Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsfolge: Kündigungserklärung.

Rn 29 Für die Kündigungserklärung gilt bei Wohnraummiete die Schriftform (§ 568 I), der Kündigungsgrund ist genau zu bezeichnen (§ 569 IV). Bei Gewerberaummiete ist die Erklärung formlos und kann daher auch schlüssig erfolgen, zB durch Räumung und Zahlungseinstellung (Frankf ZMR 05, 617). Eine Teilkündigung ist bei einheitlichem Mietverhältnis unzulässig (BGH NJW 12, 224: se...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2266 BGB – Gemeinschaftliches Nottestament.

Gesetzestext Ein gemeinschaftliches Testament kann nach den §§ 2249, 2250 auch dann errichtet werden, wenn die dort vorgesehenen Voraussetzungen nur bei einem der Ehegatten vorliegen. Rn 1 Ehegatten können auch dann ein gemeinschaftliches Nottestament gem § 2249 oder § 2250 errichten, wenn die dort bezeichneten Voraussetzungen nur bei einem Teil gegeben sind. Die Ehegatten m...mehr

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§ 18 Länderübersicht / IV. Pflichtteilsrecht

Rz. 517 Pflichtteilsberechtigt sind ausschließlich die Abkömmlinge des Erblassers. Der Ehegatte und der Partner aus einer gleichgeschlechtlichen Eingetragenen Lebenspartnerschaft haben keinen Pflichtteil, ebenso wenig die Aszendenten oder die Hausgenossen. Minderjährige Abkömmlinge erhalten drei Viertel ihres gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil. Volljährige Abkömmlinge bek...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausgangspunkt.

Rn 7 Die Kündigung nach § 314 beruht nicht auf einer Vereinbarung, sondern auf Gesetz. Sie stellt daher eine außerordentliche Kündigung dar, so dass sie eines Grundes bedarf, den I als ›wichtiger Grund‹ umschreibt: Dem kündigenden Teil muss die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der vereinbarten Zeit oder der Frist für eine ordentliche Kündigung ›unter Berücksichtigung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ordentliche Kündigung, I.

Rn 3 Die GbR kann von vornherein unbefristet sein, aber I gilt auch, wenn eine befristete GbR nach Zeitablauf dann (konkludent) ohne erneute Befristung fortgesetzt wird. Als unbefristet iSv I ist es auch anzusehen, wenn die GbR für die Lebenszeit des Gesellschafters eingegangen ist (Servatius § 725 Rz 23). Wird eine Höchstdauer oder eine auflösende Bedingung vereinbart, ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Lebt der für tot erklärte Ehegatte noch, so kann unbeschadet des § 1319 sein früherer Ehegatte die Aufhebung der neuen Ehe begehren, es sei denn, dass er bei der Eheschließung wusste, dass der für tot erklärte Ehegatte zum Zeitpunkt der Todeserklärung noch gelebt hat. 2Die Aufhebung kann nur binnen eines Jahres begehrt werden. 3Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausfallbürgschaft.

Rn 72 Der Ausfallbürge haftet stets nur ›für den Ausfall‹ (die Einrede der Vorausklage aus § 771 wird quasi schon im Bürgschaftsvertrag erhoben). Sie ist das Gegenteil der selbstschuldnerischen Bürgschaft (BGH NJW 98, 2138, 2141). Der Ausfallbürge haftet nur, soweit der Gläubiger trotz Anwendung gehöriger Sorgfalt – insb durch Geltendmachung seines Anspruchs gegen den Haupts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 7 Der Fristsetzungsbeschluss ist beiden Ehegatten vAw zuzustellen. Eines Antrages bedarf es nicht, weil das Nachlassgericht den Güterstand vAw zu beachten, zu ermitteln hat. Rn 8 Das Inventar kann von beiden Ehegatten getrennt oder gemeinsam errichtet werden. Der erbende Ehegatte haftet für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt erst ab dem Zeitpunkt, in dem auch der a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Entscheidungsmöglichkeiten.

