Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwerter Vorteil

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 4.4.3.6 Bescheinigungspflicht "Großbuchstabe M"

Damit das Finanzamt eine eventuelle Kürzung der Verpflegungspauschalen bei der Einkommensteuerveranlagung erkennen kann, gilt eine Bescheinigungspflicht.[1] Im Lohnkonto und in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hat der Arbeitgeber den Großbuchstaben M aufzuzeichnen bzw. zu bescheinigen, sofern der Arbeitnehmer im Rahmen einer beruflichen Auswärtstätigkeit vom Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.3 Kürzung für E-Fahrzeuge bei Fahrtenbuchmethode

Entsprechend der Systematik bei der 1-%-Regelung erfolgt bei der Fahrtenbuchmethode durch die Kürzung der Anschaffungskosten eine Minderung der Abschreibung. Diese geht in die Berechnung des individuellen Kilometersatzes ein. Bei Leasingfahrzeugen treten an die Stelle der AfA-Beträge die monatlichen Leasingraten, die ebenfalls nur zu 50 % bzw. 25 % bei der Berechnung des für ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 4.2.4 Fahrten zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet

Die nachteilige gesetzliche Fiktion der Entfernungspauschale erfasst in gleicher Weise die arbeitstäglichen Fahrten in ein weiträumiges Arbeitsgebiet. Als erste Tätigkeitsstätte kommt nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines Konzernunternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten infrage. Der Arbeitnehmer ist aber bezüglich seiner Einsätz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 2.4 Sammel- und Treffpunktfahrten

Eine gesetzlich einschneidende Änderung gilt für die Fahrtkosten bei bestimmten Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte.[1] Anordnung des dauerhaften Sammel- bzw. Treffpunktorts durch den Arbeitgeber Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, aufgrund Anweisung des Arbeitgebers aber dauerhaft denselben Ort aufsuchen müssen, um von dort typischerweise die arbeitstä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.5.1 Zurechnung beim Arbeitgeber

Der Ansatz einer der beiden genannten Methoden ist nicht nur für Fahrzeuge im Eigentum der Firma zwingend zu beachten, sondern auch für Leasingfahrzeuge, die als Dienstwagen überlassen werden. Andere Verfahren zur Berechnung des lohnsteuerpflichtigen Sachbezugs sind nicht zulässig.[1] Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge, die auf Veranlassung des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.3 Einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang

Schließlich kommt es auf die Nutzungs- und Funktionsmöglichkeit der Zusatzausstattung an. Ist die Gebrauchsmöglichkeit der in das Fahrzeug eingebauten zusätzlichen Gegenstände untrennbar mit der Art und Weise der Fahrzeugnutzung verbunden, ist eine vom Fahrzeug getrennte Beurteilung nicht möglich. Diejenigen Gegenstände der Sonderausstattung, die in einem einheitlichen Nutzu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.11 Sonderfahrzeuge

Die Monatsbeträge i. H. v. 1 % für die Privatnutzung sowie von 0,03 % für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind für sämtliche Kraftfahrzeuge anzuwenden, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für diese Fahrten unentgeltlich überlässt. Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung der Dienstwagenbesteuerung findet sich keine Definition des Begriffs "Kraftfah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.3.1 Werkseitig eingebaute Sonderausstattung

Aufwendungen für Sonderausstattungen erhöhen die Ausgangsgröße. Dies gilt aber nur, wenn das Fahrzeug bereits werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung damit ausgestattet ist.[1] Zunächst ist daher zu prüfen, ob der Dienstwagen bereits im Zeitpunkt der Erstzulassung mit der Sonderausstattung ausgestattet war. Bemessungsgrundlage für die 1-%-Methode sind nur werkseitig eingeba...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.6.3 Nutzungsverzicht

Dem Nutzungsverbot gleichgestellt ist ein mit Wirkung für die Zukunft vom Arbeitnehmer schriftlich erklärter Verzicht auf die Privatnutzung des betrieblichen Fahrzeugs. Der Nutzungsverzicht kann auch die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. die Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung umfassen.[1] Dem Nutzungsverzicht kommt in der P...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.11.2 Kombifahrzeug

Entscheidend ist nicht die kraftfahrzeugsteuerliche oder verkehrsrechtliche Klassifizierung als Lkw, sondern die objektive Beschaffenheit und Einrichtung des Fahrzeugs. Die 1-%-Methode ist aus diesem Grund für Kombinationskraftwagen (hier: Geländewagen) anzuwenden, wenn sie über ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t verfügen.[1] Dasselbe gilt für sog. Pickup-Trucks...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 4.4.1 Leitsatz: Kürzung der Verpflegungspauschalen anstelle Vorteilsbesteuerung

