Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mankohaftung / Zusammenfassung

Begriff Mankohaftung ist die Haftung des Arbeitnehmers für Waren- und/oder Kassenfehlbestände. Zu unterscheiden ist zwischen der allgemeinen Mankohaftung und der Mankohaftung aufgrund vertraglicher Mankoabrede. Ist ein Arbeitnehmer für einen Fehlbestand verantwortlich, soll dies nach der umstrittenen Rechtsprechung ein gesondertes Auftrags- oder Verwahrungsverhältnis neben d...mehr

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Duales Studium / 8.2 Motive der Studenten für das duale Studium

Die Gründe für diese verhältnismäßig hohe Nachfrage sind vielschichtig, haben oftmals aber einen gemeinsamen Ursprung: Das duale Studium wird von Schülern als einen sehr guten Einstieg in ihr Berufsleben gesehen. So gaben im Rahmen der Studie des CHE 75,5 % der befragten Studenten an, die gute Berufsperspektive im Anschluss an das Studium sei bei der Wahl dieser Ausbildungsf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Änderunge... / 3.5.1 Inanspruchnahme der Elternzeit

Die Beschäftigten können Elternzeit zukünftig in Textform statt bisher in Schriftform in Anspruch nehmen (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG). Das stellt nicht nur eine Erleichterung für die Arbeitnehmerinnen dar, sondern bietet auch dem Arbeitgeber eine höhere Rechtssicherheit. War nämlich bisher die Inanspruchnahmeerklärung nicht formgerecht erfolgt, hat der Arbeitgeber das aber nich...mehr

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Duales Studium / Zusammenfassung

Überblick Das duale Studium verbindet die Theorie in der Hochschule mit der Praxis im Betrieb. Mehr als 138.000 junge Menschen in Deutschland belegen aktuell einen dualen Studiengang und werden nach ihrem Abschluss eine Führungsposition in ihrem Unternehmen bekleiden. Dieser Artikel gibt einen Überblick über das duale Studium im Allgemeinen und gibt nützliche Hilfestellungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 2 Formerfordernisse

Ob es für die Gewährung von Gutscheinen einer schriftlichen Vereinbarung bedarf, hängt von der konkreten Ausgestaltung und vor allem dem Zweck der Gewährung ab. Werden Gutscheine als Teil der regulären Vergütung ausgegeben, greift diesbezüglich das Nachweisgesetz (NachwG), weil es sich dann um Vergütungsbestandteile mit Entgeltcharakter i. S. d. § 2 NachwG handelt. Eine schri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 4.2 Einlösung bei Dritten

Bei Abgabe eines Warengutscheins, der bei einem Dritten einzulösen ist, fließt der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer mit der Gutscheinhingabe zu, weil der Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt einen nicht entziehbaren Rechtsanspruch gegenüber dem Dritten erwirbt.[1] Die Bewertung des Gutscheins ist ebenfalls nach den Verhältnissen zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen. Wie sich die Wertverhä...mehr

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Arbeitszimmer / 6 Vermietung an den Arbeitgeber

Um die Abzugsbeschränkung des häuslichen Arbeitszimmers dem Grunde nach zu vermeiden, werden oft Mietverträge mit dem Arbeitgeber über das häusliche Arbeitszimmer abgeschlossen. Die Mieteinnahmen werden als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erklärt, als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung werden die vollen, anteiligen Kosten des häuslichen Arbeitszimmers – a...mehr

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Energiepreispauschale / 11.2 Auszahlung

Die Energiepreispauschale II wurde von der Versorgungsbezügen zahlenden Stelle ausgezahlt. Die Auszahlung an die Versorgungsempfänger sollte im Monat Dezember erfolgen. Die Auszahlung erfolgte automatisch, d. h., bei der auszahlenden Stelle war kein Antrag zu stellen. Bei Versorgungsbeziehern, die im Dezember 2022 erstmals Versorgungsbezüge bezogen, konnte sich die Auszahlun...mehr

