Fachbeiträge & Kommentare zu Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 1 Allgemeines

Rz. 9 Die Vorschrift bestimmt, wer den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (vgl. § 28d SGB IV) zu zahlen hat. Geregelt wird nur die Zahlungspflicht (vgl. dazu auch Rz. 11). Hieraus ist nicht herzuleiten, dass der Zahlungspflichtige den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein aufzubringen hätte (vgl. § 28g). Vielmehr wird dieser von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getrage...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.4.2 Haftung des Entleihers (§ 28e Abs. 2 Satz 1)

Rz. 38 Die Vorschrift greift bei rechtmäßiger Arbeitnehmerüberlassung (vgl. auch Rz. 35). Dem Verleiher als Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers obliegt es, dessen Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle abzuführen. Kommt der Verleiher dieser Verpflichtung nicht nach, haftet der Entleiher für die Erfüllung der Zahlungspflicht wie ein selbstschuldnerischer Bürge (h...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.3 Sozialleistungsträger als Arbeitgeber (§ 28e Abs. 1 Satz 3)

Rz. 33 Die Vorschrift schafft eine Sonderregelung für den Fall, dass ein Träger der Kranken- oder Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit der Arbeitgeber ist. Dann gilt der jeweils für diesen Leistungsträger bestimmte Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als gezahlt. Ist eine Krankenkasse der Arbeitgeber, dann gilt auch der für die Pflegekasse bestimmte An...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 7.3 Insolvenz

Bei Insolvenz des Arbeitgebers stellt das Entgeltguthaben nur insoweit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, als hiervon Beiträge entrichtet wurden. Die Beiträge werden mit den Beiträgen des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem die Mittel für die Beitragszahlung zur Verfügung stehen.[1] Ein Störfall mit der besonderen Beitragsberechnung tritt ein, wenn Mittel für die ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.1.1 Einführung

Rz. 12 Der Arbeitgeber ist im Arbeitsverhältnis für die Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages nach §§ 28d, 28e verantwortlich (BAG, Urteil v. 21.12.2016, 5 AZR 273/16; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.2.2022, 25 Sa 1472/20; vgl. auch Rz. 11). Er hat einen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf den von ihm zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (§...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.1.3 DRV Bund

Rz. 21 Adressat der aus Abs. 1 Satz 1 folgenden Verpflichtung ist neben dem Arbeitgeber auch die DRV Bund. Sind die Voraussetzungen dieser Norm erfüllt, dann hat die DRV Bund den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Deren Zahlungspflicht bedingt, dass ihr auf der Grundlage des § 7f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ein Wertguthaben übertragen wurde. Nach dieser Vorschrift kann der ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.17 Vorschuss (§ 28e Abs. 5)

Rz. 119 Abs. 5 ermöglicht der Einzugsstelle, im Satzungswege zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen dem Arbeitgeber Vorschüsse auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag abverlangt werden können. Ziel ist, auch bei zahlungsunwilligen oder gar zahlungsunfähigen Arbeitgebern einen rechtzeitigen Beitragseingang sicherzustellen. Anknüpfungspunkte sind i. d. R. wiederholter Za...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 1.2 Mögliche Störfälle

Fälle, in denen das Wertguthaben bei flexibler Arbeitszeit nicht wie vereinbart für eine Zeit der Freistellung verwendet wird, können insbesondere sein Beendigung der Beschäftigung durch Kündigung oder Tod, Beendigung der Beschäftigung wegen Zubilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung ohne Wiedereinstellungsgarantie, vollständige oder teilweise Auszahlung des Wertguthabens n...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2.1 Beitragsberechnungsgrundlage

Der jeweils geringere dieser Beträge ist die Beitragsberechnungsgrundlage, also das beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Die Berechnungsgrundlage ist für den Fall des Eintritts eines Störfalls fortzuschreiben. Gilt für das Wertguthaben ein bestimmter Wertmaßstab, ist dieser bei jeder Bewertung des Wertguthabens anzuwenden. Beispielhaft gilt der Wertmaßstab bei Bindung von Entg...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 1.1 Definition Wertguthaben

Das Wertguthaben umfasst neben den Arbeitsentgelten aus einer Beschäftigung auch die auf diese Arbeitsentgelte entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.[1] Demnach setzt sich das Wertguthaben aus dem Entgeltguthaben und den auf dieses Entgeltguthaben entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteilen zusammen.mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2.3 Entgeltunterlagen/rückwirkende Korrekturen

