Fachbeiträge & Kommentare zu Forstwirtschaft

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 16 § 13 EStG gehört neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zu den Gewinneinkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt, wer mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr nachhaltig eine selbstständige Tätigkeit ausübt, die einen der in § 13 Abs. 1 bzw. 2 EStG angeführten Ta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.11 Einkünfte aus Jagd (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 180 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 EStG auch die Einkünfte aus der Jagd, sofern diese mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im Zusammenhang steht. Hierunter fallen auch die Erlöse, die nach der Jagd anfallen, wie z. B. Erlöse aus dem Wildbret- oder dem Trophäenverkauf. Rz. 181 einstweilen frei Rz. 182 Die Einkünfte au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.1 Allgemeines

Rz. 30 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mithilfe der Naturkräfte gewinnen, wobei zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft unter bestimmten Voraussetzungen auch Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung gehören. Rz. 31 Währe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.6 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 22 Geltung hat § 13 EStG für unbeschränkt stpfl. natürliche Personen hinsichtlich ihrer land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte im In- und Ausland. Soweit Einkünfte im Ausland erzielt werden, erfolgt deren Ermittlung nach den Vorschriften des EStG. Handelt es sich bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft um Verluste, die aus einem Drittstaat stammen, gilt die V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.1 Allgemeines

Rz. 446 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind demjenigen Stpfl. zuzurechnen, der einen der in § 13 Abs. 1 und 2 EStG genannten Tatbestände erfüllt. Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, der auf die Nutzung des Grund und Bodens durch Fruchtziehung gerichtet ist, geht grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr dessen, dem die Nutzungen des der Land- und Forstwirtschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 § 13 EStG enthält Regelungen hinsichtlich der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Zum einen bestimmt § 13 EStG, welche Einkünfte zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören. Zum anderen grenzt § 13 EStG die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft von den anderen Gewinneinkunftsarten i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG ab. Dies betrifft insbesondere die Abgrenzung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.1 Allgemeines

Rz. 195 Durch § 13 Abs. 2 Nr. 1 EStG werden die Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben in die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einbezogen. Dabei gilt als Nebenbetrieb ein Betrieb, der dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist. Durch die Zuordnung der an sich als gewerblich anzusehenden Nebenbetriebe zum land- und for...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.1 Allgemeines

Rz. 392 Unter Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Grund und Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie die Verwertung der dadurch gewonnenen Erzeugnisse zu verstehen.[1] Ebenfalls zur Land- und Forstwirtschaft gehört die Tierzucht und -haltung. Voraussetzung insoweit ist allerdings, dass die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.12 Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften sowie ähnlichen Realgemeinden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 188 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden i. S. d. § 3 Abs. 2 KStG. Rz. 189 Realgemeinden sind agrar- und forstwirtschaftliche Genossenschaften. Ihren Mitgliedern vermitteln sie Nutzungsrechte an ihren land- und forstwirtschaftlichen Gru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.5 Substanzbetriebe

Rz. 228 Unter Substanzbetrieben sind Betriebe zu verstehen, in denen unter der Erdoberfläche befindliche bergbaufreie Bodenschätze abgebaut werden. Hierzu gehören z. B. Sand, Kies oder Torf. Der Abbau der Substanz erfolgt im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebs, wenn die gewonnene Substanz überwiegend, also zu mehr als 50 %, im eigenen land- und forstwi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.9.1 Allgemeines

Rz. 131 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG gehören Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn die Voraussetzungen nach § 51a BewG erfüllt sind und andere Einkünfte der Gesellschafter aus dieser Gesellschaft zu den Einkünften aus Land- und Forstwi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.9.2 Voraussetzungen

