Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.20 Publizität der Entsprechenserklärung (Nr. 16)

Rz. 110 Börsennotierte AG haben anzugeben, dass die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung [1] zum DCGK abgegeben wurde und wo diese dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht worden ist. Es ist damit leichter nachzuprüfen, ob Vorstand und Aufsichtsrat erklärt haben, dass den im amtlichen Teil des BAnz bekannt gemachten und auch unter https://www.dcgk.de/de/ veröf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.31 Aufschlüsselung von Haftungsverhältnissen (Nr. 27)

Rz. 161 Durch die Pflicht zur Angabe der Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme für nach § 251 HGB i. V. m. § 268 Abs. 7 1. Hs. HGB im Anhang ausgewiesene Haftungsverhältnisse soll für den Adressaten des handelsrechtlichen Jahresabschlusses mehr Transparenz über die Eventualverbindlichkeiten hergestellt werden,[1] wobei nach dem HGB hier anders als nach IAS ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.33 Latente Steuern (Nr. 29)

Rz. 167 Nach Nr. 29 sind die Gründe anzugeben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgte.[1] Soweit Steuergutschriften und Zinsvorträge bei der Berechnung der latenten Steuern berücksichtigt worden sind, ist hierüber eine Angabe vorzunehmen. Um Verständnis für die ausgewiesenen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.13 Erweiterte Angabepflichten für börsennotierte Kapitalgesellschaften (Nr. 11b)

Rz. 87 Börsennotierte KapG haben auch Angaben über Beteiligungen an großen KapG (§ 267 Abs. 3 HGB) zu machen, die 5 % der Stimmrechte übersteigen; auf die Kapitalanteile kommt es nicht an. Die Berechnung erfolgt gem. § 16 Abs. 3 und 4 AktG. Diese Angabepflicht überschneidet sich mit aktuellen Anforderungen des Transparenzregisters. Der Ausbau des Transparenzregisters zu eine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Aufgliederung der nach Nr. 1 verlangten Angaben (Nr. 2)

Rz. 13 Die nach Nr. 2 vorzulegenden Angaben müssen im Anhang nach dem vorgegebenen Gliederungsschema für jeden einzelnen Posten der Verbindlichkeiten i. S. v. § 266 Abs. 3 C. HGB für mittelgroße und große KapG sowie PersG nach § 264a HGB wie folgt aufgegliedert werden: C. Verbindlichkeiten: Anleihen, davon konvertibel; Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten; erhaltene Anzah...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Umsatzerlöse

Rz. 16 Die zu betrachtenden Umsatzerlöse ergeben sich aus § 277 Abs. 1 HGB (§ 277 Rz 5). Unabhängig von der Erstellung der GuV nach dem UKV oder GKV zählen zu den Umsatzerlösen "Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.15 Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts (Nr. 13)

Rz. 93 Aufgrund der Vorgaben der EU-RL 2013/34 wird unter Nr. 13 als Angabepflicht jeweils eine Erläuterung des Zeitraums, über den ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) abgeschrieben wird, verlangt. Dazu haben die Unt nachvollziehbar darzulegen, wie die angenommene planmäßige Nutzungsdauer bestimmt wird. Dies inkludiert Angaben von Voraussetzungen sowi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Eintritt der Rechtsfolgen (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 25 Gem. § 267 Abs. 4 Satz 1 HGB treten die Rechtsfolgen der Größenmerkmale nur ein, wenn mindestens zwei der Größenmerkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Ein lediglich einmaliges Über- oder Unterschreiten hat – abgesehen von Neu- oder Umgründungen (Rz 27 ff.) – keine Rechtsfolgen. Durch diese Regelung wird eine größere...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Qualitatives Kriterium: Kapitalmarktorientierte Gesellschaften (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 34 Neben den quantitativen Schwellenwerten zur Größeneinstufung von Gesellschaften ist das in § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB kodifizierte qualitative Kriterium "kapitalmarktorientiert" zu beachten. Unter Hinweis auf den Anlegerschutz und den Funktionenschutz von Kapitalmarkt und Wirtschaft gilt eine Ges. i. S. d. § 264d HGB stets als große Ges. Eine kapitalmarktorientierte Ges....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9.1 Grundsachverhalte

