Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Checkliste Jahresabschluss ... / 17 (Kurz-)Checkliste Konzernabschluss nach IFRS

Rz. 92 Dies ist lediglich eine Kurzdarstellung der umfangreichen Angabenotwendigkeiten nach IFRS. Zudem ist zu beachten, dass nach § 315e HGB von den Vorschriften des Zweiten bis Achten Titels nur § 294 Abs. 3, § 297 Abs. 2 Satz 4, § 298 Abs. 1 HGB, dieser jedoch nur i. V. m. den §§ 244 und 245 HGB, ferner § 313 Abs. 2 und 3, § 314 Abs. 1 Nr. 4, 6, 8 und 9, Abs. 2 Satz 2 HGB...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 1 Vorbemerkungen zum Arbeiten mit den Checklisten

Rz. 1 Hinweis Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es u. a. die Jahresabschluss-Checkliste 2024, Allgemein, Vorarbeiten, in der weitere praxisorientierte Checklisten verlinkt sind. Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist i. d. R. eine sehr komplexe Aufgabe, weil vielfältige handels- und steuerrechtliche Vorschriften zu beachten sind und die im Jahresabschluss abzubildend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.1 Gesetzliche Entwicklung

Rz. 1 Der KapESt unterliegen nur bestimmte Kapitalerträge, insbesondere die Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 und – z. T. – Abs. 2 EStG, die in § 43 EStG als sog. "Kapitalerträge mit Steuerabzug"[1] enumerativ aufgezählt sind. In § 43 EStG nicht erfasste Kapitalerträge unterliegen daher auch nicht dem Steuerabzug. Dies ergibt sich aus dem ausdrücklichen Wortlaut des § 43 Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.27 § 27 Abs. 25 UStG: Anwendung des § 22f und § 25e UStG

Rz. 108 Die erste Fassung der Regelung des § 27 Abs. 25 wurde mWv 1.1.2019 eingefügt.[1] Sie stand im unmittelbaren Zusammenhang mit der damals geschaffenen Möglichkeit der Haftung der damals so bezeichneten Betreiber elektronischer Marktplätze, die allerdings seit dem 1.7.2021 als elektronische Schnittstellen bezeichnet werden.[2] § 27 Abs. 25 UStG regelte das Übergangsverf...mehr

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XRechnung: So stellen Sie e... / Zusammenfassung

Überblick Immer mehr Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbstständige nutzen elektronische Rechnungen, um Zeit, Aufwand und Geld zu sparen und versenden und empfangen dazu nach wie vor in erster Linie PDF-Rechnungen. Doch diese sind keine echten elektronischen Rechnungen i. S. d. Gesetzgebers, weil sie vom Empfänger manuell bearbeitet werden müssen. Als echte E-Rechnungen zä...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Antragsformulare für die MwSt.-Registrierung können bei der Steuerauskunft der Steuerbehörde unter Tel. 0771-567 567 (Int. + 46 771 567 567) oder über die Website der Steuerbehörde (Skatteverket), www.skatteverket.se, bestellt werden. Außerdem können die Formulare bei der Steuerbehörde unter folgenden Adressen bestellt werden: Unternehmer aus Dänemark, den Färöer-Inseln, Grön...mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Die Erteilung der MwSt-Identifikationsnummer muss mit 2 Formularen beantragt werden: Antrag auf Registrierung für MwSt-Zwecke (P-PDV-Formular) und Antrag auf Zuteilung der persönlichen Identifikationsnummer (OIB). Die Formulare sind auf der website www.porezna-uprava.hr unter ”Porez na dodanu vrijednost & EU„ zugänglich. Die ausgefüllten Formulare müssen an folgende Behörde ...mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Befindet sich der feste Wohnsitz, der Geschäftssitz oder der Ort, an dem die Tätigkeit dauerhaft ausgeübt wird, auf dem Staatsgebiet der Republik Polen, ist grundsätzlich der Leiter des für den Ort der steuerpflichtigen Tätigkeiten zuständigen Finanzsamts die zuständige Steuerbehörde. Bei ausländischen Unternehmern ohne festen Wohnsitz, ohne Geschäftssitz oder ohne einen fes...mehr

