Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11.5 Internationale Umsatzsteuerprüfung

Durch das EUAHiG kann der zuständige Umsatzsteuerprüfer auch einen Kollegen eines anderen EU-Mitgliedstaates zur Prüfung mitbringen. Dies wird dann der Fall sein, wenn es sich um Amtshilfe aufgrund der EU-Amtshilfe-Richtlinie handelt. Die Möglichkeit der Anwesenheit eines Bediensteten aus einem anderen EU-Mitgliedstaat soll den Austausch von Informationen beschleunigen. Ausk...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11.2.2 Wichtige Prüfungsfelder bei innergemeinschaftlichen Tatbeständen

Die innergemeinschaftlichen Tatbestände und Probleme nehmen immer mehr Raum in der Umsatzsteuerprüfung ein. Dabei gilt das Augenmerk des Prüfers folgenden Sachverhalten: Innergemeinschaftliche Lieferungen Innergemeinschaftliche Erwerbe Innergemeinschaftliche Lohnveredelungen Innergemeinschaftliche Versendungsumsätze im Rahmen des § 3c UStG Innergemeinschaftliche Beförderungsleist...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 1.10 Verlagerung der elektronischen Buchführung und Datenzugriff (§ 146 AO)

Die Änderungen des § 146 Abs. 2a und 2b AO erweitern die Möglichkeit zur Verlagerung der Buchführung. Elektronische Buchführungsunterlagen können künftig nicht nur in einen Mitgliedstaat der EU, sondern in mehrere Mitgliedstaaten verlagert werden (§ 146 Abs. 2a Satz 1 AO). Dafür ist die Nennung des Namens und der Anschrift des Betreibers bei einer Verlagerung in einen andere...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 2.1 Amtshilfe und internationale Zusammenarbeit

Rechts- und Amtshilfe erfolgt natürlich nicht nur im Rahmen einer Prüfung. In der Praxis sind jedoch die häufigsten Fälle internationaler Amts- und Rechtshilfe durch Prüfungen im beantragenden Staat veranlasst. Die Finanzbehörden sind grundsätzlich berechtigt, zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe zu leisten. Diese kann sich darin erschöpfen, das Ersuchen eines anderen St...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 11.3 Rechte und Pflichten bei einer Umsatzsteuerprüfung

Folgende Unterlagen müssen Sie dem Prüfer aushändigen; daneben müssen Sie dem Prüfer auch die notwendigen Auskünfte erteilen: Belege und Buchführung sowie beim Z-1- und Z-2-Zugriff die entsprechenden Hilfsmittel, um die Daten lesen zu können. Bitte beachten Sie, dass hierzu auch Unterlagen und Dateien gehören, die für das Verständnis der Finanzbuchhaltung notwendig sind. Beim ...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 2.2 Abgrenzungsmerkmale für Betriebe

Achtung Von der Größe des Betriebs hängt der Prüfungsturnus ab Wie oft ein Betrieb der Betriebsprüfung unterliegt, hängt von seiner Größe ab. Hier gilt: Je größer der Betrieb, desto öfter wird er geprüft. Groß- und Konzernbetriebe werden fortlaufend geprüft. Das Finanzamt teilt die Betriebe in Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großbetriebe ein. Die Einteilung erfolgt entweder gewi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.1.1 Gesamthandsgemeinschaften und rechtsfähige Personengesellschaften

Rz. 93 Gesamthandsgemeinschaften sind Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, bei denen die Gemeinschafter in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit Träger der Rechte und Pflichten aus den die Gesamthand betreffenden Rechtsverhältnissen sind. Das Vermögen der Gesamthandsgemeinschaft stellt Sondervermögen dar, über das die Gesamthänder nur gemeinschaftlich ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.2 Fiktion von rechtsfähigen Personengesellschaften als Gesamthandsgemeinschaften und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen (Abs. 2 Nr. 2 S. 2)

