Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.1.1 Vorteile

Einfache Gründung, ohne dass ein Mindestkapital erforderlich ist. Keine Eintragungspflicht im Handelsregister. Recht flexible Handhabung dank vieler Anpassungsmöglichkeiten an den individuellen Bedarf. Jeder Gesellschafter kann die Geschäftsführung und Vertretung der GbR ausüben.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.3.1 Vorteile

Die Zweiteilung auf der Haftungsebene für die Gesellschafter ist prägend und zugleich der Vorteil der KG. Dies erleichtert die Kapitalbeschaffung, durch die Vollhaftung des Komplementärs besteht aber auch eine höhere Kreditwürdigkeit. Kein Mindestkapital und flexible Entnahmemöglichkeiten sind weitere Vorteile.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.5.1 Vorteile

Die PartG ist eine eher unkomplizierte Rechtsform, deren Errichtung mit wenig Aufwand verbunden ist und grundsätzlich kein Mindestkapital erfordert. Die Gesellschaft ist rechtsfähig und jeder Gesellschafter (Partner) hat weitgehende Kontrollrechte. Die PartG unterliegt nicht der Gewerbesteuer.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 3.3 Aktive Beteiligung

Legen die Gesellschafter darauf Wert, dass sie alle aktiv im Betrieb mitarbeiten und ihre individuellen Fähigkeiten einbringen, spricht dies für eine Personengesellschaft. Hierbei sollte auch die jeweilige Bedeutung der Geschäftsführung bzw. Vertretung mitbedacht werden. Anders hingegen, wenn letztlich nur eine kapitalmäßige Beteiligung ohne eigene Mitarbeit im Vordergrund s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.2.1 Vorteile

Als "alte" Rechtsform genießt die OHG ein hohes Ansehen und damit verbunden eine hohe Kreditwürdigkeit. Jeder Gesellschafter hat Geschäftsführungskompetenz und zur Gründung wird kein bestimmtes Mindestkapital gefordert.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.5 Partnerschaftsgesellschaft

Diese Rechtsform ist speziell für den Zusammenschluss von freiberuflich Tätigen und die Bedürfnisse der freien Berufe zugeschnitten worden. In einer PartG besteht zudem die Möglichkeit, interprofessionell und auch international zusammenzuarbeiten. In rechtlicher Hinsicht ist diese Gesellschaftsform in weiten Teilen mit einer rechtsfähigen GbR oder einer OHG vergleichbar. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 3.4 Flexibilität

Selbst wenn die richtige Rechtsform gefunden wurde, wird diese nicht für alle Zeit das Maß der Dinge bleiben können. Ein Betrieb oder dessen Umfeld verändert sich ständig und damit können bei der Gründung angelegte Maßstäbe schon bald nicht mehr aktuell sein. Doch in aller Regel lassen die einzelnen Rechtsformen einen flexiblen Wechsel bzw. Austausch zu. Sollte eine erforder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 4 Vollstreckung bei nachträglicher Rechtsfähigkeit

Rz. 9 Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz[1] wurde § 267 Abs. 2 AO zum Zwecke der Anpassung an die durch das MoPeG eingeführten Rechtsänderungen neu eingefügt. Der Absatz 2 bestimmt insbesondere die Zulässigkeit der Vollstreckung in das Vermögen einer rechtsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts i. S. v. § 705 Abs. 2 BGB, wenn bereits ein vollstreckungsfähiger Verwalt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 5.1 Personengesellschaften

Eine Personengesellschaft unterliegt nicht der Einkommensteuer. Vielmehr werden die von der Gesellschaft erzielten Gewinne oder Verluste auf die Gesellschafter aufgeteilt und bei diesen zusammen mit den übrigen Einkünften der Einkommensteuer unterworfen. Die Ermittlung, Feststellung und Aufteilung erfolgt in einem gesonderten und einheitlichen Feststellungsverfahren (§§ 179,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaftsrechtliche Neu... / 3 Kernziele

Der Gesetzgeber verfolgt im Wesentlichen 5 Ziele: die Konsolidierung des Rechts der GbR, die Modernisierung des Rechts der Personengesellschaften, eine Behebung des Publizitätsdefizits der GbR, die Flexibilisierung der Haftungsverhältnisse von Angehörigen Freier Berufe und die Herstellung von Rechtssicherheit zu Beschlussmängelstreitigkeiten bei Personenhandelsgesellschaften. Um d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 1.1 Personenunternehmen