Aus Gründen der Rückrechnungsfähigkeit sind in den Entgeltunterlagen sowohl die Werte der ursprünglichen sowie der abgegrenzten SV-Luft des jeweiligen Versicherungszweiges festzuhalten. Rückwirkende Berichtigungen des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts (z. B. Märzklausel) führen zu einer Berichtigung der ursprünglichen SV-Luft. Danach kann die SV-Luft erneut abgegrenzt werd...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.8.1 Exkulpation (§ 28e Abs. 3b Satz 1)

Rz. 64 Mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze v. 15.7.2009 (BGBl. I S. 1939) wurden die Entlastungsmöglichkeiten rechtlich eingeschränkt (hierzu Rz. 3). Bis zur Neufassung der Vorschriften war gesetzlich nicht näher bestimmt, auf welche Weise sich der Unternehmer exkulpieren konnte ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.4.1 Einführung

Rz. 34 Die Vorschrift regelt, wer unter welchen Voraussetzungen im Dreiecksverhältnis von Verleiher, Entleiher und Arbeitnehmer dafür haftet, dass die Zahlungspflicht i. S. d. § 28e Abs. 1 erfüllt wird. Mit Abs. 2 wird sowohl die Haftung bei rechtmäßiger Arbeitnehmerüberlassung als auch bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung geregelt. Rz. 35 Im Falle der rechtmäßigen Arbeitneh...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.1.2 Arbeitgeber

Rz. 13 Der Rechtsbegriff des Arbeitgebers wird in den einzelnen Rechtsbereichen in Nuancen unterschiedlich definiert (ausführlich zu den Unterschieden des arbeitsrechtlichen und des sozialrechtlichen Arbeitgeberbegriffs vgl. Wickel, Zeitschrift für das Juristische Studium – www.zjs-online.com, 2/2016, 189, 190 f.). Maßgebend für das Verständnis dieses Begriffs i. S. d. § 28e...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.15 Haftung für Beiträge und Säumniszuschläge (§ 28e Abs. 4)

Rz. 99 Der Zahlungspflichtige haftet für eine ordnungsgemäße Abführung der Beiträge. Die Haftung umfasst außer den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen auch die infolge verspäteter Beitragszahlung zu erhebenden Säumniszuschläge (§ 24 Abs. 1) sowie die Zinsen für gestundete Beiträge (§ 76 Abs. 2 Satz 2). Im Wege einer Legaldefinition fasst Abs. 4 Beiträge, Säumniszuschläge und ...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.14 Berichtspflicht (§ 28e Abs. 3h)

Rz. 98 Hiernach berichtet die Bundesregierung unter Beteiligung des Normenkontrollrates zum 31.12.2023 über die Wirksamkeit und Reichweite der Haftung für Sozialversicherungsbeiträge für die Unternehmer im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, die im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste tätig sind und einen anderen Unternehmer mit der Beför...mehr

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Vorruhestand / 3.2.3 Beitragszahlung

Bei Vorruhestandsgeldbezug gelten die Vorschriften über den Gesamtsozialversicherungsbeitrag entsprechend.[1] Somit hat die das Vorruhestandsgeld zahlende Stelle die Arbeitgeberpflichten in der Sozialversicherung wahrzunehmen, den Beitragsanteil des Vorruhestandsgeldbeziehers vom Vorruhestandsgeld einzubehalten (Lohnabzug), den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (hier: Kranken-, ...mehr

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Vorruhestand / Zusammenfassung

Begriff Vorruhestand ist eine Überbrückungszeit bis zum frühesten möglichen Beginn der individuellen Alterssicherung. Es handelt sich dabei um ein Instrument zum Personalabbau. Ältere Arbeitnehmer werden vor Erreichen der Regelaltersgrenze für einen Rentenanspruch zur Auflösung des Dienstverhältnisses veranlasst. Dem Arbeitnehmer wird im Rahmen eines Sozialplans oder durch E...mehr

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Statusfeststellung / 2.4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat zu prüfen, ob Versicherungspflicht als Arbeitnehmer vorliegt. Ist dies der Fall, hat er alle Pflichten, die sich für einen Arbeitgeber aus den Vorschriften des SGB ergeben, zu erfüllen. Hierzu gehören insbesondere die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, die Berechnung und Zahlung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags, die Erstattung von Meldu...mehr

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Statusfeststellung / 2.3 Rechtsbehelfe gegen Statusentscheidungen

