Fachbeiträge & Kommentare zu Geringverdiener

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zum Au... / Wieso wird die kalte Progression für besonders hohe Einkommen nicht ausgeglichen?

Die Inflation wirkt sozial ungerecht, denn kleinere Einkommen haben ein geringeres Budget um gestiegene Preise für z. B. Energiekosten abzufedern. In der Folge sind Geringverdiener stärker von der Inflation betroffen als größere Einkommen. Deshalb haben besonders hohe Einkommen ab 277.826 Euro im letzten Inflationsausgleichsgesetz 2022 entsprechend keine Anpassung des Tarife...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2.6 Absetzung bei zusätzlicher Altersvorsorge (Abs. 4 und 5)

Rz. 80 In Abs. 4 wurde durch Art. 2 des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zum 1.1.2018 ein zusätzlicher Einkommensfreibetrag für zusätzliche Altersvorsorge eingeführt. Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bleibt danach ein Sockelbetrag von 100,00 EUR monatlich aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten zuzüglich 30 % des übersteigenden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 209. Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung u zur Änderung anderer Gesetze (BetriebsrentenstärkungsG) v 17.08.2017, BGBl I 2017, 3214

Rn. 229 Stand: EL 126 – ET: 02/2018 Das Gesetz gliedert sich in 17 Art, davon betreffen zB der Art 1 die Änderung des BetriebsrentenG, die Art 2 u 4 die Änderung des SGB V u XII, der Art 3 die Änderung des BundesversorgungsG und schließlich der Art 9 die Änderungen des EStG. Die steuerlichen Neuregelungen gelten ab dem 01.01.2018. Wichtig ist neben der Erhöhung des steuerfreien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / 1.2 Vor- oder Nachpraktikum mit Entgelt

Einige Studienordnungen verpflichten zu einem Vorpraktikum, damit das Studium aufgenommen werden kann. Nach anderen Studienordnungen ist ein Praktikum im Anschluss an das Studium zu leisten. Liegt eine Immatrikulation noch nicht oder nicht mehr vor, sind die Praktikanten als Arbeitnehmer anzusehen und versicherungspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenvers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / Zusammenfassung

Überblick Größere bauliche Veränderungen an einem Wohngebäude führen regelmäßig zu nachträglichen Herstellungskosten. Nur ausnahmsweise stellen die Aufwendungen Herstellungskosten eines Neubaus dar. Bei Vorliegen nachträglicher Herstellungskosten bemessen sich die weiteren Absetzungen für Abnutzung (AfA) nach der bisherigen Bemessungsgrundlage zuzüglich der nachträglichen Her...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.20 Personen in beruflicher Bildung, geringfügig Beschäftigte und Arbeitnehmer der Gesellschaft (Satz 2)

Rz. 174 Satz 2 stellt klar, welche Personen als versicherungspflichtige Arbeitnehmer i. S. d. Satz 1 Nr. 1, 2, 7 und9 anzusehen sind und welche nicht. Dabei trifft der Gesetzgeber für die 3 Personengruppen – Personen in beruflicher Bildung nach Nr. 1, geringfügig Beschäftigte nach Nr. 2 und Arbeitnehmer der Gesellschaft nach Nr. 3 – besondere Anordnungen. Satz 2 Nr. 1 ordnet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Geringverdiener (§ 100 Abs 3 Nr 3 EStG)

a) LSt-Pflicht und Arbeitsverhältnis Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Förderung der betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG knüpft an den Arbeitslohn des ArbN an, für den die Beiträge vom ArbG gezahlt werden. Dieser Lohn muss im Inland dem LSt-Abzug unterliegen (§ 100 Abs 3 Nr 1 EStG). Hierbei ist es unerheblich, ob eine LSt einzubehalten ist. Rn. 11 Stand: EL 172 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Direktver... / 4 Arbeitgeberzuschuss bei Geringverdienern

4.1 Arbeitgeberzuschuss und Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 2.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 1,7 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat 2020 für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Beitrag beträ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Direktver... / 4.2 Arbeitgeberzuschuss als Einmalbezug