Rz. 138 Eine Tierhaltungsgemeinschaft i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG liegt nur vor, wenn alle persönlichen und sachlichen Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG i. V. m. § 51a BewG erfüllt sind.[1] Rz. 139 Alle Gesellschafter müssen nach § 51a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. a BewG aktive Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft mit selbst bewirtschaftete...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.5 Einkünfte aus dem Betrieb von Weinbau (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 63 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG auch die Einkünfte aus dem Weinbau, der die Erzeugung von Trauben durch Bodenbewirtschaftung zum Gegenstand hat. Zu dieser Form der Urproduktion zählt auch die Verarbeitung der Trauben zu Wein oder Traubensaft (Rz. 226).[1] Der anschließende Verkauf der Erzeugnisse ist als Vermark...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.6 Verwertungsbetriebe

Rz. 233 Zu den land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben gehören auch die Verwertungsbetriebe. Rz. 234 Entgelte, die der Land- und Forstwirt für die Übernahme und Entsorgung organischer Abfälle ohne weitere Be- oder Verarbeitung im selbstbewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erhält, gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn dabei di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 242 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehört nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG auch der Nutzungswert der selbstgenutzten Betriebsleiter- und Altenteilerwohnung, wenn die Wohnung die übliche Größe bei Betrieben der gleichen Art nicht überschreitet und es sich bei dem Gebäude oder dem Gebäudeteil nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften um ein Baudenkmal ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.7.1 Allgemeines

Rz. 117 Durch einen Strukturwandel kann ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb in die Gewerblichkeit hineinwachsen. Entsprechendes gilt auch für den umgekehrten Fall. Zu unterscheiden ist zwischen dem allmählichen und dem sofortigen Strukturwandel. Der Strukturwandel führt nicht zu einem gewinnrealisierenden Vorgang.[1] Die spätere ertragsteuerliche Erfassung der im Buc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.2 Tierzucht und Tierhaltung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)

Rz. 80 Die Tierzucht ist die planmäßige Paarung von Tieren zur Erzeugung von Nachkommen unter Selektion bestimmter erblicher Eigenschaften oder Merkmale.[1] Es muss ein Veranlassungszusammenhang zwischen der Tierzucht und der Landwirtschaft bestehen. Daran fehlt es z. B. bei einer Brüterei, in der Küken überwiegend aus zugekauften Bruteiern gewonnen und als Eintagsküken weit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.4.2 Zuwendungsnießbrauch

Rz. 475 Ist der Zuwendungsnießbrauch an dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb entgeltlich bestellt worden, werden die im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erwirtschafteten Einkünfte dem Nießbrauchsberechtigten als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zugerechnet. Das laufende Nießbrauchsentgelt führt bei ihm zu Betriebsausgaben. Der Nießbrauchsverpflichtete er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.7 Umsatzgrenzen

Rz. 240 Nach R 15.5 Abs. 11 EStR 2012 sind gewerbliche Tätigkeiten, die nach R 15.5 Abs. 3 bis 8 EStR 2012 (Absatz von Erzeugnissen) dem Grunde nach die Voraussetzungen für eine Zurechnung zur Land- und Forstwirtschaft erfüllen, nur dann typisierend der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen, wenn die Umsätze aus diesen Tätigkeiten dauerhaft insgesamt nicht mehr als 1/3 des G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 154 Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft umfassen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 EStG auch die Einkünfte aus sonstiger land- und forstwirtschaftlicher Nutzung i. S. d. § 62 BewG. Nach der nicht erschöpfenden Aufzählung in § 62 BewG gehören zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung insbesondere die Binnenfischerei (Rz. 158), Teichwirtschaft (Rz. 163), Fischzucht f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.9.3 Rechtsfolgen

Rz. 149 Die Einkünfte aus der gemeinschaftlichen Tierzucht und Tierhaltung i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG führen bei den Gesellschaftern der Tierhaltungsgemeinschaft zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, wenn alle Voraussetzungen nach § 51a BewG erfüllt sind und andere Einkünfte der Gesellschafter aus der Tierhaltungsgemeinsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.2 Rechtsform

