Fachbeiträge & Kommentare zu Geringverdiener

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 1.1 Steuerliche Förderung im Überblick

Zuwendungen an Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gehören im Zeitpunkt der Zahlung zum Arbeitslohn [1] des Arbeitnehmers.[2] Hierfür ist entscheidend, dass der Arbeitnehmer mit der Leistung der Beiträge durch den Arbeitgeber an das Versicherungsunternehmen bzw. die Versorgungseinrichtung einen Rechtsanspruch auf die späteren Versorgungsleistungen erlangt. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 2 Anrechnung des beitragsfreien Förderbetrags in der Sozialversicherung

Die Steuerbefreiung für Arbeitgeberbeiträge, die durch den BAV-Förderbetrag begünstigt sind, kann neben der Steuerbefreiung von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung/West (2024: 7.248 EUR; 2023: 7.008 EUR) in Anspruch genommen werden. Der Arbeitgeber könnte demnach zusätzlich über 960 EUR hinaus steuerfreie Beiträge zur betrieblichen Altersve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügige Beschäftigung:... / 3.6 Elternzeit und Elterngeld

Der Staat gewährt für die Betreuung und Erziehung von Kindern Elterngeld . Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Berechtigte keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.[1] Nach § 1 Abs. 6 BEEG übt der Antragsteller keine volle Erwerbstätigkeit aus, wenn die Arbeitszeit 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt nicht übersteigt (für bis zum 31.8.2021 geborene Kinder: 30...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewinnbeteiligung / 3 Beitragsberechnung für Geringverdiener

Wird die Geringverdienergrenze bei Azubis nur dadurch überschritten, dass neben dem laufenden Arbeitsentgelt eine Gewinnbeteiligung (Einmalzahlung) gewährt wird, gilt eine besondere Regelung. In diesem Fall hat der Arbeitgeber die Beiträge bis zur Geringverdienergrenze allein zu tragen, unabhängig davon, wie hoch das laufende Arbeitsentgelt ist. Nur aus dem Anteil, welcher d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschlag für Kinder... / 5 Tragung/Zahlung

Grundsätzlich sind die Beiträge von demjenigen zu zahlen, der sie zu tragen hat. Beschäftigte ohne Kinder tragen den Beitragszuschlag grundsätzlich allein. Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind, haben den Beitragszuschlag ebenfalls selbst zu tragen.[1] Für Geringverdiener zahlt der Arbeitgeber auch den Beitragszusch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 2.1 Krankenversicherung

Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz Für alle Krankenkassen gelten einheitliche Beitragssätze: Der allgemeine Beitragssatz beträgt unverändert 14,6 %. Er gilt für Beschäftigte, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für mindestens 6 Wochen haben. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt unverändert 14,0 %. Er gilt für Beschäftigte, die keinen Anspr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.3 Mobilitätsprämie

Rz. 681 Geringverdiener, d. h. Arbeitnehmer, die mit ihrem z. v. E. durch Abzug der (erhöhten) Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer) für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als WK unter dem Grundfreibetrag (10.908 EUR bzw. bei Zusammenveranlagung 21.816 EUR) liegen, mit der Folge, da...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kinderadditive

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Belastungen der Eltern durch ihre Kinder werd...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 KiG wurde von 1955 bis zum 31.03.1961 nur für das dritte Kind und für weitere Kinder unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Empfängers gewährt. Vom 01.04.1961 bis 31.12.1974 wurde schon für das zweite Kind KiG gezahlt, für das eine Einkommensgrenze galt. Von 1975 bis 1995 sah das BKGG – unabhängig vom Einkommen des Berechtigten – schon ab ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / 2 Sozialversicherung: Beiträge

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Krankenversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen den Beitrag seit 2019 wieder zu gleichen Teilen: jeweils 7,3 % sowie die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Renten- und Arbeitslosenversicherung: i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Größe des Betriebsrats

Rz. 84 Die Betriebsratsgröße bestimmt sich nach der Belegschaftsstärke. Dabei kommt es nach der Staffel des § 9 BetrVG in kleineren Betrieben auf die Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer an, in größeren Betrieben auf die Zahl der Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf ihre Wahlberechtigung. Bei Betrieben zwischen 51 und 100 Arbeitnehmern müssen mindestens 51 Arbeitnehmer wahlbere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Versicherungspflicht