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 2.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 1,7 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat im Juli 2024 für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Arbeitgeber übernimmt jährlich Beiträge von 960 EUR zusätzlich zum Arbeitslo...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 4.1 Arbeitgeberzuschuss und Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 2.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 1,7 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat 2020 für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Beitrag beträgt monatlich 40 EUR, davon werden 20 EUR durch Gehaltsumwandlung finanz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Höhe Förderung (§ 100 Abs 3 Nr 2 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Beitrag des ArbG zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung muss mindestens EUR 240 betragen, dieser kann in einer Summe oder in monatlichen Teilbeträgen geleistet werden. Mit der Anforderung an einen Mindestbetrag sollen Kleinstrenten, bei denen der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch zum Versorgungsbetrag ist, vermieden w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entwicklungsgeschichte

Rn. 3a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die zum 01.01.2018 in Kraft getretene Neuregelung ist in der Folge bereits zwei Mal geändert worden. Mit Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) mWz 15.12.2018 ist § 100 Abs 3 Nr 4 EStG geändert worden. Nach der Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) LSt-Pflicht und Arbeitsverhältnis

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Förderung der betrieblichen Altersversorgung nach § 100 EStG knüpft an den Arbeitslohn des ArbN an, für den die Beiträge vom ArbG gezahlt werden. Dieser Lohn muss im Inland dem LSt-Abzug unterliegen (§ 100 Abs 3 Nr 1 EStG). Hierbei ist es unerheblich, ob eine LSt einzubehalten ist. Rn. 11 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Förderung wird nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anwendung der lohnsteuerlichen Vorschriften (§ 100 Abs 5 Nr 1 EStG)

Rn. 28 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 In § 100 Abs 5 EStG sind die Vorschriften aufgeführt, die für den Förderbetrag entsprechend anzuwenden sind. Enumerativ aufgeführt sind die Aufzeichnungspflichten beim LSt-Abzug, § 41 EStG die Vorschriften zur Anmeldung und Abführung der LSt, § 41a EStG die Vorschriften zur Anrufungsauskunft, § 42e EStG LSt-Außenprüfung, § 42f EStG LSt-Nachschau,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines (Zwecksetzung und Überblick)

Rn. 1 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Altersversorgung der Bürger wird gemeinhin in drei Säulen geteilt: gesetzliche Rente, private Altersvorsorge sowie betriebliche Altersversorgung (BAV). Das am 07.07.2017 vom Bundesrat verabschiedete BetriebsrentenstärkungsG (BRStG) enthält neben den Änderungen des BetriebsrentenG, des SGB und weiterer Gesetze mit Rentenbezug auch eine Vielzah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Höhe des Arbeitslohns

Rn. 12 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zielsetzung des Förderbetrags zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ist die gezielte Erhöhung des Anteils von Ansparungen in Altersvorsorgeverträgen von Personen mit geringem Einkommen, da deren gesetzliche Rente aufgrund tendenziell geringerer Beiträge niedrig ausfallen wird und diese Personengruppe es sich häufig nicht leisten ka...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dünn, Das BetriebsrentenstärkungsG, RVaktuell 5/6/2017, 144; Plenker, Steuerliche Neuregelungen bei der betrieblichen Altersversorgung durch das sog BetriebsrentenstärkungsG ab 01.01.2018, DB 2017, 1545; Meissner, Das BMF-Schreiben zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung, DStR 2018, 99; Levedag, Neues Anwendungsschreiben des BMF zur betrieblichen Altersversorgung, GmbH...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge: Lohn- und eink... / 5.1 Hohe Besteuerung bei Steuerklasse VI vermeiden

Wird der Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Dienstverhältnis nach der Steuerklasse VI besteuert, fallen für den Arbeitslohn ab dem ersten Euro Steuerabzugsbeträge an. Im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens kann für gering verdienende Arbeitnehmer, die gleichzeitig mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausüben, für das zweite oder weitere Beschäftigungsverhältni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.6.1 Arbeitnehmer in der Gleitzone nach dem bis zum 30.9.2022 geltenden Recht

Rz. 21 Die Einführung einer Gleitzone (§ 20 SGB IV) ab 1.4.2003 durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt machte neben einer Sonderregelung für die Beitragsbemessung (§ 163 Abs. 10 Satz 1) eine ergänzende Bestimmung über die Beitragstragung erforderlich. Eine Gleitzone lag gemäß § 20 Abs. 4 SGB IV bis zum 30.6.2019 bei einem Arbeitsentgelt von 450,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 2.1 Krankenversicherung

Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz Für alle Krankenkassen gelten einheitliche Beitragssätze: Der allgemeine Beitragssatz beträgt unverändert 14,6 %. Er gilt für Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens 6 Wochen haben. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt unverändert 14,0 %. Er gilt für Beschäftigte, die keinen Anspr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Geringverdiener- und Mehrverdienerregelung (Abs. 2)

Rz. 24 Nach der Geringverdienerregelung des Abs. 2 Satz 1 wird bei einem Monatseinkommen aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes von weniger als 1.000 EUR der für die Berechnung nach Abs. 1 Satz 1 zu verwendende Prozentsatz erhöht. Die Erhöhung erfolgt dabei stufenweise, und zwar um je 0,1 % für je 2 EUR unterhalb von 1.000 EUR. Dadurch ergibt sich eine aufstockende G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 4 § 2 BEEG in der ab 18.9.2012 geltenden Fassung regelt nur noch die Höhe des Elterngeldes. Die Berechnungsmodalitäten des dem Elterngeld zugrunde zu legenden Einkommens legen seit der grundlegenden Umstrukturierung der Norm nunmehr die §§ 2a-f BEEG fest. Das Elterngeld hat Einkommensersatzfunktion [1] und richtet sich seiner Höhe nach daher grds. nach dem durch die Kinde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitausbildung / 1 Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtig

Die Ausbildungsvergütung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Regelmäßig liegt die Ausbildungsvergütung unterhalb des Grundfreibetrags (Existenzminimum). Dieser beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2024 11.604 EUR[1]. [2] Auch Auszubildende in Teilzeit haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung.[3] Der ausbildende Betrieb darf bei Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 84 Grundzulage

Rz. 1 Die Zulage setzt sich aus der Grundzulage nach § 84 EStG und ggf. einer Kinderzulage nach § 85 EStG zusammen. Beide Zulagen waren in der Übergangszeit bis 2008 wie folgt gestaffelt: Rz. 1a Seit dem Beitragsjahr 2008 betrug die Grundzulage 154 EUR. Ab dem Beitragsjahr 2018 beträgt die Gru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 2.2 Beitragsfiktion (Abs. 2)

Rz. 13 § 203 Abs. 2 regelt, dass ein Beitrag als gezahlt gilt (= Beitragsfiktion), wenn Versicherte glaubhaft machen, dass der auf sie entfallende Beitragsanteil von ihrem Arbeitsentgelt abgezogen worden ist. Die Anerkennung von Beitragszeiten (§ 55 Abs. 1) ist danach auch zulässig, wenn Versicherte zwar die Ausübung einer versicherten Beschäftigung nachweisen, die Abführung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohn- und Gehaltsabrechnung / 3 Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge

Sozialversicherungsbeiträge sind grundsätzlich für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft in den einzelnen Zweigen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu zahlen. I. d. R. werden die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam getragen. Es gibt allerdings diverse Ausnahmen, z. B. Geringverdiener (zur Berufsausbildung Beschäftigte mit bis zu 325 EUR A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehaltsabrechnung / 13 Sozialversicherung und Gehaltsabrechnung

Die Sozialversicherung umfasst folgende Zweige: Krankenversicherung (KV), Rentenversicherung (RV), Arbeitslosenversicherung (ALV), Pflegeversicherung (PV) und Unfallversicherung (UV). Dabei werden die Beiträge in der RV und ALV i. d. R. vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte aufgebracht (Ausnahme u. a.: Geringverdiener, weiterbeschäftigte Rentner). In der KV wurde dies...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.11 Zusätzlicher Erwerbstätigenfreibetrag (Abs. 3)

Rz. 87 Abs. 3 bestimmt Freibeträge aus dem Erwerbseinkommen eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sie sollen dazu motivieren, die Erwerbstätigkeit auf bedarfsdeckende Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten auszuweiten. Um welche Erwerbstätigkeit es sich dabei handelt, ist irrelevant. Freibeträge sind unabhängig von der Bezeichnung der Tätigkeit, von Sozialversicherungspflich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen, individuellen Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und den Bildungsgutschein. Die institutionellen Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, nämlich die Zulassung von Trägern und Maßnahmen, regelt das Fünfte Kapitel (§§ 176 ff.). Die institutionellen Förderungsvo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Betriebli... / 8 BAV-Förderbetrag für Geringverdiener