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XRechnung: So stellen Sie e... / 5 Fazit und Ausblick zur XRechnung

Die Digitalisierung hält seit Längerem Einzug in die Unternehmen und betrifft auch das Rechnungswesen. Ein zentraler Aspekt ist die Umstellung auf die XRechnung. Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbstständige müssen das Thema kurzfristig angehen und umsetzen, da ab 2025 alle Unternehmen und Selbstständige echte E-Rechnungen zumindest empfangen können müssen. Wer nicht hand...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 13.1 Grundsachverhalte der handelsrechtlichen Offenlegung bzw. Hinterlegung

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Umsatzsteuer in Kroatien / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Nicht in Kroatien ansässige Steuerpflichtige aus Drittstaaten, die in Kroatien MwSt schulden, müssen einen Steuervertreter bestellen, wenn Kroatien mit dem Ansässigkeitsstaat kein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe abgeschlossen hat. In anderen Fällen sind Drittlandsunternehmer nicht zur Bestellung eines Fiskalvertreters verpflichtet. Das gilt auch für Drittlandsunternehme...mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Die Bestellung eines Steuervertreters durch nicht in der EU ansässige Unternehmer ist nicht gesetzlich geregelt. Gemäß dem Gesetz über die Verwaltung von Steuern und Gebühren gelten für die Vertretung inländischer und ausländischer Personen, die steuerlichen Pflichten nicht selbst nachkommen können, dieselben Regeln. Steuervertreter handeln im Rahmen ihrer Vertretungsbefugni...mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 3.5 Sicherheitsgarantien

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Umsatzsteuer in Estland / 3.4 Sicherheitsgarantien

Die Steuerbehörde kann Sicherheiten verlangen.mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Alle Steuerpflichtigen, die in Frankreich MwSt und gleichgestellte Steuern schulden, müssen für MwSt-Zwecke registriert sein. Ausländische Unternehmer müssen in Frankreich für MwSt-Zwecke registriert sein, wenn sie dort direkt oder über eine Betriebsstätte Lieferungen von Gegenständen tätigen oder Dienstleistungen erbringen, für die sie in Frankreich mehrwertsteuerpflichtig ...mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 3.5 Sicherheitsgarantien

Sicherheitsgarantien werden nicht verlangt.mehr

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Umsatzsteuer in Lettland / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Die Bestellung eines Steuervertreters ist nicht obligatorisch. Ein ausländischer Unternehmer kann sich dafür entscheiden, einen in der Republik Lettland Bevollmächtigten in das Mehrwertsteuerregister eintragen zu lassen. Wenn ein Unternehmer eines anderen EU-Staats oder eines Drittlandes in Lettland einen oder mehrere steuerbare Umsätze bewirkt, kann dieser im Mehrwertsteuer...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 3.5 Sicherheitsgarantien

Sicherheitsgarantien werden nicht verlangt.mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Ist der Unternehmer in einem Drittstaat ansässig oder niedergelassen, hat er der für die Steuereinziehung zuständigen Behörde einen in Frankreich ansässigen Vertreter zu benennen, der sich verpflichtet, die Formalitäten zu erledigen und die Steuer an seiner Stelle abzuführen (Artikel 289A des Allgemeinen Steuerkodex - CGI -). Ein Steuervertreter muss auch dann bestellt werde...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 5.2 Aufbewahrung von Rechnungen

Rechnungen und anderen Buchungsbelege sind 7 Jahre aufzubewahren. Geschäftsunterlagen, einschließlich Rechnungen, können außerhalb Schwedens, jedoch innerhalb der EU, aufbewahrt werden, wenn das Unternehmen die Steuerbehörde (Skatteverket) – und in bestimmten Fällen die Finanzaufsichtsbehörde (Finansinspektionen) – vor Beginn der Aufbewahrung über den Aufbewahrungsort und jede...mehr

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Umsatzsteuer in Lettland / 3.4 Sicherheitsgarantien

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Umsatzsteuer in Frankreich / 3.5 Sicherheitsgarantien

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Umsatzsteuer in Österreich / 3.5 Sicherheitsgarantien

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 3.4 Sicherheitsgarantien

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Umsatzsteuer in Kroatien / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

