Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Konzernanhang

Rz. 11 § 313 Abs. 1 Satz 1 HGB sieht eine Gliederungsvorgabe für den Konzernanhang vor. Danach sind die Angaben zu einzelnen Posten der Konzernbilanz und Konzern-GuV in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Konzernbilanz und Konzern-GuV darzustellen. Nach einhelliger Literaturauffassung ist die Vorschrift nicht wortwörtlich, sondern nach deren Sinn und Zweck, die Klarheit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Zulässige Grundgeschäfte

Rz. 11 Als absicherungsfähige Grundgeschäfte kommen nach § 254 Satz 1 HGB VG, Schulden, schwebende Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen in Betracht, sofern diese Posten oder Transaktionen risikobehaftet sind. Das abgesicherte Grundgeschäft kann während des Bestehens einer Hedge-Beziehung wechseln. So verhält es sich bei hoch wahrscheinlichen Warenbes...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Unterlagen mit einer Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren

Rz. 10 Zu den aufbewahrungspflichtigen Handelsbüchern gehören auch Nebenbücher wie Kassenbücher und Lagerbücher, Wechsel- und Scheckkopierbücher, Unterlagen der Lohnbuchführung, Belege einer Offene-Posten-Buchhaltung und die Betriebsabrechnung (zum Begriff der Handelsbücher vgl. auch § 238 Rz 43).[1] MU müssen ergänzend die für die Konzernrechnungslegung erforderlichen Unter...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.6 Sonstige Auswirkungen

Rz. 124 Durch die Saldierung reduziert sich die Bilanzsumme; was sich entsprechend auf bilanzorientierte Kennzahlen zum Jahresabschluss auswirkt. Dies betrifft auch die sich erhöhende Eigenkapitalquote. Rz. 125 Gem. § 285 Nr. 25 HGB und § 314 Nr. 17 HGB sind die AK und die beizulegenden Zeitwerte der verrechneten VG, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden sowie die ve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 3 Bei § 250 HGB handelt es sich um eine für alle Kaufleute gültige Regelung, die gleichermaßen auf den Konzernabschluss anzuwenden ist (vgl. § 298 Abs. 1 HGB). § 246 HGB stellt klar, dass es sich bei Rechnungsabgrenzungsposten nicht um VG oder Schulden handelt. Damit gelten für Rechnungsabgrenzungsposten die Bewertungsvorschriften der §§ 252ff. HGB nicht; insb. sind kein...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Aufstellung und Prüfung des befreienden Konzernabschlusses (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 17 Der befreiende Konzernabschluss muss nach § 291 Abs. 2 Nr. 2 HGB dem Recht entsprechen, das für den Konzernabschluss des übergeordneten MU gilt, und mit den Anforderungen der Richtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie, vorher 7. EG-RL) übereinstimmen (Alternative 1) oder in Einklang mit den in § 315e Abs. 1 HGB bezeichneten internationalen Rechnungslegungsstandards aufge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.3 Ausnahmen vom Realisationsprinzip

Rz. 132 Grds. keine Ausnahmefälle i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB stellen die Spezialvorschriften dar, die zu einer Durchbrechung des Realisierungsgrundsatzes führen. Dem Rechtsprinzip "lex specialis derogat legi generali" folgend bedarf es in diesen Fällen keiner gesonderten Ausnahmeregelung in Gestalt einer expliziten Regelung wie jener des § 252 Abs. 2 HGB (Rz 155 ff.; s. zur N...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.5 Versicherungsmathematische oder Bewertungsleistungen