Rz. 105 § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO wurde durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023[1] mit Wirkung vom 1.1.2024 in das Gesetz eingefügt. Er trägt ebenso wie die Änderung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO der zum selben Zeitpunkt erfolgten Neuregelung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG v. 10.8.2021[2] Rechnung. Danach sind rechtsfähige Personengesellscha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.1 Inhalt und Bedeutung, Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39 AO ist eine Vorschrift des materiellen Steuerschuldrechts[1], die – mit Ausnahme des zum 1.1.2024 angefügten § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO – die persönliche Zurechnung von Wirtschaftsgütern regelt. Diese bestimmt darüber, welche Person oder Personenvereinigung Steueransprüche zu erfüllen hat, die aus der Herrschaft über das Wirtschaftsgut hergeleitet werden.[2] Für di...mehr

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Unbeschränkte und beschränk... / 2.4 Besonderheiten nach NATO- und EU-Recht

Besonderheiten hinsichtlich der Steuerpflicht können sich aus dem NATO-Truppenstatut und für EU-Bedienstete ergeben. Bei NATO-Truppenangehörigen wird eine Nichtansässigkeit im eigentlichen Ansässigkeitsstaat während der Dienstzeit im Truppenstatut festgeschrieben. Deswegen sind etwa US-Soldaten nicht in Deutschland ansässig. Gleiches gilt z. B. für Angehörige der Bundeswehr,...mehr

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Kontrollverfahren / 3 3-stufiger Informationsaustausch der EU-Mitgliedstaaten

3.1 Verprobung der Lieferungen und Dienstleistungen Die Angaben aus den Zusammenfassenden Meldungen sollen gewährleisten, dass in einer ersten Stufe jeder Mitgliedstaat automatisch und unverzüglich alle in Saarlouis gespeicherten Lieferungen und Dienstleistungen der in Deutschland registrierten Unternehmen an Kunden in einem bestimmten Mitgliedstaat abfragen kann. Die zuständ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 85... / 4 Anspruchszuordnung bei miteinander verheirateten oder verpartnerten Eltern (Abs. 2)

Rz. 13 Für Eltern, die die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nach § 26 Abs. 1 EStG erfüllen – die tatsächliche Zusammenveranlagung wird nicht vorausgesetzt (§ 79 EStG Rz. 13) –, enthielt § 85 Abs. 2 S. 1 EStG schon seit Einführung der Altersvorsorgezulage eine besondere Zuordnungsregelung: Danach wird die Kinderzulage für Kinder, die zu beiden Eltern in einem Kind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 3.4 Besonderheiten bei Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern

Rz. 11 Gehören beide Ehegatten (eingetragene Lebenspartner sind diesen gleichgestellt, vgl. Rz. 3b) zum Kreis der Zulageberechtigten, so steht jedem Ehegatten die Zulage[1] aus eigenem Recht zu, wenn er in seiner Person die Voraussetzungen für die Zulage erfüllt, also insbes. ein Altersvorsorgevertrag auf seinen Namen abgeschlossen wurde und die erforderlichen Mindest- bzw. ...mehr

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Unbeschränkte und beschränk... / 5.2 Steuerliche Folgen der beschränkten Steuerpflicht

Folge einer beschränkten Steuerpflicht ist, dass grundsätzlich in recht weitem Umfang ein Steuerabzug an der Quelle erfolgt, der oftmals auch zu einer Definitivbelastung führt. Zudem werden regelmäßig persönliche Vergünstigen oder persönliche Umstände nicht berücksichtigt (z. B. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Splitting). Auch besteht grundsätzlich ein fester Steuersatz. ...mehr

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Umsatzsteuer-Identifikation... / 3.3 Meldung der USt-IdNr. des Abnehmers als Steuerbefreiungsvoraussetzung

EuGH und nachfolgend auch BFH hatten in der Vergangenheit wiederholt entschieden, dass das Vorliegen einer gültigen USt-IdNr. beim Erwerber oder Dienstleistungsempfänger zwar ein Formerfordernis, aber kein materielles Tatbestandsmerkmal der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung bzw. der Ortsverlagerung bei EU-Dienstleistungen ist.[1] Die damit verbundenen Rechtsunsi...mehr

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Umsatzsteuer-Identifikation... / 4 Bestätigungsverfahren

