Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzielle Eingliederung i... / a) Mehrheit der Stimmrechte

Finanzielle Eingliederung: Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 KStG bedeutet finanzielle Eingliederung, dass der Organträger an der Organgesellschaft in einem solchen Maße beteiligt sein muss, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung liegt eine finanzielle Eingliederung vor, wenn der Organträger u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Referendar im juristischen ... / Zusammenfassung

Begriff Die 2-stufige Juristenausbildung beginnt mit dem Jurastudium, das mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen ist. Anschließend folgt der juristische Vorbereitungsdienst als Referendar in Form eines Nachpraktikums. Arbeitgeber ist das jeweilige Bundesland. Der Vorbereitungsdienst gilt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als Hauptbeschäftigung. Die Vergütung des Ref...mehr

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Finanzielle Eingliederung i... / 5. Fazit

Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 KStG bedeutet finanzielle Eingliederung, dass der Organträger an der Organgesellschaft in einem solchen Maße beteiligt sein muss, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung liegt eine finanzielle Eingliederung vor, wenn der Organträger unmittelbar oder mittelbar i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Finanzielle Eingliederung i... / 3. Finanzielle Eingliederung bei qualifizierten Mehrheitserfordernissen

Mehrheit der Stimmrechte: Für die finanzielle Eingliederung ist auf die "Mehrheit der Stimmrechte" abzustellen. Da es insofern auf die gesellschaftsrechtlichen Regelungen ankommt[12], reicht grundsätzlich die einfache Mehrheit der Stimmrechte aus[13]. Sofern dies nicht mit einem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums verbunden ist, wird die erforderliche Stimmenmehrheit gru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Berufskrankheitenrecht ist deutlich jünger als die gesetzliche Unfallversicherung, die ursprünglich nur für Arbeitsunfälle in Industriebetrieben konzipiert war (Unfallversicherungsgesetz v. 6.7.1884, RGBl. 1884 S. 69, in Kraft getreten am 1.10.1885). Von einem Unfall konnte und kann begrifflich aber nur die Rede sein, wenn die schädigenden Einwirkungen auf eine Arb...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 1 UVEG v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie übernimmt überwiegend die zuvor in §§ 548 bis 550 RVO enthaltenen Regelungen. Dabei entspricht Abs. 1 Satz 1 § 548 Abs. 1 Satz 1 RVO, Abs. 1 Satz 2 normiert den bisher durch Richterrecht herausgebildeten Unfallbegriff, § 548 Abs. 1 Satz 2 RVO wird nicht üb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgestaltung: Eine Aufg... / 1.3 Zeitpunkt der Aktivierung

Der Wert des Anlagevermögens hängt von der Höhe der bereits getätigten Abschreibung ab. Die Abschreibungen wiederum beginnen mit dem Zeitpunkt der Aktivierung. Dieser ist im Gesetz festgelegt. Und dennoch besteht in der Praxis durchaus die Möglichkeit, den Aktivierungszeitpunkt in bestimmten Grenzen zu beeinflussen. Die Abschreibung beginnt mit der Funktionsfähigkeit und Verf...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.5 Rückwirkung

Rz. 76 Der am 1.1.2021 in Kraft getretene Abs. 2a enthält eine Rückwirkungsregelung für diejenigen Fälle, in denen Versicherte bei der Aufnahme einer Krankheit in die Berufskrankheitenliste (Anlage 1 zur BKV) bereits erkrankt sind (Bestandsfälle). Der Eintritt des Versicherungsfalls wird für alle Bestandsfälle im Gesetz festgelegt. Gemäß Abs. 2a Nr. 1 ist für Fälle des Abs. 1...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3 Wegeunfall

Rz. 118 Der Versicherungsschutz für Unfälle auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit wurde erstmals durch das Gesetz v. 14.7.1925 (RGBl. I S. 97) normiert. Damit ist der Gesetzgeber aus sozialpolitischen Gründen von dem Grundsatz der Haftungsersetzung abgewichen. Ursprünglich sollte die durch Beiträge der Unternehmer finanzierte Unfallversicherung dazu dienen, bei Arbe...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.6.2 Unterlassungszwang – weggefallen

