Fachbeiträge & Kommentare zu Erstattungszinsen

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zinsen

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Über Zinsen als Ausgaben (Sollzinsen) > Schuldzinsen. Bankzinsen zur Finanzierung privater Steuerzahlungen sind nicht abziehbar (vgl § 12 Nr 1 EStG). Das Gleiche gilt für die auch nachfolgend in > Rz 5 angesprochenen Zinsen auf Steuernachforderungen (§ 233a AO), Stundungszinsen (§ 234 AO) und Aussetzungszinsen (§ 237 AO) für nicht abziehbare ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abtretung von Steuererstattungsansprüchen

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Abgetreten werden können Steuererstattungsansprüche wie zB der Erstattungsanspruch aus der Veranlagung zur ESt (vgl zu einer derartigen Abrede zwischen ArbG und ArbN im Zuge einer Vereinbarung von > Nettolohn bei einer > Entsendung von Arbeitnehmern zB BFH 264, 443 = BFH/NV 2019, 1160); in Betracht kommt aber ebenso die Abtretung von Steuerve...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlass von Nachzahlungszinsen

Leitsatz 1. Die Erhebung von Nachforderungszinsen nach § 233a AO ist nicht allein deshalb sachlich unbillig, weil die Änderung eines Steuerbescheids gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO erst nach Ablauf von 13 Monaten nach Erlass des Grundlagenbescheids erfolgt (Anschluss an BFH-Urteil vom 01.06.2016 – X R 66/14, BFH/NV 2016, 1668). 2. Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkei...mehr

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X Grundzüge der Besteuerung... / 1.7.2.3 Nichtabziehbare Aufwendungen nach § 10 KStG

Rz. 1778 In § 10 KStG sind bestimmte Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens nicht abziehbar. Diese Vorschrift dient z. T. der steuerlichen Gleichstellung von Personenunternehmen mit Kapitalgesellschaften (vgl. § 10 Nr. 1 bis 3 KStG). In dieser Hinzurechnung unsystematisch ist die Hinzurechnung der Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen nach § 10 Nr. 4 KStG. Nach Ansicht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vollverzinsung beim Bauträger, der auch Bauunternehmer ist

Leitsatz 1. Für § 233a Abs. 5 Satz 4 und Abs. 3 Satz 3 AO ist bei mehrfachen Änderungen von Steuerfestsetzungen die letzte Zahlung auf den Steuerbescheid maßgeblich, in dem die Besteuerungsgrundlage enthalten war, die aufgrund des Änderungsbescheids entfällt. 2. Für die Bestimmung des Steuerschuldners bei Bauleistungen kommt es ausschließlich auf die Voraussetzungen von § 13b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemein

Rz. 148 Wichtig Für das Vz. 2019 gibt es für die Erklärung von Kapitaleinkünften drei Vordrucke: Die Anlage KAP Die Anlage KAP-BET Die Anlage KAP-INV Wann die Anlage KAP ausgefüllt werden muss Durch die Einführung der Abgeltungsteuer (25 % Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge) ist die Besteuerung im Regelfall erledigt und die Abgabe der Anlage KAP nicht notwendig (→ Tz 681 ff.)...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufrechnung / 1.5 Besonderheiten im Insolvenzverfahren

Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, kommt eine Aufrechnung durch den Insolvenzgläubiger in Betracht, wenn die Hauptforderung ihrem Kern nach bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist.[1] Damit wird die Aufrechnung gegen steuerrechtliche Forderungen ermöglicht, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwar noch nicht i. S. v. § 38 AO ents...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.12 Unbilligkeit bei steuerlichen Nebenleistungen

Rz. 87 Von den steuerlichen Nebenleistungen ist § 163 AO nur auf die Zinsfestsetzung, § 239 Abs. 1 AO, und auf die Kostenfestsetzung, § 178 Abs. 4 AO, anwendbar; zu Verspätungszuschlägen vgl. Rz. 10, zu Säumniszuschlägen s. § 227 AO Rz. 28, § 240 AO Rz. 48ff. Rz. 88 Für Stundungszinsen[1] und Aussetzungszinsen[2] gelten eigenständige Billigkeitsregelungen, die aber der sachli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.3 Billigkeitsmaßnahmen bei der Steuererhebung

Rz. 27 Die Erhebung einer Steuer ist nicht deshalb sachlich unbillig, weil später aus einer anderen Steuer ein Erstattungsanspruch entsteht und fällig wird. Steueransprüche sind nach der gesetzlichen Regelung zu begleichen, wenn sie fällig geworden sind. Der Stpfl. hat keinen Anspruch darauf, dass mit der Einziehung eines fälligen Anspruchs gewartet wird, bis eine Aufrechnun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.1 Allgemeines