Rz. 61 Nach Buchst. d) ist die Erbringung eigenständiger versicherungsmathematischer oder Bewertungsleistungen, die sich auf den Jahresabschluss nicht nur unwesentlich auswirken, durch den Abschlussprüfer ausgeschlossen. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen oder – bei Versicherungsunternehmen – der Deckungsrückstellungen ist nach Buchstabe d) ausgeschlossen, wenn die En...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Das EGHGB v. 10.5.1897 (RGBl. S. 437) wurde im Zuge der Einführung des BilMoG um einen 29. Abschnitt erweitert, der aus den Art. 66 und 67 EGHGB besteht und den zeitlichen Übergang von der Alt- zur Neufassung regelt. Art. 66 EGHGB legt dabei zunächst fest, welche Neuregelungen für welche Gj respektive Vorgänge erstmals gelten, wobei die Übergangsregelungen für Einzelpa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Inanspruchnahme eines organisierten Marktes (Abs. 3 Nr. 1)

Rz. 24 Ein befreiender Konzernabschluss eines übergeordneten MU kann nicht aufgestellt werden, wenn das zu befreiende MU einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG durch von ihm ausgegebene Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs. 1 WpHG am Abschlussstichtag in Anspruch nimmt. Voraussetzung für die Versagung der befreienden Wirkung ist demnach, dass Wertpapiere i. S. d. § 2 Abs....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 10 Relevant ist die Regelung des § 328 HGB zunächst für alle KapG. Neben KapG müssen auch KapCoGes die Vorgaben des § 328 HGB einhalten. Beschränkungen auf einzelne Abschlüsse sind nicht existent. Die Norm gilt sowohl für den Jahresabschluss, den Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a HGB, den Konzernabschluss sowie den Lagebericht und den Konzernlagebericht sowie für die Er...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.5 Bilanzierung von Leasingverträgen

Rz. 51 Bleibt der Leasinggeber wirtschaftlicher Eigentümer, hat er den Leasinggegenstand weiterhin in seiner Bilanz auszuweisen und nach allgemeinen Bewertungsregeln fortzuführen. Der Leasingnehmer erfasst die Leasingraten, wie bei einem Mietvertrag, als Aufwand. Bei einem nicht sachgerechten Ausgleich von Nutzungswert und Leasingraten hat eine Abgrenzung der Leasingraten zu ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Form und Inhalt – Vollständigkeit/Richtigkeit (Abs. 1 Satz 1–3)

Rz. 22 Die Wiedergabe des Jahresabschlusses, des Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB und des Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie der Bestätigungen der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB, § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB oder § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB erfordert gem. Abs. 1 Satz 2 in Bezug auf Form und...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Fifo-Verfahren ("Silo-Prinzip")

Rz. 21 Beim Fifo-Verfahren ("first in – first out") wird angenommen, dass "die zuerst … angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstände zuerst verbraucht oder veräußert worden sind" (§ 256 Satz 1 HGB); damit wird unterstellt, dass der bilanzielle Endbestand aus den jüngsten Zugängen besteht und die ältesten Zugänge (einschl. des Anfangsbestands) als verbraucht oder ver...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2 Mehrstufiger Konzern

Rz. 29 Der Gesetzgeber hat im HGB hinsichtlich der Regelungen für die KapKons explizit nur einstufige Konzerne behandelt. In der Praxis sind aber häufig mehrstufige Konzerne anzutreffen, bei denen ein TU gleichzeitig selbst MU eines anderen TU ist. Als unterschiedliche Möglichkeiten der KapKons mehrstufiger Konzerne kommen die KettenKons und die SimultanKons (Gleichungsverfa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Prospektive Anwendung für Herstellungsvorgänge (Abs. 3 Satz 3)

Rz. 9 Gehören seit der Neufassung des § 255 Abs. 2 HGB die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des AV, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, zu den HK (§ 255 Rz 99 ff.), waren in der Altfassung lediglich die Materialkosten, die Fe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.6 Steuerliche Verlustvorträge

Rz. 20 Die Vorschrift des § 306 HGB verlangt, dass auf durch Konsolidierungsmaßnahmen bedingte temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und handelsrechtlichen Wertansätzen von VG, Schulden und RAP aktive bzw. passive latente Steuern zu bilden sind. Im Gegensatz zu § 274 HGB wird nicht nur auf ein Ansatzwahlrecht eines "Aktivüberhangs", sondern auch auf einen fünfjähri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Verpflichtung zur Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung (Abs. 1)

