Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Prozesskostensicherheit.

Rn 32 In den Verfahren nach §§ 1059–1061 sind §§ 110 ff über die Prozesskostensicherheit entspr anwendbar. Der Antragsteller steht einem Kläger nach § 110 I gleich. Die ursprüngliche Parteirolle gilt auch für das Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 1065. Anwendbar ist daher auch § 110 Abs 2 Nr 4 (BGH 12.1.23 – I ZB 33/22, Rz 8 f, 29, 31).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 4 Im gerichtlichen Verfahren entsteht eine 0,5 Verfahrensgebühr nach Nr 1625 KV.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 14 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt erhält eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kostengrundentscheidung.

Rn 6 Seiner Selbstständigkeit geschuldet, hat im EA-Verfahren eine Kostenentscheidung zu ergehen. In fG-Familiensachen erklärt § 51 IV die §§ 80 ff u in Familienstreitsachen (§ 112) die § 113 I 2 iVm §§ 91 ff ZPO sowie § 243 für anwendbar. Zur Anfechtung der Kostenentscheidung s § 57 Rn 4.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsgebühren.

Rn 10 Für das gerichtliche Verfahren über den Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung fällt nach Nr 2115 KV GKG eine Festgebühr iHv 35 EUR an. Im Falle der Freiwilligkeit und damit des FamFG-Verfahrens (§ 410 Nr 1 FamFG) ist Nr 15212 Nr 1 KV GNotKG einschlägig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 11 Im gerichtlichen Verfahren wird eine Festgebühr iHv 22 EUR nach Nr 2113 KV erhoben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kosten des Vergleichs.

Rn 7 Nach S 1 sind die Kosten eines abgeschlossenen Vergleichs als gegeneinander aufgehoben anzusehen, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Das Gericht hat diese Kostenfolge grds also auszusprechen. In begründeten Ausnahmefällen kann das Gericht auch eine andere Verteilung vornehmen. Zu einer anderen Verteilung ist das Gericht verpflichtet, wenn die Parteien ›e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm des § 14 dient ua der Umsetzung der Rl 97/5/EG über grenzüberschreitende Überweisungen sowie der Rl 2002/65/EG über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Sie soll die außergerichtliche Streitbeilegung im Bereich der Finanzdienstleistungen fördern. Die in Abs 1 Nr 3 genannten EG-Verordnungen betreffen zB die Gebühren für grenzüberschreitende Lastschriften u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 30 Die Gerichtsgebühren richten sich nach den Nr 1600–1629 KV.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 19 Urkunden- und Wechselprozess einerseits und Nachverfahren bzw ordentliches Verfahren nach Abstandnahme andererseits sind ein Verfahren, so dass die Gerichtsgebühren nur einmal erhoben werden. Eine Gerichtskostenermäßigung scheidet im Nachverfahren bzw im ordentlichen Verfahren aus, wenn im Urkundenverfahren bereits ein nicht privilegiertes Urt ergangen ist.mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / B. Gegenstandswert

Rz. 6 Die Höhe der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG bemisst sich nach dem Gegenstandswert, also dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit für den Mandanten hat, § 2 Abs. 1 RVG. Dieser Gegenstandswert ist in arbeitsrechtlichen Mandaten die Grundlage für die Wertgebühren, die nach Maßgabe des § 13 RVG i.V.m. Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG gestaffelt sind.[6] Der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 7 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtskosten.

Rn 2 Gem S 1, 1. Var sind v kostenpflichtigen Beteiligen die Gerichtskosten (Gebühren u Auslagen nach dem FamGKG) zu erstatten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 13 Die Streitverkündung wird durch die jeweilige Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts mit abgegolten (§ 19 I 1b RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Prozesskostensicherheit.

Rn 91 In den Verfahren nach §§ 1059–1061 sind §§ 110 ff über die Prozesskostensicherheit entspr anwendbar. Der Antragsteller steht einem Kläger nach § 110 I gleich. Die ursprüngliche Parteirolle gilt auch für das Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 1065. Anwendbar ist daher auch § 110 Abs 2 Nr 4 (BGH 12.1.23 – I ZB 33/22, Rz 8 f, 29, 31).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 22 EuBVO – Kosten.

