Fachbeiträge & Kommentare zu Freibetrag

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1 Funktion und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 2 Abs. 5 EStG wird das die Bemessungsgrundlage der ESt bildende zu versteuernde Einkommen in der Weise ermittelt, dass bestimmte Freibeträge – und sonstige vom Einkommen abzuziehende Beträge – vom Einkommen abgezogen werden. § 32 Abs. 6 EStG definiert diese Freibeträge: Kinderfreibetrag (sächliches Existenzminimum); zusätzlicher Freibetrag für den Betreuungs- un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.8 Identifikation des Kindes (Abs. 6 S. 12–14)

Rz. 139 Beide Freibeträge können nur gewährt werden, wenn eine Identifikation des Kindes durch seine persönliche ID-Nr. gem. § 139b AO gewährleistet ist (§ 32 Abs. 6 S. 12 EStG). Wurde diese mangels Steuerpflicht nicht zugeteilt, ist das Kind in anderer Weise zu identifizieren (§ 32 Abs. 6 S. 13 EStG). Die spätere Identifikation kann auf frühere Zeiträume zurückwirken (§ 32 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.1 Rechtsentwicklung ab 2010

Rz. 9 StVereinfG [1] v. 1.11.2011: Einkommensunabhängige Gewährung des Kindergelds ab 2012; Berücksichtigung einer zweiten Ausbildung nur, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Neuregelung der Übertragung von Kinderfreibetrag und Sammelfreibetrag ab 2012. BeitrRLUmsG [2] v. 7.12.2011: Erweiterung des anerkannten Freiwilligendienstes. AmtshilfeRLUmsG [3] v. 26.6.2013: Än...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.1 Allgemeines

Rz. 10 Die Regelung kindbezogener Vergünstigungen erfordert eine Definition, welche Person im Verhältnis zum Stpfl. "Kind" ist. Der Kindbegriff ist ein Relationsbegriff, d. h., eine Person ist Kind immer nur in Bezug auf eine andere bestimmte Rechtsperson. Diese Definition enthält § 32 Abs. 1 EStG. Zusätzliche Voraussetzungen, die für die Gewährung des Kindergelds bzw. der F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.4 Auslandskinder (Abs. 6 S. 4)

Rz. 122 Für nicht nach § 1 Abs. 1 oder 2 EStG unbeschränkt stpfl. Kinder (Auslandskinder) können Kinderfreibetrag und Sammelfreibetrag gem. § 31 Abs. 6 S. 4 EStG nur insoweit gewährt werden[1], als sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind. Die Einführung der Tatbestandsvoraussetzung der unbeschränkten Steuerpflicht des Kindes durch das StS...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3 Kinder bis zum 25. Lebensjahr (Abs. 4 S. 1 Nr. 2)

5.3.1 Berufsausbildung (Nr. 2 Buchst. a) Rz. 60 Der Begriff der Berufsausbildung deckt sich mit dem Begriff in § 33a EStG [1], ist aber zugunsten des Kindergeldberechtigten weiter als der Begriff der Berufsausbildung i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG [2], der in Ausbildungskosten[3] und Fortbildungskosten[4] trennt. Ab 2012 ist für das Kindergeld zu unterscheiden zwischen einer e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2 Kindbegriff (Abs. 1)

2.1 Allgemeines Rz. 10 Die Regelung kindbezogener Vergünstigungen erfordert eine Definition, welche Person im Verhältnis zum Stpfl. "Kind" ist. Der Kindbegriff ist ein Relationsbegriff, d. h., eine Person ist Kind immer nur in Bezug auf eine andere bestimmte Rechtsperson. Diese Definition enthält § 32 Abs. 1 EStG. Zusätzliche Voraussetzungen, die für die Gewährung des Kinderg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3 Pflegekinder (Abs. 1 Nr. 2)

2.3.1 Bedeutung und Begriffsentwicklung Rz. 19 Das EStG enthielt bis 1985 keine Definition des Begriffs des Pflegekinds. Die Finanzverwaltung verlangte in Abschn. 180 Abs. 2 EStR 2003 insbes. die volle Verantwortung für den Unterhalt bei den Pflegeeltern. Abweichend hiervon und von der älteren Rspr. lehnte sich der BFH an die Begriffsbestimmung des Pflegekinds in § 15 Abs. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2 Kinder kraft Verwandtschaft (Abs. 1 Nr. 1)