Rz. 396 Die Gewerblichkeit der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit kann sich aus der Rechtsform des Betriebs ergeben. Rz. 397 Die in § 8 Abs. 2 KStG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen können keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen. Alle ihre Einkünfte gelten als solche aus Gewerbebetrieb. Rz. 398 Ebenfalls Einkünfte aus Gew...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.10.8 Fälle sonstiger land- und forstwirtschaftlicher Nutzung

Rz. 176 Zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 2 EStG gehört der Pilzanbau. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG findet insoweit keine Anwendung, da Pilze biologisch weder zu den Pflanzen noch zu den Tieren gehören. Sie bilden eine eigene Klassifikationsgruppe. Rz. 177 Der Betrieb von Weihnachtsbaumkulturen führt zu Einkünften aus Land- und Fors...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 78 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nicht nur Einkünfte aus einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, sondern auch solche aus landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltung i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG, wenn die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 bis 4 EStG genannten Voraussetzungen vorliegen. Danach gehör...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.4 Be- und Verarbeitungsbetriebe

Rz. 218 Die Be- und Verarbeitung von land- und forstwirtschaftlichen Produkten durch den Land- und Forstwirt nach Abschluss der Erzeugungsphase ist grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit. Sie kann aber auch erfolgen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetriebs. Be- und Verarbeitungsbetriebe sind als land- und forstwirtschaftliche Nebenbetriebe anzusehen, w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.6 Tierzucht und Tierhaltung

Rz. 411 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nicht nur Einkünfte aus einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, sondern auch solche aus landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltung i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG (Rz. 78ff.). Dies gilt allerdings nur dann, wenn die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 bis 4 EStG genan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.2 Gewinnermittlungszeitraum

Rz. 520 Zu ermitteln ist bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nach § 4a Abs. 1 S. 1 EStG der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr. Regel-Wirtschaftsjahr bei Land- und Forstwirten ist nach § 4a Abs. 1 Nr. 1 EStG der Zeitraum v. 1.7. bis zum 30.6. Für bestimmte land- und forstwirtschaftliche Betriebe besteht die Möglichkeit, ein vom Regel-Wirtschaftsjahr abweichendes Sonde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.3 Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 43 Der Begriff der Landwirtschaft i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG ist eng auszulegen.[1] Hierunter fallen weder die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG neben der Landwirtschaft aufgeführten weiteren Fälle von Pflanzenproduktion noch die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG genannte Tierzucht und Tierhaltung. Von daher ist unter Landwirtschaft die selbstständige und nachhaltige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.1 Allgemeines

Rz. 372 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt, wer mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr nachhaltig eine selbstständige Tätigkeit der in § 13 Abs. 1 und 2 EStG genannten Art ausübt.[1] Fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, liegt Liebhaberei vor. Rz. 373 Ein Land- und Forstwirt erzielt nur dann Einkünfte aus Land- und Forstwirts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.3 Produktionsaufgaberente (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 EStG)

Rz. 271 Nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 EStG gehört auch die Produktionsaufgaberente nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Tätigkeit (FELEG) v. 21.2.1989[1] zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Das Gesetz dient der Entlastung des Agrarmarkts durch Förderung des Ausscheidens von Land- und Forstwirten aus dem Erwerbsleben. Nach § 20 FELEG kö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.10.4 Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft

Rz. 169 Es gehört nur die Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung. Ohne Bedeutung ist, ob die Fischzucht in natürlichen oder künstlichen Gewässern oder, wie üblich, in künstlichen Gefäßen gleich welcher Art betrieben wird. Fischzucht ist auch hier nur die Zucht von Speisefischen. Die Zierfischzucht führt dagege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.4.2 Rücklage nach § 3 ForstSchAusglG