Rz. 165 Versicherungs- bzw. beitragspflichtig sind Arbeitnehmer, die gegen Entgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Eintritt des Arbeitnehmers in das Beschäftigungsverhältnis und endet mit dem Ausscheiden. Rz. 166 Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben im Recht der Arbeitsförderung im Jahr 2023 einen Beitrag von 2,6 % der b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht – Maßnahmen zur steuerrechtlichen Förderung von umweltfreundlichem Verhalten, NWB 2019, 3202; Titgemeyer, Kritische Würdigung der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht, DStZ 2020, 16; Eichholz, Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht sowie weite...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Umsetzungsmaßnahmen

Rn. 2 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Einen besonderen Stellenwert hat in diesem Zusammenhang die Reduzierung des CO 2-Austoßes im Verkehrssektor. Zur Stärkung von alternativen Mobilitätsformen und zur Erreichung von Verhaltensanpassungen sieht das Klimaschutzprogramm unter anderem eine vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für StPfl mit ei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Forderungen nach einem einheitlichen Steuersatz

Rz. 10 Im Verlauf der Diskussion im Vorfeld der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 war zunächst zwar mehrfach die Forderung nach einem einheitlichen Steuersatz erhoben worden. Der Vorteil eines einheitlichen Steuersatzes läge in erster Linie in seinem Vereinfachungseffekt, weil zahlreiche Abgrenzungsschwierigkeiten, die mit jeder Differenzierung zwangsläufig ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Italien als Zuzugsstaat / III. Anreize für eine Einwanderung nach Italien

Rz. 10 Selbst in Staaten wie Deutschland treten in den letzten Jahren immer mehr Defizite bei der medizinischen Versorgung, der Sozialversicherung und der Infrastruktur zutage. Deshalb gibt es immer mehr Menschen, die in Erwägung ziehen, nach Italien auszuwandern. Rz. 11 Das Leben in Italien hat trotz der sprachlichen und kulturellen Unterschiede viele Vorteile. Klima, Leute,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wohngeld-Plus-Gesetz tritt im Januar in Kraft

Zusammenfassung Der Bundesrat hat der Wohngeldreform mit Heizkostenkomponente und Klimazuschlag zugestimmt. Damit kann das sog. Wohngeld-Plus-Gesetz wie geplant am 1.1.2023 in Kraft treten. Ab dem 1.1.2023 sollen mehr Haushalte als bisher Wohngeld erhalten. Der staatliche Mietzuschuss soll außerdem um durchschnittlich 190 EUR pro Monat aufgestockt werden. Der Bundesrat hat am...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Olbertz, Die Aufwendungen des ArbN für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG und das objektive Nettoprinzip, BB 1996, 2489; Richter, Unfallkosten bei (Umweg-)Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, DStR 1997, 229; Söhn, Entfernungspauschale ohne Aufwendungen?, FR 2001, 950; Höck, Entlastungswirkung der Entfernungspauschale – Mehr Belastungsgleic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.4 Beschränkung bei Unternehmern, Gesellschaftern und Angehörigen und Gleichbehandlung

Rz. 76 Nach § 1 Nr. 1 KStDV erfordert der soziale Charakter der Kasse auch eine zahlenmäßige Beschränkung, soweit Unternehmer, Gesellschafter und deren Angehörige Leistungsempfänger sind.[1] Danach darf die Mehrzahl der Leistungsempfänger nicht aus dem Unternehmer und seinen Angehörigen[2] und bei Gesellschaften nicht aus den Gesellschaftern (Mitunternehmern) und ihren Angeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.3 Mobilitätsprämie

Rz. 663 Geringverdiener, d. h. Arbeitnehmer, die mit ihrem z. v. E. durch Abzug der (erhöhten) Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer) für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als WK unter dem Grundfreibetrag (10.347 EUR bzw. bei Zusammenveranlagung 20.694 EUR) liegen, mit der Folge, da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 264b bestimmt als Übergangsregelung zu § 76b (vgl. dortige Komm.), dass diejenigen, die ihre geringfügig entlohnte versicherungsfreie Beschäftigung vor dem 1.1.2013 aufgegeben haben oder die nach § 230 Abs. 8 in ihrer geringfügigen Beschäftigung versicherungsfrei bleiben, Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung erhalten (so ausdrüc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 2.2 Geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung bis 31.12.2012 (Satz 2)