2.2.1 Eheliche und nichteheliche Kinder Rz. 11 § 32 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG erfasst Kinder kraft Verwandtschaft im ersten Grad. Maßgebend ist insoweit das Zivilrecht. Nach § 1589 S. 1 BGB sind die Personen in gerader Linie verwandt, die voneinander abstammen (z. B. Urgroßmutter, Großvater, Mutter, Sohn). Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5 Kinder über 18 Jahre (Abs. 4)

5.1 Allgemeines Rz. 54 § 32 Abs. 4 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen für volljährige Kinder Kindergeld oder Freibeträge (Kinderfreibetrag, Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag) gewährt werden. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu dem Monat, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden, aufgrund von Arbeitslosigkeit (§ 32 Abs. 4 S. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4 Behinderte Kinder (Abs. 4 S. 1 Nr. 3)

5.4.1 Allgemeines Rz. 74 Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, werden ohne Altersbegrenzung, d. h. nach Vollendung des 18. Lebensjahrs zeitlich unbegrenzt, d. h. auch über das 25. Lebensjahr hinaus, berücksichtigt, solange noch ein möglicher Kindergeldberechtigter vorhanden ist. Bei Vollwaisen wird ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.4 Nicht (mehr) zu berücksichtigende Kindschaftsverhältnisse

Rz. 40 Bis 1985 waren auch Stiefkinder ausdrücklich als zu berücksichtigende Kinder genannt.[1] Stiefkinder sind Kinder kraft Verwandtschaft (Rz. 11ff.) eines Ehegatten, die nicht Kinder des anderen Ehegatten sind.[2] Zu anderen Personen als dem Ehegatten kann kein Stiefkindverhältnis bestehen.[3] Ab Vz 1986 wurde die Erwähnung der Stiefkinder im Gesetz gestrichen. Sie könne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.1 Allgemeines

Rz. 54 § 32 Abs. 4 EStG regelt, unter welchen Voraussetzungen für volljährige Kinder Kindergeld oder Freibeträge (Kinderfreibetrag, Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag) gewährt werden. Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu dem Monat, in dem sie das 21. Lebensjahr vollenden, aufgrund von Arbeitslosigkeit (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG) ber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.2 Kinder ohne Beschäftigung/Meldung als Arbeitssuchende (Abs. 4 S. 1 Nr. 1)

Rz. 57 Das Kind, das über 18 Jahre alt und ohne Beschäftigung ist, muss sich grundsätzlich persönlich bei der Agentur für Arbeit melden (§ 138 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III)., die die Arbeitslosmeldung bescheinigt. Eigenbemühungen und Verfügbarkeit ggü. der Agentur für Arbeit sowie Arbeitssuche sind nicht erforderlich.[1] Die Bescheinigung seitens der Agentur für Arbeit dient ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2.1.3 Rechtslage ab dem 1.8.2001

Rz. 15a Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften gilt ab 1.8.2001[1], dass die Verwandten eines Lebenspartners als mit dem anderen Lebenspartner verschwägert gelten. Damit gelten Kinder eines gleichgeschlechtlichen Lebenspartners als mit dem gleichgeschlechtlichen Lebenspartner ihrer Mutter oder ihres Vaters nur als verschwägert. Bei ihnen sind die Voraussetzungen des § 32 Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2.1.2 Rechtslage ab dem 1.7.1998

Rz. 15 Ab dem 1.7.1998 gilt das neue Kindschaftsrecht.[1] Danach sind eheliche und nichteheliche Kinder weitgehend gleichgestellt. Die Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat (§ 1591 BGB); dies gilt auch im Fall einer Leihmutterschaft. Vater ist, wer z. Zt. der Geburt mit der Mutter verheiratet war, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft nach § 16...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2.1.1 Rechtslage vor dem 1.7.1998

Rz. 13 Für die Zeit vor der Reform des Kindschaftsrechts zum 1.7.1998 galt Folgendes: Kinder kraft Verwandtschaft 1. Grades sind eheliche, nichteheliche und für ehelich erklärte Kinder. Ob ein Kind ehelich und welcher Ehe der Mutter es zuzurechnen ist, wenn die Mutter nacheinander mehrfach verheiratet war, wurde durch §§ 1591, 1600 BGB a. F. bestimmt. Bei Kindern, die nach §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2.1 Eheliche und nichteheliche Kinder