Widerspruch und Klage eines Beteiligten gegen die Entscheidung der Clearingstelle, haben aufschiebende Wirkung.[1] Von den angefochtenen Entscheidungen der Clearingstelle gehen somit zunächst keine Rechtswirkungen aus. Vom Auftraggeber sind zunächst keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu zahlen und keine Meldungen zu erstatten. Von den Sozialversicherungsträgern sind zun...mehr

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Arbeitszeit / 2.7.1.4 Wertguthaben

Das Wertguthaben umfasst seit dem 1.1.2009 neben dem Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung auch die auf diese Arbeitsentgelte entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 7d Abs. 1 SGB IV). Auch Arbeitsentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze können in das Wertguthaben eingestellt werden. Für diese sind ebenfalls die Arbeitgeberanteil...mehr

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Scheinselbstständigkeit / 9 Mögliche Folgen einer falschen Einschätzung

Zunächst entscheidet der Auftraggeber bzw. der Arbeitgeber, ob das vertraglich eingegangene Verhältnis im Rahmen einer Beschäftigung als Arbeitnehmer oder in Form eines Werks- oder Dienstvertrags mit einem Selbstständigen zustande kommt. Insbesondere finanzielle Folgen durch Beitragsnachforderungen seitens der Sozialversicherung können bei einer falschen Beurteilung eintrete...mehr

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Fortbildung: Auswirkungen a... / 2.2 Rückzahlung von Lehrgangskosten nicht beitragsmindernd

Soweit Betriebe oder Verwaltungen ihren Mitarbeitern Bildungsmaßnahmen bzw. Weiterbildungsmaßnahmen o. Ä. anbieten oder ihre Mitarbeiter sogar zur Teilnahme an solchen Maßnahmen verpflichten, übernehmen sie hierfür auch die Kosten unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Dauer der jeweiligen Maßnahme. Arbeitnehmer, die auf eigenen Wunsch oder aus eigenem Verschulden dera...mehr

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Jansen, SGB VI § 174 Beitra... / 2.1 Beiträge aus Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (Abs. 1)

Rz. 2 Parallelvorschriften sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 253 SGB V, § 60 Abs. 1 Satz 2 SGB XI und § 348 Abs. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1396 RVO und § 118 AVG. Für die Zahlung der Beiträge versicherungspflichtig Beschäftigter (§§ 162 bis 164) aus dem Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) und der Hausgewerbetreibenden (§ 165 Abs. 1 Nr. 4) au...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.1 Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften für die Beitragstragung von versicherungspflichtigen Beschäftigten sind für die Krankenversicherung § 249 Abs. 1 SGB V, für die Pflegeversicherung § 58 Abs. 1 SGB XI und für die Arbeitslosenversicherung § 346 Abs. 1 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a RVO, § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a AVG und § 130 Abs. 6 RKG (zur Be...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1.1 Begriff Nettoarbeitsentgelt

Rz. 57 Als Nettoarbeitsentgelt bezeichnet man das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt des für die Berechnung des Kinderkrankengeldes maßgeblichen Entgeltabrechnungszeitraums. Als Bruttoarbeitsentgelt ist dabei das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV zugrunde zu legen. Als gesetzliche Abzüge gelten die bei der Lohn-/Gehaltsabrechnung einb...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.3 Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (Abs. 1 Nr. 1/§ 20 SGB IV)

Rz. 7 Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) oder einen Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) leisten, erhalten lediglich freie Kost, Unterkunft und Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld (bis zu 6 % der Beitragsbemessungsgrenze, §...mehr

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Jansen, SGB VI § 172 Arbeit... / 3 Literatur

Rz. 15 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999, 393. Ehm, Volle Rentenansprüche mit geringem Einsatz, Kompass 2006, 3, 15. Frohn, Der Arbeitgeberanteil zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag – eine verfassungsrechtlich unzulässige "fremdnützige Sonderabgabe"?, VSSR 2005, 263. Glock/Danko, Die 630- DM-Regelung in der Praxis, NZA 1999, 402. Kn...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.2 Zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte mit Arbeitsentgelt, das 325,00 EUR nicht übersteigt (Abs. 1 Nr. 1 a. F./§ 20 Abs. 3 SGB IV)

Rz. 5 Die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Personen sind gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 versicherungspflichtig. In seiner bis zum 31.7.2003 geltenden Fassung ordnete § 168 Abs. 1 Nr. 1 an, dass der Arbeitgeber allein die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Versicherte zu tragen hat, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und ein Arbeitsentgelt erhalten, d...mehr

