Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzausgleich

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 270 Zuweisu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Sie betraf den Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Der Finanzausgleich in der KVdR wurde durch den Risikostrukturausgleich aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Struk...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines/Quellennachweis

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Statistiken sind eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Auswirkungen gesetzlicher Regelungen auf die öffentlichen Haushalte und für die Vorbereitung künftiger Entscheidungen des Gesetzgebers, aber auch für organisatorische Maßnahmen zB der Finanzverwaltung. Zur Beurteilung von Struktur und Wirkungsweise der Steuern und ihrer wirtschaf...mehr

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Weilbach, GrEStG § 17 Örtli... / 2 Örtliche Zuständigkeit, gesonderte Feststellung

Rz. 2 Die umfangreiche Regelung des § 17 GrEStG über die örtliche Zuständigkeit und die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist im Lichte des Art. 106 Abs. 2 Nr. 4 GG zu sehen, wonach das Aufkommen an der Grunderwerbsteuer den Ländern zusteht. Dies bedingt die Notwendigkeit der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für den Fall, dass sich Erwerbsvorgänge auf Grundstück...mehr

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Sauer, SGB III § 335 Erstat... / 2.1 Ersatz- und Erstattungsansprüche nach Abs. 1

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 enthält einen öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruch der Bundesagentur für Arbeit gegen den Leistungsempfänger. Dieser Ersatzanspruch wird von den Agenturen für Arbeit mit Verwaltungsakt geltend gemacht, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Grundlage dafür ist zunächst, dass die Bundesagentur für Arbeit wegen des Bezugs von Alg – hinsichtlich der inzw...mehr

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Sommer, SGB V § 273 Sicheru... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist durch das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften v. 17.7.2009 (BGBl. I S. 1990) zum 23.7.2009 eingeführt worden. Rz. 2 Die Vorgängervorschrift enthielt Regelungen zum Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner und wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesund...mehr

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Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 2.1.2 Sonstige Einnahmen

Rz. 9 Bei den sonstigen Einnahmen handelt es sich insbesondere um Säumniszuschläge (§ 24 SGB IV), Zinsen, Erstattungszahlungen anderer Träger (§§ 102f. SGB X), übergegangene arbeitsvertragliche Ansprüche (§ 115 SGB X) und übergegangene Schadenersatzansprüche (§ 116 SGB X) und Einnahmen aus Finanzausgleichen nach §§ 265 ff. SGB V. Rz. 10 Zuzahlungen (§ 61) sind keine sonstigen...mehr

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Sommer, SGB V § 220 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Grundsätze für die Finanzierung der Krankenversicherung. Abs. 1 enthält den Grundsatz der Beitragsfinanzierung. Abs. 2 regelt die jährliche Festsetzung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags (§ 242a SGB V) aufgrund der vom Schätzerkreis gelieferten Datenbasis. Abs. 3 verweist für das Rechnungswesen und die Statistiken bei der Verwaltung des Ge...mehr

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Vorsteuerabzug bei unterneh... / 2. Der Einnahmenschlüssel

Bei teilunternehmerisch verwendeten Leistungsbezügen soll die Aufteilung der Vorsteuer in entsprechender Anwendung von § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG nach einem Einnahmenschlüssel vorgenommen werden können.[30] Dabei werden die Einnahmen aus dem unternehmerischen Bereich – netto, ohne Umsatzsteuer, wie der Entwurf ausdrücklich betont – ins Verhältnis gesetzt zu den Gesamteinnahmen ...mehr

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Nachhaltige Kommunalpolitik... / 3.3 Mehr direkte Demokratie

Das Informationsproblem der gewählten Repräsentanten kann aber auch entschärft werden, wenn man die Bürger direkt abstimmen lässt. Direkte Demokratie bezeichnet eine unmittelbare Sachentscheidung durch das Volk. Direktwahlen und Abberufungen von Amtsinhabern sind Personalentscheidungen und werden darum regelmäßig der repräsentativen Demokratie zugeordnet.[1] Bei Personalents...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 6 Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften und für Einkreisungen

Rz. 20 Mit Art. 26 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) v. 26.6.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde durch eine Neufassung des § 4 Nr. 4 GrEStG eine Grunderwerbsteuerbefreiung für Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften und für die Aufhebung der Kreisfreiheit von Gemeinden in das GrESt...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / e) Besondere erstinstanzliche Verfahren vor den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht