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Auskunftspflichten / 4 Auskünfte an Arbeitnehmer

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben immer dann einen Auskunftsanspruch gegeneinander, wenn im Rahmen ihrer Vertragsbeziehungen der Berechtigte entschuldbar über seine Rechte im Ungewissen ist, während der Verpflichtete die zur Klärung erforderliche Auskunft ohne Weiteres geben kann.[1] Der Arbeitgeber hat einen Arbeitnehmer, der eine Veränderung von Dauer und Lage seiner vertr...mehr

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Mankohaftung / 2 Vertragliche Mankoabrede

Unter einer Mankoabrede wird der ausdrückliche Abschluss einer Vereinbarung (meist als Klausel im Arbeitsvertrag) verstanden, wonach der Arbeitnehmer für einen Fehlbestand einzustehen hat. Rechtstechnisch handelt es sich oftmals um für den Arbeitnehmer belastende Beweislastvereinbarungen, durch die eine verschuldensunabhängige Haftung des Arbeitnehmers etabliert werden soll....mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2 Angemessenheit der Gehälter

2.1 Prüfung der Geschäftsführerbezüge Die Angemessenheit der Bezüge von geschäftsführenden Gesellschaftern spielt vor allem bei Betriebsprüfungen eine Rolle. Damit Geschäftsführer sich auf die Auffassung der Finanzverwaltung einstellen können, wird im Folgenden dargestellt, wie sich diese die Prüfung sowie die Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge vorstellt. Ob Geschäftsfüh...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 3 Formale Voraussetzungen für die Anerkennung der Gehälter

Um zu verhindern, dass das Finanzamt das Gehalt aus formalen Gründen nicht anerkennt, sollten Geschäftsführer darauf achten, dass sie vom Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB befreit sind. Besteht ein Selbstkontrahierungsverbot, so dürfen Gesellschafter-Geschäftsführer kein Rechtsgeschäft im Namen der GmbH mit sich selbst, also auch keinen Anstellungsvertrag, abschließen...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.1 Die Behandlung der Gehälter bei der GmbH

Grundsätzlich können Gesellschafter-Geschäftsführer die gleichen Vergütungselemente beziehen wie die übrigen Arbeitnehmer der GmbH, also insbesondere monatliches Gehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen, Versorgungszusagen, betriebsübliche Sozialleistungen, Überlassung eines Firmenwagens und/oder E-Bikes zur Privatnutzung sowie unentgeltliche Privatnutzung betriebliche...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.2 Die Behandlung der Gehälter beim Geschäftsführer

Die Gehälter, die Geschäftsführer von der GmbH erhalten, rechnen zu deren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG, die sie in der Einkommensteuererklärung anzugeben und unter Anrechnung der von der GmbH einbehaltenen Lohnsteuer sowie unter Abzug von Werbungskosten zu versteuern haben. Nicht einkommensteuerpflichtig sind dagegen verschiedene lohnsteuerfreie b...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsführer: Steuerliche Behandlung des Gehalts

Zusammenfassung Überblick Da Gesellschafter-Geschäftsführer den Gewinn der GmbH über die Höhe ihrer Vergütungen steuern können, prüft die Finanzverwaltung die Anstellungsverträge auf formale Richtigkeit und die Gehälter auf Angemessenheit. Werden die Anforderungen der Rechtsprechung und Finanzverwaltung nicht erfüllt, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Buchhalterisch ne...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.4 Vergütung für Komplementär-GmbH, Auslagenersatz

Rz. 456 Ein Anspruch des geschäftsführenden Gesellschafters, also der Komplementär-GmbH, auf eine Vergütung für seine Geschäftsführertätigkeit ergibt sich nicht aus dem Gesetz; ein solcher Vergütungsanspruch bedarf auch zivilrechtlich einer besonderen Abrede zwischen den Gesellschaftern, entweder im Gesellschaftsvertrag oder in einem besonderen Dienstleistungsvertrag. Liegen...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.2 Vergütung für die Geschäftsführung, Haftungsvergütung