Rz. 34 Die bisher in Abs. 1 Satz 2 HS 2 2. Alternative vorgesehene Ermächtigung, in der Bezeichnung von Berufskrankheiten in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) die Aufgabe der schädigenden Tätigkeit als Anerkennungsvoraussetzung vorzusehen, wurde durch Art. 7 Nr. 3a des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGB IV-ÄndG)...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.4 Arbeitsgeräteunfall (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 158 Die Vorschrift ähnelt § 549 RVO a. F. Sie dehnt den Versicherungsschutz nach Abs. 1 unter bestimmten Voraussetzungen auf den Umgang mit einem Arbeitsgerät oder einer Schutzausrüstung aus. Auch diese Vorschrift muss im Zusammenhang mit allen nach § 2 Abs. 1 versicherten Personengruppen und Betätigungen gesehen werden. Anders als Abs. 2 Nr. 2 und 3 handelt es sich nich...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.7 Umweg oder Abweg

Rz. 131 Wählt der Versicherte einen längeren als den direkten Weg von oder nach dem Ort der Tätigkeit, behält aber die Zielrichtung bei, so wird dies als Umweg bezeichnet. Weicht der Versicherte von dem Weg von oder nach dem Ort der Tätigkeit ab und ändert die Zielrichtung in der Weise, dass er wieder an den Ort des Abweichens zurückkehren muss, um von dort den Weg zum oder ...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.1.2 Listenmäßige Einwirkung(en)

Rz. 16 Einwirkungen sind alle Umstände, die die Gesundheit des Menschen von außen beeinflussen. Obwohl das Gesetz in Abs. 1 Satz 2 nur die Mehrzahl (Einwirkungen) benutzt, kann im Extremfall ein einmaliger Vorgang ausreichen (z. B. Infektion bei der BK 3101). Der Einwirkungsbegriff ist weit auszulegen (Becker, in: Brackmann, SGB VII, § 9 Rz. 49; Kater/Leube, SGB VII, § 9 Rz....mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.3.1.4 Häuslicher Bereich

Rz. 121 Das Gesetz nennt nur den Ort der Tätigkeit als Anfang und Ende des versicherten Weges. Der Weg beginnt zumeist beim Verlassen des häuslichen Bereichs und endet beim Erreichen dieses Bereichs. Der Versicherte muss diesen Weg wegen der vorangehenden bzw. der nachfolgenden betrieblichen Tätigkeit zurücklegen. Als Ausgangspunkt kommt auch ein 3. Ort in Betracht. Nur der ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1.2 Versicherte Tätigkeit

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 definiert die versicherte Tätigkeit als die den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 begründende Tätigkeit. Damit ist insbesondere die Beschäftigung als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, aber auch alle übrigen kraft Gesetzes oder Satzung oder aufgrund freiwilliger Versicherung erfassten Tätigkeiten gemeint, nicht zuletzt auch die Tätigkeiten wie die...mehr

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Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.4.3.4 Ursachenzusammenhang im Einzelfall

Rz. 70 Ebenso wie bei der Anerkennung nach Abs. 1 muss auch bei der Anerkennung wie eine Berufskrankheit die haftungsbegründende und die haftungsausfüllende Kausalität im Einzelfall geprüft werden. Der ursächliche Zusammenhang zwischen der gefährdenden Einwirkung bei der versicherten Beschäftigung und zwischen dieser Einwirkung und der Erkrankung müssen mit Wahrscheinlichkei...mehr

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Jung, SGB VII § 1 Präventio... / 2.2 Rehabilitation