Der leistende Unternehmer hat im Zusammenhang mit seinen beleg- und buchmäßigen Nachweispflichten für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung bzw. der Ortsverlagerung bei innergemeinschaftlichen Dienstleistungen die USt-IdNr. seines Abnehmers nicht nur aufzuzeichnen. Er muss sich auch von der Richtigkeit der Angaben seines Abnehmers überzeugen. Gem. § 6 a Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 79 EStG umschreibt den Kreis der Stpfl., die eine Altersvorsorgezulage nach Abschn. XI beanspruchen können. Da die Zulageregelung nach den ersten Gesetzentwürfen im Gesetzgebungsverfahren zunächst zusammen mit dem (alternativen) Sonderausgabenabzug in § 10a EStG geregelt war[1] und erst im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens in Abschn. XI des EStG verselbstständigt word...mehr

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Unbeschränkte und beschränk... / 2.5 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach AStG

Eine sog. erweiterte beschränkte Steuerpflicht ist schließlich in § 2 AStG geregelt.[1] Eine solche besteht, wenn eine natürliche Person mit deutscher Staatsangehörigkeit ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht in ein niedrig besteuerndes Gebiet verlegt, aber im Inland weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen unterhä...mehr

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Kontrollverfahren / 3.6 Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

Seit 1999 widmet sich ein speziell eingerichtetes Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) bei der Europäischen Kommission der Aufdeckung von mißbräuchlichen Fällen der Verwendung von Haushaltsmitteln, der Hinterziehung von Steuern, Abgaben und Zöllen. Ursprünglich vor allem zur Aufdeckung und Verhinderung von Korruption gegründet hat OLAF mittlerweile wesentlichen Anteil an der Bek...mehr

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Kontrollverfahren / 3.4 Teilnahme ausländischer Finanzbehörden an Ermittlungen

Im Einvernehmen zwischen den Finanzbehörden der Mitgliedstaaten der EU dürfen befugte ausländische Beamte sich auch in den Amtsräumen des Bundeszentralamts für Steuern aufhalten sowie an Prüfungen der inländischen Unternehmen teilnehmen, wobei sie jedoch keine (eigene) Kontrollbefugnis ausüben dürfen. Es ist darüber hinaus zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Besteuerung...mehr

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Kontrollverfahren / 2 Rolle des Bundeszentralamts für Steuern

In allen Mitgliedstaaten existieren zentrale Behörden zur Durchführung dieses Informationsaustauschs. Zuständig in der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) mit dessen Außenstelle Saarlouis. Neben den bereits genannten elektronischen Abfragen, bietet das BZSt auch die Möglichkeit der schriftlichen oder telefonischen Abfrage. Hinweis Kont...mehr

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Kontrollverfahren / 3.3 Auskunftsersuchen

Sofern auch die Verprobung der Erwerbe und Leistungsbezüge (zweite Stufe) nicht ausreicht, um im Einzelfall die korrekte Besteuerung sicherzustellen, hat der betreffende Mitgliedstaat die Möglichkeit, in einer dritten Stufe ein Einzelauskunftsersuchen an das Bundeszentralamt für Steuern zu richten. Hierbei können auch Kontrollen der Aufzeichnungen und Belege bei dem in Deuts...mehr

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Umsatzsteuer-Identifikation... / 3.1 Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Erwerben

Voraussetzung der innergemeinschaftlichen Lieferung ist u. a. das körperliche Gelangen des Liefergegenstands in einen anderen Mitgliedstaat und die Verwendung einer ausländischen USt-IdNr. durch den Abnehmer, wobei der Unternehmer dies zu belegen und buchmäßig nachzuweisen hat, sowie beides in der Zusammenfassenden Meldung angeben muss.[1] Die ausländische USt-IdNr. symbolis...mehr

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Kontrollverfahren / 3.5 Spontanauskünfte

Hat ein Mitgliedstaat Grund zu der Annahme, dass in einem anderen Mitgliedstaat ein Verstoß gegen die Vorschriften der ordnungsgemäßen Besteuerung begangen oder vermutlich begangen wurde bzw. dort die Gefahr eines Steuerverlusts besteht, können die Informationen auch automatisch den ausländischen Behörden übermittelt werden. Dies ist von besonderer Bedeutung in Bereichen, in...mehr