Rz. 5 Die Verpflichtung zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Konzernerklärung trifft die gesetzlichen Vertreter des MU, da diese eine Erweiterung des Konzernlageberichts darstellt. Der Konzernlageberichtseid nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB erstreckt sich allerdings nicht auf die nichtfinanzielle Konzernberichterstattung.[1] Die Umsetzung der CSR-Richtlinie machte eine neue G...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Geschütztes Rechtsgut und Schutzbereich

Rz. 1 Bei § 331 HGB handelt es sich um ein Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB , weshalb die Einordnung als geschütztes Rechtssubjekt im Hinblick auf einen zivilrechtlichen Schadensersatz eine besondere Rolle spielt. Jeder Verstoß gegen § 331 HGB, der zugleich auch zu einem kausalen Schaden führt, verhilft dem geschützten Personenkreis zu einem Schadensersatzanspruch. Hier...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Anlagevermögen

Rz. 14 Das Aktivierungswahlrecht betrifft VG des AV, d. h., sie müssen dem bilanzierenden Unternehmen dauerhaft zur Nutzung zur Verfügung stehen (§ 247 Rz 21). Für selbst geschaffene immaterielle VG des UV besteht seit jeher Aktivierungspflicht. Insofern kommt der Abgrenzung von AV und UV große Bedeutung zu. Praxis-Beispiel Das bilanzierende Unternehmen (Maschinenbauer) hat m...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Ordnungsbewehrte Pflichtverletzungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2)

Rz. 13 Durch § 335 HGB wird der pflichtwidrige Verstoß gegen die Veröffentlichungspflicht nach §§ 325, 325a HGB sanktioniert. Für Kleinst-, kleine und mittelgroße KapG i. S. d. §§ 267, 267a HGB gelten nach §§ 326, 327 HGB größenabhängige Erleichterungen für die Offenlegung. Daneben können GmbH von der Regelung des § 325 Abs. 1 Satz 5 HGB Gebrauch machen. Die notwendigen Unter...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Entgegenstehende Gegebenheiten

Rz. 42 Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Durchbrechung der Fortführungsprämisse (Rz 40) vor oder ergibt sich eine solche ohne entsprechende Indizien, so ist eingehend zu prüfen, ob der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche (Rz 43 f.) oder rechtliche (Rz 46 f.) Gegebenheiten entgegenstehen und diese in der Gesamtschau der Fortführung entgegenstehen. Dies gilt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Zuständigkeit

Rz. 23 Das BfJ hat die Aufgabe nach § 335 Abs. 1 Satz 1 HGB, Verstöße gegen die Offenlegungspflichten aus §§ 325, 325a HGB durch Festsetzung von Ordnungsgeld zu sanktionieren. Es wird stets von Amts wegen tätig und muss ein Ordnungsgeldverfahren einleiten, wenn es von einem Verstoß gegen § 325 HGB erfährt. Stellt die das Unternehmensregister betreibende Stelle bzw. für Unter...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.6 Bewertung (und Ansatz) bei Wegfall der going-concern-Prämisse

Rz. 50 Im Umkehrschluss ergibt sich aus der Vorschrift des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB bei Vorliegen entgegenstehender Gegebenheiten die Vorgabe zur Berücksichtigung der gegebenen Situation i. R. d. Bewertung und entsprechend i. d. R. das Erfordernis zur abweichenden Bewertung.[1] Wie genau aber eine derartige, abweichende Bewertung zu erfolgen hat, ist gesetzlich nicht geregelt....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Hochinflation

Rz. 41 Für die Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen aus Hochinflationsländern ist § 308a HGB nicht unmittelbar anwendbar.[1] Es bedarf einer Bereinigung der Inflationseffekte. Hierzu stehen zwei Vorgehensweisen zur Verfügung (DRS 25.43, DRS 25.99 ff.): Zum einen ist die Aufstellung des Abschlusses des FremdwährungsUnt in einer Hartwährung möglich (hier bietet sich die Wäh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses (Nr. 2)