Rz. 4 Leistungen zur Rehabilitation hat der Unfallversicherungsträger unmittelbar nach Eintritt eines Versicherungsfalles zu erbringen. Dies macht die Überschrift zum Dritten Kapitel des SGB VII deutlich (Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalles) Nach dem Grundsatz des § 26 Abs. 1 steht an. An erster Stelle steht dabei die Heilbehandlung. Dazu gehören neben der Ers...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.15 Betriebsweg

Rz. 58 Als Arbeitswege oder Betriebswege oder Dienstwege werden Wege bezeichnet, die in Ausführung der betrieblichen Tätigkeit zurückgelegt werden. Sie gehören unmittelbar zur versicherten Tätigkeit i. S. d. Abs. 1 Satz 1 und sind zu unterscheiden von dem Weg nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit i. S. d. Abs. 2 Nr. 1, der der versicherten Tätigkeit vorausgeht oder...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.47 Unternehmertätigkeit

Rz. 108 Bestimmte Gruppen von Unternehmern sind nach § 2 Abs. 1 kraft Gesetzes versichert. Darüber hinaus sieht § 3 die (pflichtige) Versicherung kraft Satzung des jeweiligen Unfallversicherungsträgers und § 6 unter bestimmten Voraussetzungen die freiwillige Versicherung von Unternehmern und deren Ehegatten vor. Die Abgrenzung von betriebsdienlichen und eigenwirtschaftlichen...mehr

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Sauer, SGB III § 457 Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-ÄndG) v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2024 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, dass § 349 Abs. 5 Satz 2 und 3 in der bis zum 31.12.2023 geltenden Fassung für Zeiten eines Vers...mehr

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Sauer, SGB III § 451 Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 12.6.2020 (BGBl. I S. 1248) mit Wirkung zum 1.7.2020 neu in das SGB III eingefügt. Die Vorschrift wird durch dasselbe Gesetz mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Übergangsrecht zum 7. SGB IV...mehr

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Sauer, SGB III § 435 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt per Gesetz den Eintritt des bisherigen Präsidenten und Vizepräsidenten, die Beamte auf Zeit waren, in den Ruhestand.mehr

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Sauer, SGB III § 439 Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 434r nach § 439 überführt. Die Vorschrift wurde zuvor zum 1.1.2008 als § 434r durch das Sechste Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 22.12.2007 (BGBl. ...mehr

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Sauer, SGB III § 456 Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.7.2023 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Regelung enthält Übergangsrecht zu den Vorschriften nach §§ 87a, 131a und 148, d...mehr

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Sauer, SGB III § 453 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze v. 16.7.2021 (BGBl. I S. 2970) mit Wirkung zum 1.4.2022 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt ...mehr

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Sauer, SGB III § 449 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze v. 4.3.2020 (BGBl. I S. 437) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB III eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III § 438 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 434n nach§ 438 überführt. § 434n war zum 1.4.2006 durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) in das SGB III eingefügt worden. § 434n Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.11.2...mehr

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Sauer, SGB III § 438 Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 434n nach§ 438 überführt. § 434n war zum 1.4.2006 durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) in das SGB III eingefügt worden. § 434n Abs. 2 wurde mit...mehr

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Sauer, SGB III § 448 Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz) v. 8.7.2019 (BGBl. I S. 1029) mit Wirkung zum 1.8.2019 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Übergangsrecht zur Neufassung des Zugangs von Ausländern zur Förd...mehr

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Sauer, SGB III § 435 Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 434f nach § 435 überführt. § 434f war durch Art. 3 Nr. 35 des Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) eingefügt worden u...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) mit Wirkung zum 1.1.2013 in das SGB III eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Grenzbereich von bis 31.12.2012 versicherungspflichtigem und ab 1.1.2013 versicherungsfreiem Entgelt aus einer geringfügigen B...mehr

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Sauer, SGB III § 437 Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 436 nach § 437 überführt. Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) in des SGB III eingefügt. Abs. 7 ist zum 1.1....mehr

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Sauer, SGB III § 448 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz) v. 8.7.2019 (BGBl. I S. 1029) mit Wirkung zum 1.8.2019 in das SGB III eingefügt.mehr

