Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 5.1.1 Bei Anfechtbarkeit

Im Gegensatz zu nichtigen Beschlüssen sind anfechtbare Beschlüsse grundsätzlich wirksam, bis sie angefochten werden. Werden sie nicht angefochten, werden sie nach Ablauf der Anfechtungsfrist (ca. 1Monat, s. u.) endgültig wirksam. Heilung Wie auch im Falle der Nichtigkeit wird ein anfechtbarer Beschluss durch Bestätigung des Beschlusses oder Verzicht auf Rechtsmittel gegen dies...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 1 Vorbereitung

Die Versammlung sollte gut vorbereitet sein. Sie läuft regelmäßig wie folgt ab: Einleitung, Begrüßung etc. Evtl. Wahl des Versammlungsleiters Feststellung der Beschlussfähigkeit Verlesung und Diskussion der Tagesordnungspunkte Abstimmung über die Tagesordnungspunkte Feststellung des Stimmergebnisses/Verlesung des Beschlussergebnisses Verfassung des Versammlungsprotokolls, Übergabe ...mehr

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GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / Einführung

Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH bestimmen maßgeblich das Schicksal und den Fortgang der Gesellschaft. Jedoch gelten strenge Formvorschriften für die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen. Verstöße können zur Anfechtbarkeit oder gar zur Nichtigkeit des Beschlusses führen. Dieser Beitrag behandelt die häufigsten Fälle, die zu einer Angreifbarkeit de...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.2.1 Konsequenzen aus dem Maßgeblichkeitsgrundsatz

Rz. 18 Bei einer gewerblich tätigen und bilanzierenden Personengesellschaft ist ein Wirtschaftsgut, das zivilrechtlich Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft und deshalb gemäß § 246 Abs. 1 HGB nach dem Vollständigkeitsgrundsatz in ihre Handelsbilanz aufzunehmen ist, wegen der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz[1] grundsätzlich auch einkommensteuerrec...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 7 Protokollierung der Versammlung

In bestimmten Fällen sieht das Gesetz vor, dass Beschlüsse der Gesellschafter zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedürfen. Dies sind: alle Beschlüsse, die eine Änderungen des Gesellschaftsvertrags zur Folge haben, Kapitalerhöhungen bzw. -herabsetzungen, Umwandlung der GmbH. Eine schriftliche Protokollierung ist darüber hinaus kein gesetzliches Wirksamkeitserfordern...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.2.4 Betriebsaufspaltung

Rz. 30 Ein im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vom Besitzunternehmen der Betriebsgesellschaft gewährtes Darlehen gehört dann zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens, wenn das Darlehen dazu dient, die Vermögens- und Ertragslage der Betriebsgesellschaft zu verbessern und damit den Wert der Beteiligung des Besitzunternehmens an der Betriebsgesellschaft zu erhalten oder zu e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Gesellschafterversamml... / 2.2 So wird Versammlungsleiter bestimmt

Der Versammlungsleiter wird durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht etwas anderes vor. Jeder Anwesende, auch ein Dritter, der nicht Gesellschafter oder Geschäftsführer ist, kann in die Position des Versammlungsleiters gewählt werden. Eine eigene Stimmberechtigung ist dazu nicht zwingend erforderlich. Dies gilt insbe...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 8 Beendigung der Versammlung/Übergabe des Protokolls

Nachdem die Versammlung beendet ist, sollte auch dies der Vollständigkeit halber im Protokoll aufgeführt werden. Anschließend sollte das Protokoll geschrieben und jedem Gesellschafter zur Kenntnis übersandt werden. Hierfür ist keine besondere Form vorgeschrieben. Zu Beweiszwecken empfiehlt es sich, das Protokoll von jeder anwesenden Person unterzeichnen zu lassen. Nicht-Anwe...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 10 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Gebäude des Privatvermögens ohne anteilige Übertragung des Finanzierungsdarlehens

Leitsatz Überträgt der Steuerpflichtige schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt ohne die Finanzierungsdarlehen anteilig mit zu übertragen, so kann er künftig die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen. Sachverhalt Der Steuerpflichtige übertrug mit notariellem Vertrag vom 14.6.2019 als Alleineigentüme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen im Abschluss nach ... / 3.2.2 Nahe Angehörige

Rz. 99 Die Verwaltungsanweisungen zur Beurteilung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen wurden in dem BMF-Schreiben v. 23.12.2010 [1] neu zusammengefasst. Hiernach müssen zur Anerkennung durch die Finanzverwaltung folgende Voraussetzungen erfüllt sein, wenn Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen steuerlich anerkannt werden sollen: Zivilrechtlich wirksamer Abschluss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Forderungsverzicht