Rn 3 Vgl § 2353 Rn 23 ff. Das Gericht, erachtet die erforderlichen Tatsachen für festgestellt (§ 2359), stellt dieses per Feststellungsbeschl fest und ordnet (ohne Ermessensspielraum; Frankf 17.5.22 – 21 W 39/22 Rz 68) mangels Widerspruchs (§ 352 I FamFG) die Zeugniserteilung an; ein Entlassungsantrag schadet nicht (München FamRZ 10, 1698). Andernfalls weist es mit Begründun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Eheaufhebung bei Irrtum, arglistiger Täuschung und Drohung (§ 1314 II Nr 2–4) kann nur binnen eines Jahres gestellt werden (I 1). Daraus folgt im Umkehrschluss, dass bei allen anderen Aufhebungsgründen (§§ 1303, 1304, 1306, 107, 1311, 1314 II Nr 1 u 5) der Antrag nicht befristet ist (AG Pankow-Weißensee FamRZ 09, 1325). Der Antragsgegner muss den (früheren) Fristbeg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1484 BGB – Ablehnung der fortgesetzten Gütergemeinschaft.

Gesetzestext (1) Der überlebende Ehegatte kann die Fortsetzung der Gütergemeinschaft ablehnen. (2) 1Auf die Ablehnung finden die für die Ausschlagung einer Erbschaft geltenden Vorschriften der §§ 1943 bis 1947, 1950, 1952, 1954 bis 1957, 1959 entsprechende Anwendung. 2Bei einer Ablehnung durch den Betreuer des überlebenden Ehegatten ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Hinweis auf Kündigungswiderspruch (§ 568 II).

Rn 9 Der Vermieter soll auf die Möglichkeit des Kündigungswiderspruchs (§ 574) sowie dessen form- und fristgerechte (§ 574b) Erhebung hinweisen. Für den Hinweis selbst ist keine Form vorgeschrieben. Der Hinweis ist auch nicht Bestandteil der Kündigung, sollte aber in dieser enthalten sein; jedenfalls muss ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Kündigung und der Hinweispfli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sollzinsbindung nur für einen Teil der Darlehenslaufzeit (Abs 1 Nr 1).

Rn 6 Nr 1 Hs 1 findet Anwendung, wenn die Zinsbindung vor der Laufzeit des Darlehens endet, ohne dass eine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen wird. Für letztere ist ein einverständliches Zusammenwirken der Parteien erforderlich; die Ausübung eines einseitigen Bestimmungsrechts nach § 315 I genügt nicht (›Vereinbarung‹; Stuttg ZIP 15, 2460, 2467; Staud/Mülbert ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Mit der Nachlassverwaltung soll die Vollstreckung von Nachlassgläubigern in das Eigenvermögen des Erben abgewehrt werden, sie wird (anders als die Nachlasspflegschaft vgl § 1960 Rn 3) nur auf Antrag der Beteiligten (Erbe, Nachlassgläubiger) angeordnet. Rn 2 Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann nach § 1982 abgelehnt werden, wenn keine kostendeckende Masse vorhanden i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zu §§ 355, 357b–d.

Rn 3 § 357 ist im Zusammenhang zu sehen mit § 355, der in III 1–4 grundlegende Bestimmungen zu den Rechtsfolgen des Widerrufsrechts bei Verbraucherverträgen enthält, die auch für die § 357 unterfallenden Vertriebsformen gelten. Ggü § 355 III 1 enthält I für die Frist zur Rückgewährung der ausgetauschten Leistungen eine spezielle Vorschrift. Rn 4 Für die Rechtsfolgen des Wider...mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / D. Auskunftsansprüche gegen Dritte

Rz. 84 Ein gesetzlich geregelter Auskunftsanspruch gegen dritte Nichterben, z.B. gem. § 666 BGB gegenüber Banken, mit denen der Erblasser in Geschäftsverbindung stand, besteht zugunsten des Pflichtteilsberechtigten nicht.[200] Im Rahmen der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses ist es die Ermittlungspflicht des Notars, bei Bankinstituten (einschließlich Sparkas...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtswirkungen der Abnahme.