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Sauer, SGB III § 434 Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 435 nach § 434 überführt. § 435 ist durch Art. 3 Nr. 12 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) und Art. 1 des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitneh...mehr

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Sauer, SGB III § 446 Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) mit Wirkung zum 1.1.2017 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zur Versicherungspflicht von Pflegepersonen, die zur Pflege einer pflegebedürftigen Person eine Pflegezeit nach § 3 Abs. 1 PflegezeitG in Anspruch n...mehr

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Sauer, SGB III § 443 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 28.12.2011 als § 434x in das SGB III eingefügt. Durch Art. 2 dieses Gesetzes wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 neu gefasst und von § 434x nach § 443 überführt. 1 Allgemeines Rz. 2 § 434x e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 436 Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 434i nach § 436 überführt. § 434i war durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4621) zum 1.4.2003 in das SGB III eingefügt worden. Im Zusamm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 447 Gesetz zur Stärkung der Chancen für mehr Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) v. 18.12.2018 (BGBl. I S. 2651) mit Wirkung zum 1.1.2019 in das SGB III eingefügt. Durch Art. 2 dieses Gesetzes wird die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2020 neu gefasst. 1 Allgemeines Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 449 Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze v. 4.3.2020 (BGBl. I S. 437) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Beitragstragung bei außerbetrieblicher Beru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 445 Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes v. 23.12.2014 (BGBl. I S. 2475) mit Wirkung zum 1.1.2015 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Anwendung der Anpassung von Förderbeträgen zur beruflichen Ausbildung im SGB III. Sie bestimmt den Zeitpunkt, ab dem die erhöhten ...mehr

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Sauer, SGB III § 440 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854)von § 434s nach § 440 überführt. § 434s wurde zuvor durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) zum 1.1.2009 in das SGB III eingefügt. Mi...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) mit Wirkung zum 1.1.2013 in das SGB III eingefügt worden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 455 Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes v. 15.7.2022 (BGBl. I S. 1150) mit Wirkung zum 1.8.2022 in des SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Anwendung von Regelungen im SGB III mit Wirkung zum 1.8.2022. Dabei handelt es sich um Vorschriften, die durch d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 444a Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG) v. 18.7.2016 (BGBl. I S. 1710) mit Wirkung zum 1.8.2016 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 450 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 29.5.2020 durch das Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1044) in das SGB III eingefügt. Durch dasselbe Gesetz wurde mit Wirkung zum 1.1.2021 ein neuer Abs. 1 eingefügt. Dadurch werden die früheren Abs. 1 und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 445a Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes v. 8.7.2019 (BGBl. I S. 1025) mit Wirkung zum 1.8.2019 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Regelung sieht die Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge sowie weitere Anpassungen bei der Berufsausbildungsbeihilfe und beim Ausbildung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 452 Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 35 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932) mit Wirkung zum 1.1.2024 in das SGB III eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält ein Übergangsrecht aufgrund des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 434 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 435 nach § 434 überführt. § 435 ist durch Art. 3 Nr. 12 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) und Art. 1 des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte v. 19.12....mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 mit Wirkung zum 1.7.2022 in das SGB III eingefügt. Durch dasselbe Gesetz wurde der Wortlaut der Vorschrift mit Wirkung zum 1.10.2022 zu Abs. 1 und die Abs. 2 und 3 angefügt. Durch das Achte Gesetz zur...mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

2.1 Übergangsregelung bei Auszubildenden Rz. 3 § 454 ist eine Übergangsvorschrift. Sie hat naturgemäß nur eine zeitlich begrenzte Bedeutung. Die Vorschrift schützt vor Anwendung neuen Rechts zugunsten Auszubildender, wenn die im Einzelfall zur Förderung des Trägers einer außerbetrieblichen Berufsausbildung für die Erstattung maßgebende Ausbildungsvergütung vor Inkrafttreten d...mehr