Rz. 566 Stpfl., die Einkünfte aus dem Betrieb von Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG beziehen und bei denen der nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelte Gewinn der Besteuerung zugrunde gelegt wird, können nach § 3 Abs. 1 ForstSchAusglG eine den steuerlichen Gewinn mindernde Rücklage bilden. Entsprechendes gilt für natürliche Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermöge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.2 Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb

Rz. 38 Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, ist auch unter Heranziehung bewertungsrechtlicher Kriterien zu bestimmen.[1] Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Zu verstehen ist hierunter die organisatorische Zusammenfassung der pe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.4.4 Aktivierungswahlrecht nach § 4a ForstSchAusglG

Rz. 580 Nach § 4a ForstSchAusglG können Stpfl. mit Einkünften aus Forstwirtschaft, bei denen der nach §§ 4 Abs. 1, 5 EStG ermittelte Gewinn der Besteuerung zugrunde gelegt wird, im Falle einer Einschlagsbeschränkung von einer Aktivierung des eingeschlagenen und unverkauften Kalamitätsholzes ganz oder teilweise absehen. Voraussetzung ist, dass die Einschlagsbeschränkung einge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.5 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 21 § 13 EStG bestimmt, welche Einkünfte zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören. Knüpfen Regelungen des KStG (z. B. § 4 Abs. 1 S. 1 oder § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 3 KStG) oder des GewStG (z. B. § 2 Abs. 3 oder § 3 Nr. 6 GewStG) an den Begriff der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft an, gelten die Grundsätze zu § 13 EStG. Im Rahmen des UStG gilt dies nicht. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.10.2 Binnenfischerei

Rz. 158 Binnenfischerei ist die Ausübung der Fischerei in Binnengewässern aufgrund von Fischereiberechtigungen. Dazu gehört die Fischerei in stehenden und fließenden Gewässern und in Kanälen, wobei gleichgültig ist, ob sie natürlich oder künstlich angelegt sind. Rz. 159 Die Hochsee- und Küstenfischerei führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Zur Küstenfischerei gehören auch d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.3 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 13 EStG bestehen grundsätzlich keine Bedenken.[1] Die Regelung ist Ausdruck des weiten Gestaltungsspielraums, den der Gesetzgeber im Rahmen der Besteuerung verschiedener Einkunftsarten hat.[2] Dies betrifft insbesondere die Vorschriften über die Tierzucht und Tierhaltung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 bis 5 EStG. Verfassungsrechtlich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.4 Nebenbetrieb

Rz. 407 Zu den Nebenbetrieben gehören Be- und Verarbeitungsbetriebe, Substanzbetriebe und Verwertungsbetriebe (Rz. 218ff.). Ein Nebenbetrieb muss den Hauptbetrieb fördern bzw. ergänzen und durch den Hauptbetrieb geprägt werden. Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.4.3 Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 478 Der Vorbehaltsnießbrauch wird unentgeltlich bestellt. Die Übertragung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Vorbehaltsnießbrauch führt zur Anwendung von § 6 Abs. 3 EStG.[1] Die Grundsätze zur unentgeltlichen Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Nießbrauchsvorbehalt gelten auch für die Übertragung eines Verpachtungsbetriebs mit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.3 Handelsgeschäfte

Rz. 210 Werden ausschließlich eigene Erzeugnisse abgesetzt, erfolgt die Vermarktung im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft. Verkauft ein Land- und Forstwirt neben eigenen Erzeugnissen auch fremde Erzeugnisse, liegen hinsichtlich des Verkaufs der eigenen Erzeugnisse eine land- und forstwirtschaftliche und hinsichtlich des Verkaufs der fremden Erzeugnisse eine gewerbliche Tät...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.10.7 Saatzucht

Rz. 174 Die Saatzucht gehört als landwirtschaftliche Urproduktion zur sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung. Gegenstand der Saatzucht sind die Züchtung neuer Pflanzensorten, die Erhaltungszucht, die Vermehrung und der Verkauf des Saatguts dieser Pflanzensorten.[1] Zum Saatgut gehören Samen, Pflanzgut oder Pflanzenteile, die für die Erzeugung von Kulturpflanzen be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.10.6 Wanderschäferei