Eine bedeutsame Rechtsänderung durch das gesetzliche Reisekostenrecht ergibt sich, wenn der Arbeitnehmer während seiner beruflichen Auswärtstätigkeit durch den Arbeitgeber verpflegt wird. An dem bisherigen System, dass die Arbeitgeberbewirtung durch den Ansatz eines geldwerten Vorteils erfasst wird und im Gegenzug die lohnsteuerlichen Verpflegungspauschbeträge vom Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.3.5 Kfz-Gesamtkosten

Die Gesamtkosten für den Ansatz des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode berechnen sich bei Unternehmen mit Vorsteuerabzug wie folgt: Die Zurechnung von Mehrwertsteuer entfällt, wenn die Firma keinen Vorsteuerabzug hat, bzw. bei Umsätzen, die unter das Vorsteuerabzug...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.10 Bewertungskürzungen

Die Monatsbeträge sind i. H. v. 1 % für die Privatnutzung sowie 0,03 % für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im Rahmen der pauschalen Nutzungswertermittlung grundsätzlich unabhängig davon anzuwenden, wie oft der Arbeitnehmer den Dienstwagen im Kalendermonat für Privatfahrten bzw. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte tatsächlich nutzt.[1...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 1.1 Lohnsteuerpflichtige Privatnutzung

Erhält der Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, bleiben ihm entsprechende Aufwendungen erspart, die er ansonsten aus seinem versteuerten Arbeitslohn zu tragen hätte. Zum Ausgleich dieser Vorteilsgewährung stellt die Nutzung zu Privatfahrten einen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu versteuern ist.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 3.2.3 Strenge inhaltliche und formale Anforderungen

In der Lohnsteuerpraxis wird das Fahrtenbuch meistens deswegen gewählt, um die regelmäßig steuerlich nachteilige Pauschalmethode zu vermeiden. Welche inhaltlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch[1] dabei zu stellen sind, ist allerdings gesetzlich nicht definiert. Das Gesetz schreibt auch keine bestimmte Form hierfür vor. Die eingangs dargestellten Aufzeichnu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.2.1 Ermittlung des Regelarbeitsentgelts

Das Regelarbeitsentgelt ist das auf einen Monat entfallende sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber im Rahmen der Altersteilzeitarbeit regelmäßig zu erbringen hat. Es beträgt somit grundsätzlich die Hälfte des ohne Altersteilzeitarbeit maßgeblichen laufenden Arbeitsentgelts (sog. Vollzeitarbeitsentgelt). Bei Vereinbarungen über die Freistellung von ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekostenerstattung durch... / 2.9.5 Nachweis der arbeitsrechtlichen Zuordnung

Die arbeitsrechtliche Zuordnung muss eindeutig sein. Der Arbeitgeber hat aus diesem Grund zur Beweissicherung seine Zuordnungsentscheidung zu dokumentieren. In Betracht kommen hierfür z. B. Regelungen im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in Protokollnotizen, dienstrechtliche Verfügungen, Einsatzpläne, Reisekostenabrechnungen, der Ansatz eines geldwerten Vorteils für die Nutzun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.10.3 Park-and-Ride-System

Der Zuschlag für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte ist auch zu erheben, falls der Arbeitnehmer seine arbeitstägliche Strecke zum Betrieb im "Park-and-Ride-System" zurücklegt. Wird der überlassene Dienstwagen nur für eine Teilstrecke eingesetzt, weil der Arbeitnehmer für den übrigen Weg zum Arbeitgeber öffentliche Verkehrsmittel benutzt, ist nach bisheriger Besteuerungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebssport / 2 Steuerpflichtige Leistungen mit Entlohnungscharakter

Ist die Nutzung allerdings einzelnen Mitarbeitern vorbehalten, steht die Entlohnung dieser Mitarbeiter im Vordergrund. Die Nutzung führt bei diesen Arbeitnehmern daher zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Auch die Nutzung durch bereits ausgeschiedene Mitarbeiter ist regelmäßig ein geldwerter Vorteil.[1] Bei der Überlassung angemieteter Tennis- und Squashplätze an Arbeitnehmer ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebssport / 3 Kostenübernahme von Mitgliedsbeiträgen