Rz. 19 Der befreiende Konzernabschluss und der Konzernlagebericht müssen hinsichtlich Aufstellung, Prüfung und Offenlegung analog zu den Anforderungen aus § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB mit der RL 2013/34/EU sowie den entsprechenden Abschlussprüferrichtlinien konform sein. Zudem müssen der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht den aufstellungs-, prüfungs- und offenlegun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Grundlagen

Rz. 98 Offene Rücklagen stammen entweder aus einbehaltenen Gewinnen (Gewinnrücklagen) oder aus Einlagen von Gesellschaftern oder Dritten (Kapitalrücklagen). Als eigenständiger Abschlussposten existieren offene Rücklagen nur bei den KapG (§ 266 Abs. 3 II. und III. HGB) und Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 HGB) sowie – unabhängig von der Rechtsform – bei Kreditinstituten (§ 340a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Unterschiedsbetrag aus Erfüllungs- und Ausgabebetrag

Rz. 20 Der Gesetzeswortlaut spricht von einem Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und (höherem) Erfüllungsbetrag. Hierunter fällt das sog. Ausgabedisagio sowie ein Rückzahlungsagio. [1] Unter Erfüllungsbetrag ist der Betrag zu verstehen, der gem. den Vertragsvereinbarungen am Ende der Laufzeit oder zu bestimmten, vertraglich im Voraus definierten Zeitpunkten vom Schuldner zu ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Berechnung der Stimmrechtsmehrheit (Abs. 4)

Rz. 64 In Anlehnung an § 16 Abs. 2 und 3 AktG wird in Abs. 4 der Vorschrift bestimmt, dass das Verhältnis der dem MU zustehenden Rechte zu der Gesamtzahl aller Stimmrechte die relevante Verhältniszahl zur Ermittlung der Stimmrechtsmehrheit darstellt: Rz. 65 Diese Regelung ist insoweit nicht systemkonform m...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.17 Ergebnisse aus Unternehmensverträgen

Rz. 197 Für Erträge und Aufwendungen aus bestimmten Unt-Verträgen fordert § 277 Abs. 3 Satz 2 HGB einen gesonderten Ausweis unter entsprechender Bezeichnung, ohne dass nähere Ausführungen dazu gemacht werden, an welcher Stelle dieser Ausweis vorzunehmen ist. So sind auch im gesetzlichen Gliederungsschema keine vorgegebenen Posten für diesen gesonderten Ausweis zu finden. Für...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.5 Passive latente Steuern auf unversteuerte Rücklagen

Rz. 78 Die Bildung latenter Steuern hat nach dem Temporary-Konzept i. d. R. (in Abhängigkeit von Rechtsform und Größenklasse i. S. d. § 267 HGB) unbeschadet einer etwaigen Klassifizierung als quasi-permanente Differenz zu erfolgen. Da unversteuerte Rücklagen häufig für nicht abschreibungsfähige VG gebildet wurden, dürfte der Fall der quasi-permanenter Differenzen in der Prax...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Eröffnungsbilanz

Rz. 3 Die Eröffnungsbilanz ist von jedem Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes aufzustellen. Als Handelsgewerbe gilt jeder Gewerbebetrieb unter der Voraussetzung, dass er i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB einen nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (zum Verhältnis zwischen § 1 Abs. 2 HGB und § 241a HGB vgl. § 241a Rz 6 ff.). Der Zei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Außerplanmäßige Abschreibung

Rz. 18 Im Fall einer dauerhaften Wertminderung (der beizulegende Wert des GoF ist dauerhaft unter dessen Buchwert gefallen) ist der GoF außerplanmäßig abzuschreiben (§ 309 Abs. 1 i. V. m. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB). Diese außerplanmäßige Abschreibung ist unabhängig von der planmäßigen Abschreibung vorzunehmen.[1] Es besteht insoweit eine Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Inhalt

