eigentümers.

Rn 2 Der Gläubiger hat dem Verpfänder den drohenden Verderb, nicht eine wesentliche Wertminderung, anzuzeigen (§ 1218 II). Andernfalls macht er sich schadensersatzpflichtig. Rn 3 Verpfänder u Eigentümer (str MüKo/Damrau § 1218 Rz 1; Erman/J. Schmidt § 1218 Rz 3; aA RGRK/Kregel § 1218 Rz 1) können die Pfandsache Zug-um-Zug gg eine andere am Wert des Pfandes (Obergrenze ist all...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Auf vor dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle anwendbares Recht

Rz. 46 Das Erbstatut war im französischen Recht nie gesetzlich kodifiziert. Es wird für vor dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle (vgl. Art. 83 Abs. 1 EuErbVO) getrennt danach angeknüpft, ob es sich um bewegliches oder unbewegliches Vermögen handelt. Auf die Erbfolge des unbeweglichen Nachlasses wird die Vorschrift des Art. 3 Abs. 2 franz. code civil (c.c.) angewandt, wonach a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fruchtziehung, Abs 1.

Rn 2 Der Anspruch auf die Früchte ist ein schuldrechtlicher Anspruch des Teilhabers gegen die übrigen Mitglieder der Bruchteilsgemeinschaft. Er betrifft lediglich die vorhandenen Früchte. Was darunter fällt, unterliegt den Verwaltungsentscheidungen der Gesamtheit der Teilhaber, §§ 744, 745. Der Anspruch aus § 743 I ist mehrheitsfest; er kann nur mit Zustimmung des Teilhabers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Factoring.

Rn 24 Das Factoring ist dadurch gekennzeichnet, dass der Gläubiger (Anschlusskunde) die Forderung gg Entgelt auf den Factor überträgt, der sie seinerseits einzieht. Es dient dem Ziel, dem Kunden bereits vor Fälligkeit seiner Forderung Liquidität zu verschaffen. Das RDG ist nicht anwendbar. Rn 25 Beim echten Factoring übernimmt der Factor das Risiko der Uneinbringlichkeit (Del...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Inkassozession.

Rn 21 Der Zessionar erhält im Außenverhältnis die volle Rechtsstellung unter Einschluss der Prozessführungsbefugnis (BGH NJW 80, 991 [BGH 20.12.1979 - VII ZR 306/78]; 13, 3170 [BGH 14.05.2013 - X ZR 15/11]). Im Innenverhältnis ist er verpflichtet, die übertragene Forderung auf Rechnung des Zedenten einzuziehen u den Erlös an ihn abzuführen (§§ 675, 667). Der Zessionar genieß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Miet- und Pachteinnahmen sind Einkünfte aus der Nutzung eines Vermögens. Wegen denkbarer Schwankungen (etwa vorübergehender Wohnungsleerstand) ist im Zweifel ein Mehrjahresdurchschnitt bei der Einkommensermittlung zugrunde zu legen (BGH FamRZ 07, 1532). Bei Miet- und Pachteinnahmen handelt es sich um Überschusseinkünfte (§ 2 II 2 EStG). Sie sind durch Abzug der Werbung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verwertung.

Rn 5 Die Verwertung erfolgt durch Pfandverkauf nach §§ 1228, 1235 I, gem § 1233 II, durch Einziehung der Forderung nach § 1294 oder nach § 1277 sowie bei entspr Vereinbarung (§§ 1245, 1259) durch freihändigen Verkauf (BGHZ 217, 178 Rz 50; Vogelmann/Körner DNotZ 18, 485, 489) oder Verfall. Das Pfandrecht setzt sich am Erlös bzw am Einlösungsbetrag fort (§ 1287; BGH NJW 97, 21...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Materielle Voraussetzungen der Einziehung

Rz. 1131.10 [Autor/Stand] Neben einer vorsätzlichen Anknüpfungstat setzt die Einziehung von Gegenständen nach § 74 Abs. 1 StGB voraus, dass diese durch ein Verbrechen oder Vergehen hervorgebracht (producta sceleris, Tatprodukte) oder zur Begehung bzw. Vorbereitung der Tat gebraucht oder bestimmt gewesen sind (instrumenta sceleris, Tatmittel) [2]. Die Einziehung ist dabei in d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Herausgabeanspruch.