Rz. 6 Ein Erlass nach § 227 AO ist bei allen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis möglich (vgl. §§ 3, 37 AO; s. Rz. 2). Da die Berechtigung zum Erlass der Finanzbehörde zusteht, ist klargestellt, dass § 227 AO nur auf Ansprüche des Steuerfiskus gegen den Stpfl. anwendbar ist, nicht auf Ansprüche des Stpfl. gegen den Steuerfiskus. Es ist auch undenkbar, dass die Einziehu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 13b UStG: Korrektur einer unzutreffenden Rechtsanwendung beim Bauträger

Leitsatz 1. Hat ein Bauträger aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung geltend machen, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfüllt oder die Mögli...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Anwendung von § 171 Abs. 10 AO auf das Verhältnis von Steuerbescheid und Zinsbescheid

Leitsatz 1. Die für Folgebescheide geltende Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO wird im Verhältnis vom Einkommensteuerbescheid zum Zinsbescheid gemäß § 233a AO durch die speziellen Regelungen in § 239 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 AO verdrängt. 2. Ergeht hingegen ein Zinsbescheid als Folgebescheid eines Zins-Grundlagenbescheids, endet die Festsetzungsfrist für den Zinsbescheid ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Bemessungsgrundlage bei erstmaliger Steuerfestsetzung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der erstmaligen Steuerfestsetzung ist Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Zinsen grundsätzlich der sog. Unterschiedsbetrag. Ausgangspunkt ist die festgesetzte Jahressteuer (BFH v. 14.06.2005, V B 111/04, BFH/NV 2005, 1963). Dabei ist unerheblich, ob die Steuer endgültig, unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder vorläufig fest...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Entstehung des Anspruchs, Rechte des Neuberechtigten

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Abtretung wird erst wirksam, wenn sie nach Entstehung des Anspruchs angezeigt wird (§ 46 Abs. 2 AO). Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bzw. eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung dürfen erst nach Entstehung des Anspruchs erlassen werden (§ 46 Abs. 6 AO). Maßgeblich ist der Entstehungszeitpunkt nach § 38 AO i. V. m. § 37 Abs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Müller, Das Erlangen nicht gerechtfertigter Steuervorteile, DStZ 2001, 613; Jope, Steuerhinterziehung im Feststellungsverfahren, DStZ 2009, 247; Blesinger, Grundlagenbescheide als Gegenstand einer Steuerhinterziehung? wistra 2009, 294; Pflaum, Strafrechtliche Gesichtspunkte der Begünstigung nicht entnommener Gewinne, § 34a EStG, wistra 2012, 205; Gehm, Steuerhinterziehung bei u...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach der Intention des Gesetzgebers soll die Verzinsung nach § 233a AO im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen einen Ausgleich dafür schaffen, dass die Steuern trotz des gleichen gesetzlichen Entstehungszeitpunktes zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und erhoben werden (BT-...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Festsetzungsfrist

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend von § 169 Abs. 2 Satz 1 AO beträgt die Festsetzungsfrist ein Jahr. § 239 Abs. 1 Satz 2 AO bestimmt hierfür einen von § 170 AO abweichenden und je nach Zinsgrund differenzierten Beginn (§ 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 5 AO). Unter den in § 171 normierten Voraussetzungen wird der Ablauf der Zinsfestsetzungsfrist gehemmt. Regelunge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ende des Zinslaufs

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 233a Abs. 2 Satz 3 AO endet der Zinslauf mit dem Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird (§ 124 Abs. 1 AO). Bei der üblichen Bekanntgabe durch einfachen Brief oder durch Bereitstellung zum Abruf (§ 122a AO) endet der Fristlauf nach Ablauf der Drei-Tages-Fiktion (§ 122 Abs. 2 AO; § 122a Abs. 4 Satz 1 AO; BFH v....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückabwicklung der Weiterveräußerung von GmbH-Anteilen kein rückwirkendes Ereignis

Leitsatz Der Umstand, dass sich nach der Veräußerung von GmbH-Anteilen nachträglich ein niedrigerer Wert der Geschäftsanteile der GmbH-Anteile herausgestellt hat, was dazu führt, dass der Veräußerer zivilrechtlich zur Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückübertragung der Anteile verpflichtet wird, ist insoweit eine wertaufhellende Tatsache, jedoch kein rückwirkendes Ereignis...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfassungsmäßigkeit des Nachzahlungszinssatzes aus § 233a i.V.m. § 238 AO ab VZ 2015 ernstlich zweifelhaft