Gesetzestext (1) Die Erledigung eines Ersuchens um Beweisaufnahme nach Artikel 12 begründet keinen Anspruch auf Erstattung von Gebühren oder Auslagen. (2) Abweichend von Absatz 1 kann das ersuchte Gericht die Erstattung von Gebühren oder Auslagen verlangen. Falls das ersuchte Gericht das verlangt, stellt das ersuchende Gericht unverzüglich die Erstattung folgender Beträge si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten der Sicherheitsleistung.

Rn 21 Die unmittelbaren Kosten zur Gestellung der Sicherheit (zB Avalzinsen und -gebühren im Falle einer Bürgschaft) gehören zu den erstattungsfähigen Kosten (Köln Rpfleger 95, 520 [OLG München 06.04.1995 - 11 W 2839/94]). Zuständig zur Festsetzung ist das Prozessgericht (BGH NJW-RR 06, 1001, 1002 [BGH 17.01.2006 - VI ZB 46/05]). Nicht erstattungsfähig sind (mittelbare) Kred...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 59 Die Verfahrensgebühr ist eine Wertgebühr i.S.d. § 13 RVG. Sie entsteht gem. Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und beträgt nach Nr. 3100 VV in der 1. Instanz grundsätzlich und ungeachtet des Umfangs und der Schwierigkeit der Tätigkeit 1,3. Sie umfasst die gesamte Tätigkeit des Anwalts vom Auftrag bis zum Ende...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.8 Sonstige Einzelfälle (Fall-ABC)

Rz. 150 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abfälle, werthaltige Beauftragt ein Abfallerzeuger oder -besitzer einen Dritten mit der ordnungsgemäßen Entsorgung seines Abfalls, erbringt der Dritte mit der Übernahme und Erfüllung der Entsorgungspflicht eine sonstige Leistung, sofern der Entsorgung eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zukommt; hiervon ist insbesondere auszugehen, w...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / III. Verweigerung der Deckungszusage

Rz. 18 Häufig lehnen Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage für die außergerichtliche Tätigkeit in Kündigungsschutzsachen mit dem Hinweis auf eine Obliegenheitsverletzung des Arbeitnehmers ab. Beim BGH[6] ist ein Anerkenntnisurteil zur Frage der Abrechenbarkeit der außergerichtlichen Geschäftsgebühr im Arbeitsrecht ergangen. Aufgrund des Anerkenntnisses der Rechtsschut...mehr

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AGS 04/2024, Die Kosten im ... / 4. Rechtsbeschwerde

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ermessen des Gerichts.

Rn 11 Unter § 92 II Nr 2 fallen insb unbezifferte Schmerzensgeldklagen oder andere Klagen, bei denen der Kl die Höhe der Forderung nicht beziffern muss, sondern in das Ermessen des Gerichts stellen kann. Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, dem Kl das Risiko abzunehmen, dass er nicht vorhersehen kann, wie das Gericht entscheiden wird. Allerdings muss der Kl bei unbezifferte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kostenentscheidung, Kosten und VKH.

Rn 21 Hinsichtlich der Gerichtskosten findet FamGKG-KV Nr 1912 Anwendung; die Gebühr beträgt 66 EUR (Art 2 II Nr 22 KostRÄG); ist das Beschwerdeverfahren vor dem BGH geführt worden, beträgt die Gebühr nach FamGKG-KV Nr 1923 132 EUR (Art 2 II Nr 26 KostRÄG). Gerichtskosten können nur im Fall der Zurückweisung oder Verwerfung der Beschwerde als unzulässig erhoben werden. Wird ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 49 Die Entscheidung löst keine gesonderten Gerichtsgebühren aus. Sie führt allerdings auch nicht zu einer Ermäßigung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen. Es bleibt bei der 4,0-Gebühr nach Nr. 1220 KV. Wird auf den Hinweisbeschluss dagegen die Berufung zurückgenommen, tritt die Ermäßigung nach Nr 1221 Nr 1 KV auf eine 2,0-Gebühr ein.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anfechtung.