Rz. 49 Der Gesetzgeber hat die Angaben zu Bezügen der Organvertreter zweigeteilt. Auf Basis der Bilanz-RL 2013/34/EU werden von allen mittelgroßen und großen KapG und Ges. gem. § 264a HGB unter Vorbehalt der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB nach Nr. 9 Buchst. a) Sätze 1–4 Angaben zu den gewährten Gesamtbezügen der aktuell tätigen Vorstands-[1] und Aufsichtsratsmitglieder s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.8 Material- und Personalaufwand (Nr. 8)

Rz. 44 Wird das Umsatzkostenverfahren gem. § 275 Abs. 3 HGB angewandt, ist der Material- und Personalaufwand in der GuV nicht erkennbar. In diesem Fall sind im Interesse der Transparenz der Material- und Personalaufwand des Gj im Anhang anzugeben. Die Angabepflicht bzgl. des Personalaufwands resultiert aus Art. 17 Abs. 1 Buchst. e) der RL 2013/34/EU. Die Pflicht, Angaben übe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.26 Forschungs- und Entwicklungskosten (Nr. 22)

Rz. 141 Die Nr. 22 verpflichtet mittelgroße und große KapG/KapCoGes zur Angabe des Gesamtbetrags der F&E-Kosten des Gj sowie des davon auf selbst geschaffene immaterielle VG des AV entfallenden Betrags, der aufgegliedert in F&E-Kosten anzugeben ist.[1] Weil selbst geschaffene immaterielle VG des AV in den Grenzen von § 248 Abs. 2 HGB i. H. d. in der Entwicklungsphase angefal...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.10 Personalien der Organvertreter (Nr. 10)

Rz. 73 Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder gem. § 44 GmbHG bzw. § 94 AktG sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats sind mit ihrem Namen und mind. einem ausgeschriebenen Vornamen und mit der Bezeichnung des zum Zeitpunkt der Erstellung des Anhangs tatsächlich ausgeübten Berufs anzugeben. Dies gilt auch dann, wenn das Mitglied während des Gj aus dem Organ ausgesc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.24 Bewertungsmethode, Umfang und Art mit dem Zeitwert bewerteter Finanzinstrumente (Nr. 20)

Rz. 125 Die Nr. 20 musste durch das BilMoG eingefügt werden, um dem Gesetzgebungsbefehl des Art. 42d Bilanz-RL i. d. F. d. Fair-Value-Richtlinie nachzukommen. Danach müssen im Anhang, wenn Finanzinstrumente mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden – was nur bei Kreditinstituten entsprechend § 340e Abs. 3 Satz 1 HGB möglich ist –, ausweislich des Buchst. a) die grundleg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.28 Berechnung von Pensionsrückstellungen (Nr. 24)

Rz. 153 Aufgrund der Komplexität der Berechnung der Pensionsverpflichtungen werden mit Nr. 24 ausdrücklich Angaben bzgl. der zur Bewertung der Pensionsrückstellungen angewandten versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren und den grundlegenden Annahmen, insb. den Zinssatz und den erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen, sowie die zugrunde gelegten biometrischen Annahme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Wohnungen bzw. Privatwohnungen

Rz. 27 Es ist nicht recht ersichtlich, worin der Unterschied zwischen Wohnungen und Privatwohnungen besteht. Der deutsche Gesetzgeber hat sich mit diesen Begriffen an den Wortlaut des Anhangs III Nr. 10 Buchst. c MwStSystRL gehalten (Rz. 9). Nach der Verwaltungsauffassung ist eine Wohnung bzw. Privatwohnung jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1.1 Überblick

Rz. 17 Nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 0 % für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Fotovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Fotovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Stromspeicher, wenn die Fotovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und dem Gemeinwohl die...mehr

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Leasingunternehmen / 15 Leasing und Photovoltaikanlagen (Nullsteuersatz ab 1.1.2023)

Nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 UStG gilt seit dem 1.1.2023 ein ermäßigter Steuersatz von 0 % (sog. Nullsteuersatz) für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Pho...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 4 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs in anderen EU-Mitgliedstaaten

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnung / 1 Pflicht des Leistenden zur Rechnungserstellung

Führt ein Unternehmer Lieferungen oder sonstige Leistungen aus, ist er berechtigt, Rechnungen auszustellen. Ist der Leistungsempfänger ein Unternehmer, der die Leistung für sein Unternehmen bezieht, oder eine juristische Person, ist der Leistende zur Rechnungsstellung innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung verpflichtet. Die Verpflichtung zur Rechnungserstellung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1 Begünstigte Solarmodule