Wie schon der Name erahnen lässt, steht bei dieser Gruppe die Person des bzw. der Unternehmer im Vordergrund, welche das Unternehmen auch selbst leiten. Damit geht typischerweise die persönliche Haftung der Gesellschafter für die Schulden des Unternehmens einher. Dies rechtfertigt es, dass grundsätzlich für die Gründung kein Mindestkapital aufgebracht werden muss. Zu den Pers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 10 Umwandlung

Wie bereits bei Tz. 3.4 kurz angesprochen, kann sich eine heute als optimal ausgewählte Gesellschaftsform nach einiger Zeit als nur noch bedingt geeignet herausstellen. Ein Betrieb und die sich daraus ergebenden Anforderungen an eine Rechtsform unterliegen einem ständigen Wandel. Der Tätigkeitsumfang vergrößert sich, neue Geschäftsfelder kommen hinzu, die Haftungsfrage wird ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 1.2 Kapitalunternehmen

Bei dieser Rechtsformgruppe dominiert das aufzubringende Kapital; die Person des Unternehmers tritt hierbei in den Hintergrund. Das zeigt sich auch an der grundsätzlich bestehenden beschränkten Haftung. Für Verbindlichkeiten hat nur die Gesellschaft selbst mit ihrem Vermögen einzustehen, die Gesellschafter haben dazu lediglich die vereinbarte Kapitaleinlage zu erbringen. Gep...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaftsrechtliche Neu... / 4.4 Öffnung für Freie Berufe

Grundsätzlich sollen alle Rechtsformen einer Personenhandelsgesellschaft für die gemeinsame Ausübung Freier Berufe durch die Gesellschafter zur Auswahl stehen. Freiberufler können sich damit auch z. B. in einer GmbH & Co. KG organisieren. Ziel ist die Flexibilisierung der Haftungsverhältnisse von Angehörigen der Freien Berufe.[6] Zu beachten sein werden jedoch auch weiterhin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 5.2 Kapitalgesellschaften

Anders als eine Personengesellschaft unterliegt eine Kapitalgesellschaft mit ihrem Einkommen selbst der Besteuerung; es wird Körperschaftsteuer i. H. von 15 % erhoben. Zur Gewinnermittlung wird weitgehend auf die Vorschriften des EStG zurückgegriffen – ergänzt um einige zusätzliche Vorschriften des KStG. Jedoch gelten alle Einkünfte einer Kapitalgesellschaft als Einkünfte au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.2.2 Nachteile

Als Nachteil der OHG ist vor allem – wie bei der GbR – die persönliche und unbeschränkte Haftung jedes einzelnen Gesellschafters zu erwähnen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.1.2 Nachteile

Die persönliche und unbeschränkte Haftung jedes einzelnen Gesellschafters für alle Verbindlichkeiten der GbR ist deren größter Nachteil.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 2.6.2 Nachteile

Die Rechte des stillen Gesellschafters sind eher gering und auf rudimentäre gesellschaftsrechtliche Kontrollrechte beschränkt.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 7.2 Einheitlicher Körperschaftsteuersatz

Deutlich einfacher ist die Belastungsberechnung bei einer Kapitalgesellschaft, deren Gewinn der Körperschaftsteuer unterliegt. Im Gegensatz zur Einkommensteuer gibt es bei dieser Steuerart keinen Grundfreibetrag. Der Steuer­satz für die Körperschaftsteuer liegt seit 2008 bei einheitlich 15 %. Einbezogen werden muss aber noch die für evtl. Gewinnausschüttungen der Kapitalgese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 8.3 Gewerbesteuerbelastung

Auch wenn die Gewerbesteuerpflicht für gewerbliche Unternehmen jedweder Rechtsform gilt (§ 2 GewStG), gibt es im Endeffekt doch einen bedeutenden Unterschied. Denn nur bei Personengesellschaften besteht die Möglichkeit, eine auf die gewerblichen Einkünfte anfallende Gewerbesteuer von der Einkommensteuer abzuziehen (§ 35 EStG). Dazu erfolgt bei den Gesellschaftern eine pausch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft: Wahl der Rech... / 7.1 Individuelle Einkommensteuerbelastung

Die Steuerlast eines Gesellschafters einer Personengesellschaft richtet sich primär nach dessen individuellen persönlichen Verhältnissen, also insbesondere der Höhe der Einkünfte aus dem Betrieb wie auch aus anderen Einkunftsquellen. Ferner sind dessen Familienstand und weitere persönliche Verhältnisse sowie außersteuerliche Faktoren, wie z. B. eine Sozialversicherungspflich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 3.1 Wer kann Gesellschafter sein?