Rz. 12 Für Arbeitsverdienste aus einer vor 2013 ausgeübten geringfügigen Beschäftigung kommen weiterhin Zuschläge (vgl. zu den Voraussetzungen auch GRA der DRV zu § 264b SGB VI, Stand: 18.1.2016, Anm. 2.2) an Entgeltpunkten in Betracht, wenn das Arbeitsentgelt innerhalb der Grenzen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 ggf. i. V. m. § 8a SGB IV (in der jeweiligen Fassung) gelegen und der Gerin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 2.1 Geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung über den 31.12.2012 hinaus (Satz 1)

Rz. 9 Der Anwendungsbereich in Satz 1 ist eröffnet für die Personengruppe i. S. d. § 230 Abs. 8. Zuschläge an Entgeltpunkten sind danach zu ermitteln (vgl. zu den Voraussetzungen auch GRA der DRV zu § 264b SGB VI, Stand: 18.1.2016, Anm. 2.1), wenn die Beschäftigung bereits vor dem 1.1.2013 aufgenommen wurde (§ 230 Abs. 8 Satz 1), das Arbeitsentgelt daraus regelmäßig – auch wei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.9 Rechtsschutz

Rz. 20 Die Rentenanpassung jeweils zum 1.7. eines Jahres trifft Regelungen zur Rentenhöhe. Insoweit ist dem jeweils zuständigen Sozialgericht bei einer hiergegen erhobenen Klage eine Überprüfung ermöglicht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 31.1.2020, L 14 R 126/19). Rentenanpassungsmitteilungen, die auf einer eigenständigen Rechtsgrundlage beruhen – nämlich auf §§ 65, 68, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VII. Entgeltliste und Tabel... / 6.3 Erläuterungen zu den Steuermerkmalen

Bei Versicherungsabschnitten mit Umlage (Versicherungsmerkmal 10, 17, 19, 22, 23 und 24) ist Steuermerkmal "10" (versteuert) oder Steuermerkmal "11" (steuerfrei) anzuwenden. Bei Versicherungsabschnitten ohne Entgelt (Versicherungsmerkmal 28, 40, 41, 45 und 49) ist Steuermerkmal stets "00". Bei Versicherungsabschnitten mit Mutterschutzzeiten (Versicherungsmerkmal 27) ist Steuer...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.8.2 Freibetrag bei der Grundsicherung

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 17.8.2017 wird – um für Geringverdiener weitere Anreize für eine zusätzliche Altersversorgung zu schaffen – ab dem 1.1.2018 ein Einkommensfreibetrag bei der Grundsicherung eingeführt (§ 82 Abs. 4 SGB XII). Danach sollen Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung bis zu 100 EUR nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden....mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
VI. Die Freiwillige Versich... / 1.2.9 Die Arbeitgeber-Höherversicherung

Neben dem Beschäftigten kann auch ein Arbeitgeber Beiträge in die freiwillige Versicherung zugunsten seiner Beschäftigten einzahlen. In diesem Fall ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und der Beschäftigte der Bezugsberechtigte. Auch diese Beiträge werden wieder in der freiwilligen Versicherung unabhängig von der Pflichtversicherung angesammelt und ergeben letztendlic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.2.2 Versteuerung nach § 100 Abs. 6 EStG (Geringverdiener)

Seit dem 1.1.2018 können Beiträge neben § 3 Nr. 63 EStG auch nach § 100 Abs. 6 EStG im Rahmen eines Förderbetrages für Geringverdiener steuerfrei sein. Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Förderbetrages ist, dass das monatliche steuerpflichtige Einkommen des Beschäftigten 2.575 EUR (rückwirkend zum 1.1.2020, bisher 2.200 EUR) im Monat nicht übersteigt. Maßgebend ist d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.1.1 Steuerfreie Umlage

Seit dem 1.1.2008 werden Umlagen nach § 3 Nr. 56 EStG schrittweise steuerfrei gestellt. Der Steuerfreibetrag beläuft sich seit 1.1.2020 auf 3 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und steigt im Jahr 2025 bis auf 4 % (2008: 1 %; 2014: 2 %; 2020: 3 %; 2025: 4 %). Auf die steuerfreien Teile der Umlage sind allerdings Beiträge, die bereits nach § ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.2.4 Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt bei Erwerbsminderungsrente auf Zeit