Begriff Bei einem Forderungsverzicht verzichtet der Gläubiger auf eine vom Schuldner geschuldete Sache. Verzichtet der Arbeitgeber auf die Rückzahlung eines dem Arbeitnehmer gewährten Arbeitgeberdarlehens, begründet dieser Forderungsverzicht einen Zufluss von Arbeitslohn (keinen Sachbezug), der in voller Höhe als sonstiger Bezug lohnsteuerpflichtig und als Einmalzahlung soz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss: Weiterbes... / 2.1 Beitragszuschuss für gesetzlich und privat Krankenversicherte

Keine Besonderheiten gelten hinsichtlich des Anspruches auf Zahlung eines Beitragszuschusses in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Nichtrentner sind als reguläre Arbeitnehmer anzusehen. Die gesetzlichen Regelungen für den Anspruch auf einen Beitragszuschuss sind auch hier anzuwenden. Dies gilt sowohl für die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versichert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewinnbeteiligung / 2 Gewerbliche Einkünfte

Ob es sich bei einer Gewinnbeteiligung um Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Gesellschafter) oder um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit handelt, richtet sich nach den jeweiligen Umständen. Wer neben einem Festgehalt eine Gewinnbeteiligung erhält, gilt als stiller Gesellschafter, wenn sich aus den Vereinbarungen ergibt, dass sich de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden Pensionsrückstellungen durch den Ansatz von Sondervergütungen

Leitsatz Zuführungsbeträge zu Pensionsrückstellungen für die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, die im Zuge eines Formwechsels auf eine Mitunternehmerschaft übergehen, sind für die zusageberechtigten Mitunternehmer weder zum steuerlichen Übertragungsstichtag noch danach anteilig in Sondervergütungen umzuqualifizieren. Normenkette § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organisation der Krankenver... / 2 Ehemalige Spitzenverbände

Die ehemaligen Bundesverbände der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen wurden kraft Gesetzes zum 1.1.2009 in Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) umgewandelt. Der Verband der Angestelltenkrankenkassen (vdek) hat seinen Status als eingetragener Verein behalten. Gesellschafter dieser GbR sind die am 31.12.2008 vorhandenen Mitglieder des jeweiligen Bundesverbands. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Scheinarbeit / 4 Statusklärungsverfahren

Wenn Zweifel darüber bestehen, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt, sieht § 7a SGB IV ein sog. "Statusklärungsverfahren"[1] vor. Dieses Statusklärungsverfahren umfasst ein fakultatives Antragsverfahren zur Feststellung, ob eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt sowie andererseits ein obligatorisches Anfrageverfahren bei der zust...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 4 Insolvenzplan

Der Insolvenzplan soll eine von den Vorgaben der InsO abweichende Verfahrensabwicklung im Interesse der Gläubiger und der Sanierung des Schuldners ermöglichen. In der Praxis erlangt er vor allem als "Prepackaged Plan" an Bedeutung: Schuldner und Gläubiger haben sich dabei bereits vor Antragstellung auf einen bestimmten Plan geeinigt, der regelmäßig auch Vorgaben für die Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.7 Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft

Die Arbeitsentgelte von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft[1] sind bei der Erhebung der Insolvenzgeldumlage nicht zu berücksichtigen.[2] Sie sind nicht als Arbeitnehmer i. S. d. § 165 Abs. 1 SGB III anzusehen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Behandlungsfehler / Zusammenfassung

Begriff Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit objektiv gebotene Maßnahmen nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft unsachgemäß ausführt. Es wird diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen, die allgemein von einem ordentlichen, pflichtbewussten Arzt in der konkreten Situation zu erwarten ist. Folgt aus dem Behandlungsfeh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Besondere ... / 8.3 Vom U2-Verfahren ausgenommene Personengruppen

Keine Umlagen sind allerdings zu entrichten aus dem Arbeitsentgelt bzw. den Vergütungen der Beamten, Richter, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und den sonstigen vergleichbaren Beschäftigten, wenn diese nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. Dies gilt auch für beurlaubte...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren

Leitsatz Nach einer wirksamen erstmaligen Antragstellung ist das Vorliegen der materiell-rechtlichen Antragsvoraussetzungen gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a und b des Einkommensteuergesetzes in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen vom Finanzamt zu unterstellen. Diese müssen nur für das erste Antragsjahr vorliegen; ihr Wegfall in den folgenden vier Veranlagungsz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberdarlehen: Lohnst... / 9 Sonderfall: Umgekehrtes Arbeitgeberdarlehen