Rn 8 Der Kfb wirft zwar nur ein Endergebnis nach Verrechnung aus, enthält aber zwei Entscheidungen über die jeweiligen Anträge der Parteien. Daher kann jede Partei bei entsprechender Beschwer den Beschl mit Erinnerung bzw Beschwerde anfechten. Die Beschwer errechnet sich nach der Quote der Erstattungspflicht der Gegenseite hinsichtlich der ganz oder tw abgesetzten Gebühr bzw...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / I. Allgemeines

Rz. 29 Die ganz überwiegende Zahl der Kündigungsschutzprozesse endet mit dem Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs. Hierbei werden häufig Ansprüche mitgeregelt, die bislang formal nicht Gegenstand des Verfahrens waren, z.B. die Abgeltung von Urlaubsansprüchen, Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung, Weihnachtsgratifikation, Zielvereinbarung, Bonus, Zeugnis, Aktienop...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten.

Rn 9 Für den Versuch oder das Gelingen einer gütlichen Erledigung entsteht eine Gerichtsvollziehergebühr nach Nr 207 des KV zum GvKostG (16 EUR). Das gilt aber nur im Falle des isolierten Antrags auf gütliche Erledigung. Beantragt der Gläubiger gleichzeitig die Einholung einer Vermögensauskunft nach §§ 802a II S 1 Nr 2, 802c oder die Pfändung nach § 802a II S 1 Nr 4, ermäßig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 42 VSBG – Verordnungsermächtigung

Gesetzestext (1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesratesmehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / II. Besprechungen und Korrespondenz mit der Gegenseite vor Erhebung der Kündigungsschutzklage

Rz. 38 Hier[87] stößt die Abrechnung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG bei den Rechtsschutzversicherern nicht selten auf Ablehnung. Vom Grundsatz her berufen die Versicherer sich auf die anwaltliche Verpflichtung aus dem Mandatsvertrag, im Interesse des Mandanten tunlichst das sicherste und zugleich kostengünstigste Vorgehen zu wählen[88] – zumal vor dem Arbeitsgerich...mehr

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AGS 04/2024, Die Kosten im ... / III. Wert und Zeitpunkt der Wertbestimmung

§ 58 GKG legt eine zeitliche Fixierung des Massebegriffs ("Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Verfahrens") für die Gerichtskosten fest. Der Zeitpunkt der Verfahrensbeendigung kann dabei durchaus variabel sein und einzelne Verfahrensabschnitte betreffen. So wird der vorläufige Verwalter natürlich auf den Zeitpunkt der Beendigung des "vorläufigen Verfahrens" ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Keine oder verhältnismäßig geringe Mehrkosten.

Rn 9 Darüber hinaus dürfen durch die Zuvielforderung entweder keine Mehrkosten oder nur geringfügige Mehrkosten entstanden sein. Im Gegensatz zu der bis zum 27.7.01 geltenden Gesetzeslage, wonach keine Mehrkosten entstanden sein durften, ist es jetzt also unschädlich, wenn geringfügige Mehrkosten entstehen. Auf die frühere Rspr kann insoweit daher nicht mehr zurückgegriffen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenentscheidung.

Rn 6 Gerichtsbeschlüsse nach § 36 über die Bestimmung des zuständigen Gerichts erfordern grds keine Kostengrundentscheidung (BayObLG NJW-RR 19, 957 Rz 2 ff). Soweit das Gerichtsstandsbestimmungsverfahren eine besondere Angelegenheit darstellt, also bei Rücknahme oder Zurückweisung des Antrags, ohne dass die Hauptsache bereits anhängig ist (s § 36 Rn 20), ist eine Kostenentsc...mehr

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AGS 04/2024, Die Kosten im ... / 8. Versagungs- oder Widerrufsantrag