Rz. 11 § 32 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG erfasst Kinder kraft Verwandtschaft im ersten Grad. Maßgebend ist insoweit das Zivilrecht. Nach § 1589 S. 1 BGB sind die Personen in gerader Linie verwandt, die voneinander abstammen (z. B. Urgroßmutter, Großvater, Mutter, Sohn). Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten (§ 1589 S. 3 BGB). Im 1. ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 13 Erstmalige Anwendung der durch das StUmgBG geänderten Vorschriften (§ 37 Abs. 13 und 14 ErbStG)

Rz. 33 § 37 Abs. 13 und 14 ErbStG enthalten Regelungen zum zeitlichen Geltungsbeginn der durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)[1] geänderten Vorschriften im ErbStG. § 37 Abs. 13 S. 1 ErbStG bestimmt, dass die erstmalige Gewährung des Versorgungsfreibetrags bei beschränkter Steuerpflicht nach § 17 ErbStG zunächst auf Erwerbe anzuwenden ist, für die die Steuer na...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.3 Auf Dauer berechnetes Band

Rz. 29 Das familienähnliche Band muss auf Dauer bestimmt sein. Bloße Zwischenunterbringungen begründen kein Pflegekindverhältnis. Ausgeschlossen sind damit die nur für einen vorübergehenden Zeitraum bestimmten Aufnahmen in einer Familie. Entscheidend ist die beabsichtigte ("berechnete") Dauer der Aufnahme, sodass auch eine nur kurze Haushaltszugehörigkeit ausreicht, sofern e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.5 Haushaltsaufnahme nicht zu Erwerbszwecken

Rz. 32 Bis zur Neufassung durch das StÄndG 2003 (Rz. 9a) waren Kinder nur zu berücksichtigen, wenn die Eltern einen nicht unwesentlichen Unterhaltsbeitrag geleistet haben. An die Stelle dieses Ausschlussgrunds ist mit der Neuregelung das Merkmal getreten, dass das Kind nicht zu Erwerbszwecken in den Haushalt aufgenommen wurde. Die Pflegeperson darf mit der Haushaltsaufnahme ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4 Kinder bis zum 18. Lebensjahr (Abs. 3)

Rz. 51 Durch das StÄndG 1991 v. 24.6.1991[1] wurde die allgemeine Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern wieder von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt. Das JStG 1996 v. 11.10.1995[2] brachte die Umstellung auf das kindergeldrechtliche Monatsprinzip. Dem Gesetzgeber steht bei der Altersgrenze ein Gestaltungsspielraum zu.[3] Rz. 52 Ein Kind wird in dem Kalendermonat, in d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.4 Freiwilliges soziales, ökologisches Jahr, freiwillige Dienste (Nr. 2 Buchst. d)

Rz. 73 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. d) EStG wurde m. W. v. 1.6.2008 dem JugendfreiwilligendiensteG (JFDG) angepasst (Rz. 9a). Außerdem wurden seit 2008 weitere Freiwilligendienste aufgenommen. Kinder, die das 18. und noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, werden berücksichtigt, wenn sie einen Dienst nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. d) EStG leisten: Freiwilliges sozial...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.3 Fehlender Ausbildungsplatz (Nr. 2 Buchst. c)

Rz. 70 Der Gesetzgeber unterstellt typisierend, dass dem Stpfl. bei fehlendem Ausbildungsplatz – ebenso wie für Kinder in Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a) EStG) – Unterhaltsaufwendungen entstehen, die den Abzug eines Kinderfreibetrags bzw. den Anspruch auf Kindergeld rechtfertigen. Die Regelung bezweckt die Gleichstellung beider Fälle.[1] Rz. 71 Das Kind muss ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.2 Übergangszeit (Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 68 Ausbildungsabschnitte sind nicht nur die Teile eines auf einen bestimmten Beruf ausgerichteten Ausbildungsgangs, wie z. B. bei einer Stufenausbildung, sondern auch in sich geschlossene Ausbildungsgänge mit unterschiedlichem Berufsziel. Es liegen daher auch dann 2 Ausbildungsabschnitte vor, wenn sich das Kind nach Abbruch oder Abschluss einer Ausbildung für eine andere...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.1 Allgemeines