Gewährt ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ein Darlehen, z. B. zur Arbeitsplatzsicherung, treten verschiedene Rechtsfolgen ein. Zinsen aus Darlehen an Arbeitgeber Zinsen aus einem Darlehen, das ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber gewährt, gehören regelmäßig zu den Einkünften aus Kapitalvermögen[1] und nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das gilt auch dann, wenn das Darleh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gewinnbeteiligung / 1 Steuerrechtliche Beurteilung

Erhält der Arbeitnehmer vom Gewinn oder Umsatz abhängige Vergütungen, die aufgrund seines Arbeitsverhältnisses gewährt werden, handelt es sich um Tantiemen. Solche sind als sonstige Bezüge nach der Jahrestabelle zu versteuern. Die Lohnsteuer ist bei sonstigen Bezügen zum Zuflusszeitpunkt einzubehalten. Eine Versteuerung als sonstiger Bezug unterbleibt hingegen, wenn die Gewi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Reaktionsmöglichkeiten des ... / 3 Sofortmaßnahmen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 1. Geschäftsführer/Gesellschafter

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Gesellschafter/§ 17 EStG

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Umwandlung/Mitunternehmer/Organschaft

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up kompakt 202... / 4 Urteile des BFH

Der BFH hat sich im Jahr 2023 mit Veröffentlichungen zu Fragen der steuerlichen Gewinnermittlung zurückgehalten. An Urteilen, die auf der Homepage des BFH im abgelaufenen Jahr veröffentlicht wurden, sind die folgenden Entscheidungen zu nennen: Die Vereinbarung eines Vorbehalts zur Abänderung einer Pensionszusage ist im Regelfall steuerlich schädlich. Dies hat der BFH mit Urte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Handelsregister

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 3 BMF-Schreiben aus dem Jahr 2023

An Schreiben des BMF im Zusammenhang mit Fragestellungen, die die steuerliche Gewinnermittlung betreffen, sind aus dem Jahr 2023 zu nennen: Mit Datum vom 6.6.2023 hat das BMF die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 (IV B 5 – S 1341/19/10017:003) veröffentlicht. Die Finanzverwaltung stellt in diesen ihre Auslegung der zentralen Regelungen zur Bestimmung aus ihrer Sic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 4. Gewerbesteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 6. Grunderwerbsteuer

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.5 Neues vom IDW

Wie in jedem Jahr hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu einer Vielzahl von Themen rund um die Rechnungslegung und Prüfung geäußert. Der Schwerpunkt lag indes auf dem Bereich der Prüfung, wie die Aktivitäten rund um die Einführung der ISA DE sowie die besonderen Prüfungsstandards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zeigen. Ausgewählte Standards, die die R...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2.8 Haftung der Gesellschafter

Die bedeutendste Charakteristik der Kapitalgesellschaften ist die beschränkte Haftung ihrer Gesellschafter. Die Kapitalgesellschaften sind juristische Personen, die gegenüber ihren Gesellschaftern verselbstständigt sind (Trennungsprinzip). Diese Verselbstständigung gilt in beide Richtungen: Die Gesellschafter haften grds. nicht persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellscha...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 2.8 Haftung der Gesellschafter

Die Gesellschafter einer GbR haften stets unmittelbar, persönlich und unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Eine Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen oder einen Höchstbetrag kann nur durch Vertrag mit den Gläubigern erreicht werden.mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.6 Haftung der Gesellschafter

Nach außen haftet die GmbH nach Eintragung in das Handelsregister für Verbindlichkeiten nur in Höhe der Stammeinlage. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter besteht grundsätzlich nicht. Wurde die Stammeinlage eines Gesellschafters nicht (in voller Höhe) geleistet oder nachträglich ausbezahlt, lebt die Haftung des Gesellschafters jedoch in Höhe des (fehlenden) Stammkapit...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 3.7 Haftung der Gesellschafter

Hinsichtlich der Haftung gelten die gleichen Grundsätze wie bei der GbR. Die Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und akzessorisch (unter 1.9). Haftungsbeschränkungen kommen nur durch explizite Vereinbarungen mit Gläubigern oder durch Zwischenschaltung von beschränkt haftenden Gesellschaften in Betracht.mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 4.7 Haftung der Gesellschafter

