Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ergänzende Vorschriften.

Rn 2 Die Bestimmungen des GVG sind auch inhaltlich nicht abschließend. Sie werden durch andere Gesetze, etwa die Richtergesetze des Bundes (DRiG) und der Länder oder die erwähnten Prozessordnungen ergänzt. Darin finden sich zB Vorschriften über den Ausschluss oder die Ablehnung von Richtern (vgl §§ 41 bis 48 ZPO, 54 VwGO, 22 ff StPO). Neben den verfassungsrechtlich verankert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Belehrung.

Rn 6 Bei Anwaltszwang (§ 78) ist über Notwendigkeit der RA-Bestellung und Folgen einer Fristversäumung zu belehren unabhängig davon, ob die Partei bereits durch RA vertreten ist (BGHZ 88, 180) oder noch einen RA beauftragen wird (BGH NJW 91, 493), nicht über fristgebundene Möglichkeit einer Anschlussberufung (BGHZ 215, 89). Rn 7 Die Belehrung darf ggü Laien nicht nur den Wort...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wirksamkeit mit Rechtskraft.

Rn 2 Endentscheidungen in Gewaltschutzsachen werden nach § 216 I 1 mit Eintritt der Rechtskraft wirksam u damit nach § 86 II vollstreckbar. Formelle Rechtskraft tritt nach § 45 S 1 ein, sobald die Beschwerdefrist von einem Monat nach § 63 I (im einstweiligen Anordnungsverfahren 2 Wochen, § 63 I Nr 1) abgelaufen ist. Die Frist beginnt gem § 63 III 1 mit der schriftlichen Beka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abweichende Versteigerungsbedingungen.

Rn 5 Die öffentliche Versteigerung kann zu anderen Bedingungen erfolgen, als das Gesetz sie vorsieht, soweit die gesetzlichen Vorgaben nicht zwingend sind. So kann zB der Versteigerungsort geändert, auf den Ablauf der Frist des § 816 I verzichtet, der Bieterkreis auf bestimmte Personen oder Personengruppen beschränkt oder die Erlöszahlung abw von § 817 II gestundet werden. Zw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Anwendungsbereich.

Rn 19 Zum sachlichen Anwendungsbereich des § 321a Rn 1. Die Vorschrift gilt direkt nur für die ZPO-Verfahren, auch über § 4 InsO (AG Frankfurt O., ZInsO 12, 1687: Versagung Restschuldbefreiung). Entsprechende Vorschriften bestehen in anderen Verfahrensordnungen, zB § 78a ArbGG, § 133a FGO, § 152a VwGO, § 81 II GBO, § 44 FamFG nF (dazu Abramenko FGPrax 09, 198). Frist des § 7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Folgesachen nach Abs 3.

Rn 34 Kindschaftssachen werden nur dann zu Folgesachen, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird, was bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug geschehen kann. Eine Frist wie in den Fällen der Folgesachen nach Abs 2 besteht hier nicht; der Antrag ist auch dann zu berücksichtigen, wenn er erst einen Tag vor der mündlichen Verhandlung eingereicht wird ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Glaubhaftmachung (Abs 4).

Rn 51 Vor Zurückweisung ist die Partei, idR unter Einräumung einer angemessenen (kurzen) Frist, aufzufordern, die Tatsachen, aus denen sich die Entschuldigung der Verspätung ergibt, glaubhaft zu machen (Celle NJW 10, 1535 [BGH 16.03.2010 - VI ZR 176/09]). Das gilt auch, wenn das Gericht die bereits durch die Partei versuchte Glaubhaftmachung nicht für ausreichend hält (BGH N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Notwendiger Inhalt des Wiedereinsetzungsantrags.

Rn 4 Auf den Inhalt des Wiedereinsetzungsgesuchs ist besondere Sorgfalt zu verwenden, da anderenfalls Rechtsverluste drohen. Nicht zwingend erforderlich, aber unbedingt anzuraten ist die Verbindung von Wiedereinsetzungsgesuch und nachzuholender Prozesshandlung (es sei denn diese ist bereits, wenn auch verspätet vorgenommen worden). Unabdingbar ist die detaillierte Angabe der...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – gerichtliche Tätigkeit und Kostenvorschuss

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.6: Deckungsantragsschreiben an die Rechtsschutzversicherung – gerichtliche Tätigkeit und Kostenvorschuss Sehr geehrte Damen und Herren, wie Ihnen bereits bekannt ist, vertreten wir Ihren Versicherungsnehmer Herrn/Frau _________________________. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über den Fortgang der Angelegen...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / III. Befristete Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben

Rz. 75 Die Rechtslage zur Befristung von Arbeitsverträgen mit älteren Arbeitnehmern hat in den vergangenen Jahren eine wiederholte Änderung erfahren. Rz. 76 Der EuGH [170] hat mit Urt. v. 22.11.2005 entschieden, dass das Gemeinschaftsrecht und insbesondere Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG der Regelung in § 14 Abs. 3 S. 4 TzBfG a.F. entgegenstehen. Eine Regelung, die das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 5 Eine selbstständige Anfechtung dieser Anordnungen, insb auch wegen eines Ermessensfehlgebrauchs, scheidet grds aus, es sei denn, die Frist wird so lang bemessen, dass dies einer Verfahrensaussetzung faktisch gleichkommt (Köln NJW 75, 2349 [OLG Köln 16.06.1975 - 13 W 40/75]; zu Unrecht aA LG Neubrandenburg MDR 96, 1186 [LG Neubrandenburg 23.01.1996 - 2 O 247/95]). Sie kö...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.5.2 Vorsteuererstattungsverfahren für EU-Unternehmer

Rz. 152 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 EU-Unternehmer können ihre Erstattungsanträge bis spätestens 30. September des Folgejahres elektronisch beim Sitzfinanzamt einreichen, wobei eine Übermittlung von weiteren Unterlagen (z. B. Unternehmerbescheinigung) nicht erforderlich ist. Die Frist kann nicht verlängert werden. Ein verspätetes Einreichen des Antrages führt zur Verweigerung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zustandekommen und Wirkung.

Rn 10 Dem Antragsgegner muss vor einer stattgebenden Entscheidung grds rechtliches Gehör iSv Art 103 I GG gewährt werden. Kommt das aus zeitlichen Gründen nicht in Betracht, ist eine knappe Befristung der Einstellung ratsam und zugleich die Nachholung des rechtlichen Gehörs (Celle OLGZ 70, 355, 356; Musielak/Voit/Lackmann § 707 Rz 8). Nach Fristablauf muss über die Einstellu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Der Zeitpunkt.

Rn 3 Das Gesetz verlangt die Erhebung der Einrede vor dem staatlichen Gericht, die der Beklagte vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache vorbringen muss. Nicht verlangt wird vom Gesetz also die Erhebung der Einrede bereits im Schriftsatz der Klageerwiderung. Dies gilt auch dann nicht, wenn dem Beklagten eine richterliche Frist gesetzt worden war. Die Norm ist ähn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Geregelt wird die Geltungsdauer einer erteilten Vermögensauskunft. Die Sperrfrist wurde im Verhältnis zum früheren § 903 aF von drei Jahren auf zwei Jahre verkürzt. Dies ist vor allem den schnelleren Veränderungen im Wirtschafts- und Arbeitsleben geschuldet, sowie der Tatsache, dass Nachbesserungsanträge von Gläubigern sehr häufig sind (vgl Seip DGVZ 06, 1, 3; Goebel, D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Versäumt es der Kläger, seine Klage nach § 1046 Abs. 1 einzureichen, so beendet das Schiedsgericht das Verfahren. (2) Versäumt es der Beklagte, die Klage nach § 1046 Abs. 1 zu beantworten, so setzt das Schiedsgericht das Verfahren fort, ohne die Säumnis als solche als Zugeständnis der Behauptungen des Klägers zu behandeln. (3) Versäumt es eine Partei, zu einer mündlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 17 EuMVVO – Wirkungen der Einlegung eines Einspruchs.

Gesetzestext (1) Wird innerhalb der in Artikel 16 Absatz 2 genannten Frist Einspruch eingelegt, so wird das Verfahren vor den zuständigen Gerichten des Ursprungsmitgliedstaats weitergeführt, es sei denn, der Antragsteller hat ausdrücklich beantragt, das Verfahren in einem solchen Fall zu beenden. Das Verfahren wird weitergeführt gemäß den Regelnmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 24 Brüssel IIb-VO – Zügige Gerichtsverfahren.

Gesetzestext (1) Das Gericht, bei dem die Rückgabe eines Kindes nach Artikel 22 beantragt wird, befasst sich mit gebotener Eile mit dem Antrag und bedient sich dabei der zügigsten im nationalen Recht vorgesehenen Verfahren. (2) Unbeschadet des Absatzes 1 erlässt ein Gericht erster Instanz seine Entscheidung spätestens sechs Wochen nach seiner Anrufung, es sei denn, dass dies...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begründung der Anschlussberufung.