Rz. 43 Dem Nullsteuersatz unterliegt – unter den übrigen Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG – die Lieferung von Solarmodulen. Bei einem Solarmodul handelt es sich um mehrere zu einem Modul zusammengesetzte Solarzellen. Der Nullsteuersatz ist sowohl auf siliziumbasierte Module als auch auf Module auf organischer Basis anzuwenden.[1] Der Gesetzgeber verlangt keine Mind...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Herstellungskosten: Welche ... / 4 Abgrenzung zwischen einer Anschaffung und einer Herstellung

Von einer Herstellung (bzw. einem Herstellungsvorgang) ist auszugehen, wenn das Unternehmen, das einen Vermögensgegenstand selbst herstellt oder durch Dritte herstellen lässt, das wirtschaftliche Risiko des Herstellungsprozesses trägt.[1] D. h. das Unternehmen trägt die wirtschaftlichen Konsequenzen einer nicht erfolgreichen Beendigung des Herstellungsvorgangs. Diese bestehe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.1 Echte Vermietung von Fotovoltaikanlagen

Rz. 63 Der Nullsteuersatz kann nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG nur auf die Lieferung bzw. die Werklieferung von Fotovoltaikanlagen und deren Komponenten angewendet werden. Die echte Vermietung von Fotovoltaikanlagen stellt keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung dar. Diese Vermietungsleistung des Vermieters an den Betreiber (Mieter der Anlage) unterliegt damit als sonsti...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Herstellungskosten: Welche ... / 9 Buchungstechnik im Anlagevermögen

Die Buchung von Herstellungskosten erfolgt immer dann, wenn selbst erstellte Vermögensgegenstände in die Bilanz aufgenommen werden. Im Anlagevermögen sind dies insbesondere selbst erstellte Maschinen, Gebäude oder selbst erstellte Software, bei der das Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB ausgeübt werden soll. Selbst erstellte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Altanlagen (Erwerb bis 31.12.2022)

Rz. 97 Vor dem 1.1.2023 gelieferte und installierte Fotovoltaikanlagen (Altanlagen) haben seinerzeit dem allgemeinen Steuersatz von 19 % unterlegen. Der Nullsteuersatz ist nämlich nur auf nach dem 31.12.2022 gelieferte Anlagen anzuwenden (Rz. 7). Insbesondere Privatpersonen mussten sich bei der Anschaffung von Fotovoltaikanlagen bis zum 31.12.2022 entscheiden, ob sie die Kle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.2.1 Verkauf

Rz. 108 Viele Betreiber von Altanlagen (Erwerb bis 31.12.2022), die Strom in das öffentliche Netz einspeisen, haben auf die (Nicht-)Besteuerung als Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 2 UStG verzichtet (Option zur Regelbesteuerung). Sie haben die gesamte Anlage dem Unternehmensvermögen zugeordnet und dementsprechend den vollen Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der Anlage in Ans...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Ausweis des Nullsteuersatzes in Rechnungen

Rz. 120 Die Verwaltung hatte sich bis zur Herausgabe des BMF-Schreibens v. 30.11.2023 (a. a. O.) nicht dazu geäußert, wie Rechnungen über die Lieferung von Fotovoltaikanlagen und deren Komponenten, die dem Nullsteuersatz unterliegen, auszusehen haben. Da es sich beim Nullsteuersatz um einen (stark ermäßigten) Steuersatz handelt, sind grundsätzlich die allgemeinen Regelungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.4 Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden, Nr. 3

Rz. 108 Berufsstände und Berufsverbände dienen der Förderung der wirtschaftlichen oder beruflichen Stellung des Stpfl. Beiträge können daher grundsätzlich Werbungskosten sein. Dabei erweitert § 9 Abs. 1 Nr. 3 EStG den Begriff der Werbungskosten nicht, sondern konkretisiert ihn nur. Es muss daher immer eine Förderung der Berufstätigkeit im konkreten Fall vorliegen. Diese lieg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.2 Hausstand des Steuerpflichtigen

Rz. 163 Das Unterhalten eines Hausstands außerhalb des Beschäftigungsorts setzt voraus, dass der Stpfl. über Räume verfügen kann (aufgrund von Eigentum, Miete usw.), die eine Wohnung bilden. Diese Räume müssen den, an eine Wohnung für die Stpfl. und seine Familienangehörigen zu stellenden Anforderungen, genügen (Zahl und Größe der Räume, Küche, sanitäre Anlagen). Außerdem mü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.3 Steuern, öffentliche Abgaben, Versicherungsbeiträge, Nr. 2