Rz. 172 Typische Merkmale der extensiven Schafhaltung in Form der Wanderschäferei sind die Haltung einer Großherde, deren ständige Betreuung durch einen Schäfer und die Sicherstellung des Futters ausschließlich oder zumindest im überwiegenden Teil des Jahres durch die Nutzung ständig wechselnder fremder Flächen. Für die Zuordnung der Wanderschäferei zur sonstigen land- und f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.5 Übergang zum Liebhabereibetrieb

Rz. 391 Der Wandel eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zur Liebhaberei stellt ohne Aufgabeerklärung keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar.[1] Die weiterhin in dem Betrieb genutzten Wirtschaftsgüter bleiben Betriebsvermögen. Wertveränderungen dieses Betriebsvermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, sind einkommensteuerlich irrelevant. Alle ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.3 Sonstige Angehörige

Rz. 467 Auch bei sonstigen Angehörigen gelten hinsichtlich der Zurechnung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft die allg. Regeln. Von daher sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft demjenigen Angehörigen zuzurechnen, der unter Teilnahme am allg. wirtschaftlichen Verkehr eine nachhaltige und selbstständige Tätigkeit der in § 13 Abs. 1 und 2 EStG genannten Art m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.5 Handelsgeschäfte

Rz. 410 Zur land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit gehört auch der Absatz eigener Erzeugnisse. Rz. 410a Werden ausschließlich eigene Erzeugnisse abgesetzt, ist dies eine Vermarktung im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft (R 15.5 Abs. 6 S. 1 EStR 2012). Dies gilt unabhängig davon, ob die Vermarktung über ein eigenständiges Handelsgeschäft oder eine Verkaufsstelle erfolgt. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.2 Nebenbetrieb

Rz. 199 Ein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb muss den land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb fördern und ergänzen. Er muss durch den land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb geprägt werden und in funktionaler Hinsicht vom land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb abhängig sein. Die Verbindung darf nicht nur zufällig oder vorübergehend und nicht ohne ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.7.5 Dienstleistungen

Rz. 425 Nach R 15.5. Abs. 10 EStR 2012 liegt, wenn der Land- und Forstwirt ohne Verwendung von eigenen Erzeugnissen oder eigenen Wirtschaftsgütern Dienstleistungen verrichtet, eine gewerbliche Tätigkeit vor. Es wird nicht danach unterschieden, ob die Dienstleistungen gegenüber Landwirten oder Nichtlandwirten erbracht werden. Bei den Nichtlandwirten kann es sich um Gewerbetre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.2.2 Land- und forstwirtschaftliches Betriebsvermögen

Rz. 249 Voraussetzung für die Zurechnung des Nutzungswerts der selbstgenutzten Wohnung des Land- und Forstwirts bzw. des Altenteilers zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ist, dass das Gebäude oder der Gebäudeteil, in dem sich die Wohnung des Land- und Forstwirts bzw. des Altenteilers befindet, zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört.[1] Dies e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.2.1 Allgemeines

Rz. 454 Zwischen den Landwirtsehegatten kann eine Mitunternehmerschaft bestehen. Begründet werden kann das Mitunternehmerverhältnis durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, das Bestehen eines wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses oder die gemeinsame Selbstbewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Liegt weder ein vertraglich vereinbartes ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.4.5 Verwaltungs- und Nutznießungsrecht nach § 14 HöfeO

Rz. 480 Beim Verwaltungs- und Nutznießungsrecht nach § 14 HöfeO – danach hat der überlebende Ehegatte eines verstorbenen Hofeigentümers das Recht, den Hof bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Hoferben zu verwalten und zu nutzen – sind dem überlebenden Ehegatten die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft aus der laufenden Bewirtschaftung des land- und forstwirtschaftl...mehr