Jede natürliche oder juristische Person kann Gesellschafter einer OHG sein. Ferner kann auch eine andere OHG oder KG als Gesellschafter fungieren, ja selbst einer GbR soll dies möglich sein.[1] Verwehrt bleibt die Gesellschafterstellung einem nicht rechtsfähigen Verein sowie einer Erbengemeinschaft.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 5.1 Neuer Gesellschafter

Im Gesellschaftsvertrag, dessen späterer Änderung oder durch eine anderweitige ergänzende Vereinbarung kann geregelt werden, dass ein weiterer Gesellschafter in eine bereits bestehende OHG aufgenommen wird. Solch ein "Aufnahmevertrag" regelt die Art und Weise des Eintritts, die zu erbringende Einlage und die Integration des Neugesellschafters in die Organisation bzw. das Gef...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 5.3 Ausscheidender Gesellschafter

Sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung enthält, führt das Ausscheiden eines Gesellschafters nicht zur Auflösung der OHG. Die Gesellschaft wird mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Das Gesetz sieht u. a. folgende Tatbestände vor, die ein Ausscheiden eines Gesellschafters aus der OHG bewirken (§ 130 HGB): Eine Kündigung durch den Gesellschafter,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.2.2 Eintretende Gesellschafter

Auch ein erst später in die GbR eintretender Gesellschafter ist von der Haftung betroffen. Dies gilt nicht nur für danach begründete Schulden, sondern auch für sog. Altverbindlichkeiten, die bereits vor seinem Eintritt entstanden sind.[1] Seit 2024 ist dieser Grundsatz ausdrücklich gesetzlich normiert (§ 721a BGB).mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.2 Haftung der Gesellschafter

Auch wenn die GbR selbst für ihre Verbindlichkeiten aufkommen muss, haften deren Gesellschafter doch zusätzlich für sämtliche Gesellschaftsschulden. Diese Haftung trifft alle Gesellschafter unmittelbar, unbegrenzt, gesamtschuldnerisch und erstreckt sich auch auf deren Privatvermögen.[1] Hat ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erlangt, hat er quasi ein Wahlrecht, für we...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 3 Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich zunächst aus dem HGB, können aber abweichend oder zusätzlich im Gesellschaftsvertrag geregelt sein. 3.1 Wer kann Gesellschafter sein? Jede natürliche oder juristische Person kann Gesellschafter einer OHG sein. Ferner kann auch eine andere OHG oder KG als Gesellschafter fungieren, ja selbst einer GbR soll dies möglich sei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.2.3 Ausscheidende Gesellschafter

Scheidet ein Gesellschafter aus der GbR aus, ist das Thema Haftung für ihn noch nicht abgeschlossen. Er haftet für die vor seinem Ausscheiden ­begründeten Gesellschaftsschulden weiter, sofern diese innerhalb von 5 Jahren fällig und ihm gegenüber geltend gemacht werden (§ 728b BGB). Diese sog. Nachhaftung beginnt zwar grundsätzlich mit dem Tag des Ausscheidens, aber frühesten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 4 Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Bereits unter Tz. 2.4.1 und 2.4.2 wurden die elementaren Rechte jedes Gesellschafters bei der Geschäftsführung bzw. Vertretung für die GbR angesprochen. Daneben sind folgende weitere Rechte zu erwähnen: 4.1 Gewinnanteil Jeder Gesellschafter kann einen Anteil am Gewinn beanspruchen. Da eine GbR im Regelfall auf längere Dauer besteht, greift hierbei das gesetzliche Anrecht auf V...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1 Wechsel bei den Gesellschaftern

Bis 2023 waren die Gesellschafterstellung und die Ansprüche daraus nicht übertragbar (§ 717 BGB a. F.). Das hatte zur Folge, dass mit dem Tod oder einem anderweitigen Ausscheiden eines Gesellschafters auch das Ende der GbR eintrat. Ab 2024 hat sich auch dies geändert. Nunmehr gilt ein Gesellschaftsanteil grundsätzlich als übertragbar (§ 711 BGB); dies bedarf allerdings der Z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.1 Geschäftsführung

Das Führen der Geschäfte einer GbR steht allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu, woraus sich auch ergibt, dass alle Gesellschafter einem Geschäft zustimmen müssen (§ 715 Abs. 1 und 3 BGB). Eine solche Gesamtgeschäftsführung sichert dem einzelnen Gesellschafter sein Mitwirken zu. In der Praxis kann sich daraus aber ein Problem ergeben, da diese Form der Geschäftsführung im...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 4 Haftung