In der EU ansässige Unternehmer, die im Gebiet Kroatiens Umsätze ausführen, deren Ort der Leistung in Kroatien liegt, sind verpflichtet, sich von der Steuerverwaltung eine MwSt-Identifikationsnummer zuteilen zu lassen. Die Struktur der MwSt-Identifikationsnummer besteht aus dem Ländercode ”HR„ plus einer persönlichen Identifikationsnummer (OIB). EU-ansässigen Unternehmern, d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1.1 Allgemeines

Rz. 134 Der sachliche Anwendungsbereich der investmentrechtlichen Steuerabzugsvorschriften wurde durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-UmsetzungsG (AIFM-Steuer-AnpassungsG) v. 18.12.2013 neu gefasst.[1] Das InvStG findet gem. § 1 Abs. 1 S. 1 InvStG auf die in § 1 Abs. 2 und 3 KAGB genannten Investmentfonds ...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 5.1 Erarbeitung von Richtlinien für die Abschlusserstellung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.25 § 27 Abs. 23 UStG: Anwendung der Regelung für Gutscheine in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG

Rz. 105 Die Regelung des § 27 Abs. 23 UStG wurde mWv 1.1.2019 eingefügt.[1] Sie regelte die Umsetzung der zum 1.1.2019 neu eingeführten Regelung für Gutscheine im UStG. Die dahingehende unionsrechtlich vorgegebene Neuregelung[2] in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG sowie § 10 Abs. 1 S. 6 UStG sollte erst auf Gutscheine Anwendung finden, die nach dem 31. 12.2018 ausgestellt wurden. Für...mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Befindet sich der Sitz oder der feste Ort der Gewerbeausübung oder der feste Wohnsitz des ausländischen Unternehmers nicht auf dem Staatsgebiet Polens, muss der Unternehmer, der dazu verpflichtet ist, sich als aktiver Mehrwertsteuerzahler registrieren zu lassen, einen Steuervertreter bestellen. Eine derartige Pflicht besteht nicht bei ausländischen Unternehmern, deren Sitz, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.1 Allgemein

Rz. 161a Rechtslage ab 1.1.2018: Das Gesetz zur Reform des Investmentsteuerrechts (InvStRefG) vom 19.7.2016[1] führt zum 1.1.2018 für Publikums-Investmentfonds ein neues intransparentes Besteuerungssystem ein.[2] Das neue System beruht auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und deren Anlegern. Das bisherige semitransparente Besteuerungssystem wird nur noch für Spe...mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Der Steuervertreter muss folgende Voraussetzungen erfüllen: es muss sich um eine in Estland niedergelassene juristische Person handeln; er muss einen ausgezeichneten Ruf haben; er darf sich zumindest während des letzten Jahres mit der Zahlung seiner Steuerschulden nicht im Rückstand befinden (auch wenn der Rückstand in Raten abbezahlt wird).mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 3.3 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

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Umsatzsteuer in Estland / 5.2 Befreiung von der Pflicht zur Rechnungserteilung

Werden Umsätze an eine natürliche Person (für deren private Zwecke) bewirkt, ist der Unternehmer nicht verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, außer es handelt sich um: Versendungslieferungen; den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge; die Ausfuhr von Gegenständen, die an eine außerhalb der EU ansässige natürliche Person verkauft werden.mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Der Steuervertreter reicht die MWSt-Erklärungen und die Aufstellungen (Zusammenfassende Meldungen) im Namen des ausländischen Unternehmers ein. Die Bücher des Unternehmers müssen in den Geschäftsräumen des schwedischen Vertreters unmittelbar zugänglich sein. Die Rechte des Vertreters sind denen eines ordentlich registrierten Unternehmers vergleichbar.mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Als Steuervertreter kann eine von den Steuerbehörden zugelassene, in Schweden ansässige natürliche oder juristische Person bestellt werden. Ein über einen Vertreter in Schweden registrierter ausländischer Unternehmer schuldet weiterhin die Entrichtung der MWSt.mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 3.5 Sicherheitsgarantien