Rz. 74 Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, werden ohne Altersbegrenzung, d. h. nach Vollendung des 18. Lebensjahrs zeitlich unbegrenzt, d. h. auch über das 25. Lebensjahr hinaus, berücksichtigt, solange noch ein möglicher Kindergeldberechtigter vorhanden ist. Bei Vollwaisen wird das Kindergeld na...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.4 Aufnahme in den Haushalt

Rz. 31 Das Pflegekind muss in den Haushalt aufgenommen sein. Der Aufnehmende muss einen Haushalt innehaben. Dazu gehört, dass er ein weitgehend selbstbestimmtes Leben in einer eigenen Wohnung führt, in der er sich persönlich und finanziell an der Haushaltsführung beteiligt. Ihm muss Eigentum oder Besitz an der Wohnung und dem Hausrat zustehen, und er muss im Regelfall auch d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3 Vorrangregelung bei Adoptiv- und Pflegekindern (Abs. 2)

Rz. 47 Die durch das JStG/JStErgG 1996 eingeführten Vorrangregelungen in § 32 Abs. 2 EStG sollen die Doppelberücksichtigung von Pflegekindern und Adoptivkindern vermeiden.[1] Rz. 48 Nach § 32 Abs. 2 S. 1 EStG ist ein Adoptivkind, bei dem das Kindschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern weiter besteht, vorrangig als angenommenes Kind, d. h. bei den Adoptiveltern und nicht be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.3 Selbstunterhalt des behinderten Kindes

Rz. 80 Wegen der Behinderung muss das Kind außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Diese Voraussetzung ist grds. gegeben, wenn das behinderte Kind nicht in der Lage ist, durch eine eigene Erwerbstätigkeit seinen gesamten notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten und wenn es über keine ausreichenden anderen Einkünfte und Bezüge verfügt.[1] Allein aus dem Umstand, dass de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.6 Kein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern

Rz. 36 Das negative Tatbestandsmerkmal, dass ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern (leibliche Eltern, Adoptiveltern und andere Pflegeeltern) nicht mehr besteht, bezweckt, die doppelte Zurechnung sowohl bei den Eltern als auch bei den Pflegeeltern nach Möglichkeit zu vermeiden.[1] Rz. 37 Nach dem Grundsatzurteil des BFH[2] erfordert die Annahme eines Pflegekindverhält...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.2 Begriff der Behinderung

Rz. 77 Behinderungen i. S. v. § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG sind von der Norm abweichende körperliche oder seelische Zustände, die sich erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum (mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate) erstrecken und deren Ende nicht absehbar ist. Dazu können auch Suchtkrankheiten gehören. Keine Behinderung sind Krankheiten, deren Verlauf sich auf eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.2 Familienähnliches Band

Rz. 22 Pflegeeltern und Pflegekind müssen durch ein "familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band" verbunden sein. Ein familienähnliches Band liegt vor, wenn das Kind wie zur Familie angehörig angesehen und behandelt wird. Dies setzt ein Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis wie zwischen Eltern und leiblichen Kindern voraus.[1] Da das Gesetz Pflegekinder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.2.2 Adoptivkinder

Rz. 16 Die Adoption (§§ 1741ff. BGB) erfolgt durch staatlichen Akt[1] und nicht mehr, wie bis zum 31.12.1976, durch Vertrag. Sie verschafft dem Kind die Stellung eines ehelichen Kindes und damit auch die Verwandtschaft (§ 1754 BGB). Ein Verwandtschaftsverhältnis zum Ehegatten des Annehmenden wird durch die Adoption nur begründet, wenn dieser auch selbst Annehmender ist, also...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 6 Kinder über 21 bzw. 25 Jahre (Abs. 5)