Dem Arbeitnehmer entsteht ein beitragspflichtiger geldwerter Vorteil, wenn der Arbeitgeber die Mitgliedsbeiträge des Arbeitnehmers eines Sportvereins oder Fitnessclubs übernimmt oder bezuschusst. Es handelt sich dabei nicht um Sachbezüge, sondern um Barzuwendungen. Die Höhe des beitragspflichtigen Entgelts bemisst sich nach dem Betrag, den sich der Arbeitnehmer erspart. Acht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebssport / Zusammenfassung

Begriff Betriebssport gewinnt in Betrieben als Maßnahme der allgemeinen Gesundheitsförderung immer mehr an Bedeutung. Er ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitgeber selbst Sportanlagen überlässt. Größere Firmen bieten Sportmöglichkeiten auf arbeitgebereigenen Anlagen an, andere übernehmen die Gebühren für die Anmietung von Tennis- und Golfplätzen oder Fitnessstudios. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebssport / 2 Anmietung von Sportstätten

Etwas anderes gilt allerdings bei der unentgeltlichen Überlassung von angemieteten Sportstätten (z. B. Tennisplätze). Hier steht nicht mehr das überwiegend betriebliche Interesse im Vordergrund. Weil sich der Arbeitnehmer hierdurch eigene Aufwendungen erspart, handelt es sich um einen steuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteil. Die Höhe des geldwerten Vort...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebssport / 4 Zuschuss zum Mitgliedsbeitrag von Fitnessstudios

Im Rahmen von sog. Firmenfitness-Mitgliedschaftsmodellen bieten Arbeitgeber ihren Beschäftigten Gesundheitsprogramme an, die eine weitreichende Nutzung von bundesweiten Verbundanlagen umfasst. Der geldwerte Vorteil aus der Nutzung von Sportanlagen aufgrund einer Firmenfitness-Mitgliedschaft ist grundsätzlich steuerpflichtig. Dasselbe gilt für Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebssport / 1 Überlassung betriebseigener Sportstätten

Sofern ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern betriebseigene Sportstätten (z. B. Sportplatz, Fitnessraum, Schwimmbad etc.) unentgeltlich überlässt, geschieht dies beitragsfrei zur Sozialversicherung.[1] Es handelt sich um keinen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer, weil eher betriebliche Interessen im Vordergrund stehen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstrad / 4 Dienstwagen und Dienstrad gleichzeitig

Sachverhalt Einem Arbeitnehmer wird ab dem 1.1.2024 neben einem vollelektronischen Dienstwagen auch ein Elektrofahrrad, welches verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen ist, zur privaten Nutzung sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung 10 km) überlassen. Der Arbeitnehmer nutzt für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigke...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstrad / 3 E-Bike bis 45 km/h per Gehaltsumwandlung

Sachverhalt Ein Arbeitgeber überlässt seinem 30-jährigen Arbeitnehmer ab dem 1.1.2024 ein E-Bike mit einer Elektromotorunterstützung bis 45 km/h sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung 10 km). Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers des Fahrrads beträgt 3.599,99 EUR. Der Arbeitnehmer (Stk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: GmbH-Gesc... / 2 Dienstwagen ohne Fahrtenbuch

Sachverhalt Zwischen einem 100-prozentigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH und der GmbH als Arbeitgeber bestehen folgende Vereinbarungen: Geschäftsführergehalt beträgt 4.000 EUR monatlich, unentgeltliche Gestellung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung. Der Brutto-Listenpreis des Firmenwagens beträgt 48.595 EUR. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigke...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstrad / 1 Nettolohnoptimierung durch Dienstrad per Gehaltsumwandlung

Sachverhalt Ein Arbeitgeber überlässt seinem 30-jährigen Arbeitnehmer ab dem 1.7.2024 ein E-Bike sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Das E-Bike ist verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen. Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers des Fahrrads beträgt 3.549 EUR. Der Arbeitgeber kann das Fahrrad für eine...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstrad / 7 Abwälzung der Lohnsteuer

Sachverhalt Ein 30-jähriger lediger Arbeitnehmer aus NRW (Steuerklasse I) bezieht einen Bruttoarbeitslohn i. H. v. 4.000 EUR. Sein individueller Kassen-Zusatzbeitrag beläuft sich auf 1,6 %. Er ist konfessionslos, die Nichtzugehörigkeit zur einer erhebungsberechtigten Kirche wurde nachgewiesen. Im Februar 2024 schenkt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstrad / 2 E-Bike bis 25 km/h als Gehaltsextra

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält von seinem Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein E-Bike (UVP 3.299,99 EUR), das verkehrsrechtlich nicht als Kfz gilt und das er auch privat nutzen darf. Der Arbeitgeber least das Dienstrad bei einer Leasingfirma und übernimmt auch die Versicherungsbeiträge i. H. v. 9,98 EUR monatlich für den Arbeitnehmer. Wie hoch ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Dienstrad / 5 Kauf nach Leasingende