Rn 6 Mit der Abnahme endet das Erfüllungsstadium und der Besteller ist fortan auf die Mängelrechte des § 634 verwiesen (s iE § 633 Rn 5 ff). Es treten der Gefahrübergang (§§ 644, 645) und die Fälligkeit der Vergütung (§ 641) nebst Verzinsungspflicht (§ 641 IV) ein; die Verjährung beginnt zu laufen. Die Beweislast für die Mangelfreiheit des Werks trägt bis zur Abnahme der Unt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Veranlagung

Tz. 105 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Körperschaftsteuer wird nach Ablauf des Veranlagungszeitraums 2021 durch das zuständige Finanzamt ermittelt und festgesetzt. Der Verein X erhält nach erfolgter Festsetzung der Steuer den Körperschaftsteuerbescheid für die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe ("gesellige Veranstaltungen", "Vereinsgaststätte", wenn steuerb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Hinweis auf Härteeinwand (§ 555c II).

Rn 21 In Anlehnung an § 568 II soll nach § 555c II der Vermieter den Mieter zu dessen Schutz auf die Form und die Frist des Härteeinwandes nach § 555d III 1 hinweisen. Ein Hinweis auf § 555d III 1 genügt nicht. Erforderlich ist eine Erklärung. Diese darf keine verwirrenden oder ablenkenden Zusätze enthalten (LG Berlin IMR 15, 272). Die Folgen eines Verstoßes regelt § 555d V ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Recht des Verbrauchers zur Vertragsbeendigung als Rechtsfolge der Änderung, III–V.

Rn 16 Beeinträchtigen die Änderungen des Unternehmers den Zugang zum digitalen Produkt oder dessen Nutzung durch den Verbraucher iSd II 1, steht dem Verbraucher nach III 1 ein Vertragsbeendigungsrecht zu. Die dort normierte Frist von 30 Tagen für die Ausübung des Rechts beginnt gem III 2 grds mit dem Zugang der Information nach II 1. Erfolgt die Änderung erst nach dem Zugang...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / I. Einleitung

Rz. 2 Zuwendungen des Erblassers an seine Abkömmlinge sind zur Ausgleichung zu bringen, wenn die Zuwendung kraft Gesetzes ausgleichungspflichtig ist (§ 2050 Abs. 1 und 2 BGB) oder der Erblasser bei der Zuwendung des Vorempfangs die Ausgleichungspflicht angeordnet hat (§ 2050 Abs. 3 BGB). Die Frage, wie sich solche Zuwendungen auf den Pflichtteil der Abkömmlinge auswirken, re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. (2) 1Leben in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des Mieters, treten diese mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder Lebenspartner eintritt. 2Andere Familienangehörige, die mit dem Mieter einen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Abdingbarkeit (§ 557a V).

Rn 17 § 557a ist gem 557a V nicht zum Nachteil des Mieters abdingbar. Dies ist nicht der Fall, wenn sich der Mieter auf eine niedrigere ortsübliche Miete berufen darf (BGH ZMR 09, 519, 520). Unwirksam sind Klauseln, die kürzere Staffeln als ein Jahr vorsehen, oder solche, die neben der Staffelmiete Mieterhöhungen nach §§ 558, 559 zulassen wollen. Rn 18 Vereinbaren die Parteie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Verlangt der Verbraucher vom Unternehmer Nacherfüllung, so hat dieser den vertragsgemäßen Zustand herzustellen und die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. 2Der Unternehmer hat die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel informiert hat, und ohne erhebliche Unannehmlichk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 210 schützt den Gläubiger davor, dass er, allein weil er selbst oder der Schuldner geschäfts- und idR damit prozessunfähig (§ 52 ZPO) ist, objektiv seine Forderung nicht durchsetzen kann und diese dann verjährt. § 210 macht ein Vorgehen nach § 57 I ZPO entbehrlich, wenn es auch ggf sinnvoll bleibt. Denn die Beweislast für die Voraussetzungen (Mangel der Geschäftsfähig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflicht.