Bei einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit ruht in der Regel das Arbeitsverhältnis, so dass Nachzahlungen bzw. Verrechnungen im laufenden Jahr – auch nach Rentenbeginn – zu berücksichtigen sind. Beispiel: Nachzahlung im laufenden Jahr Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses wegen Erwerbsminderung auf Zeitmehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.5 Grenzgänger und Entsendung ins Ausland

Mit mehreren Schreiben (z. B. vom 23.12.2013 und 23.1.2015) hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die steuerliche Behandlung der Beiträge zu einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung bei Grenzgängern und Entsendungen ins Ausland genauer erläutert. Danach werden die Umlagen und Beiträge des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung bei Grenzgängern und...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 3 Wie werden Umlage, Beiträge etc. berechnet?

Was ist eine Umlage? In einem umlagefinanzierten Altersversorgungssystem werden mit den laufenden Einnahmen im Wesentlichen die laufenden Rentenleistungen finanziert. Die von den Arbeitgebern eingezahlten Umlagen werden also nicht für zukünftig zu leistende Renten angespart, sondern zum Großteil für die laufenden Rentenzahlungen verwendet. Die Umlage ist mit Versicherungsmerk...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 3.4.2 Eigenbeteiligung am (Zusatz-)Beitrag

Soweit eine Eigenbeteiligung an dem (Zusatz-)Beitrag erfolgt – was tarifrechtlich z. B. bei der Eigenbeteiligung Ost so geregelt ist –, sind die Eigenbeiträge aus dem Bruttoentgelt des Beschäftigten zu entnehmen und sind damit – wie auch die Beiträge des Arbeitgebers – nach § 3 Nr. 63 EStG grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 4.3 Mischfinanzierte Zusatzversorgungseinrichtung

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Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 4.2 Rein kapitalgedeckte Zusatzversorgungseinrichtung

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 6.1 Umlagen

Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Umlage richtet sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Alle Umlagen, die der Beschäftigte individuell versteuert, sind dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelt hinzuzurechnen. Darüber hinaus muss das Entgelt, aus dem die Umlagen steuerfrei gestellt oder pauschal versteuert wurden – jedoch maximal 100 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 4.5.2 Steuerfreiheit nach § 100 Abs. 6 EStG

Seit dem 1.1.2018 können Beiträge – neben der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG – auch nach § 100 Abs. 6 EStG im Rahmen eines Förderbetrags für Geringverdiener (BAV-Förderbetrag) steuerfrei sein. Geringverdiener sind alle Arbeitnehmer, also auch Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte, Altersteilzeitbeschäftigte oder geringfügig Beschäftigte. Der BAV-Förderbetrag ist ein staatl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 4.3.1 Steuerfreie Umlagen

Seit dem 1.1.2008 werden Umlagen nach § 3 Nr. 56 EStG schrittweise steuerfrei gestellt. Der Steuerfreibetrag beläuft sich seit dem 1.1.2020 auf 3 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung und steigt weiter ab 2025 auf 4 % an (2008: 1 %; 2014: 2 %; 2020: 3 %; 2025: 4 %). Auf die steuerfreien Teile der Umlage sind Beiträge, die bereits nach § 3 Nr. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 4.6.2 Eigenbeteiligung am Beitrag

Soweit eine Eigenbeteiligung am Pflicht- oder Zusatzbeitrag erfolgt, musste der von den Beschäftigten zu tragende Teil – nach der mittlerweile überholten Ansicht der Finanzverwaltung – individuell versteuert werden. Mit einer Entscheidung vom 9.12.2010, Az. VI R 57/08, hat der Bundesfinanzhof (BFH) aber festgestellt, dass die Arbeitnehmerbeteiligung an den Beiträgen zum Aufb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.14 Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gilt für Kinder, die ab dem 1.1.2007 geboren werden. Die Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung ist verfassungsgemäß.[1] Für betroffene Elternteile stellt sich die Frage nach der Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. Bei Arbeitnehmerehegatten ist die Wahl der Steuerklassen ausschlaggeben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Gebühren des RVG / 2. Anwendung des § 14 Abs. 1 RVG