Von der allgemeinen Verfahrensgebühr abgegolten sind ebenfalls eine evtl. Nachtragsverteilung sowie das Verfahren über die Restschuldbefreiung (also die Wohlverhaltensperiode) sowie das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren. Auch hier entstehen keine zusätzlichen Gebühren. Lediglich im Falle eines Versagungs- oder Widerrufsantrag sieht Nr. 2350 GKG KV für die Entscheidu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 30 Schließen die Beteiligten in einer selbstständigen Familiensache einen Vergleich unter Einbeziehung nicht anhängiger Verfahrensgegenstände (Mehrvergleich), hat der unbemittelte Beteiligte einen Anspruch auf Erweiterung der ihm bewilligten VKH auf sämtliche in diesem Zusammenhang ausgelöste Gebühren (BGH NJW 18, 1679 [BGH 17.01.2018 - XII ZB 248/16]), Rn 31 Mit Prozessve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Analogie.

Rn 8 Nicht selten werden Verfahren – sei es durch gleichzeitige Terminierung der mündlichen Verhandlung auf dieselbe Terminstunde, sei es durch die Anordnung eines gemeinsamen Beweistermins – ohne förmlichen Verbindungsbeschluss lediglich für eine gemeinsame mündliche Verhandlung zusammengeführt. Nach der Verhandlung entscheidet das Gericht nicht in einer gemeinsamen Entsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsgebühren.

Rn 55 Nach Nr 2111 KV GKG entstehen für das gesamte Verfahren Gerichtskosten als Festgebühr iHv 22 EUR (vgl etwa Frankf AGS 17, 284 [OLG Frankfurt am Main 07.10.2016 - 1 WF 177/16], Rz 2). Die Kosten einer Zwangshaft gehören zu den Auslagen, Nr 9010 KV GKG. Für die Tätigkeit des GV bei Durchführung der Ersatzhaft fallen Kosten iHv 42,90 EUR an, vgl Nr 270 KV GVKostG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 29 VSBG – Errichtung der Universalschlichtungsstelle des Bundes.

Gesetzestext (1) Der Bund errichtet eine ergänzende Verbraucherschlichtungsstelle (Universalschlichtungsstelle des Bundes). (2) Der Bund kannmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Streitwert.

Rn 14 Anzusetzen ist der Streitwert der Hauptsache (BGH NJW 68, 796; Hamm NJW-RR 12, 1209 [BGH 14.06.2012 - IX ZR 150/11]; Beschl v 11.7.11 – 32 W 11/11 – Rz 24; Naumbg = SachsAnh Beschl v 18.7.12 – 10 W 40/12 – Rz 25 – juris; Köln MDR 10, 283 [OLG Köln 04.09.2009 - 20 W 46/09]; MüKoZPO/Stackmann § 46 Rz 12, s.a. § 3 Rn 31, sehr str). Soweit vertreten wird, der Streitwert se...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 11 Das Anordnungsverfahren nach Abs 1 zählt noch mit zum Schiedsverfahren (arg e § 17 Nr 4 RVG). Das Zulassungsverfahren nach Abs 2 ist dagegen eine gesonderte Angelegenheit (§ 17 Nr 6 RVG). Zulassungsverfahren und eventuelle Verfahren auf Aufhebung oder Abänderung sind dagegen wiederum dieselbe Angelegenheit (§ 16 Nr 7 RVG). Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. PKH auf Klägerseite.

Rn 2 Ist auf Klägerseite PKH bewilligt, dann ergeben sich keine Besonderheiten, wenn der Kl unterliegt. Die Verpflichtung zur Tragung von Kosten ergibt sich nur aus dem Bewilligungsbeschluss über die Prozesskostenhilfe. Darüber hinaus muss der Kl keine Zahlungen an die Staatskasse leisten. Unterliegt der Beklagte, dann sind von diesem erst nach dem rechtskräftigen Urt über d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Teilungsplan.