Sachverhalt Bei einem Mitarbeiter beträgt der laufende Arbeitslohn 2.400 EUR. Der Arbeitgeber zahlt monatlich ab Januar 2024 einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag von 40 EUR in eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung. Er möchte dafür den BAV-Förderbetrag in Anspruch nehmen. Ab August 2024 steigt der laufende Arbeitslohn des Mitarbeiters aufgrund einer Gehaltserhöh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 13.2 Freibetragseintragung für Geringverdiener

Für gering verdienende Arbeitnehmer besteht eine besondere Freibetragsmöglichkeit im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens, wenn sie gleichzeitig mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausüben.[1] Der Freibetrag wird beim Dienstverhältnis mit der Steuerklasse VI und in gleicher Höhe ein Hinzurechnungsfreibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal beim ersten Dienstverhältnis (Steu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsberechnung / 4.3 Geringverdiener/freiwillige soziale Dienste

Eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz der hälftigen Beitragstragung gilt für Beschäftigte im Rahmen betrieblicher Berufsbildung, deren monatliches Arbeitsentgelt 325 EUR nicht übersteigt (hierzu gehören auch Umschüler, wenn die Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf erfolgt und nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes [1] durchgeführt wird, Personen, die im...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 6 Förderbetrag für Geringverdiener

Ab 1.1.2018 erhalten Arbeitgeber, die für ihre Arbeitnehmer Beiträge zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse entrichten, unter bestimmten Voraussetzungen einen Förderbetrag. Der BAV-Förderbetrag wird maximal für einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag i. H. v. 960 EUR im Kalenderjahr geza...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.3 Förderung nur bei Geringverdienern mit erstem Dienstverhältnis

Der Arbeitgeber erhält die staatliche Förderung nur, wenn er betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen (= "Geringverdiener" in diesem Sinne) aufbaut, die bei ihm im ersten Dienstverhältnis stehen. Maßgebend ist der steuerpflichtige Arbeitslohn in dem Lohnzahlungszeitraum, in dem die Beitragsleistung erfolgt. Ein Arbeitnehmer gilt als geringverdien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / Zusammenfassung

Begriff Der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung (BAV-Förderbetrag) ist ein staatlicher Zuschuss für Arbeitgeber, die zusätzliche Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen leisten. Er wurde 2018 mit dem Ziel eingeführt, den Verbreitungsgrad der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung über eine Pensionskasse, einen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / Zusammenfassung

Begriff Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen mit einem der Versorgungszwecke Alter, Tod oder Invalidität als Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer insgesamt erbrachte Arbeitsleistung zusagt. Entscheidend sind der Bezug der Versorgungszusage zum Arbeitsverhältnis und die spezifische Zweckbindung. Zum Aufbau der betrieblich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 6.1 Maßgebender Arbeitslohn

Der BAV-Förderbetrag zielt darauf ab, die betriebliche Altersversorgung bei geringverdienenden Arbeitnehmern auszubauen. Der staatliche Zuschuss wird dem Arbeitgeber vor diesem Hintergrund nur für Arbeitnehmer gewährt, deren steuerpflichtiger Arbeitslohn nicht mehr beträgt als 85,84 EUR bei einem täglichen Lohnzahlungszeitraum oder 600,84 EUR bei einem wöchentlichen Lohnzahlun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtskreis / 2 Versicherungsrecht

Die Versicherungspflicht ist für alle Bereiche der Sozialversicherung bundeseinheitlich geregelt. Für geringfügig Beschäftigte, Geringverdiener, Beschäftigte im Übergangsbereich oder mit Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze gelten in beiden Rechtskreisen die gleichen Verdienstgrenzen. Auch in der gesetzlichen Unfallversicherung bestehen keine Unterschiede zwischen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 1.3 Zusatzbeitrag