Rn 9 Um eine praktische Wirksamkeit der Aktualisierungspflicht zu gewährleisten, muss der Unternehmer in einem angemessenen Zeitrahmen nach Auftreten der Vertragswidrigkeit die Aktualisierung bereitstellen und diese auch für einen Zeitraum, der sich an der Dauer der angemessenen Frist nach II orientiert, bereitgestellt lassen. Das Gleiche gilt für die Verpflichtung zur Infor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Unternehmer kann von dem Unternehmer, der sich ihm gegenüber zur Bereitstellung eines digitalen Produkts verpflichtet hat (Vertriebspartner), Ersatz der Aufwendungen verlangen, die ihm im Verhältnis zu einem Verbraucher wegen einer durch den Vertriebspartner verursachten unterbliebenen Bereitstellung des vom Vertriebspartner bereitzustellenden digitalen Produkts au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Veräußerung mit Rückerwerbsanspruch des Veräußerers

Rn. 442 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Vertragliche Vereinbarungen können vorsehen, dass der Veräußerer das Recht hat, die (nämliche) Kaufsache zu a priori fixen Konditionen zu einem bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist zurückzuerwerben (Buy-back-Geschäfte). Der Veräußerer hat damit eine (Rück-)Kaufoption inne. Übt er diese aus, ist der Erwerber zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 3 Ist die Befristung als Anfangstermin gewollt, so treten zu diesem Zeitpunkt die Wirkungen des Rechtsgeschäfts ein, §§ 163, 158 I. Ist hingegen ein Endtermin bestimmt, so treten sie bei Erreichen dieses Termins außer Kraft, §§ 163, 158 II. Auf den Anfangstermin sind daher die Regeln über aufschiebende, auf den Endtermin die über auflösende Bedingungen anwendbar, die in §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mieter.

Rn 5 Die Modernisierungsmaßnahme muss dem ›Mieter‹ (dazu § 535 Rn 90 ff) mitgeteilt werden. Wechselt der Mieter vor dem Beginn (Rn 7) bedarf es vorbehaltlich einer Abrede nach § 555f grds einer neuen Ankündigung, da in der Person des neuen Mieters andere Härtegründe gegeben sein können. Alternativ ist es möglich, die Mietsache sogleich nach ihrer neuen, künftigen Sollbeschaf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Mieterhöhung nach § 559 ist dem Mieter in Textform zu erklären. 2Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr die Erhöhung auf Grund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend den Voraussetzungen der §§ 559 und 559a erläutert wird. 3 § 555c Absatz 3 gilt entsprechend. (2) 1Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuales.

Rn 21 Im Geltungsbereich des KSchG gilt die Drei-Wochenfrist (§§ 4, 13 I, 23 I KSchG), außerhalb des KSchG Verwirkung (uU schon nach 10 Wochen, LAG Meckl-Vorp v 7.6.05, 3 Sa 17/05; vgl auch LAG Hamm EEK 3160). Rn 22 Beweislastverteilung: Der Kündigende muss alle Voraussetzungen des § 626 darlegen und beweisen (BGH NJW-RR 07, 690 [BGH 12.02.2007 - II ZR 308/05]), namentlich da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Stirbt der Pächter, so sind sowohl seine Erben als auch der Verpächter innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Pächters Kenntnis erlangt haben, berechtigt, das Pachtverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahrs zu kündigen. (2) 1Die Erben können der Kündigung des Verpächters widersprechen und die Fortsetzung des Pachtverhältniss...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Statt den Vertrag nach § 327m Absatz 1 zu beenden, kann der Verbraucher den Preis durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer mindern. 2Der Ausschlussgrund des § 327m Absatz 2 Satz 1 findet keine Anwendung. 3 § 327o Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden. (2) 1Bei der Minderung ist der Preis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Wer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. (2) Der Reiseveranstalter kann dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Form.