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Kontrollverfahren / 1 Zusammenarbeit der Finanzbehörden

Während bis zum Beginn des Binnenmarktes eine direkte Kontrolle der Warenbewegungen an den Grenzen möglich war, kann die ordnungsgemäße Besteuerung seit dem Wegfall der Grenz- und Zollkontrollen nur noch unmittelbar im Unternehmen des Erwerbers geprüft werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass die jeweilige nationale Finanzverwaltung bei der Finanzverwaltung des Mitglie...mehr

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Kontrollverfahren / 3.2 Verprobung der Erwerbe und Leistungsbezüge

Ausschließlich zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen sieht die zweite Stufe des Informationsaustauschs bezogen auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Besteuerung bei einem bestimmten Steuerpflichtigen die Übermittlung folgender Informationen vor: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern aller in Deutschland ansässigen Unternehmer, die innergemeinschaftliche Lieferung...mehr

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Unbeschränkte und beschränk... / 2.1 Grundtatbestand der unbeschränkten Steuerpflicht

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG ist eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, in Deutschland unbeschränkt mit ihrem Welteinkommen einkommensteuerpflichtig.[1] Die Definition des Begriffs "Inland" findet sich hierbei in § 1 Abs. 1 Satz 2 EStG.[2] Das Welteinkommensprinzip gilt dabei uneingeschränkt grundsätzlich für alle positiven Eink...mehr

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Kontrollverfahren / 4 Enges Zusammenwirken von Lieferer und Erwerber

Der Datenabgleich zwischen dem leistenden Unternehmer und seinem EU-ausländischen Kunden birgt aufgrund alltäglicher Geschäftsvorfälle, wie z. B. die Einräumung bestimmter Zahlungsbedingungen objektiv immer die Gefahr einer (wenn auch nur zeitweiligen) nichtübereinstimmenden ZM. Dies lässt sich teilweise nur schwerlich vermeiden. Sowohl aus Verwaltungs- wie auch aus Sicht de...mehr

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Unbeschränkte und beschränk... / 2.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

§ 1 Abs. 2 EStG verwirklicht das sog. Kassenstaatsprinzip und regelt eine unbeschränkte Steuerpflicht auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.[1] Nach dieser Bestimmung ist unbeschränkt steuerpflichtig auch derjenige, der zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis steht und hierfür einen Arbeitslohn aus einer...mehr

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Umsatzsteuer-Identifikation... / 3.2 Bei sonstigen Leistungen

Seit dem 1.1.2010 gilt mit § 3a Abs. 2 UStG das Empfängerortprinzip für die meisten Fälle der sonstigen Leistung im B2B-Bereich. Für grundstücksbezogene Leistungen, kurzfristige Fahrzeugvermietungen, Personenbeförderungsleistungen, veranstaltungsbezogene Leistungen und Restaurationsleistungen gelten Sonderregelungen. Für die Bestimmung des Leistungsortes kommt es demnach maß...mehr

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Kontrollverfahren / 3.1 Verprobung der Lieferungen und Dienstleistungen

Die Angaben aus den Zusammenfassenden Meldungen sollen gewährleisten, dass in einer ersten Stufe jeder Mitgliedstaat automatisch und unverzüglich alle in Saarlouis gespeicherten Lieferungen und Dienstleistungen der in Deutschland registrierten Unternehmen an Kunden in einem bestimmten Mitgliedstaat abfragen kann. Die zuständige Behörde erhält dann eine Übersicht über die Ums...mehr

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Umsatzsteuer-Identifikation... / 1.1 Antragsberechtigter Personenkreis

Grundsätzlich kann jedem, der gem. § 2 UStG Unternehmer ist, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erteilt werden. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 2 Regelungszweck und Regelungsinhalt

Rz. 5 Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge – und damit auch die in Abschn. XI geregelte Altersvorsorgezulage (AVZ) – soll grds. nur einem bestimmten Personenkreis zugutekommen, nämlich den durch die Rentenstrukturreform und den flankierenden Maßnahmen im öffentlichen Dienst Betroffenen. Daran hat der Gesetzgeber trotz entsprechender Aufforderungen[1] nichts –...mehr