Rz. 1 § 286 HGB beinhaltet ergänzende Vorschriften, nach denen die Berichterstattung im Anhang in Ausnahmefällen eingeschränkt wird. Dabei wird unterschieden nach Fällen, in denen die an sich gesetzlich notwendigen Angaben unterbleiben müssen (Abs. 1) und in denen die Angaben unterbleiben können (Abs. 2–5). Mit der Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsre...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1 Aufgaben und Grundsätze der Kapitalflussrechnung

Rz. 16 Mithilfe der Kapitalflussrechnung werden reine Zahlungsströme in einem Gj dargestellt. Da die Ein- und Auszahlungen im Gj die Grundlage für die Erstellung der Kapitalflussrechnung sind, kommt es nicht oder i. d. R. nur in unwesentlichem Umfang zu Bewertungseinflüssen (Bewertungsunabhängigkeit). Dadurch wird ein objektives Bild der Finanzlage vermittelt. Die Kapitalflu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Modifikation eines immateriellen Vermögensgegenstands

Rz. 196 Eine Modifikation liegt vor, wenn ein immaterieller VG erweitert oder wesentlich über seinen ursprünglichen Zustand hinaus verbessert wird. Erweiterungen äußern sich in zusätzlichen betrieblichen Einsatz- oder Nutzungsmöglichkeiten im Vergleich zum ursprünglichen Zustand des VG. Zu einer wesentlichen Verbesserung führen Maßnahmen, die die Gebrauchsfähigkeit des immat...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 211 Als HK sind die im Herstellungsbereich des Unt angefallenen Aufwendungen der verkauften Erzeugnisse und in Rechnung gestellten Leistungen auszuweisen. Dieser Ausweis ist unabhängig vom zeitlichen Anfall der Aufwendungen, da er sich allein daran orientiert, welche Aufwendungen zur Erzielung der Umsatzerlöse des betreffenden Gj beigetragen haben. Entscheidend ist der B...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2 Sukzessiver Anteilserwerb

Rz. 88 Erfolgt der Erwerb eines TU in einem Schritt, sollten sich der Zeitpunkt des Anteilserwerbs und der für die Kapitalaufrechnung maßgebliche Zeitpunkt, zu dem das Unt TU geworden ist, regelmäßig entsprechen. Anders im Fall des sukzessiven Anteilserwerbs: Das Gesetz stellt dabei auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Anteilstranche ab, mit der das MU die Beherrschungsmöglichk...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Auflösung

Rz. 26 Die Änderung des § 309 Abs. 2 HGB führt trotz des Wandels zur abstrakten Bilanzierungsanweisung nicht zu einer Änderung von materieller Bedeutung. Dies liegt daran, dass es sich bei diesem Absatz wie bereits zuvor im Endeffekt um einen Verweis auf die GoB handelt.[1] Rz. 27 Wenn die negativen Entwicklungen bzw. erwarteten Verluste im Zeitpunkt des Unternehmenserwerbs z...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Tathandlung

Rz. 5 Der sog. Bilanzeid nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB verpflichtet die gesetzlichen Vertreter eines kapitalmarktorientierten Unt i. S. d. § 2 Abs. 14 WpHG (sog. Inlandsemittent), eine Versicherung darüber abzugeben, dass in den Finanzberichten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unt vermittelt wird (§ 264 Rz 65)...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Betroffene Personen

Rz. 23 Die Zuständigkeit für die Offenlegung bzw. Hinterlegung liegt bei den Personen, die als ständige Vertreter die Ges. in den Angelegenheiten der Zweigniederlassung (außergerichtlich und gerichtlich) vertreten können. Sie müssen bei Anmeldung der Zweigniederlassung benannt werden (§ 13e Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 HGB). Handelsbevollmächtigte können nur als ständige Vertreter ag...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Konformität mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung

Rz. 13 Obwohl nach § 243 Abs. 1 HGB schon generell die GoB bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zu beachten sind, fordert § 256 Satz 1 HGB wiederholend und damit verschärfend die Einhaltung der GoB bei der Entscheidung für die Anwendung bewertungsvereinfachender Verbrauchsfolgeverfahren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass ein GoB-konformer Ausgleich zwischen der a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Ausweis des Anteils anderer Gesellschafter