Rn 18 Die Begründung der Anschlussberufung muss in der Berufungsanschlussschrift enthalten sein (BGH NJW 03, 2388, 2389 [BGH 30.04.2003 - V ZB 71/02]). Dieses gesetzliche Erfordernis ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Anschließung. Die Begründung in einem gesonderten Schriftsatz ist nicht zulässig. Allerdings bestehen keine Bedenken, wenn der Berufungsbeklagte nach Einle...mehr

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FF 04/2024, Die Entpflichtu... / 2. Rechtliches Gehör

Vor einer Entpflichtung ist dem davon betroffenen Verfahrensbeistand sowie den weiteren Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör zu gewähren. Der Verfahrensbeistand ist unter Setzung einer kurzen Frist – wegen § 155 Abs. 1 FamFG – aufzufordern, zu eventuellen Vorwürfen Stellung zu nehmen.[38] Aus praktischen Gründen und um einer weiteren Verfahrensverzögerung vorzubeugen, soll...mehr

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FF 04/2024, Sachverhaltserm... / bb) Voraussetzungen

(1) § 115 FamFG erfasst zum Ersten Angriffs- und Verteidigungsmittel, wozu Tatsachenbehauptungen und deren Bestreiten, Einwendungen (z.B. Gestaltungsrechte, Aufrechnung), Beweisanträge und Beweiseinreden gehören.[55] Veränderungen des Verfahrensgegenstandes (auch selbstständige Angriffe genannt) wie Antragserweiterung, Antragsänderung oder Erheben eines Widerantrags fallen e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angabe der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Rn 12 Weiterer notwendiger Inhalt des PKH-Antrags ist die Darstellung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse. Die Angaben müssen vor Ende der Instanz gemacht werden, es sei denn, das Gericht hat ausnahmsweise die Nachreichung des Formulars und der Belege gestattet (Köln FamFR 11, 227). Von der Ermächtigung zur Einführung von Formularen ist Gebrauch gemacht worden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gegen die Eintragungsanordnung nach § 882c kann der Schuldner binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe Widerspruch beim zuständigen Vollstreckungsgericht einlegen. 2Der Widerspruch hemmt nicht die Vollziehung. 3Nach Ablauf der Frist des Satzes 1 übermittelt der Gerichtsvollzieher die Anordnung unverzüglich elektronisch dem zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1....mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 4. Verlangen nach Weiterbeschäftigung

Rz. 9 Der gesetzliche WBA erfordert ferner, dass der Arbeitnehmer seine Weiterbeschäftigung gegenüber dem Arbeitgeber ausdrücklich verlangt. Die Erhebung der Kündigungsschutzklage allein ist insoweit nicht hinreichend. Ebenfalls reicht es nicht aus, seine Arbeitsleistung anzubieten. Der Arbeitnehmer muss vielmehr gegenüber dem Arbeitgeber erklären, dass er nach § 102 Abs. 5 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Sachverständige hat unverzüglich zu prüfen, ob der Auftrag in sein Fachgebiet fällt und ohne die Hinzuziehung weiterer Sachverständiger sowie innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erledigt werden kann. 2Ist das nicht der Fall, so hat der Sachverständige das Gericht unverzüglich zu verständigen. (2) 1Der Sachverständige hat unverzüglich zu prüfen, ob ein Grund vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 12 Keine Pflicht zur Sicherheitsleistung besteht bei bewilligter PKH für den Kl, § 122 I Nr 2. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht zuvor durch rechtskräftiges Zwischenurteil eine Frist nach § 113 gesetzt und diese (inzwischen) abgelaufen ist (Brandbg NJW-RR 03, 209 [OLG Brandenburg 17.10.2002 - 13 W 34/02]). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bewilligung der PKH zu Unr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schriftform.

Rn 3 Nach S 1 ist die Vollmacht schriftlich zu den Verfahrensakten einzureichen. Die Schriftform wird durch notarielle Beurkundung ersetzt (§ 126 Abs 4 BGB); eine öffentliche Beglaubigung ist nicht erforderlich, kann aber bei Zweifeln an der Person des Bevollmächtigten verlangt werden (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 11 Rz 10). Strengere Formvorschriften bestehen für Reg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Delegation der Fristberechnung?

Rn 47 Die Berechnung der Fristen stellt die anspruchsvollste Aufgabe beim Fristenwesen dar. Die Berechnung komplizierter bzw in seiner Kanzlei nur selten vorkommender Fristen darf der Anwalt überhaupt nicht auf das Hilfspersonal zur selbstständigen Erledigung delegieren (BGH NJW 04, 350).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.