Rz. 31 In Nr. 3300 Nr. 2 VV sind mit dem 2. KostRMoG[6] auch die erstinstanzlichen Verfahren vor dem Bundessozialgericht und den Landessozialgerichten erfasst worden, die bisher als einfache erstinstanzliche Verfahren zu vergüten waren. Rz. 32 In allen diesen Verfahren ist das GKG anzuwenden und es entstehen Wertgebühren. Rz. 33 Dadurch wird in den folgenden, in § 29 SGG genan...mehr

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Sommer, SGB V § 289 Nachwei... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Axer, Der Risikostrukturausgleich auf dem Prüfstand des Bundessozialgerichts, SGb 2003 S. 485. Hoffmann, Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO – Unter besonderer Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in Deutschland, Diss. Universität Rijeka 2021. Spoerr/Winkelmann, Rechtliche Koordinaten des Finanzausgleichs unter Kra...mehr

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§ 4 Medienrecht / c) Kommerzielle Tätigkeiten und Finanzierung

Rz. 172 Durch den sog. Beihilfenkompromiss[186] hatte sich der deutsche Rundfunkgesetzgeber verpflichtet, Vorschriften in den damals geltenden Rundfunkstaatsvertrag aufzunehmen, die die "kommerziellen Tätigkeiten" in der Weise regeln, dass diese nur unter Marktbedingungen erbracht werden dürfen und von den übrigen Tätigkeiten durch gesonderte Rechnungslegung zu trennen sind ...mehr

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Roscher, GrStG § 1 Heberecht / 2 Heberecht der Gemeinden (Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 1 Abs. 1 GrStG bestimmt die Gemeinde, ob von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz (siehe § 2 GrStG) Grundsteuer zu erheben ist. Ihr steht das Heberecht für die Grundsteuer zu. Die Vorschrift bringt die Besonderheit bei der Grundsteuer zum Ausdruck, dass es den Gemeinden überlassen ist, ob sie eine Grundsteuer für den in ihrem Hoheitsgebiet liegenden Grundbes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / III. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 67 [Autor/Stand] Ob für eine Neuregelung der Grundsteuer und der Bestimmung der für sie nötigen Bemessungs- und Berechnungsgrundlagen eine Gesetzgebungskompetenz der Länder oder des Bundes besteht, war nicht erst im Zuge der Beratungen zur Grundsteuerreform umstritten, sondern bereits zuvor in der finanz- und steuerwissenschaftlichen Literatur. Rz. 68 [Autor/Stand] Offen ...mehr

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Sommer, SGB XI § 53 Aufgabe... / 2.2 Aufgaben auf Bundesebene

Rz. 4 Für die Aufgaben auf Bundesebene gilt nach Abs. 1 Satz 2 § 217f. SGB V entsprechend (zur Einstufung als konstitutive Verweisung Baier, in: Krauskopf, SGB XI, 106. EL., § 53 Rz. 5 f.). Hierbei nimmt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen sämtliche ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben der Pflegeversicherung als eigene Aufgabe unter der Bezeichnung "Spitzenverband Bund...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4 Zerlegung

Rz. 24 Für die Zerlegung des GewSt-Messbetrags oder des Zerlegungsanteils bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte nennt § 30 GewStG keinen bestimmten Maßstab, sondern lediglich Grundsätze, die bei der Zerlegung berücksichtigt werden müssen.[1] § 30 GewStG schreibt vor, dass sich die Zerlegung nach der Lage der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung der Lasten zu r...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Steht die Hebeberechtigung nach § 4 GewStG für denselben stehenden Gewerbebetrieb mehreren Gemeinden zu, ist der GewSt-Messbetrag auf die einzelnen hebeberechtigten Gemeinden durch Zerlegung aufzuteilen. Voraussetzung für die Zerlegung des GewSt-Messbetrags ist nach § 28 Abs. 1 S. 1 GewStG die Unterhaltung von Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes in mehreren Gemei...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt. Sie sah einen Finanzausgleich auf der Ebene der Landesverbände bei überdurchschnittlichen Bedarfssätzen vor und war vom 1.1.1989 bis zum 31.12.1995 gültig. Rz. 2 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Siche...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 1.1 Regelungszweck

Rz. 2 Sozialhilfe dient dazu, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (BVerwG, Urteil v. 17.11.1994, 5 C 13/92; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.11.2006, L 7 SO 4415/05). Daher ist eine schnelle, möglichst einfache und wenig streitbefangene Zuständigkeitsfeststellung erforderlich. Ferner ist wegen der immer zu berücksichtigenden Besonderheiten des Einzelfalles eine möglichst...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / III. Beitragsregress vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991