Rz. 104 Nr. 2 regelt die Abzugsfähigkeit von Steuern, öffentlichen Abgaben und Versicherungsbeiträgen bei Gebäuden, aus denen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fließen, sowie bei anderen Gegenständen, die der Einnahmeerzielung dienen. Voraussetzung ist damit, dass diese Aufwendungen auf Gegenstände gemacht werden, die der Einnahmeerzielung dienen, also zum Bereich eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.2 Vorab entstandene Werbungskosten

Rz. 27 Die Anerkennung von Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten setzt einen ausreichend bestimmten wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart voraus, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird.[1] Dieser Zusammenhang besteht von dem Augenblick an, zu dem sich – etwa anhand objektiver Umstände – feststellen lässt, dass ein Stpfl. end...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.8 Übernachtungskosten, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a und 5b EStG

Rz. 220a Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wird die Abziehbarkeit der beruflich veranlassten Unterkunftskosten während einer Tätigkeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte (Auswärtstätigkeit), in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5a EStG ab Vz 2014 gesetzlich geregelt. Es können die tatsächlichen (notwendigen) Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Insoweit könn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.4 Persönliche und finanzielle Mitwirkung des Steuerpflichtigen

Rz. 173 Schließlich muss sich der Stpfl. an dem hauswirtschaftlichen Leben in dieser Wohnung sowohl durch persönliche Mitwirkung als auch durch finanzielle Beteiligung maßgeblich beteiligen. Der Stpfl. muss in Bezug auf die Wohnung einen über den reinen Besitz hinausgehenden, auch auf das Leben in der Wohnung, umfassenden Einfluss ausüben.[1] Das Maß der erforderlichen persön...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.3 Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 124 Unter § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG fallen nur die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte . Damit ist grundsätzlich der arbeitstägliche Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte und zurück gemeint, die der Stpfl. entweder arbeitstäglich durchführt oder doch durchführen könnte.[1] Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte liegen daher nur vor, wenn di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.5 Kausaler Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften

Rz. 52 Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung usw. von Einnahmen. Sie müssen daher in einer kausalen Beziehung zu den (stpfl.) Einnahmen und zu einer Einkunftsquelle stehen. Das ergibt sich auch schon aus der systematischen Stellung der Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte. Das bedeutet, dass Werbungskosten nur Aufwendungen sein kö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.1.2 Einordnung der Mobilitätskosten

Rz. 112b Zweifel an der Absetzbarkeit der Wegeaufwendungen, die hieraus fließen könnten, beseitigt das Gesetz in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, wonach diese Aufwendungen grundsätzlich beruflich veranlasst und daher Werbungskosten sind. Die gesetzliche Regelung erweitert somit den Begriff der Werbungskosten insoweit und stellt eine gesetzliche Ausnahme vom Abzugsverbot des § 12 Nr. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.4.3 Vermögensverluste

Rz. 48 Im Bereich der Überschusseinkünfte werden reine Vermögensänderungen steuerlich grundsätzlich nicht berücksichtigt; Vermögensverluste führen also nicht zu Werbungskosten. Wertveränderungen und Veräußerungsverluste sind daher keine Werbungskosten.[1] Gehört der Vermögensverlust nicht zu den Werbungskosten, führen auch Aufwendungen zur Verhinderung eines solchen Vermögen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.1 Begriff der Wohnung

Rz. 116 Unter § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG fallen nur die Wege zwischen "Wohnung" und erster Tätigkeitsstätte. "Wohnung" i. d. S. ist weit zu fassen; hierunter zu verstehen ist jede Art von Unterkunft, von der aus der Stpfl. zur ersten Tätigkeitsstätte geht oder fährt.[1] Die Wohnung i. d. S. braucht also nicht "Mittelpunkt der Lebensverhältnisse" zu sein (vgl. aber Rz. 119); ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.2.1.2 Zusammenhang mit Einkünften

Rz. 86 Entsprechend dem Begriff der Werbungskosten (Rz. 11ff.) sind Schuldzinsen nur dann als Werbungskosten absetzbar, wenn sie in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen. Das ist der Fall, wenn die Darlehensvaluta zur Erzielung bestimmter Einkünfte aufgenommen und auch tatsächlich hierzu verwendet wird. Die Darlehensbestimmung allein genügt nicht,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.10 Abschreibungen (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG)