Rz. 547 Für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft ist entscheidend, ob es sich um Leistungen handelt, die als Gesellschafterbeitrag durch die Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft abgegolten werden oder um Leistungen, die gegen (Sonder-)Entgelt ausgeführt werden und damit auf einen Leistungsaustausch gerichte...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.2 Ermittlung der Angemessenheitsgrenze

Die Angemessenheit der Gesamtausstattung richtet sich laut Finanzverwaltung[1] nach folgenden Kriterien: Art und Umfang der Geschäftsführertätigkeit, künftige Ertragsaussichten der GmbH, Verhältnis von Geschäftsführergehalt zu Gesamtgewinn und verbleibender Eigenkapitalverzinsung, Vergütungen, die in derselben oder in vergleichbaren GmbH an Geschäftsführer für entsprechende Leis...mehr

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Beamte / 6.1 Zusätzliche Vergütung ohne Rechtsgrund

Das ausbildende Land bleibt auch dann alleiniger Arbeitgeber, wenn die Rechtsreferendare über die vom ausbildenden Bundesland hinaus gezahlte Unterhaltsbeihilfe eine zusätzliche Vergütung erhalten. Allerdings gilt dies nur, sofern die zusätzliche Vergütung von dieser Ausbildungsstation freiwillig und ohne Rechtsgrund gezahlt wird und die Eingliederung in deren Betrieb nicht üb...mehr

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Beamte / 6 Zusätzliche Vergütung für Rechtsreferendare in der Anwalts- oder Wahlstation

Teilweise erhalten Rechtsreferendare während ihrer Ausbildung außerhalb von Gerichtsbarkeit und Verwaltung von ihrer Ausbildungsstation, über die vom ausbildenden Bundesland hinaus gezahlte Unterhaltsbeihilfe, eine zusätzliche Vergütung. Typischerweise handelt es sich dabei meist um eine Rechtsanwalts- bzw. Wahlstation. 6.1 Zusätzliche Vergütung ohne Rechtsgrund Das ausbildend...mehr

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Beamte / 6.2 Zusätzliche Vergütung mit Rechtsgrund

Neben dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land besteht eine weitere Beschäftigung zur Ausbildungsstation, wenn die zusätzliche Vergütung für eine mündlich oder schriftlich vereinbarte Nebentätigkeit gezahlt wird, die die Referendare verpflichtet, über den notwendigen Teil der Ausbildung hinaus Leistungen zu erbringen. Diese Nebentätigkeit ist versicherungs- ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.1 Besondere Gewinnverteilungsgrundsätze

Rz. 466 Bei der Prüfung der Angemessenheit der Gewinnverteilung einer GmbH & Co. KG sind, wie bereits erwähnt, als wesentliche Faktoren der Arbeitseinsatz, der Kapitaleinsatz und das übernommene Haftungsrisiko zu berücksichtigen. Wie sich die Faktoren im Einzelnen auf den Gewinnanteil auswirken, hat der BFH in seinem Grundsatzurteil v. 15.11.1967[1] dargelegt; die Grundzüge ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.1 Behandlung der Geschäftsführergehälter

Rz. 440 Die einkommensteuerliche Behandlung der Geschäftsführergehälter richtet sich einmal danach, ob der Geschäftsführer seine Bezüge von der GmbH oder von der GmbH & Co. KG erhält, zum anderen, ob er Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist. Rz. 441 Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der GmbH, der an der GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt...mehr

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Beamte / 6 Pensionszahlungen als Arbeitslohn

Die Pension, die der Beamte im Ruhestand erhält, unterliegt als steuerpflichtiger Versorgungsbezug dem Lohnsteuerabzug. Gleiches gilt für die Witwen-/Witwerpension, die der überlebende Ehegatte nach dem Tod des bezugsberechtigten Ehegatten erhält sowie das Waisengeld. Die Pension rechnet zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen. Von Versorgungsbezügen werden als Versorgu...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.1 Prüfung der Geschäftsführerbezüge