Rn 4 In den Teilungsplan aufgenommen wird: der Hinterlegungsbetrag mit Zinsen (Teilungsmasse), hinsichtlich der Zinsen besteht Streit, ob die Genehmigung der Teilungsmasse hinzuzurechnen sind demnach zur weiteren Befriedigung nachrangiger Gläubiger dienen (MüKo/Eickmann Rz 5) oder ob sie den bestberechtigten Gläubigern im Verhältnis ihrer Ansprüche zustehen (OLGR Karlsr 06, 9...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO U

Überbrückungsgeld 851 ZPO 5 Übergabe Scheck 757 ZPO 3 Titel und Quittung 757 ZPO 1 überlanges Gerichtsverfahren 198 GVG 1 Überlastung des Richters 21e GVG 37 Übermittlung elektronischer Dokumente Art der Dokumente 14b FamFG 9 Ausnahmen 14b FamFG 6 Behörden und Zusammenschlüsse von Behörden 14b FamFG 5 Ersatzeinreichung 14b FamFG 8 fakultative elektronische Übermittlung 14b FamFG 12 Pers...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird der Rechtsstreit nicht nach § 526 dem Einzelrichter übertragen, kann das Berufungsgericht die Sache einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Vorbereitung der Entscheidung zuweisen. 2In der Kammer für Handelssachen ist Einzelrichter der Vorsitzende; außerhalb der mündlichen Verhandlung bedarf es einer Zuweisung nicht. (2) 1Der Einzelrichter hat die Sache so wei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Anwaltsbeiordnung.

Rn 24 Die Partei hat ein Beschwerderecht, wenn ihr Antrag auf Beiordnung eines Anwalts abgelehnt wird, auch wenn die Hauptsachentscheidung nicht anfechtbar ist (BGH FamRZ 11, 1138). Sie ist auch beschwerdebefugt, wenn ihr ein nicht beauftragter Rechtsanwalt beigeordnet wird (Celle NdsRpfl 95, 46). Bei Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes ist stre...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Grundsatz

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. Art. 1 MWSTG unterliegen folgende Sachverhalte der Mehrwertsteuer: im Inland von steuerpflichtigen Personen gegen Entgelt erbrachte Leistungen (Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen), Bezug von Leistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland durch Empfänger im Inland (Bezugsteuer), Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrsteuer). Rz. 7 St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 3 Die Kostenfestsetzung erfordert einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel. Entspr geeignet sind solche Titel, die eine Pflicht zur Kostenerstattung (Kostengrundentscheidung) beinhalten. Weiter bedarf es einer wirksamen Zustellung des Titels; fehlt es hieran entfaltet ein dennoch erlassener Kfb von Beginn an keine rechtliche Wirkung und ist – deklaratorisch – aufzuh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Teilerledigung.

Rn 125 Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Zustimmungserklärung des Gegners (Ddorf JurBüro 07, 256; Rn 124). Der GeS wie auch der ReS des unterlegenen Beklagten bestimmen sich von da an nach dem Wert der weiter str Hauptsache (Köln MDR 14, 562 mwN); die auf den übereinstimmend erledigten Teil entfallenden Prozesskosten bleiben als Nebenforderung nach § 4 I ZPO, § 43 I ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Teilweise Bewilligung von PKH.

Rn 10 Die Sperrwirkung besteht aber nur im Umfang der Bewilligung, so dass Gebührentatbestände, die nicht von der Beiordnung erfasst sind, weiterhin geltend gemacht werden können. In diesem Umfang kann auch eine Festsetzung der Gebühren gem § 11 RVG gegen die Partei erfolgen (Ddorf FamRZ 08, 1767). Wie bei den Gerichtskosten gilt auch hier, dass dann, wenn nur für einen Teil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltsgebühren.

Rn 54 Der Anwalt erhält für Vollstreckungsanträge nach Abs 1 und Kostenvorschussanträge gem Abs 2 eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG. Kostenrechtlich bilden die Anträge nach Abs 1 und 2 auch bei späterer Verurteilung zur Vorauszahlung eine Angelegenheit. Gem § 18 I Nr 12 RVG stellt die Vollstreckung der Entscheidung auf Zahlung eines Kostenvorschusses jedoch eine ...mehr