Rn 12 Scheitert die Ausübung des Selbsthilferechts, so gewährt § 562b II 1 an seiner Stelle einen Herausgabeanspruch (vgl zur Sicherung durch einstweilige Verfügung Rostock NZM 05, 440, Herrlein ZMR 07, 247). Mit seiner Hilfe soll der der Entfernung vorangegangene Sicherungsumfang wieder hergestellt werden, denn erloschen ist das Vermieterpfandrecht trotz der Entfernung nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Rn 21 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen Zinsen, Einlagen und Konten bei Kreditinstituten, Diskonterträge bei Wechselgeschäften, Ausschüttung von Investmentgesellschaften, Stückzinsen, Gewinnanteile aus der Beteiligung an Kapitalgesellschaften, Dividenden, Einkünfte aus stiller Gesellschaft, aus Wertpapieren und Einkünfte aus Spekulationsgewinnen (Stuttg FamRZ 02, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 979 BGB – Verwertung; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) 1Die Behörde oder die Verkehrsanstalt kann die an sie abgelieferte Sache öffentlich versteigern lassen. 2Die öffentlichen Behörden und die Verkehrsanstalten des Reichs, der Bundesstaaten [jetzt] Bundes, der Länder und der Gemeinden können die Versteigerung durch einen ihrer Beamten vornehmen lassen. (1a) Die Versteigerung kann nach Maßgabe der nachfolgenden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 90 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Das StVereinfG 2011 hat die bisherige aufwändige Ermittlung der begünstigten Einkünfte erheblich vereinfacht. Bei der Ermittlung der begünstigten Einkünfte ist nunmehr ausschließlich der im Forstbetrieb erzielte Gewinn zu Grunde zu legen. In einem ersten Schritt sind die Einkünfte aus allen Holznutzungen zu ermitteln, indem von den in der Gew...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Weitere Rechtsfolgen.

Rn 3 Entscheidend für die weitere Behandlung iRd Vor- und Nacherbschaft ist nicht der Charakter des weggegebenen Gegenstandes, sondern der des Surrogates (MüKo/Lieder § 2111 Rz 10). So etwa gilt für den Erlös aus einem verkauften Grundstück nicht § 2113 I; vielmehr ist er nach § 2119 anzulegen (BGH NJW 93, 3199 [BGH 07.07.1993 - IV ZR 90/92]), falls der Vorerbe nicht hiervon...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gegenleistungsansprüche.

Rn 6 Soweit den Ansprüchen auf dingliche Rechtsänderung ein Gegenleistungsanspruch ggü steht, wollte der Gesetzgeber ein zu starkes Auseinanderfallen der Verjährungen beider Ansprüche und Störung des Synallagmas dadurch, dass auf den Gegenleistungsanspruch nur die Regelverjährung (§ 195) Anwendung findet, vermeiden. Bsp ist der Anspruch des Übergebers eines Grundstücks auf T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsstellung des Pfandgläubigers.

Rn 31 Der Pfandgläubiger ist nach §§ 1273 II, 1258 nur am Nachlassanteil berechtigt, nicht aber an einzelnen Nachlassgegenständen. Das Pfandrecht sollte zum Schutz des Pfandgläubigers im Grundbuch eingetragen werden (RGZ 90, 232). Es umfasst die Befugnis zur Ausübung aller nicht höchstpersönlicher Rechte des verpfändenden Miterben wie Verwaltung, Verfügung, Mitwirkung bei de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausnahmen (§ 11 I 3).

Rn 2 Die WEigtümer können sich unter den Voraussetzungen des § 11 I 3 das Recht einräumen, eine Aufhebung zu verlangen. Eine Wiederaufbaupflicht besteht in zwei Fällen: wenn es vertraglich bestimmt ist oder wenn der Schaden durch eine Versicherung oder in anderer Weise gedeckt ist (§ 22). Rn 3 Die WEigtümer können jederzeit einen Vertrag mit dem Zweck schließen, die SonderE-R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgegenstand.