Die Haftung der OHG-Gesellschafter ist sehr "umfassend". Jeder Gesellschafter haftet für die Verbindlichkeiten der OHG als Gesamtschuldner persönlich (§ 126 HGB bzw. § 128 HGB a. F.). Die Haftung ist damit unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Von der Haftung kann das gesamte Geschäfts- und Privatvermögen betroffen sein. Zudem kann ein Gläubiger auf jeden Gesell...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 1.1 Gesellschaftsvertrag

Die Gründung einer OHG erfolgt durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. Der Inhalt des Gesellschaftsvertrags ist nur in seinen Grundlagen festgeschrieben. Entscheidend ist, dass die Haftung für keinen Gesellschafter begrenzt werden kann (§ 105 Abs. 1 HGB). In weiten Teilen besteht hingegen Vertragsfreiheit. Damit können insbesondere die Rechtsverhältnisse der Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.1 Gewinnanteil

Jeder Gesellschafter kann einen Anteil am Gewinn beanspruchen. Da eine GbR im Regelfall auf längere Dauer besteht, greift hierbei das gesetzliche Anrecht auf Verteilung des Gewinns am Ende jedes Geschäftsjahrs (§ 718 i. V. m. § 709 Abs. 3 BGB). Die bis 2023 grundsätzlich vorgesehene Verteilung nach Köpfen war in den seltensten Fällen gewünscht und wurde deshalb regelmäßig im ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1.2 Gesellschafteraustausch

Ebenso kann im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden, dass ein Austausch eines Gesellschafters möglich ist. Eine damit verbundene Übertragung des Gesellschaftsanteils sollte aber regelmäßig von der Zustimmung aller Gesellschafter abhängig bleiben, so wie dies § 711 Abs. 1 BGB bereits vorsieht. Werden der Austritt des Altgesellschafters und der Eintritt des Neugesellschafters ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.2 Kontrollrechte

Insbesondere wenn ein Gesellschafter nicht zur Geschäftsführung befugt ist, erlangen seine Kontrollrechte eine erhebliche Bedeutung. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich von den Angelegenheiten der Gesellschaft zu unterrichten. Dazu kann er die Geschäftsbücher und andere Unterlagen der GbR einsehen, sowie sich eine Übersicht zum Geschäftsvermögen erstellen (§ 717 BGB). ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 2.4 Gesellschaftsvermögen

Das Gesellschaftsvermögen einer OHG ist im Eigentum der Gesellschaft. Die bis 2023 bestehende Regelung, wonach Gesellschafter am Vermögen der OHG zur gesamten Hand (gesamthänderisch) berechtigt sind (§ 105 Abs. 3 HGB i. V. m. § 719 BGB a. F.), gilt seit 2024 nicht mehr. Mit dem MoPeG [1] hat der Gesetzgeber insbesondere das Recht der GbR umfassend neu geregelt. Diese Änderung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 5 Veränderungen im Bestand

Im Laufe der Zeit werden bei einer OHG Veränderungen im Gesellschafterbestand eintreten. Ein neuer Gesellschafter kommt hinzu, ggf. im Tausch mit einem anderen Gesellschafter, oder ein Gesellschafter scheidet aus. 5.1 Neuer Gesellschafter Im Gesellschaftsvertrag, dessen späterer Änderung oder durch eine anderweitige ergänzende Vereinbarung kann geregelt werden, dass ein weiter...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.3 Parteifähigkeit

Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, in einem Gerichtsverfahren Partei (Kläger oder Beklagte) zu sein. Dies war bereits vor 2024 so. Praxis-Tipp Klage gegen GbR und Gesellschafter Im Einzelfall kann es für einen Gläubiger sinnvoll sein, nicht nur die GbR zu verklagen, sondern auch einen oder mehrere Gesellschafter persönlich zu belangen. Dies empfiehlt sich vor allem bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 1.2 Handelsregister

Eine neu gegründete OHG ist beim zuständigen Gericht zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Dies ist das für den Ort des Sitzes der OHG zuständige Amtsgericht. Zur Anmeldung sind dem Gericht folgende Daten mitzuteilen (§ 106 Abs. 2 HGB): die Namen und Vornamen, Geburtsdaten und Wohnorte aller Gesellschafter, die Firma, der Sitzort und die Geschäftsanschrift der OHG ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.2 Ende der GbR