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Kontrollverfahren / Zusammenfassung

Begriff Die Gewährung der Steuerfreiheit des Unternehmers im innergemeinschaftlichen Handel ist systematisch an die Steuerpflicht des Warenbezugs beim Abnehmer gebunden. Die fast ausnahmslose Verlagerung des Leistungsorts mit Übergang der Steuerschuld auf den steuerpflichtigen Auftraggeber im Dienstleistungsbereich seit 2010 beruht auf einem ähnlichen Prinzip. Daher soll das...mehr

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Unbeschränkte und beschränk... / 2.3 Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht

Gemäß § 1 Abs. 3 EStG i. V. m. § 1 a EStG besteht ferner die Möglichkeit, eine unbeschränkte Steuerpflicht auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zu begründen.[1] Voraussetzung ist jedoch, dass der Steuerpflichtige zwar im Ausland ansässig ist, im Inland aber fast ausschließlich seine Einkünfte erzielt. Es handelt sich hier um eine Regelung für sog. Grenzp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 80... / 2 Anbieter

Rz. 3 In § 1 Abs. 2 AltZertG werden die möglichen Anbieter eines Altersvorsorgevertrags definiert. Zunächst kommen folgende Unternehmen mit Sitz im Inland gem. § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AltZertG in Betracht: Lebensversicherungsunternehmen, Kreditinstitute mit Erlaubnis zum Betreiben des Einlagengeschäfts, Bausparkassen, externe Kapitalverwaltungsgesellschaften. Mit Ausnahme der Bausp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 86... / 1 Entstehung, Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 86 EStG ist bereits vor seinem Inkrafttreten in Zusammenhang mit der Änderung des § 10a EStG durch Einbeziehung der zunächst von der Förderung nicht erfassten Beamten geändert worden (§ 10a EStG Rz. 2).[1] Ebenfalls als Folgeänderung zu § 10a EStG ist die Vorschrift im Zusammenhang mit der Einbeziehung beurlaubter Beamter etc. in den Kreis der Zulageberechtigten mit ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Weitere Befreiungstatbestände aufgrund internationaler Abkommen

Rz. 235 Aus den Art. 128 Abs. 1 Buchs. b bis f ZollBefrVO ergeben sich weitere Privilegierungsmöglichkeiten aufgrund internationaler Abkommen. Art. 128 Abs. 1 Buchst. b ZollBefrVO erlaubt weitere Befreiungen zugunsten internationaler Organisationen. Sog. Sitzabkommen[1] bzw. Rechtsverordnungen, die auf Grundlage des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13.2.1946 über Vorrechte u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Abs. 1 Nr. 8

Rz. 47 Unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 143 Abs. 1 Buchst. fa und fb und Abs. 3.[1] Diese wurde mit RL 2021/1159 des Rates v. 13.7.2021 in Bezug auf befristete Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen als Reaktion auf die COVID-19 Pandemie ergänzt. § 5 Abs. 1 Nr. 8 UStG gilt seit dem 1.1.2021; die Regelung basiert (wie § 5 Abs. 1 Nr. 5 UStG) auf dem Ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 Durch die Schaffung des umsatzsteuerlichen europäischen Binnenmarkts ab dem 1.1.1993 bedurfte es einer erheblichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten, denn die Zollgrenzen in der Europäischen Union sind seitdem vollständig weggefallen. Die Kontrolle der nun unionsweit geltenden Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug war aufgrund der f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Die Grenzen der Auskunftserteilung

Rz. 45 Zur Wahrung der hoheitlichen Rechte der einzelnen Mitgliedstaaten und wegen der nicht vollständig übereinstimmenden Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten lässt die Zusammenarbeits-VO bestimmte Beschränkungen der Übermittlung von Informationen zu. Nach Art 54 Abs. 2 sind die Behörden eines Mitgliedstaats nicht zu solchen Ermittlungen oder zur Übermittlung von Information...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Inhalt, Verfahren und Zuständigkeit