Die Angemessenheit der Bezüge von geschäftsführenden Gesellschaftern spielt vor allem bei Betriebsprüfungen eine Rolle. Damit Geschäftsführer sich auf die Auffassung der Finanzverwaltung einstellen können, wird im Folgenden dargestellt, wie sich diese die Prüfung sowie die Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge vorstellt. Ob Geschäftsführerbezüge angemessen sind, beurteilt ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.4 Verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 488 Eine verdeckte Gewinnausschüttung wird immer dann angenommen, wenn den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft neben oder anstelle einer förmlichen Gewinnausschüttung Vorteile zugewendet werden, die die Gesellschaft Personen, die der Gesellschaft fremd gegenüberstehen, nicht zuwenden würde. Unbedeutend ist es hier, unter welcher Bezeichnung und aufgrund welchen Rec...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.3 Angehörige

Arbeiten Familienmitglieder oder Angehörige in einem Unternehmen des Steuerzahlers mit, können die Beteiligten entscheiden, ob die Mitarbeit im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder aufgrund der familienrechtlichen Beziehungen erfolgen soll. Als steuerliche Arbeitnehmer kommen auch der Ehegatte, die Kinder oder sonstige Angehörige des Arbeitgebers in Betracht.[1] Die Rechtspr...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.38 Leiharbeitnehmer

Leiharbeitnehmer begründen gegenüber dem Verleiher ein Dienstverhältnis. Zum Lohnsteuerabzug ist deshalb nicht der Auftraggeber verpflichtet, dem die Arbeitnehmer gewerbsmäßig überlassen werden (Entleiher), sondern die Verleihfirma. Das gilt auch für die übrigen lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten, und zwar unabhängig von der möglichen Entleiherhaftung[1] und unabhängig da...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.4 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Die Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge einer überhöhten Vergütung hat grundsätzlich folgende Konsequenzen: Der Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung ist dem Einkommen der GmbH außerbilanziell hinzuzurechnen, soweit sich der zugrunde liegende Sachverhalt bereits einkommensmindernd ausgewirkt hat. Auf diesen Betrag hat die GmbH Körperschaftsteuer, Solidar...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / Zusammenfassung

Überblick Da Gesellschafter-Geschäftsführer den Gewinn der GmbH über die Höhe ihrer Vergütungen steuern können, prüft die Finanzverwaltung die Anstellungsverträge auf formale Richtigkeit und die Gehälter auf Angemessenheit. Werden die Anforderungen der Rechtsprechung und Finanzverwaltung nicht erfüllt, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Buchhalterisch nehmen Gesellscha...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.3 Angemessenheitsprüfung

In die Angemessenheitsprüfung fließen die Gesamtbezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers ein, soweit ihnen die Anerkennung nicht aus anderen Gründen, z. B. wegen Verstößen gegen die formalen Anforderungen, zu versagen ist. Die Prüfung erstreckt sich somit auf das Festgehalt, die erfolgsabhängigen Gehaltsbestandteile sowie die Zusatzleistungen. Dabei ist allerdings zu berüc...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.54 Schüler

Schüler, die in den Ferien arbeiten, stehen als Aushilfskräfte in einem Arbeitsverhältnis. Anders verhält es sich, wenn Schüler in Firmen für 1–2 Wochen eine sog. Schnupperlehre machen, etwa im Rahmen des Projektes "Berufsorientierung am Gymnasium". Regelmäßig wird für berufsorientierende Praktika ohnehin kein Entgelt bezahlt. Aber auch dann, wenn der Schüler eine geringe Ve...mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 1.3.1 Begriff des immateriellen Vermögens

Rz. 5 Die Abgrenzung des immateriellen Vermögens vom materiellen Vermögen ist insbesondere wegen des im Steuerrecht in § 5 Abs. 2 EStG geregelten Aktivierungsverbots für unentgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, aber auch wegen der spezifischen Regelungen des § 248 Abs. 2 HGB wichtig, die unter bestimmten Voraussetzungen den Ansatz selbst ers...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 1.3 Problem der verdeckten Gewinnausschüttung