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Jansen, SGB VI § 169 Beitra... / 2.2 Künstler und Publizisten

Rz. 4 Parallelvorschriften sind für die Kranken- und Pflegeversicherung § 251 Abs. 3 SGB V, der gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI für die Soziale Pflegeversicherung entsprechend gilt. Vorgängervorschrift war § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b AVG. Gemäß § 2 Nr. 5 sind selbständig tätige Künstler und Publizisten nach näherer Bestimmung des KSVG in der gesetzlichen Rentenversicherung v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 176a Beitr... / 2.1 Beitragszahlung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

Rz. 3 Ab dem 1.1.1995 waren Personen, die einen Pflegebedürftigen i. S. d. § 14 SGB XI nicht erwerbsmäßig mindestens 14 Wochenstunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen, nach Maßgabe des § 3 Nr. 1a versicherungspflichtig. Seit dem 1.1.2017 sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1a Pflegepersonen i. S. v. § 19 SGB XI in der Zeit versicherungspflichtig, in der sie eine oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 159 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den Betrag, bis zu dem die Beitragsbemessungsgrundlage (§ 161) der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird (§ 157). Nur für die Höhe der Beiträge, nicht aber für die Frage, ob Versicherungspflicht besteht, hat sie Bedeutung. Denn anders als die gesetzliche Krankenversicherung (§ 6 Abs. 1 SGB V) kennt die gesetzliche Rentenversich...mehr

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Mindestlohn / 3.11 Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten

Der Gesetzgeber hat in § 17 Abs. 1 MiLoG erweiterte Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten geregelt. Bereits bisher gelten neben tarifvertraglichen bzw. arbeitsrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften (z. B. § 2 Nachweisgesetz) für die Sozialversicherung Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers, mit denen die zutreffende Ermittlung des Arbeitsentgelts nachgewiesen werden mus...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.9.2 Überstundenabgeltungsklauseln

Überstundenabgeltungsklauseln können in diesem Zusammenhang problematisch sein. Zwar trifft das MiLoG keine spezifische Aussage über die Vergütungspflicht von Überstunden und die Wirksamkeit von Pauschalabgeltungsvereinbarungen. Allerdings ändert ein verstetigtes Arbeitsentgelt nichts daran, dass der Mindestlohn ein Stundenlohn für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 13 Fälligkeit der Beiträge

Sachverhalt Abrechnungsmonat Dezember 2024. Entgeltzahlung einschließlich Zahlung eines Weihnachtsgeldes am 30.12.2024. Termin für die Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags am 27.12.2024. Termin für die Abgabe des Beitragsnachweises ist der 23.12.2024. Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber (aufgrund interner Arbeitsorganisation) die voraussichtliche Höhe der Beitragsschul...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorsorgepauschale / 3 Teilbetrag für gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung

Bei gesetzlich Krankenversicherten wird in allen Steuerklassen ein Teilbetrag zur Vorsorgepauschale berücksichtigt, der bezogen auf den Arbeitslohn – unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze – dem Arbeitnehmeranteil eines pflichtversicherten Arbeitnehmers entspricht. Für diese Berechnung wird aber lediglich der ermäßigte Beitragssatz von 14 % zugrunde gelegt.[1] D...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 5.2 Midijobs: Neue Entgeltgrenze und Formeln

Durch die höhere Geringfügigkeitsgrenze ergeben sich auch Auswirkungen auf die Beschäftigungen im sog. Übergangsbereich (Midijobs), da sich deren untere Entgeltgrenze ändert. Vom 01.01.2024 an liegt ein Midijob vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig 538,01 EUR bis 2 000,00 EUR im Monat beträgt.[1] Die beitragspflichtige Einnahme (BE) für die Berechnung des Ge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 5.7 Unbedenklichkeitsbescheinigungen: Elektronische Beantragung und Ausstellung

Mit dem Ausstellen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung dokumentiert die Einzugsstelle (Krankenkasse oder Minijob-Zentrale) insbesondere, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Beitragsabführung ordnungsgemäß nachkommt. Dazu sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung und für einen Zeitraum von in der Regel 6 Monaten zuvor maßgebend. Bislang wurde d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 2.7 Fälligkeit der Beiträge und Umlagen