Sachverhalt Der Arbeitgeber hat mit der Leasing GmbH (Provider) einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Aufgrund dessen wurden die Leasingkonditionen, die Anzahl der Leasingräder pro Mitarbeiter, der Preisrahmen für die Mitarbeiter und die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter ihr Elektrofahrrad bei Beendigung der Überlassung zu einem Restwert von 10 % des ursprünglichen Kaufpreises ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2 Gewerbsmäßigkeit

Rz. 13 Gewerbsmäßig handelt, wer sich aus wiederholter Begehung eines Steuerdelikts eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von gewisser zeitlicher Dauer und von einigem Gewicht verschaffen will.[1] Notwendig ist mithin der Wille des Täters, mehrere Taten zu begehen, doch kann die Gewerbsmäßigkeit bereits mit der ersten Tat vorliegen, denn die Gewerbsmäßigkeit wird durc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbindung: Arbeits... / 3 Agile Vergütung

So, wie sich ein Wandel in unserer Arbeitswelt weg von stark repetitiven Aufgaben hin zu einer kreativen und schöpferischen Mitgestaltung vollzieht, verliert auch der Ansatz eines rein finanziell geprägten Vergütungssystems seine Wirkung. Neue Arbeit braucht vielfältige Währungen, die vorteilhaft für Mitarbeiter und Unternehmen sind. Unternehmen müssen Mitarbeiter als engagier...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.3.1 Lohnsteuerrechtlich Arbeitnehmer

Der vermeintliche "freie Mitarbeiter" ist als Arbeitnehmer anzusehen. Demzufolge hätte der Auftraggeber als dessen Arbeitgeber von den gezahlten Vergütungen Lohnsteuer einbehalten müssen. Es kann daher zur Nachforderung von Lohnsteuer kommen; allerdings wird diesbezüglich vorrangig der Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer in Anspruch genommen werden müssen.[1] Soweit be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung: Auswirkungen a... / 4.3 Aufteilung bei gemischt veranlassten Bildungsreisen

Bei einer Reise, die außer eindeutig beruflich veranlassten Inhalten auch Elemente einer sog. Incentivereise aufweist (sog. gemischt veranlasste Bildungsreise), ist nicht der Wert der gesamten Reise als geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers zu erfassen. Vielmehr ist nach Rechtsprechung[1] eine Aufteilung möglich: Zuordenbare Einzelkosten: Die Kostenbestandteile der Reise, die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung: Auswirkungen a... / 1.1 Fortbildung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse

Trägt der Arbeitgeber im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen, handelte es sich dabei nicht um Arbeitslohn. Ein ganz überwiegendes betriebliches Interesse des Arbeitgebers wird angenommen, wenn die Fortbildungsmaßnahme die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers erhöhen soll. Nicht arbeitsplatzbezogene Weiterb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 60 bis 64 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegung, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönlichen Anlass mit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1.1 Begriff Nettoarbeitsentgelt

Rz. 57 Als Nettoarbeitsentgelt bezeichnet man das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt des für die Berechnung des Kinderkrankengeldes maßgeblichen Entgeltabrechnungszeitraums. Als Bruttoarbeitsentgelt ist dabei das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV zugrunde zu legen. Als gesetzliche Abzüge gelten die bei der Lohn-/Gehaltsabrechnung einb...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Führerscheinkosten, Übernah... / 3.4 Wann bei Übernahme der Führerscheinkosten kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt

Grundsätzlich ist kein Arbeitslohn anzunehmen, wenn die seitens des Arbeitgebers überlassenen geldwerten Vorteile im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden. Das dürfte grundsätzlich der Fall sein, wenn sich aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Auswahl des Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 1.1 Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil

Ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer ein Incentive als Entlohnung im weitesten Sinne vom Arbeitgeber oder einem Dritten erhält. Solche Geschenke und insbesondere Reisen genügen nicht betriebsfunktionalen Anforderungen, wie z. B. die Geschäftsreise für einen Vertragsabschluss. Dies gilt insbesondere für Reisen mit touristischem Besichtigun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Grundstück

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Veräußert der > Arbeitgeber ein Grundstück an einen > Arbeitnehmer unter dem Marktwert (üblicher Endpreis am Abgabeort, § 8 Abs 2 Satz 1 EStG), ist ein geldwerter Vorteil gegeben, der idR stpfl > Arbeitslohn ist (§ 19 EStG, § 2 Abs 1 LStDV; > Sachbezüge). Dies gilt auch, wenn der ArbN das Grundstück von einer Tochtergesellschaft des ArbG erwi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Sachbezug / 4 Essenmarke