Die schwedischen Steuerbehörden können verlangen, dass die errechneten Zahllasten durch eine Bankgarantie abgesichert werden, wenn eine Gefährdung des Steueraufkommens befürchtet wird.mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 3.2 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Als Vertreter des ausländischen Steuerpflichtigen ist er Gesamtschuldner.mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Ausländische Steuerpflichtige können in Kroatien niedergelassene (Sitz oder feste Niederlassung) juristische oder natürliche Personen, die gemäß dem HRK-MwStG steuerpflichtig sind, als Steuervertreter bestellen.mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 3.4 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Jedem ausländischen Unternehmer, der in Litauen keinen Steuervertreter bestellt, wird die Registrierung verweigert. Ist ein ausländischer Unternehmer, der in Litauen Lieferungen von Gegenständen bewirkt oder Dienstleistungen erbringt, in Litauen nicht für MwSt-Zwecke registriert, ist der Empfänger verpflichtet, die MwSt zu ermitteln und an den Staat zu zahlen, sofern es sich ...mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 3.4 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Wurde kein Steuervertreter bestellt, können Bußgelder erhoben werden.mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Nicht in Slowenien ansässige Steuerpflichtige, die dort Mehrwertsteuer schulden, können einen Steuervertreter bestellen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet.mehr

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Umsatzsteuer in Lettland / 3.2 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Ein Steuervertreter hat dieselben Rechte und Pflichten wie jeder andere Steuerpflichtige in der Republik Lettland.mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Zu den Verpflichtungen eines Steuervertreters zählen seine eigenen Verpflichtungen sowie die Verpflichtungen der von ihm vertretenen Person (Bescheinigung der Niederlassung, Buchführung, Abgabe von Mehrwertsteuererklärungen und Entrichtung der Steuer). Die Steuervertreter besitzen die gleichen Rechte wie die übrigen Unternehmer.mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Als Steuervertreter können handeln: Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte, Notare, Spediteure, die Mitglieder des Fachverbands der Wirtschaftskammer Österreichs sind. Unternehmer, die einen Wohn- oder Firmensitz in Österreich haben, können eine Erlaubnis zur Tätigkeit als Fiskalvertreter beantragen, wenn sie den steuerrechtlichen Verpflichtungen des vertretenen Unternehmers na...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.17 § 27 Abs. 16 UStG: Erstmalige Anwendung der §§ 3 Abs. 9a, 15 Abs. 1b und 15a Abs. 6a und Abs. 8 S. 2 UStG für Wirtschaftsgüter i. S. d. § 15 Abs. 1b UStG

Rz. 79 Durch das Jahressteuergesetz 2010[1] wurde mWv 1.1.2011 ein neuer Abs. 16 in § 27 UStG eingefügt. Diese Übergangsregelung war insbesondere durch die Schaffung (der zuvor unbesetzten Regelung) des § 15 Abs. 1b UStG für solche Wirtschaftsgüter (Grundstücke) erforderlich geworden, welche aufgrund eines rechtswirksamen Vertrags vor dem 1.1.2011 angeschafft worden sind; mi...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Ein Fiskalvertreter muss nur bestellt werden, wenn der Unternehmer in einem Drittland ansässig ist, mit dem Österreich kein Rechtshilfeabkommen abgeschlossen hat, und Umsätze an Einzelpersonen bewirkt.mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 3.2 Voraussetzungen in der Person des Steuervertreters

Die Steuervertreter müssen von der regionalen Steuerbehörde zugelassen sein. Sie müssen über ausreichende Kenntnisse und genügend Sachwissen verfügen, um die Aufgaben eines Steuervertreters wahrnehmen zu können. In der Regel müssen die Steuervertreter im Register des Nationalen Amts für Patente und Registrierung eingetragen werden.mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 3.4 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Der ausländische Unternehmer wird nicht registriert.mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 3.2 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Die Rechte und Pflichten sind nicht gesetzlich geregelt.mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Seine Rechte und Pflichten sind denen eines ordentlich registrierten Unternehmers vergleichbar. Er muss gewährleisten, dass die finanziellen und nicht finanziellen Verpflichtungen des Vertretenen, die sich aus dem Steuergesetz oder einem eine Steuer betreffenden Gesetz ergeben, innerhalb der vorgegebenen Frist in vollem Umfang erfüllt werden.mehr