Rn 16 Für die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist die Vorlage von Belegen zur Glaubhaftmachung bereits in § 117 II vorgesehen. Sofern Belege nicht vorgelegt sind, hat das Gericht gem § 118 II 4 eine Frist zur Glaubhaftmachung zu setzen. Das gilt auch dann, wenn der Antrag durch einen Rechtsanwalt eingereicht wurde (BGH NJW 84, 310). Das Gericht hat Ermessen, d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf die Rüge eines durch eine Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn Gegen eine der Endentscheidun...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 14 Behandlung nicht ansässiger Unternehmen

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein nicht ansässiges Unternehmen ist nach luxemburgischem Verständnis ein Unternehmen, das keine feste Niederlassung in Luxemburg unterhält. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich in Luxemburg umsatzsteuerlich registrieren, wenn sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten ausführen: in Luxemburg steuerbare Lieferungen von Gegenständen, in Lu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überlastung.

Rn 37 Die Überlastung oder ungenügende Auslastung wird grds zu Recht daran gemessen, ob und inwieweit der Geschäftsanfall – das sind die Eingänge, nicht die unerledigten Bestände – für den Richter oder den Spruchkörper ober- oder unterhalb des rechnerischen Solls liegt. Das rechnerische Soll ergibt sich aus den ›Pensenschlüsseln‹, mit denen die Ministerialbürokratie beim Hau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berechnung bei Fristbeginn nach § 187 I BGB.

Rn 3 Typische Beispiele: Rechtsmittelfrist, Ladungsfrist, Einlassungsfrist. Zustellung am Montag, 20.3.: Ablauf einer 3-Tagesfrist am Donnerstag 23.3., einer Wochenfrist am Montag, 27.3., einer Monatsfrist am 20.4. Ist der 20.4. ein Samstag, endet die Frist erst am Montag, 22.4. Bei einer Zustellung am 31.3. endet die Monatsfrist am 30.4., dem letzten Tag des folgenden Monat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zur Abnahme der Vermögensauskunft setzt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner für die Begleichung der Forderung eine Frist von zwei Wochen. Zugleich bestimmt er für den Fall, dass die Forderung nach Fristablauf nicht vollständig beglichen ist, einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft alsbald nach Fristablauf und lädt den Schuldner zu diesem Termin in seine Geschäfts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verhältnis zur Legislative.

Rn 9 Der § 36 II DRiG stellt die Inkompatibilität von Richteramt und Mitgliedschaft in gesetzgebenden Körperschaften von Bund und Ländern klar. Das Recht zur Wahrnehmung des Richteramts endet kraft Gesetzes mit der Annahme der Wahl. Wird umgekehrt ein Abgeordneter in das Richteramt berufen, so ist er nach § 21 II Nr 2 DRiG zu entlassen, wenn er das Mandat nicht binnen einer ...mehr

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§ 10 Kündigung bei Betriebs... / IV. Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

Rz. 64 Besonderheiten bestehen für den Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz. Die Einzelheiten waren bis zum Grundsatzurteil des BAG v. 28.10.2004 heftig umstritten.[144] Nach dieser Entscheidung ist der Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz nunmehr zeitlich begrenzt. Nach Ablauf der Frist einer insolvenzbedingten Kündigung besteht kein Anspruch auf Wiedereinstel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 315 (Unterschrift der Richter).

Rn 33 Die Unterschrift des die Verfügung erlassenden Richters ist erforderlich für Fristsetzungsverfügungen (BGHZ 76, 236 = NJW 80, 1167; BVerwG NJW 94, 746) und Zwischenverfügungen (BayObLG NJW-RR 96, 1167). Dagegen verneint der BGH vor dem Hintergrund der zunehmenden elektronischen Vorgangsbearbeitung das Unterschriftserfordernis für die Verfügung des Vorsitzenden zur Verl...mehr

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§ 5 Abfindungsanspruch bei ... / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 11 EuZVO – Zustellung von Schriftstücken.

Gesetzestext (1) Die Zustellung des Schriftstücks wird von der Empfangsstelle bewirkt oder veranlasst, entweder nach dem Recht des Empfangsmitgliedstaats oder in einem von der Übermittlungsstelle gewünschten besonderen Verfahren, sofern dieses Verfahren mit dem Recht des Empfangsmitgliedstaats vereinbar ist. (2) Die Empfangsstelle unternimmt alle erforderlichen Schritte, um ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verhältnis zum Hauptsacheverfahren.