Rz. 31 Gemäß Art. 7 Abs. 1 der Zusammenarbeits-VO erteilt auf Antrag der ersuchenden Behörde die ersuchte Behörde[1] die in Art. 1 Zusammenarbeits-VO genannten Auskünfte, einschließlich solcher, die konkrete Einzelfälle betreffen. Zum Zweck der Auskunftserteilung führt die ersuchte Behörde die zur Beschaffung dieser Informationen notwendigen behördlichen Ermittlungen durch.[...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.2 Komplementär-GmbH

Rz. 131 Körperschaftsteuerliche Konsequenzen entstehen durch die Gründung der GmbH nicht unmittelbar. Die den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen entsprechenden Einlagen der Gesellschafter sind steuerneutral. Entsprechendes gilt auch, wenn ein Aufgeld (Agio) erhoben wird. Diese Vermögensmehrung stellt eine Einlage dar. Vorstehende Grundsätze gelten auch bei einer auslän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10 Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO)

Rz. 217 Steuerbefreiungen dürfen schutzwürdige Interessen der inländischen Wirtschaft nicht verletzen und nicht zu unangemessenen Steuervorteilen führen. Diese Funktion übernimmt § 5 Abs. 2 UStG. Sie bildet die Rechtsgrundlage u. a. auch für die Einreise-Freimengen-Verordnung, EF-VO. Aus § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d ZollVG ergibt sich die nationale Ermächtigung für die EF-VO....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Art. 3 ff. ZollBefrVO: Übersiedlungsgut

Rz. 57 EUStfrei ist gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 3 ZollBefrVO vorbehaltlich der Art. 4–11 ZollBefrVO die Einfuhr von Übersiedlungsgut. Die Übersiedlung natürlicher Personen mitsamt ihrem Hausstand in das Zollgebiet der Union ist in der Praxis häufig anzutreffen.[1] Rz. 58 Der Begriff des Übersiedlungsgutes ist in Art. 2 Abs. 1 Buchst. c ZollBefrVO legaldefiniert. Umfa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 16 § 18d UStG beruhte in seiner ersten Fassung auf einer Verweisung auf Art. 5 der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 des Rates v. 27.1.1992 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der indirekten Besteuerung.[1] Diese Regelung sah auch bereits die Möglichkeit der Erteilung von unmittelbaren Auskünften vor, der Wortlaut war den neuen Regelungen zur Zusamme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Regelung des § 18d UStG wurde mit einer ganzen Reihe weiterer Vorschriften zur Schaffung des Binnenmarktes durch das Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz [1] mit Wirkung zum 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Rz. 2 Die Verordnung (EWG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Historische Entwicklung

Rz. 54 Die EUStBV trat zum 1.1.1993 mit Verwirklichung des Binnenmarkts in Kraft.[1] Wichtigste Neuerung war die Herausnahme sämtlicher EUStBefreiungen, die aufgrund der Einfuhr aus Mitgliedstaaten gewährt worden waren.[2] Aufgrund des zum 1.1.1994 in Kraft getretenen Zollkodex (ZK) wurden die Vorschriften durch die 1. ÄndVO v. 9.2.1994[3] an die neue Rechtslage angepasst. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 § 5 EUStBV i. V. m. Art. 53 ZollBefrVO: Tiere für Laborzwecke

Rz. 118 Nach Art. 53 ZollBefrVO sind Versuchstiere, die z. B. durch selektive Züchtung (auch geklonte Stämme) oder besondere Abrichtung besonders behandelt sein müssen (z. B. Nachweis durch Zuchtbetrieb) sowie für bestimmte nicht kommerziell eingeführte biologische und chemische Stoffe unter den weiteren Voraussetzungen des Abs. 3.[1] Eine Liste zu den Stoffen findet sich im...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einführung

Rz. 24 Der Regelungsbereich des § 18d UStG lässt sich nur im Zusammenhang mit den Art. 7ff. der Zusammenarbeits-VO.[1] erläutern, denn die Regelung beruht auf dieser für die deutschen Behörden und den Gesetzgeber bindenden EU-Verordnung.[2] § 18d UStG ist die inländische Umsetzung der sich aus der Zusammenarbeits-VO[3] ergebenden EU-rechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, ...mehr