Rz. 23 Gemäß § 34 Abs. 1 S. 3 Hs. 2 RVG gilt § 14 Abs. 1 RVG entsprechend. Hiernach bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.3 Mobilitätsprämie

Rz. 674 Geringverdiener, d. h. Arbeitnehmer, die mit ihrem z. v. E. durch Abzug der (erhöhten) Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer) für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als WK unter dem Grundfreibetrag (9.744 EUR bzw. bei Zusammenveranlagung 19.488 EUR) liegen, mit der Folge, das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2021, Forderungsausf... / II. Anwendungsfälle der Forderungsausfallversicherung

Der Anwendungsbereich der Forderungsausfallversicherung ist vielfältig. Aus der täglichen Praxis des Verfassers sind zunächst einmal die zahlreichen Unfälle mit nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern hervorzuheben. Obwohl die private Haftpflichtversicherung existenziell ist, verfügen nicht alle Bundesbürger über eine solche Police. Nach Auskunft des Gesamtverbandes der deut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten

Rz. 137 Richtlinien für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen enthalten die sog. Geringfügigkeits-Richtlinien.[261] Eine geringfügige Beschäftigung ist als regelmäßige Tätigkeit gegen geringes Entgelt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV: Entgeltgeringfügigkeit; geringfügig entlohnte Beschäftigung[262]), als kurzfristige Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
V. Versicherungsabschnitte ... / 18 Rentenbezug

Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung endet, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Bezugs einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung endet oder beendet wird (vgl. Teil III 6) Bei Berichtigungen des Krankengeldzuschusses (fiktive Entgeltzahlung) ist für die Meldung zu beachten, dass nicht das steuerrechtliche Zuflussprinzip, sondern ausnahmsweise das sozialversic...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
V. Versicherungsabschnitte ... / 15.1 Steuerrechtliche Behandlung des fiktives Entgelts

Die Umlage ist in einem ersten Dienstverhältnis nach § 3 Nr. 56 EStG im Jahr 2021 bis zu 3 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei zu stellen. Damit können im Jahr 2021 Umlagen bis zu 2.556,00 EUR) steuerfrei sein, sofern der Grenzbetrag nicht schon durch Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG aufgezehrt wurde. Darüber hinaus ist die Umlage bis zu einem Betrag von monatlich 89,48 E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
V. Versicherungsabschnitte ... / 24 Zeitrentenbezug

Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt während des Bezugs einer Zeitrente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung aufrechterhalten, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften ruht. Nach den für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträgen (z. B. § 33 Abs. 2 Satz 5 TVöD/TV-L) oder nach den Arbeitsvertragsrichtlinien für den Ca...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
V. Versicherungsabschnitte ... / 20 Sparkassensonderzahlung

Nach § 18.4 TVöD-S (Durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Sparkassen)– besteht für bankspezifisch Beschäftigte Anspruch auf eine Sparkassensonderzahlung. Diese besteht aus einem garantierten und einem variablen Anteil, wobei die ausgezahlten Anteile sämtlich zusatzversorgungspflichtig sind (§ 18.4 Abs. 1 Satz 6 TVöD-S). Es besteht kein Anspruch au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
V. Versicherungsabschnitte ... / 1 Auszug aus dem Buchungsschlüsselverzeichnis

Seit dem 1.1.2002 werden die Versicherungsabschnitte mit sechsstelligen Buchungsschlüsseln gemeldet. Diese Buchungsschlüssel teilen sich in drei Teile auf. In den Stellen 1 bis 2 des Buchungsschlüssels wird der Einzahler der Umlage bzw. des Beitrages angegeben 3 bis 4 des Buchungsschlüssels wird das Versicherungsmerkmal, also die Art der eingezahlten Umlage bzw. des Beitrages ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
V. Versicherungsabschnitte ... / 12.2 Steuerfreiheit der Beiträge, § 100 Abs. 6 EStG

Von dem Förderbetrag, den der Arbeitgeber durch Verrechnung seiner Lohnsteuer geltend machen kann, ist die Steuerfreiheit der Beiträge für Geringverdiener (im Sinne des § 100 EStG) zu unterscheiden. Wenn sämtliche Fördervoraussetzungen für einen Förderbetrag (siehe 12.1) vorliegen, sind die Beiträge nach § 100 Abs. 6 EStG steuerfrei. Steuerfreiheit ist jedoch nur dann gegeben...mehr