Rn 4 Der Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt nicht die Anhängigkeit eines Hauptsacheverfahrens voraus; es bleibt auch dann ein selbstständiges Verfahren, wenn eine Hauptsache anhängig ist, § 51 III 1. Hieraus folgt, dass die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens nicht zwingend erfolgen muss. Auf Antrag eines Beteiligten ist aber ein Hauptsacheverfahren durchzuführen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Beweisaufnahme dient der Wahrheitsfindung. § 376 dient demgegenüber dem Schutz der Geheimnisse des öffentlichen Dienstes im weitesten Sinne. Den Konflikt zwischen diesen widerstreitenden Interessen löst § 376 zugunsten der öffentlichen Hand und zu Lasten von Gerichten und Parteien, denn bis zur Erteilung einer Aussagegenehmigung besteht zugunsten der in § 376 genann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 138 regelt den Inhalt des Sachvortrags, während § 282 den Zeitpunkt bestimmt, bis wann ohne prozessuale Nachteile noch vorgetragen werden kann. In Ergänzung zur Konzentrations- und Beschleunigungspflicht des Gerichts (§§ 272, 273) verpflichtet diese Vorschrift die Parteien zur zügigen und konzentrierten Prozessführung. Andererseits ist das verfassungsmäßige Verbot ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verjährung

Rz. 135 [Autor/Stand] Die Feststellung der Bedarfswerte unterliegt der Feststellungsverjährung. Die Feststellungsfrist beträgt regelmäßig vier Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 181 Abs. 1 AO).[2] Die Frist beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist (§ 170 Abs. 1 AO i.V.m. z.B. § 11 und § 9 ErbStG). Eine Verpflichtung zur Abgabe der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 2 Die Norm gilt sowohl für die Nichtigkeitsklage als auch für die Restitutionsklage. Es handelt sich nach Abs 1 um eine Notfrist iSd § 224, die nicht durch den Richter verlängert werden kann und nicht durch Parteivereinbarung abgekürzt werden kann. Wiedereinsetzung bei schuldhafter Fristversäumung ist iRv § 233 möglich (Zö/Greger § 586 Rz 1). Die Einhaltung der Frist ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 40 VSBG – Unterstützung von Verbrauchern bei grenzübergreifenden Streitigkeiten; Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Eine natürliche Person kann jederzeit von dem Kreditinstitut verlangen, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Satz 1 gilt auch, wenn das Zahlungskonto zum Zeitpunkt des Verlangens einen negativen Saldo aufweist. Ein Pfändungsschutzkonto darf jedoch ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden. (2) Ist Guthaben auf dem Zah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fehlende oder unwirksame Zustellung.

Rn 11 Spätester Zeitpunkt des Beginns der Berufungsfrist ist der Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung (§§ 310, 311) des erstinstanzlichen Urteils. Er ist maßgeblich, wenn das Urt nicht oder nicht innerhalb der Fünfmonatsfrist zugestellt worden oder die Zustellung unwirksam gewesen ist. Das gilt jedoch nicht, wenn die beschwerte Partei in dem Termin zur mündlichen Verh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mieterhöhung gem § 558 BGB.

Rn 10 Dem Vermieter steht nur ein Anspruch auf Zustimmung zu. Stimmt der Mieter nicht zu, muss der Vermieter auf Abgabe einer Willenserklärung klagen. Möglich ist ein Streit aber dann, wenn strittig ist, ob der Mieter vorprozessual einer Mieterhöhung zugestimmt hat. Dann ist dieser Teil der Forderung nicht sicherbar. Nach einer Verurteilung zur Zustimmung darf wegen des sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verwertbarkeit der Ermittlungsergebnisse (Abs 3).

Rn 5 Ermittlungsergebnisse zum Aufenthaltsort des Schuldners, die der GV auf Grund des Vollstreckungsauftrages eines Gläubigers eingeholt hat, darf er grds auch für den Auftrag eines weiteren Gläubigers verarbeiten, wenn dem zweiten Gläubiger der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt sind und die Daten nicht älter als drei Monate sind. Die Fri...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.4.2 Erstattung wegen für ungültig erklärter Zollanmeldung (Art. 116 Abs. 1 UA 2 UZK)

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In den häufiger vorkommenden Fällen der irrtümlichen Anmeldung der Ware zur Überführung in den freien Verkehr kann die Zollanmeldung gem. Art. 174 UZK i. V. m. Art. 148 UZK-DA für ungültig erklärt werden. Ist auf die Anmeldung bereits bezahlt worden, muss bei Ungültigerklärung erstattet werden; für die EUSt gilt dies nur, wenn und soweit der ...mehr