Sachverhalt Die Mitarbeiter eines Unternehmens erhalten pro Arbeitstag eine Essenmarke im Wert von 6,20 EUR, die in einer externen Kantine eingelöst werden können. Die Arbeitnehmer zahlen pro Essenmarke jeweils den amtlichen Sachbezugswert 2024 von 4,13 EUR hinzu. Wie hoch ist der geldwerte Vorteil für die Arbeitnehmer? Ergebnis Bei der gewählten Variante entsteht kein steuer- ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge / 2.2 Minderung um Preisnachlässe

Steht der übliche Endpreis fest, ist zu prüfen, ob für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen am Abgabeort Preisnachlässe üblich sind. Sachbezüge sind nur noch insoweit lohnsteuerpflichtig, wie es sich nicht um übliche Preisnachlässe handelt, die jedem im allgemeinen Geschäftsverkehr gewährt werden. Die üblichen Endpreise sind als Ausgangsgröße für die Ermittlung des g...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Privatnutzung von Firmenwagen

Rz. 49 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine vertraglich nicht geregelte private Nutzung des Firmenwagens durch den GesGf kann > Arbeitslohn oder vGA sein (BFH 225, 33 = BStBl 2012 II, 262; BFH 228, 354 = BStBl 2012 II, 266; BMF vom 03.04.2012, BStBl 2012 I, 478 unter I mwH). Besonders beim beherrschenden GesGf (> Rz 41) müssen die Einzelheiten der Überlassung eines Firmenwagens b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Pauschali... / 3 Dienstwagen, Privatnutzung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Die Versteuerung soll nach der 1-%-Regelung erfolgen. Der Pkw wird vom Arbeitnehmer auch für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt. Die einfache Entfernung beträgt 30 km. Der inländische Brutto-Listenpreis zum Tag der Erstzulassung zzgl. werksseitig eingebauter S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 3.1 Reisen mit Entlohnungscharakter

Neben der kostenlosen Gewährung von Eintrittskarten sind Incentivereisen eine häufig vorkommende Form der Mitarbeitermotivation. Werden Prämien in Form kostenloser Reisen gewährt, sind diese steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Von einem lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil ist immer dann auszugehen, wenn das Reiseprogramm einen touristischen Charakter hat. Geldwerte Vortei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge / 5.1 Belegschaftsrabatte

Eine Sonderregelung besteht für Belegschaftsrabatte. Der geldwerte Vorteil bleibt steuer- und beitragsfrei, wenn die Rabatte nicht übermäßig sind und allen Arbeitnehmern gleich hoch gewährt werden. Als geldwerter Vorteil ist pro Kalenderjahr der 1.080 EUR übersteigende Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis, den der Arbeitnehmer zu entrichten hat, und dem um 4 % gekürzten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge / 7.1 Getrennte Aufzeichnungen

Bei jeder Lohnabrechnung sind Sachbezüge getrennt vom Barlohn im Lohnkonto aufzuzeichnen. Dasselbe gilt für die einbehaltene Lohnsteuer. Dabei sind die Sachbezüge einzeln zu bezeichnen und unter Angabe des Abgabetages oder bei laufenden Bezügen des Abgabezeitraums, des Abgabeorts und des etwa gezahlten Entgelts mit dem steuerlich maßgebenden, also um Zuzahlungen des Arbeitnehmers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge / 2.1 Üblicher Endpreis einschließlich Umsatzsteuer

Ausgangsgröße für die Wertermittlung von Sachbezügen ist der übliche Endpreis am Abgabeort, also der Preis, der für die Ware oder Dienstleistung im allgemeinen Geschäftsverkehr gegenüber Endverbrauchern angegeben wird. Endpreis ist der nachgewiesene günstigste Preis einschließlich sämtlicher Nebenkosten.[1] Anzusetzen für die Bewertung des geldwerten Vorteils sind u. a. Verp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge / 2 Einzelbewertung und Sachbezugsfreigrenze

Grundsätzlich ist der geldwerte Vorteil unentgeltlicher oder verbilligter Sachbezüge durch Einzelbewertung zu ermitteln. Die Einzelbewertung ist durch 3 Faktoren bestimmt: Zunächst ist der übliche Endpreis zu ermitteln. In einem zweiten Schritt ist festzustellen, ob für die Waren oder Dienstleistungen allgemein übliche Preisnachlässe bestehen, die von der Ausgangsgröße abgezog...mehr