Rz. 8 Problematisch im Zusammenhang mit der Konsolidierung ist der Ausweis von Anteilen der Kommanditisten. Insb. dann, wenn der phG seine primäre Haftungsfunktion durch ein relativ geringes EK wahrnimmt und im Vergleich dazu die Kapitalanteile der Kommanditisten eine wesentlich bedeutendere Rolle einnehmen.[1] Unbestritten ist, dass die Anteile der Kommanditisten in einem A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Umsatzabhängigkeit (Abs. 3 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 69 Nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 ist ein WP/vBP von der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn er in den letzten 5 Jahren jeweils mehr als 30 % der Einnahmen seiner beruflichen Tätigkeit aus der Prüfung und Beratung der KapG/KapCoGes erzielt hat und auch im laufenden Gj voraussichtlich erzielen wird. Mit der Vorschrift wird die mögliche Unabhängigkeitsgefährdung durch das wirt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.1 (X)HTML und XBRL – Grundlagen

Rz. 32 In Konsequenz genereller Entwicklungen und Trends hin zu globalisiertem wirtschaftlichem Handeln und insb. getrieben durch die Entwicklungen der Kommunikations- und Informationstechnologie haben sich nicht nur die Anforderungen an die Unternehmensberichterstattung selbst, sondern auch jene an die Informationsübermittlung und -verarbeitung erheblich geändert. Während U...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Ermittlung der Zwischenergebnisse

Rz. 27 Die zu eliminierenden Zwischenergebnisse ergeben sich als Differenz zwischen dem in die Summenbilanz eingegangenen Wertansatz des VG und dem aus Konzernsicht anzusetzenden Abschlusswert. Dieser Vergleich kann insb. nach HGB in Abhängigkeit von den nach § 308 Abs. 1 Satz 1 HGB festgelegten konzerneinheitlichen Bewertungsmethoden zu unterschiedlichen Lösungen führen. Al...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6 Herstellungskostenerfassung im Kontext einer GuV-Verfahrensumstellung

Rz. 174 Eine Umstellung vom Gesamtkostenverfahren (GKV) auf das Umsatzkostenverfahren (UKV) erfordert tiefgreifende Eingriffe in die Systeme eines Unt. Von herausragender Bedeutung ist die Implementierung des UKV in der Buchhaltung. Die notwendige funktionsbezogene Kostenerfassung und -verbuchung im Kontenplan respektive die Umgliederung von Kostenpositionen erfordert zunäch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 245 HGB regelt die Verpflichtung des Kaufmanns zur Unterzeichnung des datierten Jahresabschlusses. Dieser setzt sich zusammen aus Bilanz und GuV (§ 242 Abs. 3 HGB) bzw. im Falle von Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften aus Bilanz, GuV und Anhang (§§ 264 Abs. 1 Satz 1, 264a Abs. 1, 336 Abs. 1 HGB). Kapitalmarktorientierte Unt (§ 264d HGB) haben den ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1.2 Erstkonsolidierung

Rz. 20 Entsprechend der Neubewertungsmethode gem. § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB verläuft die KapKons in drei Schritten. Zunächst sind die Abschlüsse hinsichtlich Ansatz, Bewertung, Darstellung, Währung und ggf. Stichtag zu vereinheitlichen. Im nächsten Schritt werden die VG, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten in der Bilanz des TU zum Zeitpunkt des Erwerbs erfolg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4.4 Kostenträgerrechnung

Rz. 166 Empfehlungen oder Verbote hinsichtlich möglicher Verfahren zur Kostenträgerstückrechnung sind dem Gesetz nicht zu entnehmen. Dennoch ist auch die Kostenträgerrechnung auf einen möglichen Anpassungsbedarf an das Handelsrecht zu überprüfen. So stellt sich insb. die Frage, welches Verfahren zur Berechnung der Stückkosten dem geltenden Vollkostenprinzip am besten entspri...mehr