Komplementäre haften wie OHG-Gesellschafter unmittelbar, persönlich und unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft (s. 3.7). Kommanditisten haften dagegen begrenzt auf die gesellschaftsvertraglich festgelegte und im Handelsregister eingetragene Haftsumme. Bis der Kommanditist seine Pflichteinlage in entsprechender Höhe der Haftsumme an die Gesellschaft geleistet h...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 1.6 Haftung der Gesellschafter

Alle Gesellschafter von Personengesellschaften haften persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die persönliche Haftung tritt neben die Haftung des Gesellschaftsvermögen und richtet sich bezüglich Umfangs, Fälligkeit und Einwendungen gegen die Haftung stets nach der Hauptschuld der Gesellschaft. Nur bei Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft kann die Haftung der...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 2.4 Geschäftsführung und Vertretung

Zur Geschäftsführung sind nach dem Gesetz alle Gesellschafter der GbR berechtigt und verpflichtet. Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf alle gewöhnlichen Geschäfte der Gesellschaft, für darüberhinausgehende Geschäfte ist ein vorheriger Gesellschafterbeschluss erforderlich. Die Geschäftsführung steht im Zweifel allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu. Einzelgesc...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 1.1 Gründung und Gesellschafterzahl

Personengesellschaften entstehen durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, ohne dass dabei eine (Schrift-) Form eingehalten werden müsste oder eine Eintragung erforderlich wäre. Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zu fördern und die vereinbarten Beiträge zu leisten. Zur Gründung und Fortführung von P...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 3.4 Geschäftsführung und Vertretung

Grundsätzlich ist jeder Gesellschafter der OHG zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Davon kann jedoch durch Regelungen im Gesellschaftsvertrag umfassend abgewichen werden. Die Geschäftsführungsbefugnis kann beliebig erweitert und eingeschränkt werden, z. B. begrenzt auf bestimmte Geschäfte und Ressorts, oder sie kann sogar ganz ausgeschlossen werden. Im Außenverh...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 2.2 Eigenkapital und -Aufbringung

Des Weiteren verpflichtet der Gesetzgeber die Gründer von Kapitalgesellschaften zur Aufbringung und zum Erhalt eines bestimmten Eigenkapitals. Die Tatsache, dass die Mitglieder der Gesellschaft im Außenverhältnis nicht haften, wird dadurch kompensiert, dass die Haftungsbeschränkung einerseits durch Eintragung in ein Register öffentlich bekannt gemacht wird und die Gesellscha...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 5 Sonderfall: Kapitalgesellschaft & Co. KG

Um die rechtlichen und steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft zu nutzen (insb. die größtmögliche Flexibilität für die gesellschaftsvertragliche Ausgestaltung), dabei aber trotzdem die Haftung effektiv zu begrenzen, bietet sich die Kapitalgesellschaft & Co. KG als Sonderform der KG an. Persönlich haftender Gesellschafter der KG ist eine Gesellschaft, bei der die Haft...mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 1.3 Eigenkapital und Kapitalaufbringung

Ein Mindestkapital gibt es bei Personengesellschaften nicht. Die Gesellschafter können selbst festlegen, mit welchem Eigenkapital sie die Gesellschaft ausstatten wollen. Die Interessen der Gläubiger werden durch die persönliche Haftung der Gesellschafter gewahrt.mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 1 Übersicht Kapitalgesellschaften

Früher wurde die Entscheidung, ob Unternehmer sich in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft organisierten, häufig auf der Grundlage folgender Überlegungen getroffen: Personengesellschaften passten besser zu Familienunternehmen; sie wurden als "personalistischer" und Kapitalgesellschaften als "kapitalistischer" angesehen. Bei der Besteuerung...mehr

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Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.5 Ausscheiden

Anders als durch Veräußerung kann der Gesellschafter seinen Anteil auch freiwillig durch Austritt aus wichtigem Grund, und unfreiwillig durch Kaduzierung, Zwangseinziehung und Ausschluss aus wichtigem Grund verlieren. Der ausscheidende Gesellschafter hat einen Anspruch auf Abfindung.mehr

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Übersicht: Personengesellsc... / 1.4 Geschäftsführung und Vertretung

Im Grundsatz sind alle Gesellschafter für Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft gemeinsam zuständig. Im Gesellschaftsvertrag können die Gesellschafter auch für jeden oder für einzelne von ihnen Einzelgeschäftsführungs- und -vertretungsbefugnis vereinbaren. Die Möglichkeit zur Geschäftsführung kann ferner durch Rechtsgeschäft (in Form einer Vollmacht) auch Dritten ...mehr