Rz. 478 Ausgelöst durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 (Rdn 238, 244 ff.) hat § 119 SGB X erheblich an Bedeutung gewonnen, ohne dass es insoweit zu einer inhaltlichen Änderung der Vorschrift gekommen ist. Rz. 479 Mit Wirkung vom 1.1.1984 ist für den Barleistungen (z.B. Krankengeld, Verletztengeld) erbringenden Sozialversicherungsträger die Beitragspflicht zur gesetzlichen Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 29 In VV 3300 Nr. 2 ist der Gebührentatbestand mit dem 2. KostRMoG auf die erstinstanzlichen Verfahren vor dem BSG und den Landessozialgerichten erweitert worden. Rz. 30 Zuvor galt nach VV 3300 Nr. 2 ein erhöhter Gebührensatz der Verfahrensgebühr nur bei erstinstanzlichen Verfahren vor dem BVerwG und einem OVG/VGH. Eine Regelung für die erstinstanzlichen Verfahren vor den...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Koppelungsvorschriften

Rz. 22 [Autor/Stand] Nach den Koppelungsvorschriften in § 26 GrStG können die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer landesrechtlich miteinander verknüpft werden. Der Landesgesetzgeber kann damit Einfluss auf das Verhältnis der Belastungshöhe dieser Steuerarten nehmen. Eine entsprechende Vorschrift findet sich auch in § 16 Abs. 5 GewStG. Die Koppelungsvorschrift...mehr

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Jung, SGB VII § 176 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bestimmung resultiert aus der Tatsache, dass durch Strukturwandel in Gewerbezweigen überproportionale oder unterproportionale Rentenleistungen im Verhältnis zum Beitragsaufkommen anfallen. Diese Unterschiede erfordern einen trägerübergreifenden Finanzausgleich. Die Einzelheiten hierzu regeln die nachfolgenden §§ 178 bis 181.mehr

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Jung, SGB VII § 174 Teilung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 erlaubt den Entschädigungsausgleich für die Fälle, in denen eine Berufskrankheit (§ 134) durch Tätigkeiten in verschiedenen Unternehmen verursacht worden ist, die bei unterschiedlich sachlich oder örtlich zuständigen Unfallversicherungsträgern versichert sind. Zweck der Regelung ist, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass die Versicherungsleistung stets von ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 65 Leistun... / 2.1.1 Abgrenzung Krankengeld/Übergangsgeld bei ambulanten Nachsorgeleistungen i. S. d. § 17 SGB VI

Rz. 12 Besteht während der Teilnahme an Nachsorgeleistungen (z. B. § 17 SGB VI) Arbeitsunfähigkeit (z. B. IRENA-Nachsorge des Rentenversicherungsträgers während eines Krankengeldbezuges aufgrund einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit), kann der Versicherte grundsätzlich Übergangsgeld wegen der Nachsorgeleistung (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI) und Krankengeld wegen der Arbeitsu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelte und regelt den auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung als beitragspflichtige Einnahme anzuwendenden Beitragssatz zur Bestimmung der Höhe der Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung. Gegenüber dem Recht vor dem 1.1.1989, das einen gesetzlich festgelegten Beitragssatz vorsah, war der Beitragssatz zur Krankenversicherung durch das Gesundh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eröffnungsbilanz / 5 Literaturhinweise

Biskoping-Kriening, Neues Kommunales Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen, 7. Aufl., 2016. Brixner/Harms/Noe, Verwaltungs-Kontenrahmen, 2003. Goldbach, Kommunale Doppik in Niedersachsen, 2. Aufl., 2017. Goldbach, Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs ("FAG-Rückstellungen"), in: Böhmer/Kiesel, Rechnungswesen & Controlling – Das Steuerungshandbuch für Kommunen: Konzept...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eröffnungsbilanz / 2.1 Niedersachsen

In Niedersachsen werden für die Erstellung der Eröffnungsbilanz (der "Ersten Eröffnungsbilanz")[1] zunächst die Ansatz- und Bewertungsvorschriften für die Jahresbilanz auf die Eröffnungsbilanz übertragen. Die Vermögensgegenstände werden generell nach den historischen Anschaffungs- oder Herstellungswerten, vermindert um Abschreibungen bewertet (fortgeführte historische Anscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 22 gehört zum zweiten Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der die Bemessung der Steuer zum Gegenstand hat. Das Besteuerungsverfahren wird nur in bestimmten Fällen durch die Zerlegung des Steuermessbetrags ergänzt. Die Zerlegung soll in unmittelbarem Anschluss an die Festsetzung des Steuermessbetrags vorgenommen werden. Der gemeindliche Hebesatz (§ 25 GrS...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 1 Heberecht