Leitsatz Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung begegnet die in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO geregelte Höhe von Nachzahlungszinsen von einhalb Prozent für jeden vollen Monat jedenfalls ab dem Verzinsungszeitraum 2015 schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln. Normenkette § 233a, § 238, § 152 Abs. 5 AO, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3...mehr

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Werbungskostenabzug bei Erstattungszinsen aufgrund rechtswidriger Einkommensteuerfestsetzung

Leitsatz Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur Finanzierung einer Einkommensteuernachzahlung aufgenommen worden ist, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig sein, wenn die Einkommensteuer später wieder herabgesetzt und hierfür steuerpflichtige Erstattungszinsen i.S. des § 233a AO i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG gezahlt werden. Insow...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückforderung Umsatzsteuer nach § 13b UStG durch Bauträger: Abtretung des zivilrechtlichen Umsatzsteueranspruchs des Bauleistenden an das Finanzamt

Leitsatz Die Entscheidung über die Annahme der Abtretung des Umsatzsteuernachforderungsanspruchs gem. § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG ist eine Ermessensentscheidung des Finanzamt. Hierbei muss das Finanzamt - ggf. wiederholend - prüfen, ob ein abtretbarer Anspruch des Leistenden gegen den Leistungsempfänger besteht, insbesondere, ob der Leistungsempfänger das Bestehen der Forderung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachträgliche Umsatzsteuererstattung an einen zu Unrecht als Steuerschuldner nach § 13b UStG behandelten Bauträger: Beginn Zinslauf für die Erstattungszinsen

Leitsatz Beantragt ein Bauträger die Änderung seines Umsatzsteuersteuerbescheids, weil entgegen der früheren Verwaltungsauffassung nach dem BFH-Urteil v. 22.8.2013 ein Bauträger keine Bauleistungen erbringt und er damit kein Steuerschuldner als Leistungsempfänger im Sinne des § 13b UStG ist, und ändert darauf das Finanzamt nachträglich die Umsatzsteuerfestsetzung zugunsten d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerzinsen

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Wird die LSt oder die veranlagte ESt verspätet entrichtet, erhebt das FA einen > Säumniszuschlag (> Abführung der Lohnsteuer Rz 11 ff) vom ArbG. Verzugszinsen gibt es daneben nicht. Zur Vollverzinsung von Steuer- und Erstattungsansprüchen vgl §§ 233, 233a AO (vgl BFH/NV 2009, 2115; 2010, 1233; zu Einzelheiten vgl AEAO zu § 233a; > Verzinsung von Na...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen

Leitsatz 1. Die Beispiele 14 und 15 zu Nr. 70.1.2 AEAO zu § 233a halten, soweit dort für den Beginn des "fiktiven Zinslaufs" nicht auf den Tag der freiwilligen Zahlung, sondern erst auf den Folgetag abgestellt wird, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens nicht ein. 2. Für die Ermittlung der vollen Monate i.S. des § 238 Abs. 1 Satz 2 AO ist bei Erstattungszinsen der Tag der Za...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bauleistungen an Bauträger: in den sog. Altfällen entfällt die Umsatzsteuerschuldnerschaft des Bauträgers unabhängig von dessen Erstattung der Umsatzsteuer an den Bauleistenden

Leitsatz Hat ein Bauträger lediglich das Eigentum an errichteten Wohnungen und Garagen veräußert, ist er hinsichtlich der empfangenen Bauleistungen nicht Umsatzsteuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 bzw. Abs. 5 Satz 2 UStG, da er selbst keine Bauleistungen erbracht hat. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bauträger in Altfällen bei der Rückabwicklung der Umsatzsteuer nach § ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Offenbare Unrichtigkeit bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung

Leitsatz Ein mechanischer Fehler bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung kann als offenbare Unrichtigkeit auch nach Bestandskraft korrigiert werden. Sachverhalt Die Kläger waren Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer für das Streitjahr 2011 veranlagt wurden. Neben anderen Einkünften erklärte der steuerliche Berater in einer ersten Einkommensteuererklärung für de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ende des Abwicklungszeitraumes einer Gesellschaft kann ein rückwirkendes Ereignis sein

Leitsatz Das Finanzgericht Hamburg ging mit Gerichtsbescheid vom 25.8.2016 der Frage nach, ob in Gewerbesteuermessbescheiden der korrekte Zinslauf für die Berechnung von Erstattungszinsen zugrunde gelegt worden war. Im Zentrum stand die Frage, ob das Abwicklungsende der klagenden Gesellschaft ein rückwirkendes Ereignis war, dass den Zinslaufbeginn verschob. Sachverhalt Das Fi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen im Billigkeitswege