Rz. 99 § 32 Abs. 5 EStG ist nur noch anzuwenden, wenn das Kind den Dienst oder die Tätigkeit vor dem 1.7.2011 angetreten hat (§ 52 Abs. 32 S. 2 EStG). Dem liegt die Aussetzung des Wehr- oder Zivildienstes zum 1.7.2011 zugrunde. Kinder werden während des Grundwehrdiensts, Zivildiensts usw. grds. nicht berücksichtigt, abgesehen von Ausnahmen wie einem berufsbegleitenden Studium...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.5 Berücksichtigung von Kindern nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums (Abs. 4 S. 2)

Rz. 84 Kinder sind auch dann für das Kindergeld berücksichtigungsfähig, wenn sie nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums weitere Ausbildungen beginnen oder wenn ein anderer Tatbestand des § 32 Abs. 4 Nr. 2 EStG vorliegt. Die Voraussetzungen hierfür wurden mit dem StVereinfG (Rz. 9) ab 2012 neu geregelt. In diesen Fällen sind Kinder nur b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.3.1 Bedeutung und Begriffsentwicklung

Rz. 19 Das EStG enthielt bis 1985 keine Definition des Begriffs des Pflegekinds. Die Finanzverwaltung verlangte in Abschn. 180 Abs. 2 EStR 2003 insbes. die volle Verantwortung für den Unterhalt bei den Pflegeeltern. Abweichend hiervon und von der älteren Rspr. lehnte sich der BFH an die Begriffsbestimmung des Pflegekinds in § 15 Abs. 1 Nr. 8 AO an, nach der entscheidend ledi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3.1 Berufsausbildung (Nr. 2 Buchst. a)

Rz. 60 Der Begriff der Berufsausbildung deckt sich mit dem Begriff in § 33a EStG [1], ist aber zugunsten des Kindergeldberechtigten weiter als der Begriff der Berufsausbildung i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG [2], der in Ausbildungskosten[3] und Fortbildungskosten[4] trennt. Ab 2012 ist für das Kindergeld zu unterscheiden zwischen einer ersten Berufsausbildung, die abgeschlosse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Familienstiftungen: Eine ku... / b) Das Einkommen

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 KStG bemisst sich die Körperschaftsteuer der Familienstiftung nach dem zu versteuernden Einkommen, welches gem. § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des EStG und KStG definiert und ermittelt wird (vgl. Gummert, Münchener Hdb. Gesellschaftsrecht, Bd. 5, 5. Aufl. 2021, § 80 Rz. 115 ff.; Richter, Stiftungsrecht, 2. Aufl. 2023, § 22 Rz. 2-7). Hierbei erg...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / 4. Erbersatzsteuer

Eine Besonderheit der Familienstiftung ist die Erbersatzsteuer, welche wiederkehrend und immer nach Ablauf von 30 Jahren einen Erbfall fingiert, bei dem das Vermögen fiktiv auf zwei Kinder übertagen wird (vgl. auch Meincke / Hannes / Holtz, ErbStG, 18. Aufl. 2021, § 1 Rz. 22, Regierer / Udwari in Preißer/Seltenreich/Königer, ErbStG/BewG, 4. Aufl. 2022, § 1 ErbStG Rz. 125). D...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / f) Gewerbesteuer

Eine Familienstiftung ist nur mit ihrem Gewerbebetrieb als auch mit ihrem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gem. § 2 Abs. 1 und Abs. 3 GewStG gewerbesteuerpflichtig. Die Besonderheit gegenüber Kapitalgesellschaften, deren Tätigkeiten stets und in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG), ist, dass Familienstiftungen dieser Gewerblichkeitsfiktion ...mehr

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Die Beteiligung von Angeste... / 1. Der Ausgangspunkt: Konkurrenz zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer

Kein Wahlrecht zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer: Im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgeregelungen im Mittelstand taucht oftmals die Frage auf, ob bei Beteiligung von Mitarbeitern des Unternehmens ein vergünstigter Erwerb der Gesellschaftsbeteiligung zu Arbeitslohn führt oder der Schenkungsteuer zu unterwerfen ist. Insbesondere wenn die Voraussetzungen der §§ 13a, 1...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 8 Freibeträge einer Körperschaft