Rn 10 Da die Zeitbestimmung eine Haftungserleichterung für den Bürgen darstellt, ist sie formfrei möglich (s § 766 Rn 5; MüKoBGB/Habersack § 777 Rz 9). Dagegen bedürfen die Verlängerung der vereinbarten Frist (Weber/Weber 92) oder die Zustimmung zu einer Stundung der Hauptforderung ohne Bestimmung eines neuen Endtermins – mit der der Bürge die Beschränkung seiner Haftung auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ordentliche Kündigung, Kündigungsausschluss.

Rn 16 Für die Rechts- und Grundstückspacht gilt § 584; iÜ gelten für bewegliche Sachen die §§ 580a III, 581 II. Für die Kündigung landwirtschaftlicher Flächen durch eine Erbengemeinschaft vgl BGH LwZR 10/05 m Anm MittBayNot 07, 133. Ein Pachtvertrag, dessen Kündigung die Vertragspartner für länger als ein Jahr ausgeschlossen haben, ist auf unbestimmte Dauer geschlossen und i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zeitpunkt.

Rn 4 Der Vermieter kann die Mieterhöhung erst nach Abschluss der Arbeiten (= Fertigstellung; s.a. § 13 I 1 WoBindG) verlangen (BGH NJW 15, 934 Rz 39). Die Miete muss aber nicht binnen einer bestimmten Frist nach Fertigstellung der Baumaßnahmen erhöht werden. Wartet der Vermieter mit der Erhöhungserklärung zu lange, kann der Modernisierungszuschlag in seltenen Fällen allerdin...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Erben

Rz. 104 Wird über das Vermögen des Erben das Insolvenzverfahren eröffnet, ist der gegen den Erben geführte Rechtsstreit gegen den Insolvenzverwalter zu richten. Ist der Schuldner vor oder während des Insolvenzverfahrens Erbe geworden, fällt der Nachlass vorläufig in die Insolvenzmasse. Das Recht zur Annahme bzw. Ausschlagung der Erbschaft verbleibt aber dem Schuldner (§ 83 A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 754 BGB – Verkauf gemeinschaftlicher Forderungen.

Gesetzestext 1Der Verkauf einer gemeinschaftlichen Forderung ist nur zulässig, wenn sie noch nicht eingezogen werden kann. 2Ist die Einziehung möglich, so kann jeder Teilhaber gemeinschaftliche Einziehung verlangen. Rn 1 § 754 hat praktische Bedeutung insb durch den Verweis aus §§ 731 2, 1477 I u 2042 II. Vereinbarungen unter den Teilhabern gehen § 754 vor (BGH NJW 84, 794 [...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beweislast.

Rn 23 Für die Wirksamkeit der Ausschlagung trägt derjenige, der sich darauf beruft, die Beweislast, dh er hat die Existenz, den Zeitpunkt und die Formwirksamkeit der Ausschlagung nachzuweisen, darüber hinaus auch den Beginn und den Ablauf der Frist. Die Beweislast erstreckt sich nicht auf die Rechtzeitigkeit der Ausschlagung, da die Fristversäumnis eine rechtsvernichtende Ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsnatur.

Rn 22 I gewährt dem Käufer die Wahl zwischen zwei verschiedenen Ansprüchen, so dass eine elektive Konkurrenz, keine Wahlschuld vorliegt (BGH BeckRS 18, 27613 Rz 45; Skamel, 53–64; s.a. § 437 Rn 14). Deshalb hat der Käufer das ius variandi: die Wahl ist nicht gem § 263 II bindend, so dass er bei Fehlschlagen einer Art der Nacherfüllung auf die andere umsteigen kann (LG Hagen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahrensrechtliches.