Schrifttum: Becker, Die Reform der Grundsteuer – wem obliegt die Gesetzgebungskompetenz?, BB 2013, 861; Broer, Grundsteuer: Gemeindesteuer und "Reichensteuer"?, Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung 2013, 198; Bertelsmann (Hrsg.), Kommunaler Finanzreport 2019, Gütersloh 2019; Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 21. Aufl., Heidelberg 2018; Brümmerhoff/Büttner, Finanzwissensc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 268 Risikopool / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt. Sie regelte den Finanzausgleich in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Der Finanzausgleich in der KVdR wurde durch den Risikostrukturausgleich (RSA) aufgrund des Gesetzes zur Sicherung un...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 82 Aufgabe... / 2.2 Weitere Aufgaben der Länder

Rz. 7 Neben den obersten Landesjugendbehörden weist Abs. 2 den Ländern weitere Aufgaben zu. Angesprochen sind hier die Landesparlamente und Landesregierungen (vgl. Rz. 1). Während Abs. 1 den obersten Landesjugendbehörden vornehmlich verwaltungsorganisatorische, koordinierende und fachliche Aufgaben zuweist, fordert Abs. 2 von allen Verfassungsorganen und Behörden der Länder,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 79 Geschäf... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 regelt die Pflicht, bestimmte Übersichten zu erstellen und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorzulegen. In den Sätzen 2 bis 5 ist der Berichtsweg geregelt. Die Änderung des Satzes 2 trägt der technischen Entwicklung Rechnung und soll die Übermittlung von Statistiken nicht nur auf Datenträgern (Magnetband und -kassette), sondern auch per...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Tabellarischer Überblicke über länderspezifische Besonderheiten

Im Gegensatz zu anderen Einkunftsarten hat Deutschland im Bereich der grenzüberschreitenden Rentenbesteuerung nicht regelmäßig die Regelung des OECD-MA in den DBA vereinbart. Vielmehr wurde in der Vergangenheit häufig – aus sozialpolitischen Gründen – ein Besteuerungssystem vereinbart, das ausgewanderten Deutschen eine ähnliche Belastung wie im Inland bedingen sollte. Seit 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.4 Folgen des Erstattungsanspruchs auf die Leistungsdaten des jeweiligen Rehabilitationsträgers

Rz. 20 Bei dem Erstattungsanspruch nach § 16 handelt es sich lediglich um einen "Finanzausgleich". Versicherungsrechtliche Zeiten etc. werden datentechnisch nicht korrigiert. Die durch den Erstattungsanspruch bedingten Leistungen werden ebenfalls nicht beim Versicherten neu erfasst. Zu diesem Bereich wird auf Rz. 9 und 13 verwiesen.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerfreiheit des gesetzlichen Arbeitgeber-Beitragsanteils

Rz. 5 Stand: EL 109 – ET: 05/2016 Die vom ArbG aufzubringenden Beitragsanteile für die KV von ArbN (> Rz 2) sind steuerfrei, soweit sie auf Grund gesetzlicher Verpflichtung geleistet werden (§ 3 Nr 62 Satz 1 EStG; > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 15 ff). Die Steuerbefreiung gilt nur für ArbN im steuerlichen Sinn (> Arbeitnehmer Rz 8 ff, > Sozialversicherung Rz 10 ff; ...mehr

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Sommer, SGB V § 146a Schlie... / 2.1.1 Gefährdete Leistungsfähigkeit

Rz. 5 Eine Ortskrankenkasse ist von der Aufsichtsbehörde zu schließen, wenn ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer nicht mehr gesichert ist. Aus der imperativen Formulierung des Gesetzes folgt die Verpflichtung der Aufsichtsbehörde zur Schließung, wenn diese gesetzliche Voraussetzung vorliegt (so auch Hänlein, in: Hänlein/Schuler, LPK-SGB V, 5. Aufl., §§ 146a f. Rz. 1; Baier, in:...mehr

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Sommer, SGB V § 211 Aufgabe... / 2.1 Gesetzlich zugewiesene Aufgaben (Abs. 1)

Rz. 3 Die in Abs. 1 und 2 genannten Aufgaben der Landesverbände unterscheiden sich dadurch, dass Abs. 1 alle Rechtsbeziehungen erfasst und Abs. 2 nur das Innenverhältnis zwischen Landesverband und angeschlossenen Mitgliedskassen betrifft. Bei den in Abs. 1 pauschal genannten gesetzlichen Aufgaben handelt es sich um solche, die durch bundes- oder landesrechtliche Vorschriften ...mehr