Rn 1 § 1121 regelt den Interessenwiderstreit zwischen dem Erwerber mithaftender Gegenstände und dem Hypothekar und betrifft nur das dingliche Recht; Schadensersatzansprüche des Hypothekengläubigers gegen den Erwerber solcher Gegenstände nach §§ 823 ff bleiben unberührt (BGH NJW 91, 695 [BGH 06.11.1990 - VI ZR 99/90]), ebenso die Anfechtung der Veräußerung solcher Gegenstände...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 385 BGB – Freihändiger Verkauf.

Gesetzestext Hat die Sache einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der Schuldner den Verkauf aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmakler oder durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person zum laufenden Preis bewirken. Rn 1 Die Regelung greift, sofern die Sache einen Börsenpreis oder einen Marktpreis hat. Maßgebend ist grds...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2114 BGB – Verfügungen über Hypothekenforderungen, Grund- und Rentenschulden.

Gesetzestext 1Gehört zur Erbschaft eine Hypothekenforderung, eine Grundschuld, eine Rentenschuld oder eine Schiffshypothekenforderung, so steht die Kündigung und die Einziehung dem Vorerben zu. 2Der Vorerbe kann jedoch nur verlangen, dass das Kapital an ihn nach Beibringung der Einwilligung des Nacherben gezahlt oder dass es für ihn und den Nacherben hinterlegt wird. 3Auf a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Dauer der BV-Eigenschaft

Rn. 90 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zeitdauer ist kein Kriterium zur Beurteilung der BV-Eigenschaft. Kurzfristig im Produktionsprozess verbrauchtes Material gehört genauso zum BV wie ein Grundstück, das jahrzehntelang produktiv eingesetzt wird. Hat ein WG BV-Eigenschaft erlangt, verliert es diese in aller Regel nur durch Handeln des Betriebsinhabers oder ausnahmsweise frem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Verwertungsart.

Rn 75 Die Verwertung kann durch freihändigen Verkauf, öffentliche Versteigerung (§ 1233; Hamm OLGR 99, 317), aber auch durch Zwangsvollstreckung nach §§ 808 ff ZPO aufgrund eines Zahlungstitels erfolgen. Die Verwertung kann vereinbarungsgemäß auch durch Sicherungsgeber erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass der Erlös auf ein dem Sicherungsnehmer zugängliches Konto erfolgt (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1131 BGB – Zuschreibung eines Grundstücks.

Gesetzestext 1Wird ein Grundstück nach § 890 Abs. 2 einem anderen Grundstück im Grundbuch zugeschrieben, so erstrecken sich die an diesem Grundstück bestehenden Hypotheken auf das zugeschriebene Grundstück. 2Rechte, mit denen das zugeschriebene Grundstück belastet ist, gehen diesen Hypotheken im Range vor. Rn 1 Weder die Vereinigung von Grundstücken (§ 890 I) noch die Bestan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1148 BGB – Eigentumsfiktion.

Gesetzestext 1Bei der Verfolgung des Rechts aus der Hypothek gilt zu Gunsten des Gläubigers derjenige, welcher im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, als der Eigentümer. 2Das Recht des nicht eingetragenen Eigentümers, die ihm gegen die Hypothek zustehenden Einwendungen geltend zu machen, bleibt unberührt. Rn 1 Die Fiktion des § 1148, entspr anwendbar auf die eingetrage...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Versteigerungsbefugnis besteht nur für bewegliche Sachen, nicht aber für eingetragene Schiffe und Schiffsbauwerke. Sie gilt nach § 383 I 1 im Falle des Annahmeverzugs des Gläubigers (§ 372 1, §§ 293 ff) und nach § 383 I 2 bei Unsicherheit über die Person des Gläubigers (§ 372 2) sowie dann, wenn der Verderb der Sache zu besorgen ist oder die Aufbewahrung mit unverhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1242 BGB – Wirkungen der rechtmäßigen Veräußerung.

Gesetzestext (1) 1Durch die rechtmäßige Veräußerung des Pfandes erlangt der Erwerber die gleichen Rechte, wie wenn er die Sache von dem Eigentümer erworben hätte. 2Dies gilt auch dann, wenn dem Pfandgläubiger der Zuschlag erteilt wird. (2) 1Pfandrechte an der Sache erlöschen, auch wenn sie dem Erwerber bekannt waren. 2Das Gleiche gilt von einem Nießbrauch, es sei denn, dass ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wirkung.