Drittletzter Bankarbeitstag Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, die U1- und U2-Umlagen sowie die Insolvenzgeldumlage U3 sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats der Arbeitsleistung fällig.[1] Erfüllungsort ist der Sitz der Einzugsstelle (Krankenkasse und Minijob-Zentrale), weshalb für die tatsächliche Bestimmung des drittletzten Bankarbeitstags die Verhältni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge / 5.2 Sachzuwendungen von Dritten

Wird die Sachzuwendung an Arbeitnehmer fremder Unternehmen gewährt, liegt eine Lohnzahlung durch Dritte vor. Dies hat zur Folge, dass der tatsächliche Arbeitgeber des betreffenden Arbeitnehmers zur Berechnung und Abführung der aus der Sachzuwendung resultierenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge verpflichtet ist[1] und zwar ungeachtet der Tatsache, dass er die Sachzuwendung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ursprünglich sah § 255g in seiner noch bis zum 21.4.2015 gültigen Fassung Ergänzungen zur Rentenanpassungsformel und damit zur Ermittlung des fortzuschreibenden aktuellen Rentenwertes vor. Abs. 1 enthielt eine ergänzende Regelung zur Festsetzung des aktuellen Rentenwerts zum 1.7.2007 und ordnete an, dass das Gesamtvolumen der Beiträge für das Jahr 2006 mit dem Faktor 0...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Künstlersozialabgabe / 5 Ausweitungen der Betriebsprüfungen: Rentenversicherungsträger prüft Künstlersozialabgabe

Die Prüfungen bei Arbeitgebern werden seit 2015 erheblich ausgeweitet. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung prüfen die Künstlersozialabgabe zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Prüfung der Künstlersozialabgabe erfolgt dabei nach folgenden Kriterien: Arbeitgeber, die bereits künstlersozialabgabepflichtig sind, werden mindestens alle 4 Jahre geprüft. Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / 1 Finanzierung

Das BAS verwaltet als gemeinschaftliches Sondervermögen aller Krankenkassen die von den Krankenkassen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag eingezogenen Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung nebst Zinsen und Säumniszuschlägen,[1] Beiträge aus Rentenzahlungen durch die Rentenversicherungsträger,[2] Beiträge bei geringfügigen Beschäftigungen zur Krankenversicherung,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / 7 Verwaltung

Das BAS verwaltet die zugeflossenen Mittel als gemeinschaftliches Sondervermögen aller Krankenkassen. Die Krankenkassen ziehen weiterhin den Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die anderen Sozialversicherungsträger und für den Gesundheitsfonds ein. Sie haben in diesem Zusammenhang eine treuhänderische Stellung. Die Beiträge werden arbeitstäglich weitergeleitet.[1] Die Krank...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesundheitsfonds / 6 Beitragseinzug

Die Krankenkassen ziehen als Einzugsstelle die Gesamtsozialversicherungsbeiträge ein und leiten die Krankenversicherungsbeiträge an den Gesundheitsfonds weiter.[1] In dieser Funktion haftet die Krankenkasse bei verschuldeten Beitragsrückständen durch die Erhebung von Säumniszuschlägen.[2] Damit werden der ordnungsgemäße Einzug und die Weiterleitung des Beitrags an den Gesundh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28d Gesamtsozialversicherungsbeitrag

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt worden. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594). 1 Allgemeines Rz. 2 Die in einer Summe zusammengefas...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.3 Landwirtschaftliche Krankenversicherung (Satz 3)

Rz. 21 Die nicht nach dem Arbeitsentgelt zu bemessenen Beiträge in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung für einen kraft Gesetzes versicherten Beschäftigten gelten mit den Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ebenfalls als Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28d). Hieraus folgt, dass der Regelungsinhalt des Satzes 1 auch im Bereich der landwirtschaftlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die in einer Summe zusammengefassten Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitsförderung werden nach dieser Vorschrift als "Gesamtsozialversicherungsbeitrag" bezeichnet. Dieser Beitrag wird dem Arbeitnehmer nicht ausgezahlt. Der Arbeitgeber behält den Beitrag vom Gehalt direkt ein und ist verpflichtet, diesen pünktlich an die Sozialversiche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.1 Funktion und Bedeutung (Satz 1)

Rz. 3 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag setzt sich aus den Beiträgen der einzelnen Versicherungszweige zusammen. Hierzu gehören die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Beschäftigte und Hausgewerbetreibende. Außerdem sind dem die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage zuzuordnen (LSG Sachsen, Besc...mehr