Zusatzbeiträge[1] werden nach einem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz berechnet.[2] Die Krankenkassen haben den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag als Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen jedes Mitglieds zu erheben. Der Zusatzbeitragssatz ist originärer Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags. Besondere Regelungen zur Fälligkeit und Zahlung gibt es nicht. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zusatzbeitragssatz in der K... / 5 Tragung/Zahlung

Der Zusatzbeitrag wird paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Er ist Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags. Für die Berechnung werden die für die sonstigen Beiträge maßgeblichen beitragsrechtlichen Regelungen angewandt. Der Zusatzbeitrag ist durch den Arbeitgeber in der Beitragsberechnung separat auszuweisen. Soweit die sonstigen Krankenversicherungsb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbc) Die Höhe des Elterngeldes (§ 2 BEEG)

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.2 Beitragsfreie Zeiten ohne Entgeltzahlung

Wurde in Zeiten der Beschäftigung kein Arbeitsentgelt gezahlt und besteht für diese Beitragsfreiheit, werden die Zeiträume bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze nicht berücksichtigt. Entgelt wird beispielsweise nicht gezahlt wegen Arbeitsunfähigkeit, der Mutterschutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz [1] oder aufgrund der Elternzeit. Sollten während des Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzzeitfreiwilligendienst / 2 Beitragsrechtliche Auswirkungen

Sofern der Teilnehmer am Kurzzeitfreiwilligendienst der Sozialversicherungspflicht unterliegt, ist das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zur Beitragsberechnung heranzuziehen. Üblicherweise wird das Entgelt sich in einem Rahmen bewegen, der nicht über 2.000 EUR monatlich hinausgeht. Hinsichtlich der Beitragsbemessung ist dann die Regelung des Übergangsbereichs [1] anzuwenden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.1 Förderung der externen betrieblichen Altersversorgung

Seit 2018 erhält der Arbeitgeber einen staatlichen Zuschuss ("BAV-Förderbetrag"), wenn er für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen ("Geringverdiener") eine betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder als Direktversicherung durchführt und die Versorgungsträger die monatlichen Leistungen im Alter, bei Invalidität oder bei Tod ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelt / 1.2 Vereinbarung über Nettoarbeitsentgelt

Wird ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart, gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung.[1] Somit zählen auch der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung und der Krankenkassen-Zusatzbeitrag nach § 242 SGB V zum Arbeitsentg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragssätze / 1.4 Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag [1] wird anstelle des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes für bestimmte Personenkreise, wie z. B. Geringverdiener, erhoben. Er wird jährlich bis zum 1.11. eines Jahres durch das Bundesministerium für Gesundheit bestimmt und beträgt seit dem 1.1.2024 1,7 %.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberanteil / 1.2 Geringverdienergrenze für Auszubildende

Für einen Auszubildenden, dessen monatliches Entgelt 325 EUR nicht übersteigt, trägt der Arbeitgeber den Beitrag zu allen Sozialversicherungszweigen in voller Höhe allein.[1] Der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung berechnet sich für diesen Personenkreis allerdings ausnahmsweise nach dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz (2024: 1,7 %; 2023: 1,6 %). In diesen Fäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entgelt / 1.2 Vereinbarung über Nettoarbeitsentgelt

Wird ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart, gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung.[1] Somit zählen auch der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung und der Krankenkassen-Zusatzbeitrag nach § 242 SGB V zum Arbeitsentg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Krankheit / 3.4 Arbeitgeberbeitragsanteile

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören grundsätzlich auch die auf das an Arbeiternehmer fortgezahlte Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberanteile an den Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen. Jedoch sehen die meisten Kassen per Satzungsbestimmung gar keine bzw. nur eine pauschale Erstattung der Arbeitgeberbeitragsanteile vor. Im Zweifel ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 4 Steuerbefreiung beim Arbeitnehmer

Die durch den BAV-Förderbetrag zuschussfähigen Arbeitgeberbeiträge rechnen beim Arbeitnehmer zum steuerfreien Arbeitslohn. Der max. BAV-Förderbetrag für den Arbeitgeber beträgt 288 EUR (30 % der zusätzlichen Arbeitgeberbeiträge). Beim Arbeitnehmer bleiben folglich Beiträge bis 960 EUR steuerfrei.[1] Liegen die Fördervoraussetzungen nicht vor, greift diese Steuerbefreiung nic...mehr