Rn 4 Die Anordnung der Nachlassverwaltung ist nach § 359 FamFG unanfechtbar. Sie kann jedoch im Falle des Verstoßes gegen § 2062 mit der Beschwerde (§ 58 FamFG) durch jeden Miterben angefochten werden (zur Frist Brandbg ZEV 21, 237 [OLG Brandenburg 09.02.2021 - 3 W 129/20]). Ist der Zweck der Nachlassverwaltung erreicht, kann jeder Miterbe die Aufhebung der Nachlassverwaltun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsfolgen.

Rn 23 Die Rechtsfolgen aus der Annahme eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags stehen nicht in § 312b, sondern erst in den §§ 312d, 312e und 312f I (Pflichten des Unternehmers) sowie in § 312g (Widerrufsrecht des Verbrauchers). Zu beachten ist, dass in § 312g II, III zahlreiche Konstellationen aufgeführt sind, in denen ausnahmsweise ein Widerrufsrecht für ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bestellungszeit.

Rn 25 Die Bestellungszeit ist durch Beschl zu bestimmen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Verw seine Tätigkeit aufnehmen soll. Die Bestellungszeit ist nach § 26 II 1 auf 5, im Falle des Erstverw auf 3 Jahre begrenzt. Ein gegen die gesetzlich erlaubte Bestellungszeit verstoßender Beschl ist teilnichtig (München NZM 07, 647; KG ZMR 87, 277; BRDrs 168/20, 82). Is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Verhinderung von wesentlichen Beeinträchtigungen.

Rn 30 Schließlich besteht die Pflicht des Grundstückseigentümers zur Duldung wesentlicher Beeinträchtigungen (Rn 17 ff), die von der ortsüblichen Benutzung benachbarter Grundstücke herrühren (Rn 23 ff), nur dann, wenn die Beeinträchtigungen nicht durch Maßnahmen verhindert werden können, welche dem Benutzer des beeinträchtigenden Grundstücks wirtschaftlich zumutbar sind. Wan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schadensersatz, II.

Rn 6 Gem II 1 kann der Verbraucher in den Fällen des I 1 unter den zusätzlichen Voraussetzungen der §§ 280 ff Schadens- bzw Aufwendungsersatz verlangen. Rechtstechnisch liegt also eine Rechtsgrundverweisung auf die allgemeinen Regelungen des Schuldrechts im Einklang mit ErwGr 73 DIRL vor (BTDrs 19/27653, 51). Über II 2 tritt dabei die Aufforderung nach I 1 an die Stelle eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Skonto.

Rn 34 Der so bezeichnete Preisnachlass unter der Voraussetzung der Zahlung innerhalb bestimmter Frist bedarf der Vereinbarung; ein Handelsbrauch scheidet idR aus (HP/Faust Rz 59; weiter Staud/Beckmann Rz 170). Rechtstechnisch liegt ein aufschiebend bedingter Teilnachlass vor (so BGH NJW 98, 1302; aA BGH NJW 83, 2944), für dessen Eintritt der Käufer beweispflichtig ist (BGH N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anfangsbericht (I u II).

Rn 2 Zweck. Nach I 1 wird der Betreuer verpflichtet, bei Erstbestellung oder bei einem Betreuerwechsel einen Anfangsbericht zu erstellen. Bei der Pflicht zur Erstellung eines Anfangsberichts handelt es sich um ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der rechtlichen Betreuung. Zweck dieser Verpflichtung ist es, den Betreuer zu veranlassen, sich bereits am Anfang od...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unredlicher Erwerb der eigenen Rechtsposition.

Rn 42 Niemand soll aus seinem eigenen unredlichen Verhalten rechtliche Vorteile ziehen dürfen (BGHZ 122, 163, 168): nemo auditur propriam turpitudinem allegans. Daher kann sich ein Berechtigter auf sein Recht nicht berufen, wenn er dieses unter Verstoß gegen § 242 erworben hat. Dieses Prinzip ergänzt die positiv-rechtlichen Regeln, insbes §§ 134, 138, welche den rechtswidrig...mehr