Leitsatz Begleicht ein Steuerpflichtiger Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen, kann er sich nicht auf Billigkeitsmaßnahmen entsprechend der EuGH-Entscheidung Reemtsma berufen. Sachverhalt Eine Bau-GmbH (Klägerin) arbeitete mit der Firma HC (Subeinzelunternehmer) zusammen. Aus den Rechnungen der HC machte sie den Vorsteuerabzug geltend. Später stellte das Finanzamt fest, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerschuld nach § 13b UStG bei der Rückabwicklung von Bauträgerfällen

Leitsatz Bei der Rückabwicklung von Bauträgerfällen aufgrund der geänderten Verwaltungsauffassung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers schuldet der Bauträger in entsprechender Anwendung von § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 und 2 UStG solange die Umsatzsteuer, bis er diese an den Bauunternehmer gezahlt hat. Sachverhalt Die klagende Bauträgerin folgte für die Streitjahre 201...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6 Prozesszinsen

Rz. 6 Hat das Gericht eine Entscheidung nach § 137 S. 1 FGO getroffen, entfällt der Anspruch des Klägers auf Prozesszinsen nach § 236 AO, wenn ihm das Urteil einen Erstattungs- oder Vergütungsanspruch zuerkennt.[1] Nach Inkrafttreten der Vollverzinsungsregelung[2] durch das Steuerreformgesetz 1990 mit Wirkung ab Vz 1989 wird § 236 Abs. 3 AO nur noch für solche Erstattungs- un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzierung von Steuererstattungsansprüchen sowie Erstattungs- und Nachzahlungszinsen

Kommentar Die OFD Niedersachsen stellt in zwei neuen Verfügungen dar, wie Ansprüche auf Steuererstattungen und Erstattungszinsen, sowie zukünftig anfallende Nachzahlungszinsen bilanziell abgebildet werden müssen. Zu welchem Bilanzstichtag ein Unternehmer einen Steuererstattungsanspruch aktivieren muss, der sich aus einer zu seinen Gunsten geänderten Rechtsauffassung ergibt, h...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berechnung des Zinszeitraums beim Erlass von Nachzahlungszinsen

Leitsatz Nachzahlungszinsen sind aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, soweit auf die sich aus der Steuerfestsetzung ergebende Nachzahlung bereits vor Wirksamkeit der Festsetzung freiwillige Zahlungen erbracht wurden und das Finanzamt diese angenommen und behalten hat. Sachverhalt Die Klägerin teilte dem Finanzamt mit, dass sie aufgrund einer laufenden Betriebsprüfun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Groh, URef 2008/MoMiG 2008: Neuerungen bei § 17 EStG, FR 2008, 264; Knebel/Spahn/Plenker, JStG 2008 – Änderungen im ESt-Recht, DB 2007, 2733; Kollruss, AbgeltungSt auf vGA trotz Nichtbesteuerung der vGA auf Gesellschaftsebene, BB 2008, 2437; Neumann/Stimpel, Wes Änderungen für Kap-Ges und deren Gesellschafter durch das JStG 2008, GmbHR 2008, 57; Schiffers, Gewinntransfer von der...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aussetzungszinsen bis Dezember 2011

Leitsatz Die für eine Vorlage an das BVerfG gemäß Art. 100 Abs. 1 GG erforderliche Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der Höhe der Aussetzungszinsen (§ 237 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO) liegt für einen Verzinsungszeitraum bis Dezember 2011 nicht vor (Anschluss an BFH, Urteil vom 1.7.2014, IX R 31/13, BFHE 246, 193, BStBl II 2014, 925). N...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinneinkünfte: Tarifbegünstigung auf Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten

Leitsatz 1. "Außerordentliche" Einkünfte i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG können u.a. vorliegen, wenn Vergü­tungen für mehrjährige Tätigkeiten aufgrund einer vorangegangenen rechtlichen Auseinandersetzung atypisch zusammengeballt zufließen. 2. Diese Voraussetzungen können auch bei Steuerpflichtigen gegeben sein, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen und diese durch Betriebsv...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Abgabenordnung: Änderung des Anwendungserlasses zur AO vom 1.8.2014

Kommentar Anpassungen wegen der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen Ein wesentlicher Anteil der aktuellen Änderungen des AEAO resultiert aus der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz mit Ehen. Bereits in der Änderung des AEAO durch das BMF-Schreiben vom 1.10.2013 waren einige der Regelungen des AEAO diesbezüglich angepasst ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erlass von Nachzahlungszinsen nach Verrechnungspreiskorrektur