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Sommer, SGB V § 145 Vereini... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 145 i. d. F. des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) übernahm die Möglichkeit der Vereinigung von Ortskrankenkassen durch Hoheitsakt (Rechtsverordnung), erleichtert jedoch durch die Herabsetzung der Voraussetzungen die Zwangsvereinigung, da die bisherige Regelung nicht genutzt wurde (BT-Drs. 12/3608 S. 108). Rz. 3 Weggefallen ist die Durchführung eines kasseninternen Fi...mehr

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Sommer, SGB V § 265 Finanza... / 2.1 Finanzausgleich für aufwendige Belastungen (Satz 1)

Rz. 6 Durch den Finanzausgleich werden die Kosten für aufwendige Leistungsfälle ausgeglichen. Es liegt im Ermessen der Selbstverwaltung, Art und Umfang des Ausgleichs zu bestimmen. Dabei können Kosten ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Rz. 7 Der Finanzausgleich kann auch auf andere aufwendige Belastungen erstreckt werden. Die aufwendigen Leistungsfälle stellen zwar den ...mehr

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Sommer, SGB V § 265 Finanzausgleich für aufwendige Leistungsfälle

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift übernimmt die früheren §§ 414b Abs. 2, 509a RVO. Im Gesetzentwurf war die Regelung in § 274 enthalten (BT-Drs. 11/2237). Rz. 2 Durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes...mehr

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Sommer, SGB V § 265 Finanza... / 2.2 Hilfen als Darlehen (Satz 2)

Rz. 12 Der Finanzausgleich kann auch als Darlehen gewährt werden. Das Nähere regelt die Satzung des Verbands. Mit der Ergänzung kann künftigen Veränderungen in der Finanzlage der beteiligten Krankenkassen flexibel Rechnung getragen werden (BT-Drs. 13/9377).mehr

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Sommer, SGB V § 265 Finanza... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Norm ermächtigt dazu, zum Ausgleich unterschiedlicher Belastungen einen verbandsinternen Finanzausgleich für aufwendige Leistungsfälle und andere aufwendige Belastungen einzuführen. Adressaten sind die Landesverbände der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen (§ 207) sowie die Verbände der Ersatzkassen (§ 212 Abs. 5). Es ist eine Satzungsregelung erforderlich. R...mehr

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Sommer, SGB V § 265 Finanza... / 3 Literatur

Rz. 13 Wasem, Neugestaltung von Finanzausgleichen durch das Gesundheitsreformgesetz, KrV 1989 S. 107.mehr

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Sommer, SGB V § 265 Finanza... / 2 Rechtspraxis

2.1 Finanzausgleich für aufwendige Belastungen (Satz 1) Rz. 6 Durch den Finanzausgleich werden die Kosten für aufwendige Leistungsfälle ausgeglichen. Es liegt im Ermessen der Selbstverwaltung, Art und Umfang des Ausgleichs zu bestimmen. Dabei können Kosten ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Rz. 7 Der Finanzausgleich kann auch auf andere aufwendige Belastungen erstreckt w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 265 Finanza... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Die Vorschrift übernimmt die früheren §§ 414b Abs. 2, 509a RVO. Im Gesetzentwurf war die Regelung in § 274 enthalten (BT-Drs. 11/2237). Rz. 2 Durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Stärkung der F...mehr

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Sommer, SGB XI § 121 Bußgel... / 2.3 Ahndung der Ordnungswidrigkeiten

Rz. 4 Abs. 2 sieht für Ordnungswidrigkeiten nach § 121 Abs. 1 ein Bußgeld bis zu 2.500,00 EUR (Höchstbetrag) vor. Die Verhängung der Geldbuße steht dem Grunde und der Höhe nach im pflichtgemäßen Ermessen. Grundlage für die Zumessung der Geldbuße im Einzelfall sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, der Vorwurf, der den Täter trifft, und dessen wirtschaftliche Verhältnisse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 163 Zusamm... / 2.2 Anzeige

Rz. 7 Arbeitgeber, die zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet sind, also jahresdurchschnittlich über wenigstens 20 Arbeitsplätze verfügen (§ 154 Abs. 1, § 160 Abs. 2 Satz 2), haben jährlich einmal der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit die Daten anzuzeigen, die zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung...mehr