Bei der Gründung einer GbR wird an deren Auflösung meist noch nicht ernsthaft gedacht. Doch auch hierzu ist dringend zu konkreten Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu raten. Das Ende einer GbR kann gem. §§ 729 ff. BGB durch folgende Ereignisse ausgelöst werden: der Ablauf der vereinbarten Zeit; die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GbR; eine Kündigung de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 10 Feststellungsverfahren

Unabhängig von der Art der Tätigkeit werden die erzielten Einkünfte der GbR (wie bei jeder Personengesellschaft) in einem zwischengeschalteten gesonderten und einheitlichen Verfahren förmlich festgestellt (§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO). Sinn und Zweck des Feststellungsverfahrens ist es sicherzustellen, dass bei jedem Gesellschafter die gleiche Einkunftsart und die gleichen Grundsä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 6 Beendigung einer OHG

Eine OHG wird insbesondere dadurch aufgelöst (§ 138 HGB), dass ein Beschluss der Gesellschafter zur Auflösung gefasst wird, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das OHG-Vermögen erfolgt, ein zuvor vereinbarter Zeitablauf eintritt oder eine gerichtliche Entscheidung dies anordnet. Als Folge der Auflösung findet im Regelfall eine Liquidation statt (§ 143 HGB), die dem Ausgl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.6 Auskunftspflicht

Spiegelbildlich zu den Kontrollrechten (Tz. 4.2) sind die geschäftsführenden Gesellschafter verpflichtet, die übrigen Gesellschafter zu benachrichtigen, gewünschte Auskünfte zu erteilen und die Angaben zur Gewinnermittlung und -verteilung darzulegen (§ 717 Abs. 2 BGB i. V. m. § 666 BGB).mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.5 Treuepflicht

Es entspricht dem Naturell einer Gesellschaft, dass jeder Gesellschafter zur Mitwirkung verpflichtet ist, um den Gesellschaftszweck zu verwirklichen bzw. zu erreichen. Der darauf aufbauende Gedanke der Gesellschaftstreue bringt für die Gesellschafter die Pflicht, gemäß den Interessen der GbR zu handeln bzw. alles zu unterlassen, was dieser Schaden zufügen könnte. Nach dieser...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 3.2.4 Stimmrechte

Die Gesellschafterversammlung ist das Gremium, das über nicht alltägliche Geschäftsvorfälle beschließt (§ 109 Abs. 1 HGB). Jeder OHG-Gesellschafter hat dabei ein an seinem Beteiligungsverhältnis orientiertes Stimmrecht (§ 709 BGB) und es ist die Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter erforderlich (§ 109 Abs. 3 HGB). Auch hierzu kann es sinnvoll sein, das Stimmrecht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 3.3.3 Treuepflicht

Der Gesellschafter unterliegt einer Treuepflicht gegenüber der OHG bzw. den Mitgesellschaftern. Er ist nicht nur zur Mitwirkung bei der Erreichung des Gesellschaftszwecks verpflichtet, sondern er muss seine Gesellschafterrechte auch aktiv wahrnehmen. Zudem ist er verpflichtet, alles zu unterlassen, was der OHG einen Schaden zufügen könnte.[1] Daraus wird auch ein Wettbewerbsv...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 3.3.1 Beiträge/Einlagen

Im Gesellschaftsvertrag ist geregelt, welchen Beitrag jeder Gesellschafter zur Förderung der OHG zu erbringen hat. Als Beitrag können einmalige oder wiederholte Einlagen in Geld oder auch in Sachwerten vereinbart werden. Ferner sind Dienstleistungen oder Nutzungsüberlassungen als Gesellschafterbeitrag möglich (§ 105 Abs. 3 HGB i. V. m. § 709 BGB). Gesetzlich gibt es keine Vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.2 Vertretung

Die Vertretung bezeichnet das Recht, Willenserklärungen abzugeben bzw. zu empfangen, welche damit unmittelbare und ausschließliche Wirkung gegenüber dem Vertretenen entfalten. Grundsätzlich sind alle Gesellschafter gemeinsam befugt, die GbR gegenüber Dritten zu vertreten (§ 720 Abs. 1 BGB). Analog zur Geschäftsführung kann die Vertretungsberechtigung aber auch auf einzelne o...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / Zusammenfassung

Überblick Von der Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), den Rechten und Pflichten der Gesellschafter sowie deren Haftung, über Veränderungen im Gesellschafterbestand bis hin zur Auflösung der OHG, deren Auseinandersetzung und Beendigung behandelt der Beitrag alle gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der OHG. Von der Gründung bis zur Auflösung einer OHG ist eine Vie...mehr