Leitsatz Die Frage, ob die Festsetzung von Zinsen unbillig ist, hängt nur von den Verhältnissen des jeweiligen Zinsschuldners ab; die Verhältnisse eines anderen Rechtssubjekts bleiben insoweit außer Betracht (Bestätigung der Rechtsprechung). Ein Zinserlass ist daher nicht geboten, wenn sich infolge einer Verrechnungspreiskorrektur einerseits die Körperschaftsteuer einer in e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Leitsatz 1. Erstattungszinsen nach § 233a AO sind steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 2010, nach dem die materielle Norm (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010) auch rückwirkend auf noch nicht bestandskräftige Steuerfestsetzungen anzuwenden ist, verstößt nicht gegen Verfassungsrech...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids hinsichtlich eines nicht enthaltenen Verlusts

Leitsatz 1. In die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind auch die Gewinne einzubeziehen, die ein Mitunternehmer aus der Veräußerung seines Anteils an einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft erzielt. 2. Der Feststellungsbescheid entfaltet in positiver Hinsicht Bindungswirkung, als er einen Gewinn oder Verlust aus de...mehr

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Erstattungszinsen: Keine Besteuerung bei sachlich unbilligem Ergebnis

Kommentar Der BFH hat jüngst entschieden, dass Erstattungszinsen zur Einkommensteuer steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen sind. Passend dazu erklärt die OFD Niedersachsen nun, wenn eine Besteuerung ausnahmsweise unterbleiben darf. Die Wogen scheinen wieder geglättet zu sein: Nachdem der BFH mit Urteil vom 15.6.2010 (Az. VIII R 33/07, BStBl 2011 II S. 503) entschieden hatt...mehr

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Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Leitsatz 1. Erstattungszinsen nach § 233a AO sind steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen. 2. Die Regelung in § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 verstößt auch im Hinblick auf ihre rückwirkende Geltung nicht gegen Verfassungsrecht. 3. Erstattungszinsen sind keine außerordentlichen Einkünfte i.S. v. § 34 EStG. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3, § 12 Nr. 3, § 3...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht von (Steuer)Erstattungszinsen

Leitsatz Die rückwirkend eingeführte (bzw. bestätigte) Steuerpflicht von Erstattungszinsen wegen der Erstattung privater Steuern verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Sachverhalt Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erhielt im Jahr 1999 Erstattungszinsen nach § 233a AO i. H. v. 9.750 EUR. Das Finanzamt besteuerte diese Zinsen als Einnahme...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht von Erstattungszinsen

Leitsatz Die rückwirkende Gesetzesänderung, mit der die Besteuerung von Erstattungszinsen in § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG verankert wurde, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Sachverhalt Im Streitfall erhielt der Steuerpflichtige aufgrund einer Einkommensteuererstattung für das Jahr 1998 in 2007 Erstattungszinsen nach § 233a AO in Höhe von 47.792 EUR, die das Finanzamt i...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Frage der Einkommensteuerpflicht von Erstattungszinsen

Leitsatz Es ist nicht zulässig, die gesetzgeberische Grundentscheidung in § 12 Nr. 3 EStG, wonach bestimmte Steuern und die hierauf entfallenden Nebenleistungen dem steuerbaren Bereich entzogen sind, für Erstattungszinsen zur ESt dahingehend einzuschränken, dass diese steuerbar bleiben bzw. wieder steuerbar werden, solange entsprechende Steuern und Nebenleistungen als Sonder...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen und Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften

Leitsatz 1. Nachzahlungs- und Aussetzungszinsen gehören nach § 10 Nr. 2 KStG zu den nicht abziehbaren Aufwendungen und mindern deshalb auch nicht die Bemessungsgrundlage der KSt. 2. Zinsen auf erstattete KSt-Zahlungen (sog. Erstattungszinsen) erhöhen das Einkommen der Kapitalgesellschaften. Die geänderte Rechtsprechung des BFH (BFH, Urteil vom 15.6.2010, VIII R 33/07, BFH/NV ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht von Erstattungszinsen, AdV

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob 2008 zugeflossene Erstattungszinsen zur ESt der Jahre 2001 bis 2003 als Einnahmen aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 vom 8.12.2010 (BGBl I 2010, 1770) der Steuer unterliegen. Die Zweifel bestehen insbesondere wegen der rückwirkenden Anwendung der Vorschrift. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 52a...mehr