Ein Abzug eines Freibetrags findet bei der Ermittlung des Einkommens bei den meisten Körperschaften nicht statt. Lediglich Gesellschaften i. S. d. § 24 KStG, deren Ausschüttungen beim Empfänger nicht zu Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führen, erhalten einen Freibetrag von 5.000 EUR. Dies trifft folglich auf eine GmbH oder AG nicht zu. Begünstigt sind insbesondere Verei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.6 Beendigungsorientierte Steuerbilanzpolitik

Ist die Grundentscheidung, das Unternehmen zu veräußern oder aufzugeben, bereits gefallen oder abzusehen, z. B. wegen hohen Alters des Unternehmers und Fehlens eines Nachfolgers, könnte für die Restzeit der betrieblich-werbenden Tätigkeit eine beendigungsorientierte Steuerbilanzpolitik sinnvoll sein. Während dieser "Restzeit" sollten unter Ausnutzung sämtlicher steuerbilanzpo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.3 Freiheit des Kapitalverkehrs und Drittstaaten

Rz. 84 Die Freiheit des Kapitalverkehrs gilt nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Art. 63 Abs. 2 AEUV auch für den Kapitalverkehr zwischen Mitgliedstaaten und dritten Ländern (Drittstaaten).[1] Daher sind die Grundsätze der Rspr. des EuGH zur Freiheit des Kapitalverkehrs zwischen Mitgliedstaaten grundsätzlich auch auf den Kapitalverkehr zwischen Mitgliedstaaten und Drittländ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Inflationsausgleichsprämie / 1.1 Vorbemerkung

Die sog. Inflationsausgleichsprämie ist Teil des "Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz" und des sog. "dritten Entlastungspakets" des Bundes, das am 1.10.2022 in Kraft getreten ist. Die Prämie soll einen Anreiz für Unternehmen setzen, für beide Seiten steuerlich begünstigte zusätzliche Zahlungen zu leisten, um die gesti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Inflationsausgleichsprämie / 2 Steuerbefreiung

Voraussetzung ist, dass die Beihilfen oder Unterstützungen infolge der anhaltend hohen Inflation im begünstigten Zeitraum, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, zweckgebunden zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Inflation gezahlt werden. Hinweis Steuerlicher Freibetrag Bei dem Betrag von 3.000 EUR handelt es sich um einen steuerlichen Freibetrag (Höchst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.5.7 Beispiele, in denen keine Bilanzberichtigung zulässig ist

Wird ein – zu Unrecht gewährter – Freibetrag nach § 14a Abs. 4 EStG nachträglich aberkannt, handelt es sich nicht um einen Fall der Bilanzberichtigung, da der Freibetrag keinen Bilanzansatz und damit auch nicht den Bilanzgewinn betrifft.[1] Wurde ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG zu Unrecht in Anspruch genommen, handelt es sich nicht um einen Fall der Bilanzberichti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Rechtsgrundlagen: Die Änderungen des ErbStRG im Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat mit dem ErbStRG [1] das ErbStG sowie das BewG in Teilen neu geregelt. Er hat damit dem Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[2] entsprochen, der die Anwendung des einheitlichen Steuertarifs (§ 19 Abs. 1 ErbStG a. F.) auf die sich nach § 12 ErbStG a. F. ergebenden unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen als verfassungswidrig beanstandet und dem Gesetzgeber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3.2 Die Bedeutung von Art. 63 AEUV

Rz. 83 Art. 63 AEUV berührt nach seinem Wortlaut nicht das Recht der Mitgliedstaaten, die einschlägigen Vorschriften ihres Steuerrechts anzuwenden, insbesondere die Stpfl. mit unterschiedlichem Wohnort oder Kapitalanlageort unterschiedlich zu behandeln (Art. 65 Abs. 1 Buchst. a). Die Vorschrift ist als Ausnahme vom Grundprinzip des freien Kapitalverkehrs eng auszulegen. Sie ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik im Steuerrecht / 3.2.2 Teilwertabschreibung

Von ausschlaggebender Bedeutung für die Rangordnung ist regelmäßig die Frage, in welchem Zeitraum die Gewinnminderung aufgeholt wird. Eine Teilwertabschreibung auf den Wert des Grund und Bodens wirkt bei dauernder Wertminderung wie eine endgültige Steuerentlastung. Praxis-Beispiel Teilwertabschreibung Ein Grundstück, das für 300.000 EUR erworben wurde, könnte wegen Überschwemm...mehr