Rn 11 Der eingetragene Widerspruch hebt den öffentlichen Glauben hinsichtlich des betroffenen Rechts nach § 892 auf, so dass ein gutgläubiger – lastenfreier – Erwerb hinsichtlich des betroffenen Rechts ausgeschlossen wird. Dies gilt nur für einen Widerspruch, der zugunsten des wirklichen Inhabers eines bestehenden Berichtigungsanspruchs eingetragen ist (Soergel/Stürner Rz 9)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 8 Das vom Erbschaftsbesitzer erworbene Recht entsteht unmittelbar in der Person des Erben (Staud/Raff § 2019 Rz 4). Dabei erwirbt der Erbe nur dieses Recht. Besaß der Erblasser nur ein Anwartschaftsrecht an der vom Erbschaftsbesitzer weggegebenen Sache, erwirbt auch der Erbe nur das Anwartschaftsrecht. Der Erlös aus dem Verkauf eines Erbschaftsgegenstandes, aus der Einzie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Unrechtmäßige Veräußerung (Abs 1).

Rn 1 Außer in den Fällen des I ist die Veräußerung vorbehaltlich §§ 1245f auch dann nicht rechtmäßig, wenn es an einem Pfandrecht fehlt (BGH NJW-RR 87, 317 [BGH 26.11.1986 - VIII ZR 295/85]; WM 98, 1133, 1136 [BGH 10.07.1997 - I ZR 75/95]; Köln NJW-RR 22, 451 [OLG Köln 22.12.2021 - 22 U 13/20] Rz 34). Eine unrechtmäßige Veräußerung ist nur unter den Voraussetzungen des § 124...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Surrogation (Abs 3).

Rn 4 Nach einer Aufhebung gem Abs 2 wird geteilt. An den dann entstehenden Surrogaten gebührt dem Nießbraucher ein Nießbrauchsrecht, soweit sie an die Stelle des belasteten Anteils treten. Das kann ein realer Teil, Teilung in Natur, am Erlösanspruch und letztlich am realen Teil des Erlöses sein. Rn 5 Es besteht nicht nur ein Anspruch, sondern es tritt dingliche Surrogation ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist die geschuldete bewegliche Sache zur Hinterlegung nicht geeignet, so kann der Schuldner sie im Falle des Verzugs des Gläubigers am Leistungsort versteigern lassen und den Erlös hinterlegen. 2Das Gleiche gilt in den Fällen des § 372 Satz 2, wenn der Verderb der Sache zu besorgen oder die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. (2) Ist von der Verst...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verbrauchsteuerhinterziehung

a) Überblick Rz. 1547 [Autor/Stand] Die Verbrauchsteuerhinterziehung umfasst die Hinterziehung von Verbrauchsteuern mit Ausnahme derjenigen, die als Einfuhrabgaben geschuldet werden (§ 1 Abs. 1 Satz 3 ZollVG). Verbrauchsteuern – soweit sie nicht bei der Einfuhr in das Zollgebiet der EU anfallen (s. Rz. 1530 f.) – werden als Binnenabgaben – auch im Verkehr zwischen den Mitglied...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Berichtigung von Gemeinschaftsschulden.

Rn 2 § 755 I setzt voraus, dass es sich um gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten handelt, die 1) Gesamtschulden der oder einzelner Teilhaber und 2) Verbindlichkeiten iSd § 748 sind, also Lasten des gemeinschaftlichen Gegenstands oder Kosten seiner Erhaltung, Verwaltung oder gemeinsamen Benutzung. Eine Gesamtschuld ieS ist nicht notwendig, vielmehr genügt auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsnatur und Inhalt des Pfandrechts.

Rn 1 Das Pfandrecht an einer Sache ist ein beschränkt dingliches, streng akzessorisches Recht mit dem Inhalt, die Sache bei Pfandreife (§ 1228 II) zu verwerten u sich aus dem Erlös wegen der gesicherten Forderung zu befriedigen (§ 1204 I). Es ist in Entstehung (§ 1204 I), Fortbestand (§ 1252), Umfang (§ 1210) u Durchsetzbarkeit (§ 1211) von der gesicherten Forderung abhängig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bei wirtschaftlicher Verwertung.