Vor allem bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern wird die Gehaltsvereinbarung von den Finanzämtern eingehend geprüft. Dabei aufgedeckte Unklarheiten oder Abweichungen vom Anstellungsvertrag werden häufig zu ihren Lasten ausgelegt, sodass der Betriebsausgabenabzug bei der GmbH rückgängig gemacht und die Zahlung des Gehalts in eine verdeckte Gewinnausschüttung umqu...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 4.1.4.1 Aufsichtsratstätigkeit

Rz. 554 Große Kapitalgesellschaften haben Mitbestimmungsregelungen zu beachten (geregelt im Drittelbeteiligungsgesetz). Hiernach muss eine GmbH einen Aufsichtsrat einrichten, sofern sie mehr als 500 Mitarbeiter hat. Die Komplementär-GmbH einer typischen GmbH & Co. KG wird diese Voraussetzung allerdings kaum jemals erfüllen. Für die GmbH & Co. KG selbst sind die Bestimmungen d...mehr

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Praxis-Beispiele: Zuschläge... / 1 Bemessungsgrundlage für steuerfreie SFN-Zuschläge

Sachverhalt In einem Unternehmen wird üblicherweise auch an Sonn- und Feiertagen im Mehrschichtsystem gearbeitet. Ein Arbeitnehmer mit einer 40-Stunden-Woche hat einen Stundenlohn von 13,50 EUR. Er erhält eine Schichtzulage von 0,50 EUR pro Stunde und in dem entsprechenden Abrechnungszeitraum eine Erschwerniszulage von 0,60 EUR pro Stunde für 90 Arbeitsstunden. Zudem leistet ...mehr

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Praxis-Beispiele: Zuschläge... / 8 Kein bundeseinheitlicher Feiertag

Sachverhalt Ein Arbeitgeber in Dresden (Sachsen) bittet seinen Arbeitnehmer am Buß- und Bettag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr zu arbeiten, um einen Eilauftrag zu erledigen. Hierfür sagt der Arbeitgeber neben dem Stundenlohn von 15 EUR einen Zuschlag von 30 EUR je Arbeitsstunde zu. Für diesen Arbeitseinsatz erhält der Arbeitnehmer insgesamt 360 EUR. Kann der Arbeitgeber den Zuschl...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.2.2 Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG

Rz. 512 Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für die Übernahme der Geschäftsführung der KG vor, die von einem Kommanditisten der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erbracht wird, so ist der betreffende Betrag gemäß dem BFH-Urteil v. 28.5.2020, IV R 11/18, DB 2020, 2214 nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht de...mehr

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Praxis-Beispiele: Zuschläge... / 3 Sonntagszuschlag, 50 %

Sachverhalt Ein Mitarbeiter erhält ein monatliches Gehalt von 9.600 EUR. Dies entspricht einem Stundenlohn von 60 EUR. Für zusätzliche Arbeit an Sonntagen erhält er einen Zuschlag von 50 % auf den Grundlohn. In einem Monat fallen 30 Stunden Sonntagsarbeit an. In welcher Höhe unterliegen die Zuschläge der Lohnsteuer bzw. der Sozialversicherung? Ergebnis Der lohnsteuerfreie Zusch...mehr

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Praxis-Beispiele: Zuschläge... / 4 Sonntagszuschlag, 100 %

Sachverhalt Ein Abteilungsleiter erhält ein monatliches Gehalt von 7.612 EUR, was einem Stundenlohn von 44 EUR entspricht. Er muss wegen eines Messeauftritts an 2 Sonntagen im Monat arbeiten. Die Arbeitszeit beträgt an den beiden Sonntagen jeweils 10 Stunden. Laut Arbeitsvertrag hat er Anspruch auf Sonntagszuschläge i. H. v. 100 % des Grundlohns. In welcher Höhe unterliegen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 7.5 Beitragsberechnung für die Nebenbeschäftigung

Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit etc. sind selbst dann nicht versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung[1], wenn sie zusätzlich zu ihrer Beamtenbeschäftigung eine an sich versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Deshalb sind zu diesen Zweigen der Sozialversicherung auch keine Beiträge zu entrichten. In der Rentenversicherung bestehen dagegen regel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.5 Apothekenvertreter

Wird ein selbstständiger Apotheker als Urlaubsvertreter eines anderen selbstständigen Apothekers gegen Arbeitslohn tätig (regelmäßig im befristeten Angestelltenverhältnis), liegt eine Arbeitnehmereigenschaft vor. Er bezieht insoweit Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.[1] Kann ein in einer Apotheke tätiger Apotheker über Ort, Zeit und Umfang seiner Tätigkeit aufgrund ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 7 Steuerbegünstigte Nebentätigkeit

Einnahmen aus einer Nebentätigkeit von Beamten können steuerbegünstigt sein, z. B. durch Ansatz der Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG [1]; auch eine Pauschalbesteuerung des Arbeitslohns aus der Nebentätigkeit ist möglich.[2] Übt der Beamte auf Veranlassung seines Dienstherrn eine Nebentätigkeit in einem Unternehmen aus, i. d. R. in einem Überwachungsorgan wie Vorstan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 1 Steuerpflichtige Beamtenbezüge

Lohnsteuerrechtlich werden Beamte als Arbeitnehmer eingestuft. Ihre aktiven Bezüge und die spätere Pension sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sie unterliegen mit ihren Dienstbezügen dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften – einschließlich Stellenzulagen wie der Ministerialzulage. Dabei ist die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden.[1] Die steuerliche Berücksi...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.3 Beirats- und Aufsichtsratsvergütungen

Rz. 455 Bei GmbH & Co. KGen mit einer Vielzahl von Kommanditisten wird häufig ein Beirat oder Aufsichtsrat gebildet.[1] Die steuerliche Behandlung der Vergütungen, die an die Mitglieder des Beirats (Aufsichtsrats) gezahlt werden, hängt davon ab, ob der Aufsichtsrat oder Beirat bei der GmbH & Co. KG oder bei der GmbH gebildet ist und ob die Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglied...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 3.1.3.2 Geschäftsführergehälter

Rz. 530 Hinsichtlich der Geschäftsführergehälter und der Vergütungen, die der GmbH von der GmbH & Co. KG für ihre Geschäftsführung gewährt werden, gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie bei der Einkommensteuer. Nach dem BFH-Urteil v. 26.1.1968[1] gilt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrags. Daher sind die Vergütungen der Geschäft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / I. Leitsätze (des Verfassers)

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / III. Entscheidung des FG

Nach dem Urteil des FG Münster hat die Klage teilweise Erfolg. Ein Vermittler von Erlebnisleistungen, der in fremdem Namen für die jeweiligen Veranstalter dieser Erlebnisse Gutscheine vertreibt, erzielt zum Zeitpunkt der Einlösung sog. Wertgutscheine bei einem dieser Veranstalter, jeweils in Höhe der mit ihm vereinbarten Marge, steuerbare und steuerpflichtige Umsätze aus den ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / 1. Die Ausgangssituation

Der Prozess von der Ausgabe bis zur Einlösung des Gutscheins muss in diesem Fall genauer untersucht werden, da sich anhand dessen maßgebliche Abweichungen bei der rechtlichen Bewertung ergeben können. Zunächst die Visualisierung der Leistungsbeziehungen: Nun die chronologische Abfolge des vorgesehenen Prozesses bei Erlebnisgutscheinen: Ausgabe des Gutscheins gegen Entgelt an de...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.2 Sonderbetriebseinnahmen

Rz. 495 Die den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnenden Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschafter – auch Sondervergütungen genannt – sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Vergütungen, die der Kommanditist von der KG für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat. Auch Vergütungen fü...mehr