Rz. 235 Soweit Wirtschaftsgüter beruflich, d. h. im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG, genutzt werden, sind auch die Abschreibungen Werbungskosten. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG enthält damit eine Ausnahme von dem sonst für Überschusseinkünfte geltenden Abflussprinzip des § 11 EStG; soweit die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts mehr als ein Jahr beträgt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.3.3.3 Nachträgliche Werbungskosten

Rz. 32 Aufwendungen sind als nachträgliche Werbungskosten abzusetzen, wenn sie durch die aufgegebene Berufstätigkeit veranlasst sind (zu nachträglichen Betriebsausgaben vgl. § 4 EStG Rz. 596). In Betracht als nachträgliche Werbungskosten kommen etwa Kosten der Abwicklung eines Vertragsverhältnisses, das zu stpfl. Einkünften geführt hat, Schadensersatzleistungen, Kosten eines ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.4 Fahrtkosten

Rz. 213 Für die erste Fahrt zum Beschäftigungsort und die letzte Fahrt vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands können die tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht werden.[1] Für die Ermittlung der Fahrtkosten ist § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 1 und 2 EStG anzuwenden. Zusätzlich können etwaige Nebenkosten berücksichtigt werden.[2] Nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 a. F. EStG wa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.3 Kosten der Unterkunft

Rz. 206 Bis Vz 2013: Beruflich veranlasst und daher als Werbungskosten anzuerkennen sind grundsätzlich auch die Kosten der Wohnung am Beschäftigungsort.[1] Wenn an einem anderen Ort eine den Wohnbedürfnissen der Familie genügende Familienwohnung vorhanden ist, die auch weiterhin als Mittelpunkt der Lebensverhältnisse genutzt wird, ist die weitere Wohnung am Beschäftigungsort ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3 Berichtsinhalte

7.3.1 Allgemeine Anforderungen Rz. 119 Nach § 312 Abs. 2 AktG hat der Abhängigkeitsbericht den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Hieraus werden die allgemeinen Berichtsgrundsätze der Wahrheit, Vollständigkeit sowie Klarheit und Übersichtlichkeit abgeleitet.[1] 7.3.2 Berichtspflichtige Beziehungen und Vorgänge Rz. 120 Nach § 312 Abs. 1 Sa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Hinweis zum Bestand an eigenen Aktien (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 99 Sind im Anhang Angaben zum Bestand an eigenen Aktien der Ges. (nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG) zu machen, ist im Lagebericht darauf zu verweisen.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichterstattung

2.1 Grundsatz der Wahrheit Rz. 19 In der gesamten Rechnungslegung spielt der Grundsatz der Wahrheit eine dominierende Rolle. Er verlangt eine der Realität entsprechende Darstellung der Angaben im Lagebericht, die intersubjektiv nachprüfbar und willkürfrei ist. Objektiv falsche Angaben, die allein oder zusammen einen falschen Eindruck vermitteln, dürfen nicht gemacht werden. B...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Elemente des Lageberichts nach Abs. 1

3.1 Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft (Abs. 1 Satz 1) Rz. 24 Das HGB definiert die Begriffe "Geschäftsverlauf", "Geschäftsergebnis" und "Lage" nicht. Die Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage der Ges. im Wirtschaftsbericht gehen Hand in Hand, denn zwischen beiden Angabepflichten bestehen Ursache-Wirkungs-Beziehung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht durch AG, KGaA, SE (§ 312 Abs. 3 Satz 3 AktG)

7.1 Überblick Rz. 115 Sofern kein Beherrschungsvertrag besteht, hat der Vorstand einer abhängigen Ges. nach § 312 Abs. 1 AktG in den ersten drei Monaten des Gj einen Bericht über die Beziehungen der Ges. zu verbundenen Unt (Abhängigkeitsbericht) aufzustellen. Diese Vorschrift steht im Zusammenhang mit den Regelungen zum sog. faktischen Konzern (§§ 311 bis 318 AktG), deren Zwe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Elemente des Lageberichts nach Abs. 2

4.1 Nachtragsbericht (früherer Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) Rz. 82 Der frühere Bericht über besondere Vorgänge nach Abschluss des Gj im Lagebericht (Nachtragsbericht) ist infolge des BilRUG (2015) entfallen, da diese Angaben zukünftig im Anhang (§ 285 Nr. 33 HGB) zu machen sind. Hintergrund ist europäisches Recht. Anders als der frühere Art. 46 Abs. 2 Buchst. a der RL 78/660/EWG verl...mehr