Rn 49 Es besteht eine Offenlegungsverpflichtung (vgl Disput/Hübner ZMR 09, 665). Der Vermieter hat eine nachprüfbare Wirtschaftlichkeitsberechnung bereits im Kündigungsschreiben vorzulegen, er muss nicht nur darlegen, inwieweit die von ihm geplante wirtschaftliche Verwertung angemessen ist, sondern auch warum eine Fortsetzung des Mietverhältnisses diese hindert, ob und welch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirksame Verfügungen.

Rn 4 Einziehung iSd § 1124 I ist nicht nur die Erfüllung des Anspruchs durch Zahlung des Mietzinses (auch bei Zahlung an den Insolvenzverwalter), sondern auch jede Handlung des Mieters, die zum Erlöschen der Forderung führt, insb die Hinterlegung (str für den Fall der Hinterlegung ohne Verzicht auf das Rücknahmerecht). Anderweitige Verfügungen sind Übertragung und Belastung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unwirtschaftlichkeit oder Unbilligkeit.

Rn 20 Eine Vermögensverwertungsobliegenheit besteht nicht, wenn die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre. Die Wirtschaftlichkeit ist insb zu verneinen, wenn die Vermögensverwertung zu einem nicht mehr vertretbaren wirtschaftlichen Schaden führt (BGH FamRZ 80, 43). Eine Unwirtschaftlichkeit kann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftung des Erwerbers.

Rn 4 Der Erbe kann von dem Erwerber nicht nur das unmittelbar Erlangte, sondern auch die Surrogate nach § 2019 herausverlangen (NK-BGB/Fleindl § 2030 Rz 4). Mit der tatsächlichen Übertragung der Erbschaft haftet der Erwerber wie der Erbschaftsbesitzer und kann sich nicht auf einen gutgläubigen Erwerb iSd §§ 892, 932–936, 2366, 2367 berufen (Staud/Raff § 2030 Rz 3). Rn 5 Der E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Gewerberaummiete.

Rn 75 Der Insolvenzverwalter kann in der Gewerberaummiete das Mietverhältnis neben den allg Gründen auch nach § 109 I 1 Hs 1 InsO kündigen (s.a. BGH NJW 12, 1361 [BGH 09.02.2012 - IX ZR 75/11] Rz 10) – auch mit Wirkung für die Mitmieter (BGH NZM 13, 366 [BGH 13.03.2013 - XII ZR 34/12] Rz 17). Die Frist beträgt 3 Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wirksame Pfandveräußerung.

Rn 2 Bei nach § 1242 oder § 1244 wirksamer Pfandverwertung gebührt der Erlös dem betreibenden Gläubiger, soweit er die gesicherte Forderung nebst Zinsen u Kosten (§ 1210) nicht übersteigt u keine dinglichen Rechte Dritter vorgehen. Der Gläubiger wird dann Alleineigentümer des Barerlöses. Nachrangige Pfandrechte erlöschen ersatzlos. 1. Fehlende Pfandreife. Rn 3 Bestand kein Pfa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zusammentreffen mit Pfändungspfandrecht.

Rn 3 Bei Zusammentreffen von Vertrags- u Pfändungspfandrecht gilt § 1290 nicht (RGZ 97, 34, 40). Das Einziehungsrecht hat vielmehr der Pfändungspfandgläubiger. Das Vertragspfandrecht setzt sich nach § 1287 am Erlös fort. Ein vorrangiger Pfandgläubiger kann daraus vorzugsweise Befriedigung verlangen (§ 805 ZPO; BGH NJW-RR 10, 281 [BGH 13.08.2009 - I ZB 91/08] Rz. 15; Hamm NJW...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff und Rechtsnatur.

Rn 15 Sicherungsübereignung ist die Übereignung einer Sache, eines Inhaber- oder Orderpapiers (L/F/G/Wittig § 11 Rz 6) oder die Übertragung eines Anwartschaftsrechts daran zur Sicherung einer Forderung idR des Erwerbers gg den Sicherungsgeber oder einen Dritten. Bei Nichterfüllung der gesicherten Forderung darf der Sicherungsnehmer das Sicherungseigentum verwerten u den Gläu...mehr